Stefan Schmitz
2019-12-22 17:55:02 UTC
Thema der letzten Tage war die Vernichtung neuer Ware im Versandhandel.
Laut Aussage des Versandhandelsverbands würde man die nicht mehr verkäufliche
Ware gern spenden, durch das Steuerrecht soll das aber teurer sein als die
Vernichtung.
Wo finde ich die Regel, wonach auf gespendete Sachen vom Spender Umsatzsteuer
zu entrichten ist, bei Entsorgung dagegen nicht? Und von welchem Wert wird
diese Steuer berechnet?
Wenn denn wirklich die Umsatzsteuer das Problem ist, was spricht dagegen,
dieses Problem durch eine der folgenden Vorgehensweisen zu umgehen?
1. Die Waren werden nicht gespendet, sondern für einen sehr kleinen Betrag
an den gemeinnützigen Empfänger verkauft.
2. Man schließt einen Entsorgungsvertrag, der den bisherigen Spendenempfänger
zur Übernahme der unverkäuflichen Ware verpflichtet.
Laut Aussage des Versandhandelsverbands würde man die nicht mehr verkäufliche
Ware gern spenden, durch das Steuerrecht soll das aber teurer sein als die
Vernichtung.
Wo finde ich die Regel, wonach auf gespendete Sachen vom Spender Umsatzsteuer
zu entrichten ist, bei Entsorgung dagegen nicht? Und von welchem Wert wird
diese Steuer berechnet?
Wenn denn wirklich die Umsatzsteuer das Problem ist, was spricht dagegen,
dieses Problem durch eine der folgenden Vorgehensweisen zu umgehen?
1. Die Waren werden nicht gespendet, sondern für einen sehr kleinen Betrag
an den gemeinnützigen Empfänger verkauft.
2. Man schließt einen Entsorgungsvertrag, der den bisherigen Spendenempfänger
zur Übernahme der unverkäuflichen Ware verpflichtet.