Discussion:
Aufwendungen im Ausland
(zu alt für eine Antwort)
RonRose
2008-11-19 17:38:42 UTC
Permalink
Hallo,

werden Steuerrechtliche Aufwendungen aus dem europäischen Ausland in
Deutschland berücksichtigt?

Gruß
Alexander Schröder
2008-11-19 19:13:05 UTC
Permalink
Post by RonRose
werden Steuerrechtliche Aufwendungen aus dem europäischen Ausland in
Deutschland berücksichtigt?
Kommt darauf an...

... nämlich auf die Behandlung der entsprechenden Einnahmen/Erträge.

Davon abweichend müssen nach EuGH-Rechtsprechung im Inland aber
Betriebsstättenverluste berücksichtigt werden, die eigentlich im
EU-Ausland zu berücksichtigen wären, dort aber zB wegen Aufgabe der
Betriebsstätte nicht mehr berücksichtigt werden können.

Alex
RonRose
2008-11-20 08:22:02 UTC
Permalink
Hallo,
deine antwort ist schwierig zu verstehen.
machen wir es mal am Beispiel.
man kauft wein in Frankreich, die Aufwendungen sind Kraftstoffkosten.
Der verkauf findet in deutschland statt sowie die steuerliche abrechnung.
Würde das funktionieren?

Gruß
Post by Alexander Schröder
Post by RonRose
werden Steuerrechtliche Aufwendungen aus dem europäischen Ausland in
Deutschland berücksichtigt?
Kommt darauf an...
... nämlich auf die Behandlung der entsprechenden Einnahmen/Erträge.
Davon abweichend müssen nach EuGH-Rechtsprechung im Inland aber
Betriebsstättenverluste berücksichtigt werden, die eigentlich im
EU-Ausland zu berücksichtigen wären, dort aber zB wegen Aufgabe der
Betriebsstätte nicht mehr berücksichtigt werden können.
Alex
Will Berghoff
2008-11-20 09:52:12 UTC
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Post by RonRose
deine antwort ist schwierig zu verstehen.
machen wir es mal am Beispiel.
man kauft wein in Frankreich, die Aufwendungen sind Kraftstoffkosten.
Der verkauf findet in deutschland statt sowie die steuerliche abrechnung.
Würde das funktionieren?
Du bist Treibstoffhändler?

Ansonsten meinst Du vielleicht Reisekosten?
Joachim Peter
2008-11-20 15:16:14 UTC
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Hallo,
Post by RonRose
Hallo,
deine antwort ist schwierig zu verstehen.
Ich versteh sie jedenfalls besser als deine Frage.
Post by RonRose
machen wir es mal am Beispiel.
man kauft wein in Frankreich, die Aufwendungen sind Kraftstoffkosten.
Der verkauf findet in deutschland statt sowie die steuerliche abrechnung.
Was nun? Worauf willst du hinaus? Einmal schreibst du über steuerliche
Aufwendungen (welche?), dann über Kraftstoffkosten...
Wobei sollen die berücksichtigt werden?
Klar, Ausgaben sind Ausgaben und wenn du deine Ware selber in Frankreich
abholst, fallen Reisekosten an, die deinen Gewinn mindern und damit
Gewerbe- und Einkommenssteuer. Oder was meinst du jetzt? Märchensteuer?
Alkoholsteuer? Oder wolltest du einen 3-monatigen Crashkurs "Grundlagen
der Buchhaltung"?

Joachim

P.S. Auch die Kosten für die Reparatur der Shifttaste sind steuerlich
absetzbar, wenn du deinen Computer dienstlich nutzt!
Eric Lorenz
2008-11-20 15:29:48 UTC
Permalink
Post by Joachim Peter
P.S. Auch die Kosten für die Reparatur der Shifttaste sind steuerlich
absetzbar, wenn du deinen Computer dienstlich nutzt!
Und wenn es ein privater PC ist, und der Techniker bei ihm vor Ort die
Reparatur durchführt, kann er den Arbeitsaufwand als Haushaltsnahe
Dienstleistung berücksichtigen...
RonRose
2008-11-20 18:22:24 UTC
Permalink
Hallo,

genau das ist meine Frage?

Sind diese "Reisekosten" auf irgendeine Art steuerlich absetzbar. Wenn, dann
welche möglichkeiten gibt es.

!!!!Bitte nur schreiben wenn jemand Erfahrungen hat. Komentare zum
Selbstdarstellen helfen der gesamten Newsgrup nicht weiter!!!!

Grüße
Post by RonRose
Hallo,
Post by RonRose
Hallo,
deine antwort ist schwierig zu verstehen.
Ich versteh sie jedenfalls besser als deine Frage.
Post by RonRose
machen wir es mal am Beispiel.
man kauft wein in Frankreich, die Aufwendungen sind Kraftstoffkosten.
Der verkauf findet in deutschland statt sowie die steuerliche abrechnung.
Was nun? Worauf willst du hinaus? Einmal schreibst du über steuerliche
Aufwendungen (welche?), dann über Kraftstoffkosten...
Wobei sollen die berücksichtigt werden?
Klar, Ausgaben sind Ausgaben und wenn du deine Ware selber in Frankreich
abholst, fallen Reisekosten an, die deinen Gewinn mindern und damit
Gewerbe- und Einkommenssteuer. Oder was meinst du jetzt? Märchensteuer?
Alkoholsteuer? Oder wolltest du einen 3-monatigen Crashkurs "Grundlagen
der Buchhaltung"?
Joachim
P.S. Auch die Kosten für die Reparatur der Shifttaste sind steuerlich
absetzbar, wenn du deinen Computer dienstlich nutzt!
Eric Lorenz
2008-11-20 18:38:12 UTC
Permalink
Post by RonRose
Sind diese "Reisekosten" auf irgendeine Art steuerlich absetzbar. Wenn, dann
welche möglichkeiten gibt es.
!!!!Bitte nur schreiben wenn jemand Erfahrungen hat. Komentare zum
Selbstdarstellen helfen der gesamten Newsgrup nicht weiter!!!!
1. Die NG ist kein Wunschkonzert. Hier darf fast jeder schreiben. Ob man
ihn liest, ist die andere Frage. Und du sorgst gerade dafür, das man
dich nicht lesen will!

Alle, die hier schreiben, geben ihr Wissen weiter. Dieses wissen hat man
sich schwer erarbeitet! Respektiere das bitte! Daher kann man auch eine
konkrete Fragestellung erwarten. Außerdem verzichte auf die ganzen
Ausrufezeichen!

2. Kein TOFU!

3. Wir wissen nicht, ob dein PKW im BV ist. Und den Rest findest Du hier:

http://www.duesseldorf.ihk.de/produktmarken/Publikationen/Steuern/M4_Reisekosten.pdf

Reisekosten sind Betriebsausgaben!

Für die Reisekosten in Frankreich gibt es Pauschsätze. Google einfach mal.

Eric
Martin Hentrich
2008-11-21 15:16:42 UTC
Permalink
Post by RonRose
Sind diese "Reisekosten" auf irgendeine Art steuerlich absetzbar. Wenn, dann
welche möglichkeiten gibt es.
Das sind Betriebsausgaben. Hast du aber z.B. in Frankreich getankt,
dann gibt es keinen Vorsteuerabzug der französischen Mehrwertsteuer.

Kommt also drauf an, was du mit *steuerlich* meinst. Und in welochem
Zusammenhang zu welchen Einkünften welche tatsächlichen Ausgaben
stehen. Und in welcher Beziehung zur privaten lebensführung (Im Urlaub
Wein gekauft..., und die Urlaubsreise nun als BA ansetzen geht
nich...)
Post by RonRose
!!!!Bitte nur schreiben wenn jemand Erfahrungen hat. Komentare zum
Selbstdarstellen helfen der gesamten Newsgrup nicht weiter!!!!
Keine multiplen Interpunktionszeichen. Das ist <pöse>!

Im übrigen kannst du dir deine Antworten und erst recht nicht die
Antwortenden aussuchen.

Martin
--
Kathinka's Law: Eine Frage im Usenet stellen heißt nicht,
die Antwort zu bekommen, die man hören will.
CvN's Erweiterung: Eine Frage im Usenet stellen heißt nicht,
die Antworten zu verstehen, die man hören wird.
Martin Hentrich
2008-11-21 15:18:09 UTC
Permalink
Post by RonRose
Sind diese "Reisekosten" auf irgendeine Art steuerlich absetzbar. Wenn, dann
welche möglichkeiten gibt es.
Das sind Betriebsausgaben. Hast du aber z.B. in Frankreich getankt,
dann gibt es keinen Vorsteuerabzug der französischen Mehrwertsteuer.

Kommt also drauf an, was du mit *steuerlich* meinst. Und in welochem
Zusammenhang zu welchen Einkünften welche tatsächlichen Ausgaben
stehen. Und in welcher Beziehung zur privaten lebensführung (Im Urlaub
Wein gekauft..., und die Urlaubsreise nun als BA ansetzen geht
nich...)
Post by RonRose
!!!!Bitte nur schreiben wenn jemand Erfahrungen hat. Komentare zum
Selbstdarstellen helfen der gesamten Newsgrup nicht weiter!!!!
Keine multiplen Interpunktionszeichen. Das ist <pöse>!

Im übrigen kannst du dir weder die Antworten und erst recht nicht die
Antwortenden aussuchen.

Martin
--
Kathinka's Law: Eine Frage im Usenet stellen heißt nicht,
die Antwort zu bekommen, die man hören will.
CvN's Erweiterung: Eine Frage im Usenet stellen heißt nicht,
die Antworten zu verstehen, die man hören wird.
RonRose
2008-11-21 18:24:03 UTC
Permalink
Hallo und Danke bzgl.
Deiner Antwort. Sie hat mich weitergebracht und der Inhalt vom zweiten Teil
ist wohl war bzgl. des anderen*Antworters*.
Gruß
Post by Martin Hentrich
Post by RonRose
Sind diese "Reisekosten" auf irgendeine Art steuerlich absetzbar. Wenn, dann
welche möglichkeiten gibt es.
Das sind Betriebsausgaben. Hast du aber z.B. in Frankreich getankt,
dann gibt es keinen Vorsteuerabzug der französischen Mehrwertsteuer.
Kommt also drauf an, was du mit *steuerlich* meinst. Und in welochem
Zusammenhang zu welchen Einkünften welche tatsächlichen Ausgaben
stehen. Und in welcher Beziehung zur privaten lebensführung (Im Urlaub
Wein gekauft..., und die Urlaubsreise nun als BA ansetzen geht
nich...)
Post by RonRose
!!!!Bitte nur schreiben wenn jemand Erfahrungen hat. Komentare zum
Selbstdarstellen helfen der gesamten Newsgrup nicht weiter!!!!
Keine multiplen Interpunktionszeichen. Das ist <pöse>!
Im übrigen kannst du dir weder die Antworten und erst recht nicht die
Antwortenden aussuchen.
Martin
--
Kathinka's Law: Eine Frage im Usenet stellen heißt nicht,
die Antwort zu bekommen, die man hören will.
CvN's Erweiterung: Eine Frage im Usenet stellen heißt nicht,
die Antworten zu verstehen, die man hören wird.
Will Berghoff
2008-11-22 10:35:34 UTC
Permalink
Post by RonRose
Hallo und Danke bzgl.
Deiner Antwort. Sie hat mich weitergebracht und der Inhalt vom zweiten Teil
ist wohl war bzgl. des anderen*Antworters*.
Gruß
Oh, eine gespaltene Persönlichkeit. Mein Mitgfühl möchte ich hier
ausdrücken ;-)
Eric Lorenz
2008-11-22 11:32:20 UTC
Permalink
Post by Will Berghoff
Post by RonRose
Hallo und Danke bzgl.
Deiner Antwort. Sie hat mich weitergebracht und der Inhalt vom zweiten
Teil ist wohl war bzgl. des anderen*Antworters*.
Gruß
Oh, eine gespaltene Persönlichkeit. Mein Mitgfühl möchte ich hier
ausdrücken ;-)
Ach, nach dieser Aussage habe ich den Typen in den Killfile geschoben.
Wenn man sich nicht an die Regeln hält...

Eric
Eric Lorenz
2008-11-22 11:35:24 UTC
Permalink
Post by Martin Hentrich
Das sind Betriebsausgaben. Hast du aber z.B. in Frankreich getankt,
dann gibt es keinen Vorsteuerabzug der französischen Mehrwertsteuer.
Wobei man prüfen sollte, ob man evtl. Vorsteuer vergüten könnte. Aber
mangels Informationen des OP treffe ich dazu keine weiteren Aussagen.
Post by Martin Hentrich
Keine multiplen Interpunktionszeichen. Das ist <pöse>!
Im übrigen kannst du dir weder die Antworten und erst recht nicht die
Antwortenden aussuchen.
Will er ja scheinbar auch überhaupt nicht...

Eric
Matthias Kryn
2008-11-22 16:41:07 UTC
Permalink
Post by RonRose
Hallo,
genau das ist meine Frage?
Das ist keine Frage.
Post by RonRose
Sind diese "Reisekosten" auf irgendeine Art steuerlich
absetzbar.
Das ist eine Frage.
Post by RonRose
Wenn, dann welche möglichkeiten gibt es.
Und das ist kein Satz.

Merke: es kann sein, dass Du kein Deutscher bist. Aber es hilft
ungemein, einen Sachverhalt _vorher_ zu durchdenken und dann so
präzise, wie es im eigenen Vermögen liegt, zu formulieren, was
man möchte, dass andere hilfreiche Antworten geben können.

Grüße
Matthias
Alexander Schröder
2008-11-20 20:39:20 UTC
Permalink
Post by RonRose
deine antwort ist schwierig zu verstehen.
machen wir es mal am Beispiel.
man kauft wein in Frankreich, die Aufwendungen sind Kraftstoffkosten.
Der verkauf findet in deutschland statt sowie die steuerliche abrechnung.
Wenn also der Verkauf des Weines in Deutschland steuerpflichtig sein
soll, dann sind auch im Gegenzug die durch den Verkauf veranlaßten
Aufwendungen als Betriebsausgaben abziehbar, es sei denn, sie würden von
§ 4 Abs. 5 EStG als nichtabziehbar erklärt.

Als Betriebseinnahme zu versteuern ist also der Erlös des Weines.
Als Betriebsausgaben wären unzweifelhaft die Anschaffungskosten des
Weines abziehbar.
Fraglich ist dagegen, ob die Kraftstoffkosten durch den Weinverkauf
veranlaßt sind. Das ist nur dann der Fall, wenn es sich bei dem Fahrzeug
um ein betriebliches handelt. Dafür müßten mehr als 50 % der
Fahrleistung des Kfz betrieblich veranlaßt sein. Es würden aber auch 10
% reichen, dann bestünde ein Wahlrecht, das Kfz dem Betriebsvermögen
zuzuordnen. Inwieweit das Kfz auch privat genutzt wird, ändert nichts
daran, daß die Betriebskosten eines betrieblichen Kfz in voller Höhe
abgezogen werden können. Statt dessen ist für die private Nutzung eine
Entnahme der Kfz-Aufwendungen zu versteuern.
Handelt es sich bei dem Fahrzeug um ein privates, so können für die
betrieblichen Fahren dennoch Kosten steuerlich geltend gemacht werden.
Allerdings nicht in Form von zum Beispiel Tankrechnungen. Entweder wird
(mittels Fahrtenbuchs) nachgewiesen, welche Kosten auf die betrieblichen
Fahrten entfielen, oder es werden pauschal Kosten von 0,30 EUR/km angesetzt.

Alex
RonRose
2008-11-24 09:15:05 UTC
Permalink
Hallo,

in Deiner Antwort finde ich gute Anhaltspunkte Danke.

am Beispiel der 10% Nutzung,schreibst Du über ein Wahlrecht bzgl. dem Kfz
dem Betriebsvermögen oder dem Privatvermögen zuzuordnen.

Wie wird dann bei einer privaten Nutzung eine Entnahme der Kfz-Aufwendung
versteuert?

1. Fahrtenbuch über sämtliche gefahrene Km
2.Dokumentation der Km
3.Entnahme der Kfz-Aufwendungen??? (durch Kilometergeld?)

Gruß
Post by RonRose
deine antwort ist schwierig zu verstehen.
machen wir es mal am Beispiel.
man kauft wein in Frankreich, die Aufwendungen sind Kraftstoffkosten.
Der verkauf findet in deutschland statt sowie die steuerliche abrechnung.
Wenn also der Verkauf des Weines in Deutschland steuerpflichtig sein soll,
dann sind auch im Gegenzug die durch den Verkauf veranlaßten Aufwendungen
als Betriebsausgaben abziehbar, es sei denn, sie würden von § 4 Abs. 5
EStG als nichtabziehbar erklärt.
Als Betriebseinnahme zu versteuern ist also der Erlös des Weines.
Als Betriebsausgaben wären unzweifelhaft die Anschaffungskosten des Weines
abziehbar.
Fraglich ist dagegen, ob die Kraftstoffkosten durch den Weinverkauf
veranlaßt sind. Das ist nur dann der Fall, wenn es sich bei dem Fahrzeug
um ein betriebliches handelt. Dafür müßten mehr als 50 % der Fahrleistung
des Kfz betrieblich veranlaßt sein. Es würden aber auch 10 % reichen, dann
bestünde ein Wahlrecht, das Kfz dem Betriebsvermögen zuzuordnen. Inwieweit
das Kfz auch privat genutzt wird, ändert nichts daran, daß die
Betriebskosten eines betrieblichen Kfz in voller Höhe abgezogen werden
können. Statt dessen ist für die private Nutzung eine Entnahme der
Kfz-Aufwendungen zu versteuern.
Handelt es sich bei dem Fahrzeug um ein privates, so können für die
betrieblichen Fahren dennoch Kosten steuerlich geltend gemacht werden.
Allerdings nicht in Form von zum Beispiel Tankrechnungen. Entweder wird
(mittels Fahrtenbuchs) nachgewiesen, welche Kosten auf die betrieblichen
Fahrten entfielen, oder es werden pauschal Kosten von 0,30 EUR/km angesetzt.
Alex
Will Berghoff
2008-11-24 12:22:39 UTC
Permalink
Post by RonRose
Wie wird dann bei einer privaten Nutzung eine Entnahme der Kfz-Aufwendung
versteuert?
1. Fahrtenbuch über sämtliche gefahrene Km
2.Dokumentation der Km
3.Entnahme der Kfz-Aufwendungen??? (durch Kilometergeld?)
Du brauchst einen Steuerberater. Den gibt es hier nicht kostenlos.
Matthias Kryn
2008-11-21 21:44:58 UTC
Permalink
Post by RonRose
machen wir es mal am Beispiel.
man kauft wein in Frankreich, die Aufwendungen sind
Kraftstoffkosten.
Nein, die Aufwendungen sind zuallererst Wareneinkaufskosten.
Anderenfalls würde ich den Wein nicht trinken wollen.

Grüße
Matthias
Armin Wolf
2008-11-22 08:06:46 UTC
Permalink
"RonRose" schrieb
Post by RonRose
machen wir es mal am Beispiel.
man kauft wein in Frankreich, die Aufwendungen sind Kraftstoffkosten.
Der verkauf findet in deutschland statt sowie die steuerliche abrechnung.
Würde das funktionieren?
Wenn Du Weinhändler bist, und mit einem LKW unterwegs bist, wird das
genau so funktionieren. Tip: In Deutschland volltanken, da Du die deutsche
MwSt komplett zurückbekommst, während die französische MwSt als
Kosten hängenbleiben. Außerdem dient nur die deutsche Mineralölsteuer
unserem Schuldenabbau, während die französische Version uns nicht zugute
kommt.

Wenn Du jedoch 10 Kisten Wein im Urlaub kaufst, und dann zu Einstands-
kosten an die Nachbarn weiterverkaufst, ist es eine Liebhaberei.

Wichtig: Die Kalkulation muß ermöglichen, daß Du einen Gewinn erzielst:
Einkaufspreis + Transportkosten < Verkaufserlös.
Lutz Schulze
2008-11-22 08:43:23 UTC
Permalink
Post by Armin Wolf
Wenn Du Weinhändler bist, und mit einem LKW unterwegs bist, wird das
genau so funktionieren. Tip: In Deutschland volltanken, da Du die deutsche
MwSt komplett zurückbekommst, während die französische MwSt als
Kosten hängenbleiben.
Ob das unter dem Strich positiv ist hängt allerdings davon ab, was der
Kraftstoff dort überhaupt kostet.
Post by Armin Wolf
Außerdem dient nur die deutsche Mineralölsteuer
unserem Schuldenabbau, während die französische Version uns nicht zugute
kommt.
Welcher Schuldenabbau?

Lutz
--
Mit unseren Sensoren ist der Administrator informiert, bevor es Probleme im
Serverraum gibt: preiswerte Monitoring Hard- und Software-kostenloses Plugin
auch für Nagios - Nachricht per e-mail,SMS und SNMP: http://www.messpc.de
Neu: Ethernetbox jetzt auch im 19 Zoll Gehäuse mit 12 Ports für Sensoren
Armin Wolf
2008-11-22 09:55:44 UTC
Permalink
"Lutz Schulze" schrieb
Post by Lutz Schulze
Welcher Schuldenabbau?
Wo landet denn die Mineralöl- die Öko- und die Märchensteuer?
Im großen Staatstopf, der dadurch vielleicht 50 EUR auf der
Einnahmeseite verbuchen kann.

Ob sich dadurch die Schulden abbauen oder nur ein wenig weniger
auftürmen, sei einmal dahigestellt.

Als Deutsche sollte man überlegen, ob man besser 50 EUR an den
eigenen Staat abdrückt, oder aus Geiz is Geil- Mentalität 3 EUR
spart, und damit den französischen Staat mit 47 EUR beschenkt.
(Zusätzlich zu den ohnehin fälligen Maut)
Lutz Schulze
2008-11-22 10:13:58 UTC
Permalink
Post by Armin Wolf
Post by Lutz Schulze
Welcher Schuldenabbau?
Wo landet denn die Mineralöl- die Öko- und die Märchensteuer?
Im großen Staatstopf, der dadurch vielleicht 50 EUR auf der
Einnahmeseite verbuchen kann.
Ob sich dadurch die Schulden abbauen oder nur ein wenig weniger
auftürmen, sei einmal dahigestellt.
Solange neue Schulden gemacht werden sollte man nicht von Schuldenabbau
sprechen. Selbst zu Zeiten von Steuereinnahmen in nie dagewesener Höhe kommt
man nicht ohne Kredite aus.

Solide Haushaltpolitik ist was anderes, ich will kein Leben auf immer neuen
Pump.
Post by Armin Wolf
Als Deutsche sollte man überlegen, ob man besser 50 EUR an den
eigenen Staat abdrückt, oder aus Geiz is Geil- Mentalität 3 EUR
spart, und damit den französischen Staat mit 47 EUR beschenkt.
(Zusätzlich zu den ohnehin fälligen Maut)
Die Verschuldung wird IMHO ohnehin eines Tages auf dem Papier glattgestellt,
insofern ist auch das eigentlich egal.

Man kann aber damit mal zeigen, dass irgendwann der Bogen der Besteuerung
von Produkten überspannt ist.

Lutz
--
Mit unseren Sensoren ist der Administrator informiert, bevor es Probleme im
Serverraum gibt: preiswerte Monitoring Hard- und Software-kostenloses Plugin
auch für Nagios - Nachricht per e-mail,SMS und SNMP: http://www.messpc.de
Neu: Ethernetbox jetzt auch im 19 Zoll Gehäuse mit 12 Ports für Sensoren
Matthias Kryn
2008-11-22 13:47:57 UTC
Permalink
Post by Armin Wolf
genau so funktionieren. Tip: In Deutschland volltanken, da Du
die deutsche MwSt komplett zurückbekommst, während die
französische MwSt als Kosten hängenbleiben.
Auch ausländische Ust kann man sich theoretisch erstatten
lassen. Ist aber ein eher kompliziertes Verfahren, das sich nur
bei größeren Summen rechnet.

Grüße
Matthias
Armin Wolf
2008-11-21 14:57:02 UTC
Permalink
"RonRose" schrieb
Post by RonRose
werden Steuerrechtliche Aufwendungen aus dem europäischen Ausland in
Deutschland berücksichtigt?
Ja, google nach ["EU-Erwerb"]

cu, Wolf
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