Discussion:
Zuviel Freistellungsaufträge
(zu alt für eine Antwort)
Peter Veith
2019-02-07 17:50:44 UTC
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Was passiert eigentlich, wenn in einem Jahr (geringfügig) zu hohe
Freistellungsaufträge für Zinsen ausgestellt wurden ...

.... gleichwohl die Zinsen in dem Jahr unter 1.602 € bei Verheirateten
lagen.

Mal abgesehen von Erklärungsnöten und Streß, gibt es da einen Tatbestand
der "Ordnungswidrigkeit" o.ä.?

Peter
Detlef Meißner
2019-02-07 18:20:50 UTC
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Post by Peter Veith
Was passiert eigentlich, wenn in einem Jahr (geringfügig) zu hohe
Freistellungsaufträge für Zinsen ausgestellt wurden ...
Hatte ich auch schon, weil die Postbank es nicht fertigbrachte, die
Änderung des Freistellungsauftrages im November für das Folgejahr zu
bewerkstelligen.
Post by Peter Veith
.... gleichwohl die Zinsen in dem Jahr unter 1.602 € bei Verheirateten
lagen.
Mal abgesehen von Erklärungsnöten und Streß, gibt es da einen Tatbestand
der "Ordnungswidrigkeit" o.ä.?
Nö, da muss man auch nicht viel erklären. Das wird ordentlich
abgerechnet, und möglicherweise bekommst du einen Hinweis, dass der
Freistellungsauftrag zu hoch sei und du ihn bitte ändern mögest.

Detlef
Peter Veith
2019-02-07 19:34:06 UTC
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Post by Detlef Meißner
Post by Peter Veith
Was passiert eigentlich, wenn in einem Jahr (geringfügig) zu hohe
Freistellungsaufträge für Zinsen ausgestellt wurden ...
Hatte ich auch schon, weil die Postbank es nicht fertigbrachte, die
Änderung des Freistellungsauftrages im November für das Folgejahr zu
bewerkstelligen.
Exakt so, gab ein Haufen Streß bei den Schwiegereltern.

Mich hat irritiert, daß sie nicht gleich zur Steuererklärung
aufgefordert worden!?

Peter
Thomas Homilius
2019-02-07 18:21:24 UTC
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Post by Peter Veith
Was passiert eigentlich, wenn in einem Jahr (geringfügig) zu hohe
Freistellungsaufträge für Zinsen ausgestellt wurden ...
.... gleichwohl die Zinsen in dem Jahr unter 1.602 € bei Verheirateten
lagen.
Das Bundeszentralamt fuer Steuern erfaehrt nur von den tatsaechlich
ausgezahlten Zinsen und Dividenden nicht von der Summe der Hoehe aller
Freistellungsauftraege. Du kannst also ruhig bei jeder Bank den
Hoechstbetrag angeben, das mache ich auch so.

Liegen die Zinsen und Dividenden unter dem Sparerfreibetrag, passiert
nichts. Liegen sie ueber den Sparerfreibetrag, so wird dich das
Finanzamt auffordern, eine Anlage KAP auszufuellen.
Post by Peter Veith
Mal abgesehen von Erklärungsnöten und Streß, gibt es da einen Tatbestand
der "Ordnungswidrigkeit" o.ä.?
Auf Kapitalertrage, die ueber den Sparerfreibetrag liegen, musst du
wahrscheinlich Steuern zahlen. Liegen sie darunter, passiert nichts.

Bei einer Nichtveranlagungsbescheinigung laeuft das aehnlich.
--
Thomas Homilius
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Detlef Meißner
2019-02-07 18:24:18 UTC
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Post by Thomas Homilius
Post by Peter Veith
Was passiert eigentlich, wenn in einem Jahr (geringfügig) zu hohe
Freistellungsaufträge für Zinsen ausgestellt wurden ...
.... gleichwohl die Zinsen in dem Jahr unter 1.602 € bei Verheirateten
lagen.
Das Bundeszentralamt fuer Steuern erfaehrt nur von den tatsaechlich
ausgezahlten Zinsen und Dividenden nicht von der Summe der Hoehe aller
Freistellungsauftraege.
Wirklich?
Ist das nicht genau umgekehrt?
Post by Thomas Homilius
Du kannst also ruhig bei jeder Bank den
Hoechstbetrag angeben, das mache ich auch so.
Ob das so richtig ist?

Detlef
Thomas Homilius
2019-02-07 19:20:55 UTC
Permalink
Post by Detlef Meißner
Post by Thomas Homilius
Post by Peter Veith
Was passiert eigentlich, wenn in einem Jahr (geringfügig) zu hohe
Freistellungsaufträge für Zinsen ausgestellt wurden ...
.... gleichwohl die Zinsen in dem Jahr unter 1.602 € bei Verheirateten
lagen.
Das Bundeszentralamt fuer Steuern erfaehrt nur von den tatsaechlich
ausgezahlten Zinsen und Dividenden nicht von der Summe der Hoehe aller
Freistellungsauftraege.
Wirklich?
Ist das nicht genau umgekehrt?
Es war mal vor langer Zeit die Rechtslage, dass nur die erteilte Hoehe
der Freistellungsauftraege den Finanzbehoerden mitgeteilt wurden.

Heute wird definitiv nur der tatsaechlich in Anspruch genommene
Freibetrag dem Bundeszentralamt fuer Steuern mitgeteilt. Egal wie hoch
die tatsachlich erteilten Freistellungsauftraege des Bankkunden auch
sind, kommt er ueber den tatsachlich in Anspruch genommen Freibetrag von
1.602 Euro nicht hinaus, merkt keiner was.

Ob darueber hinaus noch die Kapitalertrage den Finanzbehoerden
mitgeteilt werden, fuer denen Kapitalertragssteuer abgefuehrt wurden,
weiss ich nicht, ich nehme es aber an.
--
Thomas Homilius
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Detlef Meißner
2019-02-07 19:47:27 UTC
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Post by Thomas Homilius
Post by Detlef Meißner
Post by Thomas Homilius
Post by Peter Veith
Was passiert eigentlich, wenn in einem Jahr (geringfügig) zu hohe
Freistellungsaufträge für Zinsen ausgestellt wurden ...
.... gleichwohl die Zinsen in dem Jahr unter 1.602 € bei Verheirateten
lagen.
Das Bundeszentralamt fuer Steuern erfaehrt nur von den tatsaechlich
ausgezahlten Zinsen und Dividenden nicht von der Summe der Hoehe aller
Freistellungsauftraege.
Wirklich?
Ist das nicht genau umgekehrt?
Es war mal vor langer Zeit die Rechtslage, dass nur die erteilte Hoehe
der Freistellungsauftraege den Finanzbehoerden mitgeteilt wurden.
Heute wird definitiv nur der tatsaechlich in Anspruch genommene
Freibetrag dem Bundeszentralamt fuer Steuern mitgeteilt. Egal wie hoch
die tatsachlich erteilten Freistellungsauftraege des Bankkunden auch
sind, kommt er ueber den tatsachlich in Anspruch genommen Freibetrag von
1.602 Euro nicht hinaus, merkt keiner was.
Blöd, wenn man darüber hinaus kommt.
Post by Thomas Homilius
Ob darueber hinaus noch die Kapitalertrage den Finanzbehoerden
mitgeteilt werden, fuer denen Kapitalertragssteuer abgefuehrt wurden,
weiss ich nicht, ich nehme es aber an.
Nein, werden sie nicht, denn sonst müsste man ja nicht die
Bescheinigungen für Kapitalerträge dem Finanzamt zuschicken.

Außerdem muss ich die Kapitalerträge ja nicht angeben, wenn sie mit der
Quellensteuer abgerechnet werden sollen.

Detlef
Thomas Homilius
2019-02-07 20:36:31 UTC
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Post by Detlef Meißner
Post by Thomas Homilius
Ob darueber hinaus noch die Kapitalertrage den Finanzbehoerden
mitgeteilt werden, fuer denen Kapitalertragssteuer abgefuehrt wurden,
weiss ich nicht, ich nehme es aber an.
Nein, werden sie nicht, denn sonst müsste man ja nicht die
Bescheinigungen für Kapitalerträge dem Finanzamt zuschicken.
Außerdem muss ich die Kapitalerträge ja nicht angeben, wenn sie mit der
Quellensteuer abgerechnet werden sollen.
Ja, das stimmt. Es leuchtet aber nicht so recht ein, dass das Finanzamt
von dieser Sorte Kapitalerträge von inländischen Banken nichts wissen will.

Für so manches ausländisches Konto sieht das anders aus:
"Viele Steuerbürger werden nach September 2017 Post von ihrem Finanzamt
bekommen, falls die in ihrer Steuererklärung angegebenen Kapitalerträge
aus ausländischen Konten nicht mit den Kontendaten übereinstimmen, die
die deutsche Finanzverwaltung künftig automatisch von ausländischen
Finanzbehörden erhält. Denn eine Revolution steht vor der Tür: Im
September 2017 werden erstmals zahlreiche Staaten Kontrollmitteilungen
über Kapitalerträge an die Heimatländer der ausländischen Anleger
versenden."
<https://www.lohnsteuer-kompakt.de/steuerwissen/kapitalertraege-automatische-kontrollmitteilungen-ab-september-2017/>

Eine generelle Mitteilung von inlaendischen Kapitalertraegen an die
Finanzbehoerden wuerde auch sicherstellen, dass bei einer
Guenstigerprüfung in der ESt-Erklaerung des Steuerpflichtigen nur
Kapitalertragsteuer angerechnet wird, die auch tatsaechlich gezahlt wurde.
--
Thomas Homilius
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Detlef Meißner
2019-02-07 20:45:09 UTC
Permalink
Post by Thomas Homilius
Post by Detlef Meißner
Post by Thomas Homilius
Ob darueber hinaus noch die Kapitalertrage den Finanzbehoerden
mitgeteilt werden, fuer denen Kapitalertragssteuer abgefuehrt wurden,
weiss ich nicht, ich nehme es aber an.
Nein, werden sie nicht, denn sonst müsste man ja nicht die
Bescheinigungen für Kapitalerträge dem Finanzamt zuschicken.
Außerdem muss ich die Kapitalerträge ja nicht angeben, wenn sie mit der
Quellensteuer abgerechnet werden sollen.
Ja, das stimmt. Es leuchtet aber nicht so recht ein, dass das Finanzamt
von dieser Sorte Kapitalerträge von inländischen Banken nichts wissen will.
Warum sollen die denn davon was wissen. Da sind doch 25% Quellensteuer
drin. Wer einen höheren Steuersatz hat, gibt die Kapitalerträge nicht
an. Das ist vom Gesetzgeber so vorgesehen. Manche möchten das ändern und
die Kapitalerträge mit dem persönlichen Steuersatz versteuern.
Die Gefahr oder die Befürchtung dabei: Gelder fließen ins Ausland.
Wer einen persönlichen Steuersatz unter 25% hat, der gibt die
Kapitalerträge natürlich bei der Steuer an, denn dann bekommt er ja die
bereits Abgeltungssteuer (teilweise) zurück.
(Soli usw. habe ich mal außen vor gelassen.)
Post by Thomas Homilius
"Viele Steuerbürger werden nach September 2017 Post von ihrem Finanzamt
bekommen, falls die in ihrer Steuererklärung angegebenen Kapitalerträge
aus ausländischen Konten nicht mit den Kontendaten übereinstimmen, die
die deutsche Finanzverwaltung künftig automatisch von ausländischen
Finanzbehörden erhält. Denn eine Revolution steht vor der Tür: Im
September 2017 werden erstmals zahlreiche Staaten Kontrollmitteilungen
über Kapitalerträge an die Heimatländer der ausländischen Anleger
versenden."
<https://www.lohnsteuer-kompakt.de/steuerwissen/kapitalertraege-automatische-kontrollmitteilungen-ab-september-2017/>
Eine generelle Mitteilung von inlaendischen Kapitalertraegen an die
Finanzbehoerden wuerde auch sicherstellen, dass bei einer
Guenstigerprüfung in der ESt-Erklaerung des Steuerpflichtigen nur
Kapitalertragsteuer angerechnet wird, die auch tatsaechlich gezahlt wurde.
Der Sinn der Steuererklärung besteht ja *auch* darin, dass sie viele
nicht machen oder was falsch machen.
Da hat der Staat eine schöne zusätzliche Einnahme.

Andererseits: Wenn *alles* an die Finanzverwaltung gemeldet würde, dann
drücke ich in meinem Programm auf "vorausgefüllte Steuererklärung"
abrufen und sende das ab. Das wird dann für den Staat teuer. :-)

Detlef
Peter Veith
2019-02-08 09:35:01 UTC
Permalink
Post by Thomas Homilius
Es war mal vor langer Zeit die Rechtslage, dass nur die erteilte Hoehe
der Freistellungsauftraege den Finanzbehoerden mitgeteilt wurden.
Heute wird definitiv nur der tatsaechlich in Anspruch genommene
Freibetrag dem Bundeszentralamt fuer Steuern mitgeteilt. Egal wie hoch
die tatsachlich erteilten Freistellungsauftraege des Bankkunden auch
sind, kommt er ueber den tatsachlich in Anspruch genommen Freibetrag von
1.602 Euro nicht hinaus, merkt keiner was.
Das bei meinen Schwiegereltern definitiv *nicht* so.

Es wurden zu hohe Freistellungsaufträge erteilt, da Bank A die Kürzung
nicht rechtzeitig und vollständig umsetze, während bei Bank B zeitgleich
erhöht wurde.

Alle Zinserträge in der Summe lagen in dem Kalenderjahr unter 1.602 €,
auch die Summe der inanspruchgenommenen Freistellungsaufträge lag
deutlich darunter (bei Bank A bspw. lagen am Schluß noch 800 €
Freistellungsauftrag bei 0,20 € Zinsen *hüstel*).

Hier wurde wohl nach alter Rechtslage gemeldet.

Was mich stört, ist, daß sie gegenüber dem Finanzamt nur die Banken
auflisten und die Steuerbescheinigungen von diesen einreichen sollen,
also (noch?) nicht zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert worden.

Peter
Detlef Meißner
2019-02-08 09:54:17 UTC
Permalink
Post by Peter Veith
Post by Thomas Homilius
Es war mal vor langer Zeit die Rechtslage, dass nur die erteilte Hoehe
der Freistellungsauftraege den Finanzbehoerden mitgeteilt wurden.
Heute wird definitiv nur der tatsaechlich in Anspruch genommene
Freibetrag dem Bundeszentralamt fuer Steuern mitgeteilt. Egal wie hoch
die tatsachlich erteilten Freistellungsauftraege des Bankkunden auch
sind, kommt er ueber den tatsachlich in Anspruch genommen Freibetrag von
1.602 Euro nicht hinaus, merkt keiner was.
Das bei meinen Schwiegereltern definitiv *nicht* so.
Es wurden zu hohe Freistellungsaufträge erteilt, da Bank A die Kürzung
nicht rechtzeitig und vollständig umsetze, während bei Bank B zeitgleich
erhöht wurde.
Alle Zinserträge in der Summe lagen in dem Kalenderjahr unter 1.602 €,
auch die Summe der inanspruchgenommenen Freistellungsaufträge lag
deutlich darunter (bei Bank A bspw. lagen am Schluß noch 800 €
Freistellungsauftrag bei 0,20 € Zinsen *hüstel*).
Hier wurde wohl nach alter Rechtslage gemeldet.
Was mich stört, ist, daß sie gegenüber dem Finanzamt nur die Banken
auflisten und die Steuerbescheinigungen von diesen einreichen sollen,
also (noch?) nicht zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert worden.
Sind sie denn bisher zu einer Steuererklärung verpflichtet gewesen?

Wenn nein, dann wären sie es bei Kapitalerträgen, die über der
Freistellungsgrenze liegen.

Und möglicherweise will das Finanzamt das prüfen.
(Da hat wohl einer zu wenig zu tun. Oder der Computer hat was
"Auffälliges" bemerkt und ausgespuckt.)

Detlef
Peter Veith
2019-02-08 10:01:34 UTC
Permalink
Post by Detlef Meißner
Sind sie denn bisher zu einer Steuererklärung verpflichtet gewesen?
Nein.
Post by Detlef Meißner
Wenn nein, dann wären sie es bei Kapitalerträgen, die über der
Freistellungsgrenze liegen.
Tatsächlich?

An dem ist es nicht, aber sie haben durch dieses "Chaos" auf anderen
Konten "ihre" 25% (+ Soli natürlich) via Bank gezahlt. Klar könnten sie
sich den Betrag über eine Steuererklärung wiederholen, aber m.E. müssen
sie das (bis jetzt) nicht, oder?
Post by Detlef Meißner
Und möglicherweise will das Finanzamt das prüfen.
(Da hat wohl einer zu wenig zu tun. Oder der Computer hat was
"Auffälliges" bemerkt und ausgespuckt.)
Nun, das ist so ein klassisches Textbaustein-Routineschreiben. Die
wissen gar nicht, wie beängstigend so eines auf normale Menschen wirkt :(

Peter
Detlef Meißner
2019-02-08 10:46:37 UTC
Permalink
Post by Peter Veith
Post by Detlef Meißner
Sind sie denn bisher zu einer Steuererklärung verpflichtet gewesen?
Nein.
Post by Detlef Meißner
Wenn nein, dann wären sie es bei Kapitalerträgen, die über der
Freistellungsgrenze liegen.
Tatsächlich?
An dem ist es nicht, aber sie haben durch dieses "Chaos" auf anderen
Konten "ihre" 25% (+ Soli natürlich) via Bank gezahlt. Klar könnten sie
sich den Betrag über eine Steuererklärung wiederholen, aber m.E. müssen
sie das (bis jetzt) nicht, oder?
Nein, sie müssen es nicht. Aber sinnvoll wäre es. Angst, dass man evtl.
noch mehr bezahlen muss, besteht nicht. (Solche Leute kenne ich auch.)
Man muss dazu auch nur die Anlage KAP ausfüllen, also nicht eine
vollständige Steuererklärung abegeben.
Vielleicht sitzt auch beim Finanzamt ein freundlicher Beamter, der durch
diese Günstigerprüfung die zuviel gezahlte Kapitalertragsteuer
zurückerstatten möchte.
https://newsletter.vaa.de/ausgabe-052012/steuererklaerung-wann-ist-die-anlage-kap-pflicht/
Post by Peter Veith
Post by Detlef Meißner
Und möglicherweise will das Finanzamt das prüfen.
(Da hat wohl einer zu wenig zu tun. Oder der Computer hat was
"Auffälliges" bemerkt und ausgespuckt.)
Nun, das ist so ein klassisches Textbaustein-Routineschreiben. Die
wissen gar nicht, wie beängstigend so eines auf normale Menschen wirkt :(
Keine Panik gegenüber dem Finanzamt. Der Ton dort hat sich gegenüber
"normalen" Menschen deutlich geändert/verbessert. Und gegenüber alten,
hilflosen Menschen sind sie besonders hilfsbereit. :-)

Man könnte auch einfach mal anrufen.

Detlef
Peter Veith
2019-02-08 11:20:37 UTC
Permalink
Post by Detlef Meißner
Keine Panik gegenüber dem Finanzamt. Der Ton dort hat sich gegenüber
"normalen" Menschen deutlich geändert/verbessert. Und gegenüber alten,
hilflosen Menschen sind sie besonders hilfsbereit. :-)
Sage das mal 80jährigen.

Die machen (aka kaufen) auch noch das, was ihnen der freundliche Mensch
im Telekom-Laden sagt, "ist doch die Post".


Ein Vorteil: Jetzt sind die Unterlagen schön aufgeräumt :)
Post by Detlef Meißner
Man könnte auch einfach mal anrufen.
Ich glaube, die reden sich aus Unkenntnis bei einem direkten Kontakt um
Kopf und Kragen ;)

Peter
Detlef Meißner
2019-02-08 11:39:45 UTC
Permalink
Post by Peter Veith
Post by Detlef Meißner
Keine Panik gegenüber dem Finanzamt. Der Ton dort hat sich gegenüber
"normalen" Menschen deutlich geändert/verbessert. Und gegenüber alten,
hilflosen Menschen sind sie besonders hilfsbereit. :-)
Sage das mal 80jährigen.
Naja, auch nicht viel älter als ich. Aber wenn's ein Erstkontakt ist ..
Post by Peter Veith
Die machen (aka kaufen) auch noch das, was ihnen der freundliche Mensch
im Telekom-Laden sagt, "ist doch die Post".
Ein Vorteil: Jetzt sind die Unterlagen schön aufgeräumt :)
Das sollte man nicht unterschätzen.
Post by Peter Veith
Post by Detlef Meißner
Man könnte auch einfach mal anrufen.
Ich glaube, die reden sich aus Unkenntnis bei einem direkten Kontakt um
Kopf und Kragen ;)
Das könntest du auch machen. Allerdings benötigst du dafür die Berechtigung.
Wenn bei einer Steuererklärung der Punkt "Bei dieser Erklärung hat
mitgewirkt" (oder so ähnlich) dein Name steht, dann darfst du im Namen
der Steuerpflichtigen Auskünfte erbitten. War zumindest bei mir so.
Ruf an und frage: Wie kann ich Auskunft bekommen?

Detlef
Martin Gerdes
2019-02-09 17:14:19 UTC
Permalink
Post by Peter Veith
Post by Detlef Meißner
Sind sie denn bisher zu einer Steuererklärung verpflichtet gewesen?
Nein.
Post by Detlef Meißner
Wenn nein, dann wären sie es bei Kapitalerträgen, die über der
Freistellungsgrenze liegen.
Tatsächlich?
Normalerweise nicht, sofern diese Kapitaleinkünfte der inländischen
Abgeltungssteuer unterworfen worden sind.

Das aber cum grano salis: Es gibt Konstellationen, in denen man eben
doch eine Steuererklärung abgeben muß.
Post by Peter Veith
An dem ist es nicht, aber sie haben durch dieses "Chaos" auf anderen
Konten "ihre" 25% (+ Soli natürlich) via Bank gezahlt. Klar könnten sie
sich den Betrag über eine Steuererklärung wiederholen, aber m.E. müssen
sie das (bis jetzt) nicht, oder?
Nein. Der Finanzminister freut sich über jede zusätzliche Steuerzahlung.
Jeder Bürger darf selbstverständlich mehr Steuern zahlen, als er muß.
Das Finanzamt wird nur dann ungemütlich, wenn einer weniger Steuern
zahlt, als er muß.
Post by Peter Veith
Nun, das ist so ein klassisches Textbaustein-Routineschreiben. Die
wissen gar nicht, wie beängstigend so eines auf normale Menschen wirkt :(
Angst ist regelmäßig ein schlechter Ratgeber.

Die Steuererklärung für einen normalen Steuerfall dauert (wenn man seine
Unterlagen zusammen hat) vielleicht eine halbe Stunde, normalerweise
reicht ja die "vereinfachte Steuererklärung".

Kein Akt.

Thomas Homilius
2019-02-08 16:26:53 UTC
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Dieser beitrag ist möglicherweise unangemessen. Klicken sie auf, um es anzuzeigen.
Peter Veith
2019-02-08 17:07:44 UTC
Permalink
Post by Thomas Homilius
Und das Finanzamt hat deine Schwiegereltern angeschrieben wegen dem
insgesamt zu hohen Freistellungsauftrag?
Ja,
aber ohne irgendwelche Details zu nennen, nur:
"das BZSt habe festgestellt, dass".
Post by Thomas Homilius
Und das Finanzamt forderte von deinen Schwiegereltern zwar nicht die
Einreichung einer Steuererklaerung (Was logisch waere!), deine
Schwiegereltern haben auch keine Steuererklaerung freiwillig
abgegeben, jedoch forderte das FA Unterlagen ueber die Bankkonten
deiner Schwiegereltern?
Ja, blöderweise stimmte das mit dem zu hohen Freibetrag (nur in dem
Jahr), wobei die Inanspruchnahme wiederum deutlich unter dem
Sparerfreibetrag lag.
Post by Thomas Homilius
Seltsam.
Fand ich auch.
Post by Thomas Homilius
Vielleicht haben andere Behoerden hier ihre Finger im Spiel!
Scheiße, das ist doch das was mich umtreibt.

Erst dachte ich noch, gut vielleicht gibt es da eine Ordnungswidrigkeit
oder so was, aber das ist hier verneint worden: Entweder wurden Steuern
verkürzt (was nicht ist) oder?
Post by Thomas Homilius
vielleicht sind die Namen deiner Schwiegereltern irgendwo bei Banken
aufgetaucht, (...), jemand hat ihren Namen benutzt.
Und ich habe Ihnen gesagt, die Sache sei nun ausgestanden.

Rede zudem zutraulich, vielleicht doch eine Steuererklärung zu machen,
um die Angelegenheit abzuschließen und die paar Euro Erstattung
mitzunehmen, aber wenn jetzt noch mehr kommt ...

... gnade mir Gott. Ich liebe doch meine Frau! ;)

Peter
Kluger, Gerd
2019-02-08 17:47:03 UTC
Permalink
Post by Peter Veith
Post by Thomas Homilius
Und das Finanzamt hat deine Schwiegereltern angeschrieben wegen dem
insgesamt zu hohen Freistellungsauftrag?
Ja,
"das BZSt habe festgestellt, dass".
Ist das vielleicht einfach schon eine Zeit her? Ich hatte nämlich
das gleiche Problem, versehentlich bei einer Bank noch einen
Freistellungsauftrag mit ein paar Euro was dann in Summe über
der Grenze lag, prompt kam Gemecker. Da ich regelmäßig die KAP
mitmache, hab ich es einfach ignoriert, mit der Folge, dass es
im nächsten Jahr wieder kam. Das ging so ein paar Jahre, irgendwann
haben sie wohl gemerkt, dass immer eine KAP gemacht wurde, dann
war Ruhe.

Grüße
Gerd
Martin Gerdes
2019-02-09 17:14:19 UTC
Permalink
Post by Peter Veith
Post by Thomas Homilius
Es war mal vor langer Zeit die Rechtslage, dass nur die erteilte Hoehe
der Freistellungsauftraege den Finanzbehoerden mitgeteilt wurden.
Heute wird definitiv nur der tatsaechlich in Anspruch genommene
Freibetrag dem Bundeszentralamt fuer Steuern mitgeteilt. Egal wie hoch
die tatsachlich erteilten Freistellungsauftraege des Bankkunden auch
sind, kommt er ueber den tatsachlich in Anspruch genommen Freibetrag von
1.602 Euro nicht hinaus, merkt keiner was.
Das bei meinen Schwiegereltern definitiv *nicht* so.
Es wurden zu hohe Freistellungsaufträge erteilt, da Bank A die Kürzung
nicht rechtzeitig und vollständig umsetzte, während bei Bank B zeitgleich
erhöht wurde.
Ach, was bin ich froh, daß ich bei diesem Zirkus schon viele Jahre nicht
mehr mitmache!
Post by Peter Veith
Alle Zinserträge in der Summe lagen in dem Kalenderjahr unter 1.602 €,
auch die Summe der inanspruchgenommenen Freistellungsaufträge lag
deutlich darunter (bei Bank A bspw. lagen am Schluß noch 800 €
Freistellungsauftrag bei 0,20 € Zinsen *hüstel*).
Hier wurde wohl nach alter Rechtslage gemeldet.
Na denn.
Post by Peter Veith
Was mich stört, ist, daß sie gegenüber dem Finanzamt nur die Banken
auflisten und die Steuerbescheinigungen von diesen einreichen sollen,
also (noch?) nicht zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert worden.
Das Gebot der Faulheit besagt, daß man Dinge, die voraussichtlich
wiederkommen werden, sinnvollerweise umgehend erledigt. Man spart sich
dann die Antworten auf die Rückfragen.

Bei der Bürokratie stört mich auch so manches; wenn das Finanzamt fragt,
antwortet man aber sinnvollerweise ordentlich. Finanzbeamte beißen
gelegentlich zurück (z.B. mit überzogenen Schätzungen und
Verspätungszuschlägen, die ggf. auch dann verloren sind, wenn man
schließlich tut, was der Ämtler von einem will).

Stell die (vermutlich) wenigen Belege einfach zusammen, mach eine schöne
Aufstellung dazu und ein Anschreiben, in dem Du die Sachlage erklärst:
"... am xx. Juli 2017 wurde ein großes Sparguthaben von der A-Bank auf
die B-Bank übertragen. Gleichzeitig wurde die A-Bank beauftragt, den
Freistellungsauftrag, der bisher über xx Euro lautete und bis dahin zu
xx Euro beansprucht war, auf xx Euro zu begrenzen. Diesen Auftrag hat
die A-Bank leider nicht umgesetzt, nach Rückfrage wurde uns mitgeteilt,
die A-Bank verändere Freistellungsaufträge traditionell erst zum
Jahresende. Wir hatten aber mit Wirkung von xx.09.2017 bei der B-Bank
einen weiteren Freistellungsauftrag eingereicht, um die am xx.10.2017 zu
erwartende Zinszahlung abzudecken.

Insgesamt haben wir (wie aus folgender Aufstellung hervorgeht) im Jahr
2017 xx Euro Kapitaleinkünfte gehabt, liegen somit unter dem Freibetrag.

Mit freundlichen Grüßen
<krakel>"
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