Discussion:
Wikipedia und deutsches Recht
Matthias Walliczek
2004-11-30 07:52:14 UTC
Permalink
Hallo,

bevor hier zu euphorisch über die Zukunft diskutiert wird, sollten wir
uns vielleicht mal mit einer ganz bodenständigen Frage beschäftigen:
Hält sich Wikipedia an geltendes deutsches Recht?

Grund: In der Diskussion zu [[Diskussion:Nationaldemokratische Partei
Deutschlands]] wurde die Frage gestellt, inwieweit deutsches Recht
anwendbar ist. Da diese Frage jedoch auch von anderen Nutzern bereits
zuvor gestellt wurde (vg. [[Wikipedia Diskussion:Verlinken]]), würde
mich jetzt unabhängig von dem konkreten Fall interessieren, ob deutsches
Recht überhaupt ein Argument sein kann, warum wir so viel über
Bilderrechte diskutieren und das Urheberrecht und Wappenrecht genaustens
beachten, wenn ansonsten das geltende Recht offenbar beliebig ignoriert
werden soll.

Matthias - mwka
Mathias Schindler
2004-11-30 07:59:25 UTC
Permalink
Post by Matthias Walliczek
Hallo,
bevor hier zu euphorisch über die Zukunft diskutiert wird, sollten wir
Hält sich Wikipedia an geltendes deutsches Recht?
Ob deutsches (Urheber-) Recht anwendbar ist, steht in der Fragenliste
auf Platz 1.

http://meta.wikimedia.org/wiki/Urheberrechtsfragen/Sammlung


Mathias
Matthias Walliczek
2004-11-30 08:09:46 UTC
Permalink
Post by Mathias Schindler
Ob deutsches (Urheber-) Recht anwendbar ist, steht in der Fragenliste
auf Platz 1.
http://meta.wikimedia.org/wiki/Urheberrechtsfragen/Sammlung
Ja, für Wikipedia. Aber was passiert mit DirectMedia und der in
Deutschland von einer deutschen Firma vertriebenen deutschen
Enzyklopädie-CD? Ist hier auch fraglich, ob deutsches Recht gilt? Meiner
Meinung nach nicht.

Und dann kommt die nächste Frage: Ist soetwas wie DirectMedia und
mehrere dutzend andere in Deutschland stehende und von Deutschen
betreute Webseiten mit Kopien einzelner oder alle Wikipedia-Artikeln
unterstützenswert? Ist das nicht genau die Idee bei einer freien
Enzyklopädie?

Matthias
Thomas R. Koll
2004-11-30 08:17:56 UTC
Permalink
Post by Matthias Walliczek
Und dann kommt die nächste Frage: Ist soetwas wie DirectMedia und
mehrere dutzend andere in Deutschland stehende und von Deutschen
betreute Webseiten mit Kopien einzelner oder alle Wikipedia-Artikeln
unterstützenswert? Ist das nicht genau die Idee bei einer freien
Enzyklopädie?
Wenn du "einer" betonst ja, aber ich betone lieber frei und da sind
diese Mirror manchmal halt eine lästige Sache aber es soll uns nicht
groß stören wenn sie sich an die Spielregeln halten.

ciao, tom
--
== Weblinks ==
* http://shop.wikipedia.org - WikiReader Internet zu kaufen
* http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:TomK32
* http://www.hammererlehen.de - Urlaub in Berchtesgaden
Mathias Schindler
2004-11-30 08:30:34 UTC
Permalink
Post by Matthias Walliczek
Und dann kommt die nächste Frage: Ist soetwas wie DirectMedia und
mehrere dutzend andere in Deutschland stehende und von Deutschen
betreute Webseiten mit Kopien einzelner oder alle Wikipedia-Artikeln
unterstützenswert? Ist das nicht genau die Idee bei einer freien
Enzyklopädie?
Wenn du dieser Argumentation folgst, müssten wir uns auf den
allerkleinsten gemeinsamen Nenner einigen, also dann auch alle Texte
entfernen, die Falung Gung erwähnen (China), die den arabischen Golf
arabischen Golf nennen (Iran), etc.

Ja, eine freie Enzyklopädie sollte in dem Sinne frei sein, daß jeder
Mensch überall auf dem Planeten alles damit machen kann und gerade auch
eine Verlag wie Directmedia oder wer auch immer damit eine CD oder DVD
backen kann und sie in Deutschland verkaufen kann.

Das ist einer der vielen Gründe, warum ich die US-fair use-Regeln für
die dümmste Entscheidung halte, die jemals in der wikipedia getroffen wurde.

Dennoch bitte ich darum, mehrere Dinge zu trennen:

* An welche Gesetze muss sich die ladungsfähige Person hinter
wikipedia.org zwingend halten? (Welche Pflichten kommen damit auf sie
zu?...)
* An welche Gesetze müssen sich individuelle Autoren in einzelnen
Staaten halten, wenn sie in der wikipedia arbeiten?
* An welche Gesetze müssen sich individuelle Personen halten, wenn sie
in einzelnen Staaten irgendwas mit dem Content machen wollen?

1. gehört sofort geklärt und 2. sollte auch irgendwann einmal
hinreichend beantwortet werden. Wer macht 3.?

Um es mit Gravenreuth zu sagen: "Prüfe nur die rechtlichen Bestimmungen
derjenigen Länder, in denen du Vermögenswerte hast" (aus dem Kopf
zitiert, Fehlerwahrscheinlichkeit hoch).

Im Idealfall gibt es bei allen Staaten mit klarem Verstand ein
realistisches Subset (siehe erics mail), das am Ende genug Freiraum für
die Arbeit lässt.

Im Idealfall leben und arbeiten wir alle in Staaten mit klarem Verstand.

Mathias
Mathias Schindler
2004-11-30 08:36:16 UTC
Permalink
Post by Mathias Schindler
Wenn du dieser Argumentation folgst, müssten wir uns auf den
allerkleinsten gemeinsamen Nenner einigen, also dann auch alle Texte
entfernen, die Falung Gung erwähnen (China), die den arabischen Golf
arabischen Golf nennen (Iran), etc.
Wichtige Anmerkung: Mit NPOV haben wir ein Werkzeug, um wenigstens die
heissesten Eisen so anzupacken, daß am Ende die Oberzensoren genüsslich
gurren. Solange wir die einzelnen Befindlichkeiten ohne eigenes
Werturteil friedlich nebeneinander vereinen, ist die Angriffsfläche über
diesen Weg erstaunlich niedrig.

(Um auf den Ausgangspunkt zurückzukommen: ein Link auf npd.de im Artikel
[[NPD]] ist dabei schlicht und ergreifend geboten. Man könnte bei
härteren Fällen (haben wir schon [[Gary Lauck]] und [[NSDAP/AO]]?)
überlegen ein <nowiki> http://nazilauck.com </nowiki> oder sowas
einzufügen. Das wurde glaube ich bei den beahading-Filmchen gemacht.)
Matthias Walliczek
2004-11-30 08:46:54 UTC
Permalink
Post by Mathias Schindler
(Um auf den Ausgangspunkt zurückzukommen: ein Link auf npd.de im Artikel
[[NPD]] ist dabei schlicht und ergreifend geboten. Man könnte bei
härteren Fällen (haben wir schon [[Gary Lauck]] und [[NSDAP/AO]]?)
überlegen ein <nowiki> http://nazilauck.com </nowiki> oder sowas
einzufügen. Das wurde glaube ich bei den beahading-Filmchen gemacht.)
Noch einmal: Genau soetwas hat Alvar Freude gemacht und ist deshalb
verurteilt worden. Selbst wenn das Urteil möglicherweise noch nicht
rechtskräftig ist - Fälle wie [[Benutzer:Asb]] zeigen, dass es praktisch
leider doch gut funktioniert, einzelne Personen mit einer unklaren Basis
anzugreifen.

Matthias
Mathias Schindler
2004-11-30 09:13:20 UTC
Permalink
Post by Matthias Walliczek
Noch einmal: Genau soetwas hat Alvar Freude gemacht und ist deshalb
verurteilt worden.
Seit Jahren online:

www.burks.de/nazis.html

Und das ist auch gut so.

Mathias
Matthias Walliczek
2004-11-30 11:42:20 UTC
Permalink
Post by Mathias Schindler
Post by Matthias Walliczek
Noch einmal: Genau soetwas hat Alvar Freude gemacht und ist deshalb
verurteilt worden.
www.burks.de/nazis.html
Und das ist auch gut so.
Durchaus. Aber hat Wikipedia den gleichen Zweck?

Was mich irritiert: Bei anderen Themen wie Wappenrecht oder Bilderrechte
verfolgen wir doch (IMHO zurecht) eine äußerst vorsichtige Politik und
entfernen alles, was nicht zu mindestens 99% rechtlich ok scheint. Warum
sollen wir jetzt beim Thema Hyperlinks deutlich mehr riskieren?

Matthias
Thomas R. Koll
2004-11-30 11:59:57 UTC
Permalink
Post by Matthias Walliczek
Was mich irritiert: Bei anderen Themen wie Wappenrecht oder Bilderrechte
verfolgen wir doch (IMHO zurecht) eine äußerst vorsichtige Politik und
entfernen alles, was nicht zu mindestens 99% rechtlich ok scheint. Warum
sollen wir jetzt beim Thema Hyperlinks deutlich mehr riskieren?
Weil die Rechtssprechung dort noch formbar ist. Und wenn man sich
die Liste der Abgemahnten anschaut sind's eher Privatpersonen und
kleine Communities. Aber mal schaun, vielleicht wagt es ja irgendeiner
nur um von uns dann zerquetscht zu werden *g

ciao, tom
--
== Weblinks ==
* http://shop.wikipedia.org - WikiReader Internet zu kaufen
* http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:TomK32
* http://www.hammererlehen.de - Urlaub in Berchtesgaden
Agon S. Buchholz
2004-12-01 19:14:22 UTC
Permalink
Post by Matthias Walliczek
Noch einmal: Genau soetwas hat Alvar Freude gemacht und ist deshalb
verurteilt worden. Selbst wenn das Urteil möglicherweise noch nicht
rechtskräftig ist - Fälle wie [[Benutzer:Asb]] zeigen, dass es
praktisch leider doch gut funktioniert, einzelne Personen mit einer
unklaren Basis anzugreifen.
Mal sehen, was die Berufung bei Alvar Freude bringt; der hat sein
FreedomFone ja auch nicht aus Spass an der Freude gemacht, sondern das
Ziel verfolgt, Mißstände in der deutschen Politik vorzuführen; damit hat
er auch einen Rechtsstreit wissentlich in Kauf genommen. Genauso muss es
m.E. die Wikipedia handhaben, und zwar eben so, dass es unmöglich wird,
einzelne Personen herauszugreifen. Jeder Wikipedia-Autor macht durch die
Bearbeitung eines Artikels die darin verlinkten Inhalte zugänglich und
kann dafür haftbar gemacht werden, sowohl straf- als auch zivilrechtlich.

Sobald jemand einen Artikel mit einem inkriminierbaren Hyperlink
editiert hat, macht er sich die Inhalte der verlinkten Website und der
darüber errichbaren Ressourcen zu Eigen, da er ja den Link trotz
Möglichkeit dazu nicht gelöscht hat. Genau das ist momentan der
rechtliche Status der Linkhaftung bei Publikationen im Internet, die
nicht dem besonderen Schrankenvorbhalt des Art. 5 GG für Presseorgane
unterliegen (BGH-Urteil "Schöner Wetten" ist daher nicht auf die
Wikipedia übertragbar).

Ebensowenig ist der Entscheid des LG München (Playboy-Fotos) auf
Wikipedia anwendbar, da es sich dort ausschließlich um automatisch
generierte Linklisten handelte, deren Eintragungen der Betreiber nicht
geprüft hat. Jeder Wikipedia-Autor übernimmt mit jeder Bearbeitung eines
Artikels also die volle Verantwortung für den gesamten Artikel, dessen
Billigung (einschließlich der Inhalte der verlinkten Websites) er mit
dem Abspeichern ausdrücklich erklärt. Wenn jemand in einen
inkriminierten Hyperlink in einen Artikel einbau und der Artikel danach
fünfmal bearbeitet wird, ist nicht nur der Linksetzer selbst
verantwortlich, sondern ebenso jeder, der den Artikel danach bearbeitet
hat (Zueigenmachung).

Lösen kann Wikipedia dieses Problem letztlich nur durch (a) massive
Selbstzensur, (b) aktives Eingreifen in einen vergleichbaren Fall, um
Rechtssicherheit zu erhalten oder (c) einen eigenen Rechtsstreit. Am
nähesten dran ist der Fall von Alvar Freude, die Wikipedia könnte hierzu
im eigenen Interesse Stellung beziehen. Dazu wäre es aber erforderlich,
von dem bisherigen Standpunkt politischer Inaktivität abzurücken.

MfG -asb
Klaus Graf
2004-12-01 22:54:35 UTC
Permalink
On Wed, 01 Dec 2004 20:14:22 +0100
Post by Agon S. Buchholz
Sobald jemand einen Artikel mit einem inkriminierbaren
Hyperlink editiert hat, macht er sich die Inhalte der
verlinkten Website und der darüber errichbaren Ressourcen
zu Eigen, da er ja den Link trotz Möglichkeit dazu nicht
gelöscht hat. Genau das ist momentan der rechtliche
Status der Linkhaftung bei Publikationen im Internet, die
nicht dem besonderen Schrankenvorbhalt des Art. 5 GG für
Presseorgane unterliegen (BGH-Urteil "Schöner Wetten" ist
daher nicht auf die Wikipedia übertragbar).
Man darf gern noch so nassforsch solche unbewiesenen
Behauptungen aufstellen - richtiger werden Sie dadurch
gluecklicherweise nicht. Es kann nach meinem bescheidenen
Dafuerhalten ueberhaupt kein Zweifel daran bestehen, dass
die redaktionelle Taetigkeit der Wikipedia vom Grundrecht
des Art. 5 GG erfasst wird. Die Wikipedia ist eindeutig ein
Mediendienst (siehe etwa nur
http://www.jurpc.de/rechtspr/20030126.htm )im Sinne des
Mediendienste-Staatsvertrags.

Siehe allgemein http://www.artikel5.de/

Klaus Graf
Florian Hannemann
2004-12-01 23:46:35 UTC
Permalink
Klaus Graf wrote:
[schnippel}
Post by Klaus Graf
Es kann nach meinem bescheidenen
Dafuerhalten ueberhaupt kein Zweifel daran bestehen, dass
die redaktionelle Taetigkeit der Wikipedia vom Grundrecht
des Art. 5 GG erfasst wird. Die Wikipedia ist eindeutig ein
Mediendienst (siehe etwa nur
http://www.jurpc.de/rechtspr/20030126.htm )im Sinne des
Mediendienste-Staatsvertrags.
moin

was dann im umkehrschluß auch bedeuten würde das im impressum ein
verantwortlicher im sinne des mediendienste-staatsvertrages stehen müsste.

(Inhaltlich verantwortlich gemäß § 10 III MDStV)

cu florian hannemann
elvis-58tcnff/
2004-12-02 07:23:14 UTC
Permalink
Post by Klaus Graf
gluecklicherweise nicht. Es kann nach meinem bescheidenen
Dafuerhalten ueberhaupt kein Zweifel daran bestehen, dass
?

nunja. wenn ich mal wieder bei heise lese, wie da die gesetze interpretiert
werden von den unterschiedlichen gerichten, kann es imho NUR zweifel geben.


Elvis(pesimistisch)
--
Erwerbt Wissen, weil der Wissenserwerb um Gottes Willen lehrt, Gott zu fürchten.
Für den Wissenserwerb zu arbeiten ist Gebet, darüber zu diskutieren ist Lobpreis
Gottes und wissenschaftliche Forschung ist Dschihad.
-->Todays Experiment.... FAILED.

----------------------------------------------------------------
This message was sent using IMP, the Internet Messaging Program.
Agon S. Buchholz
2004-12-02 21:58:38 UTC
Permalink
Klaus Graf wrote:

[ Linkhaftung ]
Post by Agon S. Buchholz
Linkhaftung bei Publikationen im
Internet, die nicht dem besonderen Schrankenvorbhalt des Art. 5 GG
für Presseorgane unterliegen (BGH-Urteil "Schöner Wetten" ist daher
nicht auf die Wikipedia übertragbar).
Man darf gern noch so nassforsch solche unbewiesenen Behauptungen
aufstellen - richtiger werden Sie dadurch gluecklicherweise nicht. Es
kann nach meinem bescheidenen Dafuerhalten ueberhaupt kein Zweifel
daran bestehen, dass die redaktionelle Taetigkeit der Wikipedia vom
Grundrecht des Art. 5 GG erfasst wird. Die Wikipedia ist eindeutig
ein Mediendienst (siehe etwa nur
http://www.jurpc.de/rechtspr/20030126.htm )im Sinne des
Mediendienste-Staatsvertrags.
All das wird die -- letzlich hoffentlich höchstrichterliche --
Rechtsprechung klären müssen, wenn das Fall für Wikipedia akut wird. Ich
habe auch überhaupt keine Lust, die rechtsbeugenden und -biegenden
Argumentationen von Leuten wie Herrn H. von Kanzlei W. zu begründen; ich
kann hier nur auf das hinweisen, was diese Kanzlei anscheinend bereit
ist, vor Gericht zu vertreten. Demnach gilt der Schrankenvorbehalt der
Pressefreiheit ausdrücklich nicht für Unternehmungen wie Wikipedia, die
nicht in den Kontext eines Pressunternehmens eingebettet sind.
Unstrittig dürfte jedenfalls sein, dass Wikipedia weder ein
Druckerzeugnis ist, noch unter die Regelungen des RStV fallen dürfte.

Wenn man das BGH-Urteil I ZR 317/01 vom 1.4.2004 darauf hin durchliest,
findet man dort diese Einschränkung des Geltungsbereichs dieser
Entscheidung auf formal fassbare "Pressorgane" tatsächlich ("Nach den
Umständen hatte sie zwar schon bei dem Setzen des Hyperlinks Anlaß,
näher zu prüfen, ob sie dadurch ein rechtswidriges, im Hinblick auf die
Vorschrift des § 284 StGB sogar strafbares Handeln, unterstützt; ihre
Verantwortlichkeit war aber dadurch begrenzt, daß sie den Hyperlink als
Presseunternehmen nur zur Ergänzung eines redaktionellen Artikels
gesetzt hat.").

Ob Wikipedia ein Mediendienst im Sinne von § 2 Abs. 1 MDStV ist, mag man
diskutieren; wir sind allerdings weder Teleshopping, noch Fernsehtext
oder Video-/ Audio on Demand, es blieben also allenfalls Datendienste.
Ebenso könnte man versuchen, die Wikipedia als Teledienst nach § S Abs.
1 TDG zu definieren ("Angebote zur Information und Kommunikation"). Wenn
man die Kommentare und Erläuterungen ("Mainzer Rechtshandbuch der Neuen
Medien") dazu durchliest, wird man aber feststellen, dass das alles
nicht so recht auf die Wikipedia zutreffen will.

Wenn hier der Raum ist, über die rechtliche Zuordnung der Wikipedia zu
diskutieren, können wir das gerne versuchen; ich finde das aber recht
akademisch, weil die "Gegenseite" bereits eine klare Positionierung
durch praktizierende Anwälte vorgenommen hat. Auch und gerade der
Geltungsbereich des Art. 5 Abs. 1 (und ggf. auch noch des Abs. 3) ist ja
eben in Frage gestellt.

MfG -asb
Klaus Graf
2004-12-02 23:22:51 UTC
Permalink
On Thu, 02 Dec 2004 22:58:38 +0100
Agon S. Buchholz" <asb-***@public.gmane.org> schrieb allerlei, das
richtigzustellen sich nicht lohnt. Ich wundere mich im
uebrigen, dass man gar nichts mehr von der in Auftrag
gegebenen juristischen Klaerung verschiedenster Punkte in
der Wikipedia hoert.

Klaus Graf
Jakob Voss
2004-12-02 23:40:19 UTC
Permalink
Post by Klaus Graf
On Thu, 02 Dec 2004 22:58:38 +0100
richtigzustellen sich nicht lohnt. Ich wundere mich im
uebrigen, dass man gar nichts mehr von der in Auftrag
gegebenen juristischen Klaerung verschiedenster Punkte in
der Wikipedia hoert.
*plonk*
Mathias Schindler
2004-12-03 08:02:24 UTC
Permalink
Post by Klaus Graf
Ich wundere mich im
uebrigen, dass man gar nichts mehr von der in Auftrag
gegebenen juristischen Klaerung verschiedenster Punkte in
der Wikipedia hoert.
Du verwechselst Gutachten mit Fast-Food im McDrive-In.

Mathias
Ivo Köthnig
2004-12-01 22:57:44 UTC
Permalink
Post by Agon S. Buchholz
Lösen kann Wikipedia dieses Problem letztlich nur durch (a) massive
Selbstzensur, (b) aktives Eingreifen in einen vergleichbaren Fall, um
Rechtssicherheit zu erhalten oder (c) einen eigenen Rechtsstreit. Am
nähesten dran ist der Fall von Alvar Freude, die Wikipedia könnte hierzu
im eigenen Interesse Stellung beziehen. Dazu wäre es aber erforderlich,
von dem bisherigen Standpunkt politischer Inaktivität abzurücken.
Nun kann man ja auch einzelne Abschnitte editieren. Wenn der Link nun nicht in
dem Abschnitt liegt, was ist dann?

--Ivo Köthnig
Agon S. Buchholz
2004-12-02 22:00:38 UTC
Permalink
Post by Ivo Köthnig
Nun kann man ja auch einzelne Abschnitte editieren. Wenn der Link nun
nicht in dem Abschnitt liegt, was ist dann?
Dann hast Du dem Umfang nach zumutbare Prüfpflichten verletzt und Dich
trifft zumindest eine Störerhaftung nach § 1004 BGB.

Bedenke: Nach dem OLG München sind Hyperlinks "Gefahrenquellen", für den
der Linksetzer eine "Internet-Verkehrssicherungpflicht" übernimmt. Wer
die Prüfung dieser "Gefahrenquellen" unterlässt, macht sich die Inhalte
zu Eigen.

Der Umfang der Prüfpflichten reduziert sich in der bisherigen
Rechtsprechung allenfalls bei automatisch generierten Linklisten (bei
Juristen heisst das "Suchmaschinen"), wenn der Betreiber glaubhaft
machen kann, dass er beispielsweise aus technischen Gründen keine
Möglichkeit hatte, den Inhalt der verlinkten Website zur Kenntnis zu nehmen.

Ich vermute, dass das beim Editieren eines Artikels nicht glaubhaft
wäre; Du beweist ja durch das Bearbeiten des Artikels schon, dass Du
dich für die Thematik interessierst und in dem Ausmaß Fachenntnisse
mitbringst, der es Dir erlaubt, den Artikel eben zu bearbeiten. Ich
wüsste also nicht, mit welcher Begründung Du den Umfang der
Prüfpflichten einschränken könntest.

Strittig wäre dann allenfalls wieder, ob für Dich hätte klar erkennbar
sein müssen, dass die Inhalte der verlinkten Website illlegal sind
(beispielsweise also einen unzulässigen Algorithmus beschreiben). Auch
hier muss wieder ein Gericht entscheiden, was Du gewusst haben musst
oder zur Kenntnis genommen haben müsstest.

MfG -asb
Ivo Köthnig
2004-12-02 23:38:29 UTC
Permalink
Post by Agon S. Buchholz
Post by Ivo Köthnig
Nun kann man ja auch einzelne Abschnitte editieren. Wenn der Link nun
nicht in dem Abschnitt liegt, was ist dann?
Dann hast Du dem Umfang nach zumutbare Prüfpflichten verletzt und Dich
trifft zumindest eine Störerhaftung nach § 1004 BGB.
Woraus ergibt sich diese Prüfpflicht? Weil ich etwas im Internet gelesen habe,
was ich -- wie jeder andere Mensch auf dieser Erde mit Internetanschluss --
auch selbst ändern kann?
Post by Agon S. Buchholz
Bedenke: Nach dem OLG München sind Hyperlinks "Gefahrenquellen", für den
der Linksetzer eine "Internet-Verkehrssicherungpflicht" übernimmt. Wer
die Prüfung dieser "Gefahrenquellen" unterlässt, macht sich die Inhalte
zu Eigen.
Ich habe den Link doch aber garnicht gesetzt, sondern höchstens gelesen, ohne
ihm zu folgen. Ich kann also garnicht wissen, dass dort etwas Rechtswidriges
steht oder stand geschweige denn stehen wird. Die Pflicht dem Link zu folgen
würde mich letztlich verpflichten die gesammte Wikipedia in allen Sprachen
und allen Seiten zu lesen, die von hieraus verlinkt wurden. Das trifft dann
auch für alle Wikis zu, die von hier verlinkt wurden, da kann ich ja auch
Änderungen vornehmen... Im Endeffekt würde ich wohl die nächsten Jahre damit
zubringen. Bis dahin gibt es dann sicher genug neue Artikel, die zu prüfen
sind.
Post by Agon S. Buchholz
Der Umfang der Prüfpflichten reduziert sich in der bisherigen
Rechtsprechung allenfalls bei automatisch generierten Linklisten (bei
Juristen heisst das "Suchmaschinen"), wenn der Betreiber glaubhaft
machen kann, dass er beispielsweise aus technischen Gründen keine
Möglichkeit hatte, den Inhalt der verlinkten Website zur Kenntnis zu nehmen.
Hab ich das oben glaubhaft genug gemacht, ohne dass es sich um eine
automatisch generierte Linkliste handelt?
Post by Agon S. Buchholz
Ich vermute, dass das beim Editieren eines Artikels nicht glaubhaft
wäre; Du beweist ja durch das Bearbeiten des Artikels schon, dass Du
dich für die Thematik interessierst und in dem Ausmaß Fachenntnisse
mitbringst, der es Dir erlaubt, den Artikel eben zu bearbeiten. Ich
wüsste also nicht, mit welcher Begründung Du den Umfang der
Prüfpflichten einschränken könntest.
Vielleicht ist mir nur zufällig ein Typo aufgefallen, den ich korrigiert habe.
Vielleicht hat den Typo nur mein Bot gefunden und ich habe mich außer um den
Abschnitt um nichts weiter gekümmert. Logisch, hier hängt das jetzt von der
Änderung ab, die gemacht wurde.

--Ivo Köthnig
Agon S. Buchholz
2004-12-04 02:50:21 UTC
Permalink
Ivo Köthnig wrote:

[ zumutbare Prüfpflichten und Störerhaftung ]
Post by Ivo Köthnig
Woraus ergibt sich diese Prüfpflicht? Weil ich etwas im Internet
gelesen habe, was ich -- wie jeder andere Mensch auf dieser Erde mit
Internetanschluss -- auch selbst ändern kann?
Keine Ahnung, woher das kommt; alle Gerichtsurteile von Landgerichten
bis hin zum BGH sind bisher von der Existenz solcher Prüfpflichten
ausgegangen, daher nehme ich das einfach als gegeben; unterschiedlich
wird nur der *Umfang* der Prüfpflichten je nach Einzelfall beurteilt;
wenn die Inhalte der Verweisziele offensichtlich unzulässig sind,
bejahen alle Gerichte eine Verpflichtung zum Verhindern der Linksetzung;
Ausnahmen gibt es beispielsweise für Pressunternehmen (BGH-Urteil
"Schöner wetten").

Die Kanzlei Waldorf argumentiert in meinem Fall damit, dass es sich
"einem sachkundigen Internetnutzer wie Ihnen [...] geradezu hätte
aufdrängen müssen", sie gehen also bereits bei einem Internetnutzer
(ganz zu schweigen von einem Informatiker oder Sysadmin) davon aus, dass
er bstimmte juristisch relevante Sachverhalte zur Kenntnis nehmen und
korrekt einordnen können muss. Was davon vor Gericht bestand haben würde
bzw. wird hängt halt vom Richter bzw. Deinen Möglichkeiten ab, in
Berufungsinstanzen zu gehen.
Post by Ivo Köthnig
Ich habe den Link doch aber garnicht gesetzt, sondern höchstens
gelesen, ohne ihm zu folgen. Ich kann also garnicht wissen, dass dort
etwas Rechtswidriges steht oder stand geschweige denn stehen wird.
Das interessiert vor Gericht nicht; Durch Zulassen des Hyperlinks machst
Du dir die Inhalte des Verweiszieles zu Eigen. Das OLG München hat
explizit eine zeitlich unbegrenzte Prüfpflicht festgestellt, die ganz
ausdrücklich davon ausgeht, dass sich die Inhalte von Verweiszielen
ändern. In welchem Umfang sich andere Gerichte dem OLG München
anschließen, wird man in den nächsten Prozessen sehen; das bisher nicht
rechtskräftige Urteil (da Berufung) gegen Alvar Freude hat den Grad der
Linkhaftung allerdings nochmals verschärft (bereits Nennung von
inkriminierten Inhalten strafbar). Natürlich hofft Alvar, dass dieser
Unsinn in einer Berufungsinstanz gekippt wird.
Post by Ivo Köthnig
Die Pflicht dem Link zu folgen würde mich letztlich verpflichten die
gesammte Wikipedia in allen Sprachen und allen Seiten zu lesen, die
von hieraus verlinkt wurden. Das trifft dann auch für alle Wikis zu,
die von hier verlinkt wurden, da kann ich ja auch Änderungen
vornehmen... Im Endeffekt würde ich wohl die nächsten Jahre damit
zubringen. Bis dahin gibt es dann sicher genug neue Artikel, die zu
prüfen sind.
Genau das ist auch mein Problem.
Post by Ivo Köthnig
Hab ich das oben glaubhaft genug gemacht, ohne dass es sich um eine
automatisch generierte Linkliste handelt?
Im Sinne der Argumentation der Kanzlei Waldorf oder des OLG München ganz
sicher nicht. Wie willst Du glaubhaft machen, dass Du nur Fragmente des
Artikels gelesen haben willst, aber ihn dennoch editiert hast?
Vielleicht würde ein Gericht in einer Berufungsinstanz die Haftung für
"minor edits" einschränken, wenn der Fall im Detail sehr sorgfältig
geprüft werden würde. Generell würde ich aber davon ausgehen, dass sich
alle Autoren eines Artikels die Inhalte ihrer Vor-Bearbeiter ebenso zu
Eigen machen wie die Inhalte der verlinkten externen Websites.
Post by Ivo Köthnig
Vielleicht ist mir nur zufällig ein Typo aufgefallen, den ich
korrigiert habe. Vielleicht hat den Typo nur mein Bot gefunden und
ich habe mich außer um den Abschnitt um nichts weiter gekümmert.
Logisch, hier hängt das jetzt von der Änderung ab, die gemacht wurde.
Das ist eine technische bzw. formale Argumentation, die den Juristen
meist eher nicht beeindruckt; ich argumentiere auch damit, dass ich
durchaus ein Skript mit einer Datenbankabfrage anlegen kann, ohne die
Ausgaben des Skripts permanent zu prüfen. Der Jurist argumentiert dann
wieder, dass Du durch das Anlegen des Skripts Kenntnis von der
inkriminierten Sache hattest und eben verpflichtet bist, zu prüfen,
andernfalls trifft Dich bei Verletzung der Prüfpflichten eine Störerhaftung.

Das LG München hat im "Playboy-Fotos"-Urteil vor ein paar Wochen den
Umfang der zumutbaren Prüfpflichten in einem speziellen Fall reduziert,
in dem es um eine automatisch arbeitende Linkliste ging, in die Benutzer
ohne redaktionelle Kontrolle Links eintragen konnten; da dort hunderte
von Links eingetragen würden, sei es dem Betreiber nicht zuzumuten,
jeden Link manuell zu prüfen.

All das träfe aber m.E. auf einen Wikipedia-Artikel nicht zu, der zum
einen per Definition der Weblinks höchstens fünf bis zehn externe
Hyperlinks enthalten soll. Eine Prüfung wäre also in jedem Falle
zumutbar; zum anderen könnte man mit automatisch generierten Listen bei
Wikipedia-Artikeln wohl auch kaum argumentieren, da Wikipedia-Artikel ja
eben komplett aus Klartext bestehen und alle Arbeiten von Menschen
durchgeführt werden; geschützt durch die Regelungen des TDG sind eben
nur Suchmaschienen und ggf. vielleicht auch Bots.

IMHO ist das einzige, was derzeit Wikipedia-Autoren von Strafanzeigen
oder Abmahnungen schützt, das Fehlen eines Klägers und die gewisse
Anonymität der Benutzerkürzel. Noch eine ganz andere Sache wäre dann
auch noch, wie weit dieser Unsinn vor einem Gericht oder ggf. einer
Berufungsinstanz Bestand hätte.

MfG -asb
Ivo Köthnig
2004-12-04 15:39:31 UTC
Permalink
Post by Agon S. Buchholz
Das ist eine technische bzw. formale Argumentation, die den Juristen
meist eher nicht beeindruckt; ich argumentiere auch damit, dass ich
durchaus ein Skript mit einer Datenbankabfrage anlegen kann, ohne die
Ausgaben des Skripts permanent zu prüfen. Der Jurist argumentiert dann
wieder, dass Du durch das Anlegen des Skripts Kenntnis von der
inkriminierten Sache hattest und eben verpflichtet bist, zu prüfen,
andernfalls trifft Dich bei Verletzung der Prüfpflichten eine
Störerhaftung.
Warum machen dann Gerichte Unterschiede bei Suchmachienen (automatisch
generierten Linklisten)?
Post by Agon S. Buchholz
Das LG München hat im "Playboy-Fotos"-Urteil vor ein paar Wochen den
Umfang der zumutbaren Prüfpflichten in einem speziellen Fall reduziert,
in dem es um eine automatisch arbeitende Linkliste ging, in die Benutzer
ohne redaktionelle Kontrolle Links eintragen konnten; da dort hunderte
von Links eingetragen würden, sei es dem Betreiber nicht zuzumuten,
jeden Link manuell zu prüfen.
All das träfe aber m.E. auf einen Wikipedia-Artikel nicht zu, der zum
einen per Definition der Weblinks höchstens fünf bis zehn externe
Hyperlinks enthalten soll. Eine Prüfung wäre also in jedem Falle
zumutbar; zum anderen könnte man mit automatisch generierten Listen bei
Wikipedia-Artikeln wohl auch kaum argumentieren, da Wikipedia-Artikel ja
eben komplett aus Klartext bestehen und alle Arbeiten von Menschen
durchgeführt werden; geschützt durch die Regelungen des TDG sind eben
nur Suchmaschienen und ggf. vielleicht auch Bots.
Wikipedia enhält aber auch viele interne Links, die nach allem was ich bisher
gehört habe ja noch gründlicher zu prüfen sein müsssten als nur die externen!
Also die Machbarkeit alles zu prüfen ist auch bei uns einfach nicht gegeben
und es wird schwer nachweißbar sein, dass ich von bestimmen Dingen keine
Kenntnis habe (und soweit ich deutsches Recht verstehe, besteht die Pflicht
des Klägers, mir nachzuweisen, dass ich davon wußte, nicht die Pflicht für
den Angeklagten die Unschuld zu beweisen).
Post by Agon S. Buchholz
IMHO ist das einzige, was derzeit Wikipedia-Autoren von Strafanzeigen
oder Abmahnungen schützt, das Fehlen eines Klägers und die gewisse
Anonymität der Benutzerkürzel. Noch eine ganz andere Sache wäre dann
auch noch, wie weit dieser Unsinn vor einem Gericht oder ggf. einer
Berufungsinstanz Bestand hätte.
Ja, das wird im Zweifelsfall halt teuer... hoffentlich nur für den Kläger...

--Ivo Köthnig
Matthias Walliczek
2004-12-04 16:08:39 UTC
Permalink
Post by Ivo Köthnig
Wikipedia enhält aber auch viele interne Links, die nach allem was ich bisher
gehört habe ja noch gründlicher zu prüfen sein müsssten als nur die externen!
Warum? Sämtliche internen Seiten sollten (!) doch rechtlich ok sein -
bevor man aus rechtlichen Gründen einen internen Link löscht, sollte man
doch besser den fraglichen Artikel ändern.
Post by Ivo Köthnig
Also die Machbarkeit alles zu prüfen ist auch bei uns einfach nicht gegeben
und es wird schwer nachweißbar sein, dass ich von bestimmen Dingen keine
Kenntnis habe (und soweit ich deutsches Recht verstehe, besteht die Pflicht
des Klägers, mir nachzuweisen, dass ich davon wußte, nicht die Pflicht für
den Angeklagten die Unschuld zu beweisen).
Es gibt im deutlichen Recht den Begriff des Anscheinsbeweises. Wenn z.B.
mit deiner gestohlenen ec-Karte und deiner PIN Geld angehoben wird, so
spricht der Anscheinsbeweis dafür, dass du die PIN auf der ec-Karte
notiert hast - dies muss nicht nachgewiesen werden.

Ebenso kann ein Anscheinsbeweis bei Wikipedia dafür sprechen, dass du
bei einer Textänderung den restlichen Artikel auch gelesen hast.
Post by Ivo Köthnig
Post by Agon S. Buchholz
IMHO ist das einzige, was derzeit Wikipedia-Autoren von Strafanzeigen
oder Abmahnungen schützt, das Fehlen eines Klägers und die gewisse
Anonymität der Benutzerkürzel. Noch eine ganz andere Sache wäre dann
auch noch, wie weit dieser Unsinn vor einem Gericht oder ggf. einer
Berufungsinstanz Bestand hätte.
Spannende Frage: Könnte eine (berechtigte) Person nicht auch einfach
einen deutschen Wikipedia-Mirror verklagen - so wie bei der
Explorer-Geschichte? Schlechte PR wäre das auf jeden Fall. Diesen Aspekt
sollte man deshalb nie aus den Augen verlieren.

Matthias
Paul Ebermann
2004-12-05 05:44:15 UTC
Permalink
Post by Matthias Walliczek
Post by Ivo Köthnig
Wikipedia enhält aber auch viele interne Links, die nach allem was ich bisher
gehört habe ja noch gründlicher zu prüfen sein müsssten als nur die externen!
Warum? Sämtliche internen Seiten sollten (!) doch rechtlich ok sein -
bevor man aus rechtlichen Gründen einen internen Link löscht, sollte man
doch besser den fraglichen Artikel ändern.
Das geht nicht - dann müsste man ja die Links von dort aus auch
alle prüfen (und rekursiv weiter, also die gesamte Wikipedia,
inklusive der anderen Sprachen. Auch noch weitere von hier
verlinkte Wikis ...).

Die einzige vernünftige Möglichkeit ist es wohl, von einem
(rechtlich) einwandfreien Artikel ohne Links auszugehen,
und dann schrittweise weitere Artikel hinzuzufügen, die jeweils
nur auf bereits vorher hinzugefügte Artikel linken.
(Bei späteren Änderungen darf man natürlich auch zu
später hinzugefügten "sauberen" Artikeln linken.)

Jede Änderung von anderen Leuten muss sofort überprüft oder
rückgängig gemacht werden - und Links zu externen Seiten, die
man nicht unter Kontrolle hat, sind unmöglich.
(Vielleicht doch mit einem Bot, der regelmäßig überprüft,
ob sich etwas geändert hat, und dann den Link entfernt (bzw.
einen Menschen zum Überprüfen auffordert) ...)


Paul

Matthias Walliczek
2004-12-04 15:57:13 UTC
Permalink
Post by Agon S. Buchholz
Post by Ivo Köthnig
Vielleicht ist mir nur zufällig ein Typo aufgefallen, den ich
korrigiert habe. Vielleicht hat den Typo nur mein Bot gefunden und ich
habe mich außer um den Abschnitt um nichts weiter gekümmert. Logisch,
hier hängt das jetzt von der Änderung ab, die gemacht wurde.
Das ist eine technische bzw. formale Argumentation, die den Juristen
meist eher nicht beeindruckt; ich argumentiere auch damit, dass ich
durchaus ein Skript mit einer Datenbankabfrage anlegen kann, ohne die
Ausgaben des Skripts permanent zu prüfen. Der Jurist argumentiert dann
wieder, dass Du durch das Anlegen des Skripts Kenntnis von der
inkriminierten Sache hattest und eben verpflichtet bist, zu prüfen,
andernfalls trifft Dich bei Verletzung der Prüfpflichten eine
Störerhaftung.
Wer möchte, kann sich zum Thema Bots mal Kapitel 4.4 aus
http://www.walliczek.de/texte/seminar-freiburg.pdf durchlesen - die
Kernaussage: Solange die Handlungen des Bots vorhersagbar sind, fallen
dessen Aktionen komplett auf die Person zurück, die den Bot programmiert
und gestartet hat.

Im konkreten Einzelfall halte ich es aber für haltlos, aus einem
Rechtschreibkorrektur-Bot die Haftung für den restliche Artikelinhalt
auszulesen. In diesem Fall hat der Mensch ja keine Kenntnis vom
restlichen Inhalt und man sollte wieder mal das [[Compuserve]]-Urteil
durchlesen.

Matthias
Klaus Graf
2004-11-30 17:19:57 UTC
Permalink
Uebrigens sollten wir auch beruecksichtigen, dass kuerzlich
die urheberrechtliche Schutzfrist in Mexiko auf hundert
Jahre nach dem Tod des Autors festgesetzt wurde und nach
Ablauf der Schutzfrist die Regierung ermaechtigt ist,
Gebuehren fuer die Nutzung gemeinfreier Werke zu erheben.

Klaus Graf
Matthias Walliczek
2004-11-30 08:42:53 UTC
Permalink
Post by Mathias Schindler
Post by Matthias Walliczek
Und dann kommt die nächste Frage: Ist soetwas wie DirectMedia und
mehrere dutzend andere in Deutschland stehende und von Deutschen
betreute Webseiten mit Kopien einzelner oder alle Wikipedia-Artikeln
unterstützenswert? Ist das nicht genau die Idee bei einer freien
Enzyklopädie?
Wenn du dieser Argumentation folgst, müssten wir uns auf den
allerkleinsten gemeinsamen Nenner einigen, also dann auch alle Texte
entfernen, die Falung Gung erwähnen (China), die den arabischen Golf
arabischen Golf nennen (Iran), etc.
Nicht unbedingt. Zumindest deutsche Gerichte argumentieren auch mit der
Sprache des Textes - ein deutscher Text richtet sich stärker an Deutsche
als ein englischer Text. Insofern können wir solche Diskussionen der
chinesischen Wikipedia überlassen und uns tatsächlich auf deutsprachige
Länder beschränken.
Post by Mathias Schindler
* An welche Gesetze muss sich die ladungsfähige Person hinter
wikipedia.org zwingend halten? (Welche Pflichten kommen damit auf sie
zu?...)
* An welche Gesetze müssen sich individuelle Autoren in einzelnen
Staaten halten, wenn sie in der wikipedia arbeiten?
* An welche Gesetze müssen sich individuelle Personen halten, wenn sie
in einzelnen Staaten irgendwas mit dem Content machen wollen?
Auch hier ist die Idee: Wir versuchen de.wikipedia konform zum
deutschen, österreichischen und schweizer Recht zu gestalten - denn in
diesen Ländern dürfte es das größte Interesse am Content geben.
Post by Mathias Schindler
Um es mit Gravenreuth zu sagen: "Prüfe nur die rechtlichen Bestimmungen
derjenigen Länder, in denen du Vermögenswerte hast" (aus dem Kopf
zitiert, Fehlerwahrscheinlichkeit hoch).
Im Idealfall gibt es bei allen Staaten mit klarem Verstand ein
realistisches Subset (siehe erics mail), das am Ende genug Freiraum für
die Arbeit lässt.
Im Idealfall leben und arbeiten wir alle in Staaten mit klarem Verstand.
Ack.

Matthias
Eric Poehlsen
2004-11-30 07:58:00 UTC
Permalink
Ich glaube wenn man sich die aktuelle Rechtssprechung im Bereich Internet
einmal ansieht sollte langsam klar werden, dass man die Rechtssprechung aus
dem Land der Zielgruppe in dem Fall von de.wikipedia.org sind das
Deutschland, Österreich, Schweiz anwendet.
Gleichzeitig müssen natürlich auch die Gesetze des Serverstandortes beachtet
werden. Und was gilt dann?

Wenn man nicht ganz blauäugig an die Sache herangeht ist klar, es gelten
sowohl US-Amerikanisches Recht, als auch das Deutsche, Österreichische und
Schweizerische Recht, möglicherweise auch noch das aus Luxembourg und
Liechtenstein. Dabei müssen in jedem Aspekt die strengsten geltenden
Richtlinien eingehalten werden.

Gruß

Eric
Florian Baumann
2004-11-30 08:09:23 UTC
Permalink
Post by Eric Poehlsen
Wenn man nicht ganz blauäugig an die Sache herangeht ist klar, es gelten
sowohl US-Amerikanisches Recht, als auch das Deutsche, Österreichische und
Schweizerische Recht, möglicherweise auch noch das aus Luxembourg und
Liechtenstein. Dabei müssen in jedem Aspekt die strengsten geltenden
Richtlinien eingehalten werden.
ACK!

Flups
Thomas R. Koll
2004-11-30 08:07:37 UTC
Permalink
Post by Matthias Walliczek
Hallo,
bevor hier zu euphorisch über die Zukunft diskutiert wird, sollten wir
Hält sich Wikipedia an geltendes deutsches Recht?
Also ich halt's mit der [[Pascalsche Wette|Pascalschen Wette]], es
ist sicherer an deutsches Recht zu glauben, denn wenn man es nicht
tut und es das deutsche Recht doch gibt kommt man in die Hölle, äh
Gefängnis, oder so.

ciao, tom
--
== Weblinks ==
* http://shop.wikipedia.org - WikiReader Internet zu kaufen
* http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:TomK32
* http://www.hammererlehen.de - Urlaub in Berchtesgaden
Karl Eichwalder
2004-11-30 18:44:30 UTC
Permalink
HÀlt sich Wikipedia an geltendes deutsches Recht?
Du als Mitarbeiter deutscher Mitarbeiter mußt deutsches und europÀisches
Recht und auch das des Serverstandortes respektieren. Ob Amerikaner,
die in der deutschsprachigen WP schreiben, deutsches Recht beachten
mÃŒssen, weiß ich nicht. Es ist vielleicht empfehlenswert, wenn sie
vorhaben, spÀter mal in die BRD zu reisen...

Bei gutenberg.org werden z.B. BÌcher von Th. Mann veröffentlicht, die
vor 1923 erschienen sind. Das ist nach amerikanischem (Copyright-)Recht
kein Problem. FÌr einen deutschen StaatsbÌrger wÀre das aber ein
Urheberrechtsverstoß.
--
http://www.gnu.franken.de/ke/ | ,__o
| _-\_<,
| (*)/'(*)
Key fingerprint = F138 B28F B7ED E0AC 1AB4 AA7F C90A 35C3 E9D0 5D1C
wikipede
2004-11-30 22:56:49 UTC
Permalink
Zwei mal Urheberrecht:

1. seit mindestens dem 3. März sind Urheberechtsverletzungen in
Versionen nicht mehr gelöscht worden. Entweder entschließen sich die
Programmierer bald dazu eine entsprechende Funktion für die Admins zur
Verfügung zu stellen, oder sie machen sich mal selbst ans Werk. Die
einzige gangbare Alternative ist die Artikel mit der gesamten History zu
löschen und neu zu erstellen

2. mit der wachsenden Zahl an Admins und gelöschten URVs stellt sich die
Frage, ob diese gelöschten aber für die Admins noch zu erreichenden
Artikel nicht eine Art firmeninternes illegales Archiv darstellen. Ich
denke dass es Sinn macht diese Artikel nach einer Frist von spätestens 3
Monaten endgültig zu löschen

In Zeiten in denen das Urheberrecht heiß diskutiert wird, sollten wir da
etwas sensibler reagieren.

mijobe
Andreas Hoerstemeier
2004-12-01 09:06:20 UTC
Permalink
Post by wikipede
1. seit mindestens dem 3. März sind Urheberechtsverletzungen in
Versionen nicht mehr gelöscht worden. Entweder entschließen sich die
Programmierer bald dazu eine entsprechende Funktion für die Admins zur
Verfügung zu stellen, oder sie machen sich mal selbst ans Werk. Die
einzige gangbare Alternative ist die Artikel mit der gesamten History zu
löschen und neu zu erstellen
Absolut dagegen. Zum einen ist keine Gefahr im Verzuge, zum anderen wäre
eine Löschung der gesamten History ein noch viel größerer
Urheberrechtsverstoß, da dann nämlich die Urheber der freien Texte nicht
mehr genannt werden. Natürlich ist es ärgerlich daß da Sachen
liegenbleiben - aber bedenkt: "Die Programmierer" sind übrigens eine
sehr überschaubare Anzahl von freiwilligen Mitarbeitern, die solche
Tätigkeiten neben dem Programmieren noch machen. Und noch vor wenigen
Tagen war ein Aufruf daß Leute mit PHP-Kenntnissen sich doch bitte an
der Programmierung beteiligen mögen - es gibt nämlich deutlich mehr
Arbeit als Arbeiter. Und schließlich wollen die Programmierer neue
Features bauen, und nicht immer nur hinter anderen hinterherräumen.

[[Benutzer:AHoerstemeier]]
wikipede
2004-12-01 09:18:53 UTC
Permalink
Was heisst denn da keine "Gefahr im Verzug"? Sollen wir erst dann
reagieren, wenn der Staatsanwalt vor der Tür steht?
Seit dem 3.März bedeutet übrigens, dass die Seite noch nie abgearbeitet
wurde!
Die History würde bei Neuerstellung selbverständlich auf die
Diskussionsseite geschrieben werden, womit die GFDL erfüllt wäre. Ich
habe das bereits schon einmal gesagt: Hier wird es offenbar als
wichtiger angesehen den Typo eine Wikipedia:Benutzers nachvollziehen zu
können,als die Rechte 'Externer' zu wahren.

mijobe
Post by Andreas Hoerstemeier
Post by wikipede
1. seit mindestens dem 3. März sind Urheberechtsverletzungen in
Versionen nicht mehr gelöscht worden. Entweder entschließen sich die
Programmierer bald dazu eine entsprechende Funktion für die Admins
zur Verfügung zu stellen, oder sie machen sich mal selbst ans Werk.
Die einzige gangbare Alternative ist die Artikel mit der gesamten
History zu löschen und neu zu erstellen
Absolut dagegen. Zum einen ist keine Gefahr im Verzuge, zum anderen
wäre eine Löschung der gesamten History ein noch viel größerer
Urheberrechtsverstoß, da dann nämlich die Urheber der freien Texte
nicht mehr genannt werden. Natürlich ist es ärgerlich daß da Sachen
liegenbleiben - aber bedenkt: "Die Programmierer" sind übrigens eine
sehr überschaubare Anzahl von freiwilligen Mitarbeitern, die solche
Tätigkeiten neben dem Programmieren noch machen. Und noch vor wenigen
Tagen war ein Aufruf daß Leute mit PHP-Kenntnissen sich doch bitte an
der Programmierung beteiligen mögen - es gibt nämlich deutlich mehr
Arbeit als Arbeiter. Und schließlich wollen die Programmierer neue
Features bauen, und nicht immer nur hinter anderen hinterherräumen.
[[Benutzer:AHoerstemeier]]
_______________________________________________
WikiDE-l mailing list
http://mail.wikipedia.org/mailman/listinfo/wikide-l
Loading...