Robert Waldner
2011-05-29 09:50:11 UTC
Aloha,
eine Bekannte hat mir gestern folgendes erzaehlt, und irgendwie klingt das
komisch.
Sie hat beim Ausraeumen des Dachbodens im Haus ihres verstorbenen Vaters eine
Schusswaffe gefunden - offensichtlich nicht angemeldet, denn sonst waer die
Exekutive ja meines Wissens nach schon von allein angerueckt nachdem der
Besitzer des Dings verstorben ist (zumindest ist, nachdem anno dazumal mein
Polizisten-Onkel gestorben ist, einen Tag spaeter schon die Polizei da
gewesen, um die Dienstwaffe einzukassieren, und auch die angemeldete private).
Sie ist dann mit der Waffe auf die oertliche Polizei und hat sie
abgegeben - der Beamte dort hat sie aber ziemlich zur Schnecke gemacht, und
ihr eine Anzeige in Aussicht gestellt, weil sie das Ding selber hingebracht,
und damit illegal besessen, hat, statt es gar nicht erst anzugreifen und die
Polizei zum Abholen anruecken zu lassen. Es wurde ihr auch unterstellt,
dass sie ja "garantiert gewusst haben muss", dass es diese Waffe gab, weil
"sowas weiss man" in der Familie.
Weiss jemand, wie das rechtlich ausschaut, wenn man eine Waffe findet -
muss man wirklich die Polizei anruecken lassen, oder ist es, rechtlich,
nicht genauso ok, wenn man die selber abgibt? §50, Abs. 3, WaffG lese
ich zumindest so, dass sie das genau richtig gemacht hat:
"(3) Nach Abs. 1 und Abs. 1a ist nicht zu bestrafen, wer freiwillig, bevor
eine zur Strafverfolgung berufene Behörde (§ 151 Abs. 3 des
Strafgesetzbuches, BGBl. Nr. 60/1974) von seinem Verschulden erfahren hat,
die Waffen oder sonstigen Gegenstände der Behörde (§ 48) abliefert."
cheers,
&rw
eine Bekannte hat mir gestern folgendes erzaehlt, und irgendwie klingt das
komisch.
Sie hat beim Ausraeumen des Dachbodens im Haus ihres verstorbenen Vaters eine
Schusswaffe gefunden - offensichtlich nicht angemeldet, denn sonst waer die
Exekutive ja meines Wissens nach schon von allein angerueckt nachdem der
Besitzer des Dings verstorben ist (zumindest ist, nachdem anno dazumal mein
Polizisten-Onkel gestorben ist, einen Tag spaeter schon die Polizei da
gewesen, um die Dienstwaffe einzukassieren, und auch die angemeldete private).
Sie ist dann mit der Waffe auf die oertliche Polizei und hat sie
abgegeben - der Beamte dort hat sie aber ziemlich zur Schnecke gemacht, und
ihr eine Anzeige in Aussicht gestellt, weil sie das Ding selber hingebracht,
und damit illegal besessen, hat, statt es gar nicht erst anzugreifen und die
Polizei zum Abholen anruecken zu lassen. Es wurde ihr auch unterstellt,
dass sie ja "garantiert gewusst haben muss", dass es diese Waffe gab, weil
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"(3) Nach Abs. 1 und Abs. 1a ist nicht zu bestrafen, wer freiwillig, bevor
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Strafgesetzbuches, BGBl. Nr. 60/1974) von seinem Verschulden erfahren hat,
die Waffen oder sonstigen Gegenstände der Behörde (§ 48) abliefert."
cheers,
&rw
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-- is to write a pr0n server that serves thumbnails over IPv[46]
-- and full-size images over IPv6 *only*. - Ingvar
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