Post by Detlef MeiÃnerInzwischen drohen Ärzte ja auch damit, dass sie einem einen Betrag in
Rechnung stellen, wenn man zum vorgesehenen Termin einfach nicht
erscheint, sie also (angeblich) einen Verdienstausfall haben.
Siehste, und mein guter Dr. Mathonia droht mir mit der Polizei, wenn ich
wieder erscheine. Na, schaunmermal, ob er sich inzwischen langsam mal
wieder eingekriegt hat - s. mein Thread "Unterlassene Hilfeleistung".
Übrigens hab' ich mir das Rezept für die neue Physiotherapie von meinem
Hausarzt ausstellen lassen - bis zu meinem Gespräch mit der Chefin dort
am Mittwoch wusste ich noch nicht, dass der das auch machen kann, nicht
nur der Orthopäde.
Und seit einem Gespräch mit einer Hilfe meines Hausarztes noch am selben
Tag, dass (nicht nur) meine Probleme mit (nicht nur einem) Orthopäden
wohl eine "Berufskrankheit" der Orthopäden sein müssen. Siehste, wieder
was gelernt. 😉
Und ehe jetzt wieder einer anfängt 'rumzuspinnen, von wegen "mein
Verhalten" und so - hier aus meinem aktuellen Mailverkehr mit der
Physiopraxis:
Am 23.11.2017 um 00:57 schrieb Hartmut Kraus ("Betreff:
Therapeutenwechsel" - ja, das musste ich auch unterschreiben, dass ich
Post by Detlef MeiÃnerSehr geehrte Frau Heizinger, sehr geehrte Damen,
prinzipiell wäre nichts dagegen zu sagen, wünschenswert wäre er
allerdings nicht so oft. Was man hat, weiß man - was man kriegt, weiß
man nicht. 😉 Ok, ich hatte bisher eine einzige Therapeutin, die etwas
länger gebraucht hat, sich speziell auf mich "einzustellen"
Das war übrigens Frau Rehwagen, die kennen Sie doch sicher auch. Und ich
kannte vorher keine (physisch wie geistig) noch derart fitte 60jährige -
mehr als bedauerlich also, dass sie sich jetzt auch aufs "Altenteil"
zurückzieht. Insbesondere, weil sie sich (vermutlich auf Grund einiger
Menschenkenntnis, Berufs- und Lebenserfahung) einen feuchten Kehricht
aus der folgenden Räuberpistole machte.
Nichts im Mund haben, wenn Sie das lesen, sonst prusten Sie den
Bildschirm voll! Vor mir kann man jede Therapeutin, überhaupt jede Frau
nur warnen! Wie war das: Es genügt nicht das Recht auf seiner Seite zu
haben - man muss auch mit der Justiz rechnen? Und mit der Presse:
http://www.merkur.de/lokales/starnberg/gauting/bewaehrung-uneinsichtigen-stalker-3495179.html
Von diesem "Stalker" haben Sie vielleicht auch gehört - aber wussten Sie
schon, dass ich das gewesen sein soll? Ich dachte ja, ich weiß, wie
Zeitungsenten entstehen, aber erst seitdem weiß ich's wirklich. Dass
Zeitungsleser i.A. für dumm verkauft werden, war mir ja bekannt - aber
wie blöd muss man erst sein, um sowas zu glauben? Da belästigt sie einer
monatelang in der Praxis, und keiner hilft ihr? Und dann vor Gericht:
"Was soll ich denn machen, wenn mein Chef mir auf den Dienstplan
schreibt: Ich muss den Kraus behandeln" ... Übrigens sehr gut, und als
Physiotherapeut kennt man die Stellen, die man nur antippen muss, und
der Patient kommt nie wieder - oder bleibt liegen, nötigenfalls für immer.
Also hier die Wahrheit:
http://www.hkraus.eu/einwaende.doc
http://www.hkraus.eu/sofortigeBeschwerdeAG.doc
http://www.hkraus.eu/sofortigeBeschwerdeLG.doc
(Das aber bitte nicht als "Vorlagen" für Schreiben in eigenen Prozessen
nehmen, da ist nämlich auch noch ein juristischer Fehler drin. Naja,
hinterher ist man immer schlauer.)
Und nicht falsch verstehen: Ich bin üblicherweise der Letzte, der solche
Themen breitträgt. Ich weiß auch nicht, wie oft ich Ausschluss der
Öffentlichkeit beantragt habe - dieses Schmierentheater wollte ich ihr
und mir ersparen. Die Gesetzeslage ist aber so, dass ich dazu nicht
antragsberechtigt war. (Nach dieser zusammengesponnenen und -gelogenen
"Anklageschrift" ging es um den Schutz ihrer Privatsphäre, nicht
meiner.) Außerdem: Wenn sie damit anfängt, indem sie private Post
breitlascht - und der Zeitungsschmierer dann so eine Verleumdung draus
macht ... Da muss man die Wahrheit mindestens genauso öffentlich machen,
oder?
Dazu könnte ich den (genauso ungeprüften) Abdruck meiner
Gegendarstellung in dieser Zeitung verlangen - aber was würde das schon
nützen. Das stünde einmal in der Zeitung, die ist spätestens am nächsten
Tag Altpapier, aber der "Artikel" steht "ewig" im Netz.
Also Aktualisierung: Herr Handel brach auch die Behandlung ab,
"Begründung: Ich hätte schlecht über seine Freunde geredet." (Ja klar -
sein früherer Chef und jetziger Konkurrent Coumans war plötzlich sein
Freund.) Und dann: "Im Interesse Ihrer Sicherheit rate ich Ihnen, sich
nicht mehr in meiner Praxis aufzuhalten. Ich sage nur: Frau Encke."
Mann, hab' ich jetzt einen Bammel ... Und ach du Schreck - jeder Schritt
vor die Tür kann ja jetzt ein Verstoß gegen meine Bewährungsauflage sein
- weiß ich denn, wo sie sich gerade aufhält / wohin sie sich bewegt ...
Nun, das ist jetzt schon wieder etwas länger her, und es wäre eh' besser
gewesen, ich hätte sie nie wieder gesehen - aber so objektiv, wie ich's
heute mit diesem Abstand sehen kann: Die Wahrheit liegt (wie so oft)
etwa "in der Mitte". Zwar habe ich mir damals noch schöne Illusionen
gemacht (insbesondere, was meine Physis und ihre "Zukunft" betraf), das
ist aber nicht strafbar. Und Fakt ist, dass die Vorwürfe gegen mich zum
größten Teil erstunken und erlogen waren. Aber wenn zwei (offensichtlich
sehr gut abgesprochene) Aussagen gegen eine stehen - nix zu machen.
In diesem Zusammenhang hatte ich auch mal mit dem Dienststellenleiter
der PI Germering telefoniert - ich fand's nämlich Wahnsinn, dass ein
Polizist, der so eine Strafanzeige aufnimmt, dann im Prozess Zeuge ist.
(Was kann der denn bezeugen? Sachen, die er nie gesehen hat.) Der
Dienststellenleiter hat's mir aber plausibel erklärt - fragen Sie mich
heute nicht mehr, wie. Die Richterin hat Herrn PHM Strahberger
allerdings auch nichts zur Sache gefragt.
Dass dann aus meinen Formulierungen wie "Blödsinn / krimineller
Schwachsinn" kein Verfahren gegen mich wegen "Beleidigung" gemacht wurde
(was man früher auch schon mal versucht, dann allerdings eingestellt
hatte), lässt allerdings auch unschwer darauf schließen, dass der guten
Frau Dr. Conrad schon klar war, was wirklich Sache war. Mit der Wahrheit
kann man nun mal niemanden beleidigen. (§§ 185 - 187 StGB, die kann ich
inzwischen singen.) Kennen Sie übrigens diese Seite schon:
http://dejure.org
Sämtliche deutschen Gesetztestexte und die aktuelle Rechtsprechung, mit
Suchfunktionen und Querverweisen ... Was das mir an Anwalts- und
sonstigen Prozesskosten schon erspart hat, könnte ich im Leben nicht
bezahlen.
Z.B. wollte mir das AG Starnberg vor geraumer Zeit - wie wohl bis dato
allen - ja einreden, ich dürfte jegliche Verteidigungs- oder gar
"Angriffsmittel" nur über einen Anwalt vortragen. Ha ha. Anwaltszwang
gibt's im Zivilrecht ab Landgericht aufwärts, im Strafrecht überhaupt
nicht.
Grüße
Hartmut Kraus
[...]
Post by Detlef MeiÃnerDas war übrigens Frau Rehwagen, die kennen Sie doch sicher auch. Und ich
kannte vorher keine (physisch wie geistig) noch derart fitte 60jährige -
mehr als bedauerlich also, dass sie sich jetzt auch aufs "Altenteil"
zurückzieht. Insbesondere, weil sie sich (vermutlich auf Grund einiger
Menschenkenntnis, Berufs- und Lebenserfahung) einen feuchten Kehricht
aus der folgenden Räuberpistole machte.
[...]
Post by Detlef MeiÃnerAlso Aktualisierung: Herr Handel brach auch die Behandlung ab,
"Begründung: Ich hätte schlecht über seine Freunde geredet."
Und nicht nur der - z.B. auch Frau Göbber (Ihnen sicher auch keine
Unbekannte, und meine bislang zweitbeste Therapeutin) - die nur leider
diesen Schwachsinn auch für bare Münz nahm, "Begründung: Jede ist schon
mal belästigt worden" - ja klar, als ob ich was dafür könnte, dass sie
offenbar auch zu den bedauernswerten Geschöpfen mit der weiblichen
"Logik" gehört: "Also sind auf der Welt 2 Milliarden Männer Schweine."
In diesem Sinne
Grüße
Hartmut Kraus
--
http://www.hkraus.eu/