Post by Helmut RichterPost by Martin GerdesPost by Marc HaberPost by Martin GerdesDa will einer Geld von mir, also schickt er mir eine Rechnung.
Normalerweise zahle ich dann. Wenn diese Rechnung aber zu Unrecht
besteht, widerspreche ich.
Und zwar mache ich dabei deutlich, dass ich nicht zahle weil die
Forderung unberechtigt ist und schreibe dazu, dass ich vom
selbsternannten Gläubiger erwarte, dass er seiner
Schadensminderungspflicht nachkommt und seine vermeintlichen Ansprüche
direkt gerichtlich geltend macht.
ACK. Sinnvolle Ergänzung. Sinngemäß so formuliere ich das auch.
Ich bin nicht sicher, ob ein sinngemäßes "wenn Sie von mir Geld wollen,
müssen Sie schon klagen" nicht auch nach hinten losgehen kann.
Ich mache das nicht beim ersten Mal, sondern dann, wenn die Gegenseite
"weitere Maßnahmen" androht oder "unverzüglich gerichtlich vorgehen"
möchte.
Post by Helmut RichterIn den meisten Fällen, in denen ich nicht zahlen wollte, lag einer dieser
– Einer von beiden hatte sich schlicht geirrt oder Unterlagen verschlampt
(manchmal aber auch ich, so dass die Klage bloß teuer geworden wäre).
Irren ist menschlich. Einen Irrtum bekommt man aber am leichtesten mit
Kommunikation aus der Welt. Rein computerisierte Formschreiben sind aber
keine Kommunikation, sie helfen nicht bei der Fehlersuche.
Post by Helmut Richter– Der Sachverhalt war nicht eindeutig, z.B. die Meinungen gehen
auseinander, ob die erbrachte Dienstleistung wie vereinbart und
vollständig erfolgt war.
So einen Fall hatte ich noch nicht, aber auch hier gilt das Obige: Das
muß man miteinander besprechen und ggf. einen Kompromiß finden. Einfach
nur den Computer seine Standardprozedur durchziehen lassen, hilft nicht.
Post by Helmut RichterDemgegenüber ist der Fall sehr selten, dass eine Rechnung frei aus der
Luft gegriffen ist, so dass man ganz sicher sein kann, dass man vor
Gericht ganz ungeschoren rauskommt.
Ich hatte schon mehrere solcher seltenen Fälle.
Post by Helmut RichterDa möchte man doch erst versuchen, ohne Gericht herauszufinden, ob dem
Gläubiger Geld zusteht und wieviel. Und dann ist ein Computer als
Gesprächspartner (oder ein Inkassounternehmen, das sich mangels Kenntnis
der Einzelheiten notwendig so doof wie ein Computer verhalten muss) sehr
hinderlich.
Ja, klar.
Post by Helmut RichterLustig war ein Fall, den ich bei einem Bekannten mitbekommen habe. Ein
großer deutscher Internet-Provider hat nach Ansicht des Kunden den Auftrag
nicht vertragsgemäß erfüllt. Der Kunde schreibt, dass er deswegen nicht
zahlen will. Das scheint dort niemand zu lesen, jedenfalls keine Reaktion
außer Inkassounternehmen. Der Kunde ruft dort an und schildert das
Problem. Reaktion vom Inkassounternehmen: wir klären das mit dem Provider.
Keine Reaktion mehr, weder Rücknahme der Forderung noch Versuche, sie
einzutreiben. Nach einem Jahr meldet sich das IU erneut mit derselben
Forderung und das Spielchen zwischen IU und Kunde wiederholt sich
identisch. Drei, vier Mal wars so, dann ist alles eingeschlafen. Für den
Kunden wars zwar ein wenig lästig, aber der hatte keine Lust, auf jeden
Fall eine gerichtliche Klärung erzwingen zu wollen, was viel lästiger
gewesen wäre, selbst wenn er obsiegt.
Einer meiner Fälle:
Ein Mobilfunkunternehmen schreibt mich an: "Wir bereinigen unser
Tarifportfolio und führen dazu Tarife zusammen. Wir stellen auch Sie auf
einen neuen Tarif um. Für Sie ändert sich nichts, außer daß sie fürs
gleiche Geld mehr Leistung bekommen."
Das war für mich egal, es handelte sich um einen Zeitvertrag in den
letzten Monaten, ich nutzte selbst schon einen anderen Vertrag (das war
noch in der Vor-Portierungszeit).
Die Aussage des Providers stimmte aber in der Sache nicht.
Im nächsten Monat buchten sie (auf niedrigem Niveau) den dreifachen
Preis ab. Ich widersprach und forderte zur Rückerstattung (oder
Verrechnung) auf, widrigenfalls ich den Betrag zurückbuchen würde. Keine
Reaktion. 4 Wochen später wieder Abbuchung des überhöhten Preises
(Logisch). Wieder Widerspruch, wieder keine Reaktion. Also überwies ich
erstmal den urspünglich vereinbarten Preis (und schickte ein Fax dazu)
und holte einige Tage später, zu einem Zeitpunkt, an dem ich annehmen
konnte, daß meine Zahlung angekommen war, die überhöhten Lastschriften
zurück. Daraufhin schaltete der Provider umgehend die Karte ab. In den
AGB stand, daß der Provider bei Zahlungsverzug die Karte abschalten
darf, der vereinbarte Preis dann aber weiter fällig sei. Diese
AGB-Bestimmung hätte ich im Zweifelsfall gerichtlich angegriffen, aber
so weit waren wir ja noch lange nicht. Ich wollte letztlich nichts mehr
von denen (denn ich hatte schon eine andere Mobilfunkkarte), aber die
von mir weiterhin Monat für Monat Geld. Jeden Monat wiederholte sich
das: Sie buchten Geld ab, ich buchte es wieder zurück. Nebenher lief die
Inkassomaschine an und rechnete sich Gebühren in astronomischer Höhe
aus, was mich kaltließ.
Irgendwann hatte ich von dem Spielchen aber doch genug, ich rief einfach
mal an und erreichte doch tatsächlich in der Buchhaltung einen echten
Menschen, der sich den Fall echt anschaute und erkannte, daß der Fehler
(surprise!) im Haus und nicht beim Kunden lag. Ich bat die Person, mir
schriftlich zu bestätigen, daß das Kundenkonto ausgeglichen sei, ich
also alles bezahlt hätte, was ich fairerweise mußte. Dieses Schreiben
erhielt ich tatsächlich.
Ein Jahr später lief die Inkassomaschine wieder an, worauf ich erstmal
überhaupt nicht reagierte. Eines Tages lag ein Mahnbescheid im
Briefkasten, dem ich widersprach und freundlichkeitshalber eine Kopie
des oben genannten Briefes beilegte. Dann war Schluß.
Ich hätte vermutlich eher nicht eine negative Feststellungsklage
angestrebt, aber vor einem Verfahren, das die Gegenseite auslöst, hätte
ich keine Angst gehabt. Diesen Fehdehandschuh hätte ich aufgenommen.