Post by Andreas ViehrigPost by Alexander SkwarPost by Alexander SkwarHat man eine gültige, legale Liznz von XP erworben, wenn man
in Besitz dieses Aufklebers ist (vorausgesetzt, dies ist ein
Originalaufkleber)?
Nein.
Danke. Was benötigt man denn alles um eine Lizenz zu haben?
Das Produkt, die Software, also die entsprechende Win-CD. Der
bunte Zettel kann das Produkt niemals ersetzen, sondern ist ein
Zubehör des Produktes.
Wo steht das? Mir ist vor dem Kauf meiner PCs oder der Software nie
irgendein Dokument als AGB vorgelegt worden, daß die Validität der
Lizenz an den Besitz bestimmter Gegenstände gebunden wäre.
Die Studentenlizenz für Office 97 erlaubte sogar ausdrücklich den
weiteren Gebrauch einer zuvor anderweitig beschafften Kopie. Man
durfte sich sogar sofort nach Kauf eine Kopie beschaffen und
installieren, obwohl die Lizenzurkunde erst nach Prüfung der
Immatrikulationsbescheinigung durch Microsoft versandt wurde.
Post by Andreas ViehrigPost by Alexander SkwarWelche Software verwendet man denn, wenn man nur den bunten
Zettel besitzt?
Windows XP? Installationsmedium ist die andere XP Home CD die
ich besitze.
Dann ist es eine illegale *Mehrfachnutzung* eines Produktes, was
Du nur auf *einem* PC installieren darfst.
Wo steht das? Noch niemand hat mir jemand von einem vor Rechnerkauf
vorgelegten Dokument berichtet, daß ein Product-Key immer nur auf
einem Rechner vorkommen darf. Wenn der Lizenzgeber seine Lizenz an
technische Einschränkungen knüpfen will, wird er das vor dem Kauf
darlegen müssen. Bei einer Serverlizenz etwa kann man schon vor dem
Kauf nachlesen, auf wievielen Prozessoren die Software laufen darf
oder wieviele Nutzer höchstens darauf zugreifen dürfen.
Und selbst wenn der Käufer an eine solche Regel gebunden wäre, könnte
der Lizenzgeber keinen Schaden geltend machen, solange die Zahl der
Lizenzen mit der Zahl der Installationen übereinstimmt.
Post by Andreas ViehrigDu brauchst das zweite *Produkt*, und dieses ist die Software.
Es ist nicht der Zettel, der zu der Software gehört, weil der
Zettel keinerlei Ersatz für das Produkt ist, sondern ein Zubehör
des Produktes.
Der Datenträger ist aber auch nicht das Produkt. Es fragt sich, ob
die Validität der Lizenz an eine bestimmte Hardware gebunden ist.
Eine entsprechende Bedingung ist mir jedenfalls vor dem Kauf meiner
PCs allerdings nie vorgelegt worden, so daß ich das für meine
Windows-Lizenzen verneinen kann, auch für Windows XP Professional.
Wegen dem neuen Urheberrecht darf ich bei einer technischen
Übertragung lediglich keinen Kopierschutz überwinden, was meiner
Ansicht nach einer entschädigungslosen Teilenteignung gleichkommt.
Im hier diskutierten Fall wird allerdings keine Lizenz, sondern
lediglich das Eigentum an einem Aufkleber übertragen. Sonst hätte er
schon ein "Windows XP" oder eine "Windows XP-Lizenz" versprechen
müssen. Der Käufer muß so davon ausgehen, daß die Software weiterhin
beim Verkäufer im Einsatz bleibt. Allein aus diesem Grund erhält der
Käufer in diesem Falle keine gültige Lizenz.
Der Verkäufer hofft vielleicht, daß sich die Bieter in der Hoffnung
wiegen, eine Lizenz zu ersteigern. Aber dafür wird man ihn nicht zur
Verantwortung ziehen können.
CU
--
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