Discussion:
Viererkette, Namen ändern
(zu alt für eine Antwort)
Benjamin Lautenbach
2006-04-17 17:37:39 UTC
Permalink
es stehen immer öfters "halbe" McDonalds Viererketten bei Ebay zur
Versteigerung. Ab und zu steht dabei, es sei kein Problem, den Namen
einfach durchzustreichen und einen neuen Namen einzutragen. Man findet
auch den Hinweis, die Personalien würden im Zug nie geprüft,
hauptsache das Geschlecht der eingetragenen Person passe.

Kann ich diesen Tipps glauben oder sollte ich eine Karte ersteigern,
die wirklich blanko geblieben ist im Unterschriftenfeld, die aber
teurer sind. Manche Anbieter weisen auch darauf hin, sie hätten mit
Bleistift geschrieben und den Namen ausradiert, wie soll ein
"Schaffner" das alles beurteilen können)

Auf der Karte selbst steht ja nur, man solle "bitte" den Namen
eintragen. Die umißverständliche Anweisung, nichts zu streichen und
"unauslöschlich" zu schreiben bezieht sich nur auf die vier
Fahrkartenfelder selbst.

Ben
Christian Blome
2006-04-17 17:55:53 UTC
Permalink
Post by Benjamin Lautenbach
Auf der Karte selbst steht ja nur, man solle "bitte" den Namen
eintragen. Die umißverständliche Anweisung, nichts zu streichen und
"unauslöschlich" zu schreiben bezieht sich nur auf die vier
Fahrkartenfelder selbst.
Ist das Namensfeld nicht Teil der Fahrkartenfelder? Üblicherweise wird
eine Fahrkarte durch Radierungen und Streichungen ungültig...


Viele Grüße
Christian
--
"Bei einer Klausur muss ja auch die Möglichkeit bestehen, eine 6 zu
schreiben!" (Rainer W.)
Benjamin Lautenbach
2006-04-17 18:26:52 UTC
Permalink
Post by Christian Blome
Post by Benjamin Lautenbach
Auf der Karte selbst steht ja nur, man solle "bitte" den Namen
eintragen. Die umißverständliche Anweisung, nichts zu streichen und
"unauslöschlich" zu schreiben bezieht sich nur auf die vier
Fahrkartenfelder selbst.
Ist das Namensfeld nicht Teil der Fahrkartenfelder?
Es steht drüber
Post by Christian Blome
Üblicherweise wird eine Fahrkarte durch Radierungen und Streichungen ungültig...
Davon gehe ich auch aus, aber warum macht man auf diesen Fahrschein
diese Unterscheidung bei den Anweisungen für den Fahrgast zwischen dem
Namensfeld und dem Fahrtenfeld?

Aus einem durchgestrichenen Namen läßt sich vielleicht keine
unberechtigte Übertragung gerichtsfest herleiten?

Ben
Reinhard Greulich
2006-04-17 17:59:26 UTC
Permalink
Post by Benjamin Lautenbach
es stehen immer öfters "halbe" McDonalds Viererketten bei Ebay zur
Versteigerung. Ab und zu steht dabei, es sei kein Problem, den Namen
einfach durchzustreichen und einen neuen Namen einzutragen.
Das wäre die einzige legale Variante. Es ist sicher kein Problem, den
Namen durchzustreichen und einen neuen einzutragen (und damit kann man
es nach den ebay-Bedingungen auch so hinschreiben), aber ich vermute
stark, dass es ein Problem sein wird, das dann noch als Fahrschein zu
nutzen.
Post by Benjamin Lautenbach
Man findet
auch den Hinweis, die Personalien würden im Zug nie geprüft,
hauptsache das Geschlecht der eingetragenen Person passe.
Das wäre aber Betrug.
Post by Benjamin Lautenbach
Kann ich diesen Tipps glauben oder sollte ich eine Karte ersteigern,
die wirklich blanko geblieben ist im Unterschriftenfeld, die aber
teurer sind. Manche Anbieter weisen auch darauf hin, sie hätten mit
Bleistift geschrieben und den Namen ausradiert, wie soll ein
"Schaffner" das alles beurteilen können)
Und das wäre Urkundenfälschung.

Das kann, sofern es auffällt, beides auch strafrechtliche Folgen
haben, für die Du selbst verantwortlich sein wirst. Den Verkäufern
geht es nur darum, einen Dummen zu finden, der ihnen ihre Fahrkarten
abnimmt.

Gruß - Reinhard.
--
~=@=~ 70086 (52°22,726'N - 009°48,775'E)
"Unfähig, in den richtigen Wagen einzusteigen,
aber den Deutschen Bundestag wählen wollen."
(Kabarettist Richard Rogler in "Stratmanns")
Benjamin Lautenbach
2006-04-17 18:26:18 UTC
Permalink
Post by Reinhard Greulich
Post by Benjamin Lautenbach
es stehen immer öfters "halbe" McDonalds Viererketten bei Ebay zur
Versteigerung. Ab und zu steht dabei, es sei kein Problem, den Namen
einfach durchzustreichen und einen neuen Namen einzutragen.
Das wäre die einzige legale Variante. Es ist sicher kein Problem, den
Namen durchzustreichen und einen neuen einzutragen (und damit kann man
es nach den ebay-Bedingungen auch so hinschreiben), aber ich vermute
stark, dass es ein Problem sein wird, das dann noch als Fahrschein zu
nutzen.
Ich gehe aus langer Erfahrung aber eigentlich davon aus, daß normale
Ebayer alles unterlassen, was ihre 100 % Positiv gefährdet.
Post by Reinhard Greulich
Post by Benjamin Lautenbach
Man findet
auch den Hinweis, die Personalien würden im Zug nie geprüft,
hauptsache das Geschlecht der eingetragenen Person passe.
Das wäre aber Betrug.
Sowas käme für mich, aus Angst vor Sanktionen auch nicht in Frage.
Post by Reinhard Greulich
Post by Benjamin Lautenbach
Kann ich diesen Tipps glauben oder sollte ich eine Karte ersteigern,
die wirklich blanko geblieben ist im Unterschriftenfeld, die aber
teurer sind. Manche Anbieter weisen auch darauf hin, sie hätten mit
Bleistift geschrieben und den Namen ausradiert, wie soll ein
"Schaffner" das alles beurteilen können)
Und das wäre Urkundenfälschung.
Da denke ich aber: Wo kein Kläger da kein Richter. Ich würde also eine
sauber ausradierte Fahrkarte bedenkenlos benutzen.

Ben
Reinhard Greulich
2006-04-17 18:39:31 UTC
Permalink
Post by Benjamin Lautenbach
Da denke ich aber: Wo kein Kläger da kein Richter. Ich würde also eine
sauber ausradierte Fahrkarte bedenkenlos benutzen.
Wenn Du dann auf Falk triffst, kommst Du mit 40 Euro plus Normalpreis
hin, was bei den gegebenen Umständen durchaus ein Schnäppchen ist.

Gruß - Reinhard.
--
~=@=~ 70086 (52°22,726'N - 009°48,775'E)
"Unfähig, in den richtigen Wagen einzusteigen,
aber den Deutschen Bundestag wählen wollen."
(Kabarettist Richard Rogler in "Stratmanns")
Benjamin Lautenbach
2006-04-17 18:52:42 UTC
Permalink
Post by Reinhard Greulich
Post by Benjamin Lautenbach
Da denke ich aber: Wo kein Kläger da kein Richter. Ich würde also eine
sauber ausradierte Fahrkarte bedenkenlos benutzen.
Wenn Du dann auf Falk triffst, kommst Du mit 40 Euro plus Normalpreis
hin, was bei den gegebenen Umständen durchaus ein Schnäppchen ist.
Das hat er schon dargelegt.

Solche Hinweise fallen bei mir auf fruchtbaren Boden. Die Peinlichkeit
als Schwarzfahrer ertappt zu werden, möchte ich nun doch nicht
erleben.

Sollte ich also eine Fahrkarte mit Signaturspuren angedreht bekommen,
dann versteigere ich sie lieber mit einer korrekten Warnung weiter.
Sie werden ja offensichtlich ohne Bedenken ersteigert und bis zu
meiner Reise habe ich ja noch vier Wochen Zeit.

Ben
Thomas Purkert
2006-04-17 20:30:43 UTC
Permalink
Post by Benjamin Lautenbach
Post by Reinhard Greulich
Post by Benjamin Lautenbach
Da denke ich aber: Wo kein Kläger da kein Richter. Ich würde also eine
sauber ausradierte Fahrkarte bedenkenlos benutzen.
Wenn Du dann auf Falk triffst, kommst Du mit 40 Euro plus Normalpreis
hin, was bei den gegebenen Umständen durchaus ein Schnäppchen ist.
Das hat er schon dargelegt.
Solche Hinweise fallen bei mir auf fruchtbaren Boden. Die Peinlichkeit
als Schwarzfahrer ertappt zu werden, möchte ich nun doch nicht
erleben.
Sollte ich also eine Fahrkarte mit Signaturspuren angedreht bekommen,
dann versteigere ich sie lieber mit einer korrekten Warnung weiter.
Sie werden ja offensichtlich ohne Bedenken ersteigert und bis zu
meiner Reise habe ich ja noch vier Wochen Zeit.
Grad mal auf Ebay reingesehen; das ist ja fast schon brutal, welche Anzahl
an Tickets da verkauft wird. Bis hin zu 99 Euro fuer 2 Fahrten....

Moecht net wissen, wieviel eine Karte gekauft haben, nur um sie mit ein
paar Euro Profit wieder zu verkaufen.... (20-30 Euro spekulativen Gewinn
mit Risiko nach unten rendiert doch den ganzen Aufwand net....)

Sowas hab ich schon kommen gesehen; insofern hab ich nicht "auf Reserve"
bei McD gekauft, sondern genau 1 Heft fuer meinen real absehbaren Bedarf
bis Ende Mai.
Eine H+R ist genutzt, die 2. H+R wird eine Fahrt nach Berlin fuer die
Eroeffnung des Nordsued-Fernbahntunnel.

Gruss,
TP
Falk Schade
2006-04-17 18:09:51 UTC
Permalink
Post by Benjamin Lautenbach
es stehen immer öfters "halbe" McDonalds Viererketten bei Ebay zur
Versteigerung. Ab und zu steht dabei, es sei kein Problem, den Namen
einfach durchzustreichen und einen neuen Namen einzutragen. Man findet
auch den Hinweis, die Personalien würden im Zug nie geprüft,
hauptsache das Geschlecht der eingetragenen Person passe.
Wewn Ich Dein MCDT prüfe bekommst Du ein Problem, das kostet Dich indestens
40 Euro
Post by Benjamin Lautenbach
Kann ich diesen Tipps glauben oder sollte ich eine Karte ersteigern,
die wirklich blanko geblieben ist im Unterschriftenfeld, die aber
teurer sind.
Ja

Manche Anbieter weisen auch darauf hin, sie hätten mit
Post by Benjamin Lautenbach
Bleistift geschrieben und den Namen ausradiert, wie soll ein
"Schaffner" das alles beurteilen können)
Er kann esund schon wieder hast Du dieses 40 Euro Problem
Post by Benjamin Lautenbach
Auf der Karte selbst steht ja nur, man solle "bitte" den Namen
eintragen. Die umißverständliche Anweisung, nichts zu streichen und
"unauslöschlich" zu schreiben bezieht sich nur auf die vier
Fahrkartenfelder selbst.
Nein auf die gesamte Fahrkarte


Falk
--
Spannende Bücher und Hörbücher versteigere ich bei Ebay unter:
http://search.ebay.de/_W0QQsassZfads2000
Tobias Claren
2006-04-18 03:18:54 UTC
Permalink
Post by Falk Schade
Post by Benjamin Lautenbach
es stehen immer öfters "halbe" McDonalds Viererketten bei Ebay zur
Versteigerung. Ab und zu steht dabei, es sei kein Problem, den Namen
einfach durchzustreichen und einen neuen Namen einzutragen. Man findet
auch den Hinweis, die Personalien würden im Zug nie geprüft,
hauptsache das Geschlecht der eingetragenen Person passe.
Wewn Ich Dein MCDT prüfe bekommst Du ein Problem, das kostet Dich
indestens 40 Euro
Muharharhar, das ist also ein "Falk". Ich dachte schon, hä
Strassenkarte.....
Ein Kontrolleur hat rechtlich in so einem Fall kein Gewicht vor Gericht.
Ich würde erst mal meinen Namen draufschreiben, und weil er mir nicht schön
genug ist ausradieren und neu schreiben. Evtl. noch mal das gleiche.
Nur weil ein Kontrolleur mit Fusel in der Optik da glaubt was zu erkennen
hat das noch lange kein Gewicht.
Er kann sogar dafür belangt werden, falls der Fahrgast durh ihn bzw. die
Polizei aufgehalten wird.
Er sollte also besser aufpassen, sonst wird es teuer oder Strafrechtlich
relevant.
Nebenbei natürlich immer auf das was man sagt achten, denn ich schalte in
solchen Situationen dann sowieso schnell eine Aufzeichnung ein (sogar in der
MP3-Uhr bis zu 17 Stunden wenn der Akku das schaffen würde). Das kann heute
jeder praktisch absolut unauffällig mit seinem Mobiltelefon.

"MCDT" ist das eine neue Droge? Wenn ich die Preise hier lese, könnte das
wohl stimmen.
Um welche Strecke zu welchem Preis geht es z.B.?
Ich habe aktuell von Köln nach Wien zu fahren (Beitrag nebenan), und 29 Euro
sind für die Strecke von ca. 900Km wahrscheinlich nicht schlecht.
Besser geht es nur nicht mit Mitfahrgelegenheit. Aber da ist so eine Strecke
seltener, und der 25-Euro-Eintrag meldete sich (noch) nicht.
Und der 40 bzw. 45 Euro ("5 Euro/100Km")-Typ meint das wäre normal. Und der
nimmt dafür noch 4 Leute mit auf seiner Fahrt nach Budapest.
Also zusammenquetschen (hinten drei) für vieeele Stunden für den gleichen
Preis für den ich online eine Österreichische Karte (29 Euro ÖBB-Schnäppchen
statt 39 Euro Eurospezial) bekomme (so kann man der DB ein Schnippchen
schlagen wenn die Fahrt über die Grenze geht) im geräumigen NonStopp-Zug mit
Toilette bekomme. Keine selteen Schnäppchen ich sah noch genug Termine für
alle Tage.
Jetzt schreib ich dem noch eine eMail wo ich dem mitteile dass die Fahrt mit
der Bahn sogar nur 29 Euro mit der ÖBB kostet statt 39 Euro mit der Bahn.
So kann ich dem ein All-Inkl.-Preis (inkl. 4?-Fahrt nach Köln, und
4,5?-Fahrt nch Mannersdorf) von 37,50-Euro gegenüber seiner Preisvorstellung
von 45 Euro für die Strecke vorlegen. Ein Bisschen Realität schadet ja
nicht.
Wenn der 6l/100Km verbraucht (neuerer Wagen), wären das laut dem
Mitfahrrechner 15 Euro pro Person.
Verbruacht er 10l, snd es auch nur 25 Euro.
Und der andere der sich nicht meldete und 25 Euro verlangt bietet nur 2
Plätze an.
Post by Falk Schade
Post by Benjamin Lautenbach
Kann ich diesen Tipps glauben oder sollte ich eine Karte ersteigern,
die wirklich blanko geblieben ist im Unterschriftenfeld, die aber
teurer sind.
Ja
Manche Anbieter weisen auch darauf hin, sie hätten mit
Post by Benjamin Lautenbach
Bleistift geschrieben und den Namen ausradiert, wie soll ein
"Schaffner" das alles beurteilen können)
Er kann esund schon wieder hast Du dieses 40 Euro Problem
Da wäre erst mal nachzuweisen dass das verboten war!
Einmal anhand von AGBs oder rechtlich relevanten Regeln zu der Karte, und
zum anderen muss das nach deutschem Recht relevant sein.
Nicht alles was ein Unternehmen als regeln verfast hat einen rechtlichen
Wert.....
Post by Falk Schade
Post by Benjamin Lautenbach
Auf der Karte selbst steht ja nur, man solle "bitte" den Namen
eintragen. Die umißverständliche Anweisung, nichts zu streichen und
"unauslöschlich" zu schreiben bezieht sich nur auf die vier
Fahrkartenfelder selbst.
Nein auf die gesamte Fahrkarte
Wenn nichts auf der Karte steht dass eine solche Übertragung verbietet ist
es nicht verboten.
Ansonsten müsten diese "Regeln" beim Verkauf sichtbar am Tresen ausgehängt
sein.
Ich kann meine Kassenkarte auch erst beim Arzt ausfüllen wenn ich sie das
erste mal benutze.
Genau das gleiche mit der Bahncard im Zug. Hat rechtlich absolut keine
Bedeutung.

Genauso kann man auch erst im Zug seinen Namen auf diese "MCDT"-Karte
schreiben, wenn man vorher nicht am Verkauf dazu gezwungen wurde.
Die Person ist so eindeutig zur Karte gehörig :-) . Kann der Kontrolleur ja
prüfen.
Steht auf der Karte auch drauf dass man seinen Personalausweis dabei haben
muss? Wenn das nicht da steht, dann kann der Kontrolleur auch keinen solchen
verlangen. Denn er kann dann nicht davon ausgehen dass der Fahrgast einen
dabei hat. Nur weil er einen blinden und vorrauseilenden Kadavergehorsam
hat, heißt das noch nicht dass ich deshalb überall meinen Personalausweis
mitnehme. Das mache ich grundsätzlich nicht, wenn ich ihn nicht gerade für
irgendetwas bräuchte. Ist in Deutschland nämlich keine Pflicht. Ich nehme
den auch zum steuern eines Fahrzeuges nicht mit, dafür reicht der
Führerschein.
Nur für die Fahrt nach Österreich nehme ich ihn mit, da er für mich als
deutscher im EU-Ausland evtl. nötig ist (ich meine schon für die
Grenzüberquerung, sofern überhaupt kontrolliert wird) wenn ich dann auch
noch ein Fahrzeug zurückfahre.
Wenn das nicht nötig ist und der Führerschein reicht, korrigiert mich. Wie
sähe das wohl aus, wenn ich nach Österreich ziehe. Müssen Östereicher ihren
Personalausweis dabei haben? Ist eine Pflicht rechtlich (EU) überhaupt
zulässig? Ziemlich komplizierte Situationen die da denkbar sind.Theoretisch
kann ich auch innerhalb Deutschlands Polizeitheoretisch ein Ausländer sein.
Mitteleuropäisches Aussehen und fließendes Deutsch sind ja kein 100%-iger
Beweis (Schweizer mit gutem Hochdeutsch dürfen ja trotzdem nicht dauerhaft
hier wohnen). Das selbe gilt aber auch wenn ich in Ö wohnen würde. Wenn ich
da hinziehen würde, klebt man dann nur die dortige Adresse auf den deutschen
PA (wie hier beim Umzug)? Und wenn ich dann den PA verliere? In Deutschland
beantragt man am Wohnort einen neuen. Beauftragen die dann die deutsche
Bundesdruckerei? Man erhält doch trotz EU-Wohnsitzfreiheit keinen
Österreichischen PA nehme ich an..... Das weist einen ja schließlich als
Bürger eines bestimmten Staates aus. Ausser es gäbe irgendwann mal
EU-Ausweise und es ist auch unwichtig ob irgendwo eine Staatsangehörigkeit
innerhalb der EU vermerkt ist. Jeder wird quasi geborener EU-Bürger ohne
einen formellen Eintrag als Bürger eines einzelnen EU-Staates. Nur der
Geburtsort (das Land dient dasnn nur noch dazu um einen bestimmten Ort der
Geburt anzugeben) ist natürlich im EU-Ausweis vermerkt. Ferngewählt
(Briefwahl) würde dann natürlich auch nicht mehr, sondern nur noch in dem
EU-Land wo man gerade wohnt. Das ist ja auch nicht ganz ohne Sinn,
schließlich lebt und arbeitet man auch dort.
Eine eigentliche Trennung gibt es dann nur noch über die gesprochene Sprache
und das Gefühl, aber das steht ja nirgends. Genau so wie auch innerdeutsch
verschiedene "Typen" durch die Gegend in Art und Sprache (Dialekt, mehr oder
weniger) geprägt werden.

So kommt man von der Nichtmitführung des PA im Zug zu x weiteren Fragen.....
Will Berghoff
2006-04-18 09:05:26 UTC
Permalink
Post by Tobias Claren
Ein Kontrolleur hat rechtlich in so einem Fall kein Gewicht vor
Gericht. Ich würde erst mal meinen Namen draufschreiben, und weil er
mir nicht schön genug ist ausradieren und neu schreiben. Evtl. noch
mal das gleiche. Nur weil ein Kontrolleur mit Fusel in der Optik da
glaubt was zu
erkennen hat das noch lange kein Gewicht.
Der Begriff "Urkundenfälschung" ist Dir sicher bekannt?
Post by Tobias Claren
Er kann sogar dafür belangt werden, falls der Fahrgast durh ihn bzw.
die Polizei aufgehalten wird.
Er sollte also besser aufpassen, sonst wird es teuer oder
Strafrechtlich relevant.
Sonst geht's noch?
Post by Tobias Claren
Nebenbei natürlich immer auf das was man sagt achten, denn ich
schalte in solchen Situationen dann sowieso schnell eine
Aufzeichnung ein (sogar in der MP3-Uhr bis zu 17 Stunden wenn der
Akku das schaffen würde). Das kann heute jeder praktisch absolut
unauffällig mit seinem Mobiltelefon.
Entsprechende strafrechtliche Folgen für Dich wird sicher Dein toller
Anwalt verhindern?

Mache erst mal Dein Abi.

Will
Tobias Claren
2006-04-18 20:54:49 UTC
Permalink
Dieser beitrag ist möglicherweise unangemessen. Klicken sie auf, um es anzuzeigen.
Reinhard Greulich
2006-04-18 21:14:04 UTC
Permalink
Post by Tobias Claren
Ich als Patient lege bei
einem Arzt auch absolut keinen Wert auf einen Doktortitel.
Solltest Du vielleicht besser. Es scheint, dass die bunten Pillen, die
er Dir vorhin gegeben hat, falsch dosiert waren.

Gruß - Reinhard.
--
~=@=~ 70086 (52°22,726'N - 009°48,775'E)
"Unfähig, in den richtigen Wagen einzusteigen,
aber den Deutschen Bundestag wählen wollen."
(Kabarettist Richard Rogler in "Stratmanns")
Tobias Claren
2006-04-18 21:47:27 UTC
Permalink
Post by Tobias Claren
Ich als Patient lege bei
einem Arzt auch absolut keinen Wert auf einen Doktortitel.
Solltest Du vielleicht besser. Es scheint, dass die bunten Pillen, die
er Dir vorhin gegeben hat, falsch dosiert waren.

==>
Ich bitte um eine Erklärung des Zusammenhangs.....
Welchen Einfluss auf seine Fachkompetenz hat dem seine Fusspilzdoktorarbeit?
Beide haben Studiert, und der ohne Doktortitel hat evtl. mit einem
Einserschnitt abgeschlossen wärend der mit der Doktorarbeit gerade so
durchgerauscht ist.
Aber diese Antwort zeigt schon die Obrigkeitshörigkeit, obwohl ich gerade im
Falle eines Mediziners mit Doktortitel keine solche Person der Obrigkeit
sehe.

Wer soll einen eher aufschneiden? Der "Doktor" der es gerade so geschafft
hat, oder der Studierte Mediziner ohne Doktortitel der mit Bestnoten und
erstklassigen Zeugnissen ausgestattet ist (der mir auch lieber ist als der
Chefarzt der schlechter sein kann)?

Beispiel
=>
http://www.wdr.de/themen/_config_/mediabox/index.jhtml?url=/themen/panorama/14/aerztin_ohne_abitur/_mo/audio_051006_rhein_weser.jhtml

Hier noch eine Disskusion die auch aufzeigt wie der Hauptschulabschluss zum
Medizinstudium führen kann:
http://www.wer-weiss-was.de/theme43/article2207211.html
Reinhard Greulich
2006-04-18 21:52:56 UTC
Permalink
Post by Tobias Claren
Ich bitte um eine Erklärung des Zusammenhangs.....
Schlaf Dich mal erst aus und lies dann später noch mal, was Du heute
so zusammengeschrieben hast.

Gruß - Reinhard.
--
~=@=~ 70086 (52°22,726'N - 009°48,775'E)
"Unfähig, in den richtigen Wagen einzusteigen,
aber den Deutschen Bundestag wählen wollen."
(Kabarettist Richard Rogler in "Stratmanns")
Tobias Claren
2006-04-18 22:08:24 UTC
Permalink
Post by Tobias Claren
Ich bitte um eine Erklärung des Zusammenhangs.....
Schlaf Dich mal erst aus und lies dann später noch mal, was Du heute
so zusammengeschrieben hast.

"Komm erst mal von Tripp runter und lies später noch mal was du eben so
zusammengeschrieben hast".

Ich fragte warum der "Herr Doktor" kompetenter sein soll als der Arzt der
sein Studium mit Bestnoten abschloss und die besten Zeugnisse (vom
Areitgeber) bekommen kann!
Diese Art der Antwort belegt eindeutig dass R.G. hier kein Argument hat. Wie
auch, es ist ja wohl eindeutig.
Wenn eine Klinik einen Arzt sucht, und die beiden die ich hier nannte sich
bewerben wird die Klinik den mit den sehr guten Noten und wenn vorhanden
(vorher schon gearbeitet) dem Spitzen Arbeitszeugnis nehmen und dem "Doktor"
absagen.
Sogar wenn er über Hauptschulabschluss, Krankenpflegehelfer, Aufstockung zum
Krankenpfleger und dann Medizinstudium Humanmediziner wurde.
Für das Krankenhaus ist so ein Werdegang wahrscheinlich wertvoller. Wichtig
sind natürlich die Noten des Studiums und vom Krankenhaus wo er/sie seine
praktische Ausbildung machte.
Will Berghoff
2006-04-19 08:35:41 UTC
Permalink
Post by Tobias Claren
Post by Will Berghoff
Der Begriff "Urkundenfälschung" ist Dir sicher bekannt?
Das kommt darauf an was recheliche Grundlage ist.
Nachdem ich hier Auszüge aus den Regeln zu diesem Ticket las, ist es
eindeutig dass die Angaben sogar "unauslöschlich" sein müssen.
Also ist sogar die einmalige Eintragung mit Bleistift nicht gültig.
Theoretisch auch nicht mit Füller.
Das ist richtig - es muss in der Tat urkundenechte Tinte nach DIN oder
"Kopierstift" sein. Alles andere kann ebenfalls als Urkundenfälschung
gewertet werden.
Post by Tobias Claren
Wenn man durch einen Kontrolleur im Nachhinein ungerechtfertigte
Unannehmlichkeiten hatte
Ja, kann ich mir bei Dir aber nicht vorstellen. Deine
Unannehmlichkeiten sind allem Anschein nach gerechtfertigt und damit
ist Deine weitere Diskussion gegenstandslos.
Post by Tobias Claren
Ich darf auch nicht einfach etwas konstruieren und damit jemand bei
der Polizei anzeigen.
Du darfst ganz sicher keine Fahrkarten fälschen bzw. manipulieren und
unberechtigt verändern
Post by Tobias Claren
Post by Will Berghoff
Post by Tobias Claren
Nebenbei natürlich immer auf das was man sagt achten, denn ich
schalte in solchen Situationen dann sowieso schnell eine
Aufzeichnung ein (sogar in der MP3-Uhr bis zu 17 Stunden wenn der
Akku das schaffen würde). Das kann heute jeder praktisch absolut
unauffällig mit seinem Mobiltelefon.
Entsprechende strafrechtliche Folgen für Dich wird sicher Dein
toller Anwalt verhindern?
Ich würde solche Personen nicht beschäftigen.
Dann gehst Du tristen Zeiten entgegen. Wer soll Dich bei Deinem Denken
denn aus dem Knast holen?
Post by Tobias Claren
Ich kenne den § 201 des StGb. Der Versuch sich hier mir gegenüber zu
profilieren war leider ein Eigentor.
Wer sich mit der Praxis auskennt weiß aber auch dass ein Gericht
solche Aufzeichnungen zulässt wenn es der Wahrheitsfindung dient.
Davon träumst Du nur.
Post by Tobias Claren
Die Rechnung ist ganz simpel. Wer Auto fährt muss Spritkosten
bezahlen. Trotzdem wird gefahren. Das ist einfach eine Abwägung der
Interessen.
Was trinkst Du gerade? Superbenzin?
Post by Tobias Claren
Post by Will Berghoff
Mache erst mal Dein Abi.
Sehr hilfloses "Argument", das auch noch in einer Newsgruppe
gegenüber jemnd gemacht wurde über den man nichts weiß. Also noch
blöd dazu.
Ah, kein Abi in Sicht...
Post by Tobias Claren
Ich habe etwas mehr Ahnung von diesem Thema.
Jaja, beeindruckend.
Post by Tobias Claren
Gerade jemand mit
solchem peinlichen theroetischen Halbwissen sollte sich zurückhalten.
Was in irgend welchen privaten Machwerken (Tröndele ist immer wieder
so eine Deppenkeule von unterbelichteten Hobbyjuristen) steht hat
rechtlich keinen Wert. Ist immer wieder lustig wie diese Gestalten
sich an solchen Büchern festhalten wie ein Kreationist an der Bibel
wenn er behauptet die Evolution hat nicht stattgefunden.
Nur zum Vergleich: Wer nichts wird, wird Gehirnchirurg.
Für das Studium reicht nämlich schon der Realschulabschluss
(Hauptschulabschluss?) und eine Pflegerlehre (im Krankenhaus).
Ja, aber nicht die Erfahrung als Insasse.
Post by Tobias Claren
Wenn
man auch mit einem Hauptschulabschluss für diese Lehre aufgenommen
werden darf (liegt das bei einer Lehre nicht im Ermessen des
Uternehmens [Krankenhauses]?), dann führt auch dieser zum
Medizinstudium. Kein Scherz, um jemand am Gehirn zu schnippeln reicht
in Deutschland
der Realschulabschluss, evtl. Hauptschulabschluss. Ich als Patient
Ah, schon alles weggeschnippelt vom Gehirnschlosser?
Post by Tobias Claren
Ich meine es gibt auch Ausbildungen die einem das Jurastudium
ermöglichen. Diese Berufe haben in der Öffentlichkeit den Nimbus von
schwierigen Studienfächern.
Nicht wirklich.
Post by Tobias Claren
Obwohl gerade Medizin und ich meine Jura zu den Fächern mit der
geringsten Abbruchsquote gehört
Jura ist nur ein auswendiglernen. Nichts was große intelektuelle
Fähigkeiten erfordert.
Und Medizin ist da nicht anders, dazu kommen je nach Gebiet noch die
handwerklichen Ansprüche.
Wie wäre es mit Astrophysik und Mathematik usw.? Da ist mehr als
auswendiglernen nötig.
Für Medizin und Jura interessiert es niemand ob man auch nur den
Dreisatz beherrscht.
Statistisch haben Ärzte sogar die schlimmste Schrift, das ist nicht
nur eine Legede.
Mir reicht es jetzt - das Killfile füllt sich. Habe eh was gegen
Besoffene und Bekiffte.

Will
Frank Seeger
2006-04-18 09:11:05 UTC
Permalink
Post by Tobias Claren
Muharharhar, das ist also ein "Falk". Ich dachte schon, hä
Strassenkarte.....
Wie lustig! Was hat das mit dem Thema zu tun?
Post by Tobias Claren
Ein Kontrolleur hat rechtlich in so einem Fall kein Gewicht vor Gericht.
Das willst Du woher wissen?
Post by Tobias Claren
Ich würde erst mal meinen Namen draufschreiben, und weil er mir nicht schön
genug ist ausradieren und neu schreiben. Evtl. noch mal das gleiche.
Probier's halt aus...
Post by Tobias Claren
Nur weil ein Kontrolleur mit Fusel in der Optik da glaubt was zu erkennen
hat das noch lange kein Gewicht.
Lass Dich überraschen...
Post by Tobias Claren
Er kann sogar dafür belangt werden, falls der Fahrgast durh ihn bzw. die
Polizei aufgehalten wird.
Ahja! Interessant! Das weisst Du wiederum woher?
Post by Tobias Claren
Er sollte also besser aufpassen, sonst wird es teuer oder Strafrechtlich
relevant.
Unfug!
Nebenbei könntest Du mal die Bahn-AGB studieren:
http://www.bahn.de/-S:PtVORd:eRf4ANNNeLcCXNNNNXVM/p/view_nav4/mdb/pv/pdf/hilfe/agb/MDB22711-agb_170406.pdf
Post by Tobias Claren
Nebenbei natürlich immer auf das was man sagt achten, denn ich schalte in
solchen Situationen dann sowieso schnell eine Aufzeichnung ein (sogar in der
MP3-Uhr bis zu 17 Stunden wenn der Akku das schaffen würde). Das kann heute
jeder praktisch absolut unauffällig mit seinem Mobiltelefon.
Nu wird's lächerlich. Ich spare mir den Rest zu lesen, und justiere noch
gleich mein Killfile nach... *kopfschüttel*
--
Frank Seeger, Freudenstadt/D
***@spamfence.net
http://www.alpi-ticinesi.de/
Tobias Claren
2006-04-18 21:07:58 UTC
Permalink
Post by Frank Seeger
Post by Tobias Claren
Muharharhar, das ist also ein "Falk". Ich dachte schon, hä
Strassenkarte.....
Wie lustig! Was hat das mit dem Thema zu tun?
Sehr viel! Denn einer der Schreiber hier hat nur von "Der Falk" gechrieben.
Eine evtl. vorsätzlich abwertende Art.
Da habe ich mich übr diese Art lustig gemacht.
Post by Frank Seeger
Post by Tobias Claren
Ein Kontrolleur hat rechtlich in so einem Fall kein Gewicht vor Gericht.
Das willst Du woher wissen?
Beweise man mir das Gegenteil!
Wenn es keine Beweise gibt hat dem sein Wert so viel Gewicht wie das eines
jeden Junkies der sich in der Fussgängerzone einscheißt.
Man beachte diese Wortwahl, denn sie ist hier bewusst gewählt um die
Situation klarzustellen.
Post by Frank Seeger
Post by Tobias Claren
Ich würde erst mal meinen Namen draufschreiben, und weil er mir nicht
schön genug ist ausradieren und neu schreiben. Evtl. noch mal das
gleiche.
Probier's halt aus...
Ich käme gar nicht in die Gelegenheit (so wie die vielen dummen Lemminge die
glauben ein Schnäppchen zu machen) bei McDonalds oder Lidl und CO.
Fahrkarten zu kaufen.
Post by Frank Seeger
Post by Tobias Claren
Nur weil ein Kontrolleur mit Fusel in der Optik da glaubt was zu erkennen
hat das noch lange kein Gewicht.
Lass Dich überraschen...
Post by Tobias Claren
Er kann sogar dafür belangt werden, falls der Fahrgast durh ihn bzw. die
Polizei aufgehalten wird.
Ahja! Interessant! Das weisst Du wiederum woher?
Erst mal § 823 des BGB. Wenn mir dadurch ein Schaden entsteht, hat der
Gegner den zu ersetzen.
Es handelt sich eindeutig nicht um höhere Gewalt.
Ob es hier noch die Möglichkeit von Strafrechtlichen Probleme gibt ist je
nach Situation zu prüfen.
Post by Frank Seeger
Post by Tobias Claren
Er sollte also besser aufpassen, sonst wird es teuer oder Strafrechtlich
relevant.
Unfug!
http://www.bahn.de/-S:PtVORd:eRf4ANNNeLcCXNNNNXVM/p/view_nav4/mdb/pv/pdf/hilfe/agb/MDB22711-agb_170406.pdf
Ich kenne die AGB zu dieser Art von Karte! "Unauslöchlich" heißt generell
keinen Bleistift oder Füller!
Meine Ausführungen waren Allgemein auf die Kontrollen bezogen und hatten
nichts mit derFahrkarte an sich zu tun!
AGB sind keine Gesetze. In diesem Fall treffen sie zu. Aber wenn da drin
stünde dass der Kontrolleur Imun gegen jegliche Anzeige ist, wäre das auch
Blödsinn.
Post by Frank Seeger
Post by Tobias Claren
Nebenbei natürlich immer auf das was man sagt achten, denn ich schalte
in solchen Situationen dann sowieso schnell eine Aufzeichnung ein (sogar
in der MP3-Uhr bis zu 17 Stunden wenn der Akku das schaffen würde). Das
kann heute jeder praktisch absolut unauffällig mit seinem Mobiltelefon.
Nu wird's lächerlich. Ich spare mir den Rest zu lesen, und justiere noch
gleich mein Killfile nach... *kopfschüttel*
Ja, es wird lächerlich.
Was ich mit einer Aufnahme vor Geriht anfangen kann, habe ich Will Berhoff
geschrieben.
§ 201 tGb ist mir bekannt, aber dennoch kann der Rihter die Aufnahme
zulassen da sie der Wahrheitsfindung dient.
Was der Verurteilte dann mir gegenüber macht ist mir dann egal. Das ist es
mir Wert.
Ein Meineid mit mindestens 6 Monaten bzw. mindestens einem Jahr Knast (ohne
Geldstrafemöglichkeit) ist etwas anderes als die Anzeige auf § 201..... Wenn
der SA die nicht sowieso ablehnt. Gerade wenn ich die Aufnahme vorher nur
als Beweis vor Geriht verwendet habe und nicht um ihn zu erpressen oder
blosszustellen. Das wird nämlich uch gewertet!
Reinhard Schumacher
2006-04-18 12:26:11 UTC
Permalink
Post by Tobias Claren
Ein Kontrolleur hat rechtlich in so einem Fall kein Gewicht vor Gericht.
Ich würde erst mal meinen Namen draufschreiben, und weil er mir nicht schön
genug ist ausradieren und neu schreiben. Evtl. noch mal das gleiche.
Nur weil ein Kontrolleur mit Fusel in der Optik da glaubt was zu erkennen
hat das noch lange kein Gewicht.
Er kann sogar dafür belangt werden, falls der Fahrgast durh ihn bzw. die
Polizei aufgehalten wird.
Er sollte also besser aufpassen, sonst wird es teuer oder Strafrechtlich
relevant
Sag mal, wovon träumst du eigentlich nachts...?
--
Reinhard

Fettflecke werden wie neu, wenn man sie regelmäßig mit Butter bestreicht.
Reinhard Greulich
2006-04-18 17:40:04 UTC
Permalink
Ein Kontrolleur hat...
Wow, bist ja ein toller Kerl.

Wenn Du im Zug so dicke Backen machst, wird ein Zugchef nicht mit Dir
diskutieren, sondern Dein McD-Ticket mit den Radierspuren einziehen
(das nennt man "Anscheinsbeweis") und Dich, falls Du mit der FN nicht
einverstanden bist, per BGS aus dem Zug befördern lassen. Dann kannst
Du Dich von Papi und Mami da abholen lassen und darfst auf Post von
der Staatsanwaltschaft warten. Denen kannst Du dann alles erklären,
bestimmt wird das schwer Eindruck machen.

Viel Spaß dabei.

- Reinhard.
--
~=@=~ 70086 (52°22,726'N - 009°48,775'E)
"Unfähig, in den richtigen Wagen einzusteigen,
aber den Deutschen Bundestag wählen wollen."
(Kabarettist Richard Rogler in "Stratmanns")
Tobias Claren
2006-04-18 21:30:45 UTC
Permalink
Ein Kontrolleur hat...
Wow, bist ja ein toller Kerl.

Wenn Du im Zug so dicke Backen machst, wird ein Zugchef nicht mit Dir
diskutieren, sondern Dein McD-Ticket mit den Radierspuren einziehen
(das nennt man "Anscheinsbeweis") und Dich, falls Du mit der FN nicht
einverstanden bist, per BGS aus dem Zug befördern lassen. Dann kannst
Du Dich von Papi und Mami da abholen lassen und darfst auf Post von
der Staatsanwaltschaft warten. Denen kannst Du dann alles erklären,
bestimmt wird das schwer Eindruck machen.

Viel Spaß dabei.

- Reinhard.

Lustige Fantasien.
Die Anzeige wäre sicher. Die muss nicht mal ein Polizist annehmen, die mache
ich per Internet.
Und die ist auch absolut legitim, denn ich glaube an ihre Berechtigung was
hier absolut reicht (Bestes Wissen....).
Der hat auch keine Berechtiging mich "aus dem Zug befördern zu lassen".
Erinnrt mich an die Berliner Kontrolleure die Fahrkarten verschwinden lassen
um ihre Fangqute (gibt es da wirklich) zu erfüllen.
Wenn die was von mir wollen, dann können die meine Personalien aufnehmen und
sich später an mich wenden.
Denn wenn sie mich nicht weiterfahren lassen, kann es sehr teuer werden wenn
ich mir Alternativen suchen muss um an mein Ziel zu kommen.

Die polemische Greulische Art dieser Antwort zeigt doch die
Argumentationslosigkeit des Autors.
Ausserdem habe ich kein "McD"-Ticket, denn ich bin kein dummer Lemming der
so etwas kauft.
Reinhard Greulich
2006-04-18 21:39:09 UTC
Permalink
Post by Tobias Claren
Die polemische Greulische Art dieser Antwort zeigt doch die
Argumentationslosigkeit des Autors.
Bei Typen wie Dir mache ich mir nicht die Mühe des Argumentierens. Geh
wieder spielen und lass die Erwachsenen in Ruhe. Ich steig derweil in
den Keller und justiere meinen Filter etwas nach.
--
~=@=~ 70086 (52°22,726'N - 009°48,775'E)
"Unfähig, in den richtigen Wagen einzusteigen,
aber den Deutschen Bundestag wählen wollen."
(Kabarettist Richard Rogler in "Stratmanns")
Tobias Claren
2006-04-18 21:55:07 UTC
Permalink
Die polemische Greuliche Art dieser Antwort zeigt doch die
Argumentationslosigkeit des Autors.
Bei Typen wie Dir mache ich mir nicht die Mühe des Argumentierens. Geh
wieder spielen und lass die Erwachsenen in Ruhe. Ich steig derweil in
den Keller und justiere meinen Filter etwas nach.


Wem das hilft? Mir!
Nur Idioten filtern Beiträge! Wem schaden Sie damit? Dem gefilterten? Im
Gegenteil, der wird endlich von dem in Ruhe gelassen.
Ich filtere grundsätzlich nicht, denn wenn mich jemand nicht mag will ich
lesen ws der so abzusondern hat.
Wenn mich nun aber jemand filtert, kann ich unbehelligtvon dem sein. Ja, ich
kann sogar über den schreiben ohne dass der das sofort mitbekommt?
das zeigt die Absurdität von Filtern, und Leuten die damit "drohen".....

Also "tu das", "geh in den Keller" am Filter "rumspielen".
Matthias Warkus
2006-04-18 23:13:32 UTC
Permalink
Post by Tobias Claren
Nur Idioten filtern Beiträge!
Schon klar. Geh weg.

mawa
Thomas Hochstein
2006-04-19 14:09:46 UTC
Permalink
Post by Reinhard Greulich
Wow, bist ja ein toller Kerl.
Herr Claren ist drüben in de.soc.recht.* für seinen heldenhaften Kampf
gegen den deutschen Staat, den allgegenwärtigen Faschismus, gegen
Behörden und die GEZ, gegen Kontrolleure und alle, die ihm sonst
widersprechen, einschlägig bekannt. :)
Reinhard Greulich
2006-04-19 17:50:25 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
Herr Claren ist drüben in de.soc.recht.* für seinen heldenhaften Kampf
gegen den deutschen Staat, den allgegenwärtigen Faschismus, gegen
Behörden und die GEZ, gegen Kontrolleure und alle, die ihm sonst
widersprechen, einschlägig bekannt.
Na super, dann brauchen wir nur zu warten, bis das Dröppez oder wie
der heißt sich mit neuem Gras versorgt hat und hier wieder auftaucht
und schon ist der Kindergarten eröffnet. Ist ja eh bald Sommerloch.

Gruß - Reinhard
--
~=@=~ 70086 (52°22,726'N - 009°48,775'E)
"Unfähig, in den richtigen Wagen einzusteigen,
aber den Deutschen Bundestag wählen wollen."
(Kabarettist Richard Rogler in "Stratmanns")
Ekkehard Schwarz
2006-04-18 18:03:38 UTC
Permalink
Post by Tobias Claren
Da wäre erst mal nachzuweisen dass das verboten war!
Einmal anhand von AGBs oder rechtlich relevanten Regeln zu der Karte, und
zum anderen muss das nach deutschem Recht relevant sein.
Kein Problem: Die Bedingungen für dieses Angebot sind veröffentlicht
und z.B. unter
http://www.bahn.de/p/view_nav4/mdb/pv/pdf/hilfe/agb/MDB22711-agb_170406.pdf
auch nachzulesen.
Darin heißt es zum Aktionsangebot "Viererkette" ausdrücklich:
"Vor Fahrtantritt sind unauslöschlich der Abgangs- und Zielbahnhof,
der Tag der Reise (Geltungstag) und Vor- und Zuname vom Inhaber
einzutragen."
Post by Tobias Claren
Ansonsten müsten diese "Regeln" beim Verkauf sichtbar am Tresen ausgehängt
sein.
Nein, müssen sie lt. § 305a BGB nicht.
Post by Tobias Claren
Steht auf der Karte auch drauf dass man seinen Personalausweis dabei haben
muss? Wenn das nicht da steht, dann kann der Kontrolleur auch keinen solchen
verlangen.
Es steht nicht auf der Karte, aber in den Beförderungsbedingungen
(s.o.).
Zitat: "Reisende mit auf den Namen lautenden Fahrkarten sind
verpflichtet, im Rahmen der Fahrkartenkontrolle auf Aufforderung ihre
Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen."

Gruß
E.S.
Tobias Claren
2006-04-18 21:34:47 UTC
Permalink
Post by Ekkehard Schwarz
Post by Tobias Claren
Da wäre erst mal nachzuweisen dass das verboten war!
Einmal anhand von AGBs oder rechtlich relevanten Regeln zu der Karte, und
zum anderen muss das nach deutschem Recht relevant sein.
Kein Problem: Die Bedingungen für dieses Angebot sind veröffentlicht
und z.B. unter
http://www.bahn.de/p/view_nav4/mdb/pv/pdf/hilfe/agb/MDB22711-agb_170406.pdf
auch nachzulesen.
Dann ist die Sache ja klar! Habe nichts anderes behauptet.
Auch das ausfüllen mit Bleistift ist dann schon generell ungültig. Aber auch
Filzmaler und Füller da sie oft weggekillert werden können. Sie sind nicht
"Unauslöschlich".
Aber die Sache mit dem Kontrolleur und dessen Macht ist damit nicht abgetan.
Die schlimmsten Fälle von Untermenschen (los gehts!) in diesem "Metier"
findet man der Presse nach in Berlin.
Nicolai Meyer
2006-04-17 21:41:31 UTC
Permalink
Hallo benjamin

Und nur noch mal zur Erinnerung füge ich an: Es ist der doppelte
gewöhnliche Fahrpreis für die bereits zurückgelegte Strecke zu zahlen,
mindestens 40 EUR. Wenn auf dem Burger-Ticket also Binz-Basel steht und
das Zub merkt den Beschiß erst hinter Freiburg reden wir nicht mehr über
einen Vieriger, sondern über einen satt dreistelligen Betrag.

Selbstverständlich zuzüglich des Strafbefehls den der freundliche
Staatsanwalt on top verschickt.

Gute Fahrt mit gültigen Tickets wünscht:

Nicolai
Ulf Kutzner
2006-04-18 09:59:52 UTC
Permalink
Post by Nicolai Meyer
Selbstverständlich zuzüglich des Strafbefehls den der freundliche
Staatsanwalt on top verschickt.
Bei uns in der Gegend macht das immer noch der Amtsrichter bzw. dessen
Geschäftsstelle.

Gruß, ULF
Kai Steffen
2006-04-18 09:31:41 UTC
Permalink
Hallo zusammen!
Post by Benjamin Lautenbach
es stehen immer öfters "halbe" McDonalds Viererketten bei Ebay zur
Versteigerung. Ab und zu steht dabei, es sei kein Problem, den Namen
einfach durchzustreichen und einen neuen Namen einzutragen. Man findet
auch den Hinweis, die Personalien würden im Zug nie geprüft,
hauptsache das Geschlecht der eingetragenen Person passe.
Da wäre ich mir nicht so sicher. Gerade wenn sich die Schrift
unterscheidet, wäre es für den Zub sinnvoll, die Personalien, bzw. die
Übereinstimmung des Namens sinnvoll.
Post by Benjamin Lautenbach
Kann ich diesen Tipps glauben oder sollte ich eine Karte ersteigern,
die wirklich blanko geblieben ist im Unterschriftenfeld, die aber
teurer sind. Manche Anbieter weisen auch darauf hin, sie hätten mit
Bleistift geschrieben und den Namen ausradiert, wie soll ein
"Schaffner" das alles beurteilen können)
Wenn schon, dann eine wirklich saubere Karte. Wenn die DB es nicht
gebacken kriegt, darauf zu achten, das bei der ersten Fahrt die
Fahrkarte richtig ausgefüllt ist... naja, was soll ich dazu sagen. Ist
halt eine Grauzone, in der man sich bewegt. Es hat auch Leute gegeben,
die Fahren jahrelang ohne Führerschein Auto ohne das es auffällt.
Beim ausradieren wäre ich vorsichtiger. Sowas kann man bei Verdacht
bestimmt nachweisen.
Post by Benjamin Lautenbach
Auf der Karte selbst steht ja nur, man solle "bitte" den Namen
eintragen. Die umißverständliche Anweisung, nichts zu streichen und
"unauslöschlich" zu schreiben bezieht sich nur auf die vier
Fahrkartenfelder selbst.
Du wirst keine Fahrkarten finden, wo die gesamten
Beförderungsbestimmungen aufgedruckt sind. Man kann sie aber an
zahlreichen stellen (NTA, FKA, DB Agentur, Internet...) jederzeit einsehen.
hier mal ein Auszug für das MC Ticket:

Bedingungen für das Aktionsangebot "Viererkette"


1. Grundsatz
Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die
Unternehmen der Deutschen
Bahn AG (BB Personenverkehr), die Beförderungsbedingungen für Personen
im Anstoßverkehr
der Eisenbahnunternehmen in Deutschland (BB Anstoßverkehr) und die
Beförderungsbedingungen
für die Benutzung von Nachtreisezügen (BB NZ), soweit sich aus den
nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt.


4.3 Vor Fahrtantritt sind unauslöschlich der Abgangs- und Zielbahnhof,
der Tag der Reise
(Geltungstag) und Vor- und Zuname vom Inhaber einzutragen. Durch
nachträgliche Änderungen
jeglicher Art der Eintragungen wird die Einzelfahrt ungültig.
4.4 Die Einzelfahrt gilt jeweils für eine Person für eine einfache
Fahrt in der 2. Wagenklasse;
der Übergang in die 1. Wagenklasse sowie Rund-, Kreuz- und Querfahrten
sind ausgeschlossen.

5. Umtausch und Erstattung
Umtausch und Erstattung sind ausgeschlossen.

6. Übertragbarkeit
Eine Weitergabe des Fahrkartenheftes gegen Entgelt ist ausgeschlossen.

Nachzulesen unter:
http://www.bahn.de/-S:PtVORd:eRf2TtNNe9UBW9NNNQxM/p/view_nav4/mdb/pv/pdf/hilfe/agb/MDB22711-agb_170406.pdf
auf Seite 45/46.

Grundsätzlich gilt bei Fahrkarten der DB laut den BB Personenverkehr
unter obigem Link auf Seite 5:

2.8 Übertragbarkeit
Die Fahrkarte ist nur dann übertragbar, wenn sie nicht auf den Namen
lautet und die Fahrt
- bei Fahrkarten für Hin- und Rückfahrt die Hinfahrt - noch nicht
angetreten ist. Reisende mit
auf den Namen lautenden Fahrkarten sind verpflichtet, im Rahmen der
Fahrkartenkontrolle
auf Aufforderung ihre Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis
nachzuweisen.

somit wäre die Sache mit Name und amtlichen Lichtbildausweis auch geklärt.

Und direkt darunter steht auf Seite 5:

2.9 Ungültigkeit
Eine Fahrkarte ist ungültig, wenn (i) sie die erforderlichen Angaben,
Eintragungen, Unterschriften
und Lichtbilder nicht enthält, (ii) sie erheblich beschädigt oder in
ihrem Inhalt unkenntlich
gemacht oder unbefugt abgeändert wurde, (iii) sie nur in Verbindung
mit einem
Ausweis oder einer Berechtigungskarte gültig ist und diese nicht
vorgelegt werden können
oder abgelaufen sind, (iv) ihre Geltungsdauer noch nicht erreicht oder
abgelaufen ist oder (v)
sie vorgeschriebene Entwertungen nicht aufweist.

Dies sollte eigentlich alles wegen Änderung des Namens sagen.

Das es immer noch Menschen gibt, die dieses anders auslegen, ist mir
auch klar. Aber das sollte nicht mein Problem, oder das Problem dieser
NG sein. Dafür gibt es Personen, die sich noch intensiver damit befassen
und dafür sogar noch Geld bekommen.
Zumindest für mich, sind diese Angaben eindeutig und ich werde mich
daran halten. Wer es nicht macht, hat entweder zuviel Geld oder eine
gute Rechtsschutzversicherung.
Mal nebenbei bemerkt. Ich habe auch schon davon gehört, das bei dem
damaligen Lidl Ticket die Angaben mit TipEx übermalt worden sind und neu
eingetragen wurden. Auch soll schon ein Stempel damit übermalt worden
sein. Nur wo das kleine Loch herkam, konnte der Fahrgast nicht so
richtig erklären. Bei der Kontrolle meinte er, er hat sich nur
verschrieben. Naja...


Viele Grüße,
Kai
Jens Müller
2006-04-18 10:00:55 UTC
Permalink
Post by Kai Steffen
Du wirst keine Fahrkarten finden, wo die gesamten
Beförderungsbestimmungen aufgedruckt sind. Man kann sie aber an
zahlreichen stellen (NTA, FKA, DB Agentur, Internet...) jederzeit einsehen.
Ja, inzwischen sollten wohl alle Reisezentren etc. informiert sein, daß
sie sich den Kram zufaxen lassen können. Vorrätig ist es aber idR nicht.
Kai Steffen
2006-04-18 13:12:01 UTC
Permalink
Post by Jens Müller
Post by Kai Steffen
Du wirst keine Fahrkarten finden, wo die gesamten
Beförderungsbestimmungen aufgedruckt sind. Man kann sie aber an
zahlreichen stellen (NTA, FKA, DB Agentur, Internet...) jederzeit einsehen.
Ja, inzwischen sollten wohl alle Reisezentren etc. informiert sein, daß
sie sich den Kram zufaxen lassen können. Vorrätig ist es aber idR nicht.
Wie bitte?!? Die Reisezentren sollen keine Beförderungsbedingungen
Personenverkehr zur einsicht haben? Das kann ich mir allerdings jetzt
nur schwer vorstellen. Desweiteren könnte ich mir vorstellen, das diese
auch noch zusätzlich im Intranet (oder wie nennt man das Bahninterne
Internet?) bereit liegen.
Aber hierzu können uns bestimmt die Mitarbeiter der Reisezentren, die
hier mitlesen und schreiben bestimmt mehr sagen.

Grüße,
Kai
Jens Müller
2006-04-18 17:19:57 UTC
Permalink
Post by Kai Steffen
Post by Jens Müller
Post by Kai Steffen
Du wirst keine Fahrkarten finden, wo die gesamten
Beförderungsbestimmungen aufgedruckt sind. Man kann sie aber an
zahlreichen stellen (NTA, FKA, DB Agentur, Internet...) jederzeit einsehen.
Ja, inzwischen sollten wohl alle Reisezentren etc. informiert sein, daß
sie sich den Kram zufaxen lassen können. Vorrätig ist es aber idR nicht.
Wie bitte?!? Die Reisezentren sollen keine Beförderungsbedingungen
Personenverkehr zur einsicht haben?
Jedenfalls noch vor gut einem Jahr. Das einzige, was die da hatten, war
ein Verkaufsleitfaden oder sowas ähnliches.
Post by Kai Steffen
Das kann ich mir allerdings jetzt
nur schwer vorstellen. Desweiteren könnte ich mir vorstellen, das diese
auch noch zusätzlich im Intranet (oder wie nennt man das Bahninterne
Internet?) bereit liegen.
Zumindest war das dann dort nicht bekannt. Auf meine Nachfrage hin hat
sich der Kundenservice schriftlich bei mir gemeldet mit einer Kopie und
mir gesagt, daß die Reisezentren das eigentlich per Fax anfordern können
und das dort wohl leider nicht bekannt war.
Post by Kai Steffen
Aber hierzu können uns bestimmt die Mitarbeiter der Reisezentren, die
hier mitlesen und schreiben bestimmt mehr sagen.
Klar - kommt bei denen sicher auch täglich vor ...
Ferdi Albers
2006-04-18 18:20:05 UTC
Permalink
Die Reisezentren sollen keine Beförderungsbedingungen Personenverkehr
zur einsicht haben?
Sogar als Heftchen zum Mitnehmen gibt es die.
Ob sie gerade auf Vorrat da liegen, kann man durch Fragen feststellen.
Kurzfristige Sonderangebote können darin natürlich nicht enthalten sein.

Für den Verkauf wichtiger sind die Verkaufsbestimmungen, das war dunnemals
die Ausführungsbestimmungen zum Tarif waren.
Auf Papier gibt es den Verkaufsleitfaden (VKL) nicht mehr. Nur noch
online. (ich habe mich immer gefreut, wenn ein ca 2,5 cm dicker
Papierstapel zum Einbessern geliefert wurde...)

Gruß
Ferdi
Jens Müller
2006-04-18 22:15:43 UTC
Permalink
Post by Kai Steffen
Wie bitte?!? Die Reisezentren sollen keine Beförderungsbedingungen
Personenverkehr zur einsicht haben?
^^^^^^^^^^^^^^^

Ah, das hatte ich überlesen. Das Tarifwerk ist dann doch _etwas_
umfangreicher.
Benjamin Lautenbach
2006-04-18 17:39:15 UTC
Permalink
Post by Kai Steffen
Post by Benjamin Lautenbach
Kann ich diesen Tipps glauben oder sollte ich eine Karte ersteigern,
die wirklich blanko geblieben ist im Unterschriftenfeld, die aber
teurer sind. Manche Anbieter weisen auch darauf hin, sie hätten mit
Bleistift geschrieben und den Namen ausradiert, wie soll ein
"Schaffner" das alles beurteilen können)
Wenn schon, dann eine wirklich saubere Karte. Wenn die DB es nicht
gebacken kriegt, darauf zu achten, das bei der ersten Fahrt die
Fahrkarte richtig ausgefüllt ist... naja, was soll ich dazu sagen. Ist
halt eine Grauzone, in der man sich bewegt.
Diese Grauzone kann ich mit meinem Gewissen vereinbaren. Es sind vier
Fahrten bezahlt und es werden vier Fahrten gemacht.
Post by Kai Steffen
4.3 Vor Fahrtantritt sind unauslöschlich der Abgangs- und Zielbahnhof,
der Tag der Reise
(Geltungstag) und Vor- und Zuname vom Inhaber einzutragen. Durch
nachträgliche Änderungen
jeglicher Art der Eintragungen wird die Einzelfahrt ungültig.
Auch das klare Worte und ich werde sie beim Ersteigern meiner
Fahrkarte berücksichtigen. Danke
Post by Kai Steffen
6. Übertragbarkeit
Eine Weitergabe des Fahrkartenheftes gegen Entgelt ist ausgeschlossen.
Mach auch ich ja nicht :-)
Post by Kai Steffen
[eine Menge an AGBs gesnippt]
Dies sollte eigentlich alles wegen Änderung des Namens sagen.
Das es immer noch Menschen gibt, die dieses anders auslegen, ist mir
auch klar. Aber das sollte nicht mein Problem, oder das Problem dieser
NG sein.
Da stimme ich Dir voll und ganz zu. Ich will nicht in die Lage
geraten, mich mit ungewissem Ausgang streiten zu müssen.

Ben
Martin Bienwald
2006-04-20 13:39:05 UTC
Permalink
Post by Benjamin Lautenbach
es stehen immer öfters "halbe" McDonalds Viererketten bei Ebay zur
Versteigerung. Ab und zu steht dabei, es sei kein Problem, den Namen
einfach durchzustreichen und einen neuen Namen einzutragen. Man findet
auch den Hinweis, die Personalien würden im Zug nie geprüft,
hauptsache das Geschlecht der eingetragenen Person passe.
Auch das ist anscheinend nicht immer nötig. Letzte Woche hat man mir
anscheinend ohne weiteres geglaubt, daß ich Britta heiße (die Dame
dieses Namens saß allerdings neben mir und fuhr auch auf der Karte mit).

Den Namen durchzustreichen, macht jedenfalls den Fahrschein ungültig.
Und die Personalien werden wohl durchaus gelegentlich geprüft.

Ich würde mich auf derartigen Beschiß nicht einlassen.

... Martin
Benjamin Lautenbach
2006-04-20 17:38:01 UTC
Permalink
Post by Martin Bienwald
Post by Benjamin Lautenbach
es stehen immer öfters "halbe" McDonalds Viererketten bei Ebay zur
Versteigerung. Ab und zu steht dabei, es sei kein Problem, den Namen
einfach durchzustreichen und einen neuen Namen einzutragen. Man findet
auch den Hinweis, die Personalien würden im Zug nie geprüft,
hauptsache das Geschlecht der eingetragenen Person passe.
Auch das ist anscheinend nicht immer nötig. Letzte Woche hat man mir
anscheinend ohne weiteres geglaubt, daß ich Britta heiße (die Dame
dieses Namens saß allerdings neben mir und fuhr auch auf der Karte mit).
Den Namen durchzustreichen, macht jedenfalls den Fahrschein ungültig.
Und die Personalien werden wohl durchaus gelegentlich geprüft.
Ich würde mich auf derartigen Beschiß nicht einlassen.
Beschiß in der Bahn ist nicht mein Ding.

Ich bin einmal im Leben notgedrungen schwarz gefahren (100 km geradelt
und zurück wollte ich spät abends mit dem letzten Zug: Der Automat hat
meinen einzigen 10 EUR-Schein einfach geschluckt und wollte weder
meine EC-Karte noch Kreditkarte - Ich habe dann fairerweise hinterher
keinen Antrag auf Erstattung gestellt) und tausend Tode gestorben bis
zum Ziel

Ben
Robert Weemeyer
2006-04-20 22:06:53 UTC
Permalink
Post by Benjamin Lautenbach
Ich bin einmal im Leben notgedrungen schwarz gefahren (100 km geradelt
und zurück wollte ich spät abends mit dem letzten Zug: Der Automat hat
meinen einzigen 10 EUR-Schein einfach geschluckt und wollte weder
meine EC-Karte noch Kreditkarte - [...])
Strafrechtlich war das kein Schwarzfahren, denn Voraussetzung für eine
Strafbarkeit als "Erschleichen von Leistungen" (§ 265 a StGB) wäre die
"Absicht, das Entgelt nicht zu entrichten". Du allerdings hattest nicht nur
die Absicht, das Entgelt zu entrichten, sondern hast es sogar entrichtet.
Du hast nur keine Fahrkarte dafür bekommen.

Auch zivilrechtlich dürfte das kein Fall für einen erhöhten Fahrpreis sein.
Aus der Beförderungspflicht der Eisenbahn folgt, dass sie dich befördern
muss, wenn du rechtzeitig am Bahnhof erscheinst und dich dort um eine
Fahrkarte bemühst.

Dass das Ganze trotzdem eine unangenehme Situation ist, steht auf einem
anderen Blatt. Durch eine Prüfung des Fahrkartenautomaten wird man jedoch
deine Version letztlich verifizieren können.

Robert Weemeyer, Berlin
Christoph Schmitz
2006-04-20 22:14:49 UTC
Permalink
Post by Benjamin Lautenbach
Ich bin einmal im Leben notgedrungen schwarz gefahren (100 km geradelt
und zurück wollte ich spät abends mit dem letzten Zug: Der Automat hat
meinen einzigen 10 EUR-Schein einfach geschluckt und wollte weder
meine EC-Karte noch Kreditkarte - Ich habe dann fairerweise hinterher
keinen Antrag auf Erstattung gestellt) und tausend Tode gestorben bis
zum Ziel
Ich hab mal eine vergleichbare Situation erlebt (Automat
schluckt das Geld und haengt sich dann auf). Ich bin zum
Zub gegangen, habe ihm das geschildert und ihn gefragt,
ob ich so mitfahren kann. Er hat das bejaht und mir
blieben die tausend Tode erspart. :-)

Christoph
Benjamin Lautenbach
2006-04-21 06:43:35 UTC
Permalink
Post by Christoph Schmitz
Post by Benjamin Lautenbach
Ich bin einmal im Leben notgedrungen schwarz gefahren (100 km geradelt
und zurück wollte ich spät abends mit dem letzten Zug: Der Automat hat
meinen einzigen 10 EUR-Schein einfach geschluckt und wollte weder
meine EC-Karte noch Kreditkarte - Ich habe dann fairerweise hinterher
keinen Antrag auf Erstattung gestellt) und tausend Tode gestorben bis
zum Ziel
Ich hab mal eine vergleichbare Situation erlebt (Automat
schluckt das Geld und haengt sich dann auf). Ich bin zum
Zub gegangen, habe ihm das geschildert und ihn gefragt,
ob ich so mitfahren kann. Er hat das bejaht und mir
blieben die tausend Tode erspart. :-)
Ich hatte geklopft vorne an der Tür, aber der eingeschlossene
"Lokführer" wollte nicht aufmachen. Sonst war an Personal auf dieser
Geisterbahn nichts aufzutreiben, um mich zu trösten.

Ben
Benjamin Lautenbach
2006-04-27 14:57:27 UTC
Permalink
Post by Benjamin Lautenbach
Kann ich diesen Tipps glauben oder sollte ich eine Karte ersteigern,
die wirklich blanko geblieben ist im Unterschriftenfeld, die aber
teurer sind.
Kurzer Nachtrag: Vielen Dank allen, die mir Ratschläge gegeben haben.
Mittlerweilen ist eine halbe Viererkette mit jungfräulichem
Unterschriftsfeld ersteigert und ich spare damit gut 40 EUR gegen eine
Sparpreis50-Karte.

Ben

Loading...