Post by Falk SchadePost by Benjamin Lautenbaches stehen immer öfters "halbe" McDonalds Viererketten bei Ebay zur
Versteigerung. Ab und zu steht dabei, es sei kein Problem, den Namen
einfach durchzustreichen und einen neuen Namen einzutragen. Man findet
auch den Hinweis, die Personalien würden im Zug nie geprüft,
hauptsache das Geschlecht der eingetragenen Person passe.
Wewn Ich Dein MCDT prüfe bekommst Du ein Problem, das kostet Dich
indestens 40 Euro
Muharharhar, das ist also ein "Falk". Ich dachte schon, hä
Strassenkarte.....
Ein Kontrolleur hat rechtlich in so einem Fall kein Gewicht vor Gericht.
Ich würde erst mal meinen Namen draufschreiben, und weil er mir nicht schön
genug ist ausradieren und neu schreiben. Evtl. noch mal das gleiche.
Nur weil ein Kontrolleur mit Fusel in der Optik da glaubt was zu erkennen
hat das noch lange kein Gewicht.
Er kann sogar dafür belangt werden, falls der Fahrgast durh ihn bzw. die
Polizei aufgehalten wird.
Er sollte also besser aufpassen, sonst wird es teuer oder Strafrechtlich
relevant.
Nebenbei natürlich immer auf das was man sagt achten, denn ich schalte in
solchen Situationen dann sowieso schnell eine Aufzeichnung ein (sogar in der
MP3-Uhr bis zu 17 Stunden wenn der Akku das schaffen würde). Das kann heute
jeder praktisch absolut unauffällig mit seinem Mobiltelefon.
"MCDT" ist das eine neue Droge? Wenn ich die Preise hier lese, könnte das
wohl stimmen.
Um welche Strecke zu welchem Preis geht es z.B.?
Ich habe aktuell von Köln nach Wien zu fahren (Beitrag nebenan), und 29 Euro
sind für die Strecke von ca. 900Km wahrscheinlich nicht schlecht.
Besser geht es nur nicht mit Mitfahrgelegenheit. Aber da ist so eine Strecke
seltener, und der 25-Euro-Eintrag meldete sich (noch) nicht.
Und der 40 bzw. 45 Euro ("5 Euro/100Km")-Typ meint das wäre normal. Und der
nimmt dafür noch 4 Leute mit auf seiner Fahrt nach Budapest.
Also zusammenquetschen (hinten drei) für vieeele Stunden für den gleichen
Preis für den ich online eine Österreichische Karte (29 Euro ÖBB-Schnäppchen
statt 39 Euro Eurospezial) bekomme (so kann man der DB ein Schnippchen
schlagen wenn die Fahrt über die Grenze geht) im geräumigen NonStopp-Zug mit
Toilette bekomme. Keine selteen Schnäppchen ich sah noch genug Termine für
alle Tage.
Jetzt schreib ich dem noch eine eMail wo ich dem mitteile dass die Fahrt mit
der Bahn sogar nur 29 Euro mit der ÖBB kostet statt 39 Euro mit der Bahn.
So kann ich dem ein All-Inkl.-Preis (inkl. 4?-Fahrt nach Köln, und
4,5?-Fahrt nch Mannersdorf) von 37,50-Euro gegenüber seiner Preisvorstellung
von 45 Euro für die Strecke vorlegen. Ein Bisschen Realität schadet ja
nicht.
Wenn der 6l/100Km verbraucht (neuerer Wagen), wären das laut dem
Mitfahrrechner 15 Euro pro Person.
Verbruacht er 10l, snd es auch nur 25 Euro.
Und der andere der sich nicht meldete und 25 Euro verlangt bietet nur 2
Plätze an.
Post by Falk SchadePost by Benjamin LautenbachKann ich diesen Tipps glauben oder sollte ich eine Karte ersteigern,
die wirklich blanko geblieben ist im Unterschriftenfeld, die aber
teurer sind.
Ja
Manche Anbieter weisen auch darauf hin, sie hätten mit
Post by Benjamin LautenbachBleistift geschrieben und den Namen ausradiert, wie soll ein
"Schaffner" das alles beurteilen können)
Er kann esund schon wieder hast Du dieses 40 Euro Problem
Da wäre erst mal nachzuweisen dass das verboten war!
Einmal anhand von AGBs oder rechtlich relevanten Regeln zu der Karte, und
zum anderen muss das nach deutschem Recht relevant sein.
Nicht alles was ein Unternehmen als regeln verfast hat einen rechtlichen
Wert.....
Post by Falk SchadePost by Benjamin LautenbachAuf der Karte selbst steht ja nur, man solle "bitte" den Namen
eintragen. Die umißverständliche Anweisung, nichts zu streichen und
"unauslöschlich" zu schreiben bezieht sich nur auf die vier
Fahrkartenfelder selbst.
Nein auf die gesamte Fahrkarte
Wenn nichts auf der Karte steht dass eine solche Übertragung verbietet ist
es nicht verboten.
Ansonsten müsten diese "Regeln" beim Verkauf sichtbar am Tresen ausgehängt
sein.
Ich kann meine Kassenkarte auch erst beim Arzt ausfüllen wenn ich sie das
erste mal benutze.
Genau das gleiche mit der Bahncard im Zug. Hat rechtlich absolut keine
Bedeutung.
Genauso kann man auch erst im Zug seinen Namen auf diese "MCDT"-Karte
schreiben, wenn man vorher nicht am Verkauf dazu gezwungen wurde.
Die Person ist so eindeutig zur Karte gehörig :-) . Kann der Kontrolleur ja
prüfen.
Steht auf der Karte auch drauf dass man seinen Personalausweis dabei haben
muss? Wenn das nicht da steht, dann kann der Kontrolleur auch keinen solchen
verlangen. Denn er kann dann nicht davon ausgehen dass der Fahrgast einen
dabei hat. Nur weil er einen blinden und vorrauseilenden Kadavergehorsam
hat, heißt das noch nicht dass ich deshalb überall meinen Personalausweis
mitnehme. Das mache ich grundsätzlich nicht, wenn ich ihn nicht gerade für
irgendetwas bräuchte. Ist in Deutschland nämlich keine Pflicht. Ich nehme
den auch zum steuern eines Fahrzeuges nicht mit, dafür reicht der
Führerschein.
Nur für die Fahrt nach Österreich nehme ich ihn mit, da er für mich als
deutscher im EU-Ausland evtl. nötig ist (ich meine schon für die
Grenzüberquerung, sofern überhaupt kontrolliert wird) wenn ich dann auch
noch ein Fahrzeug zurückfahre.
Wenn das nicht nötig ist und der Führerschein reicht, korrigiert mich. Wie
sähe das wohl aus, wenn ich nach Österreich ziehe. Müssen Östereicher ihren
Personalausweis dabei haben? Ist eine Pflicht rechtlich (EU) überhaupt
zulässig? Ziemlich komplizierte Situationen die da denkbar sind.Theoretisch
kann ich auch innerhalb Deutschlands Polizeitheoretisch ein Ausländer sein.
Mitteleuropäisches Aussehen und fließendes Deutsch sind ja kein 100%-iger
Beweis (Schweizer mit gutem Hochdeutsch dürfen ja trotzdem nicht dauerhaft
hier wohnen). Das selbe gilt aber auch wenn ich in Ö wohnen würde. Wenn ich
da hinziehen würde, klebt man dann nur die dortige Adresse auf den deutschen
PA (wie hier beim Umzug)? Und wenn ich dann den PA verliere? In Deutschland
beantragt man am Wohnort einen neuen. Beauftragen die dann die deutsche
Bundesdruckerei? Man erhält doch trotz EU-Wohnsitzfreiheit keinen
Österreichischen PA nehme ich an..... Das weist einen ja schließlich als
Bürger eines bestimmten Staates aus. Ausser es gäbe irgendwann mal
EU-Ausweise und es ist auch unwichtig ob irgendwo eine Staatsangehörigkeit
innerhalb der EU vermerkt ist. Jeder wird quasi geborener EU-Bürger ohne
einen formellen Eintrag als Bürger eines einzelnen EU-Staates. Nur der
Geburtsort (das Land dient dasnn nur noch dazu um einen bestimmten Ort der
Geburt anzugeben) ist natürlich im EU-Ausweis vermerkt. Ferngewählt
(Briefwahl) würde dann natürlich auch nicht mehr, sondern nur noch in dem
EU-Land wo man gerade wohnt. Das ist ja auch nicht ganz ohne Sinn,
schließlich lebt und arbeitet man auch dort.
Eine eigentliche Trennung gibt es dann nur noch über die gesprochene Sprache
und das Gefühl, aber das steht ja nirgends. Genau so wie auch innerdeutsch
verschiedene "Typen" durch die Gegend in Art und Sprache (Dialekt, mehr oder
weniger) geprägt werden.
So kommt man von der Nichtmitführung des PA im Zug zu x weiteren Fragen.....