Hans CraueI
2017-07-17 22:41:47 UTC
Ein Bekannter erhielt einen Bussgeldbescheid ueber 200 Euro zzgl.
Gebuehr und Auslagen, insgesamt 228,50 Euro mit der Begruendung:
| Sie handelten ordnungswidrig, indem Sie einem Mitarbeiter der
| staedt. Verkehrskontrolle Angaben ueber Ihre Person verweigerten
| bzw. unrichtige Angaben machten. Die Aufforderung zur Angabe
| Ihrer Personalien erfolgte im Rahmen einer von Ihnen
| begangenen Verkehrsordnungswidrigkeit.
| Par. 46, 53, 111 OWiG, Par. 465 StPO
Den Sachverhalt einmal dahingestellt sein lassend (welcher ist:
Der Bekannte hatte fuer Ladetaetigkeit im `absoluten' Halteverbot
geparkt. Ein Mitarbeiter der staedt. Verkehrskontrolle forderte
ihn daraufhin auf, seinen Ausweis vorzulegen. Diesen hatte der
Bekannte nicht dabei und teilte dies dem Mitarbeiter mit):
Gibt es eine Auskunftspflicht ueber Personendaten Angestellten
der staedt. Verkehrskontrolle gegenueber? Ist das nicht etwas,
worauf nur die Polizei Anspruch haette?
Hans
Gebuehr und Auslagen, insgesamt 228,50 Euro mit der Begruendung:
| Sie handelten ordnungswidrig, indem Sie einem Mitarbeiter der
| staedt. Verkehrskontrolle Angaben ueber Ihre Person verweigerten
| bzw. unrichtige Angaben machten. Die Aufforderung zur Angabe
| Ihrer Personalien erfolgte im Rahmen einer von Ihnen
| begangenen Verkehrsordnungswidrigkeit.
| Par. 46, 53, 111 OWiG, Par. 465 StPO
Den Sachverhalt einmal dahingestellt sein lassend (welcher ist:
Der Bekannte hatte fuer Ladetaetigkeit im `absoluten' Halteverbot
geparkt. Ein Mitarbeiter der staedt. Verkehrskontrolle forderte
ihn daraufhin auf, seinen Ausweis vorzulegen. Diesen hatte der
Bekannte nicht dabei und teilte dies dem Mitarbeiter mit):
Gibt es eine Auskunftspflicht ueber Personendaten Angestellten
der staedt. Verkehrskontrolle gegenueber? Ist das nicht etwas,
worauf nur die Polizei Anspruch haette?
Hans