Discussion:
übereifriger GEZ-Mensch
(zu alt für eine Antwort)
Andreas Faltermeier
2005-02-18 18:39:39 UTC
Permalink
Hi,

einem etwas übereifrigen GEZ-Menschen mußte ich heute etwas härter
anfassen, da er unbefugt meine Wohnung betreten hatte.

Klingeln.

"Tach! [XXXX]deutscher Rundfunk, Mayer ist mein Name. Haben Sie
Rundfunkgeräte anzumelden? Wie lautet Ihre Teilnehmernummer"

"Ich bin nicht angemeldet und habe auch nichts anzumelden"

"Aber ich höre doch Radio"

"Internetradio"

"Na also, wenn ich dann mal ihre Personalien aufnehmen darf. Wo können wir
das am einfachsten erledigen?"

Ohne eine Antwort von mir zu erwarten, betrat er die Wohnung und suchte
rum.

Daraufhin packte ich ihn am Kragen und schmiss ihn raus.
"Hausfriedensbruch" teilte ich ihm dabei noch mit.

Er fiel etwas unglücklich. Ziemlich unbeholfener Typ und wohl auch
wetterbedingt. Naja, seine Hose, seine Brille und sein Notizbrett mit dem
Formular ging zu Bruch und sein GEZ-Ausweis wurde etwas lediert dabei.

Kurzum: Er rief mit dem Handy die Polizei und wartete noch vor der Wohnung.
Die kamen dann auch. Ich sagte wieder: "Hausfriedensbruch. Der Typ hat
unerlaubt meine Wohnung betreten"

Er sagte: "Er hätte deutlich ein Radio gehört"

Die Polizeibeamten: "Deswegen dürfen Sie noch lange nicht die Wohnung
betreten!"

Etwas Geschwafel und die Polizei rückte wieder ab.

Daraufhin drohte er mir mit Klage auf Schadenersatz.

Erst als ich ihm sagte, er solle von meinem Grundstück verschwinden, weil
ich ihn sonst wegtrage, verzog er sich, wutschnaubend.

Wer sagt diesen Typen eigentlich, dass sie jederzeit eine Wohnung betreten
dürfen, wenn sie Radiogedudel hören? Hat er Anspruch auf eine neue Hose?
und ein neues Notizbrett?

Ich weiß ja nicht, welche Gestalten die GEZ so für ihr legalisiertes
Raubrittertum einstellt, aber so einen Vogel kann ich wirklich nicht
nochmal vertragen.

Gruß
Andreas
Jochen Weller
2005-02-18 19:33:33 UTC
Permalink
Am Fri, 18 Feb 2005 19:39:39 +0100 teilte Andreas Faltermeier
mit, daß er einen
etwas übereifrigen GEZ-Menschen ... etwas härter
anfassen
mußte, da dieser UNBEFUGT
[s]eine Wohnung betreten hatte.
Der GEZ-Mensch
fiel etwas unglücklich. [...]
seine Hose, seine Brille und sein Notizbrett mit dem Formular
ging zu Bruch und sein GEZ-Ausweis wurde [...] lediert [...].
Hat er [der GEZ-Mensch] Anspruch auf eine neue Hose?
und ein neues Notizbrett?
Aus den BGB-Regelungen über unerlaubte Handlungen sei zur Antwort
auf diese Frage paradigmatisch § 823 Abs. 1 zitiert:

Wer vorsätzlich oder fahrlässig ... das Eigentum ... eines
anderen WIDERRECHTLICH verletzt, ist dem anderen zum Ersatz
des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Nach Lage des Falles ist die Handlung aber wohl gerechtfertigt.

Gruß
Jochen
--
Bei Antworten per E-Mail bitte die "KATHARSIS" aus der Adresse entfernen.
Wolfgang Kieckbusch
2005-02-19 08:12:08 UTC
Permalink
Post by Jochen Weller
Nach Lage des Falles ist die Handlung aber wohl gerechtfertigt.
Auf keinen Fall!
Der Wohnungsinhaber muss den Eindringling zunächst auffordern, die Wohnung
sofort zu verlassen.
Erst danach kann er Hand anlegen, aber auch nur so, dass der Eindringling
nicht verletzt wird.
Alle jammern über die GEZ und deren Leute,
in Wirklichkeit sind es viele Bürger, die betrügerisch und zu Lasten der
ehrlichen Zahler die Gebühren hinterziehen.
Gruß, Wolfgang
Thomas Hochstein
2005-02-19 09:47:58 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Kieckbusch
Post by Jochen Weller
Nach Lage des Falles ist die Handlung aber wohl gerechtfertigt.
Auf keinen Fall!
Der Wohnungsinhaber muss den Eindringling zunächst auffordern, die Wohnung
sofort zu verlassen.
Weshalb?
Post by Wolfgang Kieckbusch
Erst danach kann er Hand anlegen, aber auch nur so, dass der Eindringling
nicht verletzt wird.
Weshalb?

Wer ungebeten die Wohnung betritt, begeht Hausfriedensbruch und
verletzt das Hausrecht des Wohnungsbesitzers. Das Hausrecht ist ein
notwehrfähiges Rechtsgut. Eine Notwehrlage ist somit gegeben.

Die bloße Aufforderung, die Wohnung nicht zu verlassen, stellt nicht
in gleicher Weise sicher wie das körperliche Hinausbefördern, daß der
Eindringling die Wohnung verläßt, ist also kein geeignetes Mittel. Das
mildeste geeignete Mittel ist es, den Eindringling körperlich vor die
Tür zu befördern. Wenn das nicht geht, ohne ihn zu verletzen, ist auch
eine Verletzung vom Notwehrrecht gedeckt.

Inwieweit das hier im konkreten Fall so war, ist Tatfrage und daher
ohne Kenntnis der tatsächlichen Vorgänge nicht sinnvoll zu erörtern.
Grundsätzlich ist aber sowohl die Behauptung, es sei zuvor eine
Aufforderung nötig, als auch die Behauptung, der Eindringling dürfe
nicht verletzt werden, unrichtig. Richtig hingegen wäre, daß der
Eindringlich nicht verletzt werden darf, wenn es auch ohne Verletzung
genauso sicher ginge.

-thh
--
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Heiko Nock
2005-02-19 13:58:57 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
Die bloße Aufforderung, die Wohnung nicht zu verlassen, stellt nicht
in gleicher Weise sicher wie das körperliche Hinausbefördern, daß der
Eindringling die Wohnung verläßt, ist also kein geeignetes Mittel.
Kein Wunder. Du mußt ihn schon auffordern, die Wohnung zu verlassen!
--
Ich habe mitunter den Eindruck, daß manche der Demokratie die Ohrfeigen
versetzen, die eine Diktatur verdienen würde, die sie aber in einer
Diktatur sich nicht trauen würden, ihr zu verabreichen.
-- Manfred Rommel
Jochen Weller
2005-02-19 11:13:58 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Kieckbusch
Post by Jochen Weller
Nach Lage des Falles ist die Handlung aber wohl gerechtfertigt.
Der Wohnungsinhaber muss den Eindringling zunächst auffordern, die Wohnung
sofort zu verlassen.
Das hängt sehr vom Einzelfall ab. Daher meine Zurückhaltung bei der
Antwort. Ich schrieb: "wohl".
Post by Wolfgang Kieckbusch
in Wirklichkeit sind es viele Bürger, die betrügerisch und zu Lasten der
ehrlichen Zahler die Gebühren hinterziehen.
Das gibt der vorgelegte Sachverhalt aber nicht her! Selbstverständlich
sollen die GEZ-Gebühren bezahlt werden. Und oft kann man den Frust der
GEZ-Mitarbeiter verstehen. Gebühren- und Steuerhinterziehung sind keine
Kavaliersdelikte. Anyway: danach war nicht gefragt.

Gruß
Jochen
--
Bei Antworten per E-Mail bitte die "KATHARSIS" aus der Adresse entfernen.
Ralf Gebert
2005-02-19 12:56:56 UTC
Permalink
Und oft kann man den Frust der GEZ-Mitarbeiter verstehen.
wer meint, der müsse solch einen "Beruf" - wenn man überhaupt von einem
Beruf sprechen kann - ausüben, der muss auch mit den üblichen Konsequenzen
rechnen und damit klarkommen, ansonsten hat er den Beruf verfehlt.
Drücker und Schnüffler sind in der heutigen Zeit halt nicht gern gesehen
(was ich persönlich auch sehr gut verstehen kann).
Gebühren- und Steuerhinterziehung sind keine
Kavaliersdelikte.
sag das mal den Herren Politikern:-)
Diese sollten mal mit bestem Beispiel vorangehen.

Und solange der Staat mit Kanonen auf Spatzen schiessen wird, solange werden
auch Steuern hinterzogen etc.

Gruss
Ralf
Rupert Haselbeck
2005-02-19 13:47:36 UTC
Permalink
Post by Ralf Gebert
wer meint, der müsse solch einen "Beruf" - wenn man überhaupt von
einem Beruf sprechen kann - ausüben, der muss auch mit den üblichen
Konsequenzen rechnen und damit klarkommen, ansonsten hat er den Beruf
verfehlt. Drücker und Schnüffler sind in der heutigen Zeit halt nicht
gern gesehen (was ich persönlich auch sehr gut verstehen kann).
Und sowas von einem wie dir?
Du bist doch auch einer der ganz üblen Kerle, welche dabei mithelfen,
arme unschuldige Kids, die mal einen Kaugummi haben mitgehen lassen
oder die aus Frust über die schlechten Verhältnisse in der Schule oder
im Betrieb mal ein Auto zerkratzt oder arme, hart arbeitende Leute, die
vielleicht mal mit ein oder zwei Bier zuviel mit dem Auto gefahren
sind, um ihr Geld oder sie gar in den Knast zu bringen. Daß solche
Typen in der heutigen Zeit halt nicht gern gesehen sind, kann man ja
durchaus seh gut verstehen.
Post by Ralf Gebert
Post by Jochen Weller
Gebühren- und Steuerhinterziehung sind keine
Kavaliersdelikte.
sag das mal den Herren Politikern:-)
Diese sollten mal mit bestem Beispiel vorangehen.
Stimmt natürlich. Die anderen sind ja noch viiiel schlimmer, so daß es
überhaupt nichts ausmacht, wenn du (oder ich) auch, aber natürlich nur
ein ganz klein wenig, betrügst, gelle?
Post by Ralf Gebert
Und solange der Staat mit Kanonen auf Spatzen schiessen wird, solange
werden auch Steuern hinterzogen etc.
Eben! Also sollten wir gleich mal damit anfangen, die
Staatsanwaltschaften und Gerichte abzuschaffen. Das würde eine Menge
Geld sparen und die paar arbeitslosen Beamten habens ohnehin nicht
besser verdient. Die sind ja selbst schuld, wenn sie sich für die Jagd
auf ihre ach so ehrlichen Mitbürger hergeben.

MfG
Rupert
Henning Sponbiel
2005-02-19 19:14:15 UTC
Permalink
Post by Jochen Weller
Gebühren- und Steuerhinterziehung sind keine
Kavaliersdelikte.
Bezueglich GEZ-"Gebuehren": Sehr viele Leute sehen das bzgl. der GEZ
(Stichwort: Kein Fernsehempfang moeglich, Internet-PCs etc.) wohl
anders.


Henning
--
Das Leben ist hart - detebe ist haerter
(Benedikt Plitt in de.talk.bizarre
Ralf Gebert
2005-02-19 12:53:04 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Kieckbusch
Post by Jochen Weller
Nach Lage des Falles ist die Handlung aber wohl gerechtfertigt.
Auf keinen Fall!
Der Wohnungsinhaber muss den Eindringling zunächst auffordern, die Wohnung
sofort zu verlassen.
Erst danach kann er Hand anlegen, aber auch nur so, dass der Eindringling
nicht verletzt wird.
ja ja, man kann viel erzählen wenn der Tag lang ist. Und wer sagt mir, das
derjenige nü wirklich von der GEZ ist, oder in deren Auftrag handeln wird?
Es könnte auch ein "Schurke" sein, der mir böses antun will.

Auch ich würde da nicht erst freundlich ihn auffordern meine Wohnung zu
verlassen, der würde mitsamt seinen Sachen durch das Fenster fliegen
(natürlich geschlossen)
Post by Wolfgang Kieckbusch
Alle jammern über die GEZ und deren Leute,
in Wirklichkeit sind es viele Bürger, die betrügerisch und zu Lasten der
ehrlichen Zahler die Gebühren hinterziehen.
es ist kein Betrug, höchstensfalles eine OWi:-)
Ferner sollte man auch bedenken, das es Millionen gibt, die 0 GEZ-Gebühren
bezahlen brauchen, weil denen einfach das Einkommen dazu fehlt.

Die GEZ ist mittlerweile veraltert und sollte m.E. sofort abgeschafft
werden. Eine Steuer auf alle wäre weitaus gerechter (Einkommensabhängig), so
daß auch diese Schnüffler ein für allemale von der Bildfläche verschwinden.

Gruss
Ralf
Daniel Rehbein
2005-02-19 15:59:02 UTC
Permalink
Post by Ralf Gebert
Post by Wolfgang Kieckbusch
Auf keinen Fall!
Der Wohnungsinhaber muss den Eindringling zunächst auffordern, die Wohnung
sofort zu verlassen.
Erst danach kann er Hand anlegen, aber auch nur so, dass der Eindringling
nicht verletzt wird.
ja ja, man kann viel erzählen wenn der Tag lang ist. Und wer sagt mir, das
derjenige nü wirklich von der GEZ ist, oder in deren Auftrag handeln wird?
Es könnte auch ein "Schurke" sein, der mir böses antun will.
Wann kann/soll man eigentlich davon ausgehen, daß eine Person, die unter
irgendwelchen Begründungen in die Wohnung eintritt, ein Straftäter ist?

Ist hatte vor ein paar Jahren mal die Situation, daß jemand an der Tür
klingelte und sich per Gegensprechanlage meldete mit den Worten
"Dortmunder Stadtwerke, ich möchte den Gas-Zähler ablesen". Ich habe
dann noch mal gezielt nachgefragt "Von welchem Unternehmen kommen Sie?".
Die Antwort war "Dortmunder Stadtwerke".

Die Gas- und Wasserversorgung in Dortmund ist zum 01.01.1995 (der
beschriebene Vorfall hat sich AFAIR in 2000 oder 2001 ereignet) von den
Dortmunder Stadtwerken auf die zum 01.01.1995 neugegründete Gesellschaft
"Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH" (DEW) übergegangen.

Nun war ich unsicher, ob ich die Polizei anrufen und melden solle, daß
ein falscher Gasmann vor der Tür steht. Ich habe dann aber Stimmen aus
dem Treppenhaus gehört. Mein Vermieter, der im Erdgeschoß wohnt, hatte
den Mann bereits eingelassen und in den Keller geführt. Da bin ich dann
schnell hinterher - und stand plötzlich einen Mann in Dienstkleidung der
Dortmunder Energie und Wasser (DEW) gegenüber.

Auf meine Frage, warum er sich dann mit "Stadtwerke" meldet, antwortete
er "'DEW' kennt doch keiner, bei 'Stadtwerke' weiß jeder Bescheid".

Wie soll ich als Bürger eigentlich unterscheiden, welcher unangemeldete
Besucher ein Betrüger ist und welcher nicht, wenn die Leute noch nicht
einmal ihre Firmenzugehörigkeit klar benennen können?

Mittlerweile ist 2005 und die DEW gibt es jetzt schon 10 Jahre. Wie soll
ich mich verhalten, wenn womöglich eines Tages wieder jemand an der Tür
klingelt und sich als Gasableser der "Stadtwerke" meldet?

Daniel Rehbein
www.daniel-rehbein.de
Harald Hengel
2005-02-19 19:42:25 UTC
Permalink
Wolfgang Kieckbusch schrieb
Post by Wolfgang Kieckbusch
Post by Jochen Weller
Nach Lage des Falles ist die Handlung aber wohl gerechtfertigt.
Auf keinen Fall!
Der Wohnungsinhaber muss den Eindringling zunächst auffordern,
die Wohnung sofort zu verlassen.
Wie bitte?
Du stehst in der Tür, dich schiebt jemand beiseite und dringt in deine
Wohnung ein und dum musst den erst höflich bitten?
Post by Wolfgang Kieckbusch
Erst danach kann er Hand anlegen, aber auch nur so, dass der
Eindringling nicht verletzt wird.
Es war doch sicher nicht beabsichtig, dass jemand verletzt wird.
Post by Wolfgang Kieckbusch
Alle jammern über die GEZ und deren Leute,
in Wirklichkeit sind es viele Bürger, die betrügerisch und zu
Lasten der ehrlichen Zahler die Gebühren hinterziehen.
Die BBC kommt mit 50% der Einnahmen aus welche deutsche öffentlich
rechtliche Sender erhalten.
Die BBC macht ein anerkannt sehr gutes Programm!
Wer zieht wen über den Tisch?
Ausserdem finde ich es recht albern öffentlich rechtliches Zwangsprogramm am
Leben zu erhalten und dieses nicht aus Steuern zu finanzieren.

Harald
Tom Berger
2005-02-19 22:36:32 UTC
Permalink
Post by Harald Hengel
Die BBC kommt mit 50% der Einnahmen aus welche deutsche öffentlich
rechtliche Sender erhalten.
Nun, das liegt wohl hauptsächlich daran, dass die BBC nur halb soviele
Leute versorgen muss. Die Fernsehgebühren sind in UK etwa gleich hoch wie
hier, allerdings ist Schwarzsehen in UK eine Straftat und wird sehr viel
härter bestraft als hierzulande. Und im Gegensatz zu unserem mW noch nie
verhängten maximalen Bußgeld werden in UK die Strafen auch wirklich
angewendet. Zudem haben die Kontrolleure der BBC in UK tatsächlich einen
noch schlechteren Ruf als die der GEZ, und sie treiben trotz niedrigerer
Bevölkerungszahlen etwa genau so hohe Nachzahlungen von Schwarzsehern ein
wie die Kontrolleure hierzulande.
Post by Harald Hengel
Die BBC macht ein anerkannt sehr gutes Programm!
Ja, stimmt. ARTE macht auch ein sehr gutes Programm. Der WDR auch.
Post by Harald Hengel
Wer zieht wen über den Tisch?
Die Schwarzseher die ehrlichen Zuschauer.
Post by Harald Hengel
Ausserdem finde ich es recht albern öffentlich rechtliches Zwangsprogramm am
Leben zu erhalten und dieses nicht aus Steuern zu finanzieren.
Naja, Du hast keine Diktatur miterlebt und glaubst, Du bräuchtest Dich
nicht davor zu schützen. Andere Leute betrachten den ÖRR als ihr
Kontrollinstrument gegenüber dem Staat und halten es nicht nur für albern,
sondern sogar für höchst dumm und gefährlich, die Finanzierung des ÖRR
ausgerechnet denen zu überlassen, die der ÖRR kontrollieren soll.

Tom Berger
--
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Jochen Walerka
2005-02-19 23:45:15 UTC
Permalink
Post by Tom Berger
Nun, das liegt wohl hauptsächlich daran, dass die BBC nur halb soviele
Leute versorgen muss.
das ist kein Argument: für die BBC hat der Tag auch 24 Stunden und die
müssen mit Programm gefüllt werden. Wieviele Leute hingucken, spielt
keine Rolle.
Umso trauriger, wenn die mit weniger Etat zumindest gleiche Qualität
liefern können.

Greez
Jo
Heiko Nock
2005-02-19 13:56:30 UTC
Permalink
Post by Jochen Weller
Hat er [der GEZ-Mensch] Anspruch auf eine neue Hose?
und ein neues Notizbrett?
Aus den BGB-Regelungen über unerlaubte Handlungen sei zur Antwort
Wer vorsätzlich oder fahrlässig ... das Eigentum ... eines
anderen WIDERRECHTLICH verletzt, ist dem anderen zum Ersatz
des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
Nach Lage des Falles ist die Handlung aber wohl gerechtfertigt.
Nicht unbedingt, wenn die Abwehr nicht erforderlich war.
--
Verwandschaften werden in Graden angegeben. Wie Verbrennungen.
-- Werner Mitsch
Kurt Guenter
2005-02-18 19:49:58 UTC
Permalink
Post by Andreas Faltermeier
"Internetradio"
wie kommst Du darauf, dass das Gebührenfrei ist?
Peter Bruells
2005-02-18 20:18:10 UTC
Permalink
Post by Kurt Guenter
Post by Andreas Faltermeier
"Internetradio"
wie kommst Du darauf, dass das Gebührenfrei ist?
Weil noch nicht April 2005 ist.
Ulrich Neumann
2005-02-19 09:01:13 UTC
Permalink
Peter Bruells wrote:

[Gebuehrenpflicht fuer Internet-Radio]
Post by Peter Bruells
Weil noch nicht April 2005 ist.
Warum April 2005 und nicht Januar 2007? Siehe
http://www.gez.de/ungezwungen/privathaushalt_03.html#internet_pc

Gruss,
Ulrich
Tom Berger
2005-02-19 10:56:40 UTC
Permalink
Post by Ulrich Neumann
Post by Peter Bruells
Weil noch nicht April 2005 ist.
Warum April 2005 und nicht Januar 2007? Siehe
http://www.gez.de/ungezwungen/privathaushalt_03.html#internet_pc
Da die Neufassung des RGebStVs von den Länderparlamenten noch nicht
ratifiziert worden ist, gilt weder das eine noch das andere. Es gab im
Vorfeld alle möglichen Diskussionen dazu, so dass vermutlich nicht alle
Webseiten, die über die möglichen Änderungen informieren, den aktuellen
Stand wieder geben.

Im Entwurf des RGebStVs, der den Parlamenten zur Ratifizierung vorliegt,
heisst es in §11(2): "Bis zum 31. Dezember 2006 sind für Rechner,
die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebot aus dem Internet
wiedergeben können, Gebühren nicht zu entrichten."
(http://www3.landtag-bw.de/WP13/Drucksachen/3000/13_3613_D.PDF)

Tom Berger
--
ArchTools: Architektur-Werkzeuge für AutoCAD (TM)
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Info und Demo unter http://www.archtools.de
Joerg-Olaf Schaefers
2005-02-19 23:44:14 UTC
Permalink
Post by Tom Berger
Post by Ulrich Neumann
Post by Peter Bruells
Weil noch nicht April 2005 ist.
Warum April 2005 und nicht Januar 2007? Siehe
http://www.gez.de/ungezwungen/privathaushalt_03.html#internet_pc
Da die Neufassung des RGebStVs von den Länderparlamenten noch nicht
ratifiziert worden ist, gilt weder das eine noch das andere.
...

Du übersiehst, dass die Übergangsfrist bereits im September 2003 durch
den 7. Rundfunkänderungstaatsvertrag bis Ende 2006 verlängert wurde.

Für Unruhe sorgte dann kurzzeitig eine von der FAZ verbreitete Ente,
dass mit dem derzeit in der Diskussion befindlichen und zur Ratifi-
zierung vorliegenden 8. Rundfunkänderungstaatsvertrag eine Verkürzung
der o.g. Übergangsfrist geplant sei:
http://www.medienrauschen.de/archiv/2004/11/19/rundfunkgebuhren-fur-internet-pcs-im-ersten-quartal-2005-nein-nein-das-steht-nur-auf-ein-paar-hundert-schlecht-gepflegten-webseiten/
Post by Tom Berger
Es gab im
Vorfeld alle möglichen Diskussionen dazu, so dass vermutlich nicht alle
Webseiten, die über die möglichen Änderungen informieren, den aktuellen
Stand wieder geben.
Wie wahr, wie wahr. Vielen ist nicht einmal der Stand von September
2003 bekannt ;)
Bis zu meinem Hinweis enthielt sogar die offizielle Webseite der ALM
die veraltete Fassung.

gud's nächtle,
Olaf
Kurt Guenter
2005-02-19 11:12:38 UTC
Permalink
Post by Ulrich Neumann
Warum April 2005 und nicht Januar 2007? Siehe
http://www.gez.de/ungezwungen/privathaushalt_03.html#internet_pc
Weil das Datum hier keine Rolle spielt, siehe letzten Absatz im o.a.
Link.
Martin Hermus
2005-02-19 11:20:56 UTC
Permalink
Hallo!
Post by Kurt Guenter
Weil das Datum hier keine Rolle spielt, siehe letzten Absatz im o.a.
Link.
Wo schreibt der OP denn er hätte einen PC mit TV- bzw. Radiokarte?
Er schreibt doch sogar ausdrücklich Internetradio. Dafür braucht es
keinen Rundfunkempfänger.

Grüße
Martin
Ralf Gebert
2005-02-19 13:00:51 UTC
Permalink
Post by Martin Hermus
Wo schreibt der OP denn er hätte einen PC mit TV- bzw. Radiokarte?
Er schreibt doch sogar ausdrücklich Internetradio. Dafür braucht es
keinen Rundfunkempfänger.
ferner hat er ja nur gegenüber dem Gez-Schnüffler gesagt, er höre
"Internetradio", d.h. WOHER er das hört (sei es von der gegenüberliegenden
Straßenseite oder vom Nachbarn usw.) hat er ja nicht gesagt.

gruss
Ralf
(der sogar oftmals Stimmen hört:-)
Ulrich Neumann
2005-02-19 11:21:22 UTC
Permalink
Post by Kurt Guenter
Post by Ulrich Neumann
Warum April 2005 und nicht Januar 2007? Siehe
http://www.gez.de/ungezwungen/privathaushalt_03.html#internet_pc
Weil das Datum hier keine Rolle spielt, siehe letzten Absatz im o.a.
Link.
Ich kann nirgends in der Schilderung des OP erkennen, dass er eine TV-
oder Radiokarte besitzt, wodurch eine Gebuehrenpflicht ausgeloest wuerde.

Verstehe daher Dein Posting nicht und bitte um Aufklaerung.

Gruss,
Ulrich
Peter Bruells
2005-02-19 13:43:22 UTC
Permalink
Post by Ulrich Neumann
[Gebuehrenpflicht fuer Internet-Radio]
Post by Peter Bruells
Weil noch nicht April 2005 ist.
Warum April 2005 und nicht Januar 2007? Siehe
http://www.gez.de/ungezwungen/privathaushalt_03.html#internet_pc
Ah.. Danke.


Beim Googlen und von früher in Erinnerung hatte ich April 2005 im Kopf.
Kurt Guenter
2005-02-19 11:11:40 UTC
Permalink
Post by Peter Bruells
Weil noch nicht April 2005 ist.
was hat Radioempfang(!) mit April 2005 zu tun?

Ein Internet-PC wird in paar Jahren _immer_ gebührenpflichtig, egal ob
damit Radio gehört oder Fern gesehen wird.

Ein PC, mit dem _heute_ Radio gehört wird, ist heute auch schon
gebührenpflichtig.


(gebührenpflichtig im dem Sinne, dass er als Zweitgerät nicht extra
bezahlt werden muss.)
Ralf Gebert
2005-02-19 13:02:38 UTC
Permalink
Post by Kurt Guenter
Ein Internet-PC wird in paar Jahren _immer_ gebührenpflichtig, egal ob
damit Radio gehört oder Fern gesehen wird.
ist denn auch genauestens beschrieben, wie ein "Internet-PC" auszusehen hat?
Oder sieht man grundsätzlich jeden PC (sei es auch ein PC AT 286er von 1986)
als Internet-PC an?

Gruss
Ralf
Mario Schulze
2005-02-19 13:15:20 UTC
Permalink
X-No-archive: yes

Hi
Post by Ralf Gebert
ist denn auch genauestens beschrieben, wie ein "Internet-PC" auszusehen
hat? Oder sieht man grundsätzlich jeden PC (sei es auch ein PC AT 286er
von 1986) als Internet-PC an?
Soweit ich weiß ist damit eben jeder Computer gemeint, mit dem man Zugang
zum Internet hat (sei es über Modem oder über LAN/DSL). Da mitlerweile auch
Handys alle Internetzugang haben und in gewisser Weise auch als Computer
angesehen werden ist es da auch nur eine Frage der Zeit, bis die
Gebührenpflichtig werden - ohne das nochmal was am Gesetz geändert werden
muß.

Gruß
Mario
Carsten Krueger
2005-02-19 15:05:14 UTC
Permalink
Post by Mario Schulze
Soweit ich weiß ist damit eben jeder Computer gemeint, mit dem man Zugang
zum Internet hat (sei es über Modem oder über LAN/DSL). Da mitlerweile auch
Handys alle Internetzugang haben und in gewisser Weise auch als Computer
angesehen werden ist es da auch nur eine Frage der Zeit, bis die
Gebührenpflichtig werden - ohne das nochmal was am Gesetz geändert werden
muß.
YMMD

Gruß Carsten
--
http://learn.to/quote - richtig zitieren | http://oe-faq.de/ - OE im Usenet
http://www.realname-diskussion.info - Realnames sind keine Pflicht
http://www.spamgourmet.com/ + http://www.despammed.com/ - Antispam-Emailadressen
für's Googlearchive: cakruege (at) despammed (dot) com
Daniel Rehbein
2005-02-19 16:02:01 UTC
Permalink
Post by Ralf Gebert
Post by Kurt Guenter
Ein Internet-PC wird in paar Jahren _immer_ gebührenpflichtig, egal ob
damit Radio gehört oder Fern gesehen wird.
ist denn auch genauestens beschrieben, wie ein "Internet-PC" auszusehen hat?
Oder sieht man grundsätzlich jeden PC (sei es auch ein PC AT 286er von 1986)
als Internet-PC an?
Als der Commodore 64 zum sogenannten C64II (der nicht mehr wie ein
Brotkasten, sondern flacher aussah) umgestaltet worden, stand auf dem
ebenfalls "Personal Computer" drauf. Ist das also auch ein PC?

Immerhin kann man an das Ding auch ein Modem oder Akkustivkoppler
anschließen. Zumindest ein Telnet-Zugriff auf das Internet sollte also
möglich sein, für das Rendern von Webseiten wird dagegen die
Rechenleistung wohl nicht ausreichen.

Daniel Rehbein
www.daniel-rehbein.de
Joerg-Olaf Schaefers
2005-02-19 23:56:56 UTC
Permalink
Post by Ralf Gebert
Post by Kurt Guenter
Ein Internet-PC wird in paar Jahren _immer_ gebührenpflichtig, egal ob
damit Radio gehört oder Fern gesehen wird.
ist denn auch genauestens beschrieben, wie ein "Internet-PC" auszusehen hat?
Nein, natürlich nicht. Ein Internet-PC ist ein Rechner, der Rundfunk-
programme aus dem Internet wiedergeben kann. Was ein Rundfunkprogramm
ist, steht im Rundfunkstaatsvertrag:
http://www.artikel5.de/gesetze/rstv.html#para2

Aus dem 8. Rundfunkänderungstaatsvertrag, der ab April in Kraft treten
soll (http://www.berlin.de/imperia/md/content/rbm-skzl/mpk/8R_StV.pdf):

§ 11 (Verlängerung der Übergangsbestimmung)

"(2) Bis zum 31. Dezember 2006 sind für Rechner, die Rundfunkprogramme
ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können,
Gebühren nicht zu entrichten."


Und, um Carsten den Tag gleich wieder zu versauen:

§ 5

"[..] (3) Für neuartige Rundfunkempfangsgeräte (insbesondere Rechner,
die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet
wiedergeben können) im nicht ausschließlich privaten Bereich ist keine
Rundfunkgebühr zu entrichten, wenn [..]"

Man beachte das "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" ...

ciao
Olaf

Michael 'Mithi' Cordes
2005-02-19 13:21:47 UTC
Permalink
Post by Kurt Guenter
was hat Radioempfang(!) mit April 2005 zu tun?
Internetradio != Radio


cya
Mithi
Lothar Kimmeringer
2005-02-18 20:28:49 UTC
Permalink
Post by Kurt Guenter
Post by Andreas Faltermeier
"Internetradio"
wie kommst Du darauf, dass das Gebührenfrei ist?
Weil es das bis April dieses Jahres ist.


Gruesse, Lothar
--
Lothar Kimmeringer E-Mail: ***@kimmeringer.de
PGP-encrypted mails preferred (Key-ID: 0x8BC3CD81)

Always remember: The answer is forty-two, there can only be wrong
questions!
Kurt Guenter
2005-02-19 11:14:39 UTC
Permalink
Post by Lothar Kimmeringer
Weil es das bis April dieses Jahres ist.
Nein, wie kommst Du auf den Blödsinn?

Es ist ein Unterschied, ob Du _heute_ mit einem PC Radio _hörst_ oder
ob Du (zukünftig) mit einem PC hören _könntest_.

Das Hören ist HEUTE schon gebührenpflichtig, das 'Könnte' soll
zukünftig gebührenpflichtig werden.
Rolf Schulz
2005-02-19 11:59:14 UTC
Permalink
Post by Kurt Guenter
Post by Lothar Kimmeringer
Weil es das bis April dieses Jahres ist.
Nein, wie kommst Du auf den Blödsinn?
Es ist ein Unterschied, ob Du _heute_ mit einem PC Radio _hörst_ oder
ob Du (zukünftig) mit einem PC hören _könntest_.
Das Hören ist HEUTE schon gebührenpflichtig, das 'Könnte' soll
zukünftig gebührenpflichtig werden.
Informier dich erstmal über den Unterschied zwischen normalem Radio Empfang
mittels Tuner Karte im PC und Internetradio.
Lothar Kimmeringer
2005-02-19 12:30:29 UTC
Permalink
Post by Kurt Guenter
Post by Lothar Kimmeringer
Weil es das bis April dieses Jahres ist.
Nein, wie kommst Du auf den Blödsinn?
Weil es Fakt ist.
Post by Kurt Guenter
Es ist ein Unterschied, ob Du _heute_ mit einem PC Radio _hörst_ oder
ob Du (zukünftig) mit einem PC hören _könntest_.
Es ging um Internetradio und nicht um Empfang von Radio mittels
Tunerkarte. Fuer letzteres musst Du auch heute schon GEZ-
Gebuehren zahlen. Ab April 2005 tritt der neue Rundfunkstaats-
vertrag in Kraft, wonach PCs mit Internetzugang als Rundfunk-
empfangsgeraete angesehen werden und deswegen GEZ-pflichtig
werden.
Post by Kurt Guenter
Das Hören ist HEUTE schon gebührenpflichtig, das 'Könnte' soll
zukünftig gebührenpflichtig werden.
Nein. Es war noch nie interessant fuer die GEZ, ob Du mit einem
Geraet tatsaechlich Sendungen empfaengst oder ein Aquarium darin
unterbringst. Solange es eine empfangsfaehige Einheit gibt, die
im Staatsvertrag als solche festgelegt ist, bist Du gebuehren-
pflichtig. Auf der anderen Seite bist Du nicht gebuehrenpflichtig,
wenn Du direkt neben einer Senderantenne wohnst und Deine Kochtopf-
deckel zu Radios mutieren (kein Witz sondern ein konkretes Beispiel).


Gruesse, Lothar
--
Lothar Kimmeringer E-Mail: ***@kimmeringer.de
PGP-encrypted mails preferred (Key-ID: 0x8BC3CD81)

Always remember: The answer is forty-two, there can only be wrong
questions!
Ulrich Mindrup
2005-02-19 12:45:13 UTC
Permalink
Post by Lothar Kimmeringer
Es ging um Internetradio und nicht um Empfang von Radio mittels
Tunerkarte. Fuer letzteres musst Du auch heute schon GEZ-
Gebuehren zahlen. Ab April 2005 tritt der neue Rundfunkstaats-
vertrag in Kraft, wonach PCs mit Internetzugang als Rundfunk-
empfangsgeraete angesehen werden und deswegen GEZ-pflichtig
werden.
Wie schaut das eigentlich bei Computern in Schulen aus?

In der grauen Vergangenheit wurden ja bei Fernsehern und Videorecordern
die Tuner ausgebaut, damit man für die Geräte keine GEZ-Abgaben leisten
musste.

Wenn ein Schulträger nun für z.B. 350 Computer zur Kasse gebeten wird,
dann dürfte der Kämmerer heftig schlucken :-|

Grüße

Ulrich
Matthias Kryn
2005-02-19 12:48:55 UTC
Permalink
Post by Ulrich Mindrup
Wie schaut das eigentlich bei Computern in Schulen aus?
In der grauen Vergangenheit wurden ja bei Fernsehern und
Videorecordern die Tuner ausgebaut, damit man für die Geräte
keine GEZ-Abgaben leisten musste.
ACK.
Post by Ulrich Mindrup
Wenn ein Schulträger nun für z.B. 350 Computer zur Kasse
gebeten wird, dann dürfte der Kämmerer heftig schlucken :-|
Der Kämmerer nicht, sondern der Schulleiter. GEZ ist --
zumindest hier, Hessen -- direkt von der jeweiligen Schule zu
zahlen. Das Geld fehlt dann z.B. für Lehrmaterialien,
Elternarbeit oder Veranstaltungen.

Grüße
Matthias
Lothar Kimmeringer
2005-02-19 13:30:51 UTC
Permalink
Post by Ulrich Mindrup
Wie schaut das eigentlich bei Computern in Schulen aus?
In der grauen Vergangenheit wurden ja bei Fernsehern und Videorecordern
die Tuner ausgebaut, damit man für die Geräte keine GEZ-Abgaben leisten
musste.
Wenn ein Schulträger nun für z.B. 350 Computer zur Kasse gebeten wird,
dann dürfte der Kämmerer heftig schlucken :-|
Die Computer werden vom Internet abgeklemmt und die Netzwerk-
karte ausgebaut. Ich denke aber, dass Schulen wohl aehnlich
wie in Zukunft die Firmen behandelt werden, bei denen AFAIK
auch nur noch einmal die Gebuehr faellig wird und nicht mehr
(wie in der Vergangenheit geplant) pro Computer.

Die GEZ-Pflicht fuer Computer in Firmen, soll aber AFAIR erst
2007 eingefuehrt werden, so dass die Schulen wohl auch noch
eine Verschnauf- (und Verhandlungs)pause haben.


Gruesse, Lothar
--
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Volker Neurath
2005-02-19 22:05:01 UTC
Permalink
Post by Lothar Kimmeringer
Die Computer werden vom Internet abgeklemmt und die Netzwerk-
karte ausgebaut.
Wozu sollte die Netzwerkkarte raus?

Volker
--
Im uebrigen bin ich der Meinung, das TCPA verhindert werden muss.
Lothar Kimmeringer
2005-02-19 22:23:39 UTC
Permalink
Post by Volker Neurath
Post by Lothar Kimmeringer
Die Computer werden vom Internet abgeklemmt und die Netzwerk-
karte ausgebaut.
Wozu sollte die Netzwerkkarte raus?
Um sicherzugehen, dass auch Konstrukte der Art "Netzwerkkarte
ist verbunden mit Internetrouter -> Empfangsgeraet" schon im
Ansatz nicht moeglich sind.


Gruesse, Lothar
--
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Martin Friese
2005-02-19 22:36:16 UTC
Permalink
Post by Volker Neurath
Post by Lothar Kimmeringer
Die Computer werden vom Internet abgeklemmt und die Netzwerk-
karte ausgebaut.
Wozu sollte die Netzwerkkarte raus?
weil die GEZ sich sonst auf den Standpunkt stellt, daß nur ein "geringer
technischer Aufwand" nötig wäre, um die Dinger "internet-fähig" zu machen?
Thomas Müller
2005-02-19 13:14:46 UTC
Permalink
Post by Kurt Guenter
Post by Andreas Faltermeier
"Internetradio"
wie kommst Du darauf, dass das Gebührenfrei ist?
Wie kommst du darauf, dass das eine Rolle spielt? Selbst wenn er den
Fernseher auf dem die Tagesschau von Heute läuft sieht, gibt ihm das kein
Recht die Wohnung zu betreten, es bleibt Hausfriedensbruch und somit
Notwehr.

Thomas
--
gnuPG key: 0x012CF58B
Michael Liedtke
2005-02-18 20:34:03 UTC
Permalink
Post by Andreas Faltermeier
Ohne eine Antwort von mir zu erwarten, betrat er die Wohnung und suchte
rum.
Daraufhin packte ich ihn am Kragen und schmiss ihn raus.
Du hast ihn nicht aufgefordert die Wohnung zu verlassen?
Post by Andreas Faltermeier
"Hausfriedensbruch" teilte ich ihm dabei noch mit.
Falsche Reihenfolge.
Post by Andreas Faltermeier
Er fiel etwas unglücklich. Ziemlich unbeholfener Typ und wohl auch
wetterbedingt. Naja, seine Hose, seine Brille und sein Notizbrett mit dem
Formular ging zu Bruch und sein GEZ-Ausweis wurde etwas lediert dabei.
Du bist ja voll der Held. Kannst Du sowas auch mit
Leuten, die Dir körperlich gewachsen sind?
Florian Kleinmanns
2005-02-18 21:07:38 UTC
Permalink
Post by Michael Liedtke
Post by Andreas Faltermeier
Ohne eine Antwort von mir zu erwarten, betrat er die Wohnung und suchte
rum.
Daraufhin packte ich ihn am Kragen und schmiss ihn raus.
Du hast ihn nicht aufgefordert die Wohnung zu verlassen?
Post by Andreas Faltermeier
"Hausfriedensbruch" teilte ich ihm dabei noch mit.
Falsche Reihenfolge.
Warum? Das Opfer eines Angriffs muss sich im Rahmen der Notwehr nicht
auf ein milderes Mittel verweisen lassen, das nicht mit Sicherheit
genauso wirksam den Angriff endgültig beenden würde.

Grüße
Florian
--
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Andreas Lenz
2005-02-19 08:58:41 UTC
Permalink
On Fri, 18 Feb 2005 22:07:38 +0100, Florian Kleinmanns
Post by Florian Kleinmanns
Post by Michael Liedtke
Post by Andreas Faltermeier
Ohne eine Antwort von mir zu erwarten, betrat er die Wohnung und suchte
rum.
Daraufhin packte ich ihn am Kragen und schmiss ihn raus.
Du hast ihn nicht aufgefordert die Wohnung zu verlassen?
Post by Andreas Faltermeier
"Hausfriedensbruch" teilte ich ihm dabei noch mit.
Falsche Reihenfolge.
Warum? Das Opfer eines Angriffs muss sich im Rahmen der Notwehr nicht
auf ein milderes Mittel verweisen lassen, das nicht mit Sicherheit
genauso wirksam den Angriff endgültig beenden würde.
Ein milderes Mittel wäre zunächst gewesen, ihn zum Verlassen der
Wohnung aufzufordern. Die Fülle der Schäden spricht eher dafür, daß er
gleich auf ihn eingedroschen hat, was ich für nicht gerechtfertigt
halte.

MfG
Andreas Lenz
Rupert Haselbeck
2005-02-19 09:32:18 UTC
Permalink
Post by Andreas Lenz
Ein milderes Mittel wäre zunächst gewesen, ihn zum Verlassen der
Wohnung aufzufordern.
Aber das hätte den Angriff nicht sicher beendet. Evtl. hätte der
Eindringling ja gar versucht, dagegen zu argumentieren. Der Hinauswurf
ist aber durchaus geeignet, den Angriff sofort zu beenden
Post by Andreas Lenz
Die Fülle der Schäden spricht eher dafür, daß er
gleich auf ihn eingedroschen hat, was ich für nicht gerechtfertigt
halte.
Nicht jeder ist fähig, ohne Gewaltanwendung mit seinen Mitmenschen
auszukommen. Wer es nicht im Kopf, sondern nur in den Armen hat, der
pflegt nicht selten letztere einzusetzen, auch wenn unter zivilisierten
Menschen Worte durchaus genügt hätten. Gleichwohl wird die
Gewaltanwendung in der vom OP geschilderten Situation durchaus
gerechtfertigt sein, wenn sich die Situation des Rauswurfs vor Gericht
noch ebenso darstellt, wie er sie hier beschrieben hat

MfG
Rupert
Michael Liedtke
2005-02-19 17:47:45 UTC
Permalink
Post by Rupert Haselbeck
Post by Andreas Lenz
Ein milderes Mittel wäre zunächst gewesen, ihn zum Verlassen der
Wohnung aufzufordern.
Aber das hätte den Angriff nicht sicher beendet. Evtl. hätte der
Eindringling ja gar versucht, dagegen zu argumentieren. Der Hinauswurf
ist aber durchaus geeignet, den Angriff sofort zu beenden
Siehe Sachverhaltsschilderung, der OP wurde gefragt, wo
man am besten den Schreibkram machen kann. Der GEZ-Typ
hat also gesagt, was er will und durfte davon ausgehen,
dass man ihm einen Sitz anbietet. (Er konnte halt nicht
wissen, dass er das zivilisierte Europa verlassen und
anscheinend im Neandertaler gelandet ist).

Einen 'Hinauswurf' artikuliert man erst mal. Ja, das
können auch weniger gebildete Menschen, ich weiß gar
Post by Rupert Haselbeck
Nicht jeder ist fähig, ohne Gewaltanwendung mit seinen Mitmenschen
auszukommen. Wer es nicht im Kopf, sondern nur in den Armen hat, der
pflegt nicht selten letztere einzusetzen, auch wenn unter zivilisierten
Menschen Worte durchaus genügt hätten.
Neu weil einer "lädiert" falsch schreibt muss er nicht
zu den "Nix im Kopf, sondern nur in den Armen" gehören.
Post by Rupert Haselbeck
Gleichwohl wird die
Gewaltanwendung in der vom OP geschilderten Situation durchaus
gerechtfertigt sein, wenn sich die Situation des Rauswurfs vor Gericht
noch ebenso darstellt, wie er sie hier beschrieben hat
Siehe Sachverhaltsschilderung.

Das war keine "Gewaltanwendung", sondern Notwehrexzess. Oder
könntest Du die Folgeschäden von "Er fiel etwas unglücklich"
in Kombination mit "wetterbedingt" (in einer Wohnung?) mit den
Schäden "Hose, Brille, Notizbrett, GEZ-Ausweis" anders deuten?
Florian Kleinmanns
2005-02-19 18:12:38 UTC
Permalink
Post by Michael Liedtke
Siehe Sachverhaltsschilderung, der OP wurde gefragt, wo
man am besten den Schreibkram machen kann. Der GEZ-Typ
hat also gesagt, was er will und durfte davon ausgehen,
dass man ihm einen Sitz anbietet. (Er konnte halt nicht
wissen, dass er das zivilisierte Europa verlassen und
anscheinend im Neandertaler gelandet ist).
Im zivilisierten Europa wartet man darauf, dass man einen Sitz angeboten
bekommt, bevor man eine völlig fremde Wohnung stürmt. Wer das nicht
macht, bei dem würde ich auch keine übertriebenen Erwartungen haben,
dass er die Wohnung auf eine freundliche Aufforderung hin verlässt.

Grüße
Florian
--
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Christian Treffler
2005-02-19 19:44:09 UTC
Permalink
Post by Michael Liedtke
Der GEZ-Typ
hat also gesagt, was er will
Vor meiner Haustür können viele Leute sagen, was sie wollen.
Das heisst noch lange nicht, dass sie es kriegen.
Post by Michael Liedtke
und durfte davon ausgehen,
dass man ihm einen Sitz anbietet.
Nie und nimmer. Gerade ein GEZ-Mann muss schon aus Erfahrung wissen,
dass er nicht davon ausgehen kann, dass man ihm einen Sitz anbietet.
Post by Michael Liedtke
(Er konnte halt nicht
wissen, dass er das zivilisierte Europa verlassen und
anscheinend im Neandertaler gelandet ist)
Auch in unserem zivilisierten Europa kommt es vor, dass Leute unter
Vorspiegelung falscher Tatsachen in Wohnungen eindringen und entweder
klauen oder gar den Bewohner angreifen. Bei mir darf kein Unbekannter
unaufgefordert rein. Und wenn er sich unter Ausnützen des
Überraschungs-Effekts Zutritt verschafft, dann muss ich sehr schnell
einschätzen, wie gross die reelle Gefahr ist. Und da heißt's im
Zweifelsfall: Selber für Überraschungseffekt sorgen, bevor sich ein
möglicherweise Krimineller auf meine Abwehrbereitschaft einstellt und
ich keine Chance mehr habe.

CU,
Christian
Michael Liedtke
2005-02-19 21:03:59 UTC
Permalink
Post by Christian Treffler
Post by Michael Liedtke
und durfte davon ausgehen,
dass man ihm einen Sitz anbietet.
Nie und nimmer. Gerade ein GEZ-Mann muss schon aus Erfahrung wissen,
dass er nicht davon ausgehen kann, dass man ihm einen Sitz anbietet.
Vermutlich weiß er aus Erfahrung, dass Menschen es besser
finden, wenn solche peinlichen Details wie Schwarzsehen
nicht im Hausflur vor den Ohren der Nachbarn besprochen
werden. Doch, das halte ich für mitteleuropäischen Standard.

Bilden wir das Beispiel mal anders:
Vor mir liegt mein Kugelschreiber, den Du Dir mit den
Worten "Kann ich mal eben..." nimmst. Vermutlich eher
eine rethorische Frage, es ist halt nicht unüblich, Dinge
von geringem Wert mal kurz auszuleihen und aus dem Kontext
ist klar, dass man das Ding wohl unbeschädigt zurückerhält.

Wenn ich Dir den Arm breche um mein Eigentum zu schützen,
würdest Du das in diesem Rahmen als Notwehr bezeichnen?
Oder müßte ich Dich nicht zunächst auffordern, den Kuli
sofort zurückzugeben, aus Prinzip oder weil ich den selbst
brauche oder grundsätzlich nichts verleihe oder mir Dein
Gesicht nicht paßt?
Post by Christian Treffler
Auch in unserem zivilisierten Europa kommt es vor, dass Leute unter
Vorspiegelung falscher Tatsachen in Wohnungen eindringen und entweder
Dieses sehr allgemeine Statement in allen Ehren, aber
der GEZ-Man im Fall hatte seinen Ausweis gezeigt.
Dietmar Hollenberg
2005-02-19 19:39:19 UTC
Permalink
Post by Michael Liedtke
Siehe Sachverhaltsschilderung, der OP wurde gefragt, wo
man am besten den Schreibkram machen kann.
... und bekam *nicht* die Antwort "In meiner Wohnung", wenn ich das OP
richtig gelesen habe.
Post by Michael Liedtke
Der GEZ-Typ
hat also gesagt, was er will und durfte davon ausgehen,
dass man ihm einen Sitz anbietet.
Auf Grund welcher Tatsache konnte er das? Glaubst du, er hätte ein
"Treten Sie bitte ein" gehört?
Post by Michael Liedtke
(Er konnte halt nicht
wissen, dass er das zivilisierte Europa verlassen und
anscheinend im Neandertaler gelandet ist).
Wer sich wie ein Neandertaler benimmt, wird wie einer behandelt. Auch in
frühester Urzeit war es sicher nicht üblich, ungebeten in die
Privatsphäre anderer einzudringen, und wer es trotzdem machte, bekam die
Keule vor den Schädel.
Post by Michael Liedtke
Einen 'Hinauswurf' artikuliert man erst mal.
Zunächst mal artikuliert man den Wunsch, die Wohnung betreten zu dürfen.
Ungebetenes Eindringen rechtfertigt jeden handfesten Rausschmiß.

Bittest du einen Einbrecher auch höflich, deine Sachen wieder hinzulegen
und leise, ohne jemanden zu wecken, deine Wohnung zu verlassen?
Post by Michael Liedtke
Das war keine "Gewaltanwendung", sondern Notwehrexzess.
Quatsch. Hätte er eine Aufforderung zum Eintreten abgewartet, wäre er
nicht gefallen. Wäre er beim Hinausbefördern kooperativ gewesen,
ebenfalls nicht. Wer sich gegen einen gerechtfertigten Hinauswurf auch
noch wehrt und nicht mitläuft, fällt eben schon mal auf die Nase.
Post by Michael Liedtke
Oder
könntest Du die Folgeschäden von "Er fiel etwas unglücklich"
in Kombination mit "wetterbedingt" (in einer Wohnung?) mit den
Schäden "Hose, Brille, Notizbrett, GEZ-Ausweis" anders deuten?
Interessant, wie du "Wohnung" und "wetterbedingt" verknüpfst.
Wetterbedingt kann jemand nur *außerhalb* einer Wohnung auf die Nase
fallen. *Ich* schließe daraus, daß der Eindringling seinen Schwung nach
dem Rauswurf auf Grund winterlicher Bodenverhältnisse nicht gut unter
Kontrolle bringen konnte. Ich kann allerdings keinen Grund sehen,
jemanden "langsam" rauszuwerfen, nur weil es draußen möglicherweise zu
glatt für sein Schuhwerk und/oder seine körperliche Geschicklichkeit
ist.

Tschüß

Dietmar
--
Lesbar quoten kann so einfach sein:
http://www.learn.to/quote
http://www.volker-gringmuth.de/usenet/zitier.htm
Michael Liedtke
2005-02-19 21:03:59 UTC
Permalink
Post by Dietmar Hollenberg
Post by Michael Liedtke
Das war keine "Gewaltanwendung", sondern Notwehrexzess.
Quatsch. Hätte er eine Aufforderung zum Eintreten abgewartet, wäre er
nicht gefallen. Wäre er beim Hinausbefördern kooperativ gewesen,
ebenfalls nicht. Wer sich gegen einen gerechtfertigten Hinauswurf auch
noch wehrt und nicht mitläuft, fällt eben schon mal auf die Nase.
Du betreibst Sachverhaltsquetsche übelster Art!
Da stand gar nichts davon, dass er unkooperativ beim Rausgehen
war, im Gegenteil wurde er nicht einmal dazu aufgefordert. Er
hat sich auch nicht gewehrt.
Post by Dietmar Hollenberg
Post by Michael Liedtke
Oder
könntest Du die Folgeschäden von "Er fiel etwas unglücklich"
in Kombination mit "wetterbedingt" (in einer Wohnung?) mit den
Schäden "Hose, Brille, Notizbrett, GEZ-Ausweis" anders deuten?
Interessant, wie du "Wohnung" und "wetterbedingt" verknüpfst.
Ich verknüpfe nicht, ich lese den Sachverhalt. Solltest
Du auch noch mal tun, dann wird Dir aufgehen, dass man
vor einer Wohnung nicht "wetterbedingt" fällt.

Den Eingangssatz aus dem OP solltest Du auch noch mal
nachlesen: Was verstehst Du unter "etwas härter anfassen"?
Jochen Walerka
2005-02-19 23:47:37 UTC
Permalink
Post by Michael Liedtke
(Er konnte halt nicht
wissen, dass er das zivilisierte Europa verlassen und
anscheinend im Neandertaler gelandet ist).
also für mich liest es sich so, dass der Neandertaler zunächst VOR der
Türe stand.

Jo
Thomas Hochstein
2005-02-19 09:47:59 UTC
Permalink
Post by Andreas Lenz
Post by Florian Kleinmanns
Warum? Das Opfer eines Angriffs muss sich im Rahmen der Notwehr nicht
auf ein milderes Mittel verweisen lassen, das nicht mit Sicherheit
genauso wirksam den Angriff endgültig beenden würde.
Ein milderes Mittel wäre zunächst gewesen, ihn zum Verlassen der
Wohnung aufzufordern.
Die bloße Aufforderung beendet den Angriff nicht mit gleicher
Wirksamkeit. Daher ist sie hier ebenso wenig erforderlich wie es
erforderlich ist, einen Schläger erst verbal zu bitten, aufzuhören.
Post by Andreas Lenz
Die Fülle der Schäden spricht eher dafür, daß er
gleich auf ihn eingedroschen hat, was ich für nicht gerechtfertigt
halte.
Auf ihn "einzudreschen" wäre im Zweifel nicht gerechtfertigt. Ihn
durch unmittelbaren körperlichen Zwang aus der Wohnung zu befördern
sehr wohl.

-thh
Ralf Gebert
2005-02-19 12:59:18 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
Die bloße Aufforderung beendet den Angriff nicht mit gleicher
Wirksamkeit. Daher ist sie hier ebenso wenig erforderlich wie es
erforderlich ist, einen Schläger erst verbal zu bitten, aufzuhören.
sehe ich genauso. Wäre ja auch noch schöner, man bekommt die Fresse poliert
und bittet den Angreifer doch endlich damit aufzuhören:-)
Naja, irgendwann würde man wohl keinen Laut mehr über die Lippen bekommen.
Post by Thomas Hochstein
Auf ihn "einzudreschen" wäre im Zweifel nicht gerechtfertigt. Ihn
durch unmittelbaren körperlichen Zwang aus der Wohnung zu befördern
sehr wohl.
man weiß ja letztendlich nicht, was tatsächlich passiert ist, niemand war
dabei:-)

Gruss
Ralf
Jochen Walerka
2005-02-19 11:48:50 UTC
Permalink
Post by Andreas Lenz
Ein milderes Mittel wäre zunächst gewesen, ihn zum Verlassen der
Wohnung aufzufordern. Die Fülle der Schäden spricht eher dafür, daß er
gleich auf ihn eingedroschen hat, was ich für nicht gerechtfertigt
halte.
das hat die Polizei, die vor Ort war, offensichtlich anders gesehen.

... so weit ist es schon, dass ich mich auf die Polizei berufe ;) ...

Jo
Andreas Lenz
2005-02-19 11:57:36 UTC
Permalink
On Sat, 19 Feb 2005 12:48:50 +0100, Jochen Walerka
Post by Jochen Walerka
Post by Andreas Lenz
Ein milderes Mittel wäre zunächst gewesen, ihn zum Verlassen der
Wohnung aufzufordern. Die Fülle der Schäden spricht eher dafür, daß er
gleich auf ihn eingedroschen hat, was ich für nicht gerechtfertigt
halte.
das hat die Polizei, die vor Ort war, offensichtlich anders gesehen.
Die hat nur festgestellt, daß der GEZ-Fritze nciht in die Wohnung
durfte. Daß die Attacke auf ihn berechtigt war, kann man daraus nciht
schließen.
Post by Jochen Walerka
... so weit ist es schon, dass ich mich auf die Polizei berufe ;) ...
Kein Problem damit.

MfG
Andreas Lenz
Jochen Walerka
2005-02-19 12:29:00 UTC
Permalink
Post by Andreas Lenz
Die hat nur festgestellt, daß der GEZ-Fritze nciht in die Wohnung
durfte. Daß die Attacke auf ihn berechtigt war, kann man daraus nciht
schließen.
ok, im OP wurde nicht ausdrücklich erwähnt, dass Anzeige wg.
Körperverletzung/Sachbeschädigung gestellt wurde. Daher gehe ich mal
davon aus, dass dem nicht so war, ergo: wenn schon die Polizei vor Ort
nichts zu bemängeln hat, was sollen wir uns dann hier noch weiter ereifern?

Greez
Jo
Michael Liedtke
2005-02-19 21:04:00 UTC
Permalink
Post by Jochen Walerka
Post by Andreas Lenz
Die hat nur festgestellt, daß der GEZ-Fritze nciht in die Wohnung
durfte. Daß die Attacke auf ihn berechtigt war, kann man daraus nciht
schließen.
ok, im OP wurde nicht ausdrücklich erwähnt, dass Anzeige wg.
Körperverletzung/Sachbeschädigung gestellt wurde. Daher gehe ich mal
davon aus, dass dem nicht so war, ergo: wenn schon die Polizei vor Ort
nichts zu bemängeln hat, was sollen wir uns dann hier noch weiter ereifern?
Vermutlich hat die Polizei noch einiges anderes gesagt.

Überlegen wir doch mal:
Da kloppt jemand einen anderen achtkantig aus der Bude, so
dass der richtig zu Schaden kommt. Der Geschädigte kündigt
Schadenersatzforderungen an.

Wenn dem OP von der Polizei ausdrücklich bestätigt worden
wäre, dass sein Verhalten in Ordnung war, dann würde er
wohl kaum noch abends in einem 55-zeiligen Bericht hier
nachfragen ;-)
Ralf Gebert
2005-02-19 12:57:19 UTC
Permalink
Post by Andreas Lenz
Ein milderes Mittel wäre zunächst gewesen, ihn zum Verlassen der
Wohnung aufzufordern. Die Fülle der Schäden spricht eher dafür, daß er
gleich auf ihn eingedroschen hat, was ich für nicht gerechtfertigt
halte.
das halte ich persönlich für mehr als angemessen.

Gruss
Ralf
Guido Busch
2005-02-19 15:40:24 UTC
Permalink
Post by Andreas Lenz
Ein milderes Mittel wäre zunächst gewesen, ihn zum Verlassen der
Wohnung aufzufordern.
Ist hier leider nicht so super zu erlesen, wie genau die beiden
zueinander standen ...

Sofern der "Eindringling" nur die Anstalten macht in die Wohnung zu gelangen,
also z.B. einen Schritt auf einen zu in die Wohnung hinnein, so hätte man
sicherlich genug Zeit ihn auf sein Fehlverhalten und eventuelle Folgen
hinzuweisen.

Aber wenn der Betroffene schon am OP vorbeigetreten war, dann halte ich
eine schnelle Reaktion mit gleichzeitiger Erklärung der Sachlage für
angebracht und grundsätzlich auch angemessen. Die Art, Weise und
Heftigkeit der Ausführung und der Folgen ist ein anderes "Problem".

Oder würdest Du jemanden, der sich -mehr oder weniger- gewaltsam an Dir
vorbeidrängt und Deine Wohnung betritt erstmal freundlich hinterrücks
zurufen, dass er Hausfriedensbruch begeht und bitte die Wohnung zu
verlassen habe?

Guy B.
--
Wenn Du lange in einen Abgrund blickst,
blickt der Abgrund auch in Dich hinein!
~ F. N.
<***@cu-muc.de>
Andreas Lenz
2005-02-19 18:54:05 UTC
Permalink
Post by Guido Busch
Post by Andreas Lenz
Ein milderes Mittel wäre zunächst gewesen, ihn zum Verlassen der
Wohnung aufzufordern.
Ist hier leider nicht so super zu erlesen, wie genau die beiden
zueinander standen ...
Sofern der "Eindringling" nur die Anstalten macht in die Wohnung zu gelangen,
also z.B. einen Schritt auf einen zu in die Wohnung hinnein, so hätte man
sicherlich genug Zeit ihn auf sein Fehlverhalten und eventuelle Folgen
hinzuweisen.
Aber wenn der Betroffene schon am OP vorbeigetreten war, dann halte ich
eine schnelle Reaktion mit gleichzeitiger Erklärung der Sachlage für
angebracht und grundsätzlich auch angemessen. Die Art, Weise und
Heftigkeit der Ausführung und der Folgen ist ein anderes "Problem".
Oder würdest Du jemanden, der sich -mehr oder weniger- gewaltsam an Dir
vorbeidrängt und Deine Wohnung betritt erstmal freundlich hinterrücks
zurufen, dass er Hausfriedensbruch begeht und bitte die Wohnung zu
verlassen habe?
Von gewaltsam habe ich nichts im SV gelesen. Zumindest würde ich den
Eindringling zunächst auffordern, die Wohnung zu verlassen, ehe ich
ihm derart mitspielen würde.

MfG
Andreas Lenz
Michael Liedtke
2005-02-19 17:47:44 UTC
Permalink
Florian Kleinmanns schrieb am 18 Feb 2005
Post by Florian Kleinmanns
Post by Michael Liedtke
Post by Andreas Faltermeier
"Hausfriedensbruch" teilte ich ihm dabei noch mit.
Falsche Reihenfolge.
Warum? Das Opfer eines Angriffs muss sich im Rahmen der Notwehr nicht
auf ein milderes Mittel verweisen lassen, das nicht mit Sicherheit
genauso wirksam den Angriff endgültig beenden würde.
Genau, immer erst draufhauen und dann fragen. Prima,
willkommen im Wilden Westen.

Wie kommst Du noch mal darauf, dass
- im nicht verbal abgewiesenen Betreten der Wohnung ein
Angriff bestand?
- dass ein "Nein, bleiben sie bitte draussen" den
Besucher nicht am Betreten gehindert hätte?
Florian Kleinmanns
2005-02-19 18:14:23 UTC
Permalink
Post by Michael Liedtke
Wie kommst Du noch mal darauf, dass
- im nicht verbal abgewiesenen Betreten der Wohnung ein
Angriff bestand?
Weil der Eindringling dadurch ein Rechtsgut des OP verletzt hat, nämlich
das Hausrecht. Das ist das, was man im Notwehr-Kontext im Allgemeinen
einen Angriff nennt. Da darf das Opfer sich wehren.

Grüße
Florian
--
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"Reply-To" address only.
Dietmar Hollenberg
2005-02-19 19:41:38 UTC
Permalink
Post by Michael Liedtke
Wie kommst Du noch mal darauf, dass
- im nicht verbal abgewiesenen Betreten der Wohnung ein
Angriff bestand?
- dass ein "Nein, bleiben sie bitte draussen" den
Besucher nicht am Betreten gehindert hätte?
Wie kommst du darauf, daß ein fehlendes "Treten Sie bitte ein" überhaupt
zu Betreten einer fremden Wohnung berechtigt?

Tschüß

Dietmar
--
Lesbar quoten kann so einfach sein:
http://www.learn.to/quote
http://www.volker-gringmuth.de/usenet/zitier.htm
Peter Bruells
2005-02-19 20:01:24 UTC
Permalink
Post by Dietmar Hollenberg
Post by Michael Liedtke
Wie kommst Du noch mal darauf, dass
- im nicht verbal abgewiesenen Betreten der Wohnung ein
Angriff bestand?
- dass ein "Nein, bleiben sie bitte draussen" den
Besucher nicht am Betreten gehindert hätte?
Wie kommst du darauf, daß ein fehlendes "Treten Sie bitte ein" überhaupt
zu Betreten einer fremden Wohnung berechtigt?
Weil Vampire sonst verdursten müssen?

SCNR
Michael Liedtke
2005-02-19 21:03:59 UTC
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Post by Dietmar Hollenberg
Post by Michael Liedtke
- dass ein "Nein, bleiben sie bitte draussen" den
Besucher nicht am Betreten gehindert hätte?
Wie kommst du darauf, daß ein fehlendes "Treten Sie bitte ein" überhaupt
zu Betreten einer fremden Wohnung berechtigt?
Komme ich darauf? Du kannst mir viel unterstellen und Du
kannst meine Aussagen verdrehen, solange Du willst, das
nehme ich Dir nicht mal übel, aber ich bewerte Dich danach.

Oder könntest Du mir mal die Stelle zeigen, wo ich in
irgendeiner Form behauptet habe, dass ein Betretungsrecht
bestand.
Dietmar Hollenberg
2005-02-19 21:37:11 UTC
Permalink
Post by Michael Liedtke
Post by Dietmar Hollenberg
Post by Michael Liedtke
- dass ein "Nein, bleiben sie bitte draussen" den
Besucher nicht am Betreten gehindert hätte?
Wie kommst du darauf, daß ein fehlendes "Treten Sie bitte ein" überhaupt
zu Betreten einer fremden Wohnung berechtigt?
Komme ich darauf?
Offensichtlich. Du wirfst dem OP vor, unnötig brutal gehandelt zu haben
und gestehst dem Eindringling Rechte zu, die er nirgendwo auf der Welt
hat.

Es ist *nicht* erforderlich, "Bitte bleiben Sie draußen" zu sagen, damit
jemand wirklich draußen bleibt. Es ist erforderlich "Bitte treten Sie
ein" zu sagen, damit er eintreten darf.
Post by Michael Liedtke
Oder könntest Du mir mal die Stelle zeigen, wo ich in
irgendeiner Form behauptet habe, dass ein Betretungsrecht
bestand.
Du hast ein keiner Stelle deutlich gemacht, der der ungebetene Besucher
nichts in der Wohnung zu suchen hatte, und du hast ihm an mehreren
Stellen das Recht zugestanden, erst hinausgebeten zu werden, bevor er
rein körperlich hinausbefördert werden darf.

Tschüß

Dietmar
--
Lesbar quoten kann so einfach sein:
http://www.learn.to/quote
http://www.volker-gringmuth.de/usenet/zitier.htm
Jochen Walerka
2005-02-18 21:19:39 UTC
Permalink
Post by Michael Liedtke
Du hast ihn nicht aufgefordert die Wohnung zu verlassen?
Er hat ihn nicht aufgefordert, die Wohnung zu BETRETEN, das ist der Punkt.
Post by Michael Liedtke
Post by Andreas Faltermeier
"Hausfriedensbruch" teilte ich ihm dabei noch mit.
Falsche Reihenfolge.
Nö. Unnötiger rechtlicher Hinweis.
Post by Michael Liedtke
Du bist ja voll der Held. Kannst Du sowas auch mit
Leuten, die Dir körperlich gewachsen sind?
Geistig war ihm der GEZ-Mensch auf jeden Fall nicht gewachsen.
Die Mafia hat doch selber Schuld, wenn sie die falschen Trupps losschickt.

Jo
Ingo Bondmann
2005-02-18 23:44:31 UTC
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Post by Michael Liedtke
Du bist ja voll der Held. Kannst Du sowas auch mit
Leuten, die Dir körperlich gewachsen sind?
Im Zweifelsfalle hat man selbstverständlich einen Baseballschläger
einsatzbereit im Schirmständer.

Gruß Ingo
Michael Schmidt
2005-02-18 20:47:12 UTC
Permalink
Hallo Andreas, hallo Newsgroup,
Post by Andreas Faltermeier
einem etwas übereifrigen GEZ-Menschen mußte ich heute etwas härter
anfassen, da er unbefugt meine Wohnung betreten hatte.
Musstest Du wirklich? Das ist jetzt die interessante Frage...
[...]
Post by Andreas Faltermeier
Daraufhin packte ich ihn am Kragen und schmiss ihn raus.
"Hausfriedensbruch" teilte ich ihm dabei noch mit.
Letzteres ist wahrscheinlich korrekt - es sei denn, er hätte Gründe
gehabt, ein Betretungsrecht anzunehmen, z.B. weil er irgendeine Geste
von Dir als Einladung zum Betreten aufgefasst hätte. Aber nehmen wir an,
dass dem nicht so war - dann ist es natürlich Hausfriedensbruch.

Leute durch die Gegend werfen ist allerdings ebenfalls strafbar als
Nötigung bzw. Körperverletzung, je nach Umständen. Erlaubt ist das nur
als Notwehr (§32 StGB) - und der umfasst nur Taten, die "erforderlich"
sind, um einen Rechtsbruch abzuwehren.

Genau hier liegt Dein Problem: War es wirklich nötig, den Typen
rauszukicken oder hätte es nicht die Aufforderung "raus hier, sonst
gibts was auf die Lichter!" auch getan? Wahrscheinlich schon, und
deswegen hast Du ein Problem. Natürlich kannst Du auf Notwehrexzess
(§33StGB) plädieren, aber ob man Dir "Furcht, Verwirrung oder Schrecken"
wirklich abnimmt?

Natürlich würdest Du bei einem evtl. Prozess behaupten, Du hättest den
Typen vor der Gewaltanwendung verbal der Wohnung verwiesen und das hätte
nichts gefruchtet (somit wäre Dir nur noch Gewaltanwendung geblieben).
Ob Dir das der Richter glaubt, ist eine andere Sache und hängt
sicherlich auch davon ab, was die Grünspechte in ihrem Einsatzprotokoll
schreiben...

hth

Michael
Allan Pettsson
2005-02-19 00:47:26 UTC
Permalink
Michael Schmidt schrieb
Post by Michael Schmidt
Leute durch die Gegend werfen ist allerdings ebenfalls strafbar als
Nötigung bzw. Körperverletzung, je nach Umständen. Erlaubt ist das nur
als Notwehr (§32 StGB) - und der umfasst nur Taten, die "erforderlich"
sind, um einen Rechtsbruch abzuwehren.
Beim unbefugten Betreten der eigenen Wohnung durch einen Fremden ist
Gefahr im Verzug, die das sofortige Rausschmeissen rechtfertigt. Er hatte
sich anscheinend auch nicht richtig ausgewiesen, was aber auch wenn er es
tat ihn nicht zum Betreten berechtigte.

Die Gefahr, das so jemand dann unglücklich fällt liegt in der Ursache
seiner Handlung begründet und nicht desjenigen, der sein Hab und Gut
schützen will. Das oberste Gebot lautet: Niemand darf die Wohnung
betreten, wenn ich es ihm nicht gestatte, die einzigen, die dazu
berechtigt sind, sind die Angehörigen der Polizei oder Feuerwehr.
Übrigens darf auch kein Gerichtsvollzieher Deine Wohnung betreten, wenn
man es ihm verweigert, muß er die Polizei hinzuziehen.

Ärger kommt sicherlich auf Andreas zu, wenn der Herr ihn anzeigt, aber zu
befürchten hat er wohl nichts außer viel Schreibkram, ein paar Termine
und dem Hinzuziehen eines Anwalts.
Michael Liedtke
2005-02-19 21:04:00 UTC
Permalink
Post by Allan Pettsson
Er hatte
sich anscheinend auch nicht richtig ausgewiesen, was aber auch wenn er es
tat ihn nicht zum Betreten berechtigte.
Woher willst Du wissen, dass er sich nicht ausgewiesen
hat? Warum - glaubst Du - wurde der GEZ-Ausweis denn
lädiert, weil er den versteckt in der Tasche hatte?

Nicht immer so viel in den Sachverhalt reinreimen.
Post by Allan Pettsson
Übrigens darf auch kein Gerichtsvollzieher Deine Wohnung betreten, wenn
man es ihm verweigert, muß er die Polizei hinzuziehen.
Nein, dazu braucht es einen Gerichtsbeschluss, nicht
der Anwesenheit der Polizei.
Wolfgang Fieg
2005-02-18 20:46:39 UTC
Permalink
Post by Andreas Faltermeier
Ich weiß ja nicht, welche Gestalten die GEZ so für ihr legalisiertes
Raubrittertum einstellt, aber so einen Vogel kann ich wirklich nicht
nochmal vertragen.
Sie stellt sie - soweit ich weiß - gar nicht ein. Das sind selbständige
Unternehmer. Die haben auch keinen Vertrag mit der GEZ, sondern mit der
Landesrundfunkanstalt und erhalten ein erfolgsabhängiges Honrar.

Wolfgang
Andre Bryx
2005-02-19 13:40:13 UTC
Permalink
Wolfgang Fieg schrieb:
...
Post by Wolfgang Fieg
Sie stellt sie - soweit ich weiß - gar nicht ein. Das sind selbständige
Unternehmer. Die haben auch keinen Vertrag mit der GEZ, sondern mit der
Landesrundfunkanstalt und erhalten ein erfolgsabhängiges Honrar.
Wolfgang
So isses - und deshalb ist Beschädigung von Leib und Eigentum bei
dieser Spezies eher als "Berufliches Risiko" anzusehen und dürfte
bei den Kosten steuerlich absetzbar sein.
Ich denke, das Gerichte und Finanzamt das ähnlich sehen werden:
"Risikogruppe GEZ-Fahnder" :-)

Andre
--
Als ich eines Morgens auf meine geröstete Scheibe Brot schaute, stellte
ich erschrocken fest, dass es ja den selben Unterhaltungswert wie die
Programme von ARD und ZDF besaß. Warum nicht auch eine GEZ-Zwangsabgabe
für den Toaster ... ?
Arthur Hanfstängl
2005-02-18 22:02:00 UTC
Permalink
Post by Andreas Faltermeier
Daraufhin packte ich ihn am Kragen und schmiss ihn raus.
"Hausfriedensbruch" teilte ich ihm dabei noch mit.
Hm, das versuche ich mir gerade in meiner Wohnung vorzustellen.

Dazu muss ich sagen, dass ich keine Stehfläche vor meiner
Wohnung habe, sondern die Treppen direkt vor meiner
Wohnungstür enden. Es sind ca. 30 Stufen und dann ist da
die Tür.

Die Treppe ist auch nicht aufgeteilt durch Zwischenstockwerke.
Das heisst, wenn man da fällt, fliegt man gleich ein ganzes
Stockwerk die Treppe runter und nicht nur 1,50 Höhenmeter.

Wenn ich also die Tür öffne, steht der andere meistens noch
4 Stufen vor der Tür und somit mit dem Kopf knapp über
Blowjobhöhe ;-)

Angenommen der GEZ-Mann möchte an mir vorbei in die
Wohnung und versucht mich zur Seite zu schieben. Um den
Hausfriedensbruch zu verhindern drücke ich dagegen, wobei
der GEZ-Mann nach hinten fällt und die 30 Stufen herunter
sich dabei das Genick brechend. Diese Treppe ist echt die
Hölle!

Bin ich dann etwa schuld, weil ich mich nicht überrennen
lassen habe?

Das habe ich mir schon öfter gedacht, wie das enden würde,
wenn einer versucht mit Gewalt in die Wohnung zu dringen.
Wenn es da an der Türe zu Handgreiflichkeiten kommen sollte,
stehen die Chancen sehr hoch, dass der Eindringling ganz
böse und tief fällt.

Gruss
Arthur
Ralf Gebert
2005-02-19 04:35:27 UTC
Permalink
Post by Andreas Faltermeier
Daraufhin drohte er mir mit Klage auf Schadenersatz.
lass ihn ruhig drohen, ich denke solche Vorfälle wird der Typ tagtäglich
irgendwo erfahren. Das kann er unter "Berufsrisiko" abhaken, ansonsten
müsste er ja viel viel Geld erstmal in jahrelange Klagen etc. investieren:-)
Post by Andreas Faltermeier
Wer sagt diesen Typen eigentlich, dass sie jederzeit eine Wohnung betreten
dürfen, wenn sie Radiogedudel hören? Hat er Anspruch auf eine neue Hose?
und ein neues Notizbrett?
lach, ist schon witzig. Er hört irgendetwas (sieht aber nichts) schön für
ihn.Das ist ja kein Beweis. Wir haben hier z.B. sehr sehr hellhörige Wände,
da kann ich quasi Musik von gegenüber und von den Nachbarn hören, dabei weiß
ich aber längst noch nicht, WER evtl. was dort laufen hat usw.

Sicherlich kann er einen Anspruch stellen, aber ob ein Richter ihm deswegen
Recht geben wird, soll er es doch mal versuchen.
Post by Andreas Faltermeier
Ich weiß ja nicht, welche Gestalten die GEZ so für ihr legalisiertes
Raubrittertum einstellt, aber so einen Vogel kann ich wirklich nicht
nochmal vertragen.
mach Dich locker, auch wenn`s schwer fällt:-)

Ich hatte hier auch mal einen GEZ-Vogel vor der Tür und habe ihn "laut und
deutlich" des Hauses verwiesen, d.h. innerhalb weniger Sekunden war er "vor
der Haustür", das hat ihn so genervt, das er die Polizei gerufen hat.

Tja, sind schon merkwürdige Typen, die ein sehr sehr schlechtes Bild auf die
GEZ werfen.

Gruss
Ralf
Heiko Nock
2005-02-19 14:05:30 UTC
Permalink
Post by Ralf Gebert
Tja, sind schon merkwürdige Typen, die ein sehr sehr schlechtes Bild
auf die GEZ werfen.
Tja, sind schon merkwürdige Typen, die ein sehr sehr schlechtes Bild
auf diese Newsgroup werfen.
--
"Schweigen ist der sicherste Entschluß für denjenigen, der sich selbst
mißtraut."
-- Francois de la Rochefoucauld
Ralf Wenzel
2005-02-19 04:42:05 UTC
Permalink
Post by Andreas Faltermeier
einem etwas übereifrigen GEZ-Menschen mußte ich heute etwas härter
anfassen, da er unbefugt meine Wohnung betreten hatte.
Also ehrlich, ich poste ja hier normalerweise nicht rein, weil ich
kein Jurist bin. Ich lese hier mit um zu lernen, manchmal auch um mich
zu amüsieren. Jetzt ist der Moment gekommen wo ich hier poste, und
zwar in erster Linie um dir ein paar Fragen zu stellen.

Wer hat dir eigentlich zivilisiertes Verhalten (nicht) beigebracht,
dass du dich dermaßen aufführst, nur weil dieser GEZler in deiner
Wohnung stand? Ich weiß dass diese Leute manchmal frech wie Rotz am
Ärmel sind, aber ich finde das ist kein Grund, den Mann im wahrsten
Sinne des Wortes aus der Wohnung zu "werfen". Ich hab bis jetzt noch
jede Person, die sich in meiner Wohnung aufgehalten hat und die ich
dieser verweisen wollte, durch die pure Anwendung des gesprochenen
Wortes aus der Wohnung gewiesen, das hast du nichtmal *versucht*, wie
ich deiner Schilderung entnehme.

Es ist ja "in", gegen alles zu sein, wo GEZ drauf- oder dransteht (ich
persönlich finde Gebührenzahlen richtig und wäre für eine
Gebührenerhöhung, die es möglicht macht, dem öffentlich-rechtlichen
Fernsehen das Werben komplett zu verbieten), aber der Mann macht auch
nur seinen Job und der hört sich jeden Tag dumme Ausreden an von
Leuten, die sich wegen ein paar Euro an die GEZ in die Hose machen,
gleichzeitig aber für so sinnfreie Dinge wie Zigaretten und
Handyklingeltöne ganze Vermögen verschleudern.

Natürlich führt das zu einem "Wettrüsten" und die GEZler werden
dreister. Aber mal ehrlich: Deiner Schilderung glaube ich entnehmen zu
können, dass du etwas zu verbergen hattest (vielleicht doch nen TV in
der Bude stehen?). Ansonsten hättest du dich ja bequem mit ihm ins
Wohnzimmer setzen können.



Ralf
Wolfgang Kieckbusch
2005-02-19 08:20:46 UTC
Permalink
Guter Beitrag, Ralf.
Es ist die typische Überreaktion, wenn einer, der es in den Armen hat (und
nirgendwo sonst), etwas zu verbergen hat.
Gruß, Wolfgang
Ralf Gebert
2005-02-19 12:47:59 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Kieckbusch
Guter Beitrag, Ralf.
Es ist die typische Überreaktion, wenn einer, der es in den Armen hat (und
nirgendwo sonst), etwas zu verbergen hat.
lächerlich, ich kann denjenigen sehr gut verstehen, schliesslich empfängt
nicht jeder einen "Schnüffler" mit offenen Armen.

Gruss
Ralf
Wolfgang May
2005-02-19 09:41:57 UTC
Permalink
Post by Ralf Wenzel
Wer hat dir eigentlich zivilisiertes Verhalten (nicht) beigebracht,
dass du dich dermaßen aufführst, nur weil dieser GEZler in deiner
Wohnung stand? Ich weiß dass diese Leute manchmal frech wie Rotz am
Ärmel sind, aber ich finde das ist kein Grund, den Mann im wahrsten
Sinne des Wortes aus der Wohnung zu "werfen".
IMHO falsch. Es wird immer wieder vor Trickbetruegern gewarnt. Wenn
jemand, egal ob er vorgibt, ein Glas Wasser zu wollen, von den Zeugen
Jehovas oder von der GEZ zu sein, unerwuenscht die Wohnung betritt,
sind _sofort_ Massnahmen zu ergreifen. Am besten, solange die Tuere noch
offen ist und ggf. Mitbewohner zur Hilfe kommen koennen.
Post by Ralf Wenzel
Ich hab bis jetzt noch
jede Person, die sich in meiner Wohnung aufgehalten hat und die ich
dieser verweisen wollte, durch die pure Anwendung des gesprochenen
Wortes aus der Wohnung gewiesen, das hast du nichtmal *versucht*, wie
ich deiner Schilderung entnehme.
Waere IMHO fehl am Platze. Man muss den Ueberraschungseffekt nutzen,
solange er da ist. Wenn der andere erstmal gesagt hat "aetsch, ich bin
nicht von der GEZ, habe hier ein Messer und Sie sind jetzt schoen
brav" ist es zu spaet.

Wolfgang
Ralf Gebert
2005-02-19 12:49:30 UTC
Permalink
Post by Wolfgang May
IMHO falsch. Es wird immer wieder vor Trickbetruegern gewarnt. Wenn
jemand, egal ob er vorgibt, ein Glas Wasser zu wollen, von den Zeugen
Jehovas oder von der GEZ zu sein, unerwuenscht die Wohnung betritt,
sind _sofort_ Massnahmen zu ergreifen. Am besten, solange die Tuere noch
offen ist und ggf. Mitbewohner zur Hilfe kommen koennen.
sehe ich genauso, denn gerade in der heutigen mehr als "schlechten" Zeit, wo
man grundsätzlich mit "dubiosen Typen" rechnen muss, die vor der Türe
lauern, wird man nicht gerade "zimperlig" mit den umgehen werden.

Gruss
Ralf
Matthias Kryn
2005-02-19 10:43:23 UTC
Permalink
Post by Ralf Wenzel
Post by Andreas Faltermeier
einem etwas übereifrigen GEZ-Menschen mußte ich heute etwas
härter anfassen, da er unbefugt meine Wohnung betreten
hatte.
Wer hat dir eigentlich zivilisiertes Verhalten (nicht)
beigebracht, dass du dich dermaßen aufführst, nur weil dieser
GEZler in deiner Wohnung stand?
Wieso siehst Du unbefugtes Eindringen in eine Wohnung als
harmlos an?
Post by Ralf Wenzel
Ich weiß dass diese Leute
manchmal frech wie Rotz am Ärmel sind, aber ich finde das ist
kein Grund, den Mann im wahrsten Sinne des Wortes aus der
Wohnung zu "werfen".
Es ist wahrscheinlich eine Einzelfallentscheidung mit einem
weiten Ermessensspielraum. Was dem einen mit Worten gelingt,
gelingt dem anderen nur mit einfacher Gewalt.
Post by Ralf Wenzel
Ich hab bis jetzt noch jede Person, die
sich in meiner Wohnung aufgehalten hat und die ich dieser
verweisen wollte,
Oh. Das kommt öfter vor?
Post by Ralf Wenzel
durch die pure Anwendung des gesprochenen
Wortes aus der Wohnung gewiesen, das hast du nichtmal
*versucht*, wie ich deiner Schilderung entnehme.
Siehst Du, ich lasse sie gar nicht erst hinein.
Post by Ralf Wenzel
verbieten), aber der Mann macht auch nur seinen Job
... den er sich als selbständiger Unternehmer freiwillig
ausgesucht hat ...
Post by Ralf Wenzel
und der
hört sich jeden Tag dumme Ausreden an von Leuten, die sich
wegen ein paar Euro an die GEZ in die Hose machen,
gleichzeitig aber für so sinnfreie Dinge wie Zigaretten und
Handyklingeltöne ganze Vermögen verschleudern.
So what? Das gibt ihm das Recht, seinerseits das Hausrecht
seines Gegenübers gerade mal so zu verletzen, wie es ihm
gefällt?
Post by Ralf Wenzel
Natürlich führt das zu einem "Wettrüsten"
Natürlich.
Post by Ralf Wenzel
und die GEZler
werden dreister. Aber mal ehrlich: Deiner Schilderung glaube
ich entnehmen zu können, dass du etwas zu verbergen hattest
(vielleicht doch nen TV in der Bude stehen?).
Und selbst wenn? Was hat das eine mit dem anderen zu tun?
Post by Ralf Wenzel
Ansonsten
hättest du dich ja bequem mit ihm ins Wohnzimmer setzen
können.
Bitte entschuldige: Deine Phantasie geht mit Dir durch.

Grüße
Matthias
Arthur Hanfstängl
2005-02-19 11:14:21 UTC
Permalink
Post by Ralf Wenzel
Also ehrlich, ich poste ja hier normalerweise nicht rein,
Dann lass es bitte auch künftig.
Post by Ralf Wenzel
Aber mal ehrlich: Deiner Schilderung glaube ich entnehmen zu
können, dass du etwas zu verbergen hattest
Stimmt, wer nichts zu verbergen hat, darf nichts dagegen haben,
wenn Hunz und Kunz in seine Wohnung eindringen.

Leute mit Deiner Einstellung ermöglichen den Überwachungsstaat.
Dass das etwas Negatives ist, erwarte ich nicht von dir zu verstehen.
Ralf Gebert
2005-02-19 12:47:13 UTC
Permalink
Post by Ralf Wenzel
Wohnung stand? Ich weiß dass diese Leute manchmal frech wie Rotz am
Ärmel sind, aber ich finde das ist kein Grund, den Mann im wahrsten
Sinne des Wortes aus der Wohnung zu "werfen".
nunja, nicht jeder reagiert ruhig und besonnen und gelassen. Auch für mich
sind diese GEZ-Schnüffler ein absolut rotes Tuch und auch da muß ich mich
enorm beherrschen das ich diese "Gestalten" nicht sofort aus dem Fenster
werfe, sollten die es wagen in meine Wohnung "einzudringen" ohne mein
Einverständnis.
Post by Ralf Wenzel
Es ist ja "in", gegen alles zu sein, wo GEZ drauf- oder dransteht (ich
persönlich finde Gebührenzahlen richtig und wäre für eine
Gebührenerhöhung, die es möglicht macht, dem öffentlich-rechtlichen
Fernsehen das Werben komplett zu verbieten),
lach, ja ja sollen die ruhig ihre Rentenkassen noch mehr füllen - auf Kosten
des Bürgers - der sich reichlich ausnehmen lassen wird.
Wo sollte denn die Gebührengrenze liegen im Monat? 100 Euro oder 500 Euro?
Post by Ralf Wenzel
aber der Mann macht auch
nur seinen Job und der hört sich jeden Tag dumme Ausreden an von
Leuten, die sich wegen ein paar Euro an die GEZ in die Hose machen,
tja, damit muß er Leben, kann er unter "Berufsrisiko" abhaken. Denn auch ich
habe grundsätzlich etwas gegen "Schnüffler aller Art". Man soll die Leute
Leben lassen und in Ruhe lassen, ganz einfach. Wer meint, der müsse
GEZ-Gebühren zahlen soll es tun, wer meint der hat nichts
gebührenpflichtiges, ist auch okay. Aber hinter jeder Hecke einen
"Schwarzseher" zu vermuten um ihm das Geld aus der Tasche zu ziehen, ist
m.E. weitaus übertrieben.
Nachzahlungen von mehreren Jahren sind somit an der Tagesordnung, ja so sind
die Gesetze (wird Zeit das diese mal reformiert werden) und gerade in Zeiten
wo das Geld nicht mehr so locker sitzt, die GEZ abgeschafft wird und von
"jedem" eine Zwangssteuer genommen werden sollte, abhängig natürlich vom
Einkommen.
Post by Ralf Wenzel
gleichzeitig aber für so sinnfreie Dinge wie Zigaretten und
Handyklingeltöne ganze Vermögen verschleudern.
hast Du mal daran gedacht, das die GEZ schon seit Jahren auf der Suche nach
"neuen Einnahmequellen" ist? Das in Balde auch PCs "gez-pflichtig" werden.
Vielleicht auch eines Tages das Handy udn was weiss ich noch alles.
Post by Ralf Wenzel
Natürlich führt das zu einem "Wettrüsten" und die GEZler werden
dreister. Aber mal ehrlich: Deiner Schilderung glaube ich entnehmen zu
können, dass du etwas zu verbergen hattest (vielleicht doch nen TV in
der Bude stehen?). Ansonsten hättest du dich ja bequem mit ihm ins
Wohnzimmer setzen können.
es geht hier ja nicht darum, ob jemand was zu verbergen hat, sondern das
jemand unberichtigterweise sich Zugang zu einer Wohnung verschafft hat und
da muß derjenige halt auch mit den Konsequenzen leben.
Er hat ja noch Glück gehabt, was wäre gewesen wenn jemand schlecht sieht und
hört und derjenige davon ausgeht, das plötzlich ein Einbrecher in seine
Wohnung ist. Vielleicht würde derjenige heute nicht mehr Leben:-)

Gruss
Ralf
Andreas Post
2005-02-19 09:21:34 UTC
Permalink
Post by Andreas Faltermeier
Hi,
einem etwas übereifrigen GEZ-Menschen mußte ich heute etwas härter
anfassen, da er unbefugt meine Wohnung betreten hatte.
[.........]

Du hast richtig gehandelt.

Der kann Dir nichts und Du kannst ihn sogar noch wegen Hausfriedensbruch
anzeigen.

Wird garantiert erfolgreich sein!

Also, mach das bitte. Denn diesen GEZ Futzies muss das Handwerk gelegt
werden.

Gruß
Andreas
--
Was Sie schon immer über Adolf Späth wissen wollten:
http://www.netzterrorist.com ***@update_17.02.2005
Horst Nietowski
2005-02-19 09:47:00 UTC
Permalink
***@pan-it.com (Andreas Post) meinte am 19.02.05
zu: Re: übereifriger GEZ-Mensch...
Die Dumpfpost lebt ja immer noch. *staun*

[X] Geh jetzt bitte sterben, du Hassfresse!

Tschau,
Horst
Ralf Gebert
2005-02-19 13:01:20 UTC
Permalink
Post by Andreas Post
Also, mach das bitte. Denn diesen GEZ Futzies muss das Handwerk gelegt
werden.
:-)

Gruss
Ralf
Bernhard Wegner
2005-02-19 11:30:12 UTC
Permalink
On Fri, 18 Feb 2005 19:39:39 +0100, "Andreas Faltermeier"
Post by Andreas Faltermeier
"Na also, wenn ich dann mal ihre Personalien aufnehmen darf. Wo können wir
das am einfachsten erledigen?"
Ohne eine Antwort von mir zu erwarten, betrat er die Wohnung und suchte
rum.
Wie ist er an Dir vorbeigekommen?

An mir kommt keiner vorbei, wenn ich die Tür öffne und den Einlass nicht
gewähre. Er/Sie müsste schon Gewalt anwenden.

Ich gehe mal davon aus, dass Du ein Troll bist.
Mona Klock
2005-02-19 16:00:59 UTC
Permalink
Post by Bernhard Wegner
An mir kommt keiner vorbei, wenn ich die Tür öffne und den Einlass nicht
gewähre. Er/Sie müsste schon Gewalt anwenden.
Dito... und an unseren Hunden schon gar nicht! Beim letzten Besuch der GEZ
versuchte er auch gar nicht erst, bis auf die Türschwelle zu kommen.

Aber da hat dieser Mensch mich auch nur fragwürdigerweise über meine
Nachbarn ausfragen wollen. Es würde mich nicht wundern, wenn diese Herren
nicht sogar bisweilen dabei ertappt werden, wie sie in Fenster hereinschauen
und sich Autokennzeichen notieren. So etwas wirft m.M.n., wie weiter oben
schon gesagt wurde, ein ganz übles Licht auf die GEZ & Co.

Mir zeigte neulich jemand eine GEZ-Mahnung, auf der etwas stand, was ich
sinngemäß so wiedergebe: "Wir machen Sie darauf aufmerksam, daß bei
Nichtzahlung ein Strafgeld von 1000EU verhängt werden kann" o.ä. Heißt das,
die GEZ verdonnert säumige Zahler zu Geldstrafen wegen "Schwarzsehen"? Ist
das rechtens? Schließlich ist jemand, der in Zahlungsverzug kommt, bei der
GEZ doch gemeldet, und kein "Schwarzseher" in dem Sinne?

Gruß
Mona
Tom Berger
2005-02-19 16:39:58 UTC
Permalink
Post by Mona Klock
und sich Autokennzeichen notieren. So etwas wirft m.M.n., wie weiter oben
schon gesagt wurde, ein ganz übles Licht auf die GEZ & Co.
Die Außendienst-Kontrolleure der Landesrundfunkanstalten haben mit der GEZ
nichts zu tun, vielmehr verstehen sie die GEZ durchaus als ungeliebte
Konkurrenz. Diese Kontrolleure leben nämlich ausschließlich von
Provisionen, die sie als Anteil der Nachzahlungen der von ihnen erwischten
Schwarzseher erhalten. So weit man hört kommen diese Kontrolleure im
Schnitt auf 70.000 Euro p.a., Spitzenkräfte schaffen auch schon mal
250.000. Es gibt also reichlich Schwarzsseher dort draußen, die den
Kontrolleuren dieses Einkommen verschaffen, und die Kontrolleure werden
zugunsten der Gemeinschaft aktiv, weil ohne sie für uns alle die
Rundfunkgebühren noch höher wären. Ohne die Mailing-Aktionen der GEZ hätten
die Kontrolleure sicherlich ein noch sehr viel höheres Einkommen.
Post by Mona Klock
Mir zeigte neulich jemand eine GEZ-Mahnung, auf der etwas stand, was ich
sinngemäß so wiedergebe: "Wir machen Sie darauf aufmerksam, daß bei
Nichtzahlung ein Strafgeld von 1000EU verhängt werden kann" o.ä. Heißt das,
die GEZ verdonnert säumige Zahler zu Geldstrafen wegen "Schwarzsehen"? Ist
das rechtens? Schließlich ist jemand, der in Zahlungsverzug kommt, bei der
GEZ doch gemeldet, und kein "Schwarzseher" in dem Sinne?
Dass das so ist, ist nicht die Schuld der GEZ, sondern steht wortwörtlich
im RGebStV §9:

"§ 9 [Ordnungswidrigkeiten]
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

- das Bereithalten eines Rundfunkempfangsgerätes zum Empfang entgegen § 3
nicht innerhalb eines Monats anzeigt;
- ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithält und die fällige
Rundfunkgebühr länger als sechs Monate ganz oder teilweise nicht leistet.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden."

Wenn jemand nicht mehr über ausreichendes Einkommen verfügt, um die
Rundfunkgebühren bezahlen zu können, dann kann er sich befreien lassen.

Tom Berger
--
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ArchDIM - Architekturbemaßung und Höhenkoten
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Info und Demo unter http://www.archtools.de
Thorsten Neumann
2005-02-19 17:05:57 UTC
Permalink
..... Es gibt also reichlich Schwarzsseher dort draußen, die den
Kontrolleuren dieses Einkommen verschaffen, und die Kontrolleure werden
zugunsten der Gemeinschaft aktiv, weil ohne sie für uns alle die
Rundfunkgebühren noch höher wären.
jo, so argumentiert eindeutig die GEZ oder Verfechter der GEZ. Würden
die öffentlich-rechtlichen vernünftig mit ihrem Budget umgehen, würde
das erst recht zugunsten der Gemeinschaft die Gebühren stabilisieren
oder gar mindern.
Aber wie kann man schon mit einem Gebühren-Topf auskommen, der sogar
höher ist als alle privaten Sender zusammen zur Verfügung haben? Die
Einnahmen durch Werbung bei den öfis kommen da nochmal On-the-Top drauf.
Also, so lange die öfis mit "unseren" Geldern so umgehen, ist der
Widerstand aus meiner Sicht nur legitim.

Ich hätte da noch ganz andere Begriffe und Vorschläge, aber da würde ich
wohl schnell Besuch bekommen.

T.
Bernhard Wegner
2005-02-19 17:21:30 UTC
Permalink
Post by Thorsten Neumann
Also, so lange die öfis mit "unseren" Geldern so umgehen, ist der
Widerstand aus meiner Sicht nur legitim.
Wir leben hier glücklicherweise nicht im rechtsfreien Raum. Bei
Äußerungen wie Du sie von dir gibst bin ich äußerst froh dass dem so
ist.

Demnächst wird Ladendiebstahl entschuldigt mit den Worten "....bei deren
Gewinnen, gepaart mit Mißmanagement, musste ich das Stück ganz einfach
ohne Bezahlung mitnehmen..."
Thorsten Neumann
2005-02-19 17:24:58 UTC
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Post by Bernhard Wegner
Wir leben hier glücklicherweise nicht im rechtsfreien Raum. Bei
Äußerungen wie Du sie von dir gibst bin ich äußerst froh dass dem so
ist.
Das ist mir schon klar. Ich bin schliesslich auch gezwungen, das Recht
einzuhalten, ob es mir schmeckt oder nicht. Aber ich besitze dennoch die
Freiheit, ob ich das gerecht oder als rechtmäßig empfinde. Das darf zum
Glück mir (noch) keiner vorschreiben. Und ich halte das nicht nicht für
gerecht, was die öfis mit unseren Geldern machen und empfinde es,
gelinde ausgesagt, als reinste Abzocke.
Post by Bernhard Wegner
Demnächst wird Ladendiebstahl entschuldigt mit den Worten "....bei deren
Gewinnen, gepaart mit Mißmanagement, musste ich das Stück ganz einfach
ohne Bezahlung mitnehmen..."
Du vergleichst hier Äpfeln mit Birnen.

T.
Bernhard Wegner
2005-02-19 17:46:11 UTC
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Post by Thorsten Neumann
Du vergleichst hier Äpfeln mit Birnen.
Nein. In der Anarchie mache ich aus der Birne einen Apfel. Das ist meine
Art des Widerstands ;-))

Du siehst ein Dialog ist so nicht möglich :-((

Es ist außerdem nicht möglich, die Fernseh- und Rundfunkgebühren einfach
nicht zu zahlen und sich als Widerstandskämpfer zu titulieren.

Wenn Dir das Gebahren der ÖRs nicht gefällt, dann tritt in einen Dialog
ein und versuche auf diesem Weg den Umstand zu verbessern.
Thorsten Neumann
2005-02-19 18:09:57 UTC
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Post by Bernhard Wegner
Post by Thorsten Neumann
Du vergleichst hier Äpfeln mit Birnen.
Nein. In der Anarchie mache ich aus der Birne einen Apfel. Das ist meine
Art des Widerstands ;-))
Du siehst ein Dialog ist so nicht möglich :-((
Es ist außerdem nicht möglich, die Fernseh- und Rundfunkgebühren einfach
nicht zu zahlen und sich als Widerstandskämpfer zu titulieren.
Wenn Dir das Gebahren der ÖRs nicht gefällt, dann tritt in einen Dialog
ein und versuche auf diesem Weg den Umstand zu verbessern.
Ich will ja gar nicht dazu aufrufen, keine Gebühren zu zahlen. Ich zahle
ja gezwungener Massen selbst und habe kein Interesse an einer Anarchie.
Personen, die sich aber gegen die GEZ auflehnen, haben meine vollste
Sympathie. Es ist zwar rechtmäßig, eine Gebühr einzuziehen, aber eben in
meinen Augen weder gerecht noch gerechtfertigt.

Aber mit wem soll ich kleines Licht einen Dialog führen ? Solange es
hierbei Lobbiesten und Politiker gibt, die sich eh alles in die eigene
Tasche wirtschaften, wird sich mit einem Dialog nichts ändern.
Letztendlich wird uns immer nur päsentiert, was wir zahlen müssen. Aus
basta. Dummes Volk, schluckt das gefällig, schliesslich machen wir die
Gesetze und Gebührenverordnungen, an die ihr euch zu halten habt.
Es ist eben nur ein kleines Mosaiksteinchen von allem und es geht mir
mittlerweile mächtig auf den S**k. Die Selbstbeweihräucherung und die
Legitmierung dieser Gebühren-Eintreiber-Zentrale sehe ich mittlerweile
aus einer völlig anderen Sicht. Mir schwillt regelrecht jedesmal der
Hals an, wenn ich sehe was die Jahrein Jahraus von meinem Konto abbuchen
und ich deren Dienste zu 99,9% nicht nutze. Und sie bekommen den Hals
immer noch nicht voll und dehnen ihr rechtmäßiges Raubrittertum weiter
aus...

T
Robert Wagner
2005-02-19 17:03:50 UTC
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Post by Bernhard Wegner
Wie ist er an Dir vorbeigekommen?
An mir kommt keiner vorbei, wenn ich die Tür öffne und den Einlass
nicht gewähre. Er/Sie müsste schon Gewalt anwenden.
Ich gehe mal davon aus, dass Du ein Troll bist.
Muß das anstrengend sein, wenn man der Nabel der Welt
ist und für alle anderen Menschen die Maßstäbe setzt.
Du hast mein Beileid...


rob
Bernhard Wegner
2005-02-19 17:29:22 UTC
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Post by Robert Wagner
Muß das anstrengend sein, wenn man der Nabel der Welt
ist und für alle anderen Menschen die Maßstäbe setzt.
Du hast mein Beileid...
Ist überhaupt nicht anstrengend. Zumindest muss ich in meiner Wohnung
somit keinem hinterherlaufen und so ab 60kg aufwärts - je nach
Konstitution des Eindringlings - zur Tür schaffen.

Somit gehe ich immer noch davon aus, dass der OP ein Troll ist.
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