Alexander Goetzenstein
2016-11-11 19:37:19 UTC
Hallo,
heute wohnte ich einer Diskussion bei, die die Frage der
Rechtssicherheit elektronisch übertragener Erklärungen aufwirft. Konkret
ging es um Erklärungen wie Mängelrügen und Fristsetzungen per E-Mail vs.
per Fax. Der Eine vertrat die Ansicht, dass Fax ein unsicheres Medium
sei, da die Übertragung nicht abgesichert werden könne; auch ein Fehler
am Empfangsgerät wie etwa fehlendes Papier, verstopfte Druckerdüsen oder
ein voller Empfangsspeicher könne nicht sicher erkannt werden, weshalb
eine Übertragung auf diesem Weg nie rechtssicher sein könne. Auch könne
der Absender Fehler machen wie etwa die zu versendenden Seiten
versehentlich falsch herum einzulegen und so nur die leeren Rückseiten
zu versenden. Bei E-Mail hingegen erhalte der Absender bei jeder Störung
eine verlässliche Fehlermeldung; zudem sei der Empfänger, der für die
Korrespondenz eine E-Mail-Adresse angibt, für die korrekte
Empfangsbereitschaft selbst verantwortlich, so dass im Fehlerfall der
Absender sich beruhigt zurücklehnen könne. Kurz: E-Mail genüge dem
Erfordernis der Schriftform, Fax hingegen nicht.
Der andere Diskutant sah diesen Sachverhalt exakt gegenteilig: all das,
was über Fax gesagt wurde, treffe auf E-Mail zu und umgekehrt; folglich
könne man bei einer Übermittlung per E-Mail im Streitfall vor Gericht
nichts werden, während ein qualifiziertes Fax-Sendeprotokoll nahezu den
Wert eines eingeschriebenen Briefes habe, da dieses direkt und ohne
Umwege oder Zwischenstationen vom Empfangsgerät selbst stamme. Der
Betreiber eines Faxgerätes sei im Streitfall für die vollständige
Empfangsbereitschaft seines Gerätes verantwortlich und müsse sich
technisches Versagen rechtlich zuschreiben lassen. E-Mail sei hingegen
schon vom technischen Protokoll her unsicher, und niemand wisse genau,
welchen Weg eine E-Mail nehme, und wo sie eventuell hängen bliebe. Hier
also kurz: Fax sei verlässlich, E-Mail leicht abzustreiten.
Rein technisch könnte ich mich leicht auf eine der beiden Seiten
schlagen, aber wie sieht es rechtlich aus: was sagen die Juristen dazu,
wie bewerten sie im Streit- und Zweifelsfall die Belegbarkeit der
Kommunikation dieser beiden Medien? Gibt es eine gefestigte
Rechtsprechung dazu?
heute wohnte ich einer Diskussion bei, die die Frage der
Rechtssicherheit elektronisch übertragener Erklärungen aufwirft. Konkret
ging es um Erklärungen wie Mängelrügen und Fristsetzungen per E-Mail vs.
per Fax. Der Eine vertrat die Ansicht, dass Fax ein unsicheres Medium
sei, da die Übertragung nicht abgesichert werden könne; auch ein Fehler
am Empfangsgerät wie etwa fehlendes Papier, verstopfte Druckerdüsen oder
ein voller Empfangsspeicher könne nicht sicher erkannt werden, weshalb
eine Übertragung auf diesem Weg nie rechtssicher sein könne. Auch könne
der Absender Fehler machen wie etwa die zu versendenden Seiten
versehentlich falsch herum einzulegen und so nur die leeren Rückseiten
zu versenden. Bei E-Mail hingegen erhalte der Absender bei jeder Störung
eine verlässliche Fehlermeldung; zudem sei der Empfänger, der für die
Korrespondenz eine E-Mail-Adresse angibt, für die korrekte
Empfangsbereitschaft selbst verantwortlich, so dass im Fehlerfall der
Absender sich beruhigt zurücklehnen könne. Kurz: E-Mail genüge dem
Erfordernis der Schriftform, Fax hingegen nicht.
Der andere Diskutant sah diesen Sachverhalt exakt gegenteilig: all das,
was über Fax gesagt wurde, treffe auf E-Mail zu und umgekehrt; folglich
könne man bei einer Übermittlung per E-Mail im Streitfall vor Gericht
nichts werden, während ein qualifiziertes Fax-Sendeprotokoll nahezu den
Wert eines eingeschriebenen Briefes habe, da dieses direkt und ohne
Umwege oder Zwischenstationen vom Empfangsgerät selbst stamme. Der
Betreiber eines Faxgerätes sei im Streitfall für die vollständige
Empfangsbereitschaft seines Gerätes verantwortlich und müsse sich
technisches Versagen rechtlich zuschreiben lassen. E-Mail sei hingegen
schon vom technischen Protokoll her unsicher, und niemand wisse genau,
welchen Weg eine E-Mail nehme, und wo sie eventuell hängen bliebe. Hier
also kurz: Fax sei verlässlich, E-Mail leicht abzustreiten.
Rein technisch könnte ich mich leicht auf eine der beiden Seiten
schlagen, aber wie sieht es rechtlich aus: was sagen die Juristen dazu,
wie bewerten sie im Streit- und Zweifelsfall die Belegbarkeit der
Kommunikation dieser beiden Medien? Gibt es eine gefestigte
Rechtsprechung dazu?
--
Gruß
Alex
Gruß
Alex