Discussion:
Persönlichkeitsrecht
(zu alt für eine Antwort)
Hans-Peter Diettrich
2017-07-11 15:44:44 UTC
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Wie ich eben den Nachrichten entnahm, soll die öffentliche
Zugänglichmachung von Videos von den Hamburger Krawallen am Rande des
Gipfels die Persönlichkeitsrechte der gezeigten Personen verletzen.

So ganz kann ich das nicht nachvollziehen, denn handelt es sich dabei
nicht um Personen der relativen Zeitgeschichte?

Und wer wäre für die Verfolgung solcher Verletzungen zuständig? Ein
öffentliches Interesse kann ich nicht feststellen, und somit müßten die
Betroffenen selbst klagen. Wobei sie, wenn sie die im Video zu sehenden
Taten begangen haben, doch sicher zur Zeitgeschichte gehören. Wenn ich
das richtig sehe, beißt sich die Katze spätestens dann in den Schwanz.
Könnte es sich selbst bei den Unbeteiligten nicht sogar um Unterstützer
oder Mittäter handeln, wenn sie nichts dagegen unternommen haben?

BTW mir sind in den Nachrichten des ÖRR/TV noch keine Filme begegnet, in
denen die Zuschauer bei irgendwelchen Auftritten von Promis oder
Würdenträgern unkenntlich gemacht wurden, so daß diese Filme ebenfalls
deren Persönlichkeitsrecht verletzen müßten.

DoDi
Harald Hengel
2017-07-11 18:22:57 UTC
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Post by Hans-Peter Diettrich
Wie ich eben den Nachrichten entnahm, soll die öffentliche
Zugänglichmachung von Videos von den Hamburger Krawallen am Rande
des Gipfels die Persönlichkeitsrechte der gezeigten Personen
verletzen.
Wie immer kommt es darauf an, ob sie als Beiwerk zu sehen sind.
Post by Hans-Peter Diettrich
So ganz kann ich das nicht nachvollziehen, denn handelt es sich dabei
nicht um Personen der relativen Zeitgeschichte?
Das ist jetzt ein Widerspruch zu deinem vorher gesagten.

Es verletzt die Persönlichkeitsrechte, weil es eben keine Personen der
Zeitgeschichte sind.
Allerdings kann man es auch so sehen, dass sie sich durch ihre Randale
zu Personen der Zeitgeschichte machen, damit die Veröffentlichung sogar
rechtmäßig ist.
Aber das müssen erst Gerichte entscheiden.
Post by Hans-Peter Diettrich
Und wer wäre für die Verfolgung solcher Verletzungen zuständig?
Die Staatsanwaltschaft nicht, das ist ein Antragsdelikt.
Post by Hans-Peter Diettrich
Ein öffentliches Interesse kann ich nicht feststellen, und somit
müßten die Betroffenen selbst klagen. Wobei sie, wenn sie die im
Video zu sehenden Taten begangen haben, doch sicher zur
Zeitgeschichte gehören.
Ob sie zur Zeitgeschichte gehören halte ich für fraglich.
Post by Hans-Peter Diettrich
Wenn ich das richtig sehe, beißt sich die
Katze spätestens dann in den Schwanz. Könnte es sich selbst bei
den Unbeteiligten nicht sogar um Unterstützer oder Mittäter
handeln, wenn sie nichts dagegen unternommen haben?
Du meinst, der Fotograf wäre Mittäter, weil er sich nicht der Gefahr
ausgesetzt hat, einen Steinwerfer davon abzuhalten?
Post by Hans-Peter Diettrich
BTW mir sind in den Nachrichten des ÖRR/TV noch keine Filme
begegnet, in denen die Zuschauer bei irgendwelchen Auftritten von
Promis oder Würdenträgern unkenntlich gemacht wurden, so daß
diese Filme ebenfalls deren Persönlichkeitsrecht verletzen müßten.
Beiwerk!

Grüße Harald
Hans-Peter Diettrich
2017-07-11 20:38:17 UTC
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Post by Harald Hengel
Allerdings kann man es auch so sehen, dass sie sich durch ihre Randale
zu Personen der Zeitgeschichte machen, damit die Veröffentlichung sogar
rechtmäßig ist.
Aber das müssen erst Gerichte entscheiden.
Danke, das deckt sich mit meinem (unbedeutenden) Rechtsempfinden :-)

Da wurde also nicht irgendwelcher juristische Unsinn behauptet, nur um
das Volk ruhigzustellen.
Post by Harald Hengel
Post by Hans-Peter Diettrich
Wenn ich das richtig sehe, beißt sich die
Katze spätestens dann in den Schwanz. Könnte es sich selbst bei
den Unbeteiligten nicht sogar um Unterstützer oder Mittäter
handeln, wenn sie nichts dagegen unternommen haben?
Du meinst, der Fotograf wäre Mittäter, weil er sich nicht der Gefahr
ausgesetzt hat, einen Steinwerfer davon abzuhalten?
Gutes Argument :-)

Mitgefangen - mitgehangen? [Aber das gilt heute wohl nicht mehr]

Und da wäre noch der Unterschied, ob ein Dritter die *Möglichkeit*
hatte, die Tat zu verhindern [Fotograf nein, Danebenstehender ja], oder
ob er den Täter in seiner unrechtmäßigen Haltung *bestärkt* hat, oder
sie sich gar zu eigen macht (siehe Web-Links auf unrechtmäßige Inhalte).

Mir ist auch klar, daß der Zweck nicht die Mittel heiligt,
d.h. eine Veröffentlichung von Privat zu dem Zweck, daß der Verdächtige
von Dritten identifiziert werden kann, oder sich selbst (via Klage) zu
erkennen gibt, ist grundsätzlich (erst einmal) nicht rechtmäßig.
Beweissicherung ja, aber nur zu Händen der Exekutive. Sehe ich das
soweit richtig?
Post by Harald Hengel
Post by Hans-Peter Diettrich
BTW mir sind in den Nachrichten des ÖRR/TV noch keine Filme
begegnet, in denen die Zuschauer bei irgendwelchen Auftritten von
Promis oder Würdenträgern unkenntlich gemacht wurden, so daß
diese Filme ebenfalls deren Persönlichkeitsrecht verletzen müßten.
Beiwerk!
War dazu auch eine Gerichtsentscheidung notwendig?
[Vermutlich hat bislang kein Betroffener geklagt, sondern sich eher
gefreut "Ich war im Fernsehen..."]

DoDi
Harald Hengel
2017-07-12 16:43:12 UTC
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Post by Hans-Peter Diettrich
Post by Harald Hengel
Du meinst, der Fotograf wäre Mittäter, weil er sich nicht der Gefahr
ausgesetzt hat, einen Steinwerfer davon abzuhalten?
Gutes Argument :-)
Mitgefangen - mitgehangen? [Aber das gilt heute wohl nicht mehr]
Naja, das gilt wohl eher echte Mittäter, Begleiter.
Das Argument passt z.B. für einen begleitenden Vermummten, der
ebenfalls mit einem Knüppel bewaffnet ist, einen Stein in der Hand
hält, aber nichts unternimmt.
Post by Hans-Peter Diettrich
Und da wäre noch der Unterschied, ob ein Dritter die *Möglichkeit*
hatte, die Tat zu verhindern [Fotograf nein, Danebenstehender ja],
Wie sollte der daneben Stehende die Tat verhindern?
Post by Hans-Peter Diettrich
oder ob er den Täter in seiner unrechtmäßigen Haltung *bestärkt*
hat, oder sie sich gar zu eigen macht (siehe Web-Links auf
unrechtmäßige Inhalte).
Bestärken, nur weil man anwesend ist?
Post by Hans-Peter Diettrich
Mir ist auch klar, daß der Zweck nicht die Mittel heiligt,
d.h. eine Veröffentlichung von Privat zu dem Zweck, daß der
Verdächtige von Dritten identifiziert werden kann, oder sich selbst
(via Klage) zu erkennen gibt, ist grundsätzlich (erst einmal) nicht
rechtmäßig.
Er selbst darf natürllich gegen die (vermeintlich) unrechtmäßige
Veröffentlichung klagen.
Post by Hans-Peter Diettrich
Beweissicherung ja, aber nur zu Händen der Exekutive.
Sehe ich das soweit richtig?
Naja, was ist Beweissicherung?
Jeder darf Beweise sichern und den Behörden zur Verfügung stellen.
Fraglich bleibt die eigene Veröffentlichung.
Post by Hans-Peter Diettrich
Post by Harald Hengel
Post by Hans-Peter Diettrich
BTW mir sind in den Nachrichten des ÖRR/TV noch keine Filme
begegnet, in denen die Zuschauer bei irgendwelchen Auftritten von
Promis oder Würdenträgern unkenntlich gemacht wurden, so daß
diese Filme ebenfalls deren Persönlichkeitsrecht verletzen müßten.
Beiwerk!
War dazu auch eine Gerichtsentscheidung notwendig?
Darum wird sicher öfter gestritten.

Gerichte haben z.B. entschieden, dass man auf gewissen Veranstaltungen
damit rechnen muss, dass man gefilmt und dieses veröffentlicht wird.

Grüße Harald
Frank Hucklenbroich
2017-07-12 07:51:46 UTC
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Post by Hans-Peter Diettrich
BTW mir sind in den Nachrichten des ÖRR/TV noch keine Filme begegnet, in
denen die Zuschauer bei irgendwelchen Auftritten von Promis oder
Würdenträgern unkenntlich gemacht wurden, so daß diese Filme ebenfalls
deren Persönlichkeitsrecht verletzen müßten.
Bei Sendungen, die in Fernsehstudios aufgezeichnet werden, findet sich
eigentlich immer ein entsprechender Passus auf der Eintrittskarte, daß man
ausdrücklich damit einverstanden ist, gefilmt zu werden und das diese
Aufnahmen auch veröffentlicht werden. Mitunter auch bei Konzerten oder
Sportveranstaltungen, sofern die übertragen werden.

Grüße,

Frank
Ulrich Maier
2017-07-12 10:21:33 UTC
Permalink
Post by Frank Hucklenbroich
Bei Sendungen, die in Fernsehstudios aufgezeichnet werden, findet sich
eigentlich immer ein entsprechender Passus auf der Eintrittskarte...
Das wird allerdings keine rechtliche Wirkung entfalten!

Ulrich
Stefan+ (Stefan Froehlich)
2017-07-12 11:35:24 UTC
Permalink
Post by Ulrich Maier
Post by Frank Hucklenbroich
Bei Sendungen, die in Fernsehstudios aufgezeichnet werden,
findet sich eigentlich immer ein entsprechender Passus auf der
Eintrittskarte...
Das wird allerdings keine rechtliche Wirkung entfalten!
Na geh, schwer vorstellbar, da hätte sich in Deutschland doch
bestimmt schon ein Prinzipienreiter gefunden, der das bis zum
Höchstgericht bringt.

Vermutlich könnte man auf Rückgabe des Kaufpreises bestehen, wenn
man mit den Bedingungen konfrontiert wird, aber... tja, das macht
im Vergleich dazu nicht sonderlich viel Spaß.

Servus,
Stefan
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Der belegte Kollege liebt Stefan. Was tun Sie?
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Frank Hucklenbroich
2017-07-12 11:38:55 UTC
Permalink
Post by Ulrich Maier
Post by Frank Hucklenbroich
Bei Sendungen, die in Fernsehstudios aufgezeichnet werden, findet sich
eigentlich immer ein entsprechender Passus auf der Eintrittskarte...
Das wird allerdings keine rechtliche Wirkung entfalten!
Wieso? Die Eintrittskarte ist ein Vertrag, sie berechtigt zum Besuch der
Show. Wer die Show besuchen will, der muss damit einverstanden sein, daß er
evtl. gefilmt wird. Wem das nicht passt, der muß die Karte ja nicht kaufen.
Genauso wie es z.B. beim Besuch eines Fußballspieles nicht erlaubt ist,
eigene Getränke oder Pyrotechnik mitzubringen. Auch das steht meistens im
Kleingedruckten auf dem Ticket. Aus ähnlichen Gründen.

Grüße,

Frank
Ulrich Maier
2017-07-12 14:11:46 UTC
Permalink
Post by Frank Hucklenbroich
Wieso? Die Eintrittskarte ist ein Vertrag
Nein, die ist kein Vertrag. Wenn der Kunde die Eintrittskarte bekommt,
ist der Vertrag bereits geschlossen. Auf der Karte wird ggf.
stichwortartig wiederholt, was beim Kauf vereinbart wurde. Mehr passt da
ja auch gar nicht drauf.

Ulrich
Hans-Peter Diettrich
2017-07-12 14:20:19 UTC
Permalink
Post by Frank Hucklenbroich
Post by Hans-Peter Diettrich
BTW mir sind in den Nachrichten des ÖRR/TV noch keine Filme begegnet, in
denen die Zuschauer bei irgendwelchen Auftritten von Promis oder
Würdenträgern unkenntlich gemacht wurden, so daß diese Filme ebenfalls
deren Persönlichkeitsrecht verletzen müßten.
Bei Sendungen, die in Fernsehstudios aufgezeichnet werden,
Ich meinte Berichterstattung von öffentlichen Ereignissen, bei denen
niemand vertraglich gebunden ist.

Beim Besuch eines Fernsehstudios steht der Vertrag nicht (vollständig)
auf dem Ticket, da könnte schon der Besuch alleine eine konkludente
Zustimmung zu den zu erwartenden Konsequenzen (Ablichtung und
Ausstrahlung) bedeuten. Aber die Profis haben sich da sicher noch besser
abgesichert.

DoDi
Matthias Frank
2017-07-26 10:07:58 UTC
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Post by Hans-Peter Diettrich
Post by Frank Hucklenbroich
Post by Hans-Peter Diettrich
BTW mir sind in den Nachrichten des ÖRR/TV noch keine Filme begegnet, in
denen die Zuschauer bei irgendwelchen Auftritten von Promis oder
Würdenträgern unkenntlich gemacht wurden, so daß diese Filme ebenfalls
deren Persönlichkeitsrecht verletzen müßten.
Bei Sendungen, die in Fernsehstudios aufgezeichnet werden,
Ich meinte Berichterstattung von öffentlichen Ereignissen, bei denen
niemand vertraglich gebunden ist.
Grob gesagt, solange die Personen Beiwerk sind, dürfen sie auf
Bildern sein, die auch veröffentlich werden dürfen, auch bei
öffentlichen zugänglichen Veranstaltungen:

https://www.medienrecht-urheberrecht.de/fotorecht-bildrecht/158-recht-am-eigenen-bild-personenfoto.html

4. Ausnahmen

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