Post by Bernd UllrichPost by Peter VeithAllerdings bewegen sich bei den Entscheidungen die Ärzte durchaus
in einer Grauzone.
*Das* soll / wird nun geändert!
"Patienten, die eine Intensivtherapie ablehnen, werden nicht
intensivmedizinisch behandelt. Dies kann auf der Grundlage des
aktuell geäußerten, erklärten (z.B. in einer Patientenverfügung),
früher mündlich geäußerten oder mutmaßlichen Willens erfolgen"
_mutmaßlichen Willens erfolgen"_
ACK
Es gib in bereits in den 1990ern einige richtungsweisende BRD-Urteile
zum Thema. Darin wurde klar gestellt, daß jemand, der nur noch von
Apparaten abhängig ist abgeschaltet werden kann, selbst wenn er vorher
_eindeutig_ niedergelegt hatte, daß er _nicht_ abgeschaltet werden möchte.
Grund: eine "Unabhängige Instanz" versuchte seinen Willen zu erforschen,
den er gehabt _hätte_, wenn er gewußt _hätte_, daß ...
... und das habe ich in der Praxis selbst erlebt, mit der Verschärfung,
daß der Patient bei Bewußtsein war und dazu gefragt werden konnte. Aber,
Patienten sind in dem Zustand "nie" klar, so der Chefarzt der
Intensivstation.
Gleichwohl ist es noch eine gewisse Grauzone, die nun rechtsstaatlich
normiert werden soll.
Nebenbei: Natürlich möchte der Patient weder meinen Angehörigen noch der
netten
Krankenschwester dauerhaft zur Last fallen, daher könnte ich mir eine
Entscheidung für den Freitod - im Einzelfall - bei vollem Bewußtsein
durchaus vorstellen
... jedoch halte ich eine solche Motivationslage (durch äußere
Umstände, nicht zuletzt finanziell, bedingt)
für sehr bedenklich.
Letzteres erinnert mich an einen japanischen Film, wo die Alten auf
einen Berg getragen wurden zum Sterben, damit sie dem Dorf nicht zur
Last fallen.
Allerdings hatte das Dorf wirklich keine Mittel diese durchzufüttern.
Heutzutage ist das lediglich ein Verteilungsproblem.
Veith
--
"Theres class warfare, all right, [
] but its my class, the rich
class, thats making war, and were winning" (Warren Buffett)
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