Hallo Ralf,
Vorsicht, nicht daß noch jemand das einfach glaubt, was Du da
geschrieben hast!
Ganz so schlicht ist die Sache mit den Schutzarten, Netzformen etc.
denn doch nicht.
Und die meisten Deiner Angaben sind schlicht hanebüchen:
Du bezeichnest z.B. den Neutralleiter als "Erde", machst unzutreffende
Angaben zur Schaltung von Versorgungsnetzen usw.
Also:
Im öffentlichen Versorgungsnetz darf betrieblicher Rückstrom
normalerweise NIEMALSNICHT über das Erdreich laufen!!!
Es gibt daher auch keine einpoligen Anschlüsse. Zumindest hierzulande.
Auch wenn es im Prinzip funktionieren würde (allerdings wäre fraglich,
wie lange, da Erdungsverhältnisse nicht zwingend konstant sind):
Finger weg von solch gefährlichen Murksereien!!!
Offenbar hast Du zwei Sachen durcheinandergebracht:
Die erwähnte Einsparung einer Ader in Drehstromnetzen wird NUR
zwischen Kraftwerk und der letzten Trafostation praktiziert. Und sie
beruht eben NICHT auf der Nutzung des Erdreichs/Grundwassers als
Rückleiter, sondern darauf, daß durch spezielle Wicklung der Trafos
die verbraucherseitigen Unsymmetrien ausgeglichen werden. Infolge wird
der Summenstrom durch den Neutralleiter gleich Null. Daß man dann
einen Draht, durch den betriebsmäßig keinerlei Strom mehr fließen
würde und der auch keine andere (z.B. Schutz-) Funktion hat, einfach
weglassen kann, ist nachvollziehbar. Also drei statt vier.
Was die Farbcodierung der Adern angeht:
Die Zuordnung ist NICHT zwingend und fest. Sie war/ist örtlich sehr
unterschiedlich und hat sich auch mit der Zeit mehrfach geändert.
Daher VORSICHT, VORSICHT, VORSICHT!
Heutzutage und hier in neueren Anlagen meist (aber eben nur meist -
und die nächste Änderung ist schon beschlossen!) üblich ist:
- "L" Außenleiter (führt Spannung gegen Erde, häufig vereinfachend,
aber nicht ganz korrekt auch "Phase" genannt) schwarz (oder braun oder
blau oder mit Ziffer)
- "N" Neutralleiter (ist auf Seiten der Quelle geerdet, früher:
Mittelpunkts- bzw. Mittelleiter genannt) blau (oder schwarz oder braun
oder mit Ziffer)
- "PE" Schutzleiter (nur und immer) grün/gelb
Aber auch schwarze Adern können und dürfen geerdet sein und der
Schutzfunkzion dienen, z.B. (bei Fehlerstromschutzschaltung) als
Verbindung zwischen PE-Schiene der Unterverteilung und dem örtlichen
Hauptpotentialausgleich.
Der vom ursprünglichen Fragesteller erwähnte "Nulleiter" heißt heute
korrekt "PEN", woran man praktischerweise gleich erkennt, daß er die
Funktion von "PE" (Schutz) und "N" (Rückleitung) in sich vereint. Das
ist aber nicht ganz ungefährlich und aus gutem Grund nur noch unter
ganz bestimmten Bedingungen zulässig!
Von Seiten einer Wechselspannungsquelle sind tatsächlich erst einmal
beide Pole gleichwertig, nur ist eben im öffentlichen Netz
üblicherweise einer davon geerdet. Wäre dies nicht der Fall (wie z.B.
in IT-Netzen), so würde im Idealfall KEINE der beiden Adern eine
Spannung gegen Erde führen.
Es gibt aber auch Fälle wie z.B. Durchlauferhitzer kleinerer Leistung
oder Schweißtrafos, die eben nicht an L und N, sondern (z.B.) an L1
und L2 angeschlossen werden (also an zwei verschiedene Außenleiter /
"Phasen")!
Damit greifen sie nicht die sog. Strangspannung (z.B. 230V), sondern
die Leiterspannung ab (das wären in diesem Beispiel 400V). Dies dient
dazu, ausreichend Leistung zu erhalten, ohne daß die Ströme zu groß
werden.
Man sieht, die Sache ist beliebig kompliziert...
Nun - welchen genauen Zweck hat eine Erdung? (war die nächste Frage)
Auch hier muß man differenzieren: Erdung ist nicht gleich Erdung
Es gibt z.B. die Betriebserdung, die Schutzerdung, Erdung zum
Blitzschutz, Erdung zum Schutz vor Störeinflüssen etc.pp.
Was der Fragesteller vermutlich gemeint hat, ist der sog. Schutz gegen
das Bestehenbleiben von zu hohen Berührungsspannungen durch
Abschaltung. Hier kann die Erdung allein tätig sein, meist wird sie
aber in Verbindung mit anderen Komponenten wie Überstomschutzorganen
("Sicherungen" => TN-Netz, "Nullung") oder Fehlerstromschutzschaltern
("RCD" => im TN-Netz "schnelle Nullung" oder besser im TT-Netz)
wirksam.
Was das erwähne Notebook angeht, so gilt generell:
Betriebsmittel der Schutzklasse I (also die MIT Schutzleiteranschluß)
funktionieren natürlich auch ohne daß dieser verbunden ist.
ABER: Im Fehlerfalle (z.B. durchgescheuerte Isolierung oder Eindringen
von Wasser) ist eben die Schutzmaßnahnme außer Kraft und dies hat
schon viel zu viele Menschen das Leben gekostet. Dann kann nämlich
z.B. ein Metallgehäuse unter Netzspannung gegen Erde stehen.
Wobei üblicherweise das (meist externe) Netzteil des Notebooks keine
berührbaren Metallteile besitzt. Hier dient die Erdung über den
Schutzleiteranschluß dann aber z.B. der Filterung von (ein- wie
ausgehenden) Störeinflüssen.
Geräte mit Stecker ohne Erdung, z.B. mit dem flachen Europastecker?
(nächste Unter-Frage)
Die gehören meist der Schutzklasse II an, sind also statt des
Schutzleiteranschlusses schutzisoliert.
Das Nächste stimmt wenigstens ansatzweise (wenn man auch etwas
sauberer zwischen den Begriffen Strom und Spannung differenzien
Post by Ralf MimounDu meinst Schutz, nicht Erde. Und der ist für was anderes zuständig. Es
bekommt mit, wenn wegen eines Fehlers Strom in Teilen fliesst, wo er nicht
hingehört, z.B. dem Gehäuse.
Dann fliegt die Sicherung, und Dir passiert nix.
Das "Dir passiert dann nix" kann ein grober (und damit u.U. tödlicher
Irrtum sein)!
Bis ein vorgeschaltetes Überstromschutzorgan reagiert, kann es schon
längst zu spät sein...
Nix für ungut, aber hier war eine Richtigstellung durchaus geboten.
Gruß,
Gernot