Post by Martin GerdesPost by Martin GerdesPost by Thomas Bliesener<https://www.news38.de/braunschweig/article214364207/Retriever-mit-Fahrrad-bringt-Frau-zu-Fall.html>
[Hund [wird] von 11jährigem Kind am Rad angeleint, läuft mit Rad davon und
bringt in [der] Folge Frau zu Fall, welche dabei verletzt wird]
Post by Martin GerdesMich würde dennoch interessieren, was rechtlich bei diesem Fall
herauskommt. Das Kind ist mit 11 noch nicht strafmündig. Fragt sich, ob
man den Eltern eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorwerfen kann, weil
sie das Kind den wohl ziemlich großen Hund mit dem Fahrrad ausführen
ließen. Ich würde das bejahen, ein normal großer Golden Retriever reißt
mit Leichtigkeit einen Erwachsenen vom Rad, somit sicher auch ein Kind.
Nicht strafmündig, aber durchaus schon haftungsfähig ==>
§ 828 Minderjährige BGB
Es kommt jetzt also darauf an ob der Hund in der
Haftpflichtversicherung mit drin ist, oder ob hier eine
Tierhalterhaftpflichtversicherung vonnöten wäre.
Ein normal gestrickter Tierhalter hat eine solche abgeschlossen.
Das kann ich nicht beurteilen, ich vermute allerdings, daß Tiere
häufig nicht versichert sind. Meine Katze ist es jedenfalls nicht
gesondert, die ist allerdings in meiner Haftpflicht als Kleintier mit
drin.
Nun ja, sie ist bedingt verkehrssicher und nicht aggressiv.
Allerdings kommt es häufiger mal vor, daß es zu Begegnungen mit Hunden
und ihren oft dummen Haltern. Wenn es dumm läuft könnte dem Hund ein
Stück Nase oder ein Auge fehlen und er dürfte Bißwunden davon tragen.
Deswegen leint man Hunde, die andere Haustiere angreifen, auch an.
Post by Martin GerdesUnd dann stellt sich die Frage nach dem Halter und wie sehen da
die Vertragsbedingungen bezüglich der Überlassung (Familienhund?)
des Tieres an andere aus?
Das bezöge sich dann allerdings auf das Rechtsverhältnis zwischen
Versicherung und Tierhalterfamilie, nicht auf das Rechtsverhältnis
zwischen Kind und der Verletzten.
Zunächst haftet hier das Kind im Rahmen seines 11-jährigen Verstandes.
Es könnte aber doch sein, daß der Halter aber voll in die Haftung
genommen wird, weil er den Hund gar nicht dritten überlassen durfte.
Dann kann es nämlich auch sein, daß die hoffentlich vorhandene
Tierhalterhaftpflicht nicht einspringen will.
Post by Martin GerdesDann auf den Grad der Fahrlässigkeit, usw.
Du ahnst schon, das könnte kompliziert werden ...
Eben drum habe ich gefragt.
Das ist ja schon allein deshalb nicht zu beantworten, weil man den
Hund nicht kennt. Normalerweise handelst Du ja nicht allein deshalb
schon schuldhaft, nur weil Du einen Hund an der Leine oder in
Kombination mit Fahrrad führst. Das sieht aber ganz anders aus, wenn
der Hund vorher schon ständig Zicken gemacht hat, so daß Du ihn so
nicht unter Kontrolle hast.
Post by Martin GerdesVielleicht wird es auch ganz einfach, und am Ende haftet niemand, und für
den Schaden kommt die Solidargemeinschaft der zuständigen
Krankenversicherung auf.
Wenn die Tierhalter versichert sind, kommt die Solidargemeinschaft der
zuständigen Tierhalterversicherung auf.
Das wäre natürlich das Sinnvollste. Dafür sind diese Versicherungen ja
da.
Post by Martin GerdesIch fürchte, wir werden in beiden Fällen nicht erfahren, was am Ende
herausgekommen ist.
Eigentlich für alle, aber speziell für Radfahrer gilt, daß man in erster
Linie selbst darauf Acht geben muß, daß man keinen Schaden erleidet,
weil man selbst bei klarem Schuldspruch des Verantwortlichen in der
Regel seinen Schaden nicht ersetzt bekommt.
Das empfiehlt sich ja schon allein aus Eigenschutz, denn man will ja
nicht verletzt werden.
Insofern habe ich den Radfahrer aus dem Forum des hiesigen Käseblatts
auch nicht verstanden, der sagte er werde auch weiterhin mit geringem
Abstand an parkenden KFZ vorbeifahren, weil beim letzten Unfall die
gegnerische Versicherung ja alles bezahlt hätte und er auch sonst
Recht bekommen hätte. Meine Katze hat da in Bezug auf "ihre" Risiken
echt mehr Verstand.
Post by Martin GerdesDies ist mit ein Grund dafür, daß ich von "Verkehrsregeln" speziell (und
"Regeln" allgemein) nicht besonders viel halte. Das Prinzip "man darf
sich nicht erwischen lassen, und wenn man erwischt wird, muß man alles
abstreiten" grassiert -- und es ist ja auch erfolgreich.
Besonders negativ fallen mir da Pflichtversicherungen auf, die partout
nicht für ihr Mitglied, welches Scheiße gebaut hat, nicht den
gegnerischen Schaden bezahlen wollen. Das ist allerdings auch nur mit
der Hilfe von Richtern möglich, welche die Rechtslage besonders
böswillig auslegen.