Detlef Meißner
2017-11-24 14:07:52 UTC
Hallo,
momentan ist ja die Zeit, wo man sich mal wieder mit der
KFZ-Versicherung beschäftigt.
Als Elternteil kann man ja die Versicherung samt SF-Rabatt auf ein Kind
übertragen, wobei nur der Anteil Berücksichtigung findet, der auch
selbst hätte erreicht werden können.
Es ist also konsequent, wenn die Versicherung so lange wie möglich auf
einen Elternteil läuft.
Jetzt erzählte mir neulich jemand, man könne doch einfach die
Versicherung weiterlaufen lassen, auch wenn der Versicherungsnehmer
bereits gestorben sei. Ihm hätte jemand davon erzählt.
Nun, man muss ja nicht immer alles glauben, was man hört, aber manches
stimmt dann doch.
War das jetzt nur eine Legende oder ist da was dran?
(Und ja, ich weiß, man ist wohl verpflichtet, den Tod des
Versicherungsnehmers der Versicherung mitzuteilen.)
Detlef
momentan ist ja die Zeit, wo man sich mal wieder mit der
KFZ-Versicherung beschäftigt.
Als Elternteil kann man ja die Versicherung samt SF-Rabatt auf ein Kind
übertragen, wobei nur der Anteil Berücksichtigung findet, der auch
selbst hätte erreicht werden können.
Es ist also konsequent, wenn die Versicherung so lange wie möglich auf
einen Elternteil läuft.
Jetzt erzählte mir neulich jemand, man könne doch einfach die
Versicherung weiterlaufen lassen, auch wenn der Versicherungsnehmer
bereits gestorben sei. Ihm hätte jemand davon erzählt.
Nun, man muss ja nicht immer alles glauben, was man hört, aber manches
stimmt dann doch.
War das jetzt nur eine Legende oder ist da was dran?
(Und ja, ich weiß, man ist wohl verpflichtet, den Tod des
Versicherungsnehmers der Versicherung mitzuteilen.)
Detlef