Discussion:
KFZ-Versicherung nach Tod weiterlaufen lassen
(zu alt für eine Antwort)
Detlef Meißner
2017-11-24 14:07:52 UTC
Permalink
Hallo,
momentan ist ja die Zeit, wo man sich mal wieder mit der
KFZ-Versicherung beschäftigt.

Als Elternteil kann man ja die Versicherung samt SF-Rabatt auf ein Kind
übertragen, wobei nur der Anteil Berücksichtigung findet, der auch
selbst hätte erreicht werden können.

Es ist also konsequent, wenn die Versicherung so lange wie möglich auf
einen Elternteil läuft.

Jetzt erzählte mir neulich jemand, man könne doch einfach die
Versicherung weiterlaufen lassen, auch wenn der Versicherungsnehmer
bereits gestorben sei. Ihm hätte jemand davon erzählt.

Nun, man muss ja nicht immer alles glauben, was man hört, aber manches
stimmt dann doch.

War das jetzt nur eine Legende oder ist da was dran?

(Und ja, ich weiß, man ist wohl verpflichtet, den Tod des
Versicherungsnehmers der Versicherung mitzuteilen.)

Detlef
Wolfgang Jäth
2017-11-24 17:27:08 UTC
Permalink
Post by Detlef Meißner
Hallo,
momentan ist ja die Zeit, wo man sich mal wieder mit der
KFZ-Versicherung beschäftigt.
Als Elternteil kann man ja die Versicherung samt SF-Rabatt auf ein Kind
übertragen, wobei nur der Anteil Berücksichtigung findet, der auch
selbst hätte erreicht werden können.
Es ist also konsequent, wenn die Versicherung so lange wie möglich auf
einen Elternteil läuft.
Jetzt erzählte mir neulich jemand, man könne doch einfach die
Versicherung weiterlaufen lassen, auch wenn der Versicherungsnehmer
bereits gestorben sei. Ihm hätte jemand davon erzählt.
Ja und nein; der Erbe übernimmt automatisch den Versicherungsvertrag,
allerdings nicht die Beitragshöhe. Die wird nach *seinen*
Voraussetzungen berechnet, und das kann die Versicherung AFAIK auch
rückwirkend einfordern. Und wenn man sich nicht darum kümmert, dass man
den Rabatt des Verstorbenen übertragen bekommt, dann *wird* der auch
nicht übertragen. Das erfolgt nur auf Antrag, nicht automatisch. Du
setzt dich damit also ggf. in die Nesseln.

Außerdem sind dabei noch andere Fristen zu beachten. Bei der
KFZ-Zulassungsstelle z. B. hast du nur 3 Monate Zeit, das Auto um zu
melden, sonst wird es zwangsweise still gelegt. Und für die Ummeldung
musst du einen Versicherungsschutz nachweisen. Und den bekommst Du nur
von der Versicherung. Allein von daher wird die Versicherung über den
Todesfall informiert sein, und einen neuen Umfragezettel für die
Beitragshöhe schicken.
Post by Detlef Meißner
Nun, man muss ja nicht immer alles glauben, was man hört, aber manches
stimmt dann doch.
Halb und halb, ja.
Post by Detlef Meißner
War das jetzt nur eine Legende oder ist da was dran?
Beides.
Post by Detlef Meißner
(Und ja, ich weiß, man ist wohl verpflichtet, den Tod des
Versicherungsnehmers der Versicherung mitzuteilen.)
Du wirst lachen, aber das ist gar nicht mal so wichtig; der
Versicherungsvertrag selbst geht regulär auf den Erben über und läuft
ganz normal weiter. D. h. es gibt kein Sonderkündigungsrecht o. ä. Und
solange der Versicherungsbetrag regelmäßig bezahlt wird, ist der
Versicherung relativ egal, wer ihn bezahlt. Da sind die relativ kulant.
Der IMHO kritischere Punkt ist die Zulassungsstelle. Aber auch mit denen
kann man reden z. B. um Fristen verlängern zu lassen o. ä.

Wolfgang
--
Detlef Meißner
2017-11-24 17:39:26 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Jäth
Post by Detlef Meißner
Hallo,
momentan ist ja die Zeit, wo man sich mal wieder mit der
KFZ-Versicherung beschäftigt.
Als Elternteil kann man ja die Versicherung samt SF-Rabatt auf ein Kind
übertragen, wobei nur der Anteil Berücksichtigung findet, der auch
selbst hätte erreicht werden können.
Es ist also konsequent, wenn die Versicherung so lange wie möglich auf
einen Elternteil läuft.
Jetzt erzählte mir neulich jemand, man könne doch einfach die
Versicherung weiterlaufen lassen, auch wenn der Versicherungsnehmer
bereits gestorben sei. Ihm hätte jemand davon erzählt.
Ja und nein; der Erbe übernimmt automatisch den Versicherungsvertrag,
allerdings nicht die Beitragshöhe. Die wird nach *seinen*
Voraussetzungen berechnet, und das kann die Versicherung AFAIK auch
rückwirkend einfordern. Und wenn man sich nicht darum kümmert, dass man
den Rabatt des Verstorbenen übertragen bekommt, dann *wird* der auch
nicht übertragen. Das erfolgt nur auf Antrag, nicht automatisch. Du
setzt dich damit also ggf. in die Nesseln.
Das ist klar, das schrieb ich ja bereits.
Post by Wolfgang Jäth
Außerdem sind dabei noch andere Fristen zu beachten. Bei der
KFZ-Zulassungsstelle z. B. hast du nur 3 Monate Zeit, das Auto um zu
melden, sonst wird es zwangsweise still gelegt. Und für die Ummeldung
musst du einen Versicherungsschutz nachweisen. Und den bekommst Du nur
von der Versicherung. Allein von daher wird die Versicherung über den
Todesfall informiert sein, und einen neuen Umfragezettel für die
Beitragshöhe schicken.
Auch das ist klar.

Aber wenn man das Auto *nicht* ummeldet, dann läuft es doch auf den
verstorbenen weiter. Merkt angeblich niemand. Und dann kann auch die
Versicherung weiterlaufen, bis sich die Versicherungsgesellschaft
wundert, dass der Halter 100 Jahre alt ist. Aber das kommt ja immer
häufiger vor. ;-)
Post by Wolfgang Jäth
Post by Detlef Meißner
Nun, man muss ja nicht immer alles glauben, was man hört, aber manches
stimmt dann doch.
Halb und halb, ja.
Post by Detlef Meißner
War das jetzt nur eine Legende oder ist da was dran?
Beides.
Post by Detlef Meißner
(Und ja, ich weiß, man ist wohl verpflichtet, den Tod des
Versicherungsnehmers der Versicherung mitzuteilen.)
Du wirst lachen, aber das ist gar nicht mal so wichtig; der
Versicherungsvertrag selbst geht regulär auf den Erben über und läuft
ganz normal weiter. D. h. es gibt kein Sonderkündigungsrecht o. ä. Und
solange der Versicherungsbetrag regelmäßig bezahlt wird, ist der
Versicherung relativ egal, wer ihn bezahlt. Da sind die relativ kulant.
Der IMHO kritischere Punkt ist die Zulassungsstelle. Aber auch mit denen
kann man reden z. B. um Fristen verlängern zu lassen o. ä.
Das alles war nicht Inhalt meiner Frage.

War sie so abwegig?

Fragt sich natürlich, was passiert, wenn so etwas rauskommt.

Es gibt ja überall Leute, die sich für besonders clever halten. Meist
geht das dann auch einige Zeit gut, aber irgendwann fällt es auf.

Detlef
Diedrich Ehlerding
2017-11-24 18:02:04 UTC
Permalink
Post by Detlef Meißner
Aber wenn man das Auto *nicht* ummeldet, dann läuft es doch auf den
verstorbenen weiter. Merkt angeblich niemand.
Der Verstorbene hatte die KFZ-Steuer von seinem Bankkonto einziehen
lassen. Da wollen die Erben ja irgendwann mal ran - und dann erfährts
die Bank. Gilt eine Zustimmung für die Lastschrift über den Tod hinaus?
Nach meinem Verständnis eher nicht, denn das Konto gehört nun nicht mehr
dem Verstorbenen, sondern seinen Erben. Daher wird die BBank die
nächste KFZ-Steuer nicht mehr überweisen, und dnn erfährts die
Zulassungsstelle.

Und die versuicherung wirds spätestens dann merken, wenn man sie
braucht; also bei einem Unfall - und dann wird sie nachfordern.
Detlef Meißner
2017-11-24 18:26:37 UTC
Permalink
Post by Diedrich Ehlerding
Post by Detlef Meißner
Aber wenn man das Auto *nicht* ummeldet, dann läuft es doch auf den
verstorbenen weiter. Merkt angeblich niemand.
Der Verstorbene hatte die KFZ-Steuer von seinem Bankkonto einziehen
lassen. Da wollen die Erben ja irgendwann mal ran - und dann erfährts
die Bank.
Naja, oft haben ja Ehepaare ein gemeinsames Konto.

Ich weiß z.B. von Personen, bei denen ohne Änderung die Telekom die
Gebühren abbucht. Der Verstorbene steht auch noch im Telefonbuch.

Wenn das Konto noch existiert, wird auch abgebucht.

Ich persönlich habe sogar erlebt, dass von einem Konto, das bereits
aufgelöst wurde, noch Abbuchungen vorgenommen wurden. Da wurde dann
einfach auf ein anderes bekanntes zugegriffen.
Das ist allerdings schon 20 Jahre her.
Post by Diedrich Ehlerding
Gilt eine Zustimmung für die Lastschrift über den Tod hinaus?
Nach meinem Verständnis eher nicht, denn das Konto gehört nun nicht mehr
dem Verstorbenen, sondern seinen Erben. Daher wird die BBank die
nächste KFZ-Steuer nicht mehr überweisen, und dnn erfährts die
Zulassungsstelle.
Wie gesagt, wenn's Konto noch existiert ...

Detlef
Wolfgang Jäth
2017-11-25 06:54:23 UTC
Permalink
Post by Diedrich Ehlerding
Post by Detlef Meißner
Aber wenn man das Auto *nicht* ummeldet, dann läuft es doch auf den
verstorbenen weiter. Merkt angeblich niemand.
Der Verstorbene hatte die KFZ-Steuer von seinem Bankkonto einziehen
lassen. Da wollen die Erben ja irgendwann mal ran - und dann erfährts
die Bank.
Die Banken sind mit die ersten, die von einem Todesfall erfahren. Die
haben eigene Abteilungen, die täglich die Sterberegister durchforsten.
Du glaubst gar nicht, wie schnell die reagieren.
Post by Diedrich Ehlerding
Gilt eine Zustimmung für die Lastschrift über den Tod hinaus?
Ja; alle vor dem Todesfall erfolgten Verbindlicheiten gelten weiterhin.
Post by Diedrich Ehlerding
Nach meinem Verständnis eher nicht, denn das Konto gehört nun nicht mehr
dem Verstorbenen, sondern seinen Erben.
Aber die Treten in alle Rechte und auch /Pflichten/ des Verstorbenen
ein. Und dazu gehören auch Verträge (Miete, Versicherungen, usw.) bzw.
deren Zahlungen.
Post by Diedrich Ehlerding
Daher wird die BBank die
nächste KFZ-Steuer nicht mehr überweisen, und dnn erfährts die
Zulassungsstelle.
Doch, wird sie (abgesehen davon wird die KFZ-Steuer üblicherweise
jährlich gezahlt, das könnte bei deinem Szenario also ganz schön lange
dauern).
Post by Diedrich Ehlerding
Und die versuicherung wirds spätestens dann merken, wenn man sie
braucht; also bei einem Unfall - und dann wird sie nachfordern.
Nein; die Erben treten in alle /Rechte/ und Pflichten ein, auch
gegenüber der Versicherung.

Wolfgang
--
Diedrich Ehlerding
2017-11-25 10:56:18 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Jäth
Post by Diedrich Ehlerding
Und die versuicherung wirds spätestens dann merken, wenn man sie
braucht; also bei einem Unfall - und dann wird sie nachfordern.
Nein; die Erben treten in alle /Rechte/ und Pflichten ein, auch
gegenüber der Versicherung.
Ja, der Vertrag läuft weiter. Aber wie du ja selber schon weiter oben
geschrieben hast: nicht notwendigerweise in der Schadensfreiheitsklasse
des Erblassers. Die Versicherung wird einen evtl. Beitragsunterschied
nachfordern.
Detlef Meißner
2017-11-25 11:14:53 UTC
Permalink
Post by Diedrich Ehlerding
Post by Wolfgang Jäth
Post by Diedrich Ehlerding
Und die versuicherung wirds spätestens dann merken, wenn man sie
braucht; also bei einem Unfall - und dann wird sie nachfordern.
Nein; die Erben treten in alle /Rechte/ und Pflichten ein, auch
gegenüber der Versicherung.
Ja, der Vertrag läuft weiter. Aber wie du ja selber schon weiter oben
geschrieben hast: nicht notwendigerweise in der Schadensfreiheitsklasse
des Erblassers. Die Versicherung wird einen evtl. Beitragsunterschied
nachfordern.
Genau darum geht es ja in meiner Frage!

*Angeblich* soll man um diese Anpassung herumkommen, wenn die
Versicherung auf den Verstorbenen weiterläuft. Das kann natürlich nur
passieren, wenn die Versicherung vom Tode nichts mitbekommt. Und genau
das soll vorgekommen sein.
Deshalb ja meine Frage, ob so etwas *möglich* ist.

Detlef
Frank Kozuschnik
2017-11-25 12:08:27 UTC
Permalink
Post by Detlef Meißner
Post by Diedrich Ehlerding
Ja, der Vertrag läuft weiter. Aber wie du ja selber schon weiter oben
geschrieben hast: nicht notwendigerweise in der Schadensfreiheitsklasse
des Erblassers. Die Versicherung wird einen evtl. Beitragsunterschied
nachfordern.
*Angeblich* soll man um diese Anpassung herumkommen, wenn die
Versicherung auf den Verstorbenen weiterläuft. Das kann natürlich nur
passieren, wenn die Versicherung vom Tode nichts mitbekommt.
Im Allgemeinen wird der schadenfreie Verlauf als persönliches Merkmal
angesehen. Der Schadenfreiheitsrabatt ergibt sich daraus, ist aber kein
vererbbarer Rechtsanspruch.

Ein Hinterbliebener kann allerdings unter gewissen Voraussetzungen den
Schadenfreiheitsverlauf des Verstorbenen übernehmen. Unter anderem muss
er glaubhaft machen, dass er das versicherte Fahrzeug mehr als nur
gelegentlich gefahren hat. Früher war das einheitlich in TB 28 (Nr. 28
der Tarifbestimmungen für die Kraftfahrtversicherung) geregelt.

https://de.wikipedia.org/wiki/Schadenfreiheitsrabatt#.C3.9Cbernahme_aus_Vertr.C3.A4gen_Dritter
Detlef Meißner
2017-11-25 12:11:05 UTC
Permalink
Post by Frank Kozuschnik
Post by Detlef Meißner
Post by Diedrich Ehlerding
Ja, der Vertrag läuft weiter. Aber wie du ja selber schon weiter oben
geschrieben hast: nicht notwendigerweise in der Schadensfreiheitsklasse
des Erblassers. Die Versicherung wird einen evtl. Beitragsunterschied
nachfordern.
*Angeblich* soll man um diese Anpassung herumkommen, wenn die
Versicherung auf den Verstorbenen weiterläuft. Das kann natürlich nur
passieren, wenn die Versicherung vom Tode nichts mitbekommt.
Im Allgemeinen wird der schadenfreie Verlauf als persönliches Merkmal
angesehen. Der Schadenfreiheitsrabatt ergibt sich daraus, ist aber kein
vererbbarer Rechtsanspruch.
Das ist mir bekannt, geht aber immer noch an meiner Ausgangsfrage vorbei.

Detlef
U***@web.de
2017-11-25 12:37:31 UTC
Permalink
Moin,
Post by Detlef Meißner
Post by Diedrich Ehlerding
Ja, der Vertrag läuft weiter. Aber wie du ja selber schon weiter oben
geschrieben hast: nicht notwendigerweise in der Schadensfreiheitsklasse
des Erblassers. Die Versicherung wird einen evtl. Beitragsunterschied
nachfordern.
Genau darum geht es ja in meiner Frage!
*Angeblich* soll man um diese Anpassung herumkommen, wenn die
Versicherung auf den Verstorbenen weiterläuft. Das kann natürlich nur
passieren, wenn die Versicherung vom Tode nichts mitbekommt. Und genau
das soll vorgekommen sein.
Im Schadenfall wird der Verstorbene befragt. Wenn die
bei der Versicherung nicht volltrunken sind, bekommen
sie dann mit, daß nicht er antwortet, und stellen
lästige Fragen.

Gruß, ULF
Detlef Meißner
2017-11-25 12:42:17 UTC
Permalink
Post by U***@web.de
Post by Detlef Meißner
Post by Diedrich Ehlerding
Ja, der Vertrag läuft weiter. Aber wie du ja selber schon weiter oben
geschrieben hast: nicht notwendigerweise in der Schadensfreiheitsklasse
des Erblassers. Die Versicherung wird einen evtl. Beitragsunterschied
nachfordern.
Genau darum geht es ja in meiner Frage!
*Angeblich* soll man um diese Anpassung herumkommen, wenn die
Versicherung auf den Verstorbenen weiterläuft. Das kann natürlich nur
passieren, wenn die Versicherung vom Tode nichts mitbekommt. Und genau
das soll vorgekommen sein.
Im Schadenfall wird der Verstorbene befragt. Wenn die
bei der Versicherung nicht volltrunken sind, bekommen
sie dann mit, daß nicht er antwortet, und stellen
lästige Fragen.
Also funktioniert so etwas doch!

Und dass das evtl. hinterher (also im Schadensfall), herauskommt, ist
auch klar.
Das erwähnte ich in meinem OP ebenfalls.

Detlef
U***@web.de
2017-11-25 16:24:45 UTC
Permalink
Post by Detlef Meißner
Post by U***@web.de
Im Schadenfall wird der Verstorbene befragt. Wenn die
bei der Versicherung nicht volltrunken sind, bekommen
sie dann mit, daß nicht er antwortet, und stellen
lästige Fragen.
Also funktioniert so etwas doch!
Und dass das evtl. hinterher (also im Schadensfall), herauskommt, ist
auch klar.
Das erwähnte ich in meinem OP ebenfalls.
Weder da noch in

Am Samstag, 25. November 2017 12:14:57 UTC+1 schrieb Detlef Meißner

fand oder finde ich etwas dazu.

Habe ich Tomaten auf den Augen?

Gruß, ULF
Detlef Meißner
2017-11-25 16:28:52 UTC
Permalink
Post by U***@web.de
Post by Detlef Meißner
Post by U***@web.de
Im Schadenfall wird der Verstorbene befragt. Wenn die
bei der Versicherung nicht volltrunken sind, bekommen
sie dann mit, daß nicht er antwortet, und stellen
lästige Fragen.
Also funktioniert so etwas doch!
Und dass das evtl. hinterher (also im Schadensfall), herauskommt, ist
auch klar.
Das erwähnte ich in meinem OP ebenfalls.
Weder da noch in
Am Samstag, 25. November 2017 12:14:57 UTC+1 schrieb Detlef Meißner
fand oder finde ich etwas dazu.
Habe ich Tomaten auf den Augen?
Also gut, es war mein 2.Posting zum Thema.

Detlef
U***@web.de
2017-11-25 16:37:46 UTC
Permalink
Moin,
Post by Detlef Meißner
Also gut, es war mein 2.Posting zum Thema.
Da stand eher, daß Ärger zu erwarten sei, aber nicht,
wann es wohl herauskomme.

Gruß, ULF
Detlef Meißner
2017-11-25 16:56:16 UTC
Permalink
Post by U***@web.de
Post by Detlef Meißner
Also gut, es war mein 2.Posting zum Thema.
Da stand eher, daß Ärger zu erwarten sei, aber nicht,
wann es wohl herauskomme.
Wann und ob es herauskommt war eher der Inhalt meiner Frage, die bisher
immer nur spekulativ beantwortet wurde.

Die eine Version: Kommt sofort raus, weil ...(Bank, Zulassungsstelle ...)
Die andere Version: Kommt prinzipiell gar nicht raus, aber spätestens
dann, wenn ein Schaden vorliegt.
Selbst das ist wohl nicht so sicher. (Ja, ich weiß, etwas kriminelle
Energie gehört schon dazu. Deshalb schrieb ich ja, dass sich manche
Leute für besonders clever halten.)

Wenn wir das dann so weiterspinnen, das mit dem spätestens und einem
Schaden, dann heißt das, das könnte 20 Jahre noch so weiterlaufen.

Detlef
Joerg Meier
2017-11-26 08:27:33 UTC
Permalink
Post by Detlef Meißner
Post by U***@web.de
Post by Detlef Meißner
Also gut, es war mein 2.Posting zum Thema.
Da stand eher, daß Ärger zu erwarten sei, aber nicht,
wann es wohl herauskomme.
Wann und ob es herauskommt war eher der Inhalt meiner Frage, die bisher
immer nur spekulativ beantwortet wurde.
Naja, hier ist halt nicht die Straftaten-Beratungsgruppe. Wann Du erwischt
wirst, wenn Du Deinen Nachbarn ermordest, wird Dir hier auch kaum einer
sagen koennen (aber Du wirst natuerlich trotzdem ganz viele Antworten von
bestimmten Leuten bekommen).

Generell sind Fragen des Schemas "Koennte ich ich nicht einfach <hier
irgendwas illegales eintragen>?" selten zielfuehren. Ja, klar, man kann
alles moegliche machen, was nicht erlaubt ist. Die Konsequenzen richten
sich dann primaer danach, wie gut man persoenlich luegen kann und wie
geschickt man im betruegen ist. Das kann die Gruppe natuerlich schlecht
beurteilen.

Liebe Gruesse,
Joerg
--
"Immer wieder erstaunlich, wie lächerlich man sich doch machen kann und
sich dabei noch toll finden."
- Hartmut Kraus, 19.3.2017 in de.soc.recht.misc

Ich lese meine Emails nicht, replies to Email bleiben also leider
ungelesen.
Detlef Meißner
2017-11-26 08:55:45 UTC
Permalink
Post by Joerg Meier
Post by Detlef Meißner
Post by U***@web.de
Post by Detlef Meißner
Also gut, es war mein 2.Posting zum Thema.
Da stand eher, daß Ärger zu erwarten sei, aber nicht,
wann es wohl herauskomme.
Wann und ob es herauskommt war eher der Inhalt meiner Frage, die bisher
immer nur spekulativ beantwortet wurde.
Naja, hier ist halt nicht die Straftaten-Beratungsgruppe. Wann Du erwischt
wirst, wenn Du Deinen Nachbarn ermordest, wird Dir hier auch kaum einer
sagen koennen (aber Du wirst natuerlich trotzdem ganz viele Antworten von
bestimmten Leuten bekommen).
Generell sind Fragen des Schemas "Koennte ich ich nicht einfach <hier
irgendwas illegales eintragen>?" selten zielfuehren. Ja, klar, man kann
alles moegliche machen, was nicht erlaubt ist. Die Konsequenzen richten
sich dann primaer danach, wie gut man persoenlich luegen kann und wie
geschickt man im betruegen ist. Das kann die Gruppe natuerlich schlecht
beurteilen.
Hier geht es nicht um mich.
Es geht um die Schilderung eines "Tricks", den ich angezweifelt hatte.
So etwas läuft ja oft als "Geheimtipp".
Aber die Argumente hier über das Vorgehen von Banken, Versicherungen
usw. haben mich nicht überzeugt, so dass ich zu dem Ergebnis kommen
muss, dass so etwas doch funktionieren kann.

Die Frage ist natürlich, was passiert, wenn so etwas herauskommt. Und
irgendwann kommt es ja heraus.
Und wie man dann die Versicherung übernehmen will, wenn der Versicherte
bereits mehrere Jahre tot ist, erschließt sich mir auch nicht.
Aber, wie die Erfahrung zeigt, gibt es wohl Versicherungen, die da nicht
so genau nachhaken.
Aber kommt für mich ja sowieso nicht in Frage. ;-)

Detlef
Harald Friis
2017-11-26 13:29:48 UTC
Permalink
Hallo,
Post by Detlef Meißner
Hier geht es nicht um mich.
iss klar.
Post by Detlef Meißner
Es geht um die Schilderung eines "Tricks", den ich angezweifelt hatte.
So etwas läuft ja oft als "Geheimtipp".
Aber die Argumente hier über das Vorgehen von Banken, Versicherungen
usw. haben mich nicht überzeugt, so dass ich zu dem Ergebnis kommen
muss, dass so etwas doch funktionieren kann.
Selbstverständlich kann so etwas funktionieren. Entgegen der Meinung
mancher Poster haben wir in Deutschland durchaus noch einen recht gut
funktionierenden Datenschutz. Der führt auch dazu, dass nicht jede
Information, die dem A bekannt ist, zwangsläufig auch dem B bekannt sein
muss.

In aller Regel wird allerdings der Versicherer informiert, üblicherweise
von der Zulassungsstelle. Dauert i.d.R. keine drei Monate. Info von der
Bank halte ich für extrem unwahrscheinlich.
Post by Detlef Meißner
Die Frage ist natürlich, was passiert, wenn so etwas herauskommt. Und
irgendwann kommt es ja heraus.
Vermutlich gar nichts, ggf. jedoch eine Nachforderung.
Post by Detlef Meißner
Und wie man dann die Versicherung übernehmen will, wenn der Versicherte
bereits mehrere Jahre tot ist, erschließt sich mir auch nicht.
Das ist das Geringste. Schließlich kann man recht glaubhaft vermitteln,
dass der Versicherte *nicht* gefahren ist. Das Verfahren hierzu hat
Frank dargestellt. Der TB 28 wurde irgendwann vom TB 24 abgelöst, heute
einfach ein Standardformular.
Post by Detlef Meißner
Aber, wie die Erfahrung zeigt, gibt es wohl Versicherungen, die da nicht
so genau nachhaken.
Aber kommt für mich ja sowieso nicht in Frage. ;-)
Ne iss logisch, etwas anderes kommt dir gar nicht in den Sinn. Das merkt
man deutlich an den Fragen ...

Gruß

Harald Friis
Detlef Meißner
2017-11-26 13:57:07 UTC
Permalink
Post by Detlef Meißner
Hallo,
Post by Detlef Meißner
Hier geht es nicht um mich.
iss klar.
Das ist eine böse Unterstellung!

Und erkläre mir mal, wieso das um mich gehen soll!
Post by Detlef Meißner
Post by Detlef Meißner
Es geht um die Schilderung eines "Tricks", den ich angezweifelt hatte.
So etwas läuft ja oft als "Geheimtipp".
Aber die Argumente hier über das Vorgehen von Banken, Versicherungen
usw. haben mich nicht überzeugt, so dass ich zu dem Ergebnis kommen
muss, dass so etwas doch funktionieren kann.
Selbstverständlich kann so etwas funktionieren. Entgegen der Meinung
mancher Poster haben wir in Deutschland durchaus noch einen recht gut
funktionierenden Datenschutz. Der führt auch dazu, dass nicht jede
Information, die dem A bekannt ist, zwangsläufig auch dem B bekannt sein
muss.
In aller Regel wird allerdings der Versicherer informiert, üblicherweise
von der Zulassungsstelle. Dauert i.d.R. keine drei Monate. Info von der
Bank halte ich für extrem unwahrscheinlich.
Wir hatten ja geklärt, dass ein Zulassungsstelle nur die Versicherung
informieren kann, wenn bei ersteren eine Änderung bekannt wird. Wie soll
die davon erfahren, wenn alles weiter wie bisher läugt?
Post by Detlef Meißner
Post by Detlef Meißner
Die Frage ist natürlich, was passiert, wenn so etwas herauskommt. Und
irgendwann kommt es ja heraus.
Vermutlich gar nichts, ggf. jedoch eine Nachforderung.
Das ist dann aber auch nur eine Vermutung.
Post by Detlef Meißner
Post by Detlef Meißner
Und wie man dann die Versicherung übernehmen will, wenn der Versicherte
bereits mehrere Jahre tot ist, erschließt sich mir auch nicht.
Das ist das Geringste. Schließlich kann man recht glaubhaft vermitteln,
dass der Versicherte *nicht* gefahren ist.
Ja, das ist wohl das einzige, was hier konkret ist.
Post by Detlef Meißner
Das Verfahren hierzu hat
Frank dargestellt. Der TB 28 wurde irgendwann vom TB 24 abgelöst, heute
einfach ein Standardformular.
Post by Detlef Meißner
Aber, wie die Erfahrung zeigt, gibt es wohl Versicherungen, die da nicht
so genau nachhaken.
Aber kommt für mich ja sowieso nicht in Frage. ;-)
Ne iss logisch, etwas anderes kommt dir gar nicht in den Sinn. Das merkt
man deutlich an den Fragen ...
Du unterstellst mir was!
BTW: Es soll Menschen geben, die sich auch für Dinge interessieren, die
nichts mit ihnen selbst zu tun haben.
Scheint dir aber nicht in den Sinn zu kommen!

Detlef
Harald Friis
2017-11-26 15:52:13 UTC
Permalink
Hallo Detlef,
Post by Detlef Meißner
Post by Detlef Meißner
Hallo,
Post by Detlef Meißner
Hier geht es nicht um mich.
iss klar.
Das ist eine böse Unterstellung!
was ist eine Unterstellung? Das ich es klar finde, dass es nicht um dich
geht? Ich unterstelle dir also böse, dass du die Wahrheit sagst? Eigen.
Post by Detlef Meißner
Post by Detlef Meißner
Selbstverständlich kann so etwas funktionieren.
Wir hatten ja geklärt, dass ein Zulassungsstelle nur die Versicherung
informieren kann, wenn bei ersteren eine Änderung bekannt wird. Wie soll
die davon erfahren, wenn alles weiter wie bisher läugt?
Du liest aber schon, bevor du antwortest? Im Regelfall erfährt sie
davon, weil die meisten Menschen auch mit einem Todesfall ehrlich
umgehen. In manchen Fällen erfährt sie es nicht.
Post by Detlef Meißner
Post by Detlef Meißner
Post by Detlef Meißner
Die Frage ist natürlich, was passiert, wenn so etwas herauskommt. Und
irgendwann kommt es ja heraus.
Vermutlich gar nichts, ggf. jedoch eine Nachforderung.
Das ist dann aber auch nur eine Vermutung.
Gehe einfach mal davon aus, dass ich Erfahrungen habe. Eine
Nachforderung hängt vom Versicherer ab, das kostet ja auch Zeit, da zu
forschen. Direktversicherer sind oftmals exakter, die wollen keine
Exempel. Serviceversicherer sind ggf. kulanter, vielleicht hängen noch
fünf andere Verträge dran.

Es hängt von der Dauer ab. Dreizehn Monate wird man anders bewerten als
dreizehn Jahre. Es hängt davon ab, welche Unterschiede im Beitrag
vorhanden sind. 30 Jahre SFR mit Garage, Eigenheim und flaches Land
kosten vielleicht ein Viertel von zwei Jahren SFR, Mietwohnung und
Großstadt. 30 Jahre SFR in der Großstadt, Mietwohnung und 30'
Jahreskilometer sind vielleicht deutlich teurer als 15 Jahre SFR mit
Garage, Eigenheim und 7' km/Jahr.
Post by Detlef Meißner
Post by Detlef Meißner
Post by Detlef Meißner
Und wie man dann die Versicherung übernehmen will, wenn der Versicherte
bereits mehrere Jahre tot ist, erschließt sich mir auch nicht.
Das ist das Geringste. Schließlich kann man recht glaubhaft vermitteln,
dass der Versicherte *nicht* gefahren ist.
Ja, das ist wohl das einzige, was hier konkret ist.
Frank hat - völlig zu Recht - darauf hingewiesen, dass es i.d.R. Fristen
gibt, ansonsten verfällt der komplette Rabatt. Das hatte ich leider
nicht erwähnt. Es kann also ein deutlicher Schuss nach hinten sein. Auch
hier gibt es aber Unterschiede zwischen den Versicherern.

Zusammenfassend von mir: du stänkerst an jeder Antwort herum, sowas
fördert nicht zwangsläufig die Diskussionskultur. In der Sache fragst du
danach, ob Betrug möglich ist und schätzt die Folgen ab. Ja, Betrug ist
immer möglich und in der Mehrzahl der Fälle wird es sogar klappen. Ob es
dennoch Gründe gibt, legal mit den Folgen des Ablebens eines Verwandten
umzugehen, muss dann jeder selbst beantworten.

Gruß

Harald Friis
Detlef Meißner
2017-11-26 16:06:45 UTC
Permalink
Post by Harald Friis
Post by Detlef Meißner
Post by Detlef Meißner
Hallo,
Post by Detlef Meißner
Hier geht es nicht um mich.
iss klar.
Das ist eine böse Unterstellung!
was ist eine Unterstellung? Das ich es klar finde, dass es nicht um dich
geht? Ich unterstelle dir also böse, dass du die Wahrheit sagst? Eigen.
Aus deinen weiteren Ausführungen lese ich etwas anderes.
Post by Harald Friis
Post by Detlef Meißner
Post by Detlef Meißner
Selbstverständlich kann so etwas funktionieren.
Wir hatten ja geklärt, dass ein Zulassungsstelle nur die Versicherung
informieren kann, wenn bei ersteren eine Änderung bekannt wird. Wie soll
die davon erfahren, wenn alles weiter wie bisher läugt?
Du liest aber schon, bevor du antwortest? Im Regelfall erfährt sie
davon, weil die meisten Menschen auch mit einem Todesfall ehrlich
umgehen. In manchen Fällen erfährt sie es nicht.
Herrgottnochmal!
Hier geht es doch nicht um den Regelfall!

Der Regelfall besteht (hoffentlich) darin, das die Erben den Tod allen
nötigen Institutionen melden.

Es ist ja auch (noch) nicht der Regelfall, dass der Tod eines
Rentebeziehers nicht gemeldet wird.
Post by Harald Friis
Post by Detlef Meißner
Post by Detlef Meißner
Post by Detlef Meißner
Die Frage ist natürlich, was passiert, wenn so etwas herauskommt. Und
irgendwann kommt es ja heraus.
Vermutlich gar nichts, ggf. jedoch eine Nachforderung.
Das ist dann aber auch nur eine Vermutung.
Gehe einfach mal davon aus, dass ich Erfahrungen habe. Eine
Nachforderung hängt vom Versicherer ab, das kostet ja auch Zeit, da zu
forschen. Direktversicherer sind oftmals exakter, die wollen keine
Exempel. Serviceversicherer sind ggf. kulanter, vielleicht hängen noch
fünf andere Verträge dran.
Von einer großen Serviceversicherung habe ich das auch schon gehört. Da
hat ein Vertreter ziemlich geoße Vollmachten, der sagt dann:" Wir machen
das einfach mal so und so..."
Post by Harald Friis
Es hängt von der Dauer ab. Dreizehn Monate wird man anders bewerten als
dreizehn Jahre. Es hängt davon ab, welche Unterschiede im Beitrag
vorhanden sind. 30 Jahre SFR mit Garage, Eigenheim und flaches Land
kosten vielleicht ein Viertel von zwei Jahren SFR, Mietwohnung und
Großstadt. 30 Jahre SFR in der Großstadt, Mietwohnung und 30'
Jahreskilometer sind vielleicht deutlich teurer als 15 Jahre SFR mit
Garage, Eigenheim und 7' km/Jahr.
Post by Detlef Meißner
Post by Detlef Meißner
Post by Detlef Meißner
Und wie man dann die Versicherung übernehmen will, wenn der Versicherte
bereits mehrere Jahre tot ist, erschließt sich mir auch nicht.
Das ist das Geringste. Schließlich kann man recht glaubhaft vermitteln,
dass der Versicherte *nicht* gefahren ist.
Ja, das ist wohl das einzige, was hier konkret ist.
Frank hat - völlig zu Recht - darauf hingewiesen, dass es i.d.R. Fristen
gibt, ansonsten verfällt der komplette Rabatt. Das hatte ich leider
nicht erwähnt.
Der Rabatt verfällt doch nur, wenn die Versicherung ruht.
Post by Harald Friis
Es kann also ein deutlicher Schuss nach hinten sein. Auch
hier gibt es aber Unterschiede zwischen den Versicherern.
Zusammenfassend von mir: du stänkerst an jeder Antwort herum, sowas
fördert nicht zwangsläufig die Diskussionskultur.
Nun, wenn du Bezweifeln als Stänkern ansiehst. Außerdem sind etliche
Antworten in ihrer Absolutheit eindeutig falsch gewesen.
Post by Harald Friis
In der Sache fragst du
danach, ob Betrug möglich ist und schätzt die Folgen ab. Ja, Betrug ist
immer möglich und in der Mehrzahl der Fälle wird es sogar klappen.
Klar gibt es überall Betrug.

Was ich mir erhofft hatte, das jemand evtl. ein ähnliches Beispiel
kennt. Ist wohl nicht so.
Post by Harald Friis
Ob es
dennoch Gründe gibt, legal mit den Folgen des Ablebens eines Verwandten
umzugehen, muss dann jeder selbst beantworten.
Das ist ja nun mal klar.

Detlef
Frank Kozuschnik
2017-11-26 15:19:50 UTC
Permalink
Post by Harald Friis
Post by Detlef Meißner
Die Frage ist natürlich, was passiert, wenn so etwas herauskommt. Und
irgendwann kommt es ja heraus.
Vermutlich gar nichts, ggf. jedoch eine Nachforderung.
Ich würde stark davon ausgehen, dass die Versicherungsgesellschaft die
zu Unrecht ersparten Beiträge nachfordert.
Post by Harald Friis
Post by Detlef Meißner
Und wie man dann die Versicherung übernehmen will, wenn der Versicherte
bereits mehrere Jahre tot ist, erschließt sich mir auch nicht.
Das ist das Geringste.
"Früher" ging die Übernahme der Schadenfreiheitsklasse nur innerhalb von
12 Monaten nach dem Tod. Ich vermute, das ist heutzutage noch ähnlich;
allerdings kann inzwischen jede Versicherung ihre eigenen Regeln
formulieren.
Detlef Meißner
2017-11-26 16:10:53 UTC
Permalink
Post by Frank Kozuschnik
Post by Harald Friis
Post by Detlef Meißner
Die Frage ist natürlich, was passiert, wenn so etwas herauskommt. Und
irgendwann kommt es ja heraus.
Vermutlich gar nichts, ggf. jedoch eine Nachforderung.
Ich würde stark davon ausgehen, dass die Versicherungsgesellschaft die
zu Unrecht ersparten Beiträge nachfordert.
Wenn der Verstorbene SF 30 hatte und die Versicherung noch bsp. 4 Jahre
weiterläuft, dann dürfte es sich kaum um ersparte Beträge handeln.

Nur bei Übernahme des Vertrages durch eine Person, die noch nicht diese
SF-Klasse erreicht haben kann, ergäben sich Ersparnisse.

Detlef
Stefan Schmitz
2017-11-26 17:47:47 UTC
Permalink
Post by Frank Kozuschnik
Post by Harald Friis
Post by Detlef Meißner
Die Frage ist natürlich, was passiert, wenn so etwas herauskommt. Und
irgendwann kommt es ja heraus.
Vermutlich gar nichts, ggf. jedoch eine Nachforderung.
Ich würde stark davon ausgehen, dass die Versicherungsgesellschaft die
zu Unrecht ersparten Beiträge nachfordert.
Ist das denn zu Unrecht, wenn der Rechtsnachfolger des Verstorbenen den
Vertrag unverändert weiterlaufen lässt?
Post by Frank Kozuschnik
Post by Harald Friis
Post by Detlef Meißner
Und wie man dann die Versicherung übernehmen will, wenn der Versicherte
bereits mehrere Jahre tot ist, erschließt sich mir auch nicht.
Das ist das Geringste.
"Früher" ging die Übernahme der Schadenfreiheitsklasse nur innerhalb von
12 Monaten nach dem Tod. Ich vermute, das ist heutzutage noch ähnlich;
allerdings kann inzwischen jede Versicherung ihre eigenen Regeln
formulieren.
Wenn diese Frist wirklich streng gehandhabt wird und auch für den Erben gilt,
wäre das eine wirksame Hürde für diesen Trick.
Detlef Meißner
2017-11-26 18:31:21 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Post by Frank Kozuschnik
Post by Harald Friis
Post by Detlef Meißner
Die Frage ist natürlich, was passiert, wenn so etwas herauskommt. Und
irgendwann kommt es ja heraus.
Vermutlich gar nichts, ggf. jedoch eine Nachforderung.
Ich würde stark davon ausgehen, dass die Versicherungsgesellschaft die
zu Unrecht ersparten Beiträge nachfordert.
Ist das denn zu Unrecht, wenn der Rechtsnachfolger des Verstorbenen den
Vertrag unverändert weiterlaufen lässt?
Post by Frank Kozuschnik
Post by Harald Friis
Post by Detlef Meißner
Und wie man dann die Versicherung übernehmen will, wenn der Versicherte
bereits mehrere Jahre tot ist, erschließt sich mir auch nicht.
Das ist das Geringste.
"Früher" ging die Übernahme der Schadenfreiheitsklasse nur innerhalb von
12 Monaten nach dem Tod. Ich vermute, das ist heutzutage noch ähnlich;
allerdings kann inzwischen jede Versicherung ihre eigenen Regeln
formulieren.
Wenn diese Frist wirklich streng gehandhabt wird und auch für den Erben gilt,
wäre das eine wirksame Hürde für diesen Trick.
Ich habe jetzt mal recherchiert. Auf den meisten Seiten steht die Frist
von 12 Monaten. Wenn man die also verstreichen lässt, sieht es essig aus.
Kommt aber halt darauf an, wie die Versicherung das handhabt. Ich denke,
bei kurzer Überschreitung der Frist, wird sie sich noch erweichen lassen.
Also ein wenig praktikabler Trick, den sich da einige ausgedacht haben.
Entweder, sie fallen dabei herein, oder es war nur eine Legende.

Detlef
Stefan Schmitz
2017-11-27 19:54:32 UTC
Permalink
Post by Detlef Meißner
Post by Stefan Schmitz
Post by Frank Kozuschnik
"Früher" ging die Übernahme der Schadenfreiheitsklasse nur innerhalb von
12 Monaten nach dem Tod. Ich vermute, das ist heutzutage noch ähnlich;
allerdings kann inzwischen jede Versicherung ihre eigenen Regeln
formulieren.
Wenn diese Frist wirklich streng gehandhabt wird und auch für den Erben gilt,
wäre das eine wirksame Hürde für diesen Trick.
Ich habe jetzt mal recherchiert. Auf den meisten Seiten steht die Frist
von 12 Monaten. Wenn man die also verstreichen lässt, sieht es essig aus.
Ich habe jetzt auch mal Tarifbestimmungen angeschaut. (LVM)
Da steht nicht, dass die Person seit höchstens 12 Monaten tot sein darf, sondern
dass die Nutzung ihres Fahrzeugs durch den Übernehmer höchstens 12 Monate her
sein darf. Und bei deinem Trick dauert die Nutzung ja immer noch an.

Die Regel wäre also nur dann ein wirksames Hindernis, wenn mit dem Tod das
Auto nicht mehr als Fahrzeug des Verstorbenen gälte. Aber genau als das wird
es bei der Versicherung weiter geführt.
Detlef Meißner
2017-11-27 19:59:15 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Post by Detlef Meißner
Post by Stefan Schmitz
Post by Frank Kozuschnik
"Früher" ging die Übernahme der Schadenfreiheitsklasse nur innerhalb von
12 Monaten nach dem Tod. Ich vermute, das ist heutzutage noch ähnlich;
allerdings kann inzwischen jede Versicherung ihre eigenen Regeln
formulieren.
Wenn diese Frist wirklich streng gehandhabt wird und auch für den Erben gilt,
wäre das eine wirksame Hürde für diesen Trick.
Ich habe jetzt mal recherchiert. Auf den meisten Seiten steht die Frist
von 12 Monaten. Wenn man die also verstreichen lässt, sieht es essig aus.
Ich habe jetzt auch mal Tarifbestimmungen angeschaut. (LVM)
Da steht nicht, dass die Person seit höchstens 12 Monaten tot sein darf, sondern
dass die Nutzung ihres Fahrzeugs durch den Übernehmer höchstens 12 Monate her
sein darf. Und bei deinem Trick dauert die Nutzung ja immer noch an.
Die Regel wäre also nur dann ein wirksames Hindernis, wenn mit dem Tod das
Auto nicht mehr als Fahrzeug des Verstorbenen gälte. Aber genau als das wird
es bei der Versicherung weiter geführt.
Das alles ist doch sehr verwirrend.
Leider kann ich nicht die Probe aufs Exempel machen, höchstens meine
Kinder, aber dann kann ich nicht mehr davon berichten. ;-)

Detlef
Stefan Schmitz
2017-11-27 20:04:02 UTC
Permalink
Post by Detlef Meißner
Leider kann ich nicht die Probe aufs Exempel machen, höchstens meine
Kinder, aber dann kann ich nicht mehr davon berichten. ;-)
Schreib doch ins Testament, dass sie hier berichten müssen.
Wolfgang Jäth
2017-11-25 11:52:09 UTC
Permalink
Post by Diedrich Ehlerding
Post by Wolfgang Jäth
Post by Diedrich Ehlerding
Und die versuicherung wirds spätestens dann merken, wenn man sie
braucht; also bei einem Unfall - und dann wird sie nachfordern.
Nein; die Erben treten in alle /Rechte/ und Pflichten ein, auch
gegenüber der Versicherung.
Ja, der Vertrag läuft weiter. Aber wie du ja selber schon weiter oben
geschrieben hast: nicht notwendigerweise in der Schadensfreiheitsklasse
des Erblassers.
Nein das habe ich *nicht* geschrieben; die Schadensfreiheitsklasse kann
nämlich problemlos übernommen werden. Aber der Beitragssatz richtet sich
nicht *ausschließlich nach der SFK, sondern auch nach *weiteren*
Parameter, wie z. B. Garagenwagen ja oder nein (d. h. erhöhter
Einbruchschutz), oder weitere Mitfahrer (je mehr, desto wahrscheinlicher
ist darunter auch ein Anfänger o. ä., d. h. das Unfallrisiko steigt),
Kilometerjahresleistung (verunfallen kann ein Fahrzeug nur, wenn es sich
bewegt; je mehr, desto höher das Unfallrisiko), oder auch der Wohnort
(Land/Ballungszentrum; in letzterem ist der Abstand zum nächsten
Fahrzeug oftmals kleiner, und daher auch wahrscheinlicher mal kleiner
Null), usw.

Änderungen bei diesen Parametern beeinflussen aber in gleichem Maße den
Beitragssatz des /originären/ Vertragsnehmers, insofern ist das
überhaupt nix todesfallspezifisches.

Wolfgang
--
Detlef Meißner
2017-11-25 12:13:26 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Jäth
Post by Diedrich Ehlerding
Post by Wolfgang Jäth
Post by Diedrich Ehlerding
Und die versuicherung wirds spätestens dann merken, wenn man sie
braucht; also bei einem Unfall - und dann wird sie nachfordern.
Nein; die Erben treten in alle /Rechte/ und Pflichten ein, auch
gegenüber der Versicherung.
Ja, der Vertrag läuft weiter. Aber wie du ja selber schon weiter oben
geschrieben hast: nicht notwendigerweise in der Schadensfreiheitsklasse
des Erblassers.
Nein das habe ich *nicht* geschrieben; die Schadensfreiheitsklasse kann
nämlich problemlos übernommen werden.
So? Wenn ich SF 30 habe, dann kann mein Kind, das 25 ist, diese SF
übernehmen. Seit wann?
Post by Wolfgang Jäth
Aber der Beitragssatz richtet sich
nicht *ausschließlich nach der SFK, sondern auch nach *weiteren*
Parameter, wie z. B. Garagenwagen ja oder nein (d. h. erhöhter
Einbruchschutz), oder weitere Mitfahrer (je mehr, desto wahrscheinlicher
ist darunter auch ein Anfänger o. ä., d. h. das Unfallrisiko steigt),
Kilometerjahresleistung (verunfallen kann ein Fahrzeug nur, wenn es sich
bewegt; je mehr, desto höher das Unfallrisiko), oder auch der Wohnort
(Land/Ballungszentrum; in letzterem ist der Abstand zum nächsten
Fahrzeug oftmals kleiner, und daher auch wahrscheinlicher mal kleiner
Null), usw.
Das ist hier nicht das Thema.

Detlef
Ludger Averborg
2017-11-27 15:35:24 UTC
Permalink
On Sat, 25 Nov 2017 11:56:18 +0100, Diedrich Ehlerding
Post by Diedrich Ehlerding
Post by Wolfgang Jäth
Post by Diedrich Ehlerding
Und die versuicherung wirds spätestens dann merken, wenn man sie
braucht; also bei einem Unfall - und dann wird sie nachfordern.
Nein; die Erben treten in alle /Rechte/ und Pflichten ein, auch
gegenüber der Versicherung.
Ja, der Vertrag läuft weiter. Aber wie du ja selber schon weiter oben
geschrieben hast: nicht notwendigerweise in der Schadensfreiheitsklasse
des Erblassers. Die Versicherung wird einen evtl. Beitragsunterschied
nachfordern.
Die KFZ-Anmeldung bei der kommunalen KFZ-Meldestelle läuft
aber nicht weiter. Das Fahrzeug muss entweder abgemeldet
oder auf einen neuen Besitzer umgemeldet werden, und damit
endet automatisch auch der Versicherungsvertrag (und die
jeweilige KFZ-Steuer-Veranlagung).

l.
Detlef Meißner
2017-11-27 15:55:54 UTC
Permalink
Post by Ludger Averborg
On Sat, 25 Nov 2017 11:56:18 +0100, Diedrich Ehlerding
Post by Diedrich Ehlerding
Post by Wolfgang Jäth
Post by Diedrich Ehlerding
Und die versuicherung wirds spätestens dann merken, wenn man sie
braucht; also bei einem Unfall - und dann wird sie nachfordern.
Nein; die Erben treten in alle /Rechte/ und Pflichten ein, auch
gegenüber der Versicherung.
Ja, der Vertrag läuft weiter. Aber wie du ja selber schon weiter oben
geschrieben hast: nicht notwendigerweise in der Schadensfreiheitsklasse
des Erblassers. Die Versicherung wird einen evtl. Beitragsunterschied
nachfordern.
Die KFZ-Anmeldung bei der kommunalen KFZ-Meldestelle läuft
aber nicht weiter.
Wieso nicht?
Post by Ludger Averborg
Das Fahrzeug muss entweder abgemeldet
oder auf einen neuen Besitzer umgemeldet werden, und damit
endet automatisch auch der Versicherungsvertrag (und die
jeweilige KFZ-Steuer-Veranlagung).
Das hatten wir doch schon!
Und was heißt denn "muss umgemeldet werden"?

Vieles muss, manches sollte und manches kann.

Oft kümmern sich die, die es betrifft, nicht darum.

BTW: Man muss sich auch innerhalb 14 Tagen nach Umzug ummelden. Und,
macht das jeder? Und was passiert, wenn es jemand nicht macht?

Detlef
U***@web.de
2017-11-28 10:17:31 UTC
Permalink
Post by Detlef Meißner
BTW: Man muss sich auch innerhalb 14 Tagen nach Umzug ummelden. Und,
macht das jeder? Und was passiert, wenn es jemand nicht macht?
Schon mal etwas von bezahlpflichtigen
Ordnungswidrigkeiten gehört?

Gruß, ULF
Detlef Meißner
2017-11-28 10:35:38 UTC
Permalink
Post by U***@web.de
Post by Detlef Meißner
BTW: Man muss sich auch innerhalb 14 Tagen nach Umzug ummelden. Und,
macht das jeder? Und was passiert, wenn es jemand nicht macht?
Schon mal etwas von bezahlpflichtigen
Ordnungswidrigkeiten gehört?
Sicher, aber die entstehen ja nicht automatisch.

(Mein Mieter hat sich monatelang nicht angemeldet und als er sich
angemeldet hat, hat er die Sachbearbeiterin bequatscht, die rief mich an
und tat dann noch so, als sei ich dafür verantwortlich.
Angerufen hat sie mich, als das neue Meldegesetz galt, der Mieter war
aber bereits im Jahr davor eingezogen. Das habe ich ihr auch gleich gesagt.
Wenn man sich nicht (etwas) auskennt, wird man überall über den Löffel
balbiert.)

Detlef
U***@web.de
2017-11-28 11:46:51 UTC
Permalink
Moin,
Post by Detlef Meißner
Post by U***@web.de
Post by Detlef Meißner
BTW: Man muss sich auch innerhalb 14 Tagen nach Umzug ummelden. Und,
macht das jeder? Und was passiert, wenn es jemand nicht macht?
Schon mal etwas von bezahlpflichtigen
Ordnungswidrigkeiten gehört?
Sicher, aber die entstehen ja nicht automatisch.
Die Ordnungswidrigkeit ja,
Post by Detlef Meißner
(Mein Mieter hat sich monatelang nicht angemeldet und als er sich
angemeldet hat, hat er die Sachbearbeiterin bequatscht,
die Ahndung nicht.

Zudem Opportunitätsprinzip.

Gruß, ULF

Frank Kozuschnik
2017-11-25 11:32:39 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Jäth
Post by Diedrich Ehlerding
Der Verstorbene hatte die KFZ-Steuer von seinem Bankkonto einziehen
lassen. Da wollen die Erben ja irgendwann mal ran - und dann erfährts
die Bank.
Die Banken sind mit die ersten, die von einem Todesfall erfahren. Die
haben eigene Abteilungen, die täglich die Sterberegister durchforsten.
Die Sterberegister sind nicht öffentlich. Die Banken haben keine
Möglichkeit, diese Register regelmäßig zu "durchforsten". Es soll zwar
Institute geben, die Traueranzeigen und Bestattungsankündigungen in der
lokalen Presse auswerten. Dazu sind Banken aber nicht verpflichtet.
Post by Wolfgang Jäth
Du glaubst gar nicht, wie schnell die reagieren.
Ich kenne Banken, die reagieren jahrelang nicht.
Post by Wolfgang Jäth
Post by Diedrich Ehlerding
Gilt eine Zustimmung für die Lastschrift über den Tod hinaus?
Ja; alle vor dem Todesfall erfolgten Verbindlicheiten gelten weiterhin.
Ja, die Einzugsermächtigung ist eine Art Vollmacht zum Zweck der
Erfüllung bestimmter Verbindlichkeiten. Sie gilt weiterhin, solange das
zugrunde liegende Rechtsverhältnis fortbesteht (analog § 168 BGB).
Detlef Meißner
2017-11-25 11:39:34 UTC
Permalink
Post by Frank Kozuschnik
Post by Wolfgang Jäth
Post by Diedrich Ehlerding
Der Verstorbene hatte die KFZ-Steuer von seinem Bankkonto einziehen
lassen. Da wollen die Erben ja irgendwann mal ran - und dann erfährts
die Bank.
Die Banken sind mit die ersten, die von einem Todesfall erfahren. Die
haben eigene Abteilungen, die täglich die Sterberegister durchforsten.
Die Sterberegister sind nicht öffentlich. Die Banken haben keine
Möglichkeit, diese Register regelmäßig zu "durchforsten". Es soll zwar
Institute geben, die Traueranzeigen und Bestattungsankündigungen in der
lokalen Presse auswerten. Dazu sind Banken aber nicht verpflichtet.
Eben. Außerdem steht auch nicht jeder Todesfall in der Zeitung, und
wenn, in welcher? Sollen die Banken alle Zeitungen deswegen abonnieren?
Post by Frank Kozuschnik
Post by Wolfgang Jäth
Du glaubst gar nicht, wie schnell die reagieren.
Ich kenne Banken, die reagieren jahrelang nicht.
Eben!

Detlef
Wolfgang Jäth
2017-11-25 06:43:42 UTC
Permalink
Post by Detlef Meißner
Post by Wolfgang Jäth
Post by Detlef Meißner
Hallo,
momentan ist ja die Zeit, wo man sich mal wieder mit der
KFZ-Versicherung beschäftigt.
Als Elternteil kann man ja die Versicherung samt SF-Rabatt auf ein Kind
übertragen, wobei nur der Anteil Berücksichtigung findet, der auch
selbst hätte erreicht werden können.
Es ist also konsequent, wenn die Versicherung so lange wie möglich auf
einen Elternteil läuft.
Jetzt erzählte mir neulich jemand, man könne doch einfach die
Versicherung weiterlaufen lassen, auch wenn der Versicherungsnehmer
bereits gestorben sei. Ihm hätte jemand davon erzählt.
Ja und nein; der Erbe übernimmt automatisch den Versicherungsvertrag,
allerdings nicht die Beitragshöhe. Die wird nach *seinen*
Voraussetzungen berechnet, und das kann die Versicherung AFAIK auch
rückwirkend einfordern. Und wenn man sich nicht darum kümmert, dass man
den Rabatt des Verstorbenen übertragen bekommt, dann *wird* der auch
nicht übertragen. Das erfolgt nur auf Antrag, nicht automatisch. Du
setzt dich damit also ggf. in die Nesseln.
Das ist klar, das schrieb ich ja bereits.
Post by Wolfgang Jäth
Außerdem sind dabei noch andere Fristen zu beachten. Bei der
KFZ-Zulassungsstelle z. B. hast du nur 3 Monate Zeit, das Auto um zu
melden, sonst wird es zwangsweise still gelegt. Und für die Ummeldung
musst du einen Versicherungsschutz nachweisen. Und den bekommst Du nur
von der Versicherung. Allein von daher wird die Versicherung über den
Todesfall informiert sein, und einen neuen Umfragezettel für die
Beitragshöhe schicken.
Auch das ist klar.
Aber wenn man das Auto *nicht* ummeldet, dann läuft es doch auf den
verstorbenen weiter.
Nein, sondern auf den/die Erben. Hattest du oben aber als 'ist dir klar'
bekundet.
Post by Detlef Meißner
Merkt angeblich niemand.
Wie du richtig schreibst: /angeblich/; /tatsächlich/ merken die das aber
durchaus; genau wie Banken etc. Die werden nämlich von den Behörden
informiert.
Post by Detlef Meißner
Und dann kann auch die
Versicherung weiterlaufen,
Das tut sie sowieso.

Nochmal ganz langsam zum Mitdenken: Der Erbe tritt in alle Rechte und
Pflichten des Erblassers ein; auch in die Rechte und Pflichten des
KFZ-Versicherungsvertrages (oder anderer Verträge).
Post by Detlef Meißner
bis sich die Versicherungsgesellschaft
wundert, dass der Halter 100 Jahre alt ist.
Erstens tut sie das nicht, denn ihr Vertrag geht auf den/die Erben über.
Und zweitens tut sie das nicht, denn sie erfährt durchaus von dem Todesfall.
Post by Detlef Meißner
Post by Wolfgang Jäth
Du wirst lachen, aber das ist gar nicht mal so wichtig; der
Versicherungsvertrag selbst geht regulär auf den Erben über und läuft
ganz normal weiter. D. h. es gibt kein Sonderkündigungsrecht o. ä. Und
solange der Versicherungsbetrag regelmäßig bezahlt wird, ist der
Versicherung relativ egal, wer ihn bezahlt. Da sind die relativ kulant.
Der IMHO kritischere Punkt ist die Zulassungsstelle. Aber auch mit denen
kann man reden z. B. um Fristen verlängern zu lassen o. ä.
Das alles war nicht Inhalt meiner Frage.
Doch; denn deine Frage geht von diversen falschen Voraussetzungen aus.
Post by Detlef Meißner
Fragt sich natürlich, was passiert, wenn so etwas rauskommt.
Gar nix[1]; der Vertrag mit allen Rechten und Pflichten ist auf die
Erben über gegangen.

[1] zumindest nix außergewöhnliches; einmal jährlich kommt eh so ein
Wisch von der Versicherung, in der der Versicherte Angaben zur Nutzung
des Fahrzeuges machen muss (z. B. Mitnutzer, jährliche
Kilometerleistung, u. v. m.). Diese Angaben fließen in die Beitragshöhe
für das laufende Jahr ein. Das würde dem ursprünglichen Vertragsnehmer
ins Haus flattern, und das flattert dann eben den Erben ins Haus. That's
all.

Wolfgang
--
Detlef Meißner
2017-11-25 08:49:15 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Jäth
Post by Detlef Meißner
Post by Wolfgang Jäth
Post by Detlef Meißner
Hallo,
momentan ist ja die Zeit, wo man sich mal wieder mit der
KFZ-Versicherung beschäftigt.
Als Elternteil kann man ja die Versicherung samt SF-Rabatt auf ein Kind
übertragen, wobei nur der Anteil Berücksichtigung findet, der auch
selbst hätte erreicht werden können.
Es ist also konsequent, wenn die Versicherung so lange wie möglich auf
einen Elternteil läuft.
Jetzt erzählte mir neulich jemand, man könne doch einfach die
Versicherung weiterlaufen lassen, auch wenn der Versicherungsnehmer
bereits gestorben sei. Ihm hätte jemand davon erzählt.
Ja und nein; der Erbe übernimmt automatisch den Versicherungsvertrag,
allerdings nicht die Beitragshöhe. Die wird nach *seinen*
Voraussetzungen berechnet, und das kann die Versicherung AFAIK auch
rückwirkend einfordern. Und wenn man sich nicht darum kümmert, dass man
den Rabatt des Verstorbenen übertragen bekommt, dann *wird* der auch
nicht übertragen. Das erfolgt nur auf Antrag, nicht automatisch. Du
setzt dich damit also ggf. in die Nesseln.
Das ist klar, das schrieb ich ja bereits.
Post by Wolfgang Jäth
Außerdem sind dabei noch andere Fristen zu beachten. Bei der
KFZ-Zulassungsstelle z. B. hast du nur 3 Monate Zeit, das Auto um zu
melden, sonst wird es zwangsweise still gelegt. Und für die Ummeldung
musst du einen Versicherungsschutz nachweisen. Und den bekommst Du nur
von der Versicherung. Allein von daher wird die Versicherung über den
Todesfall informiert sein, und einen neuen Umfragezettel für die
Beitragshöhe schicken.
Auch das ist klar.
Aber wenn man das Auto *nicht* ummeldet, dann läuft es doch auf den
verstorbenen weiter.
Nein, sondern auf den/die Erben. Hattest du oben aber als 'ist dir klar'
bekundet.
Das ist die rechtliche Lage, nicht dier praktische.
Post by Wolfgang Jäth
Post by Detlef Meißner
Merkt angeblich niemand.
Wie du richtig schreibst: /angeblich/; /tatsächlich/ merken die das aber
durchaus; genau wie Banken etc. Die werden nämlich von den Behörden
informiert.
Das bezweifele ich, dass das zu 100 Prozent so abläuft.
Post by Wolfgang Jäth
Post by Detlef Meißner
Und dann kann auch die
Versicherung weiterlaufen,
Das tut sie sowieso.
Nochmal ganz langsam zum Mitdenken: Der Erbe tritt in alle Rechte und
Pflichten des Erblassers ein; auch in die Rechte und Pflichten des
KFZ-Versicherungsvertrages (oder anderer Verträge).
Ja, rein rechtlich.
Darum ging es mir aber nicht.
Post by Wolfgang Jäth
Post by Detlef Meißner
bis sich die Versicherungsgesellschaft
wundert, dass der Halter 100 Jahre alt ist.
Erstens tut sie das nicht, denn ihr Vertrag geht auf den/die Erben über.
Und zweitens tut sie das nicht, denn sie erfährt durchaus von dem Todesfall.
Genau das scheint mir auch nicht der Fall zu sein.
Post by Wolfgang Jäth
Post by Detlef Meißner
Post by Wolfgang Jäth
Du wirst lachen, aber das ist gar nicht mal so wichtig; der
Versicherungsvertrag selbst geht regulär auf den Erben über und läuft
ganz normal weiter. D. h. es gibt kein Sonderkündigungsrecht o. ä. Und
solange der Versicherungsbetrag regelmäßig bezahlt wird, ist der
Versicherung relativ egal, wer ihn bezahlt. Da sind die relativ kulant.
Der IMHO kritischere Punkt ist die Zulassungsstelle. Aber auch mit denen
kann man reden z. B. um Fristen verlängern zu lassen o. ä.
Das alles war nicht Inhalt meiner Frage.
Doch; denn deine Frage geht von diversen falschen Voraussetzungen aus.
Nun, es stellt sich mir die FRage, ob das alles *wirklich* so
funktioniert, wie du das behauptest.
Post by Wolfgang Jäth
Post by Detlef Meißner
Fragt sich natürlich, was passiert, wenn so etwas rauskommt.
Gar nix[1]; der Vertrag mit allen Rechten und Pflichten ist auf die
Erben über gegangen.
[1] zumindest nix außergewöhnliches; einmal jährlich kommt eh so ein
Wisch von der Versicherung, in der der Versicherte Angaben zur Nutzung
des Fahrzeuges machen muss (z. B. Mitnutzer, jährliche
Kilometerleistung, u. v. m.).
Genau hier geht es ja schon los. Ich bekomme keinen Fragebogen von der
Versicherung, nur eine Rechnung. Und der Betrag wird abgebucht. Fertig
Post by Wolfgang Jäth
Diese Angaben fließen in die Beitragshöhe
für das laufende Jahr ein. Das würde dem ursprünglichen Vertragsnehmer
ins Haus flattern, und das flattert dann eben den Erben ins Haus. That's
all.
Die Rechnung flattert den Erben ins Haus und der Betrag wird abgebucht.
Fertig.

Detlef
Wolfgang Jäth
2017-11-25 14:09:09 UTC
Permalink
Post by Detlef Meißner
Post by Wolfgang Jäth
Post by Detlef Meißner
Post by Wolfgang Jäth
Du wirst lachen, aber das ist gar nicht mal so wichtig; der
Versicherungsvertrag selbst geht regulär auf den Erben über und läuft
ganz normal weiter. D. h. es gibt kein Sonderkündigungsrecht o. ä. Und
solange der Versicherungsbetrag regelmäßig bezahlt wird, ist der
Versicherung relativ egal, wer ihn bezahlt. Da sind die relativ kulant.
Der IMHO kritischere Punkt ist die Zulassungsstelle. Aber auch mit denen
kann man reden z. B. um Fristen verlängern zu lassen o. ä.
Das alles war nicht Inhalt meiner Frage.
Doch; denn deine Frage geht von diversen falschen Voraussetzungen aus.
Nun, es stellt sich mir die FRage, ob das alles *wirklich* so
funktioniert, wie du das behauptest.
Nein, natürlich nicht. Banken, Versicherungen und andere Institutionen
stehen in Wirklichkeit der geschilderten Situation völlig hilf- und
ahnungslos gegenüber, weil sie die noch nie erlebt und keine Ahnung
haben, wie sie diese handhaben können. Und ich bin Mitglied einer
Organisation, die um alles in der Welt verhindern will und muss, dass du
die Wahrheit erfährst. Wir sind hinter dir her!
Post by Detlef Meißner
Post by Wolfgang Jäth
[1] zumindest nix außergewöhnliches; einmal jährlich kommt eh so ein
Wisch von der Versicherung, in der der Versicherte Angaben zur Nutzung
des Fahrzeuges machen muss (z. B. Mitnutzer, jährliche
Kilometerleistung, u. v. m.).
Genau hier geht es ja schon los. Ich bekomme keinen Fragebogen von der
Versicherung,
Wie ich schon schrub, kommt der einmal im Jahr. Wann genau das ist,
hängt AFAIK davon ab, wann der Vertrag ursprünglich geschlossen wurde.
Wenn das im November war, kommt der Fragebogen eben im im November oder
Dezember o. ä.; usw.
Post by Detlef Meißner
Post by Wolfgang Jäth
Diese Angaben fließen in die Beitragshöhe
für das laufende Jahr ein. Das würde dem ursprünglichen Vertragsnehmer
ins Haus flattern, und das flattert dann eben den Erben ins Haus. That's
all.
Die Rechnung flattert den Erben ins Haus und der Betrag wird abgebucht.
Fertig.
Wie ich schon schrub, gehen die Rechte und Pflichten (*auch* die
Pflicht, den Versicherungsbeitrag zu bezahlen) auf die Erben über. Dafür
haben die eben auch das Recht, im Versicherungsfall diese in Anspruch zu
nehmen. Das ist entgegen deinen scheinbaren Erwartungen völlig regulär.

Und nebenbei gesagt: Das Fahren ohne entsprechende Versicherungsschutz
würde dich in Teufels Küche bringen[1]. Also sei lieber froh, dass es so
ist, wie es ist.

[1] § 6 PflVG
| Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder
| den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1
| erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr
| besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit
| Geldstrafe bestraft.

Wolfgang
--
Detlef Meißner
2017-11-25 14:41:10 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Jäth
Post by Detlef Meißner
Post by Wolfgang Jäth
Post by Detlef Meißner
Post by Wolfgang Jäth
Du wirst lachen, aber das ist gar nicht mal so wichtig; der
Versicherungsvertrag selbst geht regulär auf den Erben über und läuft
ganz normal weiter. D. h. es gibt kein Sonderkündigungsrecht o. ä. Und
solange der Versicherungsbetrag regelmäßig bezahlt wird, ist der
Versicherung relativ egal, wer ihn bezahlt. Da sind die relativ kulant.
Der IMHO kritischere Punkt ist die Zulassungsstelle. Aber auch mit denen
kann man reden z. B. um Fristen verlängern zu lassen o. ä.
Das alles war nicht Inhalt meiner Frage.
Doch; denn deine Frage geht von diversen falschen Voraussetzungen aus.
Nun, es stellt sich mir die FRage, ob das alles *wirklich* so
funktioniert, wie du das behauptest.
Nein, natürlich nicht. Banken, Versicherungen und andere Institutionen
stehen in Wirklichkeit der geschilderten Situation völlig hilf- und
ahnungslos gegenüber, weil sie die noch nie erlebt und keine Ahnung
haben, wie sie diese handhaben können. Und ich bin Mitglied einer
Organisation, die um alles in der Welt verhindern will und muss, dass du
die Wahrheit erfährst. Wir sind hinter dir her!
Du wirst albern!
Es scheint, dass dir das, was ich schreibe, nicht gefällt.
Aber das ist jetzt wirklich nicht mein Problem.
Post by Wolfgang Jäth
Post by Detlef Meißner
Post by Wolfgang Jäth
[1] zumindest nix außergewöhnliches; einmal jährlich kommt eh so ein
Wisch von der Versicherung, in der der Versicherte Angaben zur Nutzung
des Fahrzeuges machen muss (z. B. Mitnutzer, jährliche
Kilometerleistung, u. v. m.).
Genau hier geht es ja schon los. Ich bekomme keinen Fragebogen von der
Versicherung,
Wie ich schon schrub, kommt der einmal im Jahr. Wann genau das ist,
hängt AFAIK davon ab, wann der Vertrag ursprünglich geschlossen wurde.
Wenn das im November war, kommt der Fragebogen eben im im November oder
Dezember o. ä.; usw.
Eine Behauptung, die so nicht stimmt.
Ich habe dir geschrieben, dass *ich* keinen Fragebogen bekomme, auch
meine Frau nicht. Wir haben insgesamt 6 KFZ-Versicherungen laufen.

Aber du weißt ja alles besser.

Und jetzt komme mir ja nicht damit, dass wir den Fragebogen irgendwann
im Jahr mal bekämen!

Einmal wurden die entsprechenden Versicherungskriterien eingetragen,
danach richtet sich der Betrag. Wenn sich an den Kriterien was ändern
sollte, rufe ich an und lasse das ändern, oder ich ändere das online.
Post by Wolfgang Jäth
Post by Detlef Meißner
Post by Wolfgang Jäth
Diese Angaben fließen in die Beitragshöhe
für das laufende Jahr ein. Das würde dem ursprünglichen Vertragsnehmer
ins Haus flattern, und das flattert dann eben den Erben ins Haus. That's
all.
Die Rechnung flattert den Erben ins Haus und der Betrag wird abgebucht.
Fertig.
Wie ich schon schrub, gehen die Rechte und Pflichten (*auch* die
Pflicht, den Versicherungsbeitrag zu bezahlen) auf die Erben über. Dafür
haben die eben auch das Recht, im Versicherungsfall diese in Anspruch zu
nehmen. Das ist entgegen deinen scheinbaren Erwartungen völlig regulär.
Du scheinst meine Frage immer noch nicht verstanden zu haben!
Post by Wolfgang Jäth
Und nebenbei gesagt: Das Fahren ohne entsprechende Versicherungsschutz
würde dich in Teufels Küche bringen[1]. Also sei lieber froh, dass es so
ist, wie es ist.
Du scheinst meine Frage immer noch nicht verstanden zu haben!
Post by Wolfgang Jäth
[1] § 6 PflVG
| Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder
| den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1
| erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr
| besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit
| Geldstrafe bestraft.
Und was soll das jetzt?

Du kommst mir vor wie ein Bot, der mit einer Frage konfrontiert wurde,
auf die er keine Antwort parat hat.

Hoffentlich wird er dabei nicht irre! ;-)

Detlef
Stefan Schmitz
2017-11-25 19:51:52 UTC
Permalink
Post by Detlef Meißner
Es ist also konsequent, wenn die Versicherung so lange wie möglich auf
einen Elternteil läuft.
Jetzt erzählte mir neulich jemand, man könne doch einfach die
Versicherung weiterlaufen lassen, auch wenn der Versicherungsnehmer
bereits gestorben sei. Ihm hätte jemand davon erzählt.
Wenn der neue Nutzer gleichzeitig Alleinerbe ist, kann das funktionieren.
Ansonsten dürften die (Mit-)Erben etwas dagegen haben, für ein fremdes Auto in
(Mit-)Haftung genommen zu werden.

Spätestens aber, wenn an dem Vertrag etwas geändert werden muss (z.B. neues
Auto), kann das nicht mehr im Namen eines Toten erfolgen.
Detlef Meißner
2017-11-25 20:09:45 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Post by Detlef Meißner
Es ist also konsequent, wenn die Versicherung so lange wie möglich auf
einen Elternteil läuft.
Jetzt erzählte mir neulich jemand, man könne doch einfach die
Versicherung weiterlaufen lassen, auch wenn der Versicherungsnehmer
bereits gestorben sei. Ihm hätte jemand davon erzählt.
Wenn der neue Nutzer gleichzeitig Alleinerbe ist, kann das funktionieren.
Warum nur Alleinerbe?
Wenn die Ehefrau des Verstorbenen Kontovollmacht hat(te) und den Vertrag
einfach weiterlaufen lässt.
Post by Stefan Schmitz
Ansonsten dürften die (Mit-)Erben etwas dagegen haben, für ein fremdes Auto in
(Mit-)Haftung genommen zu werden.
Wenn eine Tochter/ein Sohn existiert, der das Auto fährt und
möglicherweise auch die Versicherungsprämien übernimmt.
Post by Stefan Schmitz
Spätestens aber, wenn an dem Vertrag etwas geändert werden muss (z.B. neues
Auto), kann das nicht mehr im Namen eines Toten erfolgen.
Das ist klar.
Es geht ja hier auch nur darum, noch ein paar *eigene* Jahre
herauszuschinden.

Detlef
Lesen Sie weiter auf narkive:
Loading...