Michael Zink
2020-01-03 21:51:28 UTC
Hallo,
ich habe neulich gehört, die Bratwurstbude meines geringsten
Mißtrauens hätte wegen der Bonpflicht eine Einstellung in der Kasse
ändern lassen müssen und dafür eine Rechnung über mehrere hundert EUR
erhalten. Soweit, so schlecht.
Laut Steuerberater könne dieser Betrag aber nicht von der
Einkommensteuer abgesetzt werden. Begründet würde das mit der
"Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung" oder so.
Diese Formulierung kenne ich bisher nur von Kosten, die Banken nicht
an ihre Kunden belasten dürfen, aber nicht aus dem Steuerrecht.
Unternehmen entstehen einige Kosten aufgrund "Erfüllung einer
gesetzlichen Verpflichtung".
Gibt es da wirklich seit einiger Zeit eine entsprechende Regelung?
Oder was könnte hinter der Aussage stecken?
TIA
Auf Wiederlesen
Michael
ich habe neulich gehört, die Bratwurstbude meines geringsten
Mißtrauens hätte wegen der Bonpflicht eine Einstellung in der Kasse
ändern lassen müssen und dafür eine Rechnung über mehrere hundert EUR
erhalten. Soweit, so schlecht.
Laut Steuerberater könne dieser Betrag aber nicht von der
Einkommensteuer abgesetzt werden. Begründet würde das mit der
"Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung" oder so.
Diese Formulierung kenne ich bisher nur von Kosten, die Banken nicht
an ihre Kunden belasten dürfen, aber nicht aus dem Steuerrecht.
Unternehmen entstehen einige Kosten aufgrund "Erfüllung einer
gesetzlichen Verpflichtung".
Gibt es da wirklich seit einiger Zeit eine entsprechende Regelung?
Oder was könnte hinter der Aussage stecken?
TIA
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Michael
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Das Internet darf kein GRUNDrechtsfreier Raum werden!
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