Discussion:
Kassen-Update nicht absetzbar?
(zu alt für eine Antwort)
Michael Zink
2020-01-03 21:51:28 UTC
Permalink
Hallo,

ich habe neulich gehört, die Bratwurstbude meines geringsten
Mißtrauens hätte wegen der Bonpflicht eine Einstellung in der Kasse
ändern lassen müssen und dafür eine Rechnung über mehrere hundert EUR
erhalten. Soweit, so schlecht.

Laut Steuerberater könne dieser Betrag aber nicht von der
Einkommensteuer abgesetzt werden. Begründet würde das mit der
"Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung" oder so.

Diese Formulierung kenne ich bisher nur von Kosten, die Banken nicht
an ihre Kunden belasten dürfen, aber nicht aus dem Steuerrecht.
Unternehmen entstehen einige Kosten aufgrund "Erfüllung einer
gesetzlichen Verpflichtung".

Gibt es da wirklich seit einiger Zeit eine entsprechende Regelung?
Oder was könnte hinter der Aussage stecken?

TIA

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Michael
--
Das Internet darf kein GRUNDrechtsfreier Raum werden!
Thomas Homilius
2020-01-03 22:14:42 UTC
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Post by Michael Zink
Laut Steuerberater könne dieser Betrag aber nicht von der
Einkommensteuer abgesetzt werden. Begründet würde das mit der
"Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung" oder so.
Vielleicht handelte es sich um ein nichtabzugsfaehiges Bussgeld (§ 4
Abs. 5 S. 1 Nr. 8 EStG)?

Die Kosten fuer die Umstellung des Kassensystems sollte grundsaetzlich
als Betriebsausgabe abzugsfaehig sein.
--
Thomas Homilius
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http://pgp.mit.edu/pks/lookup?op=get&search=0xA5AD0637441E286F
Michael Zink
2020-01-03 23:23:48 UTC
Permalink
Post by Thomas Homilius
Post by Michael Zink
Laut Steuerberater könne dieser Betrag aber nicht von der
Einkommensteuer abgesetzt werden. Begründet würde das mit der
"Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung" oder so.
Vielleicht handelte es sich um ein nichtabzugsfaehiges Bussgeld (§ 4
Abs. 5 S. 1 Nr. 8 EStG)?
Nein, es ging um die Kosten der Änderung. Es ging ausdrücklich darum,
daß das viel Geld für wenig Arbeit gewesen wäre.

Außerdem wäre das mit dem Bußgeld sehr knapp gewesen. Die Regelung
gilt ja erst seit 01.01. Da wäre ein Bescheid und Anfrage beim
Steuerberater am 02.01. schon extrem schnell. ;-)
Post by Thomas Homilius
Die Kosten fuer die Umstellung des Kassensystems sollte grundsaetzlich
als Betriebsausgabe abzugsfaehig sein.
Da sind wir einer Meinung. Ich kann mir nicht vorstellen, daß sich das
geändert haben könnte.

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Michael
--
Das Internet darf kein GRUNDrechtsfreier Raum werden!
Kluger, Gerd
2020-01-05 14:05:05 UTC
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Post by Michael Zink
Hallo,
ich habe neulich gehört, die Bratwurstbude meines geringsten
Mißtrauens hätte wegen der Bonpflicht eine Einstellung in der Kasse
ändern lassen müssen und dafür eine Rechnung über mehrere hundert EUR
erhalten. Soweit, so schlecht.
Laut Steuerberater könne dieser Betrag aber nicht von der
Einkommensteuer abgesetzt werden. Begründet würde das mit der
"Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung" oder so.
Diese Formulierung kenne ich bisher nur von Kosten, die Banken nicht
an ihre Kunden belasten dürfen, aber nicht aus dem Steuerrecht.
Unternehmen entstehen einige Kosten aufgrund "Erfüllung einer
gesetzlichen Verpflichtung".
Gibt es da wirklich seit einiger Zeit eine entsprechende Regelung?
Oder was könnte hinter der Aussage stecken?
Was hat das mit der Einkommensteuer zu tun? Das ist eine Betriebsausgabe
und als solche sollte das in der EÜR abgezogen werden.

Gruß
Gerd
Michael Zink
2020-01-05 15:05:14 UTC
Permalink
Post by Kluger, Gerd
Was hat das mit der Einkommensteuer zu tun? Das ist eine Betriebsausgabe
und als solche sollte das in der EÜR abgezogen werden.
OK, ich bin nicht fit mit der Berechnung bei Einzelunternehmern. Also
ob das in der Steuererklärung angegeben wird oder in einer extra EÜR,
deren Ergebnis dann in der Steuererklärung landet.

Jedenfalls war die Aussage, daß diese Kosten eben aus dem genannten
Grund nicht abgesetzt werden könnten. Und weil ich das eben nicht
verstehe, habe ich hier mal nachgefragt.

Also wir sind uns einig, daß diese Umstellungskosten ganz normal den
Gewinn schmälern, wie wenn er Ware kauft oder Gehalt zahlt usw.?

Und wenn das nicht irgendwie ein Mistverständnis war, sollte er
vielleicht mal den Steuerberater wechseln ...

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Michael
--
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Kluger, Gerd
2020-01-05 16:27:17 UTC
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Post by Michael Zink
Post by Kluger, Gerd
Was hat das mit der Einkommensteuer zu tun? Das ist eine Betriebsausgabe
und als solche sollte das in der EÜR abgezogen werden.
OK, ich bin nicht fit mit der Berechnung bei Einzelunternehmern. Also
ob das in der Steuererklärung angegeben wird oder in einer extra EÜR,
deren Ergebnis dann in der Steuererklärung landet.
Jedenfalls war die Aussage, daß diese Kosten eben aus dem genannten
Grund nicht abgesetzt werden könnten. Und weil ich das eben nicht
verstehe, habe ich hier mal nachgefragt.
Also wir sind uns einig, daß diese Umstellungskosten ganz normal den
Gewinn schmälern, wie wenn er Ware kauft oder Gehalt zahlt usw.?
Und wenn das nicht irgendwie ein Mistverständnis war, sollte er
vielleicht mal den Steuerberater wechseln ...
Es kann sich eigentlich nur um ein Missverständnis handeln, die
Begründung ist hanebüchern. Zum Beispiel wurde schon 2017 eingeführt,
dass Ladenwaagen mit Drucker einen sogenannten Fiskalspeicher haben
müssen (u.a. deshalb sind viele Metzgereien jetzt sauer, weil sie schon
wieder nachrüsten sollen und das ganze doppelt gemoppelt ist).
Natürlich waren das auch Betriebsausgaben....

Gruß
Gerd
Michael Zink
2020-02-04 10:25:20 UTC
Permalink
Post by Kluger, Gerd
Es kann sich eigentlich nur um ein Missverständnis handeln, die
Ja, war so.

So ganz verstehe ich das zwar immer noch nicht, es paßt nicht ganz
zusammen. Aber es geht in folgende Richtung:

Die Kosten können nicht dieses Jahr komplett abgeschrieben werden,
sondern müssen auf die Restlaufzeit der Kasse verteilt werden. Und
irgendwie war der Dame nicht klar, daß so doch die ganzen Kosten
abgeschrieben werden können, nur eben verteilt.

Sie dachte wohl sinngemäß(!), ihr Chef könne jetzt drei Jahre lang
jeweils eni Sechstel absetzen.

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Michael
--
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Kluger, Gerd
2020-02-04 15:16:42 UTC
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Post by Michael Zink
Post by Kluger, Gerd
Es kann sich eigentlich nur um ein Missverständnis handeln, die
Ja, war so.
So ganz verstehe ich das zwar immer noch nicht, es paßt nicht ganz
Die Kosten können nicht dieses Jahr komplett abgeschrieben werden,
sondern müssen auf die Restlaufzeit der Kasse verteilt werden.
Das ist ganz normal, schliesslich handelt es sich nicht um Erhaltungs-
aufwand sondern um die Erweiterung/Verbesserung eines bereits
angeschafften Wirtschaftsgutes. Das ist dann nachträglicher
Herstellungsaufwand, der auf die Restlaufzeit abgeschrieben wird.
Post by Michael Zink
irgendwie war der Dame nicht klar, daß so doch die ganzen Kosten
abgeschrieben werden können, nur eben verteilt.
Achso, nein, natürlich wird der Aufwand durch die RESTlaufzeit
geteilt und den verbleibenden Abschreibungen zugeschlagen.

Gruß
Gerd
Michael Zink
2020-02-06 09:00:32 UTC
Permalink
Post by Kluger, Gerd
Achso, nein, natürlich wird der Aufwand durch die RESTlaufzeit
geteilt und den verbleibenden Abschreibungen zugeschlagen.
Ja, ich habe dann auch versucht, ihr das zu erklären ...

Aber wie die "Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung" da reinpaßt,
verstehe ich immer noch nicht. Ich versuche vielleicht auch besser
nicht, das zu verstehen. ...

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Michael
--
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Elmar Haneke
2020-01-10 10:15:39 UTC
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Laut Steuerberater könne dieser Betrag aber nicht von der Einkommensteuer
abgesetzt werden. Begründet würde das mit der "Erfüllung einer gesetzlichen
Verpflichtung" oder so.
Das ist so Unsinn, die Kosten zählen zu den Betriebsausgaben.

Eventuell dachte der Wurstbräter auch daran, die Kosten direkt von der
Steuerschuld abzuziehen - das geht nicht.

Elmar
--
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