F. W.
2022-01-06 06:34:39 UTC
1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten [...], Gesundheitsdaten
[...] einer natürlichen Person ist untersagt.
2. Absatz 1 gilt nicht in folgenden Fällen:
[...]
i) die Verarbeitung ist aus Gründen des öffentlichen Interesses im
Bereich der öffentlichen Gesundheit, wie dem Schutz vor schwerwiegenden
grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren [...] auf der Grundlage des
Unionsrechts oder des Rechts eines Mitgliedstaats, das angemessene und
spezifische Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten der
betroffenen Person, insbesondere des Berufsgeheimnisses, vorsieht,
erforderlich
[...]
Artikel 9, Absatz 1 und 2 EU-DSGVO
Es ist viel mehr möglich als derzeit diskutiert wird. Mit einem
einfachen (nationalen) Gesetz.
FW
[...] einer natürlichen Person ist untersagt.
2. Absatz 1 gilt nicht in folgenden Fällen:
[...]
i) die Verarbeitung ist aus Gründen des öffentlichen Interesses im
Bereich der öffentlichen Gesundheit, wie dem Schutz vor schwerwiegenden
grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren [...] auf der Grundlage des
Unionsrechts oder des Rechts eines Mitgliedstaats, das angemessene und
spezifische Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten der
betroffenen Person, insbesondere des Berufsgeheimnisses, vorsieht,
erforderlich
[...]
Artikel 9, Absatz 1 und 2 EU-DSGVO
Es ist viel mehr möglich als derzeit diskutiert wird. Mit einem
einfachen (nationalen) Gesetz.
FW