Post by Diedrich EhlerdingPost by Detlef MeiÃnerWann bei "zu" ein Komma gesetzt werden *muss*, wann man kann und wann
man es weglassen muss, ist eher eine Frage der oberen Klassen und der
studierten Germanisten.
In den oberen Klassen wird man im Deutschunterricht nicht Kommaregeln
einpauken - jedenfalls hoffe ich, dass das Niveau der oberen Klassen
inmzwischen nicht so tief abgesunken ist, dass man da das lehrt, was zu
meiner Zeit in der 5. oder 6. Klasse Thema war (und dann nie wieder).
Und es mag durchaus sein, dass studierte Germanisten dazu beitragen
könnten, die Regeln für die deutsche Orthographie sinnvoll und
verständlich zu formulieren - nur: warum haben die es nicht längst mal
getan?
Vielleicht, weil es keinen wirklichen Bedarf dafür gibt. Falsch
geschriebene Wörter können den Lesefluss stören und müssen die Toleranz
von Suchmaschinen erweitern (das berüchtigte „Meinten Sie ...?“), so dass
mehr nicht gemeinte Wörter gefunden werden. Aber Kommas, die in den
Fällen, in denen man mit Recht unsicher ist, nicht regelkonform gesetzt
werden, richten keinen Schaden an.
Die Rechtsschreibreform hat da die Situation leicht verbessert. Dort, wo
die bisherige Regel sehr starr war (Komma vor „und“ genau dann, wenn ein
ganzer Satz folgt; Komma immer vor erweitertem, nie vor einfachem
Infinitiv), ist jetzt öfter erlaubt, Kommas nach der Prosodie zu setzen,
also bei einer kleinen Zäsur beim Sprechen. Kennt oder berücksichtigt der
Schreiber die Prosodie des Satzes nicht, ist er selbst schuld und nicht
die Rechtschreibregeln.
Und wenn man einfach die alten Regeln weiter anwendet, was nach den neuen
nicht verboten ist, hat man eine 80%ige Trefferrate, die bessere Wahl
getroffen zu haben. Die RSR hat nur die restlichen 20% auch erlaubt.
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Helmut Richter