Sebastian Luettich
2008-02-20 22:21:19 UTC
Moinsen,
ich hoffe, ich bin hier nicht völlig falsch, die Rechtsgruppen werde ich
im Zweifelsfalle befragen.
Ich habe hier ein großes Archiv von Photographien, die alle im Auftrag
eines Dienstherren entstanden, zur weimaraner Zeiten, während der
folgenden tausend Jahre und der größte Teil zu DDR-Zeiten.
Die älteren Bilder scheinen mir urheberrechtlich nicht brisant, um diese
soll es hier auch nicht gehen.
Wie war das Urheberrecht in der DDR geregelt? Hier kann man ja die
Urheberschaft nicht grundsätzlich abtreten, sondern nur die verwertbaren
Rechte.
Sprich, hatte ein Photograph in der DDR immer das Urheberrecht, auch wenn
er im Dienstverhältnis zu einer öffentlichen Einrichtung stand, und in
deren Auftrag die Bilder fertigte? Gingen die Verwertungsrechte und
Gebrauchsrechte dieser Einrichtungen qua Besitz an deren Rechtsnachfolger
über?
Um das Ganze interessant zu machen, wie verhält sich das Alles, wenn die
zu erfolgende Benutzung unentgeltlich und zu wissenschaftlichen Zwecken
erfolgen soll?
S¹
ich hoffe, ich bin hier nicht völlig falsch, die Rechtsgruppen werde ich
im Zweifelsfalle befragen.
Ich habe hier ein großes Archiv von Photographien, die alle im Auftrag
eines Dienstherren entstanden, zur weimaraner Zeiten, während der
folgenden tausend Jahre und der größte Teil zu DDR-Zeiten.
Die älteren Bilder scheinen mir urheberrechtlich nicht brisant, um diese
soll es hier auch nicht gehen.
Wie war das Urheberrecht in der DDR geregelt? Hier kann man ja die
Urheberschaft nicht grundsätzlich abtreten, sondern nur die verwertbaren
Rechte.
Sprich, hatte ein Photograph in der DDR immer das Urheberrecht, auch wenn
er im Dienstverhältnis zu einer öffentlichen Einrichtung stand, und in
deren Auftrag die Bilder fertigte? Gingen die Verwertungsrechte und
Gebrauchsrechte dieser Einrichtungen qua Besitz an deren Rechtsnachfolger
über?
Um das Ganze interessant zu machen, wie verhält sich das Alles, wenn die
zu erfolgende Benutzung unentgeltlich und zu wissenschaftlichen Zwecken
erfolgen soll?
S¹
--
"Si Dieu voulait parler à l’homme en musique, il le ferait avec les œuvres
de Haydn, mais s’Il desirait Lui-même écouter de la musique, Il choisirait
Boccherini."
"Si Dieu voulait parler à l’homme en musique, il le ferait avec les œuvres
de Haydn, mais s’Il desirait Lui-même écouter de la musique, Il choisirait
Boccherini."