Discussion:
Photographien, Urheberrecht, dienstlicher Auftrag
(zu alt für eine Antwort)
Sebastian Luettich
2008-02-20 22:21:19 UTC
Permalink
Moinsen,

ich hoffe, ich bin hier nicht völlig falsch, die Rechtsgruppen werde ich
im Zweifelsfalle befragen.

Ich habe hier ein großes Archiv von Photographien, die alle im Auftrag
eines Dienstherren entstanden, zur weimaraner Zeiten, während der
folgenden tausend Jahre und der größte Teil zu DDR-Zeiten.

Die älteren Bilder scheinen mir urheberrechtlich nicht brisant, um diese
soll es hier auch nicht gehen.

Wie war das Urheberrecht in der DDR geregelt? Hier kann man ja die
Urheberschaft nicht grundsätzlich abtreten, sondern nur die verwertbaren
Rechte.

Sprich, hatte ein Photograph in der DDR immer das Urheberrecht, auch wenn
er im Dienstverhältnis zu einer öffentlichen Einrichtung stand, und in
deren Auftrag die Bilder fertigte? Gingen die Verwertungsrechte und
Gebrauchsrechte dieser Einrichtungen qua Besitz an deren Rechtsnachfolger
über?

Um das Ganze interessant zu machen, wie verhält sich das Alles, wenn die
zu erfolgende Benutzung unentgeltlich und zu wissenschaftlichen Zwecken
erfolgen soll?


--
"Si Dieu voulait parler à l’homme en musique, il le ferait avec les œuvres
de Haydn, mais s’Il desirait Lui-même écouter de la musique, Il choisirait
Boccherini."
Martin Ebert
2008-02-21 01:48:13 UTC
Permalink
Post by Sebastian Luettich
Ich habe hier ein großes Archiv von Photographien, die alle im Auftrag
eines Dienstherren entstanden, ...
und der größte Teil zu DDR-Zeiten.
Das möchte ich haben.
So ganz privat. Digital.
Post by Sebastian Luettich
Wie war das Urheberrecht in der DDR geregelt?
Schon die Frage ist falsch.
Post by Sebastian Luettich
Sprich, hatte ein Photograph in der DDR immer das Urheberrecht, auch wenn
er im Dienstverhältnis zu einer öffentlichen Einrichtung stand, (usw)
Völlig Banane.
Es gilt das bundesdeutsche Urheberrecht - und zwar ausnahmslos:
Es ist völlig egal, was die DDR damals so definierte - die DDR
gibt es nicht mehr ... und insoweit auch ihre Gesetze nicht mehr.
-> Vergiss die Idee, dass irgendwelche DDR-Gesetze fortgelten würden.
Post by Sebastian Luettich
Um das Ganze interessant zu machen, wie verhält sich das Alles, wenn die
zu erfolgende Benutzung unentgeltlich und zu wissenschaftlichen Zwecken
erfolgen soll?
Unbedeutend. -
Nach dem nun geltenden bundesdeutschen Urheberrecht hält der Autor alle
(freien) Rechte. - Und da ist es völlig wurscht ob der im Auftrag des
MfS oder von Parteien Gnaden dienstlich damals fotografiert hat. Allein
gültig ist die "Schöpfungshöhe" - die allerdings bei derartigen Foto-
grafien regelmäßig gegeben sein dürfte.

Insweit ist es rechtlich auch Wurscht, ob Du das "wissenschaftlich"
verbrämst.

Zwecks Klarstellung:
Ich bin weder Anwalt. Noch leiste ich Rechtsberatung. - Alles meine ganz
persönliche Meinung.

Ei, die Fotos würden mich trotzdem schon interessieren,
Mt
Boris Gerlach
2008-02-21 05:36:54 UTC
Permalink
Martin Ebert schrieb:

[...]
Post by Martin Ebert
Völlig Banane.
Es ist völlig egal, was die DDR damals so definierte - die DDR
gibt es nicht mehr ... und insoweit auch ihre Gesetze nicht mehr.
-> Vergiss die Idee, dass irgendwelche DDR-Gesetze fortgelten würden.
Post by Sebastian Luettich
Um das Ganze interessant zu machen, wie verhält sich das Alles, wenn die
zu erfolgende Benutzung unentgeltlich und zu wissenschaftlichen Zwecken
erfolgen soll?
Unbedeutend. -
Nach dem nun geltenden bundesdeutschen Urheberrecht hält der Autor alle
(freien) Rechte. - Und da ist es völlig wurscht ob der im Auftrag des
MfS oder von Parteien Gnaden dienstlich damals fotografiert hat. Allein
gültig ist die "Schöpfungshöhe" - die allerdings bei derartigen Foto-
grafien regelmäßig gegeben sein dürfte.
Man sehe dazu auch einen thread in de.rec.mampf in dem es um
windige Leute geht, die sich ihr Geld mit Klagen verdienen gegenüber Leuten
die von ihren Websites Lebensmittelbilder für ihre eigenen sites übernehmen.
Dier Kn**pers sind auch nicht die einzigen.

Das hat schon Methode.


Der Link zum Thema hier:

http://www.heise.de/ct/07/14/080/

und:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/103545

Der Name des threads in de.re.mampf:

c't-Magazin

BGE
Peter Veith
2008-02-21 06:27:28 UTC
Permalink
Post by Martin Ebert
-> Vergiss die Idee, dass irgendwelche DDR-Gesetze fortgelten würden.
Die Aussage ist in dieser Ausschließlichkeit nicht richtig.
Post by Martin Ebert
Nach dem nun geltenden bundesdeutschen Urheberrecht hält der Autor alle
(freien) Rechte. - Und da ist es völlig wurscht ob der im Auftrag des
MfS oder von Parteien Gnaden dienstlich damals fotografiert hat.
Wenn ein "Arbeitnehmer" im Auftrag seines "Arbeitgebers" fotografiert,
möglichst noch während der Arbeitszeit und im Rahmen seines Arbeitsvertrages
... da habe ich abe ganz große Bedenken. Hier "kleben" die Urheberrechte
zwar weiter am Fotografien, die Verwertungsrechte liegen aber m.E. beim
"Arbeitgeber".
Post by Martin Ebert
Ich bin weder Anwalt. Noch leiste ich Rechtsberatung. - Alles meine ganz
persönliche Meinung.
Meine auch. Ich habe übrigens ein vergleichbares Problem mit Fotos die aus
offiziellen Anlässen im Truppenteil fotografiert worden. Wenn, wie oben
angedeutet, die NVA die Verwertungsrechte hatte, steht folgende Frage:
- erloschen die 1990, analog dem Urteil zu den Strahlenopfern oder
- hat sie nunmehr die Bundeswehr?

Da es hier ums kassieren und nicht ums bezahlen geht, fürchte ich letzteres
......

Nicht das nun der Bund oder die BStU oder CDU, Links-Partei oder wie die
Rechtsnachfolger alle heißen nun Hatz auf PV oder SL machen würden, aber so
ein lokaler Fürst, den die Ansichten der genanten Herren nicht passen,
könnte schon Ärger machen. Und wenn er Leserbriefe in Zeitung oder
Gästebücher schreibt (alles schon erlebt) und sich in Konsequenz dann doch
jemand angesprochen fühlt kostenpflichtige Abmahnungen u schreiben .... dann
hat man erst einmal den Dreck.

Eine vorauseilende Absolution^^^Freigabe durch einen vermuteten
Rechtsnachfolger wird wohl an einer "Unzuständigkeit" scheitern, bis ....
bleibt nur "Mut".

Veith
--
Strukturen, Bilder & Geschichte(n) der LSK/LV
http://www.DDR-LUFTWAFFE.de
Martin Ebert
2008-02-21 18:30:07 UTC
Permalink
Post by Peter Veith
Post by Martin Ebert
-> Vergiss die Idee, dass irgendwelche DDR-Gesetze fortgelten würden.
Die Aussage ist in dieser Ausschließlichkeit nicht richtig.
Jetzt wirste aber -wie soll ich sagen- Korinthe. Es ging um Urheber-
recht konkret. Und nicht darum, ob der Einigungsvertrag noch irgend
ein Fitzelchen DDR hinterlassen hat.
Post by Peter Veith
Meine auch. Ich habe übrigens ein vergleichbares Problem mit Fotos die aus
offiziellen Anlässen im Truppenteil fotografiert worden. Wenn, wie oben
- erloschen die 1990, analog dem Urteil zu den Strahlenopfern oder
- hat sie nunmehr die Bundeswehr?
Und das dürfte sich quer durch alle Auftragsfotos ziehen. Gibt es ggf
dadurch einen Recht(e)snachfolger, weil in der DDR fast alles staatlich
war?

Und nebenbei spielt bei so einigen Aufnahmen auch noch das Recht am
eigenen Bild eine Rolle. Nicht jeder war relative Person der Zeitge-
schichte. Und da dürften so einige sein, die ihr Foto in einer
damaligen politischen Situation heute gar nicht gern veröffentlicht
sehen.
Post by Peter Veith
Da es hier ums kassieren und nicht ums bezahlen geht, fürchte ich letzteres
Ich teile Deine Befürchtung.
Post by Peter Veith
Eine vorauseilende Absolution^^^Freigabe durch einen vermuteten
Rechtsnachfolger wird wohl an einer "Unzuständigkeit" scheitern, bis ....
bleibt nur "Mut".
Und anders wird das auch nicht gehen. Da sind so viele Unklarheiten
drin dass das wohl nur ein Richter klären kann im Einzelfall. (Oder
die Einsicht des Beteiligten - soll auch schon mal vorgekommen sein.)

Mt
Rene Fuchs
2008-02-21 08:12:17 UTC
Permalink
Post by Martin Ebert
Ei, die Fotos würden mich trotzdem schon interessieren,
Nicht nur Dich.

René
--
Meine belanglose Meinung: <http://blog.ephilias.de>
Meine DDR: <http://blog.ephilias.de/category/meine-ddr/>
Matthias Opatz
2008-02-22 00:02:28 UTC
Permalink
Post by Rene Fuchs
Post by Martin Ebert
Ei, die Fotos würden mich trotzdem schon interessieren,
Nicht nur Dich.
Die Bilder sind aber zumindest auch nicht schlecht:
<http://einestages.spiegel.de/external/ShowAuthorAlbumBackground/a1420/l0/l0.html?sp=a1420&sp=l0&sp=l0#featuredEntry>
(oben rechts für "Bild vor" oder "Bild zurück")

Matthias
--
Manchmal im Schlaf find ich ein Lied, das ich am Tage vergaß.
Manchmal gefällt mir dann ein Ort, wo ich gedankenlos saß.
Manchmal versteh spät ich das Wort, das mir zu leise erschien.
Manchmal begreif ich dieses Jahr, wenn keine Wälder mehr blühn.
Post by Rene Fuchs
Bitte bei Mailantwort Großbuchstaben aus Reply-Adresse löschen
René
2008-02-22 01:27:18 UTC
Permalink
Post by Matthias Opatz
Post by Rene Fuchs
Post by Martin Ebert
Ei, die Fotos würden mich trotzdem schon interessieren,
Nicht nur Dich.
<http://einestages.spiegel.de/external/ShowAuthorAlbumBackground/a1420/l0/l0.html?sp=a1420&sp=l0&sp=l0#featuredEntry>
(oben
Post by Matthias Opatz
rechts für "Bild vor" oder "Bild zurück")
Ganz klasse: 10/21. Im Hintergrund das Transparent "Bestimmung des
Weltstandes durch Forschung und Entwicklung", im Vordergrund der
Barkas-Transporter im 30er Jahre-Design. (Und das Bild von 1969).
--
Wikipedia is a huge silo of pop trivia, and perhaps the world's
largest, most distributed bureaucracy - mostly manned by a casual staff
of teenagers and the unemployed.
Matthias Opatz
2008-02-22 01:46:22 UTC
Permalink
Post by René
Ganz klasse: 10/21. Im Hintergrund das Transparent "Bestimmung des
Weltstandes durch Forschung und Entwicklung", im Vordergrund der
Barkas-Transporter im 30er Jahre-Design. (Und das Bild von 1969).
Das is noch 'n Framo (Vorläufer vom Barkas).

Matthias
--
Doch als Scott an den Südpol kam, da stand schon Amundsens Fahne fein
·· Da brach der Frost von draußen her ihm tief in das Herz hinein. ··
···· Kein Petroleum half mehr, und kein Denken an Frau und Kind. ····
···· Und erfrorn mit ihm sind vier Mann im ewigen Eis und Wind! ·····

== Bitte bei Mailantwort Großbuchstaben aus Reply-Adresse löschen! ==
René
2008-02-22 02:20:46 UTC
Permalink
Post by Matthias Opatz
Post by René
Ganz klasse: 10/21. Im Hintergrund das Transparent "Bestimmung des
Weltstandes durch Forschung und Entwicklung", im Vordergrund der
Barkas-Transporter im 30er Jahre-Design. (Und das Bild von 1969).
Das is noch 'n Framo (Vorläufer vom Barkas).
Ach ja, vor 1956 hieß das Teil noch Framo. Von 56 bis 62 hatte es aber
schon Barkas-Logos.
--
"We were somewhere around Rivendell when the drugs began to take hold..."
Hunter S. Tolkien
t***@schlegels.com
2008-02-22 09:35:10 UTC
Permalink
Post by René
Post by Matthias Opatz
Post by René
Ganz klasse: 10/21. Im Hintergrund das Transparent "Bestimmung des
Weltstandes durch Forschung und Entwicklung", im Vordergrund der
Barkas-Transporter im 30er Jahre-Design. (Und das Bild von 1969).
Das is noch 'n Framo (Vorläufer vom Barkas).
Ach ja, vor 1956 hieß das Teil noch Framo. Von 56 bis 62 hatte es aber
schon Barkas-Logos.
Hmm, das Auto im Vordergrund ist IMHO weder ein Barkas noch ein Framo,
sondern ein Garant - der Vorläufer des Robur, vgl. auch z.B. hier:

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bye - Torsten
Rene Fuchs
2008-02-22 08:37:46 UTC
Permalink
Post by Matthias Opatz
Post by Rene Fuchs
Post by Martin Ebert
Ei, die Fotos würden mich trotzdem schon interessieren,
Nicht nur Dich.
<http://einestages.spiegel.de/external/ShowAuthorAlbumBackground/a1420/l0/l0.html?sp=a1420&sp=l0&sp=l0#featuredEntry>
(oben rechts für "Bild vor" oder "Bild zurück")
In der Tat, danke für den Link.

René
--
Meine belanglose Meinung: <http://blog.ephilias.de>
Meine DDR: <http://blog.ephilias.de/category/meine-ddr/>
gunter kuehne
2008-02-21 20:40:55 UTC
Permalink
Post by Martin Ebert
Post by Sebastian Luettich
Ich habe hier ein großes Archiv von Photographien, die alle im Auftrag
eines Dienstherren entstanden, ...
und der größte Teil zu DDR-Zeiten.
Das möchte ich haben.
So ganz privat. Digital.
Post by Sebastian Luettich
Wie war das Urheberrecht in der DDR geregelt?
Schon die Frage ist falsch.
Post by Sebastian Luettich
Sprich, hatte ein Photograph in der DDR immer das Urheberrecht, auch wenn
er im Dienstverhältnis zu einer öffentlichen Einrichtung stand, (usw)
Völlig Banane.
Völlig Falsch Ihr habt für alles aus der DDR im Einigungsvertrag bestehende
Rechte und Pflichten anerkannt.
Post by Martin Ebert
Es ist völlig egal, was die DDR damals so definierte - die DDR
gibt es nicht mehr ... und insoweit auch ihre Gesetze nicht mehr.
-> Vergiss die Idee, dass irgendwelche DDR-Gesetze fortgelten würden.
Falsch siehe Oben
Post by Martin Ebert
Post by Sebastian Luettich
Um das Ganze interessant zu machen, wie verhält sich das Alles, wenn die
zu erfolgende Benutzung unentgeltlich und zu wissenschaftlichen Zwecken
erfolgen soll?
Unbedeutend. -
Nach dem nun geltenden bundesdeutschen Urheberrecht hält der Autor alle
(freien) Rechte. - Und da ist es völlig wurscht ob der im Auftrag des
MfS oder von Parteien Gnaden dienstlich damals fotografiert hat. Allein
gültig ist die "Schöpfungshöhe" - die allerdings bei derartigen Foto-
grafien regelmäßig gegeben sein dürfte.
Insweit ist es rechtlich auch Wurscht, ob Du das "wissenschaftlich"
verbrämst.
Ich bin weder Anwalt. Noch leiste ich Rechtsberatung. - Alles meine ganz
persönliche Meinung.
Und die ist Falsch
Post by Martin Ebert
Ei, die Fotos würden mich trotzdem schon interessieren,
Mt
Gunter
--
Wichtige Mail an bastler100atarcorde
Gerald Endres
2008-02-22 13:03:39 UTC
Permalink
Post by gunter kuehne
Völlig Falsch Ihr habt für alles aus der DDR im Einigungsvertrag bestehende
Rechte und Pflichten anerkannt.
Wie kommt es dass du Martin mit "Ihr" anredest? Wen meist du damit?
Die Wessis? Geht bei Martin nicht. Irgendein Kollektiv, zu dem Martin
gehört, Gunter Kuehne aber nicht? Rätsel über Rätsel!

Aber jetzt zum Kern: "Alles"?. Da hast du was falsch verstanden. Die
Bundesrepublik hat nur einen großen Teil der _staatlichen_ Rechte und
Pflichten übernommen. Und es gab ja auch noch anderes. Die
Genossenschaften zum Beipiel.
Also: Die Träger vieler Rechte und Pflichten existieren einfach nicht
mehr, und manches ist vermeintlich oder real herrenlos geworden.
Zumindest ist umstritten, wer Anspruch darauf hat. (Aktuelles Beipiel:
Bodenreformland in Brandenburg)

Und schon gar nicht hat sich die BRD verpflichtet, unverändert die
Rechtskonstellationen der DDR weiterzuführen.

Gruß
Gerald
--
http://www.boen-end.de
Matthias Opatz
2008-02-21 23:48:46 UTC
Permalink
Post by Martin Ebert
Post by Sebastian Luettich
Wie war das Urheberrecht in der DDR geregelt?
Schon die Frage ist falsch.
Wieso?

Matthias
--
Stell dich mitten in den Regen, glaub an seinen Tropfensegen.
Spinn dich in das Rauschen ein und versuche gut zu sein.

Bitte bei Mailantwort Großbuchstaben aus Reply-Adresse löschen
Christoph Maercker
2008-02-22 07:06:06 UTC
Permalink
Post by Martin Ebert
Es ist völlig egal, was die DDR damals so definierte - die DDR
gibt es nicht mehr ... und insoweit auch ihre Gesetze nicht mehr.
-> Vergiss die Idee, dass irgendwelche DDR-Gesetze fortgelten würden.
Das gilt zumindest nicht so allgemein, wie Du es formulierst: Beim
Strafrecht ist das z.B. nicht so. Die DDR-Grenzer und -Funktionäre
wurden (zumindest offiziell) immer wegen Verstößen gegen damals
geltendes DDR-Recht angeklagt.
--
CU Christoph Maercker.
Gerald Endres
2008-02-22 14:17:57 UTC
Permalink
Post by Christoph Maercker
Post by Martin Ebert
Es ist völlig egal, was die DDR damals so definierte - die DDR
gibt es nicht mehr ... und insoweit auch ihre Gesetze nicht mehr.
-> Vergiss die Idee, dass irgendwelche DDR-Gesetze fortgelten würden.
Das gilt zumindest nicht so allgemein, wie Du es formulierst: Beim
Strafrecht ist das z.B. nicht so. Die DDR-Grenzer und -Funktionäre
wurden (zumindest offiziell) immer wegen Verstößen gegen damals
geltendes DDR-Recht angeklagt.
Das liegt am prinzipiellen Rückwirkungsverbot im Strafrecht ("nulla
poena sine lege"). Im Zivilrecht kann es ganz anders aussehen. Oder
glaubst du, eine in der DDR geschlossene Ehe unterliege noch immer dem
Familienrecht der DDR?

Gruß
Gerald
--
http://www.boen-end.de
Boris Gerlach
2008-02-22 17:23:30 UTC
Permalink
Post by Gerald Endres
Post by Christoph Maercker
Post by Martin Ebert
Es ist völlig egal, was die DDR damals so definierte - die DDR
gibt es nicht mehr ... und insoweit auch ihre Gesetze nicht mehr.
-> Vergiss die Idee, dass irgendwelche DDR-Gesetze fortgelten würden.
Das gilt zumindest nicht so allgemein, wie Du es formulierst: Beim
Strafrecht ist das z.B. nicht so. Die DDR-Grenzer und -Funktionäre
wurden (zumindest offiziell) immer wegen Verstößen gegen damals
geltendes DDR-Recht angeklagt.
Das liegt am prinzipiellen Rückwirkungsverbot im Strafrecht ("nulla
poena sine lege"). Im Zivilrecht kann es ganz anders aussehen. Oder
glaubst du, eine in der DDR geschlossene Ehe unterliege noch immer dem
Familienrecht der DDR?
Gruß
Gerald
Stimmt. Da haben sich so manche ungeschaut und sich nicht mehr wiedergefunden.
Der Stichtag war WIMRE 01.01.1992.


Viele schöne interessante Sachen dazu hier:


http://www.finanztip.de/recht/familie/ddrehen.htm



BGE
Matthias Opatz
2008-02-22 23:56:15 UTC
Permalink
Post by Gerald Endres
Das liegt am prinzipiellen Rückwirkungsverbot im Strafrecht ("nulla
poena sine lege"). Im Zivilrecht kann es ganz anders aussehen. Oder
glaubst du, eine in der DDR geschlossene Ehe unterliege noch immer dem
Familienrecht der DDR?
Das nicht, aber, um mal auf den Schutz von Urheberrechten zu kommen:
Noch geltende Schutzfristen kann man nach heutigem Recht verlängern.
Aber Schutzfristen, die nach DDR-Recht bereits zu DDR-Zeiten abgelaufen
waren, und die Werke waren frei verfügbar, kann man nicht wieder
zurücksetzen. IANAL.

Matthias
--
···· Das vergess ich nie: Was ich allein nicht sagen konnte, das ····
···· sagte ich mit euch. Arm war mein Mund, doch mit eurem Reich. ···
······ O Freunde, unsre Erdentour lässt in der Erde eine Spur! ······

== Bitte bei Mailantwort Großbuchstaben aus Reply-Adresse löschen. ==
Gerald Endres
2008-02-23 00:21:56 UTC
Permalink
Post by Matthias Opatz
Noch geltende Schutzfristen kann man nach heutigem Recht verlängern.
Aber Schutzfristen, die nach DDR-Recht bereits zu DDR-Zeiten abgelaufen
waren, und die Werke waren frei verfügbar, kann man nicht wieder
zurücksetzen. IANAL.
Dass man abgelaufene Fristen nicht zurücksetzen kann, ist klar. Weißt
du zufällig, welche Fristen in der DDR kürzer waren, und was da noch
zu DDR-Zeiten abgelaufen sein könnte?
Obwohl selbst "Urheber", bin ich kein Freund der exzessiven
Schützerei. So wie sie jetzt gehandhabt wird, dient sie mehr den
Vermarktern als den Urhebern. Und wenn dann auch noch staatliche
Archive etc. ihre Bestände nicht public domain stellen, sondern wie
Profitcenter agieren ...


Gruß
Gerald
--
http://www.boen-end.de
Matthias Opatz
2008-02-23 00:45:18 UTC
Permalink
Post by Gerald Endres
Weißt
du zufällig, welche Fristen in der DDR kürzer waren, und was da noch
zu DDR-Zeiten abgelaufen sein könnte?
Bei Fotos: Urheberrecht (Schöpferisches) 50 Jahre, Leistungsschutzrecht
(Handwerkliches) 10 Jahre.

Matthias
--
Wenn ich ein paar Freunde find, die an meiner Seite gehen, und der
Lebensbrunnen voll ist für die durstgen Züge. Wenn ich eine Heimat
kenn' und die Heimat kennt mich wieder, nämlich bin ich glücklich.
= Bitte bei Mailantwort Großbuchstaben aus Reply-Adresse löschen =
Matthias Opatz
2008-02-23 00:50:52 UTC
Permalink
Post by Matthias Opatz
Bei Fotos: Urheberrecht (Schöpferisches) 50 Jahre, Leistungsschutzrecht
(Handwerkliches) 10 Jahre.
... nach derc ersten legalen Veröffentlichung (also nicht nach Lebensdaten
des Schöpfers, WIMRE).

Für Fernsehen hilft vielleicht das weiter:
<http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=37848>

Matthias
--
Moll sitzt im Lehnstuhl und schlürft Likör. Im Radio hämmert Punky-
Funk und Funky-Punk, doch Moll hört nichts mehr. Er hört auch nicht
das Klopfen und Klingeln an der Tür, Die woll'n nichts mehr von mir

= Bitte bei Mailantwort Großbuchstaben aus Reply-Adresse löschen! =
Gerald Endres
2008-02-23 09:24:54 UTC
Permalink
Post by Matthias Opatz
Post by Matthias Opatz
Bei Fotos: Urheberrecht (Schöpferisches) 50 Jahre, Leistungsschutzrecht
(Handwerkliches) 10 Jahre.
... nach derc ersten legalen Veröffentlichung (also nicht nach Lebensdaten
des Schöpfers, WIMRE).
Was beim Schöpferischem heißt: Keine Chance, dass die Rechte von in
der DDR Geschaffenem noch zu DDR-Zeiten abgelaufen sind.
Post by Matthias Opatz
<http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=37848>
Danke für den Hinweis, sehr interessant. Das ist aber die Situation,
wie ich sie kenne: Der Urheber in der DDR hatte einen
"Fire-and-Forget"-Vertrag, das heißt, mit der einmaligen Bezahlung ist
alles abgegolten und die abnehmende Institution kann das Werk
unbeschränkt nutzen. Das scheint in der DDR die übliche Form gewesen
zu sein. Und diese Vertagssituation hat sich nicht geändert. Das
unbeschränkte Nutzungsrecht, darum ging es in dem Verfahren, ist dann
auf die Sendeanstalten übergegangen, die den DDR-Fernsefunk abgelöst
haben. (Was glaubst du, warum der MDR soviel alte Fernsehfunk-Schinken
sendet? Ist billig)

Da hat man es dann, wenn man das Werk nutzen will, mit der Institution
oder ihrem Rechtsnachfolger zu tun, - was ich ja auch in Sebastians
Fall so vermutet habe.

Mich würde aber zusätzlich mal interessieren, wo die Rechte abgelaufen
sein könnten und was dann wirklich public domain sein könnte. - So wie
es ausgerechnet im Mutterland des Kapitalismus oft der Fall ist:
Alles, was zum Beipiel die Army-Kameramänner im und nach dem zweiten
Weltkrieg in Europa gedreht haben, wird rechtefrei von den National
Archives zur Verfügung gestellt.

Gruß
Gerald
--
http://www.boen-end.de
Matthias Opatz
2008-02-23 10:16:01 UTC
Permalink
Post by Gerald Endres
(Was glaubst du, warum der MDR soviel alte Fernsehfunk-Schinken
sendet? Ist billig)
Zumal er damit Erfolg (Quoten) erzielt ...

Matthias
--
In dem Pharaonengrab fand man einst ein altes Samenkorn. Als man
es uns wiedergab, gaben wir's der Erde, und dann brach es auf!
Und eine Blume blühte auf, so eine Blume – herrlich!

Bitte bei Mailantwort Großbuchstaben aus Reply-Adresse löschen!
gunter kuehne
2008-02-23 10:57:43 UTC
Permalink
Post by Matthias Opatz
Post by Gerald Endres
(Was glaubst du, warum der MDR soviel alte Fernsehfunk-Schinken
sendet? Ist billig)
Zumal er damit Erfolg (Quoten) erzielt ...
Matthias
Naja der ORB ist aber nicht viel schlechter :)
--
Wichtige Mail an bastler100atarcorde
Florian Ritter
2008-02-24 20:47:36 UTC
Permalink
Bei Fotos: Urheberrecht (Sch?pferisches) 50 Jahre, Leistungsschutzrecht
(Handwerkliches) 10 Jahre.
... nach derc ersten legalen Ver?ffentlichung (also nicht nach Lebensdaten
des Sch?pfers, WIMRE).
Was beim Sch?pferischem hei?t: Keine Chance, dass die Rechte von in
der DDR Geschaffenem noch zu DDR-Zeiten abgelaufen sind.
<http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=37848>
Danke f?r den Hinweis, sehr interessant. Das ist aber die Situation,
wie ich sie kenne: Der Urheber in der DDR hatte einen
"Fire-and-Forget"-Vertrag, das hei?t, mit der einmaligen Bezahlung ist
alles abgegolten und die abnehmende Institution kann das Werk
unbeschr?nkt nutzen. Das scheint in der DDR die ?bliche Form gewesen
zu sein.
Tja, liess sich aber umgehen. Wenn eine, sagen wir mal Schoepfung oder
Erfindung, sich auf den dienstlichen Bereich bezog, brachten ganz
Abgefeimte diese als "Neuerung" ein; das lief unter "Neuererwesen" und
ist nichts anderes als das seit Reichs- und zu Bundeszeiten bekannte
"betriebliche Vorschlagswesen". Nehmen wir mal, der Vorschlag fuehrte
zu einer eminenten Energieeinsparung, so wurden fortlaufend Tantiemen
gezahlt - FR
Bernd Ullrich
2008-02-25 23:14:25 UTC
Permalink
"Florian Ritter"
[:::]
Post by Florian Ritter
". Nehmen wir mal, der Vorschlag fuehrte
zu einer eminenten Energieeinsparung, so wurden fortlaufend
Tantiemen
gezahlt - FR
Mir sind nur "Einmal-Zahlungen" geläufig, hast du andere Beispiele?

BU
Boris Gerlach
2008-02-23 04:44:44 UTC
Permalink
Post by Matthias Opatz
Post by Gerald Endres
Weißt
du zufällig, welche Fristen in der DDR kürzer waren, und was da noch
zu DDR-Zeiten abgelaufen sein könnte?
Bei Fotos: Urheberrecht (Schöpferisches) 50 Jahre, Leistungsschutzrecht
(Handwerkliches) 10 Jahre.
Matthias
Was demnächst gerade abläuft sind die langfristigen Verträge der DDR
mit der SU über die Lieferung von Erdgas und Erdöl, die die BRD als
Rechtsnachfolger mitübernahm. Günstig Öl und Gas. Das sagt nur
nimand bei der RWE oder den anderen. Sie begründen zwar Öl- und
Gaspreiserhöhungen immer mit dem Weltmarkt in Rotterdam,
sagen aber nie, daß sie einen Teil ihrer Ware sehr viel vorteilhafter bekommen.
Diese Sonderregelungen wurden damals abgeschlossen im Gegenzug
zu den Arbeiten der DDR an der BAM. Gesehen und gehört derletzt in einer Doku
über die BAM.

BGE
Gunter Kuehne
2008-02-23 09:20:11 UTC
Permalink
Post by Boris Gerlach
Post by Matthias Opatz
Post by Gerald Endres
Weißt
du zufällig, welche Fristen in der DDR kürzer waren, und was da noch
zu DDR-Zeiten abgelaufen sein könnte?
Bei Fotos: Urheberrecht (Schöpferisches) 50 Jahre, Leistungsschutzrecht
(Handwerkliches) 10 Jahre.
Matthias
Was demnächst gerade abläuft sind die langfristigen Verträge der DDR
mit der SU über die Lieferung von Erdgas und Erdöl, die die BRD als
Rechtsnachfolger mitübernahm. Günstig Öl und Gas. Das sagt nur
nimand bei der RWE oder den anderen. Sie begründen zwar Öl- und
Gaspreiserhöhungen immer mit dem Weltmarkt in Rotterdam,
sagen aber nie, daß sie einen Teil ihrer Ware sehr viel vorteilhafter
bekommen. Diese Sonderregelungen wurden damals abgeschlossen im Gegenzug
zu den Arbeiten der DDR an der BAM. Gesehen und gehört derletzt in einer
Doku über die BAM.
BGE
Darauf habe ich schon mehrfach hingewiesen ( es will nurt niemand Hören)
Es waren übrigens 20 % unter Rotterdamm vereinbart.)
An den Tankstellen merke ich allerdings davon nichts.
Und Um Wieder O.T. Zu werden .
Passfotos waren in der DDR als Auftragswerke behandelt worden.
Deshalb bekamst du ja auch das oder die Negative dazu.
Dazu gabs zu DDR Zeiten mal einen Staatsanwaltfilm im Fernsehen.
Gunter
--
Wichtige mail an bastler100atarcorde
Peter Veith
2008-02-23 11:33:29 UTC
Permalink
Post by Gunter Kuehne
Post by Boris Gerlach
Was demnächst gerade abläuft sind die langfristigen Verträge der DDR
mit der SU über die Lieferung von Erdgas und Erdöl, die die BRD als
Rechtsnachfolger mitübernahm. Günstig Öl und Gas. Das sagt nur
nimand bei der RWE oder den anderen. Sie begründen zwar Öl- und
Gaspreiserhöhungen immer mit dem Weltmarkt in Rotterdam,
sagen aber nie, daß sie einen Teil ihrer Ware sehr viel vorteilhafter
bekommen. Diese Sonderregelungen wurden damals abgeschlossen im Gegenzug
zu den Arbeiten der DDR an der BAM. Gesehen und gehört derletzt in einer
Doku über die BAM.
Darauf habe ich schon mehrfach hingewiesen ( es will nurt niemand Hören)
Es waren übrigens 20 % unter Rotterdamm vereinbart.)
Hat jemand dafür (Abschlag sowie Auslaufen der Verträge) einen Beleg?
Wie groß ist der Anteil russischen Erdöls heute?

Veith
--
Strukturen, Bilder & Geschichte(n) der LSK/LV
http://www.DDR-LUFTWAFFE.de
Boris Gerlach
2008-02-23 12:02:35 UTC
Permalink
Post by Peter Veith
Post by Gunter Kuehne
Post by Boris Gerlach
Was demnächst gerade abläuft sind die langfristigen Verträge der DDR
mit der SU über die Lieferung von Erdgas und Erdöl, die die BRD als
Rechtsnachfolger mitübernahm. Günstig Öl und Gas. Das sagt nur
nimand bei der RWE oder den anderen. Sie begründen zwar Öl- und
Gaspreiserhöhungen immer mit dem Weltmarkt in Rotterdam,
sagen aber nie, daß sie einen Teil ihrer Ware sehr viel vorteilhafter
bekommen. Diese Sonderregelungen wurden damals abgeschlossen im Gegenzug
zu den Arbeiten der DDR an der BAM. Gesehen und gehört derletzt in einer
Doku über die BAM.
Darauf habe ich schon mehrfach hingewiesen ( es will nurt niemand Hören)
Es waren übrigens 20 % unter Rotterdamm vereinbart.)
Hat jemand dafür (Abschlag sowie Auslaufen der Verträge) einen Beleg?
Wie groß ist der Anteil russischen Erdöls heute?
Beleg ham wa nich. Wir sind hier im usenet!

Wenn ich meiner Verwandschaft und Bekanntschaft so glauben darf,
dann sind heute ca. 20% der Erdölerzeugnisse aus russischen Rohöl hergestellt.
Aber das kannst Du bestimmt ergoogeln.
Die Dokumentation kam ca. vor einem halben Jahr. Es ging dort um die
Erdgastrasse bis zur Wende.


BGE
gunter kuehne
2008-02-23 19:08:12 UTC
Permalink
Post by Boris Gerlach
Post by Peter Veith
Post by Gunter Kuehne
Post by Boris Gerlach
Was demnächst gerade abläuft sind die langfristigen Verträge der DDR
mit der SU über die Lieferung von Erdgas und Erdöl, die die BRD als
Rechtsnachfolger mitübernahm. Günstig Öl und Gas. Das sagt nur
nimand bei der RWE oder den anderen. Sie begründen zwar Öl- und
Gaspreiserhöhungen immer mit dem Weltmarkt in Rotterdam,
sagen aber nie, daß sie einen Teil ihrer Ware sehr viel vorteilhafter
bekommen. Diese Sonderregelungen wurden damals abgeschlossen im
Gegenzug zu den Arbeiten der DDR an der BAM. Gesehen und gehört
derletzt in einer Doku über die BAM.
Darauf habe ich schon mehrfach hingewiesen ( es will nurt niemand Hören)
Es waren übrigens 20 % unter Rotterdamm vereinbart.)
Hat jemand dafür (Abschlag sowie Auslaufen der Verträge) einen Beleg?
Wie groß ist der Anteil russischen Erdöls heute?
Beleg ham wa nich. Wir sind hier im usenet!
Wenn ich meiner Verwandschaft und Bekanntschaft so glauben darf,
dann sind heute ca. 20% der Erdölerzeugnisse aus russischen Rohöl
hergestellt. Aber das kannst Du bestimmt ergoogeln.
Die Dokumentation kam ca. vor einem halben Jahr. Es ging dort um die
Erdgastrasse bis zur Wende.
BGE
Irgendwer im Ard ( Zdf) ?? hat jetzt mal gesagt, als es um Irak, Iran und
Kraftstoffpreise ging das wir ca 25 % aus Russland beziehen und den Rest
aus Nordsee und auch einheimisches Erdöl ist zu mehr Prozent beteiligt als
Irak, -Iranisches.
Um Wieder O.T. zu werden .
in meiner Zeit bei der Energie hieß es immer Trafo öl sei deswegen so
teuer weil nur ne bestimmte Sorte aus Arabien sich dafür eignete.
Russisches ( sowjetisches damals) währe dazu nicht geeignet weil gewisse
Inhaltsstoffe fehlen oder zu gering sind.
( Fällt unter Viel gehörtes Gerücht)
Obs stimmt ?
Gruß Gunter
--
Wichtige Mail an bastler100atarcorde
Ronald Konschak
2008-02-23 20:42:04 UTC
Permalink
Post by gunter kuehne
in meiner Zeit bei der Energie hieß es immer Trafo öl sei deswegen so
teuer weil nur ne bestimmte Sorte aus Arabien sich dafür eignete.
Russisches ( sowjetisches damals) währe dazu nicht geeignet weil gewisse
Inhaltsstoffe fehlen oder zu gering sind.
( Fällt unter Viel gehörtes Gerücht)
Obs stimmt ?
Nein. Trafoöl ist sehr aufwendig in der Herstellung. Nur die
Ausbeute, d.h. welche Menge Trafoöl man aus dem Rohöl
gewinnen kann, ist von der Rohölsorte abhängig.

Ronald.
--
Ich bin eine Kiefer im Märkischen Land
ich hab Durst auf Wasser im trockenen Sand
Nach dem großen Krieg, da wurd ich gepflanzt
und die Wurzeln sind flach, Stamm und Krone verkrampft
gunter kuehne
2008-02-23 22:09:08 UTC
Permalink
Post by Ronald Konschak
Post by gunter kuehne
in meiner Zeit bei der Energie hieß es immer Trafo öl sei deswegen so
teuer weil nur ne bestimmte Sorte aus Arabien sich dafür eignete.
Russisches ( sowjetisches damals) währe dazu nicht geeignet weil gewisse
Inhaltsstoffe fehlen oder zu gering sind.
( Fällt unter Viel gehörtes Gerücht)
Obs stimmt ?
Nein. Trafoöl ist sehr aufwendig in der Herstellung. Nur die
Ausbeute, d.h. welche Menge Trafoöl man aus dem Rohöl
gewinnen kann, ist von der Rohölsorte abhängig.
Ronald.
Also in direckt stimmst doch.
es währe mit sowj.( Russ) Öl einfach zu aufwendig.
Gunter
--
Wichtige Mail an bastler100atarcorde
Florian Ritter
2008-02-24 21:06:03 UTC
Permalink
Post by gunter kuehne
Post by Boris Gerlach
Wenn ich meiner Verwandschaft und Bekanntschaft so glauben darf,
dann sind heute ca. 20% der Erd?lerzeugnisse aus russischen Roh?l
hergestellt. Aber das kannst Du bestimmt ergoogeln.
Die Dokumentation kam ca. vor einem halben Jahr. Es ging dort um die
Erdgastrasse bis zur Wende.
Irgendwer im Ard ( Zdf) ?? hat jetzt mal gesagt, als es um Irak, Iran und
Kraftstoffpreise ging das wir ca 25 % aus Russland beziehen und den Rest
aus Nordsee und auch einheimisches Erd?l ist zu mehr Prozent beteiligt als
Irak, -Iranisches.
Um Wieder O.T. zu werden .
in meiner Zeit bei der Energie hie? es immer Trafo ?l sei deswegen so
teuer weil nur ne bestimmte Sorte aus Arabien sich daf?r eignete.
Russisches ( sowjetisches damals) w?hre dazu nicht geeignet weil gewisse
Inhaltsstoffe fehlen oder zu gering sind.
( F?llt unter Viel geh?rtes Ger?cht)
Obs stimmt ?
Wer hat denn Trafo-Oel hergestellt? Boehlen?
Ich moechte das fuer ein Geruecht halten. Das russ. Rohoel ist von
minderer Qualitaet deswegen, als dass es rel. schwefelreich ist und
ziemlich aufwendig entschwefelt werden muss. Lybisches Rohoel ist sehr
hochwertig, weil sehr schwefelarm (wie auch das Oel aus Miltzow, nur
ist die Quelle nicht sehr ergiebig...). Nur will sich mir dabei der
Zusammenhang mit Trafooel nicht so recht erschliessen - FR
gunter kuehne
2008-02-25 17:56:02 UTC
Permalink
Post by Florian Ritter
Post by gunter kuehne
Post by Boris Gerlach
Wenn ich meiner Verwandschaft und Bekanntschaft so glauben darf,
dann sind heute ca. 20% der Erd?lerzeugnisse aus russischen Roh?l
hergestellt. Aber das kannst Du bestimmt ergoogeln.
Die Dokumentation kam ca. vor einem halben Jahr. Es ging dort um die
Erdgastrasse bis zur Wende.
Irgendwer im Ard ( Zdf) ?? hat jetzt mal gesagt, als es um Irak, Iran und
Kraftstoffpreise ging das wir ca 25 % aus Russland beziehen und den Rest
aus Nordsee und auch einheimisches Erd?l ist zu mehr Prozent beteiligt
als Irak, -Iranisches.
Um Wieder O.T. zu werden .
in meiner Zeit bei der Energie hie? es immer Trafo ?l sei deswegen so
teuer weil nur ne bestimmte Sorte aus Arabien sich daf?r eignete.
Russisches ( sowjetisches damals) w?hre dazu nicht geeignet weil gewisse
Inhaltsstoffe fehlen oder zu gering sind.
( F?llt unter Viel geh?rtes Ger?cht)
Obs stimmt ?
Wer hat denn Trafo-Oel hergestellt? Boehlen?
Ich moechte das fuer ein Geruecht halten. Das russ. Rohoel ist von
minderer Qualitaet deswegen, als dass es rel. schwefelreich ist und
ziemlich aufwendig entschwefelt werden muss. Lybisches Rohoel ist sehr
hochwertig, weil sehr schwefelarm (wie auch das Oel aus Miltzow, nur
ist die Quelle nicht sehr ergiebig...). Nur will sich mir dabei der
Zusammenhang mit Trafooel nicht so recht erschliessen - FR
Könnte vielleicht doch mit dem Schwefel zusammenhängen ?
Weil schwefelfrei muss es schon sein.
Hergestellt Ups frag mich heute nicht mehr was auf den Fässern stand.
Ich weiß nur es gab 2 Sorten . eine aus DDR Produktion und eine Import.
Gunter
--
Wichtige Mail an bastler100atarcorde
Matthias Opatz
2008-02-23 12:07:43 UTC
Permalink
Post by Boris Gerlach
Diese Sonderregelungen wurden damals abgeschlossen im Gegenzug
zu den Arbeiten der DDR an der BAM. Gesehen und gehört derletzt in einer Doku
über die BAM.
BAM?

Matthias
--
Doch als Scott an den Südpol kam, da stand schon Amundsens Fahne fein
·· Da brach der Frost von draußen her ihm tief in das Herz hinein. ··
···· Kein Petroleum half mehr, und kein Denken an Frau und Kind. ····
···· Und erfrorn mit ihm sind vier Mann im ewigen Eis und Wind! ·····

== Bitte bei Mailantwort Großbuchstaben aus Reply-Adresse löschen! ==
Matthias Opatz
2008-02-23 12:08:08 UTC
Permalink
Post by Boris Gerlach
Diese Sonderregelungen wurden damals abgeschlossen im Gegenzug
zu den Arbeiten der DDR an der BAM. Gesehen und gehört derletzt in einer Doku
über die BAM.
BAM?

Das ist doch aber 'ne Eisenbahn.

Matthias
--
Doch als Scott an den Südpol kam, da stand schon Amundsens Fahne fein
·· Da brach der Frost von draußen her ihm tief in das Herz hinein. ··
···· Kein Petroleum half mehr, und kein Denken an Frau und Kind. ····
···· Und erfrorn mit ihm sind vier Mann im ewigen Eis und Wind! ·····

== Bitte bei Mailantwort Großbuchstaben aus Reply-Adresse löschen! ==
Boris Gerlach
2008-02-23 12:07:44 UTC
Permalink
Post by Matthias Opatz
Post by Boris Gerlach
Diese Sonderregelungen wurden damals abgeschlossen im Gegenzug
zu den Arbeiten der DDR an der BAM. Gesehen und gehört derletzt in einer Doku
über die BAM.
BAM?
Das ist doch aber 'ne Eisenbahn.
Ja hab ich auch grade gesehen.
Ich verschrob mich. Die Erdgastrasse war gemeint und zwar
wird in dem Film der zweimalige DDR Einsatz besonders erwähnt.

Sorry.
So geht man mit Schlagwörtern falsch um.

BGE
Peter Veith
2008-02-23 12:32:42 UTC
Permalink
Post by Boris Gerlach
Ich verschrob mich. Die Erdgastrasse war gemeint und zwar
wird in dem Film der zweimalige DDR Einsatz besonders erwähnt.
- Drushba-Trasse (1974-1978).
6000 FDJ-Delegierte verlegten 268 km Erdgasleitung in der UdSSR;

- Erdgastrasse Sowjetunion.
Am 15.2.1982 übergab E. Honecker die von der DDR zu bauenden beiden
Abschnitte einer Erdgasleitung in der UdSSR (in Länge von 126 bzw. 420 km,
dazu den Bau von 7 Verdichterkomplexen, von Wohnungen und
Sozialeinrichtungen) der FDJ als Zentrales J. Im Mai 1982 fuhren die ersten
160 Monteure und Ingenieure in die UdSSR. Anfang 1984 arbeiteten 8713
DDR-Bürger an der Erdgastrasse, darunter 4928 Mitglieder der FDJ. Die
Delegierung wird durch die jeweilige FDJ-Bezirksleitung ausgesprochen, die
Einsatzzeit beträgt mindestens 2 Jahre.

- DDR-Gasleitungsbau (1982). Bau von 351 km Erdgasleitungen von Salzwedel
nach Premnitz (Kr. Rathenow), Rostock und Schwerin, an dem 804 FDJler in 33
Jugendbrigaden mitwirkten.

Mir fällt aber auch immer als erstes "BAM" ein, warum auch immer. Jedenfalls
waren wohl auch ein paar FDJler an der BAM, ggf. war sie "nur" kein
_Zentrales_ Jugendobjekt?!

s.a.: http://groups.google.de/group/de.alt.folklore.ddr/msg/0d1b1526fce76e19
ff.

Quellen:
DDR-Handbuch: Jugendobjekte. Enzyklopädie der DDR, S. 3531 (vgl. DDR-HB, S.
691) (c) Bundesministerium des Innern
http://www.tu-chemnitz.de/mathematik/geschichte/1968.htm

Veith
--
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http://www.DDR-LUFTWAFFE.de
Florian Ritter
2008-02-24 20:55:38 UTC
Permalink
Was demn?chst gerade abl?uft sind die langfristigen Vertr?ge der DDR
mit der SU ?ber die Lieferung von Erdgas und Erd?l, die die BRD als
Rechtsnachfolger mit?bernahm. G?nstig ?l und Gas. Das sagt nur
nimand bei der RWE oder den anderen. Sie begr?nden zwar ?l- und
Gaspreiserh?hungen immer mit dem Weltmarkt in Rotterdam,
sagen aber nie, da? sie einen Teil ihrer Ware sehr viel vorteilhafter bekommen.
Diese Sonderregelungen wurden damals abgeschlossen im Gegenzug
zu den Arbeiten der DDR an der BAM. Gesehen und geh?rt derletzt in einer
Doku ?ber die BAM.
Wie ich gerade hoerte, haben die Russen die Rohoel-Lieferungen
gekuerzt, im PCK kommt wesentlich weniger an als Bedarf besteht.

Uebrigens: gerade Schichtkalender PCK gefunden (von 1990).

Das war also so:

7 Tage Nachtschicht

1 Tag frei

7 Tage Spaetschicht

1 Tag frei

7 Tage Fruehschicht

5 Tage frei

So, Jungchen, getz hamma's - FR
Peter Veith
2008-02-22 17:20:42 UTC
Permalink
Post by Christoph Maercker
Post by Martin Ebert
Es ist völlig egal, was die DDR damals so definierte - die DDR
gibt es nicht mehr ... und insoweit auch ihre Gesetze nicht mehr.
-> Vergiss die Idee, dass irgendwelche DDR-Gesetze fortgelten würden.
Das gilt zumindest nicht so allgemein, wie Du es formulierst: Beim
Strafrecht ist das z.B. nicht so. Die DDR-Grenzer und -Funktionäre wurden
(zumindest offiziell) immer wegen Verstößen gegen damals geltendes
DDR-Recht angeklagt.
"immer"?! Auch hier: Nein.

Es wurde allerdings versucht, da der sog. "Einigungsvertrag" eine
Günstigerprüfung vorsah. Verurteilt wurden sie letztlich durch Aufhebung des
strikten Rückwirkungsverbotes, mit welchem die BRD noch "ihre" Nazis vor
manchen Strick gerettet hatten.

Ich dachte da auch eher an Länderrecht, siehe die aktuelle
"Bodenreformdebatte" in Brandenburg *g*

Veith
--
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http://www.DDR-LUFTWAFFE.de
Gerald Endres
2008-02-22 18:12:38 UTC
Permalink
Post by Peter Veith
Es wurde allerdings versucht, da der sog. "Einigungsvertrag" eine
Günstigerprüfung vorsah. Verurteilt wurden sie letztlich durch Aufhebung des
strikten Rückwirkungsverbotes ...
Nein, die DDR hatte die juristische Lücke gelassen: Einerseits wollte
man nach außen und formal als zivilisierter Rechtsstaat auftreten,
andererseits nahm man sich heraus, die eigenen, abstrakt formulierten
Regeln je nach "Klasseninteresse" zu missachten. Diese Diskrepanz
machte es möglich, nach DDR-Recht zu verurteilen.
Post by Peter Veith
... mit welchem die BRD noch "ihre" Nazis vor manchen Strick gerettet hatten.
"Strick"? In der BRD gab es keine Todesstrafe. Angewendet wurde sie
von den Alliierten. - Und das durchaus.

Gruß
Gerald
--
http://www.boen-end.de
Florian Ritter
2008-02-24 21:13:23 UTC
Permalink
Post by Peter Veith
Es wurde allerdings versucht, da der sog. "Einigungsvertrag" eine
G?nstigerpr?fung vorsah. Verurteilt wurden sie letztlich durch Aufhebung des
strikten R?ckwirkungsverbotes ...
Nein, die DDR hatte die juristische L?cke gelassen: Einerseits wollte
man nach au?en und formal als zivilisierter Rechtsstaat auftreten,
andererseits nahm man sich heraus, die eigenen, abstrakt formulierten
Regeln je nach "Klasseninteresse" zu missachten.
Fuer einen betraechtlichen Eingriff in die Urheberrechte gab es das
"Bureau fuer Urheberrechte". Mein Vater publizierte in den USA, die
Honorare gingen an das genannte Bureau, die Betraege wurden zu 30 % in
Dollarschecks fuer den Intershop ueberreicht, die restl. 70 % zum
Tageskurs in DM umgerechnet und 1:1 in Ostmark ueberwiesen - FR
Martin Ebert
2008-02-22 18:21:17 UTC
Permalink
...
Post by Christoph Maercker
Beim
Strafrecht ist das z.B. nicht so.
Aber wir sind uns schon einige, dass Strafrecht und Urheberrecht
zwei Latschen sind?

Es ging hier um irgend ein DDR-Fotoarchiv und wie da das Urheber-
recht sortiert ist. Von Strafrecht war keine Rede.

Mt
Christoph Maercker
2008-03-05 09:21:13 UTC
Permalink
Post by Martin Ebert
Aber wir sind uns schon einige, dass Strafrecht und Urheberrecht
zwei Latschen sind?
Ja. Ebenso, dass einige DDR-Gesetze heute noch gewisse Relevanz haben.
Post by Martin Ebert
Es ging hier um irgend ein DDR-Fotoarchiv und wie da das Urheber-
recht sortiert ist. Von Strafrecht war keine Rede.
Gut, speziell beim Urheberrecht könntest Du recht haben. Dazu kenne ich
die Regelungen des Einigungsvertrages nicht. Sie interessieren mich
zudem wenig, weil ich von Urheberrecht, Patenten etc. absolut nichts
halte. Sie schützen am wenigsten die Erfinder bzw. Künstler, umso mehr
die Profitinteressen großer Firmen.
--
CU Christoph Maercker.
Dirk Bindmann
2008-02-21 12:54:10 UTC
Permalink
Post by Sebastian Luettich
Wie war das Urheberrecht in der DDR geregelt? Hier kann man ja die
Urheberschaft nicht grundsätzlich abtreten, sondern nur die verwertbaren
Rechte.
Sprich, hatte ein Photograph in der DDR immer das Urheberrecht, auch wenn
er im Dienstverhältnis zu einer öffentlichen Einrichtung stand, und in
deren Auftrag die Bilder fertigte? Gingen die Verwertungsrechte und
Gebrauchsrechte dieser Einrichtungen qua Besitz an deren Rechtsnachfolger
über?
Das Urheberrecht war in der DDR ähnlich geregelt wie in der BRD. Ein
Urheber (hier der Fotograf) hatte immer das Urheberrecht an seinen
Werken. Kompliziert (sowohl nach DDR- als auch nach BRD-Recht) sind die
Werknutzungsrechte, weil auch der Dienstherr daran berechtigte Ansprüche
erworben hat. Da kommt es darauf an, was im Arbeitsvertrag steht, welche
anderen relevanten Verträge oder betrieblichen Regelungen es gibt, ob
der Dienstherr oder ein Rechtsnachfolger überhaupt noch existiert usw.

Deine Frage kann dir im Usenet keiner verbindlich beantworten. Wenn du
kein Risiko eingehen möchtest, musst du einen Rechtsanwalt beauftragen.
Post by Sebastian Luettich
Um das Ganze interessant zu machen, wie verhält sich das Alles, wenn die
zu erfolgende Benutzung unentgeltlich und zu wissenschaftlichen Zwecken
erfolgen soll?
Das ist völlig unerheblich. Ein Rechteinhaber kann sich gerade daran
stören, dass du die Fotos unentgeltlich veröffentlichen möchtest.

Herzliche Grüße
Dirk
Sebastian Luettich
2008-02-21 13:35:27 UTC
Permalink
Post by Dirk Bindmann
Post by Sebastian Luettich
Um das Ganze interessant zu machen, wie verhält sich das Alles, wenn die
zu erfolgende Benutzung unentgeltlich und zu wissenschaftlichen Zwecken
erfolgen soll?
Das ist völlig unerheblich. Ein Rechteinhaber kann sich gerade daran
stören, dass du die Fotos unentgeltlich veröffentlichen möchtest.
Leider habe ich mich hier nicht deutlich genug geäußert.

Da soll und wird nichts veröffentlicht werden. Es geht vorwiegend darum,
daß es schade wäre, daß das Archivmaterial in Vergessenheit gerät und
eventuell dem Zerfall anheimfällt, ebenso würde natürlich eine sukzessive
Digitalisierung die Arbeit mit den historischen Daten erleichtern.


--
"Si Dieu voulait parler à l’homme en musique, il le ferait avec les œuvres
de Haydn, mais s’Il desirait Lui-même écouter de la musique, Il choisirait
Boccherini."
Dirk Bindmann
2008-02-21 16:01:16 UTC
Permalink
Post by Sebastian Luettich
Post by Dirk Bindmann
Post by Sebastian Luettich
Um das Ganze interessant zu machen, wie verhält sich das Alles, wenn die
zu erfolgende Benutzung unentgeltlich und zu wissenschaftlichen Zwecken
erfolgen soll?
Das ist völlig unerheblich. Ein Rechteinhaber kann sich gerade daran
stören, dass du die Fotos unentgeltlich veröffentlichen möchtest.
Leider habe ich mich hier nicht deutlich genug geäußert.
Da soll und wird nichts veröffentlicht werden. Es geht vorwiegend darum,
daß es schade wäre, daß das Archivmaterial in Vergessenheit gerät und
eventuell dem Zerfall anheimfällt, ebenso würde natürlich eine sukzessive
Digitalisierung die Arbeit mit den historischen Daten erleichtern.
Falls das Archivmaterial nicht veröffentlicht werden soll, brauchst du
dir auch keine Gedanken zu machen. Aber wie sollen die Fotos ohne
Veröffentlichung wissenschaftlichen Zwecken dienen? Wenn sie für
irgendeine Theorie als Belege dienen sollen, müssen sie jedem zugänglich
sein.

Herzliche Grüße
Dirk
Martin Ebert
2008-02-21 18:36:04 UTC
Permalink
Post by Sebastian Luettich
Da soll und wird nichts veröffentlicht werden. Es geht vorwiegend darum,
daß es schade wäre, daß das Archivmaterial in Vergessenheit gerät und
Ah. Da sieht die Sache doch schon ganz anders aus.
Also Du könntest zum Beispiel das Ganze dem Bundesarchiv zustiften.
Allerdings mit der Gefahr, dass die das für nicht erhaltenswert halten
und in die Rundablage tun.

Du könntest natürlich auch ein Privatarchiv betreiben. In Deiner
Bibliothek oder so. Und draußen an die Tür kommt ein "Einsicht für
Privatgelehrte nach terminlicher Absprache kostenfrei".
Post by Sebastian Luettich
eventuell dem Zerfall anheimfällt, ebenso würde natürlich eine sukzessive
Digitalisierung die Arbeit mit den historischen Daten erleichtern.
Hier könnte es ein wenig wackeln. Ich bin mir nicht sicher (am Ur-
heberrecht wird permanent geschraubt) ob neuerdings eine Digitalkopie
schon eine Vervielfältigung darstellt. Müßte man nachsehen.
Letztens lief das noch unter Datensicherung und Privatkopie. Und
war erlaubt.

Klarstellung: Ich bin kein Anwalt, leiste keine Rechtsberatung. ich
gebe lediglich meine private Meinung wieder.

Mt
Gerald Endres
2008-02-22 13:03:39 UTC
Permalink
Post by Martin Ebert
Ah. Da sieht die Sache doch schon ganz anders aus.
Also Du könntest zum Beispiel das Ganze dem Bundesarchiv zustiften.
Allerdings mit der Gefahr, dass die das für nicht erhaltenswert halten
und in die Rundablage tun.
Lokale Archive: Stadtarchiv. Heimatmuseum. Je nach Thema:
Spezialmuseum oder -archiv, Hochschularchiv.
Je besser das Ganze schon erchlossen ist, desto lieber nehmen und
bewahren sie es.

Gruß
Gerald
--
http://www.boen-end.de
Gerald Endres
2008-02-22 13:03:39 UTC
Permalink
Post by Sebastian Luettich
Da soll und wird nichts veröffentlicht werden.
Vermutlich: Schade!
Ich habe da noch ein anderes Posting im Ausgangskorb liegen, bei dem
ich von einer geplanten öffentlichen Nutzung ausging. Ich werde es
trotzdem abschicken. Vielleicht ändern sich deine Pläne.
Post by Sebastian Luettich
Es geht vorwiegend darum,
daß es schade wäre, daß das Archivmaterial in Vergessenheit gerät und
eventuell dem Zerfall anheimfällt, ebenso würde natürlich eine sukzessive
Digitalisierung die Arbeit mit den historischen Daten erleichtern.
Was du auf deiner Festplatte speicherst, kümmert doch niemanden. Kein
Kläger: Kein Richter.


Aber jetzt hast du mich neugierig gemacht. Um was für Bilder handelt
es sich denn?

Gruß
Gerald
--
http://www.boen-end.de
Gerald Endres
2008-02-22 13:03:38 UTC
Permalink
Post by Sebastian Luettich
Ich habe hier ein großes Archiv von Photographien, die alle im Auftrag
eines Dienstherren entstanden, zur weimaraner Zeiten, während der
folgenden tausend Jahre und der größte Teil zu DDR-Zeiten.
Sind die Urheber denn bekannt? Sind sie mit einem vertretbaren Aufwand
herauszufinden?

Dann solltest du dich einfach mit Ihnen ins Benehmen setzen.

Solche Probleme stellen sich immer wieder, wenn man altes Bildmaterial
verwendet. Wenn du nachweisen kannst, dass du dich ernsthaft bemüht
hast, unbekannte Urheber zu finden, bist du relativ fein raus, sollte
sich doch noch ein Berufsfotograf melden und ein einschlägiges
Strafhonorar fordern.

Was sagt denn der Auftraggeber der Bilder zu der Verwendung durch
dich? Gibt es ihn noch, oder gibt es einen Rechtsnachfolger? Kann er
einen Hinweis auf die Fotografen geben?

Wie schätzt du denn die Gefahr ein, dass sich tatsächlich noch ein
Urheber oder einer seiner Erben meldet? Diese Gefahr besteht in der
Regel bei Pressefotografen von höherem Niveau, deren Erben noch heute
regelmäßig Gewinne aus den Werken einstreichen. Der Neffe irgendeines
Kleinstadt-Fotoladen-Inhabers hat was Besseres zu tun, als wegen ein
paar Euro irgendwelchen Bildern seines Onkels nachzuspüren - wenn er
sie überhaupt kennt und nicht ohnehin längst weggeworfen hat.
(Es gibt aber auch das andere Extrem: Ich hatte mal Ärger mit der
Tochter eines örtlichen Fotografen, die auf gut Glück beim Sender
Theater machte, ich hätte bei einem bestimmten Thema unberechtigt
Bilder ihres Vaters benutzt. Die Sache war schnell erledigt, als ich
darauf hinweisen konnte, dass sich auf Fotos keine Personen bewegen,
in meinen Filmausschnitten jedoch sehr wohl)

Da es in der DDR wohl meistens üblich war, dass institutionelle
Auftraggeber ein unbeschränktes Nutzungsrecht des abgelieferten
Material hatten, sehe ich - unabhägig von der sonstigen Rechtslage -
es als nicht sehr wahrscheinlich an, dass von Urheberseite noch jemand
Ansprüche anmeldet. Mehr Ärger kann es mit der Institution geben,
sollte sie noch existieren.

Bei der Verwendung historischen Materials ist die Lage oft nicht sehr
eindeutig. Frühere Generationen haben sich eben nicht vorauseilend an
der heutigen Rechtslage orientiert.

Also, lass dich da nicht bange machen: Versuche - das gehört sich -
herauszufinden, wer Rechte an den Bildern hat. Manchmal, wenn das
Ganze ortsgebunden ist, lohnt es sich, einfach mal in den
traditionellen Zeitungsredaktionen oder Fotostudios am Ort
nachzufragen. Und wenn du nichts findest, nutze die Bilder. Es wäre
pervers, der Öffentlichkeit Fotos vorzuenthalten, nur weil keiner
weiß, wer sie einst aufgenommen hat.

Gruß
Gerald
--
http://www.boen-end.de
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