Post by Marc HaberPost by Ludger AverborgEs kommen immer wieder Situationen vor, wo man gar nicht so
sehr an juristischen Spielchen interessiert ist sondern
eigentlich nur am Erwerb der Ware.
Genau das wollte ich auch schreiben. Du hast es nur viel besser
formuliert.
Stell Di mal vor, wir denken uns beim Onlineshop das
'online' weg. Stellen wir uns weiter vor, man
nehme jetzt einen Buchladen à la 'Dom Knigi'
sowjetischen Typs. Den Anfang des Vorgangs habe ich
nicht erdacht.
1. Man geht rein.
2. In der passenden Abteilung schaue man so lange
in Bücher (Ansichtsexemplare), bis man eines
gefunden hat, da man kaufen will.
3. Man frage nach dem Preis, sofern nicht aufgedruckt.
4. Man merke sich die Nummer der Abteilung.
5. Man gehe zur Kasse.
6. Man nenne dort den Zahlbetrag und die Nummer der
Abteilung und bezahle.
7. Mit dem Zahlungsbeleg gehe man zurück zur Abteilung.
Was ich jetzt noch nicht erlebt hatte, war:
*8. "Vielen Dank auch, aber außer dem unverkäuflichen
Ansichtsexemplar haben wir davon nichts vorrätig."
Würde einem normalerweise nach 3) mitgeteilt.
Warum sollte im Informationszeitalter
ein Onlineshop das nicht ebensogut
auf die Reihe bekommen wie ein sowjetischer Laden?
Ist das Fehlen eines Präsenzwarenbestandes etwas, was
Schlechterstellung der Kundschaft rechtfertigt?
Und wenn Du jetzt drei Tage nach dem Onlineshopping
anläßlich eines Geburtstags das Buch benötigst
und nur warme Dankesworte ohne Hinweis auf irgendwelchen
Bindungswillen bekommst,
besuchst Du dann weitere Onlineshops, bis Du es
als hinreichend wahrscheinlich erachtest, passend
beliefert zu werden?
Was machst Du mit den dann doch eingetrudelten
oder später noch eintrudelnden Mehrexemplaren,
wo doch der oder die Beschenkte nur ein Buch benötigt
und Du sonst keinen kennst, der mit diesem Werk
etwas anzufangen wüßte?
Was mir aus dem Laden berichtet wurde, war allerdings:
8. "Wir haben jetzt Feierabend."
9. Zurück zur Kasse, Zahlungsbeleg gegen Geld rücktauschen.
10. (Siehe 8.)
Der Fall war nur durch lautstarkes Gezeter mit
russischen Flüchen, hier nicht zitierfähig,
lösbar und endete in:
26. "Nehmens Sie meinen, des Ladenverwaltungsleiters,
Ausdruck des Bedauerns entgegen, daß unsere Bedienung nicht
zu Ihrer Zufriedenheit erfolgte. Selbstverständlich erhalten
Sie hier und jetzt die Ware."
Gruß, ULF