Discussion:
Nichteinreise ueber Basel Bad
(zu alt für eine Antwort)
Patrick Rudin
2018-02-08 12:20:47 UTC
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Da wir es neulich vom Status des Badischen Bahnhofs in Basel hatten,
hier eine neu veröffentlichte Interpellationsantwort.

Problem sind vorläufig aufgenommene Flüchtlinge in Deutschland, die via
Basel Bad reisen und so bei einer Kontrolle Ärger bekommen können.

https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20174115

Fazit:
"Die zuständigen Behörden sind sich der strategischen Bedeutung des
Badischen Bahnhofs für die Bewohner des Landkreises Lörrach bewusst. Im
Sinne der Verhältnismässigkeit wird denn auch der direkte Transit über
den Badischen Bahnhof grundsätzlich nicht als Einreise ausgelegt, sofern
keine sonstigen Auffälligkeiten oder Erkenntnisse vorliegen. Personen
ohne ausreichende Papiere für eine Einreise in die Schweiz dürfen aber
den Bereich der Perrons nicht verlassen und müssen sich unmittelbar zum
Gleis für die Weiterfahrt zurück nach Deutschland begeben."

Ja, ist eine pragmatische Lösung, aber richtig sauber ist das nicht...


Grüsse

Patrick
Bodo G. Meier
2018-02-08 12:48:21 UTC
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Post by Patrick Rudin
Da wir es neulich vom Status des Badischen Bahnhofs in Basel hatten,
hier eine neu veröffentlichte Interpellationsantwort.
Problem sind vorläufig aufgenommene Flüchtlinge in Deutschland, die via
Basel Bad reisen und so bei einer Kontrolle Ärger bekommen können.
https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20174115
"Die zuständigen Behörden sind sich der strategischen Bedeutung des
Badischen Bahnhofs für die Bewohner des Landkreises Lörrach bewusst. Im
Sinne der Verhältnismässigkeit wird denn auch der direkte Transit über
den Badischen Bahnhof grundsätzlich nicht als Einreise ausgelegt, sofern
keine sonstigen Auffälligkeiten oder Erkenntnisse vorliegen. Personen
ohne ausreichende Papiere für eine Einreise in die Schweiz dürfen aber
den Bereich der Perrons nicht verlassen und müssen sich unmittelbar zum
Gleis für die Weiterfahrt zurück nach Deutschland begeben."
Ja, ist eine pragmatische Lösung, aber richtig sauber ist das nicht...
Wie sollte es besser gemacht werden?

Eine Aufteilung in deutsche Bahnsteige und Schweizer Bahnsteige à la
Berlin Friedrichstrasse dürfte nur sehr aufwendig zu realisieren sein.

Gruss,
Bodo
Patrick Rudin
2018-02-08 18:18:44 UTC
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Post by Bodo G. Meier
Post by Patrick Rudin
Ja, ist eine pragmatische Lösung, aber richtig sauber ist das nicht...
Wie sollte es besser gemacht werden?
Mir ist schon klar, dass die Grenzwächter oft genug die passenden
Pappenheimer rauspflücken. Aber es eröffnet ihnen so halt ein ziemlich
grosses Ermessen. Sowas gehört ganz grundsätzlich gesetzlich geregelt,
nicht mit stillschweigender Praxis.

Dank der Antwort habe ich immerhin mal wieder die rechtliche Grundlage
für Basel Bad gefunden, oder eben auch nicht, es gibt offenbar nur die
allgemeine Regelung aus den 1960er Jahren.

https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19610104/index.html


Gruss

Patrick
Thorsten Klein
2018-02-08 19:16:02 UTC
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Post by Bodo G. Meier
Eine Aufteilung in deutsche Bahnsteige und Schweizer Bahnsteige à la
Berlin Friedrichstrasse dürfte nur sehr aufwendig zu realisieren sein.
Der Bereich der Bahnsteige ist ja komplett deutsch.
U***@web.de
2018-02-08 19:24:04 UTC
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Post by Thorsten Klein
Post by Bodo G. Meier
Eine Aufteilung in deutsche Bahnsteige und Schweizer Bahnsteige à la
Berlin Friedrichstrasse dürfte nur sehr aufwendig zu realisieren sein.
Der Bereich der Bahnsteige ist ja komplett deutsch.
Dann haben sich alle Staatsrechtler völlig unnötig die
Köpfe zerbrochen.
Reinhard Greulich
2018-02-08 21:00:43 UTC
Permalink
Post by Thorsten Klein
Der Bereich der Bahnsteige ist ja komplett deutsch.
Nein, der gesamte Bahnhof liegt auf schweizer Staatsgebiet, es gibt
lediglich per Staatsvertrag geregelte Befugnisse für Zoll und
Grenzwächter aus Deutschland. Bei Straftaten beispielsweise ist ganz
normal die schweizer Polizei und später die dortige Gerichtsbarkeit
zuständig. Es könnte sein, dass durch nämliche Staatsverträge für im
Zusammenhang mit der Staatsgrenze stehende Straftaten und Zollvergehen
andere Regelungen getroffen sind.

- R.
--
70086
~=@=~
Bodo G. Meier
2018-02-09 08:06:22 UTC
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Post by Thorsten Klein
Post by Bodo G. Meier
Eine Aufteilung in deutsche Bahnsteige und Schweizer Bahnsteige à la
Berlin Friedrichstrasse dürfte nur sehr aufwendig zu realisieren sein.
Der Bereich der Bahnsteige ist ja komplett deutsch.
Staatsrechtlich sind die natürlich schweizerisch.
So wie alle Bahnsteige im damaligen Bahnhof Friedrichstrasse DDR-Gebiet
waren.
Aber es war z.B. möglich, oben mit der S-Bahn aus Berlin (West)
anzukommen und unten mit der U-Bahn nach Berlin (West) weiter zu reisen,
ohne durch eine Grenzkontrolle zu kommen, also Transit.
Eine Weiterreise mit der S-Bahn nach Berlin (Ost) war nur nach
Grenzkontrolle und von einem anderen Bahnsteig möglich.

Gruss,
Bodo
Till Kinstler
2018-02-09 15:52:52 UTC
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Post by Bodo G. Meier
Staatsrechtlich sind die natürlich schweizerisch.
So wie alle Bahnsteige im damaligen Bahnhof Friedrichstrasse DDR-Gebiet
waren.
Dort war aber auch "zolltechnisch" DDR, oder? Das war ja die
Geschäftsgrundlage der Intershop-Kioske dort...

Grüße,
Till

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