Discussion:
Länder wollen Radfahrer vor abbiegenden Lkw schützen
(zu alt für eine Antwort)
Lothar Dittmann
2018-04-27 09:33:14 UTC
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Berlin (dpa). Angesichts vieler durch abbiegende Lkw schuldlos getöteter
Radfahrer und Fußgänger soll den Lastwagen Technik für automatische
Notfallbremsungen vorgeschrieben werden. Ein entsprechender Antrag von
Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen und Thüringen wurde im Bundesrat
vorgestellt und wird nun weiter beraten. Mehrere Redner schilderten
tragische Unfälle aus ihren Ländern. Ein Kind, das bei Grün auf dem
Radweg unterwegs war, etwa wurde vor den Augen der Mutter überfahren und
getötet.


Radler müssen eben an Kreuzungen besonders aufpassen und nicht mit
Gewalt Vorfahrt erzwingen wollen. Früher benutzten Radler die Gehwege
mit und stiegen an Kreuzungen ab, um das Rad am Fußgängerüberweg mit
hinüberzuschieben. Radwege sind Unsinn.

Lothar
noebbes
2018-04-27 10:17:51 UTC
Permalink
Post by Lothar Dittmann
Radler müssen eben an Kreuzungen besonders aufpassen und nicht mit
Gewalt Vorfahrt erzwingen wollen. Früher benutzten Radler die Gehwege
mit und stiegen an Kreuzungen ab, um das Rad am Fußgängerüberweg mit
hinüberzuschieben. Radwege sind Unsinn.
Der Meinung waren wohl auch die beiden Radler im Strampelanzug die ganz
gemächlich auf einer Bundesstrasse mit durchgängig Tempo 70
*nebeneinander* bergauf strampelten. Der gepflegte Radweg neben ihnen
störte sie dabei offensichtlich nicht im Geringsten.
U***@web.de
2018-04-27 15:43:41 UTC
Permalink
Post by noebbes
[...] Radwege sind Unsinn.
Der Meinung waren wohl auch die beiden Radler im Strampelanzug die ganz
gemächlich auf einer Bundesstrasse mit durchgängig Tempo 70
*nebeneinander* bergauf strampelten.
??

Wie lange hält man das denn durch, und sei es mit
vorgehendem Doping?
Axel Diedrich
2018-04-27 22:00:03 UTC
Permalink
Post by noebbes
Der Meinung waren wohl auch die beiden Radler im Strampelanzug die ganz
gemächlich auf einer Bundesstrasse mit durchgängig Tempo 70
*nebeneinander* bergauf strampelten.
Tempo 70 bergauf ist aber ganz ordentlich für Radfahrer und keineswegs
"gemächlich".
Post by noebbes
Der gepflegte Radweg neben ihnen
störte sie dabei offensichtlich nicht im Geringsten.
Den hast Du dann zum Überholen genutzt, vermute ich.

Axel
Volker Neurath
2018-04-27 11:17:44 UTC
Permalink
Post by Lothar Dittmann
Post by Lothar Dittmann
Früher benutzten Radler die Gehwege
mit und stiegen an Kreuzungen ab, um das Rad am Fußgängerüberweg mit
hinüberzuschieben. Radwege sind Unsinn.
Radler auf Gehwegen auch.
Radler wieder auf die Straße und ihnen das rechts vorbeifahren
vetbieten. bei Zuwiderhandlung drastisch bestrafen.


--
Bernd Ullrich
2018-04-27 16:12:32 UTC
Permalink
Post by Volker Neurath
Post by Lothar Dittmann
Post by Lothar Dittmann
Früher benutzten Radler die Gehwege
mit und stiegen an Kreuzungen ab, um das Rad am Fußgängerüberweg mit
hinüberzuschieben. Radwege sind Unsinn.
------------------------------
Post by Volker Neurath
Radler auf Gehwegen auch.
Radler wieder auf die Straße und ihnen das rechts vorbeifahren
vetbieten. bei Zuwiderhandlung drastisch bestrafen.
"
Straße" nö

Fahrbahn ist das...

BU
Chr. Maercker
2018-04-27 11:29:39 UTC
Permalink
Post by Lothar Dittmann
Berlin (dpa). Angesichts vieler durch abbiegende Lkw schuldlos getöteter
Radfahrer und Fußgänger soll den Lastwagen Technik für automatische
Notfallbremsungen vorgeschrieben werden. Ein entsprechender Antrag von
Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen und Thüringen wurde im Bundesrat
vorgestellt und wird nun weiter beraten. Mehrere Redner schilderten
tragische Unfälle aus ihren Ländern.
Die haben nicht etwa Angst, jemand könnte ihre Randverkehrtanlagen
ernsthaft in Frage stellen?
Post by Lothar Dittmann
Radler müssen eben an Kreuzungen besonders aufpassen und nicht mit
Gewalt Vorfahrt erzwingen wollen. Früher benutzten Radler die Gehwege
FALSCH. Sie fuhren auf der Fahrbahn.
Post by Lothar Dittmann
Radwege sind Unsinn.
Deswegen werden Gehwege dafür missbraucht und extra dafür VZ240+241
eingeführt. Nach Deiner Lesart eine allzu logische Folge.
--
CU Chr. Maercker.

RADWEGE sind TOD-SICHER! Schlaue Füchse fahren Fahrbahn.
Johann Mayerwieser
2018-04-27 11:58:33 UTC
Permalink
Post by Lothar Dittmann
Radler müssen eben an Kreuzungen besonders aufpassen und nicht mit
Gewalt Vorfahrt erzwingen wollen. Früher benutzten Radler die Gehwege
mit und stiegen an Kreuzungen ab, um das Rad am Fußgängerüberweg mit
hinüberzuschieben. Radwege sind Unsinn
Welcher Autofahrer hat jemals aus Gründender Sicherheit sein Auto beim
Queren eines Zebrastreifens geschoben?
Bernd Ullrich
2018-04-27 16:14:34 UTC
Permalink
Post by Johann Mayerwieser
Post by Lothar Dittmann
Radler müssen eben an Kreuzungen besonders aufpassen und nicht mit
Gewalt Vorfahrt erzwingen wollen. Früher benutzten Radler die Gehwege
mit und stiegen an Kreuzungen ab, um das Rad am Fußgängerüberweg mit
hinüberzuschieben. Radwege sind Unsinn
---------------------------------
Post by Johann Mayerwieser
Welcher Autofahrer hat jemals aus Gründender Sicherheit sein Auto beim
Queren eines Zebrastreifens geschoben?
Nimm Stock und Hund und gehe spazieren..
NG ist für dich schädlich.

BU
Matthias Wendt
2018-04-27 15:57:58 UTC
Permalink
Post by Lothar Dittmann
Früher benutzten Radler die Gehwege
mit und stiegen an Kreuzungen ab, um das Rad am Fußgängerüberweg mit
hinüberzuschieben. Radwege sind Unsinn.
Wann sol denn das gewesen sein? Oder war das jetzt Ironie? Dann hab
ich se nicht verstanden. In den letzten 60 Jahren bin ich jedenfalls
bei normalen Kreuzungen niemals zum Überqueren abgestiegen.
Gruß
Matthias
Lars Lachs
2018-04-27 16:12:34 UTC
Permalink
Post by Matthias Wendt
Post by Lothar Dittmann
Früher benutzten Radler die Gehwege
mit und stiegen an Kreuzungen ab, um das Rad am Fußgängerüberweg mit
hinüberzuschieben. Radwege sind Unsinn.
Wann sol denn das gewesen sein? Oder war das jetzt Ironie? Dann hab
ich se nicht verstanden. In den letzten 60 Jahren bin ich jedenfalls
bei normalen Kreuzungen niemals zum Überqueren abgestiegen.
Stand oder steht aber in der StVO. Radfahrer müssen an
Fußgängerübergängen absteigen und schieben.

LL
Susanne Jäger
2018-04-27 17:08:26 UTC
Permalink
Post by Lars Lachs
Stand oder steht aber in der StVO. Radfahrer müssen an
Fußgängerübergängen absteigen und schieben.
Diese Regelung gilt es für Kinder auf *Geh*-Wegen (unter 8 erzwungen bis
10 erlaubt). Die müssen an Kreuzungen absteigen und schieben - tun das
aber in der Regel nicht. Ob sich das jetzt auf die sie legal
begleitenden Erwachsenen überträgt ist m.E. nicht eindeutig geregelt.
Für erwachsene Menschen oder Jugendliche auf Radverkehrsanlagen welcher
Art auch immer oder auf der Fahrbahn gilt das natürlich nicht - und ich
wüsste auch nicht wann es gegolten haben sollte.

Gruß
Susanne
Klaus Mueller
2018-04-28 05:47:39 UTC
Permalink
Post by Susanne Jäger
Post by Lars Lachs
Stand oder steht aber in der StVO. Radfahrer müssen an
Fußgängerübergängen absteigen und schieben.
Diese Regelung gilt es für Kinder auf *Geh*-Wegen (unter 8 erzwungen bis
10 erlaubt). Die müssen an Kreuzungen absteigen und schieben - tun das
aber in der Regel nicht. Ob sich das jetzt auf die sie legal
begleitenden Erwachsenen überträgt ist m.E. nicht eindeutig geregelt.
Für erwachsene Menschen oder Jugendliche auf Radverkehrsanlagen welcher
Art auch immer oder auf der Fahrbahn gilt das natürlich nicht - und ich
wüsste auch nicht wann es gegolten haben sollte.
Und du meinst dieser Fisch aus dem Lande Trollistan versteht das?
Bernd Ullrich
2018-04-27 18:22:29 UTC
Permalink
Post by Lars Lachs
Post by Matthias Wendt
Post by Lothar Dittmann
Früher benutzten Radler die Gehwege
mit und stiegen an Kreuzungen ab, um das Rad am Fußgängerüberweg mit
hinüberzuschieben. Radwege sind Unsinn.
Wann sol denn das gewesen sein? Oder war das jetzt Ironie? Dann hab
ich se nicht verstanden. In den letzten 60 Jahren bin ich jedenfalls
bei normalen Kreuzungen niemals zum Überqueren abgestiegen.
----------------------------------
Post by Lars Lachs
Stand oder steht aber in der StVO. Radfahrer müssen an
Fußgängerübergängen absteigen und schieben.
Von Zebrastreifen war bis jetzt keine Schreibe , du versuchst
untalentiert zu trollen...
Anton Ertl
2018-04-28 13:26:46 UTC
Permalink
Post by Bernd Ullrich
Von Zebrastreifen war bis jetzt keine Schreibe , du versuchst
untalentiert zu trollen...
Das Dumme ist nur, dass auch untalentierte Trolle von Dir und anderen
gefuettert werden.

- anton
--
de.rec.fahrrad FAQ: http://0x1a.de/rec/fahrrad/
Radfahrer sollten vor oder hinter fahrenden Kfz fahren und nicht daneben
Johann Mayerwieser
2018-04-28 08:36:49 UTC
Permalink
Post by Lars Lachs
Stand oder steht aber in der StVO. Radfahrer müssen an
Fußgängerübergängen absteigen und schieben.
Paragraph und Absatz?
Harald Meyer
2018-04-28 08:45:33 UTC
Permalink
Post by Johann Mayerwieser
Post by Lars Lachs
Stand oder steht aber in der StVO. Radfahrer müssen an
Fußgängerübergängen absteigen und schieben.
Paragraph und Absatz?
Dein Troll-Filter ist kaputt!

Beste Grüße -Harald-
--
Furchtbar ist nur die Tatsache, daß ein erheblicher Teil der Zuschauer
das auch noch unbesehen glaubt :-( [*Mathias Böwe in drf*]
Martin Wohlauer
2018-04-28 10:08:39 UTC
Permalink
Post by Johann Mayerwieser
Post by Lars Lachs
Stand oder steht aber in der StVO. Radfahrer müssen an
Fußgängerübergängen absteigen und schieben.
Paragraph und Absatz?
§1 (1) Du sollst den Troll nicht füttern.
(2) Auch dann nicht, wenn's Spaß macht.

Grüßle,

Martin.
Gerald Eіscher
2018-04-28 14:32:54 UTC
Permalink
Post by Martin Wohlauer
Post by Johann Mayerwieser
Post by Lars Lachs
Stand oder steht aber in der StVO. Radfahrer müssen an
Fußgängerübergängen absteigen und schieben.
Paragraph und Absatz?
§1 (1) Du sollst den Troll nicht füttern.
(2) Auch dann nicht, wenn's Spaß macht.
Welches Gesetz oder Verordnung?
--
Gerald

| FAQ zu de.rec.fahrrad: http://0x1a.de/rec/fahrrad/ |
| Wiki von de.rec.fahrrad: http://de-rec-fahrrad.de |
Johann Mayerwieser
2018-04-29 11:09:34 UTC
Permalink
Post by Gerald Eіscher
Post by Martin Wohlauer
§1 (1) Du sollst den Troll nicht füttern.
(2) Auch dann nicht, wenn's Spaß macht.
Welches Gesetz oder Verordnung?
Jetzt stör ihn doch nicht beim Onanieren ob seines Postings
Bernd Ullrich
2018-04-27 16:10:56 UTC
Permalink
Post by Lothar Dittmann
Berlin (dpa). Angesichts vieler durch abbiegende Lkw schuldlos getöteter
Radfahrer und Fußgänger soll den Lastwagen Technik für automatische
Notfallbremsungen vorgeschrieben werden. Ein entsprechender Antrag von
Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen und Thüringen wurde im Bundesrat
vorgestellt und wird nun weiter beraten. Mehrere Redner schilderten
tragische Unfälle aus ihren Ländern. Ein Kind, das bei Grün auf dem
Radweg unterwegs war, etwa wurde vor den Augen der Mutter überfahren und
getötet.
------------------------------------------
Post by Lothar Dittmann
Radler müssen eben an Kreuzungen besonders aufpassen und nicht mit
Gewalt Vorfahrt erzwingen wollen.
Wer Grün hat erzwingt die Vorfahrt?
Du schreibst Müll..
Post by Lothar Dittmann
Früher benutzten Radler die Gehwege
mit und stiegen an Kreuzungen ab
Ist verboten..

, um das Rad am Fußgängerüberweg mit
Post by Lothar Dittmann
hinüberzuschieben.
BU
Lars Lachs
2018-04-27 16:17:09 UTC
Permalink
Post by Bernd Ullrich
Post by Lothar Dittmann
Radler müssen eben an Kreuzungen besonders aufpassen und nicht mit
Gewalt Vorfahrt erzwingen wollen.
Wer Grün hat erzwingt die Vorfahrt?
Du schreibst Müll..
Grün heißt nicht automatisch Vorfahrt. Man achte auf StVO §1.

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und
gegenseitige Rücksicht.

Vorfahrterzwinger handeln also unvorsichtig und rücksichtslos.

LL
Reinhard Zwirner
2018-04-27 17:02:53 UTC
Permalink
Post by Lars Lachs
Post by Lothar Dittmann
Radler müssen eben an Kreuzungen besonders aufpassen und nicht
mit Gewalt Vorfahrt erzwingen wollen.
Wer Grün hat erzwingt die Vorfahrt? Du schreibst Müll..
Grün heißt nicht automatisch Vorfahrt. Man achte auf StVO §1.
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht
und gegenseitige Rücksicht.
Vorfahrterzwinger handeln also unvorsichtig und rücksichtslos.
Vertrauensgrundsatz?

Ciao

Reinhard
Bernd Ullrich
2018-04-27 18:19:33 UTC
Permalink
Post by Lars Lachs
Post by Bernd Ullrich
Post by Lothar Dittmann
Radler müssen eben an Kreuzungen besonders aufpassen und nicht mit
Gewalt Vorfahrt erzwingen wollen.
Wer Grün hat erzwingt die Vorfahrt?
Du schreibst Müll..
Grün heißt nicht automatisch Vorfahrt. Man achte auf StVO §1.
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und
gegenseitige Rücksicht.
Vorfahrterzwinger handeln also unvorsichtig und rücksichtslos.
Immer noch hirntoter Müll...
Harald Meyer
2018-04-27 20:08:36 UTC
Permalink
[de.talk.tagesgeschehen rausgenommen]
Post by Bernd Ullrich
Post by Lars Lachs
Post by Bernd Ullrich
Post by Lothar Dittmann
Radler müssen eben an Kreuzungen besonders aufpassen und nicht mit
Gewalt Vorfahrt erzwingen wollen.
Wer Grün hat erzwingt die Vorfahrt?
Du schreibst Müll..
Grün heißt nicht automatisch Vorfahrt. Man achte auf StVO §1.
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und
gegenseitige Rücksicht.
Vorfahrterzwinger handeln also unvorsichtig und rücksichtslos.
Immer noch hirntoter Müll...
Aber sehr bewundernswert, wie hier einige Poster den drf-Dauertroll
unterhalten, der hier heute mal als Lars Lachs u. Lothar Dittmann
auftritt und sich sicherlich freut, dass bei etlichen Postern kein
wirksamer Troll-Filter Anwendung findet. Und B.U. spielt trollig mit.

Amisyhrte Grütze -Harald-
--
Frage an Radio Eriwan: Können Trolle schwimmen? Im Prinzip ja,
denn sie sind hohl. Aber sie werden trotzdem untergehen, weil
sie nicht ganz dicht sind. [*H.- J. Kronemeyer in dcsf*]
Harald Meyer
2018-04-28 08:37:58 UTC
Permalink
Post by Harald Meyer
[de.talk.tagesgeschehen rausgenommen]
Post by Bernd Ullrich
Immer noch hirntoter Müll...
Aber sehr bewundernswert, wie hier einige Poster den drf-Dauertroll
unterhalten, der hier heute mal als Lars Lachs u. Lothar Dittmann
auftritt und sich sicherlich freut, dass bei etlichen Postern kein
wirksamer Troll-Filter Anwendung findet. Und B.U. spielt trollig mit.
Etwas zu früh gepostet. Minuten später nannte er sich Dieter Thuner
und heute mal zur Abwechslung Andreas Breitenbacher lt. Troll-Filter.
Na, wer unterhält den Troll jetzt freiwillig ein bisserl? ;o))

Lauernde Grüße -Harald-
--
Es sind seelisch kranke Menschen mit starken Komplexen, die zu Recht
die Angst haben, ihre Postings seien dummes Gelabere, und die deshalb
ihren Namen und vermeintlichen guten Ruf durch die Verwendung eines
Pseudonyms schützen wollen. [*Werner Arts in dsnu*]
Harald Meyer
2018-04-30 15:00:09 UTC
Permalink
Post by Harald Meyer
Post by Harald Meyer
[de.talk.tagesgeschehen rausgenommen]
Post by Bernd Ullrich
Immer noch hirntoter Müll...
Aber sehr bewundernswert, wie hier einige Poster den drf-Dauertroll
unterhalten, der hier heute mal als Lars Lachs u. Lothar Dittmann
auftritt und sich sicherlich freut, dass bei etlichen Postern kein
wirksamer Troll-Filter Anwendung findet. Und B.U. spielt trollig mit.
Etwas zu früh gepostet. Minuten später nannte er sich Dieter Thuner
und heute mal zur Abwechslung Andreas Breitenbacher lt. Troll-Filter.
Na, wer unterhält den Troll jetzt freiwillig ein bisserl? ;o))
Lauernde Grüße -Harald-
Es hat erwartungsgemäß "einer der üblichen Verdächtigen" dem Troll den
Gefallen getan: der NixMaercker aus Magdedorf. Der merkt doch wirklich
nix mehr! Message-ID: <pc6t8k$p87$***@news.albasani.net>
Kaum zu fassen, wie blöd auch ein sogenannter Regular sein kann. :-(

Beste Grüße -Ingrid-
--
|Habe eigentlich nur ich den Eindruck, daß über Albasani anteilig immer
|mehr Müllpostings hereinschneien? Zumindest in dieser Hinsicht machen
|sie Google ernsthaft Konkurrenz - mit guter Aussicht, sie zu überflügeln :-/
[Mathias Böwe, M-ID: <***@Mathias.Boewe.dialin.t-online.de>]
Dieter Thuner
2018-04-27 20:11:21 UTC
Permalink
Post by Bernd Ullrich
Post by Lars Lachs
Post by Bernd Ullrich
Post by Lothar Dittmann
Radler müssen eben an Kreuzungen besonders aufpassen und nicht mit
Gewalt Vorfahrt erzwingen wollen.
Wer Grün hat erzwingt die Vorfahrt?
Du schreibst Müll..
Grün heißt nicht automatisch Vorfahrt. Man achte auf StVO §1.
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und
gegenseitige Rücksicht.
Vorfahrterzwinger handeln also unvorsichtig und rücksichtslos.
Immer noch hirntoter Müll...
Dann empfehle ich Dir, bei Grün immer loszufahren oder loszugehen. Stur
auf die grüne Birne starren und los!

Lange wirst Du's allerdings nicht machen, ob im Auto, auf dem Radl oder
als Fußgänger.

Ruhe in Frieden!

Dieter
U***@web.de
2018-04-28 17:21:10 UTC
Permalink
Post by Bernd Ullrich
Post by Lothar Dittmann
Berlin (dpa). Angesichts vieler durch abbiegende Lkw schuldlos getöteter
Radfahrer und Fußgänger soll den Lastwagen Technik für automatische
Notfallbremsungen vorgeschrieben werden. Ein entsprechender Antrag von
Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen und Thüringen wurde im Bundesrat
vorgestellt und wird nun weiter beraten. Mehrere Redner schilderten
tragische Unfälle aus ihren Ländern. Ein Kind, das bei Grün auf dem
Radweg unterwegs war, etwa wurde vor den Augen der Mutter überfahren und
getötet.
------------------------------------------
Post by Lothar Dittmann
Radler müssen eben an Kreuzungen besonders aufpassen und nicht mit
Gewalt Vorfahrt erzwingen wollen.
Wer Grün hat erzwingt die Vorfahrt?
Gut erkannt. Bzw. soll noch drauf achte, was sonst so passiert.

Das grüne Lichtzeichen befreit den Vorfahrtberechtigten
nicht von der Verpflichtung, auf der Kreuzung verbliebene
Nachzügler des Querverkehrs vorrangig räumen zu lassen.
Dies folgt aus dem allgemeinen Rücksichtnahmegebot der
§§ 1 II, 11 II StVO, wonach derjenige, der Vorrang hat,
auf sein Recht verzichten muss, wenn es die allgemeine
Verkehrslage erfordert (z. B. OLG Düsseldorf,
Urt. v. 17.5.1993 – 1 U 116/92 -).

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln/j2012/7_U_163_11_Urteil_20120223.html
Bernd Ullrich
2018-04-28 17:38:26 UTC
Permalink
Post by U***@web.de
Post by Bernd Ullrich
Post by Lothar Dittmann
Berlin (dpa). Angesichts vieler durch abbiegende Lkw schuldlos getöteter
Radfahrer und Fußgänger soll den Lastwagen Technik für automatische
Notfallbremsungen vorgeschrieben werden. Ein entsprechender Antrag von
Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen und Thüringen wurde im Bundesrat
vorgestellt und wird nun weiter beraten. Mehrere Redner schilderten
tragische Unfälle aus ihren Ländern. Ein Kind, das bei Grün auf dem
Radweg unterwegs war, etwa wurde vor den Augen der Mutter überfahren und
getötet.
------------------------------------------
Post by Lothar Dittmann
Radler müssen eben an Kreuzungen besonders aufpassen und nicht mit
Gewalt Vorfahrt erzwingen wollen.
Wer Grün hat erzwingt die Vorfahrt?
Gut erkannt. Bzw. soll noch drauf achte, was sonst so passiert.
Das grüne Lichtzeichen befreit den Vorfahrtberechtigten
nicht von der Verpflichtung, auf der Kreuzung verbliebene
Nachzügler des Querverkehrs vorrangig räumen zu lassen.
Dies folgt aus dem allgemeinen Rücksichtnahmegebot der
§§ 1 II, 11 II StVO, wonach derjenige, der Vorrang hat,
auf sein Recht verzichten muss, wenn es die allgemeine
Verkehrslage erfordert (z. B. OLG Düsseldorf,
Urt. v. 17.5.1993 – 1 U 116/92 -).
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln/j2012/7_U_163_11_Urteil_20120223.html
"Das grüne Lichtzeichen befreit den Vorfahrtberechtigten nicht von der
Verpflichtung, auf der Kreuzung verbliebene Nachzügler des Querverkehrs "

Also gänzlich anderer Fall als wenn der\die rechts neben dem LKW ( der
Kutscher will rechts abbiegen) stehende Radfahrer (will gerade aus
fahren" "Gemeinsam" grün bekommen" dass der Kutscher wartepflichtig ist
steht in der Verordnung.

"§9 (3) Wer abbiegen will, muss entgegen kommende Fahrzeuge durchfahren
lassen, Schienenfahrzeuge,

Fahrräder mit Hilfsmotor und Fahrräder auch
dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung
fahren."

Du schneisst alles bewust durcheinander...verarsche dich selber..

BU
U***@web.de
2018-04-28 17:51:51 UTC
Permalink
Post by Bernd Ullrich
Post by U***@web.de
Dies folgt aus dem allgemeinen Rücksichtnahmegebot der
§§ 1 II, 11 II StVO, wonach derjenige, der Vorrang hat,
auf sein Recht verzichten muss, wenn es die allgemeine
Verkehrslage erfordert (z. B. OLG Düsseldorf,
Urt. v. 17.5.1993 – 1 U 116/92 -).
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln/j2012/7_U_163_11_Urteil_20120223.html
"Das grüne Lichtzeichen befreit den Vorfahrtberechtigten nicht von der
Verpflichtung, auf der Kreuzung verbliebene Nachzügler des Querverkehrs "
Also gänzlich anderer Fall als wenn der\die rechts neben dem LKW ( der
Kutscher will rechts abbiegen) stehende Radfahrer (will gerade aus
fahren" "Gemeinsam" grün bekommen" dass der Kutscher wartepflichtig ist
steht in der Verordnung.
"§9 (3) Wer abbiegen will, muss entgegen kommende Fahrzeuge durchfahren
lassen, Schienenfahrzeuge,
Fahrräder mit Hilfsmotor und Fahrräder auch
dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung
fahren."
Aber auch dann ist Erzwingen durch den Mofa- oder Fahrradfahrer
unstatthaft, ob Du es nun glaubst oder nicht.
Post by Bernd Ullrich
Du schneisst alles bewust
Geht das auch auf Deutsch?
Bernd Ullrich
2018-04-28 17:57:39 UTC
Permalink
Post by U***@web.de
Post by Bernd Ullrich
Post by U***@web.de
Dies folgt aus dem allgemeinen Rücksichtnahmegebot der
§§ 1 II, 11 II StVO, wonach derjenige, der Vorrang hat,
auf sein Recht verzichten muss, wenn es die allgemeine
Verkehrslage erfordert (z. B. OLG Düsseldorf,
Urt. v. 17.5.1993 – 1 U 116/92 -).
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln/j2012/7_U_163_11_Urteil_20120223.html
"Das grüne Lichtzeichen befreit den Vorfahrtberechtigten nicht von der
Verpflichtung, auf der Kreuzung verbliebene Nachzügler des Querverkehrs "
Also gänzlich anderer Fall als wenn der\die rechts neben dem LKW ( der
Kutscher will rechts abbiegen) stehende Radfahrer (will gerade aus
fahren" "Gemeinsam" grün bekommen" dass der Kutscher wartepflichtig ist
steht in der Verordnung.
"§9 (3) Wer abbiegen will, muss entgegen kommende Fahrzeuge durchfahren
lassen, Schienenfahrzeuge,
Fahrräder mit Hilfsmotor und Fahrräder auch
dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung
fahren."
-----------------------------
Post by U***@web.de
Aber auch dann ist Erzwingen durch den Mofa- oder Fahrradfahrer
unstatthaft, ob Du es nun glaubst oder nicht.
DEr LKW -Kutscher "Muss" warten, gehet das nicht in deine Birne?
U***@web.de
2018-04-28 19:34:59 UTC
Permalink
Post by Bernd Ullrich
Post by U***@web.de
Aber auch dann ist Erzwingen durch den Mofa- oder Fahrradfahrer
unstatthaft, ob Du es nun glaubst oder nicht.
DEr LKW -Kutscher "Muss"
Ja doch. Glaubst Du, es deswegen erzwingen zu dürfen?
Post by Bernd Ullrich
warten, gehet das nicht in deine Birne?
Ich glaube gerne, daß Du so fährst, wie Du hier nölst.
Bernd Ullrich
2018-04-28 20:11:03 UTC
Permalink
Post by U***@web.de
Post by Bernd Ullrich
Post by U***@web.de
Aber auch dann ist Erzwingen durch den Mofa- oder Fahrradfahrer
unstatthaft, ob Du es nun glaubst oder nicht.
DEr LKW -Kutscher "Muss"
Ja doch. Glaubst Du, es deswegen erzwingen zu dürfen?
Die Verordnung erzingt es, oder gilt die nicht für alle?
Post by U***@web.de
Post by Bernd Ullrich
warten, gehet das nicht in deine Birne?
Ich glaube gerne, daß Du so fährst, wie Du hier nölst.
Du glaubst alles nur, du hast kein Wissen, du setzt nur deinen Glauben
um , also nur eine verreckte verittene Schimäre...Totgeburt...

BU
U***@web.de
2018-04-30 06:37:24 UTC
Permalink
Post by Bernd Ullrich
also nur eine verreckte verittene Schimäre...Totgeburt...
Das ist ja ekelhaft, wie Du Dich hier besudelst
Harry Mogelsen
2018-04-30 10:49:18 UTC
Permalink
Post by U***@web.de
Post by Bernd Ullrich
also nur eine verreckte verittene Schimäre...Totgeburt...
Das ist ja ekelhaft, wie Du Dich hier besudelst
Heul und flenn doch, du Weichei und Usenetmimöschen! :-P
Hier is Usenet, nich Ponyhof, oder Mädchenpensionat!

Wer so austeilt, wie du, der sollte schon mehr Härte aufweisen.
Vieles von *deinem* trolligen Gschiss ist auch nur hyperfluid. Jm2c
U***@web.de
2018-04-30 11:34:44 UTC
Permalink
Post by Harry Mogelsen
Vieles von *deinem* trolligen Gschiss ist auch nur hyperfluid. Jm2c
Wußte gar nicht, daß Du auch so ein Flamesabberer wie
Bernd und Eiernieser bist.
Harry Mogelsen
2018-04-30 17:41:09 UTC
Permalink
Post by U***@web.de
Post by Harry Mogelsen
Vieles von *deinem* trolligen Gschiss ist auch nur hyperfluid. Jm2c
°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°
Post by U***@web.de
Wußte gar nicht, daß Du auch so ein Flamesabberer wie
Bernd und Eiernieser bist.
° Q.e.d.! Danke für die nochmalige Bestätigung.
Sascha Dungs
2018-05-01 08:36:52 UTC
Permalink
Post by U***@web.de
Wußte gar nicht, daß Du auch so ein Flamesabberer wie
Bernd und Eiernieser bist.
Selten hat sich jemand hier so schnell so sehr für eine Merkbefreiung
beworben wie Herr Kutzner. Das ist zumindest mein Eindruck.
--
S.
Hans CraueI
2018-04-28 21:47:19 UTC
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Ulf Kutzner schrieb
Post by Bernd Ullrich
DEr LKW -Kutscher "Muss"
Ja doch. Glaubst Du, es deswegen erzwingen zu dÃŒrfen?
Faehrst bzw. gehst du, wenn die Ampel fuer dich gruen
zeigt?

Hans
U***@web.de
2018-04-29 09:16:11 UTC
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Post by Hans CraueI
Faehrst bzw. gehst du, wenn die Ampel fuer dich gruen
zeigt?
Nach einem Blick auf das Haupterwartungsgebiet für
Fahrverkehr gehe ich bei Grün. Kann sein, daß ich
mir den Blick spare, wenn schon deutlich lange Grün ist und/oder
bereits viele Fußgänger queren.
Hans CraueI
2018-04-30 15:53:36 UTC
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Ulf Kutzner schrieb
Hans CraueI schrieb
Post by Hans CraueI
Faehrst bzw. gehst du, wenn die Ampel fuer dich gruen
zeigt?
Nach einem Blick auf das Haupterwartungsgebiet fÃŒr
Fahrverkehr gehe ich bei GrÃŒn. Kann sein, daß ich
mir den Blick spare, wenn schon deutlich lange GrÃŒn ist und/oder
bereits viele FußgÀnger queren.
Du erzwingst dir also den Vorrang. Dem Fahrverkehr, der
moeglicherweise die Querung/Kreuzung ueberqueren will
- und sei es auch bei Rot - schenkst du keine oder
allenfalls nur ganz geringe Beachtung.

Hans
U***@web.de
2018-04-30 16:21:22 UTC
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Post by Hans CraueI
Hans CraueI schrieb
Post by Hans CraueI
Faehrst bzw. gehst du, wenn die Ampel fuer dich gruen
zeigt?
Nach einem Blick auf das Haupterwartungsgebiet für
Fahrverkehr gehe ich bei Grün. Kann sein, daß ich
mir den Blick spare, wenn schon deutlich lange Grün ist und/oder
bereits viele Fußgänger queren.
Du erzwingst dir also den Vorrang. Dem Fahrverkehr, der
moeglicherweise die Querung/Kreuzung ueberqueren will
- und sei es auch bei Rot - schenkst du keine
Du meinst bei Langdauerrotlichtverstoß?

Damit rechne ich eher außerhalb von Deutschland.
Post by Hans CraueI
oder
allenfalls nur ganz geringe Beachtung.
Ich hatte womöglich nicht ausdrücklich dazugeschrieben,
daß ich bei heranrasenden Fahrzeugen vom Betreten der
Fahrbahn vorerst Abstand nehme.

Ich nehme, auch deswegen kann ich noch Texte verfassen.
Hans CraueI
2018-04-30 23:50:25 UTC
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Ulf Kutzner schrieb
Hans CraueI schrieb
Post by Hans CraueI
Post by Hans CraueI
Faehrst bzw. gehst du, wenn die Ampel fuer dich gruen
zeigt?
Nach einem Blick auf das Haupterwartungsgebiet fÃŒr
Fahrverkehr gehe ich bei GrÃŒn. Kann sein, daß ich
mir den Blick spare, wenn schon deutlich lange GrÃŒn ist und/oder
bereits viele FußgÀnger queren.
Du erzwingst dir also den Vorrang. Dem Fahrverkehr, der
moeglicherweise die Querung/Kreuzung ueberqueren will
- und sei es auch bei Rot - schenkst du keine
Du meinst bei Langdauerrotlichtverstoß?
Ist voellig egal. Sobald Fahrverkehr die Querung/Kreuzung
queren will, erzwingst du durch deine (Gruen-) Querung
deinen Vorrang. Das jedoch ist unstatthaft, so deine
Einlassung.
Damit rechne ich eher außerhalb von Deutschland.
Damit muss man ueberall rechnen. Ansonsten begeht man
eine - deiner Ansicht nach unstatthafte - Erzwingung.
Ich hatte womöglich nicht ausdrÌcklich dazugeschrieben,
daß ich bei heranrasenden Fahrzeugen vom Betreten der
Fahrbahn vorerst Abstand nehme.
Wer redet von "heranrasen"?

Hans
U***@web.de
2018-05-02 13:32:50 UTC
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Post by Hans CraueI
Ist voellig egal. Sobald Fahrverkehr die Querung/Kreuzung
queren will, erzwingst du durch deine (Gruen-) Querung
deinen Vorrang. Das jedoch ist unstatthaft, so deine
Einlassung.
Post by U***@web.de
Damit rechne ich eher außerhalb von Deutschland.
Damit muss man ueberall rechnen. Ansonsten begeht man
eine - deiner Ansicht nach unstatthafte - Erzwingung.
Da ich kein Sonderpädagoge bin, gebe ich Dir nun
in allem recht.

Zustimmung ist damit freilich nicht verbunden.

Hans CraueI
2018-04-28 21:45:07 UTC
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Ulf Kutzner schrieb
Post by U***@web.de
"§9 (3) Wer abbiegen will, muss entgegen kommende Fahrzeuge durchfahren
lassen, Schienenfahrzeuge,
FahrrÀder mit Hilfsmotor und FahrrÀder auch
dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung
fahren."
Aber auch dann ist Erzwingen durch den Mofa- oder Fahrradfahrer
unstatthaft, ob Du es nun glaubst oder nicht.
Was soll "Erzwingen" dabei bedeuten?
Gemeinhin wird dann von "Erzwingen der Vorfahrt" gesprochen,
wenn das Auto oder der Lkw fuer die Erzeugung einer Bedrohung
eingesetzt werden. Mit Mofa oder Fahrrad ist das unmoeglich.

Hans
U***@web.de
2018-04-29 09:13:46 UTC
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Post by Hans CraueI
Post by U***@web.de
Post by Bernd Ullrich
"§9 (3) Wer abbiegen will, muss entgegen kommende Fahrzeuge durchfahren
lassen, Schienenfahrzeuge,
Fahrräder mit Hilfsmotor und Fahrräder auch
dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung
fahren."
Aber auch dann ist Erzwingen durch den Mofa- oder Fahrradfahrer
unstatthaft, ob Du es nun glaubst oder nicht.
Was soll "Erzwingen" dabei bedeuten?
Gemeinhin wird dann von "Erzwingen der Vorfahrt" gesprochen,
wenn das Auto oder der Lkw fuer die Erzeugung einer Bedrohung
eingesetzt werden. Mit Mofa oder Fahrrad ist das unmoeglich.
Es gibt Talibstrampler, zu denen ich den sich hier asozial gebenden
B. Ullrich wohl hinzurechnen darf, die zwar wissen,
daß massereichere Fahrzeuge für sie die größere
Bedrohung darstellen als umgekehrt, die aber darauf rechnen,
daß deren Führer panikartig Notbremsen und das Steuer verreißen,
da es im Kollisionsfalle kaum ohne Verletzung oder gar Tötung des
Radfahrers abginge.
Bernd Ullrich
2018-04-29 11:41:19 UTC
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Post by U***@web.de
Post by Hans CraueI
Post by U***@web.de
Post by Bernd Ullrich
"§9 (3) Wer abbiegen will, muss entgegen kommende Fahrzeuge durchfahren
lassen, Schienenfahrzeuge,
Fahrräder mit Hilfsmotor und Fahrräder auch
dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung
fahren."
Aber auch dann ist Erzwingen durch den Mofa- oder Fahrradfahrer
unstatthaft, ob Du es nun glaubst oder nicht.
Was soll "Erzwingen" dabei bedeuten?
Gemeinhin wird dann von "Erzwingen der Vorfahrt" gesprochen,
wenn das Auto oder der Lkw fuer die Erzeugung einer Bedrohung
eingesetzt werden. Mit Mofa oder Fahrrad ist das unmoeglich.
----------------------------------
Post by U***@web.de
Es gibt Talibstrampler, zu denen ich den sich hier asozial gebenden
B. Ullrich wohl hinzurechnen darf,
Du schreibst in deiner geistigen Umnachtung wie immer nur gequirlte
Scheisse...
U***@web.de
2018-04-29 13:13:24 UTC
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Post by Bernd Ullrich
nur gequirlte
Scheisse...
Die steht Dir offensichtlich seit einigen Tagen bis
Unterkante Schädeldecke.

Hättest mehr von dem Schaum inhalieren sollen, der Dir vor dem
Mund stand.

Bis zum Nachweis der erfolgreichen Behandlung Deiner
Impulsprobleme können wir uns notfalls noch über
Deine Beleidigungen austauschen, zur Sache hast
Du in diesem Zustand eh nichts beizutragen.
Hans CraueI
2018-04-30 16:01:34 UTC
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Ulf Kutzner schrieb
Hans CraueI schrieb
Post by Hans CraueI
Post by U***@web.de
"§9 (3) Wer abbiegen will, muss entgegen kommende Fahrzeuge durchfahren
lassen, Schienenfahrzeuge,
FahrrÀder mit Hilfsmotor und FahrrÀder auch
dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung
fahren."
Aber auch dann ist Erzwingen durch den Mofa- oder Fahrradfahrer
unstatthaft, ob Du es nun glaubst oder nicht.
Was soll "Erzwingen" dabei bedeuten?
Gemeinhin wird dann von "Erzwingen der Vorfahrt" gesprochen,
wenn das Auto oder der Lkw fuer die Erzeugung einer Bedrohung
eingesetzt werden. Mit Mofa oder Fahrrad ist das unmoeglich.
Es gibt Talibstrampler, zu denen ich den sich hier asozial gebenden
B. Ullrich wohl hinzurechnen darf, die zwar wissen,
daß massereichere Fahrzeuge fÃŒr sie die größere
Bedrohung darstellen als umgekehrt, die aber darauf rechnen,
daß deren FÃŒhrer panikartig Notbremsen und das Steuer verreißen,
da es im Kollisionsfalle kaum ohne Verletzung oder gar Tötung des
Radfahrers abginge.
Sachgegenstaendlich sind von der Fahrbahn ueber einen Radweg/-streifen
rechts abbiegende Kfz-Fuehrer, die Fahrraeder oder Mofas auf dem
Radweg/-streifen nicht wahrnehmen bzw. wahrgenommen haben.
Was soll "Erzwingen" durch den Mofa- oder Fahrradfahrer dort bedeuten?

Hans
U***@web.de
2018-04-30 16:07:29 UTC
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Post by Hans CraueI
Sachgegenstaendlich sind von der Fahrbahn ueber einen Radweg/-streifen
rechts abbiegende Kfz-Fuehrer, die Fahrraeder oder Mofas auf dem
Radweg/-streifen nicht wahrnehmen bzw. wahrgenommen haben.
Was soll "Erzwingen" durch den Mofa- oder Fahrradfahrer dort bedeuten?
Erzwingen funktioniert, wenn nicht durch pure Kraft
oder Masse möglich, nicht bei fehlender Wahrnehmung.
Ich würde daher auch dingend davon abraten wollen,
sich als Radfahrer den Vorrang gegenüber einem
rechtssabbiegenden Lkw durch offensive Fahrweise
erzwingen zu wollen.

Es gibt schon Gründe, warum ich noch Texte verfassen kann.
Hans CraueI
2018-04-30 16:27:13 UTC
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Ulf Kutzner schrieb
Hans CraueI schrieb
Post by Hans CraueI
Sachgegenstaendlich sind von der Fahrbahn ueber einen Radweg/-streifen
rechts abbiegende Kfz-Fuehrer, die Fahrraeder oder Mofas auf dem
Radweg/-streifen nicht wahrnehmen bzw. wahrgenommen haben.
Was soll "Erzwingen" durch den Mofa- oder Fahrradfahrer dort bedeuten?
Erzwingen funktioniert, wenn nicht durch pure Kraft
oder Masse möglich, nicht bei fehlender Wahrnehmung.
Unlaengst noch sagtest du und vertratest vehement, dass Erzwingen
"unstatthaft" sei. Nun ist es jedoch gar nicht moeglich. Es
scheint nicht arg sinnhaft, Unmoegliches als "unstatthaft"
herauszustellen.
Ich wÃŒrde daher auch dingend davon abraten wollen,
sich als Radfahrer den Vorrang gegenÃŒber einem
rechtssabbiegenden Lkw durch offensive Fahrweise
erzwingen zu wollen.
Weil es ohnehin unmoeglich ist, wie du just noch herausstelltest,
eruebrigt es sich, davon - womoeglich auch noch dringend -
abzuraten. Auf die Idee wird ohnehin niemand kommen.
Opfer der Radweg-Rechtsabbieger sind vor allem die Arglosen,
die nicht im Entferntesten auf die Idee kommen, irgendetwas
zu erzwingen, sondern die vielmehr darauf vertrauen, dass sie
auf dem Radweg unterwegs sind. Und der ist ja sicher.
Es gibt schon GrÃŒnde, warum ich noch Texte verfassen kann.
Die haeltst du allerdings sorgsam verborgen.

Hans
U***@web.de
2018-04-30 16:35:41 UTC
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Post by Hans CraueI
Post by U***@web.de
Post by Hans CraueI
Sachgegenstaendlich sind von der Fahrbahn ueber einen Radweg/-streifen
rechts abbiegende Kfz-Fuehrer, die Fahrraeder oder Mofas auf dem
Radweg/-streifen nicht wahrnehmen bzw. wahrgenommen haben.
Was soll "Erzwingen" durch den Mofa- oder Fahrradfahrer dort bedeuten?
Erzwingen funktioniert, wenn nicht durch pure Kraft
oder Masse möglich, nicht bei fehlender Wahrnehmung.
Unlaengst noch sagtest du und vertratest vehement, dass Erzwingen
Läsest Du genauer, dann wüßtest Du: im Sinne der
Herbeiführung eines Brems- oder Umlenkverhaltens
anderer VT, also durch vis compulsiva im Gegensatz
zu vis absoluta.

In manchem Film schieben Täter einen Kinderwagen
auf die Fahrbahn. Der Geldtransporter hält mit
Gefahrenbremsung an, obwohl physikalisch die
Weiterfahrt möglich gewesen wäre.
Post by Hans CraueI
"unstatthaft" sei. Nun ist es jedoch gar nicht moeglich. Es
scheint nicht arg sinnhaft, Unmoegliches als "unstatthaft"
herauszustellen.
Post by U***@web.de
Ich würde daher auch dingend davon abraten wollen,
sich als Radfahrer den Vorrang gegenüber einem
rechtssabbiegenden Lkw durch offensive Fahrweise
erzwingen zu wollen.
Weil es ohnehin unmoeglich ist, wie du just noch herausstelltest,
Bei sinnerfassendem Lesen nicht nur meines Textes
wäre Dir aufgefallen, daß neuzeitliche Lkw mit
Spiegeln ausgestattet sind, die bei ordnungsgemäßer
Nutzung die Wahrnehmung von VT rechts vom Fahrzeug
ermöglichen.

Unmöglich ist Dein Versuch einer Widerlegung.
Hans CraueI
2018-04-30 23:46:20 UTC
Permalink
Ulf Kutzner schrieb
Hans CraueI schrieb
Post by Hans CraueI
Post by U***@web.de
Post by Hans CraueI
Sachgegenstaendlich sind von der Fahrbahn ueber einen Radweg/-streifen
rechts abbiegende Kfz-Fuehrer, die Fahrraeder oder Mofas auf dem
Radweg/-streifen nicht wahrnehmen bzw. wahrgenommen haben.
Was soll "Erzwingen" durch den Mofa- oder Fahrradfahrer dort bedeuten?
Erzwingen funktioniert, wenn nicht durch pure Kraft
oder Masse möglich, nicht bei fehlender Wahrnehmung.
Unlaengst noch sagtest du und vertratest vehement, dass Erzwingen
LÀsest Du genauer, dann wÌßtest Du: im Sinne der
HerbeifÃŒhrung eines Brems- oder Umlenkverhaltens
anderer VT, also durch vis compulsiva im Gegensatz
zu vis absoluta.
Lass die Kamellen aus dem Strafrechtsseminar ruhig stecken.
Gehoert ueberhaupt nicht hierher.

Noch einmal:
Kfz-Fuehrer hat Fahrrad-/Mofafahrer auf Radweg/-streifen
nicht wahrgenommen und biegt ab. Fahrrad-/Mofafahrer kann
kein Brems- oder Umlenkverhalten des Kfz-Fuehrers herbeifuehren
(jedenfalls nicht ohne dabei schwer zu Schaden zu kommen).
Denn er wird (ansonsten) nicht wahrgenommen.
Verstanden?
Post by Hans CraueI
Post by U***@web.de
Ich wÃŒrde daher auch dingend davon abraten wollen,
sich als Radfahrer den Vorrang gegenÃŒber einem
rechtssabbiegenden Lkw durch offensive Fahrweise
erzwingen zu wollen.
Weil es ohnehin unmoeglich ist, wie du just noch herausstelltest,
Bei sinnerfassendem Lesen nicht nur meines Textes
wÀre Dir aufgefallen, daß neuzeitliche Lkw mit
Spiegeln ausgestattet sind, die bei ordnungsgemÀßer
Nutzung die Wahrnehmung von VT rechts vom Fahrzeug
ermöglichen.
Sinnerfassendes Lesen haette dir schon lange erschlossen,
dass es nicht darum geht, dass die Spiegel die Moeglichkeit
bieten. Es geht vielmehr darum, dass die Moeglichkeit nicht
realisiert wird. Vulgo: Die Fahrer gucken nicht in die
Spiegel. Sie muessen auf zu viele andere Dinge achten, die
wichtiger als die Spiegel sind.
Und eben dies ist u.a. hier schon etliche Male festgestellt
worden.
Unmöglich ist Dein Versuch einer Widerlegung.
Auch hier haette dir sinnerfassendes Lesen erschliessen
koennen, dass eine Widerlegung (von was denn auch?) gar
nicht Gegenstand ist.
Es geht um dein Geschwaetz von der "Unstatthaftigkeit"
eines "Erzwingens", wobei ein Erzwingen nach eigenem
Eingestaendnis jedoch gar nicht moeglich ist.

Hans
Thomas Bliesener
2018-04-27 17:03:52 UTC
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Früher benutzten Radler die Gehwege mit und stiegen an Kreuzungen ab,
um das Rad am Fußgängerüberweg mit hinüberzuschieben.
Wann soll das gewesen sein?

Früher gab es die Vorschrift, daß innerorts ein Mann mit Laterne vor
einem Motorwagen hergehen mußte. Das hat nicht nur Rechtsabbiegerunfälle
sicher verhindert.
Radwege sind Unsinn.
Zum Schluß doch noch eine vernünftige Aussage.
--
bli
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