Peter Veith
2017-11-02 18:02:01 UTC
Vielleicht hat jemand etwas gehört:
Es wird gemunkelt, daß das betreffende Verbot, ausl. Streitkräfte in
Ostdeutschland zu stationieren [*], zum 01.01.2018 einseitig suspendiert
würde.
U.a. wurde auf einen anstehenden Ausbau von Holzdorf verwiesen.
Ich habe nirgends was dazu gelesen. Aber bei dem derzeitigen
Konfrontationskurs gegen Rußland, klingt das Gerücht nicht abwegig.
[*] "Ausländische Streitkräfte und Atomwaffen oder deren Träger werden
in diesem Teil Deutschlands weder stationiert noch dorthin verlegt."
Art. 5 Abs. 3 letzter Satz 2+4-Vertrag
"Anmerkung: Zu dieser Vereinbarten Protokollnotiz gab der
Stellvertretende Leiter der Abteilung für europäische und kanadische
Angelegenheiten im amerikanischen Außenministerium, James Dobbins, am 4.
Oktober 1990 im Rahmen einer Anhörung im Streitkräfteausschuß des
amerikanischen Senats zum Vertrag über die abschließende Regelung in
bezug auf Deutschland folgende Erklärung ab:
»Wir interpretieren diese Klausel so, daß Großmanöver, wie sie in der
KVAE-Vereinbarung von Stockholm definiert sind, unzulässig sein sollen,
daß aber Aktivitäten in kleinerem Umfang nach Gutdünken der deutschen
Regierung stattfinden können. Obwohl die Deutschen möglicherweise nicht
möchten, daß bestimmte Arten von Aktivitäten kleineren Umfangs zu
bestimmten Zeitpunkten stattfinden, gehen wir davon aus, daß die
Freiheit der Entscheidung in dieser Hinsicht gewahrt ist.«, Quelle: U.
S. Policy Information and Texts, hrsg. USIS Bonn, 4.10.1990"
http://www.2plus4.de/chronik.php3?date_value=12.09.90&sort=000-015
http://ddr-luftwaffe.blogspot.de/2008/02/auslndische-truppen-in-deutschland-und.html
Veith
Es wird gemunkelt, daß das betreffende Verbot, ausl. Streitkräfte in
Ostdeutschland zu stationieren [*], zum 01.01.2018 einseitig suspendiert
würde.
U.a. wurde auf einen anstehenden Ausbau von Holzdorf verwiesen.
Ich habe nirgends was dazu gelesen. Aber bei dem derzeitigen
Konfrontationskurs gegen Rußland, klingt das Gerücht nicht abwegig.
[*] "Ausländische Streitkräfte und Atomwaffen oder deren Träger werden
in diesem Teil Deutschlands weder stationiert noch dorthin verlegt."
Art. 5 Abs. 3 letzter Satz 2+4-Vertrag
"Anmerkung: Zu dieser Vereinbarten Protokollnotiz gab der
Stellvertretende Leiter der Abteilung für europäische und kanadische
Angelegenheiten im amerikanischen Außenministerium, James Dobbins, am 4.
Oktober 1990 im Rahmen einer Anhörung im Streitkräfteausschuß des
amerikanischen Senats zum Vertrag über die abschließende Regelung in
bezug auf Deutschland folgende Erklärung ab:
»Wir interpretieren diese Klausel so, daß Großmanöver, wie sie in der
KVAE-Vereinbarung von Stockholm definiert sind, unzulässig sein sollen,
daß aber Aktivitäten in kleinerem Umfang nach Gutdünken der deutschen
Regierung stattfinden können. Obwohl die Deutschen möglicherweise nicht
möchten, daß bestimmte Arten von Aktivitäten kleineren Umfangs zu
bestimmten Zeitpunkten stattfinden, gehen wir davon aus, daß die
Freiheit der Entscheidung in dieser Hinsicht gewahrt ist.«, Quelle: U.
S. Policy Information and Texts, hrsg. USIS Bonn, 4.10.1990"
http://www.2plus4.de/chronik.php3?date_value=12.09.90&sort=000-015
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Veith
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Dem Frieden verpflichtet:
http://www.DDR-Luftwaffe.de
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