Discussion:
Referendum in Bayern
(zu alt für eine Antwort)
Ulrich Maier
2017-10-02 00:32:07 UTC
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Angenommen, die bayerische Regierung organisiert ein Referendum über die
Abspaltung von Bayern. Wie könnte sich der Staat dagegen wehren? Dürfte
die Bundespolizei tätig werden?

Ulrich
Werner Holtfreter
2017-10-02 01:20:19 UTC
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Post by Ulrich Maier
Angenommen, die bayerische Regierung organisiert ein Referendum
über die Abspaltung von Bayern. Wie könnte sich der Staat dagegen
wehren? Dürfte die Bundespolizei tätig werden?
Ich kann deine Frage nicht beantworten und habe nur eine Bemerkung
dazu: Zwei historische Ausgaben der Bismark-Autobiografie warten
hier schon länger darauf, gelesen zu werden. Dieser Mann hat großes
für die Einheit Deutschlands geleistet. Unsere heutigen Politiker
befördern mit ihrer unsäglichen Politik die Sezessionstendenz. Auf
Europa-Ebene und nun auch schon auf nationaler Ebene.
--
Gruß Werner

Wolfgang Jäth
2017-10-02 04:06:23 UTC
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Post by Ulrich Maier
Angenommen, die bayerische Regierung organisiert ein Referendum über die
Abspaltung von Bayern.
Ist so ein Schritt denn überhaupt in der Bayrischen Verfassung vorgesehen?
Post by Ulrich Maier
Wie könnte sich der Staat dagegen wehren?
Wen meinst du mit dem "Staat"? Die bayrische Staatsregierung? Warum
sollte die sich gegen ihre eigene Aktion wehren wollen?
Post by Ulrich Maier
Dürfte die Bundespolizei tätig werden?
Aufgrund welcher Gesetzeslage?

Wolfgang
--
Erwin Denzler
2017-10-04 07:04:44 UTC
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Post by Wolfgang Jäth
Post by Ulrich Maier
Angenommen, die bayerische Regierung organisiert ein Referendum über die
Abspaltung von Bayern.
Ist so ein Schritt denn überhaupt in der Bayrischen Verfassung vorgesehen?
Nein, im Gegenteil, der Beitritt zur BRD ist genannt. Aber die
bayerische Verfassung kann durch Volksentscheid geändert werden.
Post by Wolfgang Jäth
Post by Ulrich Maier
Wie könnte sich der Staat dagegen wehren?
Wen meinst du mit dem "Staat"? Die bayrische Staatsregierung? Warum
sollte die sich gegen ihre eigene Aktion wehren wollen?
Ein solcher Volksentscheid kann auch von den wahlberechtigten Bürgern
gegen den Willen der Staatsregierung und Landtagsmehrheit durchgesetzt
werden.
Post by Wolfgang Jäth
Post by Ulrich Maier
Dürfte die Bundespolizei tätig werden?
Problem: die Landespolizei ist in etwa ebenso groß und vermutlich besser
ausgerüstet - die Bundespolizei ist ja überwiegend nur Bahn- und
Grenzpolizei. Also insoweit nicht ganz vergleichbar mit der Situation in
Barcelona. Da müssten schon die anderen Landespolizeien mitmachen.
Spanien hat zwei große nationale Polizeitruppen und nur kleine regionale.

E.D.
Michael 'Mithi' Cordes
2017-10-04 14:34:17 UTC
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Post by Erwin Denzler
Nein, im Gegenteil, der Beitritt zur BRD ist genannt. Aber die
bayerische Verfassung kann durch Volksentscheid geändert werden.
Was sagt das Grundgesetz dazu? Denn wenn die Änder gegen GG verstößt ist
sie nichtig, siehe Todesstrafe in Hessen.


cya
Mithi
--
"Statt gegen die Anbieter kinderpornografischer Inhalte strafrechtlich
effektiv vorzugehen und die Inhalte ganz aus dem Netz zu entfernen,
greift die Bundesregierung wider besseres Wissen zu einer Maßnahme,
die wirkungslos ist" - Volker Beck - Die Grünen
Detlef Meißner
2017-10-11 10:54:08 UTC
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Post by Michael 'Mithi' Cordes
Post by Erwin Denzler
Nein, im Gegenteil, der Beitritt zur BRD ist genannt. Aber die
bayerische Verfassung kann durch Volksentscheid geändert werden.
Was sagt das Grundgesetz dazu? Denn wenn die Änder gegen GG verstößt ist
sie nichtig, siehe Todesstrafe in Hessen.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2016/12/rk20161216_2bvr034916.html

Detlef
Helmut Richter
2017-10-11 14:36:08 UTC
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Post by Detlef Meißner
Post by Michael 'Mithi' Cordes
Post by Erwin Denzler
Nein, im Gegenteil, der Beitritt zur BRD ist genannt. Aber die
bayerische Verfassung kann durch Volksentscheid geändert werden.
Was sagt das Grundgesetz dazu? Denn wenn die Änder gegen GG verstößt ist
sie nichtig, siehe Todesstrafe in Hessen.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2016/12/rk20161216_2bvr034916.html
Mal unabhängig davon, was die deutsche oder die spanische Verfassung zur
Abspaltung Bayerns oder Kataloniens sagen: Gibt es irgendeinen
völkerrechtlichen Konsens, wer einer Abspaltung typischerweise zustimmen
muss? Die Regierung der sich abspaltenden wie die der bisherigen
Gesamtnation? Die Parlamente? Die Bevölkerungsmehrheit qua Referendum?
Und ist es überhaupt klar, wer sich von wem abspaltet? Der kleinere vom
größeren Rest? Der seinen Namen ändert? Der die Initiative zur Auflösung
der Gemeinschaft ergriffen hat?

Meistens tut man so, als müsse doch eine irgendwie qualifizierte
Mehrheitsvertretung der sich abspaltenden Region ausreichen, aber die
anderen sind doch auch betroffen. Und irgendwo wird es immer ein paar
Hanseln geben, deren wirtschaftliche Kraft ausreicht, ohne die anderen
auszukommen und dabei noch gut wegzukommen. Sollen die alle gehen
dürfen? Oder muss man eine ethnische Verschiedenheit postulieren, z.B.
durch eine eigene Sprache?
--
Helmut Richter
Stefan Schmitz
2017-10-11 15:32:19 UTC
Permalink
Post by Helmut Richter
Mal unabhängig davon, was die deutsche oder die spanische Verfassung zur
Abspaltung Bayerns oder Kataloniens sagen: Gibt es irgendeinen
völkerrechtlichen Konsens, wer einer Abspaltung typischerweise zustimmen
muss? Die Regierung der sich abspaltenden wie die der bisherigen
Gesamtnation? Die Parlamente? Die Bevölkerungsmehrheit qua Referendum?
Die Tatsache, dass einige Staaten ein neues Gebilde anerkennen, andere aber
nicht, spricht gegen einen solchen Konsens.
Wolfgang Jäth
2017-10-05 05:46:19 UTC
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Post by Erwin Denzler
Post by Wolfgang Jäth
Post by Ulrich Maier
Angenommen, die bayerische Regierung organisiert ein Referendum über die
Abspaltung von Bayern.
Ist so ein Schritt denn überhaupt in der Bayrischen Verfassung vorgesehen?
Nein, im Gegenteil, der Beitritt zur BRD ist genannt. Aber die
bayerische Verfassung kann durch Volksentscheid geändert werden.
Post by Wolfgang Jäth
Post by Ulrich Maier
Wie könnte sich der Staat dagegen wehren?
Wen meinst du mit dem "Staat"? Die bayrische Staatsregierung? Warum
sollte die sich gegen ihre eigene Aktion wehren wollen?
Ein solcher Volksentscheid kann auch von den wahlberechtigten Bürgern
gegen den Willen der Staatsregierung und Landtagsmehrheit durchgesetzt
werden.
Die CSU hat bei der letzten Bundestagswahl gerade mal etwas mehr als 1/3
(in Worten: achtunddreißig Komma acht Prozent) der Stimmen (oder besser
gesagt nur der /Wähler/) bekommen, und Du wähnst ganze 2/3 der
Bevölkerung hinter dir? Das Kraut, das du rauchst, will ich auch haben.

Wolfgang
--
to trump up erdichten, zs.-schwindeln
(Langenscheidts Wörterbuch Englisch, Ausgabe 1983)
Diedrich Ehlerding
2017-10-02 06:00:23 UTC
Permalink
Post by Ulrich Maier
Angenommen, die bayerische Regierung organisiert ein Referendum über die
Abspaltung von Bayern. Wie könnte sich der Staat dagegen wehren? Dürfte
die Bundespolizei tätig werden?
Er könnte die Parteien, die die bayrische Staatsregierung bei einem
solchen Vorhaben unterstützen, als verfassungswidrig verbieten lassen,
ihnen mindestens den Geldhahn zudrehen (GG Art 21 Abs (2) und (3)). Und
"tatsächliches Verhalten ihrer Anhänger" reicht aus; eine
proforma-Distanzierung der CSU würde also nicht ausreichen, diese
Konsequenz sicher zu vermeiden. Ob allerdings Karlsruhe eine solche
Entscheidung ausreichend schnell fällen würde?
Stefan Schmitz
2017-10-02 19:53:59 UTC
Permalink
Post by Diedrich Ehlerding
Post by Ulrich Maier
Angenommen, die bayerische Regierung organisiert ein Referendum über die
Abspaltung von Bayern. Wie könnte sich der Staat dagegen wehren? Dürfte
die Bundespolizei tätig werden?
Er könnte die Parteien, die die bayrische Staatsregierung bei einem
solchen Vorhaben unterstützen, als verfassungswidrig verbieten lassen,
ihnen mindestens den Geldhahn zudrehen (GG Art 21 Abs (2) und (3)). Und
"tatsächliches Verhalten ihrer Anhänger" reicht aus; eine
proforma-Distanzierung der CSU würde also nicht ausreichen, diese
Konsequenz sicher zu vermeiden. Ob allerdings Karlsruhe eine solche
Entscheidung ausreichend schnell fällen würde?
Darum gibt es ja noch Artikel 20 Abs. 4.
Dann könnten die Autonomen endlich mal legal Gewalt ausüben.
Detlef Meißner
2017-10-11 10:54:04 UTC
Permalink
Post by Diedrich Ehlerding
Post by Ulrich Maier
Angenommen, die bayerische Regierung organisiert ein Referendum über die
Abspaltung von Bayern. Wie könnte sich der Staat dagegen wehren? Dürfte
die Bundespolizei tätig werden?
Er könnte die Parteien, die die bayrische Staatsregierung bei einem
solchen Vorhaben unterstützen, als verfassungswidrig verbieten lassen,
ihnen mindestens den Geldhahn zudrehen (GG Art 21 Abs (2) und (3)). Und
"tatsächliches Verhalten ihrer Anhänger" reicht aus; eine
proforma-Distanzierung der CSU würde also nicht ausreichen, diese
Konsequenz sicher zu vermeiden. Ob allerdings Karlsruhe eine solche
Entscheidung ausreichend schnell fällen würde?
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2016/12/rk20161216_2bvr034916.html

Detlef
Detlef Meißner
2017-10-11 10:55:09 UTC
Permalink
Post by Diedrich Ehlerding
Post by Ulrich Maier
Angenommen, die bayerische Regierung organisiert ein Referendum über die
Abspaltung von Bayern. Wie könnte sich der Staat dagegen wehren? Dürfte
die Bundespolizei tätig werden?
Er könnte die Parteien, die die bayrische Staatsregierung bei einem
solchen Vorhaben unterstützen, als verfassungswidrig verbieten lassen,
ihnen mindestens den Geldhahn zudrehen (GG Art 21 Abs (2) und (3)). Und
"tatsächliches Verhalten ihrer Anhänger" reicht aus; eine
proforma-Distanzierung der CSU würde also nicht ausreichen, diese
Konsequenz sicher zu vermeiden. Ob allerdings Karlsruhe eine solche
Entscheidung ausreichend schnell fällen würde?
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2016/12/rk20161216_2bvr034916.html

Detlef
Wolfgang Kynast
2017-10-02 08:58:44 UTC
Permalink
Post by Ulrich Maier
Angenommen, die bayerische Regierung organisiert ein Referendum über die
Abspaltung von Bayern. Wie könnte sich der Staat dagegen wehren? Dürfte
die Bundespolizei tätig werden?
Warum sollte sich jemand dagegen wehren? Sollen sie doch gehen und am
Besten die Sachsen auch mitnehmen :-)
--
Schöne Grüße,
Wolfgang
Michael 'Mithi' Cordes
2017-10-02 13:51:24 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Kynast
Warum sollte sich jemand dagegen wehren? Sollen sie doch gehen und am
Besten die Sachsen auch mitnehmen :-)
Aus meinem Posting von 2015:
|Deutschland, Österreich und Tschechien bauen dann eine schöne
|Ringautobahn um Baziland umzu und die können sich ihre Maut an die
|Gamsbart hängen.
|
|Eine schöne, neue Welt´

Das wird mit Sachsen natürlich problematisch. Aber wir kloppen die
Autobahn einfach auch die Landesgrenze und die bekommen 3-4
Wildwechselbrücken.

[X] Pfiad di

cya
Mithi
--
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effektiv vorzugehen und die Inhalte ganz aus dem Netz zu entfernen,
greift die Bundesregierung wider besseres Wissen zu einer Maßnahme,
die wirkungslos ist" - Volker Beck - Die Grünen
Georg Wieser
2017-10-02 18:13:20 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Kynast
Post by Ulrich Maier
Angenommen, die bayerische Regierung organisiert ein Referendum über die
Abspaltung von Bayern. Wie könnte sich der Staat dagegen wehren? Dürfte
die Bundespolizei tätig werden?
Warum sollte sich jemand dagegen wehren? Sollen sie doch gehen und am
Besten die Sachsen auch mitnehmen :-)
Ne die könnt ihr behalten wir nehmen BaWü dazu. Dann passt das schon :-)
Detlef Meißner
2017-10-02 18:22:19 UTC
Permalink
Post by Georg Wieser
Post by Wolfgang Kynast
Post by Ulrich Maier
Angenommen, die bayerische Regierung organisiert ein Referendum über die
Abspaltung von Bayern. Wie könnte sich der Staat dagegen wehren? Dürfte
die Bundespolizei tätig werden?
Warum sollte sich jemand dagegen wehren? Sollen sie doch gehen und am
Besten die Sachsen auch mitnehmen :-)
Ne die könnt ihr behalten wir nehmen BaWü dazu. Dann passt das schon :-)
Sich die Rosinen rauspicken gildet nich!

Detlef
Georg Wieser
2017-10-03 10:35:35 UTC
Permalink
Post by Detlef Meißner
Post by Georg Wieser
Post by Wolfgang Kynast
Post by Ulrich Maier
Angenommen, die bayerische Regierung organisiert ein Referendum über die
Abspaltung von Bayern. Wie könnte sich der Staat dagegen wehren? Dürfte
die Bundespolizei tätig werden?
Warum sollte sich jemand dagegen wehren? Sollen sie doch gehen und am
Besten die Sachsen auch mitnehmen :-)
Ne die könnt ihr behalten wir nehmen BaWü dazu. Dann passt das schon :-)
Sich die Rosinen rauspicken gildet nich!
Detlef
Das sind keine Rosinen... das sind Nachbarn. Die nordwestlichen Teile
von Thüringen und Österreich nehmen wir auch noch :-)

Dann passt das schon.
Wolfgang Kynast
2017-10-04 08:55:24 UTC
Permalink
Post by Georg Wieser
Post by Wolfgang Kynast
Post by Ulrich Maier
Angenommen, die bayerische Regierung organisiert ein Referendum über die
Abspaltung von Bayern. Wie könnte sich der Staat dagegen wehren? Dürfte
die Bundespolizei tätig werden?
Warum sollte sich jemand dagegen wehren? Sollen sie doch gehen und am
Besten die Sachsen auch mitnehmen :-)
Ne die könnt ihr behalten wir nehmen BaWü dazu. Dann passt das schon :-)
Nur wenn schwäbisch Amtssprache wird!!!

;-)
--
Wolfgang
Georg Wieser
2017-10-04 18:50:55 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Kynast
Post by Georg Wieser
Post by Wolfgang Kynast
Post by Ulrich Maier
Angenommen, die bayerische Regierung organisiert ein Referendum über die
Abspaltung von Bayern. Wie könnte sich der Staat dagegen wehren? Dürfte
die Bundespolizei tätig werden?
Warum sollte sich jemand dagegen wehren? Sollen sie doch gehen und am
Besten die Sachsen auch mitnehmen :-)
Ne die könnt ihr behalten wir nehmen BaWü dazu. Dann passt das schon :-)
Nur wenn schwäbisch Amtssprache wird!!!
;-)
Oh Goddle noi!!!!!
Herr Bayer
2017-10-02 20:27:38 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Kynast
Post by Ulrich Maier
Angenommen, die bayerische Regierung organisiert ein Referendum über die
Abspaltung von Bayern. Wie könnte sich der Staat dagegen wehren? Dürfte
die Bundespolizei tätig werden?
Warum sollte sich jemand dagegen wehren? Sollen sie doch gehen und am
Besten die Sachsen auch mitnehmen :-)
Gute Idee! (aber ohne die Himmelherrgottsachsndie)

Wie wärs wenn die Bayernpartei deutschlandweit antritt und ihr Preißn
die alle wählen tätet um endlich mal die Bayern loszuwerden?


Herr Bayer
Detlef Meißner
2017-10-02 09:07:44 UTC
Permalink
Post by Ulrich Maier
Angenommen, die bayerische Regierung organisiert ein Referendum über die
Abspaltung von Bayern. Wie könnte sich der Staat dagegen wehren?
Welcher Staat? Die BRD?
Post by Ulrich Maier
Dürfte
die Bundespolizei tätig werden?
Da wird bestimmt die Bundeswehr eingesetzt, vielleicht sogar die NATO.

Viel interessanter ist doch die Frage, wie sich die Bayern verhalten,
die in der Bundespolizei oder der Bundeswehr ihren Job verrichten.

- Melden die sich alle krank?
- Verweigern sie demonstrativ Befehle?
- oder befolgen sie sie?

Detlef

Achtung, Text könnte Ironie enthalten. Wo sie steckt, muss der Leser
selbst herausfinden.
Mathias Fuhrmann
2017-10-02 09:11:16 UTC
Permalink
Post by Detlef Meißner
Viel interessanter ist doch die Frage, wie sich die Bayern verhalten,
die in der Bundespolizei oder der Bundeswehr ihren Job verrichten.
- Melden die sich alle krank?
- Verweigern sie demonstrativ Befehle?
- oder befolgen sie sie?
Die fragen ihren Pfarrer um Rat ... ;-)
--
Mathias
Detlef Meißner
2017-10-02 09:28:53 UTC
Permalink
Post by Mathias Fuhrmann
Post by Detlef Meißner
Viel interessanter ist doch die Frage, wie sich die Bayern verhalten,
die in der Bundespolizei oder der Bundeswehr ihren Job verrichten.
- Melden die sich alle krank?
- Verweigern sie demonstrativ Befehle?
- oder befolgen sie sie?
Die fragen ihren Pfarrer um Rat ... ;-)
Oder sie flüchten.

Dann haben wir schon wieder ein Flüchtlingsproblem!
Ob die Integration gelingt?
Der erste Schritt wäre natürlich die Sprache ...

Detlef
Der Habakuk.
2017-10-02 09:59:31 UTC
Permalink
Post by Detlef Meißner
Post by Mathias Fuhrmann
Post by Detlef Meißner
Viel interessanter ist doch die Frage, wie sich die Bayern verhalten,
die in der Bundespolizei oder der Bundeswehr ihren Job verrichten.
- Melden die sich alle krank?
- Verweigern sie demonstrativ Befehle?
- oder befolgen sie sie?
Die fragen ihren Pfarrer um Rat ... ;-)
Oder sie flüchten.
Dann haben wir schon wieder ein Flüchtlingsproblem!
Ob die Integration gelingt?
Der erste Schritt wäre natürlich die Sprache ...
Bairisch gehört ja nun zum Oberdeutschen und das ist bzw gehört
eindeutig zum HOCHdeutschen!

Im klaren Gegensatz zu so manchem Dialekt der Fischköpfe,
Plattdeutschen, oder Kaasköpp. Denn was die da nordisch lokal sprechen,
ist meist gar nicht hochdeutsch, bzw. jedenfalls weit weniger, als sie
sich selber einbilden!

Host mi? ;-)
--
*Ceterum censeo religionem Mohammedanicam esse coercendam!*
Detlef Meißner
2017-10-02 10:16:56 UTC
Permalink
Post by Der Habakuk.
Post by Detlef Meißner
Post by Mathias Fuhrmann
Post by Detlef Meißner
Viel interessanter ist doch die Frage, wie sich die Bayern verhalten,
die in der Bundespolizei oder der Bundeswehr ihren Job verrichten.
- Melden die sich alle krank?
- Verweigern sie demonstrativ Befehle?
- oder befolgen sie sie?
Die fragen ihren Pfarrer um Rat ... ;-)
Oder sie flüchten.
Dann haben wir schon wieder ein Flüchtlingsproblem!
Ob die Integration gelingt?
Der erste Schritt wäre natürlich die Sprache ...
Bairisch gehört ja nun zum Oberdeutschen und das ist bzw gehört
eindeutig zum HOCHdeutschen!
Im klaren Gegensatz zu so manchem Dialekt der Fischköpfe,
Plattdeutschen, oder Kaasköpp. Denn was die da nordisch lokal sprechen,
ist meist gar nicht hochdeutsch, bzw. jedenfalls weit weniger, als sie
sich selber einbilden!
Das mag ja alles sein, aber sie müssen sich integrieren, auch sprachlich.
Sie können auch nicht verlangen, dass ihre seltsamen Gebräuche, Getränke
usw. toleriert werden.
Und das Tragen von Lederhosen wird verboten!

Detlef
Georg Wieser
2017-10-02 18:14:45 UTC
Permalink
Post by Detlef Meißner
Und das Tragen von Lederhosen wird verboten!
Jetz langts. Was zfui is is zfui!
Detlef Meißner
2017-10-02 18:23:58 UTC
Permalink
Post by Georg Wieser
Post by Detlef Meißner
Und das Tragen von Lederhosen wird verboten!
Jetz langts. Was zfui is is zfui!
Kannst ja im sicheren Herkunftsland bleiben.

Detlef
Georg Wieser
2017-10-03 10:34:06 UTC
Permalink
Post by Detlef Meißner
Post by Georg Wieser
Post by Detlef Meißner
Und das Tragen von Lederhosen wird verboten!
Jetz langts. Was zfui is is zfui!
Kannst ja im sicheren Herkunftsland bleiben.
Detlef
Worauf Du einen lassen kannst :-)

Oder a zwoa.
U***@web.de
2017-10-06 15:21:10 UTC
Permalink
Post by Detlef Meißner
Das mag ja alles sein, aber sie müssen sich integrieren, auch sprachlich.
Sie können auch nicht verlangen, dass ihre seltsamen Gebräuche, Getränke
usw. toleriert werden.
Und das Tragen von Lederhosen wird verboten!
Und das gerade zu einer Zeit, wo die Oktoberfeste
immer mehr außerhalb Bayerns veranstaltet werden.

Gut, die Mainzer mußten noch üben, die Gäste dürsteten,
aber die Kellner waren noch am Cannstatter Wasen.

Das mit den Getränken wird man in Restdeutschland
kaum unterbinden.

Gruß, ULF
Detlef Meißner
2017-10-06 15:36:48 UTC
Permalink
Post by U***@web.de
Post by Detlef Meißner
Das mag ja alles sein, aber sie müssen sich integrieren, auch sprachlich.
Sie können auch nicht verlangen, dass ihre seltsamen Gebräuche, Getränke
usw. toleriert werden.
Und das Tragen von Lederhosen wird verboten!
Und das gerade zu einer Zeit, wo die Oktoberfeste
immer mehr außerhalb Bayerns veranstaltet werden.
Ja, die Brauereien versuchen es mit aller Gewalt.
Post by U***@web.de
Gut, die Mainzer mußten noch üben, die Gäste dürsteten,
aber die Kellner waren noch am Cannstatter Wasen.
Das mit den Getränken wird man in Restdeutschland
kaum unterbinden.
Fragt sich nur, mit welchen Getränken und welcher Wurst.

Und Männer in Lederhosen?
Dass man sich Lederhosen und Dirndl kauft, um zünftig auftreten zu
können, bezweifele ich jetzt doch.

Detlef
U***@web.de
2017-10-07 09:01:38 UTC
Permalink
Post by Detlef Meißner
Post by U***@web.de
Das mit den Getränken wird man in Restdeutschland
kaum unterbinden.
Fragt sich nur, mit welchen Getränken
Die belgische Löwenbräu beliefert uns dann eben
aus Griechenland oder Schweden: https://de.wikipedia.org/wiki/L%C3%B6wenbr%C3%A4u#L.C3.B6wenbr.C3.A4u_im_Ausland

Gruß, ULF
Detlef Meißner
2017-10-07 09:05:25 UTC
Permalink
Post by U***@web.de
Post by Detlef Meißner
Post by U***@web.de
Das mit den Getränken wird man in Restdeutschland
kaum unterbinden.
Fragt sich nur, mit welchen Getränken
Die belgische Löwenbräu beliefert uns dann eben
aus Griechenland oder Schweden: https://de.wikipedia.org/wiki/L%C3%B6wenbr%C3%A4u#L.C3.B6wenbr.C3.A4u_im_Ausland
Stellt sich jetzt die Frage, wo die "original" Dirndl und die Lederhosen
hergestellt werden.
(Das ist jetzt rhetorisch, ich könnte ja googlen.)

Detlef
U***@web.de
2017-10-07 14:25:40 UTC
Permalink
Moin,
Post by Detlef Meißner
Post by U***@web.de
Das mit den Getränken wird man in Restdeutschland
kaum unterbinden.
Fragt sich nur, mit welchen Getränken und welcher Wurst.
Die Bierkugeln werden hier aus Westfalen geliefert.

Gruß, ULF
Detlef Meißner
2017-10-07 14:36:45 UTC
Permalink
Post by U***@web.de
Post by Detlef Meißner
Post by U***@web.de
Das mit den Getränken wird man in Restdeutschland
kaum unterbinden.
Fragt sich nur, mit welchen Getränken und welcher Wurst.
Die Bierkugeln werden hier aus Westfalen geliefert.
Und die Jodler kommen aus Japan.

Jo mei, nix mehr original baierisch!

Detlef
Michael 'Mithi' Cordes
2017-10-02 13:45:36 UTC
Permalink
Post by Der Habakuk.
Im klaren Gegensatz zu so manchem Dialekt der Fischköpfe,
Plattdeutschen, oder Kaasköpp. Denn was die da nordisch lokal sprechen,
ist meist gar nicht hochdeutsch, bzw. jedenfalls weit weniger, als sie
sich selber einbilden!
Umgekehrt wird ein Schuh draus: wir freuen uns eine eigene Sprache zu
haben, während ihr Bazis nur einen durch Kropf geprägten Dialekt des
Hochdeutschen vorweisen können.


mfg
Mithi
--
"Statt gegen die Anbieter kinderpornografischer Inhalte strafrechtlich
effektiv vorzugehen und die Inhalte ganz aus dem Netz zu entfernen,
greift die Bundesregierung wider besseres Wissen zu einer Maßnahme,
die wirkungslos ist" - Volker Beck - Die Grünen
Endrunde
2017-10-04 08:26:25 UTC
Permalink
Post by Detlef Meißner
Post by Ulrich Maier
Angenommen, die bayerische Regierung organisiert ein Referendum über die
Abspaltung von Bayern. Wie könnte sich der Staat dagegen wehren?
Welcher Staat? Die BRD?
Post by Ulrich Maier
Dürfte
die Bundespolizei tätig werden?
Da wird bestimmt die Bundeswehr eingesetzt, vielleicht sogar die NATO.
Wenn wir als Analogie Jugoslawien und die Trennung der Wirts-
staaten Kroatien und Sloweinien vom parasitären Belgrad nehmen,
dann müsste die Nato auf der Seite der Bayern gegen Berlin kämpfen.
Post by Detlef Meißner
Viel interessanter ist doch die Frage, wie sich die Bayern verhalten,
die in der Bundespolizei oder der Bundeswehr ihren Job verrichten.
- Melden die sich alle krank?
- Verweigern sie demonstrativ Befehle?
- oder befolgen sie sie?
Detlef
Achtung, Text könnte Ironie enthalten. Wo sie steckt, muss der Leser
selbst herausfinden.
Detlef Meißner
2017-10-06 11:17:29 UTC
Permalink
Post by Endrunde
Post by Detlef Meißner
Post by Ulrich Maier
Angenommen, die bayerische Regierung organisiert ein Referendum über die
Abspaltung von Bayern. Wie könnte sich der Staat dagegen wehren?
Welcher Staat? Die BRD?
Post by Ulrich Maier
Dürfte
die Bundespolizei tätig werden?
Da wird bestimmt die Bundeswehr eingesetzt, vielleicht sogar die NATO.
Wenn wir als Analogie Jugoslawien und die Trennung der Wirts-
staaten Kroatien und Sloweinien vom parasitären Belgrad nehmen,
dann müsste die Nato auf der Seite der Bayern gegen Berlin kämpfen.
Müsste?

Wenn Katalonien unabhängig werden sollte, wozu gehört es dann.
Sicherlich nicht zur NATO und nicht zur EU.

Wenn Bayern sich von der BRD trennen sollte dann sieht das ähnlich aus.

Detlef
Werner Holtfreter
2017-10-06 12:16:22 UTC
Permalink
Post by Detlef Meißner
Wenn Katalonien unabhängig werden sollte, wozu gehört es dann.
Sicherlich nicht zur NATO und nicht zur EU.
Das ist auch so eine Frage, deren Antwort nicht auf der Hand liegt.
Da Katalonien bisher zur EU gehörte, warum sollte es denn dann
nicht mehr zur EU gehören, wenn es sich abspaltet?

Analogie: Wenn sich in D eine Gemeinde von einer anderen abspaltet
(also der umgekehrte Weg zu den Zusammenlegungen der Vergangenheit)
gehören schließlich anschließend auch beide noch zum Bundesland.
--
Gruß Werner
http://youtu.be/ByzwOBeKD-c
Gernot Griese
2017-10-06 12:28:35 UTC
Permalink
Post by Werner Holtfreter
Post by Detlef Meißner
Wenn Katalonien unabhängig werden sollte, wozu gehört es dann.
Sicherlich nicht zur NATO und nicht zur EU.
Das ist auch so eine Frage, deren Antwort nicht auf der Hand liegt.
Da Katalonien bisher zur EU gehörte, warum sollte es denn dann
nicht mehr zur EU gehören, wenn es sich abspaltet?
Katalonien war noch nie Mitglied der EU.

Gernot
--
Lügenpresse ist, wenn die TAGESSCHAU über ein Ereignis von regionaler
Bedeutung nicht berichtet und dadurch keinen nicht vorhandenen
Zusammenhang mit der Bundespolitik impliziert.
Detlef Meißner
2017-10-06 12:33:22 UTC
Permalink
Post by Gernot Griese
Post by Werner Holtfreter
Post by Detlef Meißner
Wenn Katalonien unabhängig werden sollte, wozu gehört es dann.
Sicherlich nicht zur NATO und nicht zur EU.
Das ist auch so eine Frage, deren Antwort nicht auf der Hand liegt.
Da Katalonien bisher zur EU gehörte, warum sollte es denn dann
nicht mehr zur EU gehören, wenn es sich abspaltet?
Katalonien war noch nie Mitglied der EU.
Jetzt fange doch nicht mit Wortklauberei an! ;-)

Detlef
Werner Holtfreter
2017-10-14 01:02:40 UTC
Permalink
Post by Gernot Griese
Post by Werner Holtfreter
Post by Detlef Meißner
Wenn Katalonien unabhängig werden sollte, wozu gehört es dann.
Sicherlich nicht zur NATO und nicht zur EU.
Das ist auch so eine Frage, deren Antwort nicht auf der Hand
liegt. Da Katalonien bisher zur EU gehörte, warum sollte es denn
dann nicht mehr zur EU gehören, wenn es sich abspaltet?
Katalonien war noch nie Mitglied der EU.
Ach so, da war also eine Außengrenze...
--
Gruß Werner
http://youtu.be/ByzwOBeKD-c
Gernot Griese
2017-10-14 06:11:05 UTC
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Post by Werner Holtfreter
Post by Gernot Griese
Post by Werner Holtfreter
Post by Detlef Meißner
Wenn Katalonien unabhängig werden sollte, wozu gehört es dann.
Sicherlich nicht zur NATO und nicht zur EU.
Das ist auch so eine Frage, deren Antwort nicht auf der Hand
liegt. Da Katalonien bisher zur EU gehörte, warum sollte es denn
dann nicht mehr zur EU gehören, wenn es sich abspaltet?
Katalonien war noch nie Mitglied der EU.
Ach so, da war also eine Außengrenze...
Wann hat die Regierung von Katalonien einen Beitrittsvertrag
unterschrieben? Wann hat die EU über eine Aufnahme Kataloniens abgestimmt?

Gernot
--
Lügenpresse ist, wenn die TAGESSCHAU über ein Ereignis von regionaler
Bedeutung nicht berichtet und dadurch keinen nicht vorhandenen
Zusammenhang mit der Bundespolitik impliziert.
Detlef Meißner
2017-10-14 07:15:35 UTC
Permalink
Post by Werner Holtfreter
Post by Gernot Griese
Post by Werner Holtfreter
Post by Detlef Meißner
Wenn Katalonien unabhängig werden sollte, wozu gehört es dann.
Sicherlich nicht zur NATO und nicht zur EU.
Das ist auch so eine Frage, deren Antwort nicht auf der Hand
liegt. Da Katalonien bisher zur EU gehörte, warum sollte es denn
dann nicht mehr zur EU gehören, wenn es sich abspaltet?
Katalonien war noch nie Mitglied der EU.
Ach so, da war also eine Außengrenze...
Richtig lesen und verstehen.

Nur Spanien (als Gesamtheit) ist Mitglied der EU.

Träte Spanien aus, träfe es logischerweise auch Katalonien, so wie es
jetzt die Schotten beim Brexit trifft.
Es sei denn, sie machen sich von England unabhängig. Dann können sie
neue Beitrittsverhandlungen mit der EU führen

Detlef
Gernot Griese
2017-10-14 07:29:35 UTC
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Post by Detlef Meißner
Post by Werner Holtfreter
Post by Gernot Griese
Post by Werner Holtfreter
Post by Detlef Meißner
Wenn Katalonien unabhängig werden sollte, wozu gehört es dann.
Sicherlich nicht zur NATO und nicht zur EU.
Das ist auch so eine Frage, deren Antwort nicht auf der Hand
liegt. Da Katalonien bisher zur EU gehörte, warum sollte es denn
dann nicht mehr zur EU gehören, wenn es sich abspaltet?
Katalonien war noch nie Mitglied der EU.
Ach so, da war also eine Außengrenze...
Richtig lesen und verstehen.
Nur Spanien (als Gesamtheit) ist Mitglied der EU.
Träte Spanien aus, träfe es logischerweise auch Katalonien, so wie es
jetzt die Schotten beim Brexit trifft.
Es sei denn, sie machen sich von England unabhängig. Dann können sie
neue Beitrittsverhandlungen mit der EU führen
Vorsicht, Falle 8-)

Schottland gehört nicht zu England und nicht England sondern das
Vereinigte Königreich ist (noch) Mitglied der EU.

Gernot
--
Lügenpresse ist, wenn die TAGESSCHAU über ein Ereignis von regionaler
Bedeutung nicht berichtet und dadurch keinen nicht vorhandenen
Zusammenhang mit der Bundespolitik impliziert.
Detlef Meißner
2017-10-14 07:41:43 UTC
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Post by Gernot Griese
Post by Detlef Meißner
Post by Werner Holtfreter
Post by Gernot Griese
Post by Werner Holtfreter
Post by Detlef Meißner
Wenn Katalonien unabhängig werden sollte, wozu gehört es dann.
Sicherlich nicht zur NATO und nicht zur EU.
Das ist auch so eine Frage, deren Antwort nicht auf der Hand
liegt. Da Katalonien bisher zur EU gehörte, warum sollte es denn
dann nicht mehr zur EU gehören, wenn es sich abspaltet?
Katalonien war noch nie Mitglied der EU.
Ach so, da war also eine Außengrenze...
Richtig lesen und verstehen.
Nur Spanien (als Gesamtheit) ist Mitglied der EU.
Träte Spanien aus, träfe es logischerweise auch Katalonien, so wie es
jetzt die Schotten beim Brexit trifft.
Es sei denn, sie machen sich von England unabhängig. Dann können sie
neue Beitrittsverhandlungen mit der EU führen
Vorsicht, Falle 8-)
Schottland gehört nicht zu England und nicht England sondern das
Vereinigte Königreich ist (noch) Mitglied der EU.
Ich wusste, dass das kommt.:-)

Detlef
Wolfgang Jäth
2017-10-14 15:07:58 UTC
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Post by Gernot Griese
Post by Werner Holtfreter
Post by Detlef Meißner
Wenn Katalonien unabhängig werden sollte, wozu gehört es dann.
Sicherlich nicht zur NATO und nicht zur EU.
Das ist auch so eine Frage, deren Antwort nicht auf der Hand liegt.
Da Katalonien bisher zur EU gehörte, warum sollte es denn dann
nicht mehr zur EU gehören, wenn es sich abspaltet?
Katalonien war noch nie Mitglied der EU.
Hint: Du bist auch kein Mitglied von Deutschland ...

Wolfgang
--
to trump up erdichten, zs.-schwindeln
(Langenscheidts Wörterbuch Englisch, Ausgabe 1983)
Bastian Blank
2017-10-14 16:44:59 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Jäth
Post by Gernot Griese
Katalonien war noch nie Mitglied der EU.
Hint: Du bist auch kein Mitglied von Deutschland ...
Da muss ich dir leider widersprechen.

Die Bundesrepublik Deutschland ist eine (staatsrechtliche) Körperschaft
des öffentlichen Rechts. KöR haben Mitglieder und das sind in dem Fall
alle auf dem Gebiet dauerhaft lebenden Bürger.

Bastian
U***@web.de
2017-10-15 10:37:43 UTC
Permalink
Post by Bastian Blank
Die Bundesrepublik Deutschland ist eine (staatsrechtliche) Körperschaft
des öffentlichen Rechts. KöR haben Mitglieder und das sind in dem Fall
alle auf dem Gebiet dauerhaft lebenden Bürger.
Alle mit Staatsangehörigkeit *oder*
Niederlassungserlaubnis?

Gruß, ULF
Diedrich Ehlerding
2017-10-15 16:01:13 UTC
Permalink
Post by Bastian Blank
Die Bundesrepublik Deutschland ist eine (staatsrechtliche) Körperschaft
des öffentlichen Rechts. KöR haben Mitglieder und das sind in dem Fall
alle auf dem Gebiet dauerhaft lebenden Bürger.
Eine allzu einfache Definition, zunächst wegen der unklaren Bedeutung
von "Bürger". Ein hier legal wohnender Ausländer ist sicherlich
"Bürger", aber kein Mitglied der KöR "BRD". Und wenn du mit "Bürger" die
Staatsangehörigen meinst: es gibt solche, die sich dauerhaft im Ausland
aufhalten, aber gleichwohl Staasangehörige sind.
Roman Racine
2017-10-15 19:42:58 UTC
Permalink
Post by Diedrich Ehlerding
Post by Bastian Blank
Die Bundesrepublik Deutschland ist eine (staatsrechtliche) Körperschaft
des öffentlichen Rechts. KöR haben Mitglieder und das sind in dem Fall
alle auf dem Gebiet dauerhaft lebenden Bürger.
Eine allzu einfache Definition, zunächst wegen der unklaren Bedeutung
von "Bürger". Ein hier legal wohnender Ausländer ist sicherlich
"Bürger", aber kein Mitglied der KöR "BRD".
Zumindest in der Schweiz sind in der Schweiz legal wohnende Ausländer keine
"Bürger" sondern "Einwohner". "Bürger" sind dagegen alle Schweizer, egal, wo
sie Wohnsitz haben. Das geht sogar auf Gemeindeebene weiter. Ich bin z.B.
Einwohner von Zürich, nicht aber Bürger, weil meine Vorfahren das
Bürgerrecht woanders erworben haben und ich mich nie in Zürich habe
einbürgern lassen.

Für die Schweiz gilt übrigens (Art. 1 Bundesverfassung):

Das Schweizervolk und die Kantone Zürich, Bern, Luzern, Uri, Schwyz,
Obwalden und Nidwalden, Glarus, Zug, Freiburg, Solothurn, Basel-Stadt und
Basel-Landschaft, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell
Innerrhoden, St. Gallen, Graubünden, Aargau, Thurgau, Tessin, Waadt, Wallis,
Neuenburg, Genf und Jura bilden die Schweizerische Eidgenossenschaft.

Die Schweizerische Eidgenossenschaft besteht einerseits aus dem
"Schweizervolk" (gemeint sind Leute mit Schweizer Staatsangehörigkeit) und
andererseits aus den 26 aufgezählten Kantonen. Beide Gruppen haben in der
Verfassung definierte Rechte.

Gruss

Roman°
Stefan Schmitz
2017-10-16 18:07:58 UTC
Permalink
Post by Roman Racine
Die Schweizerische Eidgenossenschaft besteht einerseits aus dem
"Schweizervolk" (gemeint sind Leute mit Schweizer Staatsangehörigkeit) und
andererseits aus den 26 aufgezählten Kantonen. Beide Gruppen haben in der
Verfassung definierte Rechte.
Sind "Schweizervolk" dann die Menschen und die Kantone bloße Körperschaften,
oder gibt es auch Leute mit Kantons- und ohne Schweizer Staatsangehörigkeit?
Roman Racine
2017-10-16 20:26:12 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Post by Roman Racine
Die Schweizerische Eidgenossenschaft besteht einerseits aus dem
"Schweizervolk" (gemeint sind Leute mit Schweizer Staatsangehörigkeit)
und andererseits aus den 26 aufgezählten Kantonen. Beide Gruppen haben in
der Verfassung definierte Rechte.
Sind "Schweizervolk" dann die Menschen und die Kantone bloße
Körperschaften, oder gibt es auch Leute mit Kantons- und ohne Schweizer
Staatsangehörigkeit?
Nein. Kantone dürfen nur Leute einbürgern, die eine eidgenössische
Einbürgerungsbewilligung haben, d.h. die die gesetzlichen Mindeststandards
für Einbürgerungen erfüllen. Daneben kann der Bund auch Leute direkt
einbürgen, wenn sie Bedingungen für die erleichtere Einbürerung erfüllen. In
dem Fall haben die Kantone, deren Bürerrecht ein Eingebürgerter erhalten
wird, nur ein sehr eng begenztes Rekursrecht.

Gruss

Roman
U***@web.de
2017-10-17 11:17:22 UTC
Permalink
Moin,
Post by Roman Racine
"Bürger" sind dagegen alle Schweizer, egal, wo
sie Wohnsitz haben. Das geht sogar auf Gemeindeebene weiter. Ich bin z.B.
Einwohner von Zürich, nicht aber Bürger, weil meine Vorfahren das
Bürgerrecht woanders erworben haben und ich mich nie in Zürich habe
einbürgern lassen.
Welches Bürgerrecht erwerben Kinder zweier in
unterschiedlichen Gemeinden getrenntwohnender
und bürgerschaftlich verankerter
Schweizerbürger?

Gruß, ULF
Roman Racine
2017-10-17 12:01:24 UTC
Permalink
Post by U***@web.de
Moin,
Post by Roman Racine
"Bürger" sind dagegen alle Schweizer, egal, wo
sie Wohnsitz haben. Das geht sogar auf Gemeindeebene weiter. Ich bin z.B.
Einwohner von Zürich, nicht aber Bürger, weil meine Vorfahren das
Bürgerrecht woanders erworben haben und ich mich nie in Zürich habe
einbürgern lassen.
Welches Bürgerrecht erwerben Kinder zweier in
unterschiedlichen Gemeinden getrenntwohnender
und bürgerschaftlich verankerter
Schweizerbürger?
Das des Elternteils, dessen Namen sie tragen. Ob sie zusammen oder getrennt
wohnen, ist nicht von Belang.

Gruss

Roman°
Stefan Schmitz
2017-10-17 14:09:13 UTC
Permalink
Post by Roman Racine
Post by U***@web.de
Welches Bürgerrecht erwerben Kinder zweier in
unterschiedlichen Gemeinden getrenntwohnender
und bürgerschaftlich verankerter
Schweizerbürger?
Das des Elternteils, dessen Namen sie tragen. Ob sie zusammen oder getrennt
wohnen, ist nicht von Belang.
Und wenn die Eltern trotz gleichen Namens getrennt leben?
Roman Racine
2017-10-17 14:47:58 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Post by Roman Racine
Post by U***@web.de
Welches Bürgerrecht erwerben Kinder zweier in
unterschiedlichen Gemeinden getrenntwohnender
und bürgerschaftlich verankerter
Schweizerbürger?
Das des Elternteils, dessen Namen sie tragen. Ob sie zusammen oder
getrennt wohnen, ist nicht von Belang.
Und wenn die Eltern trotz gleichen Namens getrennt leben?
Den Namen des Elternteils, dessen Namen sie tragen. Wenn ein Elternteil den
Namen des anderen bei der Hochzeit übernimmt, muss das vor der Hochzeit so
deklariert werden. Wie erwähnt, ob die Eltern getrennt leben, ist dabei
unerheblich.

Gruss

Roman°
Diedrich Ehlerding
2017-10-17 15:58:13 UTC
Permalink
Post by Roman Racine
Post by Stefan Schmitz
Und wenn die Eltern trotz gleichen Namens getrennt leben?
Den Namen des Elternteils, dessen Namen sie tragen. Wenn ein Elternteil den
Namen des anderen bei der Hochzeit übernimmt, muss das vor der Hochzeit so
deklariert werden. Wie erwähnt, ob die Eltern getrennt leben, ist dabei
unerheblich.
Das diskutierte Szenario heißt aber: die Eltern haben zwar den gleichen
Namen, leben aber getrennt und haben unterschiedliche kantonale
Bürgerrechte. Welches Recht erbt ein Kind dann (am namen kann mans ja
hier gerade nicht festmachen).
Detlef Meißner
2017-10-17 16:13:35 UTC
Permalink
Post by Diedrich Ehlerding
Post by Roman Racine
Post by Stefan Schmitz
Und wenn die Eltern trotz gleichen Namens getrennt leben?
Den Namen des Elternteils, dessen Namen sie tragen. Wenn ein Elternteil den
Namen des anderen bei der Hochzeit übernimmt, muss das vor der Hochzeit so
deklariert werden. Wie erwähnt, ob die Eltern getrennt leben, ist dabei
unerheblich.
Das diskutierte Szenario heißt aber: die Eltern haben zwar den gleichen
Namen, leben aber getrennt und haben unterschiedliche kantonale
Bürgerrechte. Welches Recht erbt ein Kind dann (am namen kann mans ja
hier gerade nicht festmachen).
Wenn es so ist wie bei uns in D. ...

Beide heißen Schmidt.
Fragt der Standesbeamte: "Welchen Namen wollen Sie als Familiennamen
wählen?"
Beide: "Schmidt!"
"Und wer übernimmt den Namen vom Ehepartner?"
Frau Schmidt: "Ich übernehme den Namen meines Mannes."

Detlef
Roman Racine
2017-10-17 16:28:02 UTC
Permalink
Post by Diedrich Ehlerding
Post by Roman Racine
Post by Stefan Schmitz
Und wenn die Eltern trotz gleichen Namens getrennt leben?
Den Namen des Elternteils, dessen Namen sie tragen. Wenn ein Elternteil
den Namen des anderen bei der Hochzeit übernimmt, muss das vor der
Hochzeit so deklariert werden. Wie erwähnt, ob die Eltern getrennt leben,
ist dabei unerheblich.
Das diskutierte Szenario heißt aber: die Eltern haben zwar den gleichen
Namen, leben aber getrennt und haben unterschiedliche kantonale
Bürgerrechte. Welches Recht erbt ein Kind dann (am namen kann mans ja
hier gerade nicht festmachen).
Nun, auch wenn die Eltern den gleichen Namen haben, müssen sie bei einer
Hochzeit deklarieren, ob und wenn ja wer wessen Namen übernimmt, bzw. falls
niemand einen Namen übernimmt, wessen Namen die Kinder tragen sollen. Das
ist irgendwo auf dem Formular drauf, das man bei einem
Ehevorbereitungsverfahren mit dem Standesbeamten durchgeht.

Bei unverheiraten Eltern hängt der Namen vom Sorgerecht ab, bzw. wenn beide
Elternteile das Sorgerecht hat, müssen sie bestimmen, wessen Namen das Kind
trägt. Das und alle weiteren hier nicht erwähnten Fälle, die auch noch
gesetzlich geregelt sind, decken alle Fälle ab. Es ist immer eindeutig, von
wem der Namen abstammt.

In den meisten Fällen ist das Bürgerrecht übrigens ziemlich irrelevant, als
in der Schweiz wohnhafter Schweizer übt man das Stimmrecht wie in
Deutschland auch üblich an seinem Wohnsitz aus.

Gruss

Roman°
U***@web.de
2017-10-18 07:58:03 UTC
Permalink
Moin,
Post by Roman Racine
In den meisten Fällen ist das Bürgerrecht übrigens ziemlich irrelevant,
Ich hörte von Relevanz der Zuständigkeit
von Sozial(hilfe)kassen.

Gruß, ULF
Roman Racine
2017-10-20 11:14:06 UTC
Permalink
Post by U***@web.de
Moin,
Post by Roman Racine
In den meisten Fällen ist das Bürgerrecht übrigens ziemlich irrelevant,
Ich hörte von Relevanz der Zuständigkeit
von Sozial(hilfe)kassen.
Das war mal. Einige Kantone haben separate Bürgergemeinden mit eigenen
Parlamenten oder Bürgerversammlungen, an denen nur im Ort wohnhafte
Ortsbürger teilnehmen können. Das sind öffentlich-rechtliche Körperschaften,
die gewisse Aufgaben übernehmen, z.B. die Bewirtschaftung des Waldes, die
Organisation von kulturellen Anlässen und in einigen Kantonen auch
Einbürgerungen.

Gruss

Roman°
David Seppi
2017-10-17 15:43:38 UTC
Permalink
Post by Roman Racine
Das des Elternteils, dessen Namen sie tragen.
Was ist bei verheirateten Paaren mit gemeinsamem Familiennamen?
Zählt da die Herkunft des gemeinsamen Namens?
--
David Seppi
1220 Wien
U***@web.de
2017-10-16 10:30:07 UTC
Permalink
Post by Diedrich Ehlerding
Eine allzu einfache Definition, zunächst wegen der unklaren Bedeutung
von "Bürger". Ein hier legal wohnender Ausländer ist sicherlich
Wie sicherlich? https://www.kommunalbrevier.de/kommunalbrevier/gemeindeordnung-gemo/1-Kapitel-Grundlagen-der-Gemeinden/3-Abschnitt-Einwohner-und-Buerger/13-Begriff/
Post by Diedrich Ehlerding
"Bürger", aber kein Mitglied der KöR "BRD".
Detlef Meißner
2017-10-06 12:32:05 UTC
Permalink
Post by Werner Holtfreter
Post by Detlef Meißner
Wenn Katalonien unabhängig werden sollte, wozu gehört es dann.
Sicherlich nicht zur NATO und nicht zur EU.
Das ist auch so eine Frage, deren Antwort nicht auf der Hand liegt.
Da Katalonien bisher zur EU gehörte, warum sollte es denn dann
nicht mehr zur EU gehören, wenn es sich abspaltet?
Wurde neulich im TV erklärt:
Verträge wurden nur mit Spanien abgeschlossen.
Wenn Katalonien ein vollkommen eigener Staat werden sollte, dann
existieren keine Verträge mit der EU, die müssten erst neu geschlossen
werden.
Post by Werner Holtfreter
Analogie: Wenn sich in D eine Gemeinde von einer anderen abspaltet
(also der umgekehrte Weg zu den Zusammenlegungen der Vergangenheit)
gehören schließlich anschließend auch beide noch zum Bundesland.
Das ist keine Analogie.

Detlef
Diedrich Ehlerding
2017-10-06 15:04:49 UTC
Permalink
Post by Detlef Meißner
Wenn Katalonien ein vollkommen eigener Staat werden sollte, dann
existieren keine Verträge mit der EU, die müssten erst neu geschlossen
werden.
Ja. Und alle 27 müssten zustimmen - was mindestens im Falle Katalonien
von Spanien zu erhoffen eine durchaus mutige Annahme sein dürfte. Auch
Belgien dürfte angesichts flandrischer Separationsbestrebungen eher
abgeneigt sein, Katalonien aufzunehmen, ebenso Frankreich wg. Korsika
und auch weg. Basken im äußersten Südwesten, ebenso Italien wg. Lega
Nord oder auch Südtirol.
Detlef Meißner
2017-10-06 15:11:38 UTC
Permalink
Post by Diedrich Ehlerding
Post by Detlef Meißner
Wenn Katalonien ein vollkommen eigener Staat werden sollte, dann
existieren keine Verträge mit der EU, die müssten erst neu geschlossen
werden.
Ja. Und alle 27 müssten zustimmen - was mindestens im Falle Katalonien
von Spanien zu erhoffen eine durchaus mutige Annahme sein dürfte. Auch
Belgien dürfte angesichts flandrischer Separationsbestrebungen eher
abgeneigt sein, Katalonien aufzunehmen, ebenso Frankreich wg. Korsika
und auch weg. Basken im äußersten Südwesten, ebenso Italien wg. Lega
Nord oder auch Südtirol.
Ja, das hatten sich die Separisten-Bayern wohl anders vorgestellt.;-)

Alle Vorteile behalten und die Nachteile ausgliedern/auslagern.

Bayern kann froh sein, dass es als FReistaat in die BRD aufgenommen
wurde, denn da hat es vom Finanzausgleich profitiert. Jetzt, wo es zu
den Brutto-Zahlern gehört, möchte es raus.
Man könnte den Bayern ja mal ausrechnen, was ihnen ein Bexit kosten würde.

Detlef
Wolfgang Jäth
2017-10-06 17:51:46 UTC
Permalink
Post by Detlef Meißner
Post by Diedrich Ehlerding
Post by Detlef Meißner
Wenn Katalonien ein vollkommen eigener Staat werden sollte, dann
existieren keine Verträge mit der EU, die müssten erst neu geschlossen
werden.
Ja. Und alle 27 müssten zustimmen - was mindestens im Falle Katalonien
von Spanien zu erhoffen eine durchaus mutige Annahme sein dürfte. Auch
Belgien dürfte angesichts flandrischer Separationsbestrebungen eher
abgeneigt sein, Katalonien aufzunehmen, ebenso Frankreich wg. Korsika
und auch weg. Basken im äußersten Südwesten, ebenso Italien wg. Lega
Nord oder auch Südtirol.
Ja, das hatten sich die Separisten-Bayern wohl anders vorgestellt.;-)
Alle Vorteile behalten und die Nachteile ausgliedern/auslagern.
Bayern kann froh sein, dass es als FReistaat in die BRD aufgenommen
wurde, denn da hat es vom Finanzausgleich profitiert.
Wann soll das gewesen sein? Meines Wissens (aber das interessiert mich
nur eher peripher) gehört Bayern schon laaaaaaange zu den Nettozahlern.
Post by Detlef Meißner
Jetzt, wo es zu
den Brutto-Zahlern gehört, möchte es raus.
Nein; das sind nur ein paar Spinner, die alle paar Jahre das Thema
hochkochen. Und leider gips auch immer ein paar Spinner, die darauf
anbeißen.

Übrigens gips diese Spinner sowohl auf bayerischer wie auf preußischer
Seite, ist also auch kein Alleinstellungsmerkmal der Bayern.

Wolfgang
--
to trump up erdichten, zs.-schwindeln
(Langenscheidts Wörterbuch Englisch, Ausgabe 1983)
Detlef Meißner
2017-10-06 18:04:11 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Jäth
Post by Detlef Meißner
Post by Diedrich Ehlerding
Post by Detlef Meißner
Wenn Katalonien ein vollkommen eigener Staat werden sollte, dann
existieren keine Verträge mit der EU, die müssten erst neu geschlossen
werden.
Ja. Und alle 27 müssten zustimmen - was mindestens im Falle Katalonien
von Spanien zu erhoffen eine durchaus mutige Annahme sein dürfte. Auch
Belgien dürfte angesichts flandrischer Separationsbestrebungen eher
abgeneigt sein, Katalonien aufzunehmen, ebenso Frankreich wg. Korsika
und auch weg. Basken im äußersten Südwesten, ebenso Italien wg. Lega
Nord oder auch Südtirol.
Ja, das hatten sich die Separisten-Bayern wohl anders vorgestellt.;-)
Alle Vorteile behalten und die Nachteile ausgliedern/auslagern.
Bayern kann froh sein, dass es als FReistaat in die BRD aufgenommen
wurde, denn da hat es vom Finanzausgleich profitiert.
Wann soll das gewesen sein? Meines Wissens (aber das interessiert mich
nur eher peripher) gehört Bayern schon laaaaaaange zu den Nettozahlern.
Bist du nach 1987 geboren?
http://www.zeit.de/news/2012-07/17/finanzen-hintergrund-auch-bayern-hat-lange-zeit-geld-bekommen-17162005
https://www.welt.de/politik/deutschland/article153654527/Was-Bayern-beim-Laenderfinanzausgleich-verschweigt.html
https://www.nachdenkseiten.de/?p=23465
https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/L%C3%A4nderfinanzausgleich
Post by Wolfgang Jäth
Post by Detlef Meißner
Jetzt, wo es zu
den Brutto-Zahlern gehört, möchte es raus.
Nein; das sind nur ein paar Spinner, die alle paar Jahre das Thema
hochkochen.
Nun, es sind Mitglieder der bayerischen Regierung.
Aber, du hast natürlich Recht.
Post by Wolfgang Jäth
Und leider gips auch immer ein paar Spinner, die darauf
anbeißen.
Übrigens gips diese Spinner sowohl auf bayerischer wie auf preußischer
Seite, ist also auch kein Alleinstellungsmerkmal der Bayern.
Was denn genau wollen die Spinner auf der preußischen Seite?

BTW: "Spinner" taugt als Argumentation wenig.

Detlef
Wolfgang Jäth
2017-10-07 05:14:42 UTC
Permalink
Post by Detlef Meißner
Post by Wolfgang Jäth
Übrigens gips diese Spinner sowohl auf bayerischer wie auf preußischer
Seite, ist also auch kein Alleinstellungsmerkmal der Bayern.
Was denn genau wollen die Spinner auf der preußischen Seite?
Das gleiche natürlich: Dass Bayern 'austritt'.
Post by Detlef Meißner
BTW: "Spinner" taugt als Argumentation wenig.
Das ist auch keine Argumentation sondern eine Beschreibung.

Wolfgang
--
to trump up erdichten, zs.-schwindeln
(Langenscheidts Wörterbuch Englisch, Ausgabe 1983)
Detlef Meißner
2017-10-07 08:39:21 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Jäth
Post by Detlef Meißner
Post by Wolfgang Jäth
Übrigens gips diese Spinner sowohl auf bayerischer wie auf preußischer
Seite, ist also auch kein Alleinstellungsmerkmal der Bayern.
Was denn genau wollen die Spinner auf der preußischen Seite?
Das gleiche natürlich: Dass Bayern 'austritt'.
Ich kenne keinen.

Aber vielleicht tritt ja die CSU aus der gemeinsamen Fraktion aus.

Detlef
Wolfgang Jäth
2017-10-07 12:27:14 UTC
Permalink
Post by Detlef Meißner
Post by Wolfgang Jäth
Post by Detlef Meißner
Bayern kann froh sein, dass es als FReistaat in die BRD aufgenommen
wurde, denn da hat es vom Finanzausgleich profitiert.
Wann soll das gewesen sein? Meines Wissens (aber das interessiert mich
nur eher peripher) gehört Bayern schon laaaaaaange zu den Nettozahlern.
Bist du nach 1987 geboren?
http://www.zeit.de/news/2012-07/17/finanzen-hintergrund-auch-bayern-hat-lange-zeit-geld-bekommen-17162005
"1989 taucht das Land erstmals - und von da an immer - als Geberland
auf"; 1989 - 2017 sind, wenn ich richtig rechne, 28 Jahre. 28 Jahre
würde ich durchaus als einen langen Zeitraum bezeichnen. Q.E.D.
Post by Detlef Meißner
https://www.welt.de/politik/deutschland/article153654527/Was-Bayern-beim-Laenderfinanzausgleich-verschweigt.html
https://www.nachdenkseiten.de/?p=23465
https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/L%C3%A4nderfinanzausgleich
Post by Wolfgang Jäth
Post by Detlef Meißner
Jetzt, wo es zu
den Brutto-Zahlern gehört, möchte es raus.
Du unterstellst den Bayern anscheinend eine 28 Jahre lange Leitung, wenn
du glaubst, sie würden einen über diesem Zeitraum durchgängig
bestehenden Sachverhalt erst 'jetzt' erkennen.

Wolfgang, über die Länge der Leitung Anwesender [tm] gar nicht
spekulieren wollend
--
to trump up erdichten, zs.-schwindeln
(Langenscheidts Wörterbuch Englisch, Ausgabe 1983)
Detlef Meißner
2017-10-07 12:46:49 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Jäth
Post by Detlef Meißner
Post by Wolfgang Jäth
Post by Detlef Meißner
Bayern kann froh sein, dass es als FReistaat in die BRD aufgenommen
wurde, denn da hat es vom Finanzausgleich profitiert.
Wann soll das gewesen sein? Meines Wissens (aber das interessiert mich
nur eher peripher) gehört Bayern schon laaaaaaange zu den Nettozahlern.
Bist du nach 1987 geboren?
http://www.zeit.de/news/2012-07/17/finanzen-hintergrund-auch-bayern-hat-lange-zeit-geld-bekommen-17162005
"1989 taucht das Land erstmals - und von da an immer - als Geberland
auf"; 1989 - 2017 sind, wenn ich richtig rechne, 28 Jahre. 28 Jahre
würde ich durchaus als einen langen Zeitraum bezeichnen. Q.E.D.
28 Jahre sind in der Geschichte wenig.
Auch 28 Jahre Mauer sind geschichtlich relativ wenig.
Bald sind es bereits 28 Jahre nach der Mauer.
Mir kam der Mauerzeitraum sehr lang vor, der Nach-Mauer-Zeitraum sehr kurz.
Post by Wolfgang Jäth
Post by Detlef Meißner
https://www.welt.de/politik/deutschland/article153654527/Was-Bayern-beim-Laenderfinanzausgleich-verschweigt.html
https://www.nachdenkseiten.de/?p=23465
https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/L%C3%A4nderfinanzausgleich
Post by Wolfgang Jäth
Post by Detlef Meißner
Jetzt, wo es zu
den Brutto-Zahlern gehört, möchte es raus.
Du unterstellst den Bayern anscheinend eine 28 Jahre lange Leitung, wenn
du glaubst, sie würden einen über diesem Zeitraum durchgängig
bestehenden Sachverhalt erst 'jetzt' erkennen.
Aber nur anscheinend.

Es ist doch ganz einfach (und das hat nichts zwingend mit Bayern zu
tun): Regelungen, die für einen selbst günstig ausfallen, stimmt man zu.
Oft bedenkt man dabei nicht, dass sich das Blatt mal wenden könnte, d.h.
sie können negativ ausfallen. Dann will man das aber nicht mehr.
Post by Wolfgang Jäth
Wolfgang, über die Länge der Leitung Anwesender [tm] gar nicht
spekulieren wollend
Ebend!

Detlef
U***@web.de
2017-10-06 13:30:39 UTC
Permalink
Moin,
Post by Werner Holtfreter
Das ist auch so eine Frage, deren Antwort nicht auf der Hand liegt.
Da Katalonien bisher zur EU gehörte, warum sollte es denn dann
nicht mehr zur EU gehören, wenn es sich abspaltet?
Hat man doch alles für Schottland theoretisiert.

Gut, deren/dessen Unabhängigkeit würde die Chancen
für einen Verbleib qua
Teilrechtsukzessionsbeitritt oder so ähnlich
möglicherweise sogar erhöhen...

Gruß, ULF
Werner Holtfreter
2017-10-03 12:38:28 UTC
Permalink
Post by Ulrich Maier
Angenommen, die bayerische Regierung organisiert ein Referendum
über die Abspaltung von Bayern.
Auch zu diesem Thema, das durch die Vorgänge in Spanien ja nicht
völlig abwegig scheint, wieder zu 90 % absichtliches Missverstehen
und Herumblödeln, so das sich Juristen, die etwas beitragen
könnten, mit Grausen abwenden.

So schreitet der Niedergang des Usenet voran, während die
Meinungsbildung auf vor Hass geschützten proprietären Plattformen
stattfindet.
--
Gruß Werner
http://youtu.be/ByzwOBeKD-c
Wolfgang Jäth
2017-10-03 15:35:34 UTC
Permalink
Post by Werner Holtfreter
Post by Ulrich Maier
Angenommen, die bayerische Regierung organisiert ein Referendum
über die Abspaltung von Bayern.
Auch zu diesem Thema, das durch die Vorgänge in Spanien ja nicht
völlig abwegig scheint, wieder zu 90 % absichtliches Missverstehen
Was bitte erwartest du in Wahlkampfzeiten (Hint: Niedersachsen; und in
nem halben Jahr Schleswig-Holstein, und in nem Jahr Hessen und Bayern ...)?

Leider gibt es Idioten, die glauben, so eine Stimmungsmache und
Meinungsmanipulation wie bei der Präsidentschaftswahl in den USA würde
erstens überall und zweitens mehr als ein- oder zweimal überhaupt
funktionieren. Leider kostet die das aber genau so viel wie Spammern ihr
Unwesen kostet: Nix ... :-((((
Post by Werner Holtfreter
So schreitet der Niedergang des Usenet voran,
Das hat nix primär mit Usenet zu tun, sondern ist ein webweites Phänomen.
Post by Werner Holtfreter
während die
Meinungsbildung auf vor Hass geschützten proprietären Plattformen
stattfindet.
LOL; "vor Hass geschützte Plattformen" ist ein guter Witz.

Wolfgang
--
to trump up erdichten, zs.-schwindeln
(Langenscheidts Wörterbuch Englisch, Ausgabe 1983)
Werner Holtfreter
2017-10-03 16:06:22 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Jäth
LOL; "vor Hass geschützte Plattformen" ist ein guter Witz.
So war es auch gemeint: Als Sarkasmus.

Ich wollte erst schreiben "staatlich vor Hass geschützte
Plattformen", aber das Problem ist ja, dass eben nicht staatliche
Gerichte darüber entscheiden, was Hass ist und vor allem, ob der
Hass einen Straftatbestand erfüllt, sondern Laien in den
Unternehmen nach Gutdünken bzw. vorsorglich und bereits im
Zweifelsfall im Schnellverfahren löschen und damit die
Meinungsfreiheit gefährden.
--
Gruß Werner
http://youtu.be/ByzwOBeKD-c
Herr Bayer
2017-10-03 19:57:49 UTC
Permalink
Post by Werner Holtfreter
Post by Wolfgang Jäth
LOL; "vor Hass geschützte Plattformen" ist ein guter Witz.
So war es auch gemeint: Als Sarkasmus.
Ich wollte erst schreiben "staatlich vor Hass geschützte
Plattformen", aber das Problem ist ja, dass eben nicht staatliche
Gerichte darüber entscheiden, was Hass ist und vor allem, ob der
Hass einen Straftatbestand erfüllt, sondern Laien in den
Unternehmen nach Gutdünken bzw. vorsorglich und bereits im
Zweifelsfall im Schnellverfahren löschen und damit die
Meinungsfreiheit gefährden.
Und genau aus diesem Grund bin ich auch für eine Autonomie Bayerns.
Um endlich dieser preussischen "Maulverbietungsmentalität"
und preussisch-vorauseilendem Gehorsam und Spießertum,
zumindest auf bayrischem Territorium ein Ende zu bereiten!

Bayern passt einfach nicht zu hannoverschen Schrödern
und preussischen Merkeln!


Herr Bayer
Werner Holtfreter
2017-10-03 21:06:17 UTC
Permalink
Post by Herr Bayer
Post by Werner Holtfreter
Post by Wolfgang Jäth
LOL; "vor Hass geschützte Plattformen" ist ein guter Witz.
So war es auch gemeint: Als Sarkasmus.
Ich wollte erst schreiben "staatlich vor Hass geschützte
Plattformen", aber das Problem ist ja, dass eben nicht staatliche
Gerichte darüber entscheiden, was Hass ist und vor allem, ob der
Hass einen Straftatbestand erfüllt, sondern Laien in den
Unternehmen nach Gutdünken bzw. vorsorglich und bereits im
Zweifelsfall im Schnellverfahren löschen und damit die
Meinungsfreiheit gefährden.
Und genau aus diesem Grund bin ich auch für eine Autonomie
Bayerns. Um endlich dieser preussischen
"Maulverbietungsmentalität" und preussisch-vorauseilendem Gehorsam
und Spießertum, zumindest auf bayrischem Territorium ein Ende zu
bereiten!
Preußische Ordnung war streng ans Gesetz gebunden und nicht Willkür,
wie sie Maas nun gern in den Unternehmen sähe, um unliebsame
Meinungen von Laien als "Hass" löschen zu lassen.

Auch ein unangekündigtes XPost passt nicht dazu, daher rasch wieder
zurück zu

--> de.soc.recht.misc

bevor das OT noch weiter ausufert.
--
Gruß Werner
http://youtu.be/ByzwOBeKD-c
Detlef Meißner
2017-10-06 11:22:23 UTC
Permalink
Post by Herr Bayer
Post by Werner Holtfreter
Post by Wolfgang Jäth
LOL; "vor Hass geschützte Plattformen" ist ein guter Witz.
So war es auch gemeint: Als Sarkasmus.
Ich wollte erst schreiben "staatlich vor Hass geschützte
Plattformen", aber das Problem ist ja, dass eben nicht staatliche
Gerichte darüber entscheiden, was Hass ist und vor allem, ob der
Hass einen Straftatbestand erfüllt, sondern Laien in den
Unternehmen nach Gutdünken bzw. vorsorglich und bereits im
Zweifelsfall im Schnellverfahren löschen und damit die
Meinungsfreiheit gefährden.
Und genau aus diesem Grund bin ich auch für eine Autonomie Bayerns.
Um endlich dieser preussischen "Maulverbietungsmentalität"
und preussisch-vorauseilendem Gehorsam und Spießertum,
zumindest auf bayrischem Territorium ein Ende zu bereiten!
Auf bayerischen Territorium?
Bekommt dann Bayern ein eigenes Internet?
Sozusagen Bayern unter sich.
Post by Herr Bayer
Bayern passt einfach nicht zu hannoverschen Schrödern
und preussischen Merkeln!
Umgekehrt wird ein Schuh draus.

Aber wie wäre es denn mit einem Rheinländer? Gegen den habt Ihr früher
nichts gehabt. Und nun?

Detlef
Diedrich Ehlerding
2017-10-06 15:07:22 UTC
Permalink
Post by Detlef Meißner
Bekommt dann Bayern ein eigenes Internet?
Klar. Mit Zwangsproxy; Seehofer fragt schonmal in China an, wie man das
macht. Alle Websiten mit dem Wort "Preußen" werden dann automatisch
weggefiltert.
Detlef Meißner
2017-10-06 15:14:33 UTC
Permalink
Post by Diedrich Ehlerding
Post by Detlef Meißner
Bekommt dann Bayern ein eigenes Internet?
Klar. Mit Zwangsproxy; Seehofer fragt schonmal in China an, wie man das
macht. Alle Websiten mit dem Wort "Preußen" werden dann automatisch
^^^^^^
und "Preussen"
Post by Diedrich Ehlerding
weggefiltert.
... und es erscheint eine Warnung: "Kein Zutritt! Diese Seite enthält
für Bajuwaren unerlaubtes Material!"

Detlef
Detlef Meißner
2017-10-06 11:19:35 UTC
Permalink
Post by Werner Holtfreter
Post by Ulrich Maier
Angenommen, die bayerische Regierung organisiert ein Referendum
über die Abspaltung von Bayern.
Auch zu diesem Thema, das durch die Vorgänge in Spanien ja nicht
völlig abwegig scheint, wieder zu 90 % absichtliches Missverstehen
und Herumblödeln, so das sich Juristen, die etwas beitragen
könnten, mit Grausen abwenden.
Du meinst, Juristen könnten hier etwas beitragen?
Das hieße aber, diese Frage ernst zu nehmen.

Willst du das?

Detlef
Thorsten Klein
2017-10-11 22:07:10 UTC
Permalink
Post by Ulrich Maier
Angenommen, die bayerische Regierung organisiert ein Referendum über die
Abspaltung von Bayern. Wie könnte sich der Staat dagegen wehren? Dürfte
die Bundespolizei tätig werden?
Eher spaltet sich die Union auf und die beiden Parteien treten
bundesweit an.
Ulrich Maier
2017-10-11 22:20:00 UTC
Permalink
Post by Thorsten Klein
Post by Ulrich Maier
Angenommen, die bayerische Regierung organisiert ein Referendum über
die Abspaltung von Bayern. Wie könnte sich der Staat dagegen wehren?
Dürfte die Bundespolizei tätig werden?
Eher spaltet sich die Union auf und die beiden Parteien treten
bundesweit an.
Vielleicht. Darum geht es hier aber nicht!

Ulrich
Thomas Hochstein
2017-10-15 16:17:45 UTC
Permalink
Post by Ulrich Maier
Angenommen, die bayerische Regierung organisiert ein Referendum über die
Abspaltung von Bayern. Wie könnte sich der Staat dagegen wehren? Dürfte
die Bundespolizei tätig werden?
Das regelt zunächst Art. 37 GG, dann Art. 91 GG, ggf. ergänzt um § 87a
Abs. 4 GG.
Ulrich Maier
2017-10-23 11:57:32 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
Post by Ulrich Maier
Angenommen, die bayerische Regierung organisiert ein Referendum über die
Abspaltung von Bayern. Wie könnte sich der Staat dagegen wehren? Dürfte
die Bundespolizei tätig werden?
Das regelt zunächst Art. 37 GG, dann Art. 91 GG, ggf. ergänzt um § 87a
Abs. 4 GG.
Danke!

Der vielzitierte spanische Artikel 155 lautet:

(1) Si una Comunidad Autónoma no cumpliere las obligaciones que la
Constitución u otras leyes le impongan, o actuare de forma que atente
gravemente al interés general de España, el Gobierno, previo
requerimiento al Presidente de la Comunidad Autónoma y, en el caso de no
ser atendido, con la aprobación por mayoría absoluta del Senado, podrá
adoptar las medidas necesarias para obligar a aquélla al cumplimiento
forzoso de dichas obligaciones o para la protección del mencionado
interés general.

(2) Para la ejecución de las medidas previstas en el apartado anterior,
el Gobierno podrá dar instrucciones a todas las autoridades de las
Comunidades Autónomas.

Oder in etwa auf Deutsch:

(1) Wenn eine Autonomie (autonome Region) nicht den Verpflichtungen
nachkommt, die ihr die Verfassung oder andere Gesetze auferlegen, oder
grob gegen die allgemeinen Interessen von Spanien handelt, kann die
Regierung, nach Ermahnung des Präsidenten der Autonomie und für den
Fall, dass er ihr nicht Folge leistete, nach Genehmigung durch die
absolute Mehrheit des Senats, die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um
jene zur Befolgung der genannten Verpflichtungen oder zum Schutz der
genannten allgemeinen Interessen zu verpflichten.

(2) Um die vorgesehenen Maßnahmen durchzuführen, darf die Regierung
allen Behörden ("autoridades") der Autonomien Anweisungen erteilen.

Das kommt dem deutschen Artikel 37 GG erstaunlich nahe:

(1) Wenn ein Land die ihm nach dem Grundgesetze oder einem anderen
Bundesgesetze obliegenden Bundespflichten nicht erfüllt, kann die
Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates die notwendigen Maßnahmen
treffen, um das Land im Wege des Bundeszwanges zur Erfüllung seiner
Pflichten anzuhalten.

(2) Zur Durchführung des Bundeszwanges hat die Bundesregierung oder ihr
Beauftragter das Weisungsrecht gegenüber allen Ländern und ihren Behörden.

U.
Werner Holtfreter
2017-10-23 16:10:05 UTC
Permalink
Post by Ulrich Maier
(1) Si una Comunidad Autónoma no cumpliere las obligaciones que la
Constitución u otras leyes le impongan, o actuare de forma que
atente gravemente al interés general de España, el Gobierno,
previo requerimiento al Presidente de la Comunidad Autónoma y, en
el caso de no ser atendido, con la aprobación por mayoría absoluta
del Senado, podrá adoptar las medidas necesarias para obligar a
aquélla al cumplimiento forzoso de dichas obligaciones o para la
protección del mencionado interés general.
(2) Para la ejecución de las medidas previstas en el apartado
anterior, el Gobierno podrá dar instrucciones a todas las
autoridades de las Comunidades Autónomas.
(1) Wenn eine Autonomie (autonome Region) nicht den
Verpflichtungen nachkommt, die ihr die Verfassung oder andere
Gesetze auferlegen, oder grob gegen die allgemeinen Interessen von
Spanien handelt, kann die Regierung, nach Ermahnung des
Präsidenten der Autonomie und für den Fall, dass er ihr nicht
Folge leistete, nach Genehmigung durch die absolute Mehrheit des
Senats, die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um jene zur
Befolgung der genannten Verpflichtungen oder zum Schutz der
genannten allgemeinen Interessen zu verpflichten.
(2) Um die vorgesehenen Maßnahmen durchzuführen, darf die
Regierung allen Behörden ("autoridades") der Autonomien
Anweisungen erteilen.
(1) Wenn ein Land die ihm nach dem Grundgesetze oder einem anderen
Bundesgesetze obliegenden Bundespflichten nicht erfüllt, kann die
Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates die notwendigen
Maßnahmen treffen, um das Land im Wege des Bundeszwanges zur
Erfüllung seiner Pflichten anzuhalten.
(2) Zur Durchführung des Bundeszwanges hat die Bundesregierung
oder ihr Beauftragter das Weisungsrecht gegenüber allen Ländern
und ihren Behörden.
Danke für die schöne Gegenüberstellung, die die begrenzte
Souveränität der Bundesländer zeigt. Für die "Freistaaten" Sachsen
und Bayern gilt anscheinend nichts anderes, die Bezeichnung ist
demnach mehr Schein als Sein.

Zu klären wäre aber noch, ob Abspaltungsbestrebungen eines
Bundeslandes gegen die im Absatz 1 erwähnten Bundespflichten
verstoßen.
--
Gruß Werner
http://youtu.be/ByzwOBeKD-c
www.presseportal.de/blaulicht/pm/110971/3762457
U***@web.de
2017-10-23 16:47:26 UTC
Permalink
Moin,
Post by Werner Holtfreter
Post by Ulrich Maier
(1) Wenn ein Land die ihm nach dem Grundgesetze oder einem anderen
Bundesgesetze obliegenden Bundespflichten nicht erfüllt, kann die
Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates die notwendigen
Maßnahmen treffen, um das Land im Wege des Bundeszwanges zur
Erfüllung seiner Pflichten anzuhalten.
(2) Zur Durchführung des Bundeszwanges hat die Bundesregierung
oder ihr Beauftragter das Weisungsrecht gegenüber allen Ländern
und ihren Behörden.
Danke für die schöne Gegenüberstellung, die die begrenzte
Souveränität der Bundesländer zeigt. Für die "Freistaaten" Sachsen
und Bayern gilt anscheinend nichts anderes, die Bezeichnung ist
demnach mehr Schein als Sein.
Zu klären wäre aber noch, ob Abspaltungsbestrebungen eines
Bundeslandes gegen die im Absatz 1 erwähnten Bundespflichten
verstoßen.
Sie Verstoßen, wie Detlef am 11. Oktober zitierte. https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2016/12/rk20161216_2bvr034916.html

Das BVerfG hat sich allerdings nicht die
Mühe gemacht, den Rechtsgrundsätzen auch nur
eine Rechtsnorm bei- oder hinzuzufügen.

Gruß, ULF
Helmut Richter
2017-10-23 17:12:56 UTC
Permalink
Post by U***@web.de
Das BVerfG hat sich allerdings nicht die
Mühe gemacht, den Rechtsgrundsätzen auch nur
eine Rechtsnorm bei- oder hinzuzufügen.
Und es hat auch darauf verzichtet darzulegen, auf welchem Wege eine
Sezession zustandekommen könnte, falls wirklich alle Beteiligten (z.B.
breite Mehrheit im Volk sowohl in Bayern als auch im gesamten
Bundesgebiet und breite Mehrheit in Bundes- und Länderparlamenten) eine
solche für richtig halten. Man müsste also erst mit den Mehrheiten eine
Verfassungsänderung durchsetzen, die die Rechtsgrundlagen für den
Austritt eines Landes aus dem Bund definiert.
--
Helmut Richter
Thomas Hochstein
2017-10-24 21:03:25 UTC
Permalink
Post by Werner Holtfreter
Danke für die schöne Gegenüberstellung, die die begrenzte
Souveränität der Bundesländer zeigt.
Dass die Souveranität der Gliedstaaten eines Bundesstaates beschränkt
ist, ist nun nicht erstaunlich.
Post by Werner Holtfreter
Für die "Freistaaten" Sachsen
und Bayern gilt anscheinend nichts anderes, die Bezeichnung ist
demnach mehr Schein als Sein.
Die Bezeichnung ist historisch und war in der Weimarer Republik
üblich. Sie ist demnach nicht "mehr Schein als Sein", sie hat nur
nicht die Bedeutung, die Du ihr beilegst.
Post by Werner Holtfreter
Zu klären wäre aber noch, ob Abspaltungsbestrebungen eines
Bundeslandes gegen die im Absatz 1 erwähnten Bundespflichten
verstoßen.
Was soll denn noch stärker gegen Bundespflichten verstoßen als der
Versuch, den Bestand des Bundesstaates zu beeinträchtigen (vgl. § 92
Abs. 1 StGB)?
Helmut Richter
2017-10-25 09:13:46 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
Was soll denn noch stärker gegen Bundespflichten verstoßen als der
Versuch, den Bestand des Bundesstaates zu beeinträchtigen (vgl. § 92
Abs. 1 StGB)?
Ganz generelle, also nicht spezifisch deutsche, Überlegung: Wenn ein
Gebiet beitreten kann, ohne schon dadurch den Bestand des Bundesstaates
zu beeinträchtigen, warum soll dann dieses Gebiet nicht austreten können
und so den Bestand des Bundesstaates vor dem Beitritt wiederherstellen,
wie es ihn zweifellos gegeben hat? Und falls man dem zustimmt, warum
sollten beigetretene Teilstaaten (in Dld das Saarland 1957 und die fünf
von 1989) ein Austrittsprivileg haben?

Ein Beitritt erfolgt aber immer im Einvernehmen von bisherigem
Bundesstaat und Beitrittskandidat, diese vertreten durch Volksabstimmung
oder gewählte Vertreter. Andernfalls ist es eine Annexion. Das müsste
analog für Austritte auch gelten.

Ich sehe daher durchaus ein Problem, wenn wie in Katalonien, in
Kurdistan oder im Kosovo ein Gebiet sein Austreten aus dem Bundesstaat
als legitimiert ansieht, weil *dort* eine breite Mehrheit dafür ist. In
manchen Fällen mag man eine Legitimation darin sehen, dass die dortige
Bevölkerung vom umgebenden Staat drangsaliert wird, wie es manchmal
tatsächlich der Fall ist/war, aber bei Austrittswünschen immer gern
behauptet wird. Wie versteht man in diesem Fall das
Selbstbestimmungsrecht nach UN-Vorstellungen oder sonst nach Völkerrecht?
--
Helmut Richter
U***@web.de
2017-10-25 10:06:27 UTC
Permalink
Moin,
Post by Helmut Richter
Post by Thomas Hochstein
Was soll denn noch stärker gegen Bundespflichten verstoßen als der
Versuch, den Bestand des Bundesstaates zu beeinträchtigen (vgl. § 92
Abs. 1 StGB)?
Ganz generelle, also nicht spezifisch deutsche, Überlegung: Wenn ein
Gebiet beitreten kann, ohne schon dadurch den Bestand des Bundesstaates
zu beeinträchtigen, warum soll dann dieses Gebiet nicht austreten können
und so den Bestand des Bundesstaates vor dem Beitritt wiederherstellen,
wie es ihn zweifellos gegeben hat? Und falls man dem zustimmt, warum
sollten beigetretene Teilstaaten (in Dld das Saarland 1957 und die fünf
von 1989) ein Austrittsprivileg haben?
Nennt man wohl Staatsraison. Lieber vergrößert sich ein
Staat, als daß er seinen Zerfall (oder Abknabbern
durch Nachbarstaaten) zulassen mag, auch
wenn es Staaten gibt, die Abspaltungen ohne
Durchführung eines Bürger- und Sezessionskrieges zulassen.

Gruß, ULF
Stefan Schmitz
2017-10-25 16:28:40 UTC
Permalink
Post by Helmut Richter
Ganz generelle, also nicht spezifisch deutsche, Überlegung: Wenn ein
Gebiet beitreten kann, ohne schon dadurch den Bestand des Bundesstaates
zu beeinträchtigen,
So ein Beitritt geht aber nicht einfach so. Im Falle Deutschlands war
der Beitritt ausdrücklich in Artikel 23 vorgesehen.
Andere Beispiele kenne ich nicht.
Post by Helmut Richter
warum soll dann dieses Gebiet nicht austreten können
und so den Bestand des Bundesstaates vor dem Beitritt wiederherstellen,
wie es ihn zweifellos gegeben hat?
Dazu müsste so ein Austritt in der Verfassung vorgesehen sein.
Werner Holtfreter
2017-10-25 20:46:19 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
Was soll denn noch stärker gegen Bundespflichten verstoßen als der
Versuch, den Bestand des Bundesstaates zu beeinträchtigen (vgl.
§ 92 Abs. 1 StGB)?
Der Bestand wird ja nicht beeinträchtigt, nur die Größe, auch wenn
das der genannte § anderes definiert: "Im Sinne dieses Gesetzes
beeinträchtigt den Bestand..."

Wir halten also fest, dass weder die Bildung des Bundes noch sein
Fortbestand auf der Freiwilligkeit der Länder beruht.
--
Gruß Werner
http://youtu.be/ByzwOBeKD-c
www.presseportal.de/blaulicht/pm/110971/3762457
Thomas Hochstein
2017-10-27 17:50:16 UTC
Permalink
Post by Werner Holtfreter
Post by Thomas Hochstein
Was soll denn noch stärker gegen Bundespflichten verstoßen als der
Versuch, den Bestand des Bundesstaates zu beeinträchtigen (vgl.
§ 92 Abs. 1 StGB)?
Der Bestand wird ja nicht beeinträchtigt,
Natürlich wird der Bestand beeinträchtigt - nach der Sezession eines
Bundeslandes besteht die Bundesrepublik nicht mehr so weiter wie
zuvor: sie hat ein anderes, kleineres Staatsgebiet.
Post by Werner Holtfreter
nur die Größe,
Das Staatsgebiet ist ein wesentlicher Teil jedes Staates - immerhin
sind für einen Staat ein eigenes Staatsvolk, ein eigenes Staatsgebiet
und die Ausübung der Staatsgewalt konstitutiv.
Detlef Meißner
2017-10-27 18:02:49 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
Post by Werner Holtfreter
Post by Thomas Hochstein
Was soll denn noch stärker gegen Bundespflichten verstoßen als der
Versuch, den Bestand des Bundesstaates zu beeinträchtigen (vgl.
§ 92 Abs. 1 StGB)?
Der Bestand wird ja nicht beeinträchtigt,
Natürlich wird der Bestand beeinträchtigt - nach der Sezession eines
Bundeslandes besteht die Bundesrepublik nicht mehr so weiter wie
zuvor: sie hat ein anderes, kleineres Staatsgebiet.
Post by Werner Holtfreter
nur die Größe,
Das Staatsgebiet ist ein wesentlicher Teil jedes Staates - immerhin
sind für einen Staat ein eigenes Staatsvolk, ein eigenes Staatsgebiet
und die Ausübung der Staatsgewalt konstitutiv.
Vielleicht gibt es demnächst nicht nur Bitcoins, sondern auch Bitstates.

Detlef

Thomas Hochstein
2017-10-24 21:03:25 UTC
Permalink
[...]

Das überrascht nicht. Es ist schwer vorstellbar, dass Staaten keine
Vorkehrungen treffen, um eine Beeinträchtigung ihrer territorialen
Integrität oder ihres Bestandes abzuwenden.
David Seppi
2017-10-25 07:50:29 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
[...]
Das überrascht nicht. Es ist schwer vorstellbar, dass Staaten keine
Vorkehrungen treffen, um eine Beeinträchtigung ihrer territorialen
Integrität oder ihres Bestandes abzuwenden.
Österreich hat wenig vergleichbare Regelungen. Da kann der Bund nur
Neuwahlen im betroffenen Bundesland erzwingen, dieses aber nicht unter
Bundesverwaltung stellen. In den 0er-Jahren wurde das hierzulande
ausgiebig diskutiert, da die Kärntner Landesregierung sich weigerte
höchstgerichtliche Entscheidungen umzusetzen.
--
David Seppi
1220 Wien
U***@web.de
2017-10-25 10:02:33 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
[...]
Das überrascht nicht. Es ist schwer vorstellbar, dass Staaten keine
Vorkehrungen treffen, um eine Beeinträchtigung ihrer territorialen
Integrität oder ihres Bestandes abzuwenden.
Die SU hatte eine Republiksaustrittsklausel. Man ging
davon aus, daß sie nie gezogen würde.

GB hätte einen Scoxit wohl akzeptiert, bei entsprechendem
Ausgang der letzten Abstimmung (nicht der zum Brexit).

Gruß, ULF
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