Post by Thomas SçhlueterDen Bildern auf tag24.de zufolge befindet sich die Kollisionsstelle
genau auf Höhe eines angeschlossenen Hydranten auf der Fahrbahn.
Möglich, dass zum Unfallzeitpunkt wegen der Baustelle weiter keine
parkenden Autos am Fahrbahnrand abgestellt waren und der Radfahrer an
der Engstelle sehr spontan nach links zog und dabei unter den
gleichzetig ankommenden LKW geriet.
<https://www.tag24.de/nachrichten/leipzig-polizei-radler-tot-lkw-ueberrollt-tragoedie-hinweise-unfall-rosa-luxemburg-strasse-616141>
Ohne Hydranten wäre er wenige Meter früher oder später wegen einem
parkenden Auto nach links gezogen. Das Polizeiauto steht in der
Gegenrichtung des Unfalls, richtig?
Post by Thomas SçhlueterAuf dem Foto auf Bild.de sieht man allerdings, dass das Rad links unter
der Fahrerseite des LKW klemmt. Die dahinter liegende abgedeckte Leiche
und auch der auf tag24 gezeigte von der Feuerwehr abgespritzte
Fahrbahnteil liegt ebenfalls fahrbahnmittig bis links neben dem LKW. Das
alles spräche recht eindeutig gegen einen klassischen Ramm-/Streifunfall
durch fahrlässiges Engüberholen. Demnach könnte es sich sogar um eine
Fahrbahnquerung bzw. Linksabbiegen des Radfahrers gehandelt haben.
<https://www.bild.de/regional/leipzig/unfaelle/betonmischer-faehrt-fahrradfahrer-um-tot-55861260.bild.html>
Java-verscriptet, Bild geht nicht auf, wenn man Tracker aussperrt. Aber
ACK, Querungsunfälle sind relativ häufig.
Post by Thomas SçhlueterZu guter Letzt: nach dem Luftbild liegt die an der aufgemalten "30"
erkennbare Kollisionsstelle schon recht nah (10-20 m) am Beginn des
Geradeaus-Schutzstreifens links der Rechtsabbigerspur. Mein Favorit ist,
dass beide Fahrzeugführer quasi gleichzeitig mit dem Spurwechsel
begonnen haben, und auch dieser Tote nur ein bedauernswertes
"Infrastruktur"-Opfer ist.
In diesem Fall aber nicht wegen "Radwegen", auch im Mischverkehr hätte
sich der Radfahrer in den Fahrstreifen links vom Rechtsabbieger
einordnen müssen, wenn er geradeaus fahren wollte. Wobei die
Luxemburgstraße keine markierten Fahrstreifen hat d.h. weder der
Radfahrer noch der LKW-Fahrer haben einen Fahrstreifenwechsel
vorgenommen, sondern lediglich die beginnenden Fahrstreifen entsprechend
beabsichtigter Fahrtrichtung auswählen wollen. Da stellt sich die Frage,
ob ein Fahrtrichtungswechsel im Sinne von § 9 StVO vorliegt. Aber
unabhängig von der Vorschriftenlage, als Radfahrer würde ich wenigstens
einen Blick nach hinten riskieren, wenn Fahrbahnmarkierungen einen
Schwenk nach links erfodern, egal ob wegen Schutz- oder vollständigem
Fahrstreifen.
--
CU Chr. Maercker.
RADWEGE sind TOD-SICHER! Schlaue Füchse fahren Fahrbahn.