Patrick Rudin
2018-02-16 12:31:54 UTC
Vorläufig darf die SBB mal testen, findet das Bundesverwaltungsgericht:
https://www.bvger.ch/dam/bvger/de/dokumente/2018/02/A-359-2018%20Doppelstockz%C3%BCge%20der%20SBB%20Aufschiebende%20Wirkung%20teil-weise%20entzogen.pdf.download.pdf/MM_A-359-2018_Dt_ohne-Embargo.pdf
Ob die Schüsseln aber tatsächlich den Anforderungen des
Behindertengleichstellungsgesetzes entsprechen, ist noch nicht
entschieden...
Grüsse
Patrick
https://www.bvger.ch/dam/bvger/de/dokumente/2018/02/A-359-2018%20Doppelstockz%C3%BCge%20der%20SBB%20Aufschiebende%20Wirkung%20teil-weise%20entzogen.pdf.download.pdf/MM_A-359-2018_Dt_ohne-Embargo.pdf
Ob die Schüsseln aber tatsächlich den Anforderungen des
Behindertengleichstellungsgesetzes entsprechen, ist noch nicht
entschieden...
Grüsse
Patrick