Peter
2017-10-16 11:21:05 UTC
Ich habe da eine aus meiner Sicht merkwürdige Email von einer Online-Bank
erhalten.
Ich habe bei dieser Bank wirklich ein Konto.
Nach dem Header zu urteilen ist die Email echt, also kein Fake
Mit Bezug auf o.g. Richtlinie fordert man mich auf, eine Kopie des
Personalausweises zwecks Identifikation zu übersenden.
Ähm?
Die Identifikation ist doch bereits bei der Kontoeröffnung per Post-Ident
erfolgt.
Auch wenn es jetzt per Gesetzesänderung vom 15.07.2017 Kopien des
Personalausweises nicht mehr grundsätzlich verboten sind, so gibt es doch
Einschränkungen.
Die Kopie muss als solche eindeutig gekennzeichnet sein.
Nun verfüge ich nicht über einen Scanner und ein entsprechendes
Bildbearbeitungsprogramm zur Kennzeichnung (behaupte ich mal)
https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/wann-ist-das-kopieren-des-personalausweises-erlaubt/
Hat eine Bank nun neuerdings das Recht bzw. die Pflicht, eine solche Kopie des
Personalausweises einzufordern, insbesondere wenn eine Identifikation bereits
anderweitig erfolgt ist?
Was passiert, wenn ich dieser Aufforderung nicht nachkomme?
Sind da in der EU-Richtline oder anderswo irgendwelche Zwangsmaßnahmen
festgelegt?
Gruß
Peter
erhalten.
Ich habe bei dieser Bank wirklich ein Konto.
Nach dem Header zu urteilen ist die Email echt, also kein Fake
Mit Bezug auf o.g. Richtlinie fordert man mich auf, eine Kopie des
Personalausweises zwecks Identifikation zu übersenden.
Ähm?
Die Identifikation ist doch bereits bei der Kontoeröffnung per Post-Ident
erfolgt.
Auch wenn es jetzt per Gesetzesänderung vom 15.07.2017 Kopien des
Personalausweises nicht mehr grundsätzlich verboten sind, so gibt es doch
Einschränkungen.
Die Kopie muss als solche eindeutig gekennzeichnet sein.
Nun verfüge ich nicht über einen Scanner und ein entsprechendes
Bildbearbeitungsprogramm zur Kennzeichnung (behaupte ich mal)
https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/wann-ist-das-kopieren-des-personalausweises-erlaubt/
Hat eine Bank nun neuerdings das Recht bzw. die Pflicht, eine solche Kopie des
Personalausweises einzufordern, insbesondere wenn eine Identifikation bereits
anderweitig erfolgt ist?
Was passiert, wenn ich dieser Aufforderung nicht nachkomme?
Sind da in der EU-Richtline oder anderswo irgendwelche Zwangsmaßnahmen
festgelegt?
Gruß
Peter