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2017-01-28 15:25:40 UTC
Angenommen, einem Arbeitnehmer wird zunächst arbeitgeberseitig ordentlich gekündigt. Er klagt dagegen und es kommt zu einem gerichtlichen Vergleich. Laut diesem ist er für die restliche Kündigungsfrist freigestellt und bekommt in dieser Zeit das Gehalt und am Ende noch eine Abfindung dazu.
Nun ergibt sich jedoch ein Grund, aus dem der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer fristlos kündigen möchte. (Er ist zufällig seinem Noch-Chef begegnet und hat sich etwas im Ton vergriffen...)
Ist das noch möglich? Oder geht der Vergleich auf jeden Fall vor? Und was ist mit der Abfindung?
Nun ergibt sich jedoch ein Grund, aus dem der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer fristlos kündigen möchte. (Er ist zufällig seinem Noch-Chef begegnet und hat sich etwas im Ton vergriffen...)
Ist das noch möglich? Oder geht der Vergleich auf jeden Fall vor? Und was ist mit der Abfindung?