Discussion:
Zeugnis mit Querverweis auf vorige Zeugnisse rechtens?
(zu alt für eine Antwort)
Andreas Keppler
2017-07-26 22:26:20 UTC
Permalink
Hallo zusammen,

AN hat wegen zwei Vorgesetztenwechseln jeweils Zwischenzeugnisse erfragt
und erhalten. Die Tätigkeiten sind die Gleichen geblieben. Im zweiten,
aktuell ausgestellten Zwischenzeugnis wird im ersten Satz auf das zuvor
erteilte Zwischenzeugnis verwiesen:
"XY, geboren..., trat am xx.xx.20xx in unser Unternehmen ein, siehe auch
unser Zwischenzeugnis vom xx.xx.20xx.


1. Ist es in der Praxis üblich, dass in Zwischen- und Endzeugnissen auf
vorherige Zeugnisse Bezug genommen oder verwiesen wird?

2. Ist der Verweis auf frühere Zeugnisse negativ? Geheimcode?

3. Hat man einen (rechtlichen) Anspruch, den Verweis auf das vorherige
Zeugnis streichen zu lassen (so dass man bei einer späteren Bewerbung nicht
mehr gewzungen ist, alle Zwischenzeugnisse mitzusenden)? Der AG weigert
sich mit der Aussage, diese Querverweise seien Standard im Unternehmen!

4. Angenommen, man erfragt 10 Zwischenzeugnisse im Laufe seiner
Betriebszugehörigkeit, dürfen diese dann alle im Endzeugnis aufgeführt
werden?

Vielen Dank!

Andreas
Harald Friis
2017-07-27 07:58:00 UTC
Permalink
Hallo Andreas nochmal,
Post by Andreas Keppler
1. Ist es in der Praxis üblich, dass in Zwischen- und Endzeugnissen auf
vorherige Zeugnisse Bezug genommen oder verwiesen wird?
Ich habe sicher schon über 1.000 Arbeitszeugnisse gelesen, aber noch
/nie/ ein Zeugnis, bei dem auf ein anderes Zeugnis Bezug genommen wird.
Post by Andreas Keppler
2. Ist der Verweis auf frühere Zeugnisse negativ? Geheimcode?
Vielleicht hat Martina das schon mal gehört. Ich glaube nicht an einen
Geheimcode. Schon deshalb - siehe oben - weil es nicht gerade üblich
ist. Insbesondere bei einem Wechsel der Vorgesetzten hast du doch als AN
auch gar keinen Einfluss.
Post by Andreas Keppler
3. Hat man einen (rechtlichen) Anspruch, den Verweis auf das vorherige
Zeugnis streichen zu lassen (so dass man bei einer späteren Bewerbung nicht
mehr gewzungen ist, alle Zwischenzeugnisse mitzusenden)? Der AG weigert
sich mit der Aussage, diese Querverweise seien Standard im Unternehmen!
Du hast Anspruch auf ein Zeugnis.Das ist das Dokument. Ohne Jurist zu
sein: ein Verweis auf andere Dokumente ist sicher nicht zulässig. Wie
weit sollte das gehen? Siehe Arbeitsvertrag vom ..., siehe die Email,
die wir Ihnen am sovielten geschrieben haben ...

Das kann nicht funktionieren.


Gruß

Harald Friis
Andreas Keppler
2017-07-27 09:03:05 UTC
Permalink
Danke Harald!
Post by Harald Friis
Du hast Anspruch auf ein Zeugnis.Das ist das Dokument. Ohne Jurist zu
sein: ein Verweis auf andere Dokumente ist sicher nicht zulässig. Wie
weit sollte das gehen? Siehe Arbeitsvertrag vom ..., siehe die Email,
die wir Ihnen am sovielten geschrieben haben ...
Das kann nicht funktionieren.
Ist leider Tatsache bei einem internationalen deutschen Konzern....

Im aktuellen Zwischenzeugnis wird mit auf das vorige verwiesen, in dem
mitunter auch auf das vorige verwiesen wird etc.

Vielleicht sollte man das ganze mal über die Presse breittreten lassen, so
etwas hilft glaube ich als einzigstes! ;-)

Gruß
Andreas
Kathinka Wenz
2017-07-27 16:48:35 UTC
Permalink
Post by Andreas Keppler
einzigstes! ;-)
Uah... Kommst du aus Hessen?

Zum Thema kann ich leider wenig beistragen, außer dass ich mich Harald
vollumfänglich anschließe. Ich habe es noch nie gesehen und halte es auch
nicht für einen Code, denn dann würde man es ja sehen.

Gruß, Kathinka
Alexander Goetzenstein
2017-07-28 06:29:18 UTC
Permalink
Hallo,
Post by Kathinka Wenz
Post by Andreas Keppler
einzigstes! ;-)
Uah... Kommst du aus Hessen?
kennst Du nicht die Westfälische Steigerungsformen?
- einzigstes
- allereinzigstes
- allereinzigstes üwwerhaupts
Post by Kathinka Wenz
Zum Thema kann ich leider wenig beistragen, außer dass ich mich Harald
vollumfänglich anschließe. Ich habe es noch nie gesehen und halte es auch
nicht für einen Code, denn dann würde man es ja sehen.
Dazu stelle ich mir nur vor, wie der aufmerksame Leser eines solchen
Zeugnisses reagiert: er will natürlich alle Dokumente lesen, auf die
jeweils bezuggenommen wird. Könnte ja sein, dass ein
Gefälligkeitszeugnis zum Loswerden dabei ist, oder dass dann die
Häufigkeit und womöglich die Anlässe oder Tendenzen auffallen. Auch
könnte eine nicht ganz so gute Bewertung in der Vergangenheit alle
späteren Zeugnisse vergiften. Als AN würde ich mich jedenfalls bemühen,
diesen Verweis streichen zu lassen, wenngleich ich keinen juristischen
Hebel sehe, dies zu erzwingen.
--
Gruß
Alex
Martina Diel
2017-07-28 06:42:13 UTC
Permalink
Post by Harald Friis
Post by Andreas Keppler
1. Ist es in der Praxis üblich, dass in Zwischen- und Endzeugnissen auf
vorherige Zeugnisse Bezug genommen oder verwiesen wird?
Ich habe sicher schon über 1.000 Arbeitszeugnisse gelesen, aber noch
/nie/ ein Zeugnis, bei dem auf ein anderes Zeugnis Bezug genommen wird.
Doch, hab ich schon gesehen, allerdings nur in Zwischenzeugnissen.
Post by Harald Friis
Post by Andreas Keppler
2. Ist der Verweis auf frühere Zeugnisse negativ? Geheimcode?
Vielleicht hat Martina das schon mal gehört. Ich glaube nicht an einen
Geheimcode.
Nein, ich auch nicht.

--
Stefan Schmitz
2017-07-28 17:59:18 UTC
Permalink
Post by Martina Diel
Post by Harald Friis
Post by Andreas Keppler
1. Ist es in der Praxis üblich, dass in Zwischen- und Endzeugnissen auf
vorherige Zeugnisse Bezug genommen oder verwiesen wird?
Ich habe sicher schon über 1.000 Arbeitszeugnisse gelesen, aber noch
/nie/ ein Zeugnis, bei dem auf ein anderes Zeugnis Bezug genommen wird.
Doch, hab ich schon gesehen, allerdings nur in Zwischenzeugnissen.
Und der Bezug erfolgt dann nur in dem Satz über den Beschäftigungsbeginn?

Finde ich so völlig sinnlos. Der Eintritt ins Unternehmen ist ja nun nichts,
was ausführlicher erläutert werden müsste.

Halbwegs verstehen könnte ich, wenn bei der Tätigkeitsbeschreibung für die
Anfangsjahre auf ein altes Zeugnis verwiesen würde.
Harald Friis
2017-07-29 05:52:35 UTC
Permalink
Hallo,
[Bezug auf andere Zeugnisse]
Post by Stefan Schmitz
Post by Martina Diel
Doch, hab ich schon gesehen, allerdings nur in Zwischenzeugnissen.
Also ein ZZ referenziert auf ein anderes ZZ
Post by Stefan Schmitz
Und der Bezug erfolgt dann nur in dem Satz über den Beschäftigungsbeginn?
Finde ich so völlig sinnlos. Der Eintritt ins Unternehmen ist ja nun nichts,
was ausführlicher erläutert werden müsste.
Halbwegs verstehen könnte ich, wenn bei der Tätigkeitsbeschreibung für die
Anfangsjahre auf ein altes Zeugnis verwiesen würde.
So könnte ich es mir auch vorstellen. Du durchläufst in einem
Unternehmen drei Abteilungen oder hast drei Vorgesetzte. Dann schreibt
jeder Vorgesetzte nur über seine Abteilung oder seine Zeit.

Am Ende wird dann aus den drei verschiedenen Zwischenzeugnissen ein
Endzeugnis geschrieben. Das erleichtert dann die Schlußarbeit.

Gruß

Harald Friis
Alexander Goetzenstein
2017-07-29 07:14:15 UTC
Permalink
Hallo,
Post by Harald Friis
So könnte ich es mir auch vorstellen. Du durchläufst in einem
Unternehmen drei Abteilungen oder hast drei Vorgesetzte. Dann schreibt
jeder Vorgesetzte nur über seine Abteilung oder seine Zeit.
Am Ende wird dann aus den drei verschiedenen Zwischenzeugnissen ein
Endzeugnis geschrieben. Das erleichtert dann die Schlußarbeit.
das kann man sich aus der Personalakte zusammenstellen; es ist aber kein
Grund, dies in das Zeugnis mit hinein zu schreiben.
--
Gruß
Alex
Harald Friis
2017-07-30 05:12:43 UTC
Permalink
Hallo,
Post by Alexander Goetzenstein
Hallo,
Post by Harald Friis
So könnte ich es mir auch vorstellen. Du durchläufst in einem
Unternehmen drei Abteilungen oder hast drei Vorgesetzte. Dann schreibt
jeder Vorgesetzte nur über seine Abteilung oder seine Zeit.
Am Ende wird dann aus den drei verschiedenen Zwischenzeugnissen ein
Endzeugnis geschrieben. Das erleichtert dann die Schlußarbeit.
das kann man sich aus der Personalakte zusammenstellen; es ist aber kein
Grund, dies in das Zeugnis mit hinein zu schreiben.
Falls es so verstanden wurde, so habe ich es gerade /nicht/ gemeint.
Martina schrieb davon, dass sie in ZZ so etwas schon gesehen habe. Wenn
sie das so gesehen hat, dann gibt es das. Unabhängig davon, dass es auch
andere Methoden gäbe.

Ich könnte mir also vorstellen, dass im /Zwischenzeugnis/ eine Referenz
drinnen steht. "Für die Zeit vom bis in der ...abteilung siehe
Zwischenzeugnis vom ...".

Das eigentliche Zeugnis enthält diese Verweise natürlich *nicht* mehr,
es setzt sich dann aus den verschiedenen Zwischenzeugnissen zusammen,
bzw. fasst diese zu einem einheitlichen Text. Als AN würde ich ein
Zeugnis, das auf ein anderes Dokument verweist, nicht akzeptieren.

Gruß

Harald Friis
Andreas Barth
2017-07-28 18:06:01 UTC
Permalink
Post by Martina Diel
Post by Harald Friis
Post by Andreas Keppler
1. Ist es in der Praxis üblich, dass in Zwischen- und Endzeugnissen auf
vorherige Zeugnisse Bezug genommen oder verwiesen wird?
Ich habe sicher schon über 1.000 Arbeitszeugnisse gelesen, aber noch
/nie/ ein Zeugnis, bei dem auf ein anderes Zeugnis Bezug genommen wird.
Doch, hab ich schon gesehen, allerdings nur in Zwischenzeugnissen.
Ich habe schon Endzeugnisse gesehen wo referenziert wurde "zur Zeit
bis ... siehe Zwischenzeugnis vom ...".



Viele Grüße
Andi
Martina Diel
2017-08-01 05:29:07 UTC
Permalink
Post by Andreas Barth
Post by Martina Diel
Post by Harald Friis
Ich habe sicher schon über 1.000 Arbeitszeugnisse gelesen, aber noch
/nie/ ein Zeugnis, bei dem auf ein anderes Zeugnis Bezug genommen wird.
Doch, hab ich schon gesehen, allerdings nur in Zwischenzeugnissen.
Ich habe schon Endzeugnisse gesehen wo referenziert wurde "zur Zeit
bis ... siehe Zwischenzeugnis vom ...".
Ich nicht, aber wie gesagt, Buch geführt hab ich nicht.

--

Loading...