Stefan
2017-07-07 15:59:06 UTC
Hallo,
ein Freund von mir ist seit der Geburt schwerst körperbehindert, d.h.
Spastiker.
Er hatte das Glück, dass sich seine Eltern gegen wohlgemeinte
Ratschläge, ihn in staatliche Einrichtungen zu geben gewehrt haben. So
ist er auf eine ganz normale Schule gegangen, hat eine Ausbildung
gemacht und danach halbwegs normal in einem Industrieunternehmen
gearbeitet und dort ein normales Gehalt bezogen, trotz formell 100%
Erwerbsminderung. Inzwischen geht er auf die 60 zu.
Vor ca. 3 Jahren ist er auf dem Weg zur Arbeit gestürzt, hat sich eine
Kopfverletzung zugezogen und lag einige Wochen im Koma.
Seitdem hat sich sein Zustand erheblich verschlechtert was dazu geführt
hat, dass er jetzt tatsächlich zu 100% arbeitsunfähig ist.
Er hat den Unfall bei der BG gemeldet, diese hat sich aber geweigert,
den Sturz als Arbeitsunfall (?) anzuerkennen außerdem bestreitet die BG,
dass sich sein Zustand durch den Unfall verschlechtert hat weil er schon
vor dem Unfall den Status 100% erwerbsunfähig hatte.
Dagegen hat er geklagt und gewonnen.
So wie er sagt, hat das Gericht festgestellt, dass es sich um einen
arbeitsbedingten Unfall handelt und dass ihm eine entsprechende
Versorgungsleistung zusteht.
Die BG verzögert nun offenbar die Bearbeitung der Sache, d.h. es gibt
keinen Bescheid gegen den man im Zweifelsfall klagen könnte.
Was für mich jetzt nicht nachvollziehbar ist, ist wieso die BG die Sache
auf diese Art und Weise verschleppen kann.
Wie geht man in so einem Fall sinnvollerweise vor?
Er wird übrigens anwaltlich beraten und vertreten, insofern ist dies nur
eine allgemeine Frage an die Gruppe.
Gruß
Stefan
ein Freund von mir ist seit der Geburt schwerst körperbehindert, d.h.
Spastiker.
Er hatte das Glück, dass sich seine Eltern gegen wohlgemeinte
Ratschläge, ihn in staatliche Einrichtungen zu geben gewehrt haben. So
ist er auf eine ganz normale Schule gegangen, hat eine Ausbildung
gemacht und danach halbwegs normal in einem Industrieunternehmen
gearbeitet und dort ein normales Gehalt bezogen, trotz formell 100%
Erwerbsminderung. Inzwischen geht er auf die 60 zu.
Vor ca. 3 Jahren ist er auf dem Weg zur Arbeit gestürzt, hat sich eine
Kopfverletzung zugezogen und lag einige Wochen im Koma.
Seitdem hat sich sein Zustand erheblich verschlechtert was dazu geführt
hat, dass er jetzt tatsächlich zu 100% arbeitsunfähig ist.
Er hat den Unfall bei der BG gemeldet, diese hat sich aber geweigert,
den Sturz als Arbeitsunfall (?) anzuerkennen außerdem bestreitet die BG,
dass sich sein Zustand durch den Unfall verschlechtert hat weil er schon
vor dem Unfall den Status 100% erwerbsunfähig hatte.
Dagegen hat er geklagt und gewonnen.
So wie er sagt, hat das Gericht festgestellt, dass es sich um einen
arbeitsbedingten Unfall handelt und dass ihm eine entsprechende
Versorgungsleistung zusteht.
Die BG verzögert nun offenbar die Bearbeitung der Sache, d.h. es gibt
keinen Bescheid gegen den man im Zweifelsfall klagen könnte.
Was für mich jetzt nicht nachvollziehbar ist, ist wieso die BG die Sache
auf diese Art und Weise verschleppen kann.
Wie geht man in so einem Fall sinnvollerweise vor?
Er wird übrigens anwaltlich beraten und vertreten, insofern ist dies nur
eine allgemeine Frage an die Gruppe.
Gruß
Stefan