Discussion:
Streit mit BG nach Arbeitsunfall
(zu alt für eine Antwort)
Stefan
2017-07-07 15:59:06 UTC
Permalink
Hallo,

ein Freund von mir ist seit der Geburt schwerst körperbehindert, d.h.
Spastiker.

Er hatte das Glück, dass sich seine Eltern gegen wohlgemeinte
Ratschläge, ihn in staatliche Einrichtungen zu geben gewehrt haben. So
ist er auf eine ganz normale Schule gegangen, hat eine Ausbildung
gemacht und danach halbwegs normal in einem Industrieunternehmen
gearbeitet und dort ein normales Gehalt bezogen, trotz formell 100%
Erwerbsminderung. Inzwischen geht er auf die 60 zu.

Vor ca. 3 Jahren ist er auf dem Weg zur Arbeit gestürzt, hat sich eine
Kopfverletzung zugezogen und lag einige Wochen im Koma.
Seitdem hat sich sein Zustand erheblich verschlechtert was dazu geführt
hat, dass er jetzt tatsächlich zu 100% arbeitsunfähig ist.

Er hat den Unfall bei der BG gemeldet, diese hat sich aber geweigert,
den Sturz als Arbeitsunfall (?) anzuerkennen außerdem bestreitet die BG,
dass sich sein Zustand durch den Unfall verschlechtert hat weil er schon
vor dem Unfall den Status 100% erwerbsunfähig hatte.

Dagegen hat er geklagt und gewonnen.

So wie er sagt, hat das Gericht festgestellt, dass es sich um einen
arbeitsbedingten Unfall handelt und dass ihm eine entsprechende
Versorgungsleistung zusteht.

Die BG verzögert nun offenbar die Bearbeitung der Sache, d.h. es gibt
keinen Bescheid gegen den man im Zweifelsfall klagen könnte.

Was für mich jetzt nicht nachvollziehbar ist, ist wieso die BG die Sache
auf diese Art und Weise verschleppen kann.

Wie geht man in so einem Fall sinnvollerweise vor?

Er wird übrigens anwaltlich beraten und vertreten, insofern ist dies nur
eine allgemeine Frage an die Gruppe.

Gruß

Stefan
Stefan Schmitz
2017-07-07 18:12:15 UTC
Permalink
Post by Stefan
Er hat den Unfall bei der BG gemeldet, diese hat sich aber geweigert,
den Sturz als Arbeitsunfall (?) anzuerkennen außerdem bestreitet die BG,
dass sich sein Zustand durch den Unfall verschlechtert hat weil er schon
vor dem Unfall den Status 100% erwerbsunfähig hatte.
Dagegen hat er geklagt und gewonnen.
Was genau war Klageantrag?
Post by Stefan
Die BG verzögert nun offenbar die Bearbeitung der Sache, d.h. es gibt
keinen Bescheid gegen den man im Zweifelsfall klagen könnte.
Welcher Bescheid soll denn noch kommen, nachdem es schon ein Urteil gibt?

Und wenn wirklich ein beantragter VA nicht erlassen wird, kann man auch da
wieder (Untätigkeits-)Klage erheben.
Post by Stefan
Was für mich jetzt nicht nachvollziehbar ist, ist wieso die BG die Sache
auf diese Art und Weise verschleppen kann.
Warum sollte die nicht können, was jeder andere Schuldner auch kann?
Stefan
2017-07-08 05:36:41 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Post by Stefan
Er hat den Unfall bei der BG gemeldet, diese hat sich aber geweigert,
den Sturz als Arbeitsunfall (?) anzuerkennen außerdem bestreitet die BG,
dass sich sein Zustand durch den Unfall verschlechtert hat weil er schon
vor dem Unfall den Status 100% erwerbsunfähig hatte.
Dagegen hat er geklagt und gewonnen.
Was genau war Klageantrag?
Weiß ich nicht genau, so wie er mir das geschildert hat gegen die
Entscheidung der BG, den Unfall nicht als Arbeitsunfall anzuerkennen.
Im Urteil ist dann nur entschieden worden, dass es ein Arbeitsunfall war
und dass die BG grundsätzlich zur Zahlung verpflichtet ist.
Post by Stefan Schmitz
Post by Stefan
Die BG verzögert nun offenbar die Bearbeitung der Sache, d.h. es gibt
keinen Bescheid gegen den man im Zweifelsfall klagen könnte.
Welcher Bescheid soll denn noch kommen, nachdem es schon ein Urteil gibt?
Über die Höhe der Zahlungen.
Post by Stefan Schmitz
Und wenn wirklich ein beantragter VA nicht erlassen wird, kann man auch da
wieder (Untätigkeits-)Klage erheben.
Das ist wohl als nächstes geplant, aber das konnte er mir nicht genau
sagen. Sein Zustand hat sich zwischenzeitlich auch weiter
verschlechtert. Das macht es dann für mich auch nicht einfacher zu
verstehen, was da genau abläuft.
Post by Stefan Schmitz
Post by Stefan
Was für mich jetzt nicht nachvollziehbar ist, ist wieso die BG die Sache
auf diese Art und Weise verschleppen kann.
Warum sollte die nicht können, was jeder andere Schuldner auch kann?
Stimmt auch wieder...
U***@web.de
2017-07-08 09:15:21 UTC
Permalink
Moin,
Post by Stefan
Wie geht man in so einem Fall sinnvollerweise vor?
Er wird übrigens anwaltlich beraten
Dann hat der Anwalt auch dafür gesorgt, daß seine
Verletzungsfolgen nun bei Durchgangsärzten bzw.
in berufsgenossenschaftlichen Kliniken behandelt werden.
https://de.wikipedia.org/wiki/Durchgangsarzt

Auch ist, so noch nicht geschehen, die gesetzliche
Krankenversicherung für einen Hinweis dankbar, wonach
sie die bisherigen Behandlungskosten nun abwälzen kann.

Gruß, ULF
Frank Hucklenbroich
2017-07-08 13:30:16 UTC
Permalink
Post by Stefan
Die BG verzögert nun offenbar die Bearbeitung der Sache, d.h. es gibt
keinen Bescheid gegen den man im Zweifelsfall klagen könnte.
Hier gibt es eigentlich verbindliche Fristen, einfach aussitzen können die
das nicht. Er sollte mit Hilfe seines Anwaltes vor dem zuständigen
Sozialgericht klagen.
Post by Stefan
Was für mich jetzt nicht nachvollziehbar ist, ist wieso die BG die Sache
auf diese Art und Weise verschleppen kann.
Das können die auch nicht. Die Fristen sind verbindlich und werden
normalerweise penibel eingehalten.
Post by Stefan
Wie geht man in so einem Fall sinnvollerweise vor?
Er wird übrigens anwaltlich beraten und vertreten, insofern ist dies nur
eine allgemeine Frage an die Gruppe.
Wie gesagt, der Anwalt kann vor dem Sozialgericht klagen, in dem Fall erst
mal auf einen entsprechenden Bescheid.

Grüße,

Frank
Kathinka Wenz
2017-07-09 15:07:31 UTC
Permalink
Post by Stefan
Vor ca. 3 Jahren ist er auf dem Weg zur Arbeit gestürzt, hat sich eine
Kopfverletzung zugezogen und lag einige Wochen im Koma.
Seitdem hat sich sein Zustand erheblich verschlechtert was dazu geführt
hat, dass er jetzt tatsächlich zu 100% arbeitsunfähig ist.
Er hat den Unfall bei der BG gemeldet, diese hat sich aber geweigert,
den Sturz als Arbeitsunfall (?) anzuerkennen
Da du ein selber ein Fragezeichen dahinter schreibst, will ich diesen Punkt
mal aufklären. Ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit ist in der Tat kein
Arbeitsunfall, es ist ein Wegeunfall.

Allerdings macht es keinen Unterschied, da beides durch die BG versichert
ist. Und ich nehme jetzt auch an, dass Anwalt und Gericht den Unterschied
kennen und es nicht daran hapert.

Gruß, Kathinka
Stefan
2017-07-09 19:24:35 UTC
Permalink
Post by Kathinka Wenz
Post by Stefan
Vor ca. 3 Jahren ist er auf dem Weg zur Arbeit gestürzt, hat sich eine
Kopfverletzung zugezogen und lag einige Wochen im Koma.
Seitdem hat sich sein Zustand erheblich verschlechtert was dazu geführt
hat, dass er jetzt tatsächlich zu 100% arbeitsunfähig ist.
Er hat den Unfall bei der BG gemeldet, diese hat sich aber geweigert,
den Sturz als Arbeitsunfall (?) anzuerkennen
Da du ein selber ein Fragezeichen dahinter schreibst, will ich diesen Punkt
mal aufklären. Ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit ist in der Tat kein
Arbeitsunfall, es ist ein Wegeunfall.
Allerdings macht es keinen Unterschied, da beides durch die BG versichert
ist. Und ich nehme jetzt auch an, dass Anwalt und Gericht den Unterschied
kennen und es nicht daran hapert.
Davon geh ich auch aus.

Ein Problem scheint zu sein, dass er bereits vor dem Unfall als 100%
erwerbsunfähig eingestuft war.
Ich kenne jetzt die Akten nicht, aber die BG bestreitet wohl, dass es
ihm vor dem Unfall deutlich besser ging als danach.

Was aber nicht erklärt, warum da kein Bescheid ergeht.



Gruß

Stefan
U***@web.de
2017-07-10 08:01:39 UTC
Permalink
Post by Stefan
Post by Kathinka Wenz
Post by Stefan
Vor ca. 3 Jahren ist er auf dem Weg zur Arbeit gestürzt, hat sich eine
Kopfverletzung zugezogen und lag einige Wochen im Koma.
Seitdem hat sich sein Zustand erheblich verschlechtert was dazu geführt
hat, dass er jetzt tatsächlich zu 100% arbeitsunfähig ist.
Er hat den Unfall bei der BG gemeldet, diese hat sich aber geweigert,
den Sturz als Arbeitsunfall (?) anzuerkennen
Da du ein selber ein Fragezeichen dahinter schreibst, will ich diesen Punkt
mal aufklären. Ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit ist in der Tat kein
Arbeitsunfall, es ist ein Wegeunfall.
Allerdings macht es keinen Unterschied, da beides durch die BG versichert
ist. Und ich nehme jetzt auch an, dass Anwalt und Gericht den Unterschied
kennen und es nicht daran hapert.
Davon geh ich auch aus.
Allerdings sind Wegeunfälle Unterfälle des Arbeitsunfalls.

Gruß, ULF
Rupert Haselbeck
2017-07-09 20:00:09 UTC
Permalink
Post by Kathinka Wenz
Allerdings macht es keinen Unterschied, da beides durch die BG versichert
ist. Und ich nehme jetzt auch an, dass Anwalt und Gericht den Unterschied
kennen und es nicht daran hapert.
Wenn der Betroffene bereits vor dem hier gegenständlichen Unfall eine MdE
von 100 hatte, dann kann die Berufsgenossenschaft nach dem Unfall insoweit
keinen neuen Bescheid ausstellen. Denn mehr als 100 kann die MdE ja nun
wirklich nicht sein.
Allerdings könnte es sein, dass der Betroffene vor dem hier gegenständlichen
Unfall keine EU-Rente bekam, weil er anrechenbare Einkünfte in einer Höhe
hatte, welche zur Anrechnung und damit Kürzung auf 0 (?) hinreichend waren.
Das mag sich nach dem Unfall geändert haben, so dass hinsichtlich der
Rentenberechnung ein neuer Bescheid erforderlich sein kann.
Aber angesichts der mangelhaften und widersprüchlichen Infos des OP ist das
hier kaum zu klären

MfG
Rupert
Frank Kozuschnik
2017-07-10 10:17:06 UTC
Permalink
Post by Rupert Haselbeck
Wenn der Betroffene bereits vor dem hier gegenständlichen Unfall
eine MdE von 100 hatte,
Ich lese das aus dem Startbeitrag gerade nicht heraus:

"ein Freund von mir ist seit der Geburt schwerst körperbehindert, d.h.
Spastiker."

Seine bisherige Behinderung bestand von Geburt an, ist also wohl eher
nicht durch einen früheren Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit
entstanden.
Post by Rupert Haselbeck
dann kann die Berufsgenossenschaft nach dem Unfall insoweit keinen
neuen Bescheid ausstellen. Denn mehr als 100 kann die MdE ja nun
wirklich nicht sein.
Vor dem geschilderten Wegeunfall hatte er vermutlich überhaupt keine
MdE, weil er gar keine Ansprüche nach SGB VII hatte. Wahrscheinlicher
scheint mir, dass er bisher (nur) als voll erwerbsgemindert nach § 43
SGB VI galt.
Stefan
2017-07-10 17:25:25 UTC
Permalink
Post by Frank Kozuschnik
Post by Rupert Haselbeck
Wenn der Betroffene bereits vor dem hier gegenständlichen Unfall
eine MdE von 100 hatte,
"ein Freund von mir ist seit der Geburt schwerst körperbehindert, d.h.
Spastiker."
Seine bisherige Behinderung bestand von Geburt an, ist also wohl eher
nicht durch einen früheren Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit
entstanden.
Richtig, vermutlich eine Komplikation bei der Geburt
Post by Frank Kozuschnik
Post by Rupert Haselbeck
dann kann die Berufsgenossenschaft nach dem Unfall insoweit keinen
neuen Bescheid ausstellen. Denn mehr als 100 kann die MdE ja nun
wirklich nicht sein.
Vor dem geschilderten Wegeunfall hatte er vermutlich überhaupt keine
MdE, weil er gar keine Ansprüche nach SGB VII hatte. Wahrscheinlicher
scheint mir, dass er bisher (nur) als voll erwerbsgemindert nach § 43
SGB VI galt.
Was bedeutet MdE?

Ich weiß, dass er die ein oder andere Förderung erhalten hat, vor allem
während der Schulzeit und der Ausbildung. Danach eine Kfz-Steuerbefreiung.

Von anderen Sozialleistungen hat er nie erzählt.

Er hat mal erzählt, dass er wohl die Mögkichkeit hätte sich ein
behindertengerechtes Auto finanzieren zu lassen, was er aber nie in
Anspruch genommen hat weil er befürchtete, dass man dann jeweils seine
Fahrtüchtigkeit geprüft hätte. Damit hatte er als er Ende der 70er
seinen Führerschein machte große Probleme.

Gruß

Stefan
U***@web.de
2017-07-10 17:55:20 UTC
Permalink
Moin,
Post by Stefan
Post by Frank Kozuschnik
Post by Rupert Haselbeck
Wenn der Betroffene bereits vor dem hier gegenständlichen Unfall
eine MdE von 100 hatte,
"ein Freund von mir ist seit der Geburt schwerst körperbehindert, d.h.
Spastiker."
Seine bisherige Behinderung bestand von Geburt an, ist also wohl eher
nicht durch einen früheren Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit
entstanden.
Richtig, vermutlich eine Komplikation bei der Geburt
Post by Frank Kozuschnik
Post by Rupert Haselbeck
dann kann die Berufsgenossenschaft nach dem Unfall insoweit keinen
neuen Bescheid ausstellen. Denn mehr als 100 kann die MdE ja nun
wirklich nicht sein.
Vor dem geschilderten Wegeunfall hatte er vermutlich überhaupt keine
MdE, weil er gar keine Ansprüche nach SGB VII hatte. Wahrscheinlicher
scheint mir, dass er bisher (nur) als voll erwerbsgemindert nach § 43
SGB VI galt.
Was bedeutet MdE?
Minderung der Erwerbsfähigkeit,
gesetzlich-unfallversicherungsrechtlich.

Nicht zu verwechseln mit voller oder teilweiser
Minderung der Erwerbsfähigkeit,
rentenversicherungsrechtlich, mit
Bezügen zum Grundsicherungsrecht.
Post by Stefan
Ich weiß, dass er die ein oder andere Förderung erhalten hat, vor allem
während der Schulzeit und der Ausbildung. Danach eine Kfz-Steuerbefreiung.
Von anderen Sozialleistungen hat er nie erzählt.
Er hat mal erzählt, dass er wohl die Mögkichkeit hätte sich ein
behindertengerechtes Auto finanzieren zu lassen, was er aber nie in
Anspruch genommen hat weil er befürchtete, dass man dann jeweils seine
Fahrtüchtigkeit geprüft hätte. Damit hatte er als er Ende der 70er
seinen Führerschein machte große Probleme.
Möchte ja sein, daß er irgendwann ein Ersatzfahrzeug benötigt,
vor allem, wenn seine Wegeunfallverletzung brauchbar ausheilt.

Gruß, ULF
Frank Kozuschnik
2017-07-10 23:06:50 UTC
Permalink
Post by Stefan
Post by Frank Kozuschnik
Vor dem geschilderten Wegeunfall hatte er vermutlich überhaupt keine
MdE, weil er gar keine Ansprüche nach SGB VII hatte. Wahrscheinlicher
scheint mir, dass er bisher (nur) als voll erwerbsgemindert nach § 43
SGB VI galt.
Was bedeutet MdE?
MdE = Minderung der Erwerbsfähigkeit
https://de.wikipedia.org/wiki/Minderung_der_Erwerbsf%C3%A4higkeit

Das ist ein Begriff aus der gesetzlichen Unfallversicherung (SGB VII).
Grob gesagt spielt er dann eine Rolle, wenn die Berufsgenossenschaft
wegen der Folgen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit eine
Rente zahlen soll. Das trifft also auf den aktuellen Wegeunfall zu.

Zu der bisherigen Behinderung dürfte das aber nicht passen, weil die ja
schon von Geburt an bestand.

Du schriebst:

"Er [...] hat [...] halbwegs normal [...] gearbeitet [...], trotz
formell 100% Erwerbsminderung."

"[...] weil er schon vor dem Unfall den Status 100% erwerbsunfähig hatte."

"[...] dass er bereits vor dem Unfall als 100% erwerbsunfähig eingestuft
war."

Das klang für mich nach "voller Erwerbsminderung" – einem Zustand, wo
grundsätzlich eine EU-Rente ("Rente wegen Erwerbsminderung") aus der
gesetzlichen Rentenversicherung (§ 43 SGB VI) oder hilfsweise
"Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" in Frage kommt.
Post by Stefan
Ich weiß, dass er die ein oder andere Förderung erhalten hat, vor allem
während der Schulzeit und der Ausbildung. Danach eine Kfz-Steuerbefreiung.
Von anderen Sozialleistungen hat er nie erzählt.
Ist er wirklich "erwerbsunfähig"? Oder ist er "nur" behindert, d.h. er
hat einen Schwerbehindertenausweis, in dem der Grad der Behinderung
(vermutlich) mit 100 angegeben ist?
Stefan
2017-07-17 14:00:50 UTC
Permalink
Post by Frank Kozuschnik
"Er [...] hat [...] halbwegs normal [...] gearbeitet [...], trotz
formell 100% Erwerbsminderung."
"[...] weil er schon vor dem Unfall den Status 100% erwerbsunfähig hatte."
"[...] dass er bereits vor dem Unfall als 100% erwerbsunfähig eingestuft
war."
Das klang für mich nach "voller Erwerbsminderung" – einem Zustand, wo
grundsätzlich eine EU-Rente ("Rente wegen Erwerbsminderung") aus der
gesetzlichen Rentenversicherung (§ 43 SGB VI) oder hilfsweise
"Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" in Frage kommt.
Post by Stefan
Ich weiß, dass er die ein oder andere Förderung erhalten hat, vor
allem während der Schulzeit und der Ausbildung. Danach eine
Kfz-Steuerbefreiung.
Von anderen Sozialleistungen hat er nie erzählt.
Ist er wirklich "erwerbsunfähig"? Oder ist er "nur" behindert, d.h. er
hat einen Schwerbehindertenausweis, in dem der Grad der Behinderung
(vermutlich) mit 100 angegeben ist?
Ich kenne mich mit den Begrifflichkeiten nicht genau aus. Deshalb frage
ich ja hier. ich gehe davon aus, dass die richtige Formulierung ist,
dass er vor dem Unfall vor ca. 3 Jahren bereits einen Grad der
Behinderung von 100% hatte.

Seit diesem Unfall ist er zu 100% erwerbsunfähig.

Eine Rente hat er, soweit mir bekannt ist, vor diesem Unfall nicht
bekommen. Aktuell bezieht er eine relativ geringe Frührente (?). Er
müsste jetzt 58 sein. Er sagte jedenfalls, dass seine Rente deutlich
höher ausfallen würde, wenn die BG den Unfall entsprechend anerkennt.

Gruß

Stefan
U***@web.de
2017-07-17 15:14:28 UTC
Permalink
Moin,
Post by Stefan
Ich kenne mich mit den Begrifflichkeiten nicht genau aus. Deshalb frage
ich ja hier. ich gehe davon aus, dass die richtige Formulierung ist,
dass er vor dem Unfall vor ca. 3 Jahren bereits einen Grad der
Behinderung von 100% hatte.
Wurde nicht schon zuvor eine allgemeine Erwerbsunfähigkeit
festgestellt, die ihn aber nicht weiter anfocht und
insbesondere nicht hinderte, arbeiten zu gehen?
Post by Stefan
Seit diesem Unfall ist er zu 100% erwerbsunfähig.
Diese Erwerbsunfähigkeit besteht nach Unfallversicherungsrecht,
allgemeinem Rentenrecht, Arbeitsförderungsrecht und
Grundsicherungsrecht. Mag sein, daß ich jetzt
noch Nuancen vergessen habe.
Post by Stefan
Eine Rente hat er, soweit mir bekannt ist, vor diesem Unfall nicht
bekommen. Aktuell bezieht er eine relativ geringe Frührente (?). Er
müsste jetzt 58 sein. Er sagte jedenfalls, dass seine Rente deutlich
höher ausfallen würde, wenn die BG den Unfall entsprechend anerkennt.
Eben. Entsprechend.

Er wird ja zu dem Thema anwaltlich beraten, so daß
sein Anwalt die Frage

"Mit welcher Verletztenrente ist die Minderung
der Erwerbsfähigkeit bei jemandem zu beurteilen, der
unbeschadet einer zuvor festgestellten allgemeinen
Erwerbsunfähigkeit (voll?)erwerbstätig war?"

rechtswissenschaftlich zu beantworten versuchen wird.

Gruß, ULF

Lars Wilhelm
2017-07-11 06:20:54 UTC
Permalink
Post by Rupert Haselbeck
Post by Kathinka Wenz
Allerdings macht es keinen Unterschied, da beides durch die BG versichert
ist. Und ich nehme jetzt auch an, dass Anwalt und Gericht den Unterschied
kennen und es nicht daran hapert.
Wenn der Betroffene bereits vor dem hier gegenständlichen Unfall eine MdE
von 100 hatte, dann kann die Berufsgenossenschaft nach dem Unfall insoweit
keinen neuen Bescheid ausstellen. Denn mehr als 100 kann die MdE ja nun
wirklich nicht sein.
Allerdings könnte es sein, dass der Betroffene vor dem hier gegenständlichen
Unfall keine EU-Rente bekam, weil er anrechenbare Einkünfte in einer Höhe
hatte, welche zur Anrechnung und damit Kürzung auf 0 (?) hinreichend waren.
Das mag sich nach dem Unfall geändert haben, so dass hinsichtlich der
Rentenberechnung ein neuer Bescheid erforderlich sein kann.
Aber angesichts der mangelhaften und widersprüchlichen Infos des OP ist das
hier kaum zu klären
Ach Rupert, wieso unterstellst Du den Postern immer Bösartigkeit? Ist es Dir mal aufgefallen, dass Du stets zuungunsten des Betroffenen argumentierst? Weiterhin verwexelst Du da etwas. Eine BG Rente wird *niemals* gekürzt.
Wenn überhaupt wird eine gesetzliche Rente gekürzt.
Passende Rechner finden sich im Internet.
Was die Situation des betroffenden angeht:
a) Er ist "nur" 100% Schwerbehindert. Daraus hatte er vor dem Unfall Ansprüche, aber nicht unbedingt eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente.
b) Er bekam vor dem Unfall eine Erwerbsminderungsrente. Dies halte ich für unwahrscheinlich, da der Betroffene ja voll arbeitete.
Die BG kommt erst nach dem Unfall ins Spiel. Sie muss bei Berufskrankheiten oder Arbeitsunfälle oder Wegeunfälle zahlen. Und zwar alles, was so anfällt. U.a. auch eine Rente, wenn die *Unfallfolgen* eine Erwerbsminderung nach sich ziehen. Dies wurde von der BG bestritten. Daraufhin wurde geklagt und gewonnen. D.h. die BG muss nun eine 100% Erwerbsunfähigkeit durch den Unfall anerkennen.
(Klingt bisslerl verwirrend, aber die Behinderungsgrade sind in erster Näherung unabhängig)
Wie geht es nun weiter:
Für die Vergangenheit: Die BG muss im Nachgang alle Kosten übernehmen, auch bekommt der Betroffone kein Krankengeld, sondern Verletztengeld. Das hat handfeste monetäre Unterschiede- der Anwalt sollte da tätig werden. Wenn nun keine Aussicht auf -aus Sicht der BG- 100% Arbeitsfähigkeit besteht, endet die Zahlung des Verletztengeldes und eine Rente wird berechnet, die abhängig vom vorherigen Verdienst und dem Grad der Erwerbsunfähigkeit ist. Das *muss* die BG bescheiden. Tut sie das nicht, kann man wieder klagen.
In diesem Fall liegt die Vermutung nahe, dass 100% Unfallrente bezahlt werden. Davon unabhängig kann man noch einen Antrag auf alters/Erwerbsminderungsrente bei der gesetzlichen Rentenkasse stellen.
Und jetzt erst greifen die Verrechnungsvorschriften. Rente plus Unfallversicherung dürfen das Gehalt vor dem Unfall nicht überschreiten.
So ungefähr und simplifiziert sieht es aus.

Die BG *muss* einen Rentenbescheid erstellen. Tut sie das nicht,
Lars Wilhelm
2017-07-11 06:23:34 UTC
Permalink
Post by Lars Wilhelm
Die BG *muss* einen Rentenbescheid erstellen. Tut sie das nicht,
kann man klagen
Rupert Haselbeck
2017-07-11 17:20:06 UTC
Permalink
Post by Lars Wilhelm
Post by Rupert Haselbeck
Post by Kathinka Wenz
Allerdings macht es keinen Unterschied, da beides durch die BG
versichert ist. Und ich nehme jetzt auch an, dass Anwalt und Gericht
den Unterschied kennen und es nicht daran hapert.
Wenn der Betroffene bereits vor dem hier gegenständlichen Unfall eine MdE
von 100 hatte, dann kann die Berufsgenossenschaft nach dem Unfall
insoweit keinen neuen Bescheid ausstellen. Denn mehr als 100 kann die MdE
ja nun wirklich nicht sein.
Allerdings könnte es sein, dass der Betroffene vor dem hier
gegenständlichen Unfall keine EU-Rente bekam, weil er anrechenbare
Einkünfte in einer Höhe hatte, welche zur Anrechnung und damit Kürzung
auf 0 (?) hinreichend waren. Das mag sich nach dem Unfall geändert haben,
so dass hinsichtlich der Rentenberechnung ein neuer Bescheid erforderlich
sein kann. Aber angesichts der mangelhaften und widersprüchlichen Infos
des OP ist das hier kaum zu klären
Ach Rupert, wieso unterstellst Du den Postern immer Bösartigkeit?
Wie kommst du auf eine derartige Unterstellung?
Ich stellte lediglich fest, dass die Angaben des OP für eine auch nur
halbwegs zureichende Bewertung unzureichend sind.
Post by Lars Wilhelm
Ist es
Dir mal aufgefallen, dass Du stets zuungunsten des Betroffenen
argumentierst? Weiterhin verwexelst Du da etwas. Eine BG Rente wird
*niemals* gekürzt. Wenn überhaupt wird eine gesetzliche Rente gekürzt.
Passende Rechner finden sich im Internet. Was die Situation des
betroffenden angeht: a) Er ist "nur" 100% Schwerbehindert. Daraus hatte er
vor dem Unfall Ansprüche, aber nicht unbedingt eine gesetzliche
Erwerbsminderungsrente. b) Er bekam vor dem Unfall eine
Erwerbsminderungsrente. Dies halte ich für unwahrscheinlich, da der
Betroffene ja voll arbeitete. Die BG kommt erst nach dem Unfall ins Spiel.
Sie muss bei Berufskrankheiten oder Arbeitsunfälle oder Wegeunfälle
zahlen. Und zwar alles, was so anfällt. U.a. auch eine Rente, wenn die
*Unfallfolgen* eine Erwerbsminderung nach sich ziehen. Dies wurde von der
BG bestritten. Daraufhin wurde geklagt und gewonnen. D.h. die BG muss nun
eine 100% Erwerbsunfähigkeit durch den Unfall anerkennen. (Klingt bisslerl
verwirrend, aber die Behinderungsgrade sind in erster Näherung unabhängig)
Wie geht es nun weiter: Für die Vergangenheit: Die BG muss im Nachgang
alle Kosten übernehmen, auch bekommt der Betroffone kein Krankengeld,
sondern Verletztengeld. Das hat handfeste monetäre Unterschiede- der
Anwalt sollte da tätig werden. Wenn nun keine Aussicht auf -aus Sicht der
BG- 100% Arbeitsfähigkeit besteht, endet die Zahlung des Verletztengeldes
und eine Rente wird berechnet, die abhängig vom vorherigen Verdienst und
dem Grad der Erwerbsunfähigkeit ist. Das *muss* die BG bescheiden. Tut sie
das nicht, kann man wieder klagen. In diesem Fall liegt die Vermutung
nahe, dass 100% Unfallrente bezahlt werden. Davon unabhängig kann man noch
einen Antrag auf alters/Erwerbsminderungsrente bei der gesetzlichen
Rentenkasse stellen.
Und jetzt erst greifen die Verrechnungsvorschriften. Rente plus
Unfallversicherung dürfen das Gehalt vor dem Unfall nicht überschreiten.
So ungefähr und simplifiziert sieht es aus.
Die BG *muss* einen Rentenbescheid erstellen. Tut sie das nicht,
Nun ja. Leider steht mir keine derart aussagekräftige Glaskugel zur
Verfügung wie du sie offensichtlich besitzt.
Oder geht lediglich die Fantasie mit dir durch, gepaart mit einer Menge
Wunschdenken?

MfG
Rupert
Lars Wilhelm
2017-07-11 18:09:21 UTC
Permalink
Post by Rupert Haselbeck
Post by Lars Wilhelm
Post by Rupert Haselbeck
Post by Kathinka Wenz
Allerdings macht es keinen Unterschied, da beides durch die BG
versichert ist. Und ich nehme jetzt auch an, dass Anwalt und Gericht
den Unterschied kennen und es nicht daran hapert.
Wenn der Betroffene bereits vor dem hier gegenständlichen Unfall eine MdE
von 100 hatte, dann kann die Berufsgenossenschaft nach dem Unfall
insoweit keinen neuen Bescheid ausstellen. Denn mehr als 100 kann die MdE
ja nun wirklich nicht sein.
Allerdings könnte es sein, dass der Betroffene vor dem hier
gegenständlichen Unfall keine EU-Rente bekam, weil er anrechenbare
Einkünfte in einer Höhe hatte, welche zur Anrechnung und damit Kürzung
auf 0 (?) hinreichend waren. Das mag sich nach dem Unfall geändert haben,
so dass hinsichtlich der Rentenberechnung ein neuer Bescheid erforderlich
sein kann. Aber angesichts der mangelhaften und widersprüchlichen Infos
des OP ist das hier kaum zu klären
Ach Rupert, wieso unterstellst Du den Postern immer Bösartigkeit?
Wie kommst du auf eine derartige Unterstellung?
Ich stellte lediglich fest, dass die Angaben des OP für eine auch nur
halbwegs zureichende Bewertung unzureichend sind.
Wenn man keine Ahnung hat, ja.
Aber wenn man ein bisschen von der MAterie versteht, dann kann man einigermaßen gut raten.
Dazu muss man aber den Unterschied zwischen MdE und Erwerbsunfähigkeit kennen :)
Post by Rupert Haselbeck
Post by Lars Wilhelm
Ist es
Dir mal aufgefallen, dass Du stets zuungunsten des Betroffenen
argumentierst? Weiterhin verwexelst Du da etwas. Eine BG Rente wird
*niemals* gekürzt. Wenn überhaupt wird eine gesetzliche Rente gekürzt.
Passende Rechner finden sich im Internet. Was die Situation des
betroffenden angeht: a) Er ist "nur" 100% Schwerbehindert. Daraus hatte er
vor dem Unfall Ansprüche, aber nicht unbedingt eine gesetzliche
Erwerbsminderungsrente. b) Er bekam vor dem Unfall eine
Erwerbsminderungsrente. Dies halte ich für unwahrscheinlich, da der
Betroffene ja voll arbeitete. Die BG kommt erst nach dem Unfall ins Spiel.
Sie muss bei Berufskrankheiten oder Arbeitsunfälle oder Wegeunfälle
zahlen. Und zwar alles, was so anfällt. U.a. auch eine Rente, wenn die
*Unfallfolgen* eine Erwerbsminderung nach sich ziehen. Dies wurde von der
BG bestritten. Daraufhin wurde geklagt und gewonnen. D.h. die BG muss nun
eine 100% Erwerbsunfähigkeit durch den Unfall anerkennen. (Klingt bisslerl
verwirrend, aber die Behinderungsgrade sind in erster Näherung unabhängig)
Wie geht es nun weiter: Für die Vergangenheit: Die BG muss im Nachgang
alle Kosten übernehmen, auch bekommt der Betroffone kein Krankengeld,
sondern Verletztengeld. Das hat handfeste monetäre Unterschiede- der
Anwalt sollte da tätig werden. Wenn nun keine Aussicht auf -aus Sicht der
BG- 100% Arbeitsfähigkeit besteht, endet die Zahlung des Verletztengeldes
und eine Rente wird berechnet, die abhängig vom vorherigen Verdienst und
dem Grad der Erwerbsunfähigkeit ist. Das *muss* die BG bescheiden. Tut sie
das nicht, kann man wieder klagen. In diesem Fall liegt die Vermutung
nahe, dass 100% Unfallrente bezahlt werden. Davon unabhängig kann man noch
einen Antrag auf alters/Erwerbsminderungsrente bei der gesetzlichen
Rentenkasse stellen.
Und jetzt erst greifen die Verrechnungsvorschriften. Rente plus
Unfallversicherung dürfen das Gehalt vor dem Unfall nicht überschreiten.
So ungefähr und simplifiziert sieht es aus.
Die BG *muss* einen Rentenbescheid erstellen. Tut sie das nicht,
Nun ja. Leider steht mir keine derart aussagekräftige Glaskugel zur
Verfügung wie du sie offensichtlich besitzt.
Oder geht lediglich die Fantasie mit dir durch, gepaart mit einer Menge
Wunschdenken?
Weder noch. Im offensichtlichen Gegensatz zu Dir habe ich einschlägige Erfahrung. Alles was ich zum Thema BG, deren Zahlungspflichten und die Auswirkungen schreibe, entspricht geltendem Recht.
Spekulation bleibt nur die konkrete Situation des Ops.
Aber:
Eigentlich gibt es nur eine Möglichkeit, da der OP ja voll erwerbstätig war:
Keine Rente der BG und wahrscheinlich auch keine Erwerbsminderungsrente. (NB- es gibt keine EU Rente mehr!)
Dafür spricht, dass seine Behinderung von Geburt an bestand.
Man könnte noch in Betracht ziehen, dass er Anspruch auf eine Ewerbsminderungsrente hätte, diese aber durch seine nichtselbständige Berufstätigkeit (nur diese wird angerechnet, alle anderen Einküfte, auch die aus selbstständiger Tätigkeit zählen nicht) ruht.

Nach dem Unfall hat wohl die BG geglaubt, der Unfall hätte keine Auswirkungen auf seine Erwerbsfähigkeit gehabt. Ganz offensichtlich ist dem nicht so- daher das Urteil.
Tja und dann wird es einfach: Die BG muss ne Rente bescheiden. Und diese wird immer voll ausgezahlt. Parallel dazu könnte der Betroffene noch EM Rente beantragen, aber er muss damit rechnen, dass diese gekürzt wird.
U***@web.de
2017-07-12 15:23:25 UTC
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Post by Lars Wilhelm
Weiterhin verwexelst Du da etwas. Eine BG Rente wird *niemals* gekürzt.
Du möchtest etwa § 59 Abs. 1 Satz 2 SGB VII lesen.

Gruß, ULF
Lars Wilhelm
2017-07-12 17:32:45 UTC
Permalink
Post by U***@web.de
Post by Lars Wilhelm
Weiterhin verwexelst Du da etwas. Eine BG Rente wird *niemals* gekürzt.
Du möchtest etwa § 59 Abs. 1 Satz 2 SGB VII lesen.
Das bezieht sich aber auf mehrere BG Renten, nicht auf BG Rente plus etwaqs anderes.
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