Discussion:
Loveparade: Verantworliche strafbar!
(zu alt für eine Antwort)
Karsten Schröter
2010-08-31 07:57:23 UTC
Permalink
Hallo NG,

ich bin gerade auf folgendes Dokument gestoßen:
http://www.ansay.de/todesparade.pdf

Darin gibt der Anwalt (scheint offenbar auch schon mit der Lehmann-Klage
erfolgreich zu sein) eine Stellungsnahme ab, dass und wie sich die
Verantwortlichen der Veranstaltung strafbar gemacht haben.
Was haben diese nun zu erwarten?
Auf gerechte Strafe hoffend,

Karsten
bastian
2010-08-31 08:34:02 UTC
Permalink
ich bin gerade auf folgendes Dokument gestoßen:http://www.ansay.de/todesparade.pdf
Aha, "Todesparade" ....

Schaumschläger hat die Bildzeitung genug.
Martin Bienwald
2010-08-31 09:03:34 UTC
Permalink
Post by Karsten Schröter
http://www.ansay.de/todesparade.pdf
Darin gibt der Anwalt (scheint offenbar auch schon mit der Lehmann-Klage
erfolgreich zu sein) eine Stellungsnahme ab, dass und wie sich die
Verantwortlichen der Veranstaltung strafbar gemacht haben.
Haben könnten. Der Text wimmelt von Formulierungen wie "war wohl" oder
"hätte wohl" - mit anderen Worten, der Herr Anwalt weiß es auch nicht
genau, stellt aber Vermutungen auf und zieht juristische Schlußfolgerungen
aus diesen Vermutungen. Das ist sein gutes Recht, aber ob und welche
Verantwortlichen sich strafbar gemacht haben, entscheidet das Gericht
(wenn es denn zu einer Anklage kommt).

Der eigentliche Sinn dieses Textes scheint mir zu sein, Betroffene als
Nebenkläger zu gewinnen (die sich dann von Herrn Ansay vertreten lassen).
Post by Karsten Schröter
Was haben diese nun zu erwarten?
Wenn sie wegen fahrlässiger Tötung verurteilt werden, Freiheitsstrafe bis
5 Jahre oder Geldstrafe (§222 StGB).

... Martin
Cornelius Rosenschon
2010-08-31 09:56:27 UTC
Permalink
Post by Karsten Schröter
Auf gerechte Strafe hoffend,
Niemand zwang die Teilnehmer in Panik zu verfallen und sich
gegenseitig tot zutreten!

CR
Carsten Thumulla
2010-08-31 10:33:32 UTC
Permalink
Niemand zwang die Teilnehmer in Panik zu verfallen und sich gegenseitig
tot zutreten!
Es ist keiner in Panik verfallen.


Carsten
--
Loading Image...
Thomas Hochstein
2010-08-31 10:16:32 UTC
Permalink
Post by Karsten Schröter
Darin gibt der Anwalt (scheint offenbar auch schon mit der Lehmann-Klage
erfolgreich zu sein) eine Stellungsnahme ab, dass und wie sich die
Verantwortlichen der Veranstaltung strafbar gemacht haben.
Nachdem die Schwerpunkte seiner Tätigkeit nach eigenen Angaben im
Kapitalanlagerecht, Wirtschaftsfrecht und der Schiedsgerichtsbarkeit
liegen und das offensichtlich die hier prägenden Fragen im Hinblick
auf die strafrechtliche Beurteilung eines im tatsächlichen Bereich
noch nicht aufgeklärten Sachverhalts sind, kann man diese
Stellungnahme in ihrer Bedeutung wohl kaum unterschätzen.

-thh
Karsten Schröter
2010-08-31 11:32:25 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
Post by Karsten Schröter
Darin gibt der Anwalt (scheint offenbar auch schon mit der Lehmann-Klage
erfolgreich zu sein) eine Stellungsnahme ab, dass und wie sich die
Verantwortlichen der Veranstaltung strafbar gemacht haben.
Nachdem die Schwerpunkte seiner Tätigkeit nach eigenen Angaben im
Kapitalanlagerecht, Wirtschaftsfrecht und der Schiedsgerichtsbarkeit
liegen und das offensichtlich die hier prägenden Fragen im Hinblick
auf die strafrechtliche Beurteilung eines im tatsächlichen Bereich
noch nicht aufgeklärten Sachverhalts sind, kann man diese
Stellungnahme in ihrer Bedeutung wohl kaum unterschätzen.
Wieso nicht?
Die Argumente klingen doch plausibel, und offenbar lag er auch mit seiner bisheriger
Arbeit, vor allem mit der Sammelklage gegen Lehmann, ziemlich gut...
Er scheint ja ziemlich fähig zu sein.
Wobei das natürlich wirklich wieder Wirtschaftsrecht ist, da gebe ich Dir recht.
Karsten
Tom Schneider
2010-08-31 12:11:05 UTC
Permalink
Post by Karsten Schröter
.... kann man diese
Stellungnahme in ihrer Bedeutung wohl kaum unterschätzen.
Wieso nicht?
Die Argumente klingen doch plausibel,
In der BLÖD klingt der Scheiß jeden Tag plausibel und sie verkauft sich gut
damit ....
Post by Karsten Schröter
und offenbar lag er auch mit seiner bisheriger
Arbeit, vor allem mit der Sammelklage gegen Lehmann, ziemlich gut...
Christina Aguiellera singt auch ziemlich gut. Ist Ihr Parfüm deshalb auch gut?
Post by Karsten Schröter
Er scheint ja ziemlich fähig zu sein.
Daran habe ich Zweifel. Schon die Seitennummerierung (zuerts Seite 1 von 5
dann 2 von 2) lässt mich überlegen, welche "Informationen" mir erspart
blieben und wo seine Stärken liegen ... ah, ja, das Schreiben trägt das
Datum vom 25.07. also dem Tag nach dem Unglück. Fix ist das Kerlchen ja. Und
Todesparade ist auch so pietät- und phantasievoll formuliert.

An der Stelle könntest Du Dich mal fragen, woher Du Deine Informationen hast
und ob sie wirklich Substanz genug haben, um Dir damit eine qualifizierte
Meinung zu bilden.
Bastian Völker
2010-08-31 19:01:09 UTC
Permalink
Hallo!
Post by Karsten Schröter
Post by Thomas Hochstein
Post by Karsten Schröter
Darin gibt der Anwalt (scheint offenbar auch schon mit der Lehmann-Klage
erfolgreich zu sein) eine Stellungsnahme ab, dass und wie sich die
Verantwortlichen der Veranstaltung strafbar gemacht haben.
Nachdem die Schwerpunkte seiner Tätigkeit nach eigenen Angaben im
Kapitalanlagerecht, Wirtschaftsfrecht und der Schiedsgerichtsbarkeit
liegen und das offensichtlich die hier prägenden Fragen im Hinblick
auf die strafrechtliche Beurteilung eines im tatsächlichen Bereich
noch nicht aufgeklärten Sachverhalts sind, kann man diese
Stellungnahme in ihrer Bedeutung wohl kaum unterschätzen.
Wieso nicht?
Die Sach- und Rechtslage dürfte etwas komplizierter sein, als das 1
1/2-seitige Schreiben Glauben zu machen versucht...
Post by Karsten Schröter
Die Argumente klingen doch plausibel, und offenbar lag er auch mit seiner bisheriger
Arbeit, vor allem mit der Sammelklage gegen Lehmann, ziemlich gut...
Nur weil ein Anwalt in einer - noch dazu thematisch völlig - anderen
Sache richtig lag, heißt das doch noch nicht, dass er auch diesen Fall
richtig beurteilt.
Post by Karsten Schröter
Er scheint ja ziemlich fähig zu sein.
Woraus schließt Du das? Auch dem Richtigliegen einer Sammelklage gegen
Lehmann?

Gruß
Bastian
Karsten Schröter
2010-09-01 08:26:46 UTC
Permalink
Post by Bastian Völker
Post by Karsten Schröter
Er scheint ja ziemlich fähig zu sein.
Woraus schließt Du das? Auch dem Richtigliegen einer Sammelklage gegen
Lehmann?
Wenn Du ihn googlest findest Du auch dieses Urteil gegen Mietnomaden:

http://www.abendblatt.de/ratgeber/wohnen/article551666/Saeumige-Mieter-aussperren.html
Bastian Völker
2010-09-01 20:33:42 UTC
Permalink
Hallo!
Post by Karsten Schröter
Post by Bastian Völker
Post by Karsten Schröter
Er scheint ja ziemlich fähig zu sein.
Woraus schließt Du das? Auch dem Richtigliegen einer Sammelklage gegen
Lehmann?
http://www.abendblatt.de/ratgeber/wohnen/article551666/Saeumige-Mieter-aussperren.html
Das heißt doch genauso wenig. Jeder Anwalt hat gewonnene Prozesse
vorzuweisen. Und in diesem Fall hat er auch wahnsinniges Glück mit dem
Gericht gehabt. Wie schon richtig von anderen Stimmen geschildert wird,
stimmt diese Entscheidung nicht mit der herrschenden Rechtsprechung
überein. Schade auch, dass das Urteil nicht veröffentlicht oder
zumindest das Aktenzeichen genannt wird. So kann man das alles nicht
ernsthaft bewerten.

Gruß
Bastian
Kurt Guenter
2010-09-02 18:39:32 UTC
Permalink
Post by Karsten Schröter
http://www.abendblatt.de/ratgeber/wohnen/article551666/Saeumige-Mieter-aussperren.html
Zitat: Der Gesetzgeber wollte damit verhindern, dass Vermieter sich
nach Gutsherrenart von Mietern lösen können."

Blödsinn! Der Gesetzgeber wollte damit erreichen, dass der blöde VM
und nicht der Staat monatelang für die entsprechende Unterkunft
aufkommen muss.
Thomas Hochstein
2010-09-02 16:09:40 UTC
Permalink
Post by Karsten Schröter
Post by Thomas Hochstein
Nachdem die Schwerpunkte seiner Tätigkeit nach eigenen Angaben im
Kapitalanlagerecht, Wirtschaftsfrecht und der Schiedsgerichtsbarkeit
liegen und das offensichtlich die hier prägenden Fragen im Hinblick
auf die strafrechtliche Beurteilung eines im tatsächlichen Bereich
noch nicht aufgeklärten Sachverhalts sind, kann man diese
Stellungnahme in ihrer Bedeutung wohl kaum unterschätzen.
Wieso nicht?
Das schrieb ich doch.
Post by Karsten Schröter
Die Argumente klingen doch plausibel,
Bisher ist bereits der Sachverhalt nicht aufgeklärt, daher scheidet
eine rechtliche Bewertung schon von daher aus. Die "Argumente" sind
dann auch nicht mehr als eine Darstellung der Rechtslage, die ein
Jurastudent in der Mitte seines Studiums auch erstellen sollen könnte
Post by Karsten Schröter
Er scheint ja ziemlich fähig zu sein.
Mag sein. Aus dem, was mir dazu bekannt ist, läßt sich das nicht
beurteilen.

-thh
--
Deutsches Bundesrecht: <http://www.gesetze-im-internet.de/>
Juristische Informationstexte: <http://th-h.de/infos/jura/>
Linkverzeichnis von Gesetzestexten: <http://rechtliches.de/>
Verbreitete Gesetzestexte im Volltext: <http://dejure.org/>
U***@web.de
2017-04-25 15:53:00 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
Bisher ist bereits der Sachverhalt nicht aufgeklärt, daher scheidet
eine rechtliche Bewertung schon von daher aus.
Indes ging jetzt gegen WIMRE 10 Beschuldigte das
Klagerzwingungsverfahren durch, da das OLG eine Strafbarkeit als
geeignet wahrscheinlich ansah.

Gruß, ULF

Andreas Berger
2010-08-31 13:28:29 UTC
Permalink
Post by Karsten Schröter
Hallo NG,
http://www.ansay.de/todesparade.pdf
Darin gibt der Anwalt (scheint offenbar auch schon mit der Lehmann-Klage
erfolgreich zu sein) eine Stellungsnahme ab, dass und wie sich die
Verantwortlichen der Veranstaltung strafbar gemacht haben.
Wenn man den links hier folgt, und auch die Dokumentation reinzieht,
scheint es durchaus unterschiedliche Standpunkte über die
Verantwortlichkeit zu geben:
<http://www.heise.de/newsticker/meldung/Videomaterial-zur-Loveparade-in-Duisburg-veroeffentlicht-1069182.html>
Karlheinz
2010-08-31 13:42:49 UTC
Permalink
Post by Karsten Schröter
Was haben diese nun zu erwarten?
Die Haftung ist jedenfalls per Firma, eine GmbH, auf die
25 Tausend Euro Einlage beschränkt.

Denen wird also kein Haar gekrümmt (z.B. weil sie nicht
nennenswert gegen Personenschäden versichert waren).
Bastian Völker
2010-08-31 19:05:11 UTC
Permalink
Hallo!
Post by Karlheinz
Post by Karsten Schröter
Was haben diese nun zu erwarten?
Die Haftung ist jedenfalls per Firma, eine GmbH, auf die
25 Tausend Euro Einlage beschränkt.
Das ist Unsinn. Wie kommst Du darauf? Das Stammkapital ist doch nicht
die Maximalhaftungssumme.

Gruß
Bastian
Karlheinz
2010-08-31 19:22:02 UTC
Permalink
Post by Bastian Völker
Post by Karlheinz
Post by Karsten Schröter
Was haben diese nun zu erwarten?
Die Haftung ist jedenfalls per Firma, eine GmbH, auf die
25 Tausend Euro Einlage beschränkt.
Das ist Unsinn.
Nein, aber ich habe mich etwas knapp ausgedrückt.
Post by Bastian Völker
Wie kommst Du darauf?
http://alex-kempe.de/blog/loveparade-und-die-haftung/
Post by Bastian Völker
Das Stammkapital ist doch nicht die Maximalhaftungssumme.
Zitat:

"Als Schadenssumme standen einmal 2stellige Millionenbeträge irgendwo im
Raum, basierend auf Expertenschätzungen. Nach meinen Informationen beträgt
die Versicherungssumme der Veranstaltung lediglich 7,5 Millionen. Selbst
wenn der Schaden hier lediglich 10 Millionen Euro betragen würde, dann
würden also im Endeffekt noch 2,5 Millionen aus der Versicherungssumme
fehlen. Nun sollte man meinen, daß dies ja dann Herr Schaller zu begleichen
hat. Weit gefehlt, denn der Veranstalter war ja die Lopavent GmbH und hier
greift die beschränkte Haftung.

Legt man einmal das Stammkapital einer GmbH zu Grunde, dann wären dies im
schlimmsten Fall gerade einmal 25000 Euro mit denen die Gesellschaft haftbar
ist denn das Privatvermögen ist hierbei zunächst einmal ausgeschlossen, da
die GmbH eine Kapitalgesellschaft ist und als eigene juristische Person gilt
und nach der Gesetzeslage ist die Haftung hier zunächst einmal auf das
Stammkapital begrenzt.

Natürlich greift hier in Teilen auch die Geschäftsführerhaftung aber auch
hier besteht keine unbegrenzte Haftung und diese greift hauptsächlich im
Falle einer Insolvenz."
Rupert Haselbeck
2010-08-31 20:30:07 UTC
Permalink
Post by Karlheinz
Post by Bastian Völker
Post by Karlheinz
Post by Karsten Schröter
Was haben diese nun zu erwarten?
Die Haftung ist jedenfalls per Firma, eine GmbH, auf die
25 Tausend Euro Einlage beschränkt.
Das ist Unsinn.
Nein, aber ich habe mich etwas knapp ausgedrückt.
Doch, es ist auch weniger knapp ausgedrückt blanker Unsinn!
Post by Karlheinz
Post by Bastian Völker
Wie kommst Du darauf?
http://alex-kempe.de/blog/loveparade-und-die-haftung/
Post by Bastian Völker
Das Stammkapital ist doch nicht die Maximalhaftungssumme.
[...]
Legt man einmal das Stammkapital einer GmbH zu Grunde, dann wären dies im
schlimmsten Fall gerade einmal 25000 Euro mit denen die Gesellschaft
haftbar ist denn das Privatvermögen ist hierbei zunächst einmal
ausgeschlossen, da die GmbH eine Kapitalgesellschaft ist und als eigene
juristische Person gilt und nach der Gesetzeslage ist die Haftung hier
zunächst einmal auf das Stammkapital begrenzt.
Woher willst du wissen, daß das Stammkapital dieser GmbH 25000 Euro beträgt?
Und, wesentlich wichtiger, woher willst du wissen, daß diese GmbH lediglich
(oder überhaupt?) über ein Vermögen in genau dieser Höhe verfügt?
Nur weil auch ein anderer diesen Unfug im Internet absondert, heisst das
dennoch nicht, daß es richtig wäre

MfG
Rupert
Karlheinz
2010-08-31 21:05:07 UTC
Permalink
Post by Rupert Haselbeck
Post by Karlheinz
Post by Bastian Völker
Post by Karlheinz
Die Haftung ist jedenfalls per Firma, eine GmbH, auf die
25 Tausend Euro Einlage beschränkt.
Das ist Unsinn.
Nein, aber ich habe mich etwas knapp ausgedrückt.
Doch, es ist auch weniger knapp ausgedrückt blanker Unsinn!
Nein, du wirst sehen, dass die nicht blöde genug sind, mit
ihrem Privatvermögen zu haften, das ist aussen vor.

Du bist ein Trottel.

Und die sind auch nicht so blöde, die Konten der GmbH mit
Geld vollzustopfen für die Haftungsansprüche.

Im Gegenteil, man gründet eher eine haftende GmbH, die leider arm ist.
Bastian Völker
2010-08-31 22:05:01 UTC
Permalink
Hallo!
Post by Karlheinz
Post by Rupert Haselbeck
Post by Karlheinz
Post by Bastian Völker
Post by Karlheinz
Die Haftung ist jedenfalls per Firma, eine GmbH, auf die
25 Tausend Euro Einlage beschränkt.
Das ist Unsinn.
Nein, aber ich habe mich etwas knapp ausgedrückt.
Doch, es ist auch weniger knapp ausgedrückt blanker Unsinn!
Nein, du wirst sehen, dass die nicht blöde genug sind, mit
ihrem Privatvermögen zu haften, das ist aussen vor.
Wer sind "die"?
Post by Karlheinz
Du bist ein Trottel.
Du schreibst in einer Rechtsgruppe rechtlichen Quatsch, willst es trotz
Erläuterung nicht verstehen und nennst andere Trottel?! Na, herzlichen
Glückwunsch.
Post by Karlheinz
Und die sind auch nicht so blöde, die Konten der GmbH mit
Geld vollzustopfen für die Haftungsansprüche.
Im Gegenteil, man gründet eher eine haftende GmbH, die leider arm ist.
Nicht jede GmbH ist als Pleite-Haftungs-Objekt gedacht. Die meisten
haben keine 25.000 EUR zu verschenken und wollten mit ihrer GmbH lieber
Geld verdienen. Ich nehme mal an, bei der hier betroffenen Gesellschaft
war das nicht anders.

Gruß
Bastian
Karlheinz
2010-09-01 06:05:01 UTC
Permalink
Post by Bastian Völker
Post by Karlheinz
Nein, du wirst sehen, dass die nicht blöde genug sind, mit
ihrem Privatvermögen zu haften, das ist aussen vor.
Wer sind "die"?
Na die Art von Leuten, die es bis zu einem richtig schweren
Goldesel-Unternehmen (Marktführer Mac Fit) gebracht haben,
und faktisch ausgedient, die werden doch wohl nicht nur ausreichend
gute Ärzte gegen ihre vorzeitige Totalverblödung haben, sondern,
u.a. in der Folge, auch brauchbare Rechtsanwälte.
Post by Bastian Völker
Post by Karlheinz
Du bist ein Trottel.
Du schreibst in einer Rechtsgruppe rechtlichen Quatsch
Na es ging doch um einen ganz KONKRETEN Fall (und das X-Posting ist
nicht von mir), und da muss man doch auch als "Rechtler" blindlings
grausig abseitigen Stuss schwafeln!

http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,708410,00.html

"Love-Parade-Organisator Schaller

Die Katastrophe und der Mann von McFit

Bisher kannte ihn kaum jemand, doch Rainer Schaller
ist einer der erfolgreichsten Unternehmer des Landes.

Er baute die Fitnesskette McFit auf und rettete die Love Parade.
Nach dem Todesdrama von Duisburg sind alle Augen auf ihn gerichtet.
Wer ist der Mann, der das Techno-Fest organisierte?

Hamburg - Bislang war sein Leben eine Erfolgsgeschichte.
Rainer Schaller hat die Fitnesskette McFit gegründet und zum
Marktführer in Deutschland gemacht.
Post by Bastian Völker
Post by Karlheinz
Und die sind auch nicht so blöde, die Konten der GmbH mit
Geld vollzustopfen für die Haftungsansprüche.
Im Gegenteil, man gründet eher eine haftende GmbH, die leider arm ist.
Nicht jede GmbH ist als Pleite-Haftungs-Objekt gedacht.
Bingo! Und nicht an jedem Donnerstag regnet es...
Karlheinz
2010-09-01 06:10:55 UTC
Permalink
Post by Bastian Völker
Post by Karlheinz
Nein, du wirst sehen, dass die nicht blöde genug sind, mit
ihrem Privatvermögen zu haften, das ist aussen vor.
Wer sind "die"?
Na die Art von Leuten, die es bis zu einem richtig schweren
Goldesel-Unternehmen (Marktführer Mac Fit) gebracht haben,
und faktisch ausgedient, die werden doch wohl nicht nur ausreichend
gute Ärzte gegen ihre vorzeitige Totalverblödung haben, sondern,
u.a. in der Folge, auch brauchbare Rechtsanwälte.
Post by Bastian Völker
Post by Karlheinz
Du bist ein Trottel.
Du schreibst in einer Rechtsgruppe rechtlichen Quatsch
Na es ging doch um einen ganz KONKRETEN Fall (und das X-Posting ist
nicht von mir), und da muss man doch auch als "Rechtler" blindlings
grausig abseitigen Stuss schwafeln!

http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,708410,00.html

"Love-Parade-Organisator Schaller

Die Katastrophe und der Mann von McFit

Bisher kannte ihn kaum jemand, doch Rainer Schaller
ist einer der erfolgreichsten Unternehmer des Landes.

Er baute die Fitnesskette McFit auf und rettete die Love Parade.
Nach dem Todesdrama von Duisburg sind alle Augen auf ihn gerichtet.
Wer ist der Mann, der das Techno-Fest organisierte?

Hamburg - Bislang war sein Leben eine Erfolgsgeschichte.
Rainer Schaller hat die Fitnesskette McFit gegründet und zum
Marktführer in Deutschland gemacht.
Post by Bastian Völker
Post by Karlheinz
Und die sind auch nicht so blöde, die Konten der GmbH mit
Geld vollzustopfen für die Haftungsansprüche.
Im Gegenteil, man gründet eher eine haftende GmbH, die leider arm ist.
Nicht jede GmbH ist als Pleite-Haftungs-Objekt gedacht.
Bingo! Und nicht an jedem Donnerstag regnet es...

Es lebe die Verblödung durch klugscheissendes Herumfaseln von Trivia?

Der (rechtliche, aber das Posting war von mir nicht hier rein) "Skandal"
besteht darin, dass ein Verantstalter offenbar nicht GEZWUNGEN ist, sich
zur Ausrichtung einer solchen Massenbelustigungsveranstaltung, letztlich
zum (heiligen, wachstumsfördernden) Zwecke des GELDSCHEFFELNS (vieler,
auch anderer "Segmente" der Stadt), in jedem Fall ausreichende
Versicherungen gegen eventuell entstehende Haftungs- und
Wiedergutmachungsansprüche (oder wie das heisst) nachzuweisen.
Karlheinz
2010-09-01 06:25:42 UTC
Permalink
Post by Bastian Völker
Post by Karlheinz
Nein, du wirst sehen, dass die nicht blöde genug sind, mit
ihrem Privatvermögen zu haften, das ist aussen vor.
Wer sind "die"?
Na die Art von Leuten, die es bis zu einem richtig schweren
Goldesel-Unternehmen (Marktführer Mac Fit) gebracht haben,
und faktisch ausgedient, die werden doch wohl nicht nur ausreichend
gute Ärzte gegen ihre vorzeitige Totalverblödung haben, sondern,
u.a. in der Folge, auch brauchbare Rechtsanwälte.
Post by Bastian Völker
Post by Karlheinz
Du bist ein Trottel.
Du schreibst in einer Rechtsgruppe rechtlichen Quatsch
Na es ging doch um einen ganz KONKRETEN Fall (und das X-Posting ist
nicht von mir), und da muss man doch auch als "Rechtler" blindlings
grausig abseitigen Stuss schwafeln!

http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,708410,00.html

"Love-Parade-Organisator Schaller

Die Katastrophe und der Mann von McFit

Bisher kannte ihn kaum jemand, doch Rainer Schaller
ist einer der erfolgreichsten Unternehmer des Landes.

Er baute die Fitnesskette McFit auf und rettete die Love Parade.
Nach dem Todesdrama von Duisburg sind alle Augen auf ihn gerichtet.
Wer ist der Mann, der das Techno-Fest organisierte?

Hamburg - Bislang war sein Leben eine Erfolgsgeschichte.
Rainer Schaller hat die Fitnesskette McFit gegründet und zum
Marktführer in Deutschland gemacht.
Post by Bastian Völker
willst es trotz Erläuterung nicht verstehen
Ach! Verstehen bei Erläuterung ist Pflicht! Die vielen Hexen, die
verbrannt wurden, haben aber leider nicht immer verstanden, wann
sie falsch gehext haben - natürlich wurden sie dennoch gemetzelt.
Post by Bastian Völker
und nennst andere Trottel?! Na, herzlichen Glückwunsch.
Falls du auf Rache seitens des Posters hinweist: liebe Richter,
ich bitte um Nachsehen, der Poster ist sehr klug und das war nur
wegen seiner gemeinen und unnütz übertrieben ehrabschneidenden
Ausdrucksweise: " blanker Unsinn!". Selbstverständlich bereue
ich nunmehr meine Formulierung, ziehe alles zurück, bitte um
Entschuldigung und betone meine Hochachtung vor der sicherlich ganz
grossen Intelligenz des Posters.
Post by Bastian Völker
Post by Karlheinz
Und die sind auch nicht so blöde, die Konten der GmbH mit
Geld vollzustopfen für die Haftungsansprüche.
Im Gegenteil, man gründet eher eine haftende GmbH, die leider arm ist.
Nicht jede GmbH ist als Pleite-Haftungs-Objekt gedacht.
Bingo! Und nicht an jedem Donnerstag regnet es...

Es lebe die Verblödung durch klugscheissendes Herumfaseln von Trivia?

Der (rechtliche, aber das Posting war von mir nicht hier rein) "Skandal"
besteht darin, dass ein Verantstalter offenbar nicht GEZWUNGEN ist, sich
zur Ausrichtung einer solchen Massenbelustigungsveranstaltung, letztlich
zum (heiligen, wachstumsfördernden) Zwecke des GELDSCHEFFELNS (vieler,
auch anderer "Segmente" der Stadt), in jedem Fall ausreichende
Versicherungen gegen eventuell entstehende Haftungs- und
Wiedergutmachungsansprüche (oder wie das heisst) nachzuweisen.

Und du schreibst in einem Parallelposting
Post by Bastian Völker
Post by Karlheinz
http://alex-kempe.de/blog/loveparade-und-die-haftung/
Ich kenne Herrn Kempe nicht. Jurist scheint er aber nicht zu sein.
Und ich habe ja auch GEGEN die Auffassung des Herrn Kempe argumentiert,
denn der Herr Kempe denkt in seiner Naivität, dass der Herr Schaller
irgendwie haftet... tut er aber nicht über seine abgeschlossenen
Versicherungen und eine Einlage von 25 TDM aus der GmbH, alles aus
der Portokasse, ansonsten hätte Schaller die "Veranstaltung" wieder
sehr viele Millonen reingespült und uns allen weiteres heiliges Wachstum.
Bastian Völker
2010-09-01 20:48:20 UTC
Permalink
Hallo!
Post by Karlheinz
Post by Bastian Völker
Du schreibst in einer Rechtsgruppe rechtlichen Quatsch
Na es ging doch um einen ganz KONKRETEN Fall (und das X-Posting ist
nicht von mir),
Ja und? Du hast zu diesem ganz konkreten Fall rechtlichen Quatsch
geschrieben.
Post by Karlheinz
Post by Bastian Völker
willst es trotz Erläuterung nicht verstehen
Ach! Verstehen bei Erläuterung ist Pflicht!
Nein, verstehen ist nicht Pflicht. Aber es wäre schon schön, wenn Du
nicht weiter Unsinn schreiben würdest, den möglicherweise andere Leute
glauben könnten, wenn es schon richtiggestellt wurde. Solltest Du der
Meinung sein, dass diese Richtigstellungen falsch sind und Du trotzdem
Recht hast, ist Dir das unbenommen. Aber dann solltest Du die
Richtigstellung schon entkräften und nicht nur stänkern.
Post by Karlheinz
Post by Bastian Völker
Post by Karlheinz
http://alex-kempe.de/blog/loveparade-und-die-haftung/
Ich kenne Herrn Kempe nicht. Jurist scheint er aber nicht zu sein.
Und ich habe ja auch GEGEN die Auffassung des Herrn Kempe argumentiert,
denn der Herr Kempe denkt in seiner Naivität, dass der Herr Schaller
irgendwie haftet... tut er aber nicht über seine abgeschlossenen
Versicherungen und eine Einlage von 25 TDM aus der GmbH, alles aus
der Portokasse, ansonsten hätte Schaller die "Veranstaltung" wieder
sehr viele Millonen reingespült und uns allen weiteres heiliges Wachstum.
Du meinst also, es wäre ein Argument für Dich, dass Du einem völlig
falschen Beitrag nur in einem falschen Teilaspekt folgst?!

Auf der einen Seite meinst Du, die Gesellschaft wäre zum Geldscheffeln
da, auf der anderen Seite behauptest Du, sie würde nur mit 25.000 EUR
haften. Wie passt das zusammen? Und um mal (zugegebenermaßen ältere)
Zahlen zu nennen: Die Lopavent GmbH wird per 31.12.2008 ein Eigenkapital
von gut 165.400 EUR aus und hatte Barmittel in Höhe von knapp 209.000
EUR zur Verfügung. Klar sind das keine Millionen, aber doch etwas mehr
als die ominösen 25.000 EUR.

Gruß
Bastian
Karlheinz
2010-09-01 21:40:54 UTC
Permalink
Post by Bastian Völker
auf der anderen Seite behauptest Du, sie würde nur
mit 25.000 EUR haften. Wie passt das zusammen?
Stell dich doch nicht so blöd! Jemand, der nicht persönlich
haften mag, gründet eine Gmbh und haftet dann nicht mehr
persönlich, sondern höchstens maximal mit der Einlage.
Post by Bastian Völker
Die Lopavent GmbH wird per 31.12.2008 ein Eigenkapital
von gut 165.400 EUR aus und hatte Barmittel in Höhe von
knapp 209.000 EUR zur Verfügung. Klar sind das keine
Millionen, aber doch etwas mehr als die ominösen 25.000 EUR.
Es ist Portokasse und Kikifax, es tangiert weder die Höhe des
tatsächlichen Versicherungsschadens noch die Vermögensverhälnisse
von Schaller.

Schaller hätte auch das Geld rechtzeitig (vorsichtshalbe und
mechanisch) abziehen können, war aber nicht auf das Problem gefasst.

ABER DAS PRINZIP BLEIBT: Wer nicht persönlch haften will, braucht
nur 25.000 EUR Einlage, und die braucht er wirklich (anders als
manche Rechtsgenies hier einwenden), damit die GmbH im Zweifelsfall
nicht "ungültig" ist.

Noch besser, aber für manche etwas umständlicher, ist freilich die
beliebte Hernahme einer Ltd.

Schaller hätte ohne weiteres eine "Tochter" der Lovapent "auslagern"
können, das hätten die geld- oder "erfolgs-" geilen Stadtväter genau
so gern hingenommen als eine unterversicherte Lovapent.

Schallers Anwälte waren aber offenbar zu dumm die vielleicht knapp
200 T Euro portomässigen Peanuts für ihn auf Nummer Sicher zu schützen.

Der Endeffekt, dass die VIELEN ZIG MILLIONEN SCHADEN der Steuerzahler
tragen wird, UND NICHT SCHALLER PERSÖNLICH, der bleibt.

Es ist also VOLKSVERBLÖDUNG, so zu tun, oder gar zu sagen, dass Schaller
"persönlich haften" würde - nein niemals, nicht solange es GmbH's gibt.
Karlheinz
2010-09-01 21:46:16 UTC
Permalink
Post by Bastian Völker
auf der anderen Seite behauptest Du, sie würde nur
mit 25.000 EUR haften. Wie passt das zusammen?
Stell dich doch nicht so blöd! Jemand, der nicht persönlich
haften mag, gründet eine GmbH und haftet dann nicht mehr
persönlich, sondern höchstens maximal mit der Einlage oder
was eben auf dem Konto ist, wenn er dämlich war oder kein
Risiko gesehen hat.
Post by Bastian Völker
Die Lopavent GmbH wird per 31.12.2008 ein Eigenkapital
von gut 165.400 EUR aus und hatte Barmittel in Höhe von
knapp 209.000 EUR zur Verfügung. Klar sind das keine
Millionen, aber doch etwas mehr als die ominösen 25.000 EUR.
Es ist Portokasse und Kikifax, es tangiert weder die Höhe des
tatsächlichen Versicherungsschadens noch die Vermögensverhälnisse
von Schaller.

Schaller hätte auch das Geld rechtzeitig (vorsichtshalber ganz
mechanisch) abziehen können, war aber nicht auf das "Problem" gefasst.

ABER DAS PRINZIP BLEIBT: Wer nicht persönlch haften will, braucht
nur 25.000 EUR Einlage, und die braucht er wirklich (anders als
manche Rechtsgenies hier einwenden), damit die GmbH im Zweifelsfall
nicht "ungültig" ist.

Noch besser, aber für manche etwas umständlicher, ist freilich die
beliebte Hernahme einer Ltd.

Schaller hätte ohne weiteres eine "Tochter" der Lovapent "auslagern"
können, das hätten die geld- oder "erfolgs-" geilen Stadtväter genau
so gern hingenommen wie die "dramatisch" unterversicherte Lovapent.

Schallers Anwälte waren aber offenbar zu dumm, um die vielleicht knapp
200 T Euro portomässigen Peanuts für ihn auf Nummer Sicher zu schützen.

Der Endeffekt, dass die VIELEN ZIG MILLIONEN SCHADEN der Steuerzahler
tragen wird, UND NICHT SCHALLER PERSÖNLICH, der bleibt.

Es ist also VOLKSVERBLÖDUNG, so zu tun, oder gar zu sagen, dass Schaller
"persönlich haften" würde - nein niemals, nicht solange es GmbH's gibt.
Bastian Völker
2010-08-31 20:53:08 UTC
Permalink
Hallo!
Post by Bastian Völker
Post by Karlheinz
Post by Karsten Schröter
Was haben diese nun zu erwarten?
Die Haftung ist jedenfalls per Firma, eine GmbH, auf die
25 Tausend Euro Einlage beschränkt.
Das ist Unsinn.
Nein, [...]
Doch.
Post by Bastian Völker
Wie kommst Du darauf?
http://alex-kempe.de/blog/loveparade-und-die-haftung/
Ich kenne Herrn Kempe nicht. Jurist scheint er aber nicht zu sein.
Post by Bastian Völker
Das Stammkapital ist doch nicht die Maximalhaftungssumme.
"[...] Weit gefehlt, denn der Veranstalter war ja die Lopavent GmbH und hier
greift die beschränkte Haftung.
Das heißt zunächst einmal nur, dass die Gesellschafter nicht mit ihrem
Privatvermögen haften.
Legt man einmal das Stammkapital einer GmbH zu Grunde, dann wären dies im
schlimmsten Fall gerade einmal 25000 Euro mit denen die Gesellschaft haftbar
ist
Das ist Unsinn.
denn das Privatvermögen ist hierbei zunächst einmal ausgeschlossen,
Ja, das der Gesellschafter.
da
die GmbH eine Kapitalgesellschaft ist und als eigene juristische Person gilt
und nach der Gesetzeslage ist die Haftung hier zunächst einmal auf das
Stammkapital begrenzt.
Nein, das ist sie natürlich nicht. Wenn das so wäre, könnte eine GmbH im
Geschäftsleben kaum existieren. Dabei ist es eine der wichtigsten
Gesellschaftsformen. Natürlich haftet auch eine GmbH mit ihrem gesamten
Vermögen. Warum sollte die Haftung der GmbH auf 25.000 EUR beschränkt
sein, wenn sie 1 Mio. EUR auf dem Konto hat? Im Übrigen kann das
Vermögen auch unter 25.000 EUR betragen. Dann bekommen die Gläubiger
nicht einmal soviel.
Natürlich greift hier in Teilen auch die Geschäftsführerhaftung
Welche meint er?
aber auch hier besteht keine unbegrenzte Haftung
Sondern?
und diese greift hauptsächlich im Falle einer Insolvenz."
Hauptsächlich? Ist § 64 GmbHG gemeint? Diese Haftung betrifft lediglich
die Insolvenzverschleppung, um die es hier (erstmal) nicht geht.

Gruß
Bastian
Karlheinz
2010-08-31 21:04:55 UTC
Permalink
Post by Bastian Völker
Das heißt zunächst einmal nur, dass die Gesellschafter nicht mit ihrem
Privatvermögen haften.
Ja, dafür sind GmbH's eben das Mittel der Wahl: für alles, was riskant
ist, gründet man übernacht eine GmbH mit den lumpigen 25 T Euro Einlage.

Das "Problem" (für den Steuerzahler) ist, dass der Veranstalter
DE FACTO nicht zu ausreichender Versicherung gezwungen war. Er ist
mit der GmbH nicht versichert und zahlt auch (privat) nix, basta.

Nicht alle sind nicht so naiv wie Juristen...
Tom Schneider
2010-09-01 10:32:47 UTC
Permalink
Post by Bastian Völker
"[...] Weit gefehlt, denn der Veranstalter war ja die Lopavent GmbH und hier
greift die beschränkte Haftung.
Das heißt zunächst einmal nur, dass die Gesellschafter nicht mit ihrem
Privatvermögen haften.
Doch, aus der Differenzhaftung bis zu ihrem Anteil (in der Summe also
höchstens bis zum Stammkapital, welches nich 25.000 € sein muss), falls die
GmbH zu wenig Masse hat.
Bastian Völker
2010-09-01 20:51:26 UTC
Permalink
Hallo!
Post by Tom Schneider
Post by Bastian Völker
"[...] Weit gefehlt, denn der Veranstalter war ja die Lopavent GmbH und hier
greift die beschränkte Haftung.
Das heißt zunächst einmal nur, dass die Gesellschafter nicht mit ihrem
Privatvermögen haften.
Doch, aus der Differenzhaftung bis zu ihrem Anteil (in der Summe also
höchstens bis zum Stammkapital, welches nich 25.000 € sein muss), falls die
GmbH zu wenig Masse hat.
Was genau meinst Du mit Differenzhaftung? Eine grundsätzliche Haftung
der Gesellschafter bei zu geringer Masse (was genau soll das sein?) gibt
es nicht.

Gruß
Bastian
Tom Schneider
2010-09-01 21:15:39 UTC
Permalink
Post by Bastian Völker
Hallo!
Was genau meinst Du mit Differenzhaftung? Eine grundsätzliche Haftung
der Gesellschafter bei zu geringer Masse (was genau soll das sein?) gibt
es nicht.
Ich hab noch mal nachgeschaut, es bezog sich auf Sacheinlagen bei der
Gründung, die Geld ersetzen sollen und nicht ausreichend decken.
D.h. bei GmbH-Gründung mit Einlage in Geld sollte das entfallen.
Karlheinz
2010-09-01 21:42:41 UTC
Permalink
Post by Bastian Völker
Post by Tom Schneider
Post by Bastian Völker
"[...] Weit gefehlt, denn der Veranstalter war ja die Lopavent GmbH und hier
greift die beschränkte Haftung.
Das heißt zunächst einmal nur, dass die Gesellschafter nicht mit ihrem
Privatvermögen haften.
Doch, aus der Differenzhaftung bis zu ihrem Anteil (in der Summe also
höchstens bis zum Stammkapital, welches nich 25.000 € sein muss), falls die
GmbH zu wenig Masse hat.
Was genau meinst Du mit Differenzhaftung? Eine grundsätzliche Haftung
der Gesellschafter bei zu geringer Masse (was genau soll das sein?) gibt
es nicht.
Er meint wohl, wenn weniger greifbar sind als 25.000 €, dann gibts
eben nur das wenige, aber wie gesagt, das kann vielleicht gleich nach
der Gründung als ein gefährliches Foul oder Tilt ausgelegt werden...
Heiko Nock
2010-09-02 18:08:25 UTC
Permalink
Post by Bastian Völker
Post by Karlheinz
Post by Karsten Schröter
Was haben diese nun zu erwarten?
Die Haftung ist jedenfalls per Firma, eine GmbH, auf die
25 Tausend Euro Einlage beschränkt.
Das ist Unsinn. Wie kommst Du darauf? Das Stammkapital ist doch nicht
die Maximalhaftungssumme.
Vor allem ist nicht garantiert, dass die GmbH überhaupt noch 25.000,00
€ Stammkapital hat.
--
"Auch der Verdacht, den der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft in
seinem Schlussplädoyer anführte, dass der 'große Busen' der Zeugin den
Angeklagten möglicherweise dazu gebracht haben könnte, diesen auch
anzufassen, stellt nach Auffassung des Gerichts keinen Grund dar, in
irgendeiner Weise die Strafe zu mildern." -- Aus einem Urteil
Rupert Haselbeck
2010-09-03 21:50:09 UTC
Permalink
Post by Heiko Nock
Vor allem ist nicht garantiert, dass die GmbH überhaupt noch 25.000,00
€ Stammkapital hat.
Doch, _das_ steht fest, weniger läßt das Gesetz schließlich nicht zu. Eine
ganz andere Frage ist, wie es um die Vermögenslage der GmbH steht

MfG
Rupert
bastian
2010-09-04 03:26:31 UTC
Permalink
Post by Rupert Haselbeck
Post by Heiko Nock
Vor allem ist nicht garantiert, dass die GmbH überhaupt noch 25.000,00
¤ Stammkapital hat.
Doch, _das_ steht fest, weniger läßt das Gesetz schließlich nicht zu. Eine
ganz andere Frage ist, wie es um die Vermögenslage der GmbH steht
Ich denke, er meinte mit "noch", es sei die Frage, was vom
Stammkapital noch vorhanden ist.

Ansonsten Anwalt :

Das Stammkapital einer GmbH beträgt mind. 25.000,00 €. Damit aber eine
GmbH ins Handelsregister eingetragen werden kann, genügt i.d.R. der
Nachweis, daß auf das Stammkapital mind. die Hälfte und auf jeden
Anteil mind. ¼ eingezahlt sind; etwas anderes gilt bei der Einmann-
GmbH. Das restliche Stammkapital kann dann „irgendwann“ später
eingezahlt werden; dabei bleibt es dann häufig auch....

------------------
Dazu kommt, daß es auch neben der Bar-Gründung die Sachgründung -
mindestens
teilweise- gibt.

Etwas langwieriger, aber zulässig und nicht selten.

Büromöbel, PCs, Autos/Firmenwagen.....

MfG
bastian
Lesen Sie weiter auf narkive:
Loading...