Discussion:
Kuendigungsfrist Lehrling
(zu alt für eine Antwort)
Steffen Koch
2006-12-07 12:39:25 UTC
Permalink
gelesen hier:
http://hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigungsschutz.html

"§ 22 Kündigung
(2)Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden
1.aus einem wichtigen Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist,
2.von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere
Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen."


Hallo NG-ler,

ein Lehrling im 2. Lehrjahr bekommt eine "personenbedingte" Kündigung,
weil die Firma "dicht" macht.

Die Kündigung wird am 06.12. zugestellt mit Wirkung zum 08.12. "vorbehaltlich"
einer Kündigungsfrist.

Meine Fragen:
Sollte man die "personenbedingte" Kündigung in
"betriebsbedingte" ändern lassen?
War das ein Irrtum oder gar Vorsatz? Wenn Vorsatz, warum.

Kann der Lehrling auf eine Kündigungsfrist, z.B. 14 Tage
zum Ende des Monats, bestehen?

Hintergrund:
Die ausbildende Firma wurde dieses Jahr vom jetzigen Arbeitgeber
aufgekauft und wird zum Jahresende geschlossen.
Februar wird die Firma dann unter neuem Namen am Markt präsentiert.

Danke

Gruß Steffen
andy M
2006-12-07 13:02:11 UTC
Permalink
Post by Steffen Koch
ein Lehrling im 2. Lehrjahr bekommt eine "personenbedingte" Kündigung,
weil die Firma "dicht" macht.
Nein. Er wird höchstens personenbedingt gekündigt, *obwohl* die Firma
dich macht. Wenn es wirklich "weil" wäre hiesse es betriebsbedingt.
Post by Steffen Koch
Sollte man die "personenbedingte" Kündigung in
"betriebsbedingte" ändern lassen?
Ja, mann sollte, und zwar unbedingt. Nur wird es schwer sein, wenn das
wirklich eine personenbedingte Kündigung war. Wenn snur ein
Schreibfehler dürfte es kein problem darstellen, nur dann sollte amnes
unbdeingt machen lassen.
Post by Steffen Koch
War das ein Irrtum oder gar Vorsatz? Wenn Vorsatz, warum.
Vielleicht weil die mit Ihm tatsächlich nicht zufrieden waren?
Post by Steffen Koch
Kann der Lehrling auf eine Kündigungsfrist, z.B. 14 Tage
zum Ende des Monats, bestehen?
Was steht in seinen Vertrag?
Post by Steffen Koch
Die ausbildende Firma wurde dieses Jahr vom jetzigen Arbeitgeber
aufgekauft und wird zum Jahresende geschlossen.
Also gäbe es, sofern andere Gründe nicht vorliegen, ein
bebriebsbedingte Kündigung.
Post by Steffen Koch
Februar wird die Firma dann unter neuem Namen am Markt präsentiert.
Nunja. Werden andere Lehrlinge übernommen? Es wäre denkbar, dass die
neue Firma nicht ausbilden will und sonst die alten Lehrlinge nicht los
geworden wäre - *dann* würde es sich vielleicht lohnen zu klagen.
Aber nur wenn wirklich keinerlei Ansätze für personebedingtes
Fehlverhalten vorhanden waren.


andy M
Steffen Koch
2006-12-07 13:23:52 UTC
Permalink
Hallo andy M,
Post by andy M
Post by Steffen Koch
ein Lehrling im 2. Lehrjahr bekommt eine "personenbedingte" Kündigung,
weil die Firma "dicht" macht.
Nein. Er wird höchstens personenbedingt gekündigt, *obwohl* die Firma
dich macht. Wenn es wirklich "weil" wäre hiesse es betriebsbedingt.
genau das ist die Frage, die ich mir auch stelle ;-)
Post by andy M
Post by Steffen Koch
Sollte man die "personenbedingte" Kündigung in
"betriebsbedingte" ändern lassen?
Ja, mann sollte, und zwar unbedingt. Nur wird es schwer sein, wenn das
wirklich eine personenbedingte Kündigung war. Wenn snur ein
Schreibfehler dürfte es kein problem darstellen, nur dann sollte amnes
unbdeingt machen lassen.
Warum? Wegen Lebenslauf und späteren AG?
Post by andy M
Post by Steffen Koch
War das ein Irrtum oder gar Vorsatz? Wenn Vorsatz, warum.
Vielleicht weil die mit Ihm tatsächlich nicht zufrieden waren?
Sonst keine Idde?
Es sind insgesamt 4 Lehrlinge gekündigt worden
(100%) und alle diese Formulierung.

Was gäbe es für einen Grund, vorsätzlich diese falsche Formulierung
zu nehmen.
Post by andy M
Post by Steffen Koch
Kann der Lehrling auf eine Kündigungsfrist, z.B. 14 Tage
zum Ende des Monats, bestehen?
Was steht in seinen Vertrag?
Das er, der Lehrling, kündigen darf, 4 Wochen zum Monatsende,
der AG nur in der Probezeit. Sonst keine Aussage dazu.
Post by andy M
Post by Steffen Koch
Die ausbildende Firma wurde dieses Jahr vom jetzigen Arbeitgeber
aufgekauft und wird zum Jahresende geschlossen.
Also gäbe es, sofern andere Gründe nicht vorliegen, ein
bebriebsbedingte Kündigung.
Post by Steffen Koch
Februar wird die Firma dann unter neuem Namen am Markt präsentiert.
Nunja. Werden andere Lehrlinge übernommen? Es wäre denkbar, dass die
neue Firma nicht ausbilden will und sonst die alten Lehrlinge nicht los
geworden wäre - *dann* würde es sich vielleicht lohnen zu klagen.
Genau so ist es. Die neue Firma bildet nicht aus. Punkt.
Post by andy M
Aber nur wenn wirklich keinerlei Ansätze für personebedingtes
Fehlverhalten vorhanden waren.
Was tun?
Den AG bitten, die Kündigung neu zu formulieren?

Kündigungsschutzklage einreichen?

Danke für deine Antwort.

Gruß Steffen
andy M
2006-12-07 14:06:03 UTC
Permalink
Steffen Koch schrieb:

Firma "dicht" macht.
Post by Steffen Koch
Post by andy M
Nein. Er wird höchstens personenbedingt gekündigt, *obwohl* die Firma
dich macht. Wenn es wirklich "weil" wäre hiesse es betriebsbedingt.
genau das ist die Frage, die ich mir auch stelle ;-)
Können wir hier aber nicht ohne weiteres beantworten.
Post by Steffen Koch
Warum? Wegen Lebenslauf und späteren AG?
Ja. Eine betriebsbedingte Kündigung interessiert heutzutage niemand
mehr, es istz sogar üblich geworden, sowas im lebenslauf stehen zu
haben, personenbedingt interessiert (im negativen Sinne) umso mehr.
Post by Steffen Koch
Sonst keine Idde?
Es sind insgesamt 4 Lehrlinge gekündigt worden
(100%) und alle diese Formulierung.
Dann sieht es arg danach aus, dass der Firmenwechsel eine legale
Kündigung nicht zuliesse, worauf die beschlossen haben, es auf die
personenbedingte Schiene zu versuchen. Wenn wirklich alle Lehrlinge
personenbedingt gekündigt worden sind, wurde ich ein rechtsanwalt
Schleunigst suchen und die Kündigungen (am besten gemeinsam)
widersprechen..
Post by Steffen Koch
Was gäbe es für einen Grund, vorsätzlich diese falsche Formulierung
zu nehmen.
S.o.
Post by Steffen Koch
Was steht in seinen Vertrag?
Das er, der Lehrling, kündigen darf, 4 Wochen zum Monatsende,
der AG nur in der Probezeit. Sonst keine Aussage dazu.
Die Gesetze dazu kenn ich dazu nicht, aber es sieht schon so aus, als
ob nur eine personenbedingte Kündigung möglich wäre und die Firma es
deswegen so gemacht haben.
Post by Steffen Koch
Genau so ist es. Die neue Firma bildet nicht aus. Punkt.
Dann wurde ich zu allermindest mit eine Klage drohen, um eine
Kündigung in Einvernehmen zu erwirken - In 10 J sehen potentielle AGs
nur "personenbedingt" und interessieren sich nicht für Hintergründe.
Post by Steffen Koch
Was tun?
Den AG bitten, die Kündigung neu zu formulieren?
Dein Anwalt auffordern, den AG zu bitten, die Kündigung neu zu
formlulieren.
Post by Steffen Koch
Kündigungsschutzklage einreichen?
Sofern möglich bei Lehrlinge sowieso und unbedingt. Eine
Wiedereinstellung wirds wohl kaum geben und ob eine Abfindung im
Lehrlingsbereich erzielbar ist weiss ich nicht, aber ihr solltet
unbedingt versuchen ein neutrales Zeugnis/Kündigungsgrund zu bekommen.


andy M
Steffen Koch
2006-12-07 15:30:17 UTC
Permalink
Hallo andy M,
Post by andy M
Post by Steffen Koch
Post by andy M
Nein. Er wird höchstens personenbedingt gekündigt, *obwohl* die Firma
dich macht. Wenn es wirklich "weil" wäre hiesse es betriebsbedingt.
genau das ist die Frage, die ich mir auch stelle ;-)
Können wir hier aber nicht ohne weiteres beantworten.
Tja ... Du sagst es.
Post by andy M
Post by Steffen Koch
Warum? Wegen Lebenslauf und späteren AG?
Ja. Eine betriebsbedingte Kündigung interessiert heutzutage niemand
mehr, es istz sogar üblich geworden, sowas im lebenslauf stehen zu
haben, personenbedingt interessiert (im negativen Sinne) umso mehr.
OK.
Post by andy M
Post by Steffen Koch
Sonst keine Idde?
Es sind insgesamt 4 Lehrlinge gekündigt worden
(100%) und alle diese Formulierung.
Dann sieht es arg danach aus, dass der Firmenwechsel eine legale
Kündigung nicht zuliesse, worauf die beschlossen haben, es auf die
personenbedingte Schiene zu versuchen. Wenn wirklich alle Lehrlinge
personenbedingt gekündigt worden sind, wurde ich ein rechtsanwalt
Schleunigst suchen und die Kündigungen (am besten gemeinsam)
widersprechen..
Gut.
Post by andy M
Post by Steffen Koch
Was tun?
Den AG bitten, die Kündigung neu zu formulieren?
Dein Anwalt auffordern, den AG zu bitten, die Kündigung neu zu
formlulieren.
OK. So werden wir es auch tun.

Danke für deine Antwort

Gruß Steffen
Gerhard Locke
2006-12-07 16:11:35 UTC
Permalink
Post by Steffen Koch
Firma "dicht" macht.
Post by Steffen Koch
Post by andy M
Nein. Er wird höchstens personenbedingt gekündigt, *obwohl* die Firma
dich macht. Wenn es wirklich "weil" wäre hiesse es betriebsbedingt.
genau das ist die Frage, die ich mir auch stelle ;-)
Können wir hier aber nicht ohne weiteres beantworten.
Post by Steffen Koch
Warum? Wegen Lebenslauf und späteren AG?
Ja. Eine betriebsbedingte Kündigung interessiert heutzutage niemand
mehr, es istz sogar üblich geworden, sowas im lebenslauf stehen zu
haben, personenbedingt interessiert (im negativen Sinne) umso mehr.
Post by Steffen Koch
Sonst keine Idde?
Es sind insgesamt 4 Lehrlinge gekündigt worden
(100%) und alle diese Formulierung.
Dann sieht es arg danach aus, dass der Firmenwechsel eine legale
Kündigung nicht zuliesse, worauf die beschlossen haben, es auf die
personenbedingte Schiene zu versuchen. Wenn wirklich alle Lehrlinge
personenbedingt gekündigt worden sind, wurde ich ein rechtsanwalt
Schleunigst suchen und die Kündigungen (am besten gemeinsam)
widersprechen..
Post by Steffen Koch
Was gäbe es für einen Grund, vorsätzlich diese falsche Formulierung
zu nehmen.
S.o.
Post by Steffen Koch
Was steht in seinen Vertrag?
Das er, der Lehrling, kündigen darf, 4 Wochen zum Monatsende,
der AG nur in der Probezeit. Sonst keine Aussage dazu.
Die Gesetze dazu kenn ich dazu nicht, aber es sieht schon so aus, als
ob nur eine personenbedingte Kündigung möglich wäre und die Firma es
deswegen so gemacht haben.
Post by Steffen Koch
Genau so ist es. Die neue Firma bildet nicht aus. Punkt.
Dann wurde ich zu allermindest mit eine Klage drohen, um eine
Kündigung in Einvernehmen zu erwirken - In 10 J sehen potentielle AGs
nur "personenbedingt" und interessieren sich nicht für Hintergründe.
Post by Steffen Koch
Was tun?
Den AG bitten, die Kündigung neu zu formulieren?
Dein Anwalt auffordern, den AG zu bitten, die Kündigung neu zu
formlulieren.
Ich würde den Anwalt auffordern, alles zu tun, damit der AG seinen
Verpflichtungen nachkommt und der Azubi seine Ausbildung ordnungsgemäß
beenden kann.

Die ausgesprochene Kündigung dürfte unwirksam sein. Und durch eine
andere Formulierung wird sie nicht wirksamer.
Post by Steffen Koch
Post by Steffen Koch
Kündigungsschutzklage einreichen?
Sofern möglich bei Lehrlinge sowieso und unbedingt. Eine
Wiedereinstellung wirds wohl kaum geben und ob eine Abfindung im
Lehrlingsbereich erzielbar ist weiss ich nicht, aber ihr solltet
unbedingt versuchen ein neutrales Zeugnis/Kündigungsgrund zu bekommen.
Eine Wiedereinstellung vielleicht nicht, aber für den Arbeitgeber
vielleicht die Auflage, daß er für die Azubis einen neuen
Ausbildungsbetrieb suchen muß. Und falls das nicht gelingt, vielleicht
Schadensersatz leisten muß.

Gruß
Gerhard
andy M
2006-12-08 09:06:22 UTC
Permalink
Post by Gerhard Locke
Ich würde den Anwalt auffordern, alles zu tun, damit der AG seinen
Verpflichtungen nachkommt und der Azubi seine Ausbildung ordnungsgemäß
beenden kann.
Die ausgesprochene Kündigung dürfte unwirksam sein. Und durch eine
andere Formulierung wird sie nicht wirksamer.
FACK. Nur fragt man sich immer bei sowas, was für eine Ausbildung ein
Lehrling erhält bei eine Firma der partout nicht bereit ist
auszubilden und versucht hat, alle Lehrlinge restlos zu entsorgen.

Bei "normale" Kündigungen läuft sowas immer auf eine Abfindung
hinaus, man streitet sich im wesentlcihen über die Höhe. Wie üblich
sowas bei Lehrlinge ist weiss ich nicht.

andy M
Gerhard Locke
2006-12-08 18:34:43 UTC
Permalink
Post by andy M
Post by Gerhard Locke
Ich würde den Anwalt auffordern, alles zu tun, damit der AG seinen
Verpflichtungen nachkommt und der Azubi seine Ausbildung ordnungsgemäß
beenden kann.
Die ausgesprochene Kündigung dürfte unwirksam sein. Und durch eine
andere Formulierung wird sie nicht wirksamer.
FACK. Nur fragt man sich immer bei sowas, was für eine Ausbildung ein
Lehrling erhält bei eine Firma der partout nicht bereit ist
auszubilden und versucht hat, alle Lehrlinge restlos zu entsorgen.
Bei "normale" Kündigungen läuft sowas immer auf eine Abfindung
hinaus, man streitet sich im wesentlcihen über die Höhe. Wie üblich
sowas bei Lehrlinge ist weiss ich nicht.
Gar nicht, weil eine normale Kündigung bei Lehrlingen auch nicht üblich ist.

Gruß
Gerhard
Kathinka Wenz
2006-12-08 20:24:09 UTC
Permalink
Post by Gerhard Locke
Gar nicht, weil eine normale Kündigung bei Lehrlingen auch nicht üblich ist.
Ich würde noch weiter gehen. Sie ist nicht nur nicht üblich, sie ist
schlicht unmöglich.

Gruß, Kathinka
Gerhard Locke
2006-12-08 22:30:13 UTC
Permalink
Post by Kathinka Wenz
Post by Gerhard Locke
Gar nicht, weil eine normale Kündigung bei Lehrlingen auch nicht üblich ist.
Ich würde noch weiter gehen. Sie ist nicht nur nicht üblich, sie ist
schlicht unmöglich.
Unmöglich nicht, da §22 Abs. 2. Aber hier geht die Kündigung ja vom
Lehrling selbst aus.

Gruß
Gerhard
Heinz D. Trost
2006-12-09 07:19:34 UTC
Permalink
Gerhard,
Post by Gerhard Locke
Post by Kathinka Wenz
Ich würde noch weiter gehen. Sie ist nicht nur nicht üblich, sie ist
schlicht unmöglich.
Unmöglich nicht, da §22 Abs. 2. Aber hier geht die Kündigung ja vom
Lehrling selbst aus.
falsch. Im Falle des OP wurden alle vier Azubis durch die Heuschrecke
gekündigt, die den Ausbildungsbetrieb übernommen hat, jetzt aussaugt,
und per Gesetz eigentlich in die Lehrverträge einspringen sollte.

Heinz
Kathinka Wenz
2006-12-09 09:46:26 UTC
Permalink
Post by Gerhard Locke
Post by Kathinka Wenz
Ich würde noch weiter gehen. Sie ist nicht nur nicht üblich, sie ist
schlicht unmöglich.
Unmöglich nicht, da §22 Abs. 2. Aber hier geht die Kündigung ja vom
Lehrling selbst aus.
"Der Lehrling bekommt eine personenbedingte Kündigung" ist bei dir eine
Eigenkündigung? *staun*

Gruß, Kathinka
Gerhard Locke
2006-12-09 15:04:59 UTC
Permalink
Post by Kathinka Wenz
Post by Gerhard Locke
Post by Kathinka Wenz
Ich würde noch weiter gehen. Sie ist nicht nur nicht üblich, sie ist
schlicht unmöglich.
Unmöglich nicht, da §22 Abs. 2. Aber hier geht die Kündigung ja vom
Lehrling selbst aus.
"Der Lehrling bekommt eine personenbedingte Kündigung" ist bei dir eine
Eigenkündigung? *staun*
Nach diesem Paragraph kann nur der Lehrling kündigen, oder kann der
Ausbildende für den Lehrling entscheiden, daß dieser einen anderen Beruf
lernen will?

Du schriebst, daß eine normale Kündigung schlicht unmöglich ist.
Entscheidet sich der Lehrling zu einem anderen Beruf, dann kündigt er
doch ganz normal, oder? Eine normale betriebsbedingte Kündigung seitens
des Ausbildenden ist unmöglich.

Gruß
Gerhard
Kathinka Wenz
2006-12-09 15:16:53 UTC
Permalink
Post by Gerhard Locke
Du schriebst, daß eine normale Kündigung schlicht unmöglich ist.
So steht es im Gesetz.
Post by Gerhard Locke
Entscheidet sich der Lehrling zu einem anderen Beruf, dann kündigt er
doch ganz normal, oder?
Ja. Oder er unterschreibt einen Aufhebungsvertrag, falls er schneller
weg ist.

Ich gestehe aber, dass ich nicht so ganz verstehe, was der Azubi
eigentlich will.

Gruß, Kathinka
Heinz D. Trost
2006-12-09 16:14:43 UTC
Permalink
Gerhard,
Post by Gerhard Locke
Nach diesem Paragraph kann nur der Lehrling kündigen,
ja. es sei denn, der Auszubildende klaut silberne Löffel, ohrfeigt oder
ermordet seinen Ausbilder oder den Chef, etc.
Post by Gerhard Locke
oder kann der
Ausbildende für den Lehrling entscheiden, daß dieser einen anderen Beruf
lernen will?
nein. Ausbildener, Ausbilder und Auszubildender müssen den
Ausbildungsvertrag einhalten.
Post by Gerhard Locke
Du schriebst, daß eine normale Kündigung schlicht unmöglich ist.
durch den Lehrherrn ja.
Post by Gerhard Locke
Entscheidet sich der Lehrling zu einem anderen Beruf, dann kündigt er
doch ganz normal, oder?
auch nicht. Auch der muß zuerst zum Berufsausbildungsberater der Kammer,
besonders, wenn er z.B. einen Teil der Ausbildung (oder die ganze) auf
die neue Ausbildung angerechnet bekommen will. Aber als Auszubildender
kommst Du aus dem Ausbildungsvertrag leichter raus, als der Ausbildende.
Dies ist bewußt so gewollt, weil es verdammt schwer ist, als Azubi vor
dem Lehrabschluß nach Rauswurf irgendwo die Lehre fertigmachen zu können.
Post by Gerhard Locke
Eine normale betriebsbedingte Kündigung seitens
des Ausbildenden ist unmöglich.
Genau.



Heinz
Ausbilder a.D.

Heinz D. Trost
2006-12-07 14:48:17 UTC
Permalink
Steffen,

was tun?
Ganz schnell:
1. zur zuständigen Gewerkschaft
2. wenn Handwerk, dann zum Ausbildungsberater der Handwerkskammer
wenn Handel oder Industrie, dann zum Ausbildungsberater der
Industrie- und Handelskammer

Dort Kündigung und Lehrvertrag vorlegen und nach Rat fragen.

Denn: Ganz klar gilt: Kauf einer Firma bricht nicht die
Arbeitsverträge,- und auch nicht die Ausbildungsverträge der
aufgekauften Firma.

Also muß man dagegen kämpfen.

Daß die Euch personenbedingt kündigen, ist eine Sauerei,- denn das
bedeutet, Ihr hättet silberne Löffel geklaut oder ähnliches getan,- denn
nur dann kann ein Ausbildungsverhältnis nach der Probezeit
Arbeitgeberseitig gekündigt werden.

Heinz
Steffen Koch
2006-12-07 15:32:33 UTC
Permalink
Post by Heinz D. Trost
Steffen,
Hallo Heinz,
Post by Heinz D. Trost
was tun?
1. zur zuständigen Gewerkschaft
2. wenn Handwerk, dann zum Ausbildungsberater der Handwerkskammer
wenn Handel oder Industrie, dann zum Ausbildungsberater der Industrie- und Handelskammer
Dort Kündigung und Lehrvertrag vorlegen und nach Rat fragen.
Denn: Ganz klar gilt: Kauf einer Firma bricht nicht die Arbeitsverträge,- und auch nicht die Ausbildungsverträge der aufgekauften
Firma.
ist bereits auf dem Wege
Post by Heinz D. Trost
Daß die Euch personenbedingt kündigen, ist eine Sauerei,- denn das bedeutet, Ihr hättet silberne Löffel geklaut oder ähnliches
getan,- denn nur dann kann ein Ausbildungsverhältnis nach der Probezeit Arbeitgeberseitig gekündigt werden.
der Unterschied war mir Anfangs auch nicht klar.

Danke für deine Antwort.

Gruß Steffen
Heinz D. Trost
2006-12-07 18:16:27 UTC
Permalink
Steffen,
Post by Steffen Koch
Post by Heinz D. Trost
Daß die Euch personenbedingt kündigen, ist eine Sauerei,- denn das
bedeutet, Ihr hättet silberne Löffel geklaut oder ähnliches getan,-
denn nur dann kann ein Ausbildungsverhältnis nach der Probezeit
Arbeitgeberseitig gekündigt werden.
der Unterschied war mir Anfangs auch nicht klar.
nun, und wenn alle Azubis auf einmal personenbedingt gekündigt werden,-
dann bedeutet dies, Ihr hättet gemeinschaftlich silberne Löffel geklaut.

DAS jedoch müßte der Arbeitgeber nachweisen. Sonst ist da nix.

Oft wird auch versucht, die Eltern des Stiftes samt dem Stift
einzuschüchtern, um sie zu einer "Aufhebung im gegenseitigen
Einverständnis" zu bringen.

Aber dann sitzt da ein noch nicht fertig ausgeblildeter Stift ohne
Lehrstelle da. Das darf nicht sein, daran müssen sich auch Heuschrecken
gewöhnen, die Betriebe kaufen und aussaugen wie die Sinne ihr Opfer im Netz.

Zeigt denen die Zähne!

Viel Erfolg,

Heinz
Ausbilder a.D.
Peter Radeberger
2006-12-07 14:05:11 UTC
Permalink
Post by andy M
Post by Steffen Koch
ein Lehrling im 2. Lehrjahr bekommt eine "personenbedingte" Kündigung,
weil die Firma "dicht" macht.
Nein. Er wird höchstens personenbedingt gekündigt, *obwohl* die Firma
dich macht. Wenn es wirklich "weil" wäre hiesse es betriebsbedingt.
Post by Steffen Koch
Sollte man die "personenbedingte" Kündigung in
"betriebsbedingte" ändern lassen?
Ja, mann sollte, und zwar unbedingt. Nur wird es schwer sein, wenn das
wirklich eine personenbedingte Kündigung war. Wenn snur ein
Schreibfehler dürfte es kein problem darstellen, nur dann sollte amnes
unbdeingt machen lassen.
Post by Steffen Koch
War das ein Irrtum oder gar Vorsatz? Wenn Vorsatz, warum.
Vielleicht weil die mit Ihm tatsächlich nicht zufrieden waren?
Post by Steffen Koch
Kann der Lehrling auf eine Kündigungsfrist, z.B. 14 Tage
zum Ende des Monats, bestehen?
Was steht in seinen Vertrag?
was soll da drinstehen. Die Kündigungsfristen richten sich
ausschließlich nach dem Gesetz. Demnach kann einem Auszubildenden nur
aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden.
Post by andy M
Post by Steffen Koch
Die ausbildende Firma wurde dieses Jahr vom jetzigen Arbeitgeber
aufgekauft und wird zum Jahresende geschlossen.
Also gäbe es, sofern andere Gründe nicht vorliegen, ein
bebriebsbedingte Kündigung.
Post by Steffen Koch
Februar wird die Firma dann unter neuem Namen am Markt präsentiert.
Nunja. Werden andere Lehrlinge übernommen? Es wäre denkbar, dass die
neue Firma nicht ausbilden will und sonst die alten Lehrlinge nicht los
geworden wäre - *dann* würde es sich vielleicht lohnen zu klagen.
Aber nur wenn wirklich keinerlei Ansätze für personebedingtes
Fehlverhalten vorhanden waren.
Nochmals NEIN! Die klage lohn sich in jedewm Fall. Der Auszubildende hat
den Vertrag zu erfüllen. GGf muss er dafür Sorge tragen, dass ein neuer
Ausbildungsbetrieb gefunden wird.
Steffen Koch
2006-12-07 14:58:25 UTC
Permalink
Hallo Peter,

[...]
Post by andy M
Nunja. Werden andere Lehrlinge übernommen? Es wäre denkbar, dass die
neue Firma nicht ausbilden will und sonst die alten Lehrlinge nicht los
geworden wäre - *dann* würde es sich vielleicht lohnen zu klagen.
Aber nur wenn wirklich keinerlei Ansätze für personebedingtes
Fehlverhalten vorhanden waren.
Nochmals NEIN! Die klage lohn sich in jedewm Fall. Der Auszubildende hat den Vertrag zu erfüllen. GGf muss er dafür Sorge tragen,
dass ein neuer Ausbildungsbetrieb gefunden wird.
Das war das erste NEIN. ;-)
Du meintest sicher den Ausbildenden.

Und wie?

Danke und Gruß Steffen
Peter Radeberger
2006-12-07 16:49:26 UTC
Permalink
Post by Steffen Koch
Hallo Peter,
[...]
Post by Peter Radeberger
Post by andy M
Nunja. Werden andere Lehrlinge übernommen? Es wäre denkbar, dass die
neue Firma nicht ausbilden will und sonst die alten Lehrlinge nicht los
geworden wäre - *dann* würde es sich vielleicht lohnen zu klagen.
Aber nur wenn wirklich keinerlei Ansätze für personebedingtes
Fehlverhalten vorhanden waren.
Nochmals NEIN! Die klage lohn sich in jedewm Fall. Der Auszubildende
hat den Vertrag zu erfüllen. GGf muss er dafür Sorge tragen, dass ein
neuer Ausbildungsbetrieb gefunden wird.
Das war das erste NEIN. ;-)
Oh, Du kannst zählen :-)
Post by Steffen Koch
Du meintest sicher den Ausbildenden.
ups, latürnich!
Post by Steffen Koch
Und wie?
ist erst mal sein Problem. Er hat _ggf._ einen anderen Ausbilder zu
suchen. Aber bevor wir hier über den konkreten Fall spekulieren, sollte
der Op zu einem Anwalt bzw. zu seiner Gewerkschaft gehen.
Stephan Behrendt
2006-12-07 16:49:59 UTC
Permalink
Hallo,

Der erste Weg sollte zur den Lehrvertrag verwaltenden Körperschaft
gehen, also Handwerks-, Industrie- + Handels- oder zur
Landwirtschaftskammer. Dort liegt der vertag in der Rolle. Dort gibts
auch Rechtsberatung zum Lehrvertrag.

Von dort sollte auch versucht werden, die Lehre in einem anderen
Betrieb fortzusetzen, wenn denn der alte-neue Betrieb nicht weiter
ausbilden will.

Gruß
Stephan Behrendt
Heinz D. Trost
2006-12-07 15:13:05 UTC
Permalink
Peter,
Post by Peter Radeberger
Nochmals NEIN! Die klage lohn sich in jedewm Fall. Der Auszubildende hat
den Vertrag zu erfüllen. GGf muss er dafür Sorge tragen, dass ein neuer
Ausbildungsbetrieb gefunden wird.
kleine Korrektur: Du meinst sicher "der Ausbildende" (=Lehrherr)

Heinz
Peter Radeberger
2006-12-07 16:07:45 UTC
Permalink
Post by Steffen Koch
Peter,
Post by Peter Radeberger
Nochmals NEIN! Die klage lohn sich in jedewm Fall. Der Auszubildende
hat den Vertrag zu erfüllen. GGf muss er dafür Sorge tragen, dass ein
neuer Ausbildungsbetrieb gefunden wird.
kleine Korrektur: Du meinst sicher "der Ausbildende" (=Lehrherr)
Jep, mea culpa :-) Manchmal sind die Finger eben schneller als das Hirn :-)
Matthias Frank
2006-12-07 17:20:13 UTC
Permalink
Post by Steffen Koch
ein Lehrling im 2. Lehrjahr bekommt eine "personenbedingte" Kündigung,
weil die Firma "dicht" macht.
Wende dich umgehend an die für die Ausbildung zuständige
Kammer, bzw. wenn sich innerhalb 3 Wochen nichts tut, rechtzeitig
an einen Anwalt
MfG
Matthias
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