Discussion:
LKW-Abbiegeunfälle vermeiden - TAZ-Artikel
(zu alt für eine Antwort)
Reindl Wolfgang
2018-06-24 13:13:36 UTC
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Hallo,

in der TAZ steht ein Artikel, dier zumindest ein paar drf-Forderungen
aufgreift:

http://taz.de/Debatte-Abbiegeunfaelle-von-LKW/!5512393/

Das Problem, daß der Geradeausverkehr rechts vom Rechtsabbiegeverkehr
geführt wird bleibt allerdings unerwähnt.

Wolfgang
--
Ceterum censeo, Seehofum magistrato solutum esse (Cato)
Werner Holtfreter
2018-06-24 13:47:48 UTC
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Post by Reindl Wolfgang
Das Problem, daß der Geradeausverkehr rechts vom
Rechtsabbiegeverkehr geführt wird bleibt allerdings unerwähnt.
Ich habe da einen Vorschlag, mit dem ich (Rad- und Autofahrer) mich
wahrscheinlich noch unbeliebter mache:

Radwege und Bürgersteige werden bezüglich der Vorfahrtsregeln
gleichgestellt.

Das bedeutet, wenn z.B. Kinder oder gebrechliche Leute auf dem
Radweg fahren wollen, dann müssen sie vor überqueren der Straße auf
den Straßenverkehr achten. Radwegzwang entfällt.
--
Gruß Werner
Die Freiheit des Denkens muss grenzenlos sein
www.nzz.ch/feuilleton/inquisition-gibt-es-noch-heute-sie-funktioniert-nur-anders-als-vor-vierhundert-jahren-ld.1380666
Martin Wohlauer
2018-06-24 14:18:43 UTC
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Post by Werner Holtfreter
Post by Reindl Wolfgang
Das Problem, daß der Geradeausverkehr rechts vom
Rechtsabbiegeverkehr geführt wird bleibt allerdings unerwähnt.
Ich habe da einen Vorschlag, mit dem ich (Rad- und Autofahrer) mich
Radwege und Bürgersteige werden bezüglich der Vorfahrtsregeln
gleichgestellt.
Das bedeutet, wenn z.B. Kinder oder gebrechliche Leute auf dem
Radweg fahren wollen, dann müssen sie vor überqueren der Straße auf
den Straßenverkehr achten. Radwegzwang entfällt.
Wäre wenigstens ehrlich. Die Leute können sich's dann eben aussuchen:
Sich mal bewusst darüber klar werden, was man will (sich selbst
gefährden oder schleichen), und damit leben, oder aber endlich mal
erwachsen werden. Würde das Problem an sich etwas mehr in den Fokus
rücken. Ob's was ändern würde, wäre eine andere Frage.

Grüßle,

Martin.
Pogge
2018-06-24 15:11:22 UTC
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Vor Abbiegern haben doch auch Fußgänger auf dem Gehweg Vorrang!
Werner Holtfreter
2018-06-24 15:17:44 UTC
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Post by Pogge
Vor Abbiegern haben doch auch Fußgänger auf dem Gehweg Vorrang!
Wenn eine Fußgängerampel grün zeigt, sonst nicht.
--
Gruß Werner
Die Freiheit des Denkens muss grenzenlos sein
www.nzz.ch/feuilleton/inquisition-gibt-es-noch-heute-sie-funktioniert-nur-anders-als-vor-vierhundert-jahren-ld.1380666
Johann Mayerwieser
2018-06-24 15:39:50 UTC
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Post by Werner Holtfreter
Post by Pogge
Vor Abbiegern haben doch auch Fußgänger auf dem Gehweg Vorrang!
Wenn eine Fußgängerampel grün zeigt, sonst nicht.
Wie meinen?
Als örtlich Unzuständiger habe ich im § 9 (3) eurer Stvo diesen Satz
gefunden:
Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu
warten.

Da steht nix von Ampel.
Werner Holtfreter
2018-06-24 15:58:18 UTC
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Post by Johann Mayerwieser
Post by Werner Holtfreter
Post by Pogge
Vor Abbiegern haben doch auch Fußgänger auf dem Gehweg Vorrang!
Wenn eine Fußgängerampel grün zeigt, sonst nicht.
Wie meinen?
Als örtlich Unzuständiger habe ich im § 9 (3) eurer Stvo diesen
Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig,
ist zu warten.
Da steht nix von Ampel.
Aus § 9 StVO:

| Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren
| lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Fahrräder
| auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen
| Richtung fahren.

Damit ist der Vorrang geregelt. Nix von Fußgängern.

Was du oben zitierst, betrifft die Vorsicht und Rücksichtnahme, die
sowieso nach §1 verlangt ist, aber keinen Vorrang.
--
Gruß Werner
Die Freiheit des Denkens muss grenzenlos sein
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Martin Wohlauer
2018-06-24 20:10:52 UTC
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Post by Werner Holtfreter
Post by Johann Mayerwieser
Post by Werner Holtfreter
Post by Pogge
Vor Abbiegern haben doch auch Fußgänger auf dem Gehweg Vorrang!
Wenn eine Fußgängerampel grün zeigt, sonst nicht.
Wie meinen?
Als örtlich Unzuständiger habe ich im § 9 (3) eurer Stvo diesen
Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig,
ist zu warten.
Da steht nix von Ampel.
| Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren
| lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Fahrräder
| auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen
| Richtung fahren.
Damit ist der Vorrang geregelt. Nix von Fußgängern.
Was du oben zitierst, betrifft die Vorsicht und Rücksichtnahme, die
sowieso nach §1 verlangt ist, aber keinen Vorrang.
Lustig, nicht? Kind mit Rad auf Gehweg: Muss absteigen. Vorrang hat's
deswegen noch lange keinen.

Grüßle,

Martin.
Bernd Ullrich
2018-06-24 20:44:53 UTC
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Post by Martin Wohlauer
Post by Werner Holtfreter
Post by Johann Mayerwieser
Post by Werner Holtfreter
Post by Pogge
Vor Abbiegern haben doch auch Fußgänger auf dem Gehweg Vorrang!
Wenn eine Fußgängerampel grün zeigt, sonst nicht.
Wie meinen?
Als örtlich Unzuständiger habe ich im § 9 (3) eurer Stvo diesen
Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig,
ist zu warten.
Da steht nix von Ampel.
| Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren
| lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Fahrräder
| auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen
| Richtung fahren.
Damit ist der Vorrang geregelt. Nix von Fußgängern.
Was du oben zitierst, betrifft die Vorsicht und Rücksichtnahme, die
sowieso nach §1 verlangt ist, aber keinen Vorrang.
----------------------------------------------
Post by Martin Wohlauer
Lustig, nicht? Kind mit Rad auf Gehweg: Muss absteigen. Vorrang hat's
deswegen noch lange keinen.
§9

"(3) Wer abbiegen will, muss entgegen kommende Fahrzeuge durchfahren
lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Fahrräder auch
dann, n der gwenn sie auf oder neben der Fahrbahn ileichen Richtung
fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen"


Falsch deine Meinung...

BU
Werner Holtfreter
2018-06-24 21:51:33 UTC
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Post by Bernd Ullrich
Post by Martin Wohlauer
Post by Werner Holtfreter
Post by Johann Mayerwieser
Post by Werner Holtfreter
Post by Pogge
Vor Abbiegern haben doch auch Fußgänger auf dem Gehweg
Vorrang!
Wenn eine Fußgängerampel grün zeigt, sonst nicht.
Wie meinen?
Als örtlich Unzuständiger habe ich im § 9 (3) eurer Stvo diesen
Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn
nötig, ist zu warten.
Da steht nix von Ampel.
| Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren
| lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und
| Fahrräder auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in
| der gleichen Richtung fahren.
Damit ist der Vorrang geregelt. Nix von Fußgängern.
Was du oben zitierst, betrifft die Vorsicht und Rücksichtnahme,
die sowieso nach §1 verlangt ist, aber keinen Vorrang.
----------------------------------------------
Post by Martin Wohlauer
Lustig, nicht? Kind mit Rad auf Gehweg: Muss absteigen. Vorrang
hat's deswegen noch lange keinen.
Keine Ahnung, was daran lustig ist. Kind mit Rad auf Gehweg ist ja
dem Fußgänger gleichgestellt, muss also warten.
Post by Bernd Ullrich
§9
"(3) Wer abbiegen will, muss entgegen kommende Fahrzeuge
durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor
und Fahrräder auch dann, n der gwenn sie auf oder neben der
Fahrbahn ileichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber
Linienomnibussen und sonstigen"
Falsch deine Meinung...
Meine Meinung ist, dass *Fußgänger* keinen Vorrang gegenüber
abbiegenden Fahrzeugen haben. Es ist lediglich Rücksicht auf sie zu
nehmen. (Eh klar, steht schon in §1.) Beispiele: Oma kommt nicht
schnell genug über die Straße oder Kind hat das abbiegende Fahrzeug
nicht gesehen. Dann muss natürlich gehalten werden, um das Kind
nicht zu überfahren, aber doch nicht, weil das Kind Vorrang hat.
Bitte zeige mir den Teil des §9, der etwas anderes bestimmt.
--
Gruß Werner
Die Freiheit des Denkens muss grenzenlos sein
www.nzz.ch/feuilleton/inquisition-gibt-es-noch-heute-sie-funktioniert-nur-anders-als-vor-vierhundert-jahren-ld.1380666
Martin Wohlauer
2018-06-25 06:08:57 UTC
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Post by Werner Holtfreter
Post by Bernd Ullrich
Post by Martin Wohlauer
Post by Werner Holtfreter
Post by Johann Mayerwieser
Post by Werner Holtfreter
Post by Pogge
Vor Abbiegern haben doch auch Fußgänger auf dem Gehweg
Vorrang!
Wenn eine Fußgängerampel grün zeigt, sonst nicht.
Wie meinen?
Als örtlich Unzuständiger habe ich im § 9 (3) eurer Stvo diesen
Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn
nötig, ist zu warten.
Da steht nix von Ampel.
| Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren
| lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und
| Fahrräder auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in
| der gleichen Richtung fahren.
Damit ist der Vorrang geregelt. Nix von Fußgängern.
Was du oben zitierst, betrifft die Vorsicht und Rücksichtnahme,
die sowieso nach §1 verlangt ist, aber keinen Vorrang.
----------------------------------------------
Post by Martin Wohlauer
Lustig, nicht? Kind mit Rad auf Gehweg: Muss absteigen. Vorrang
hat's deswegen noch lange keinen.
Keine Ahnung, was daran lustig ist. Kind mit Rad auf Gehweg ist ja
dem Fußgänger gleichgestellt, muss also warten.
Iss schon schwer, die Ironie zu erkennen. Die Formulierung könntest du
trotzdem bereits kennen.

Abgesehen davon: Woraus schließt du die Wartepflicht? Das steht so auch
nicht im 9er.

Grüßle,

Martin.
HC Ahlmann
2018-06-24 22:07:37 UTC
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Post by Werner Holtfreter
Post by Johann Mayerwieser
Post by Werner Holtfreter
Post by Pogge
Vor Abbiegern haben doch auch Fußgänger auf dem Gehweg Vorrang!
Wenn eine Fußgängerampel grün zeigt, sonst nicht.
Wie meinen?
Als örtlich Unzuständiger habe ich im § 9 (3) eurer Stvo diesen
Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig,
ist zu warten.
Da steht nix von Ampel.
| Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren
| lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Fahrräder
| auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen
| Richtung fahren.
Damit ist der Vorrang geregelt. Nix von Fußgängern.
Was du oben zitierst, betrifft die Vorsicht und Rücksichtnahme, die
sowieso nach §1 verlangt ist, aber keinen Vorrang.
Du hast Satz 3 in §9 (3) StVO ausgelassen, obwohl der "örtlich
Unzuständige" ihn explizit erwähnte:
| (3) Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren
| lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Fahrräder auch
| dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung
| fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen
| Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf zu
| Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu
| warten.

Wer abbiegt, muss zugunsten querender Fußgänger nötigenfalls warten.
--
Munterbleiben
HC

<http://hc-ahlmann.gmxhome.de/> Bordkassen, Kochen an Bord, Törnberichte
Werner Holtfreter
2018-06-24 22:34:01 UTC
Permalink
Post by HC Ahlmann
Du hast Satz 3 in §9 (3) StVO ausgelassen, obwohl der "örtlich
| (3) Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge
| durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor
| und Fahrräder auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in
| der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber
| Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete
| Sonderfahrstreifen benutzen. Auf zu Fuß Gehende ist besondere
| Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.
Wer abbiegt, muss zugunsten querender Fußgänger nötigenfalls warten.
Ich sehe da einen Unterschied zwischen Satz 1

| muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen

und Satz 3

| besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten

Aber hiernach werden Fußgänger tatsächlich wie Radfahrer auf dem
Radweg gewertet:

www.frag-den-fahrlehrer.de/2016/01/27/muss-ich-den-fußgänger-durchlassen-oder-nicht

In der Fahrschule, die lange zurückliegt, habe ich das so nicht
gelernt. Das wüsste ich noch.
--
Gruß Werner
Die Freiheit des Denkens muss grenzenlos sein
www.nzz.ch/feuilleton/inquisition-gibt-es-noch-heute-sie-funktioniert-nur-anders-als-vor-vierhundert-jahren-ld.1380666
Pogge
2018-06-25 05:43:24 UTC
Permalink
Also ich habe das 1985 genau so beigebracht bekommen!
Harry Mogelsen
2018-06-25 07:48:01 UTC
Permalink
Post by Pogge
Also ich habe das 1985 genau so beigebracht bekommen!
Was denn? LKW-Abbiegeunfälle vermeiden, oder sinnfreies Frankberkeln?
HC Ahlmann
2018-06-25 06:19:31 UTC
Permalink
Post by Werner Holtfreter
Post by HC Ahlmann
Du hast Satz 3 in §9 (3) StVO ausgelassen, obwohl der "örtlich
| (3) Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge
| durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor
| und Fahrräder auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in
| der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber
| Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete
| Sonderfahrstreifen benutzen. Auf zu Fuß Gehende ist besondere
| Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.
Wer abbiegt, muss zugunsten querender Fußgänger nötigenfalls warten.
Ich sehe da einen Unterschied zwischen Satz 1
| muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen
und Satz 3
| besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten
In der Formulierung gibt es einen Unterschied, aber welche Handlung
resultiert aus "besondere Rücksicht, nötigenfalls warten"? Der
abbiegende Autofahrer hält, um einem odere mehrern Fußgängern das Queren
zu ermöglichen. Ein Durchfahren ist bei querenden Fußgängern weder mit
besonderer(!) Rücksicht noch mit dem Gebot vereinbar, nötigenfalls zu
warten. So ergibt sich trotz unterschiedlicher Formulierung gleiches
Verhalten für den Abbieger, er wartet, um die geradeaus in gleicher
Richtung Fahrenden oder Gehenden durchzulassen.
Post by Werner Holtfreter
Aber hiernach werden Fußgänger tatsächlich wie Radfahrer auf dem
<www.frag-den-fahrlehrer.de/2016/01/27/muss-ich-den-fußgänger-durchlasse
n-oder-nicht>
Post by Werner Holtfreter
In der Fahrschule, die lange zurückliegt, habe ich das so nicht
gelernt. Das wüsste ich noch.
Ich lernte es im ersten Quartal 1985.
--
Munterbleiben
HC

<http://hc-ahlmann.gmxhome.de/> Bordkassen, Kochen an Bord, Törnberichte
Werner Holtfreter
2018-06-26 22:38:47 UTC
Permalink
Post by HC Ahlmann
Post by Werner Holtfreter
Post by HC Ahlmann
Du hast Satz 3 in §9 (3) StVO ausgelassen, obwohl der "örtlich
| (3) Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge
| durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit
| Hilfsmotor und Fahrräder auch dann, wenn sie auf oder neben
| der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch
| gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die
| gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf zu Fuß
| Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu
| warten.
Wer abbiegt, muss zugunsten querender Fußgänger nötigenfalls warten.
Ich sehe da einen Unterschied zwischen Satz 1
| muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen
und Satz 3
| besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten
In der Formulierung gibt es einen Unterschied, aber welche
Handlung resultiert aus "besondere Rücksicht, nötigenfalls
warten"? Der abbiegende Autofahrer hält, um einem odere mehrern
Fußgängern das Queren zu ermöglichen. Ein Durchfahren ist bei
querenden Fußgängern weder mit besonderer(!) Rücksicht noch mit
dem Gebot vereinbar, nötigenfalls zu warten. So ergibt sich trotz
unterschiedlicher Formulierung gleiches Verhalten für den
Abbieger, er wartet, um die geradeaus in gleicher Richtung
Fahrenden oder Gehenden durchzulassen.
Nicht ganz. Ein Weiterfahren in Schrittgeschwindigkeit wäre mit der
Formulierung vereinbar, sofern niemand direkt vor das Auto läuft.

Du müsstest dann noch erklären, weshalb man eine unterschiedliche
Formulierung gewählt hat, wenn man etwas identisch hätte regeln
wollen.

Der letzte Satz oben §9 (3) hätte entfallen und der vorletzte nur
durch drei Worte ergänzt werden brauchen, wenn man den Vorrang dem
Fußgänger hätte geben wollen. Also etwa so:

"Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen,
die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen sowie gegenüber
Fußgängern."

So steht's aber nicht im Gesetz. Auch in der DDR nicht.

Ich habe einen Juristen gefragt und das Ergebnis war, dass mein
Textverständnis richtig ist: Der §9 gibt dem dem Fußgänger *keinen*
Vorrang sondern bleibt unklar. Deshalb weist die neuere
Rechtsprechung dem Fußgänger bis zu 50% Schuld zu, wenn er das
Fahrzeug gesehen hat und trotzdem auf die Straße läuft.

Der hier schon von mir zitierte Fahrlehrer vereinfacht die
Rechtslage. Für Autofahrer, speziell in der Prüfung OK, aber als
Fußgänger sollte man sich lieber nicht auf einen Vorrang verlassen,
den es nicht gibt.

<www.frag-den-fahrlehrer.de/2016/01/27/muss-ich-den-fußgänger-durchlassen-oder-nicht>
--
Gruß Werner
Die Freiheit des Denkens muss grenzenlos sein
www.nzz.ch/feuilleton/inquisition-gibt-es-noch-heute-sie-funktioniert-nur-anders-als-vor-vierhundert-jahren-ld.1380666
Werner Holtfreter
2018-06-27 19:41:04 UTC
Permalink
Der §9 gibt dem dem Fußgänger *keinen* Vorrang sondern bleibt
unklar.
Allerdings habe ich mich gefragt, weshalb der Gesetzgeber in StVO §9
keine Vorrangregelung zwischen Autofahrer und Fußgänger getroffen
hat. Die Antwort fand ich in StVO § 25 Fußgänger, der den
Fußgängern den Gehweg zuweist. Fußgänger dürfen die Straße nur in
bestimmten Fällen betreten. Eine Wartepflicht des Fußgängers im
Rechtsabbiegefall muss also gar nicht normiert werden, weil sie
generell besteht. Mit Ausnahme z.B. des StVO § 26
Fußgängerüberwege, auf dem Fahrzeuge den Fußgängern des Überqueren
der Fahrbahn ermöglichen *müssen*. Nur auf Zebrastreifen gibt es
den Vorrang des Fußgängers.

So jedenfalls die klare Darstellung eines Verkehrsrechts-Anwalts:

www.ra-samimi.de/unfall-mit-fussgaenger

Ich bekräftige daher meinen Vorschlag, die freiwillig den Radweg
benutzenden Radfahrern die Wartepflicht beim Kreuzen der Fahrbahn
aufzuerlegen, wie sie die Fußgänger haben. Die gegenüber Fußgängern
bereits bestehende Pflicht zur besonderen Rücksicht wird auf
Radfahrer erweitert. In Folge dieser Rechtsänderung sind nun
abbiegende Kraftfahrer und Radfahrer gleichermaßen zur Beachtung
des jeweils anderen Verkehrsteilnehmers verpflichtet, was die
Unfallgefahr verringert.
--
Gruß Werner
Die Freiheit des Denkens muss grenzenlos sein
www.nzz.ch/feuilleton/inquisition-gibt-es-noch-heute-sie-funktioniert-nur-anders-als-vor-vierhundert-jahren-ld.1380666
Johann Mayerwieser
2018-06-26 22:00:28 UTC
Permalink
Post by Werner Holtfreter
Damit ist der Vorrang geregelt. Nix von Fußgängern.
Was du oben zitierst, betrifft die Vorsicht und Rücksichtnahme, die
sowieso nach §1 verlangt ist, aber keinen Vorrang.
Ob Vorrang oder etwas anderes - der Fahrzeuglenker hat nötigenfalls
anzuhalten, also den Fußgänger das Queren zu ermöglichen.
Werner Holtfreter
2018-06-26 22:50:49 UTC
Permalink
Post by Johann Mayerwieser
Post by Werner Holtfreter
Damit ist der Vorrang geregelt. Nix von Fußgängern.
Was du oben zitierst, betrifft die Vorsicht und Rücksichtnahme,
die sowieso nach §1 verlangt ist, aber keinen Vorrang.
Ob Vorrang oder etwas anderes - der Fahrzeuglenker hat
nötigenfalls anzuhalten, also den Fußgänger das Queren zu
ermöglichen.
Nö, er hat nötigenfalls anzuhalten, um einen Unfall zu vermeiden,
aber keineswegs, um den Fußgänger das Queren zu ermöglichen.

Mehr gibt der Text nicht her.
--
Gruß Werner
Die Freiheit des Denkens muss grenzenlos sein
www.nzz.ch/feuilleton/inquisition-gibt-es-noch-heute-sie-funktioniert-nur-anders-als-vor-vierhundert-jahren-ld.1380666
Johann Mayerwieser
2018-06-27 06:18:14 UTC
Permalink
Post by Werner Holtfreter
Post by Johann Mayerwieser
Ob Vorrang oder etwas anderes - der Fahrzeuglenker hat nötigenfalls
anzuhalten, also den Fußgänger das Queren zu ermöglichen.
Nö, er hat nötigenfalls anzuhalten, um einen Unfall zu vermeiden,
aber keineswegs, um den Fußgänger das Queren zu ermöglichen.
Mehr gibt der Text nicht her.
Der Text muss doch mehr hergeben, sonst hätte man ihn nicht gebraucht, da
hätte der § 1 genügt.
Martin Kozlowski
2018-06-27 10:12:14 UTC
Permalink
Post by Johann Mayerwieser
Post by Werner Holtfreter
Post by Johann Mayerwieser
Ob Vorrang oder etwas anderes - der Fahrzeuglenker hat nötigenfalls
anzuhalten, also den Fußgänger das Queren zu ermöglichen.
Nö, er hat nötigenfalls anzuhalten, um einen Unfall zu vermeiden,
aber keineswegs, um den Fußgänger das Queren zu ermöglichen.
Mehr gibt der Text nicht her.
Der Text muss doch mehr hergeben, sonst hätte man ihn nicht gebraucht, da
hätte der § 1 genügt.
Aus der Begründung des Verordnungsgebers zu StVO § 9 Abs. 3:

| Satz 2 erweitert sachgerecht die Pflicht zu besonderer Rücksicht auf
| Fußgänger auf alle Abbieger.

Das Abbieger Fußgänger vorbeilassen müssen und Fußgänger nicht rückwärts
auf abbiegende Fahrzeuge achten müssen stand schon im Jagusch von 1972
(| dem ADAC gewidmet).
Andre Eiger
2018-06-24 20:26:03 UTC
Permalink
Post by Werner Holtfreter
Post by Pogge
Vor Abbiegern haben doch auch Fußgänger auf dem Gehweg Vorrang!
Wenn eine Fußgängerampel grün zeigt, sonst nicht.
Autofahren verblödet.
§ 9 (3)

--
Werner Holtfreter
2018-06-25 09:14:07 UTC
Permalink
Post by Pogge
Vor Abbiegern haben doch auch Fußgänger auf dem Gehweg Vorrang!
Nachdem ich das hier lernen durfte (danke!), sollte man das gleich
mit abschaffen. Wer als Fußgänger oder Radwegbenutzer eine Straße
überqueren will, hat Wartepflicht (nicht bei Ampelregelung oder
Fußgängerüberweg natürlich).
--
Gruß Werner
Die Freiheit des Denkens muss grenzenlos sein
www.nzz.ch/feuilleton/inquisition-gibt-es-noch-heute-sie-funktioniert-nur-anders-als-vor-vierhundert-jahren-ld.1380666
Klaus Mueller
2018-06-25 11:38:58 UTC
Permalink
Post by Werner Holtfreter
Post by Pogge
Vor Abbiegern haben doch auch Fußgänger auf dem Gehweg Vorrang!
Nachdem ich das hier lernen durfte (danke!), sollte man das gleich
mit abschaffen. Wer als Fußgänger oder Radwegbenutzer eine Straße
überqueren will, hat Wartepflicht (nicht bei Ampelregelung oder
Fußgängerüberweg natürlich).
„Auto, Auto über alles, freie Fahrt fürs Gaspedal.
Wenn Autolose dran verrecken ist uns das doch scheißegal.“
Martin Gerdes
2018-06-25 21:38:13 UTC
Permalink
Post by Klaus Mueller
„Auto, Auto über alles, freie Fahrt fürs Gaspedal.
Wenn Autolose dran verrecken ist uns das doch scheißegal.“
Vom Metrum paßt das gut auf das Kaiserquartett. Aber von der Länge her
nicht. Von wem ist das? Geht der Text noch weiter?
Ralph Angenendt
2018-06-25 11:42:32 UTC
Permalink
Post by Werner Holtfreter
Post by Pogge
Vor Abbiegern haben doch auch Fußgänger auf dem Gehweg Vorrang!
Nachdem ich das hier lernen durfte (danke!), sollte man das gleich
mit abschaffen. Wer als Fußgänger oder Radwegbenutzer eine Straße
überqueren will, hat Wartepflicht (nicht bei Ampelregelung oder
Fußgängerüberweg natürlich).
Ne, lass mal. Ich finde das sinnvoll, genau so wie es ist. Man muss
Autofahrern ja nicht noch mehr Angebote machen, ihre fehlende Vorsicht
nicht walten lassen zu müssen.

Ralph
--
He'll rekindle all the dreams it took you a lifetime to destroy
A. Rosendahl
2018-06-25 12:38:38 UTC
Permalink
Post by Werner Holtfreter
Post by Pogge
Vor Abbiegern haben doch auch Fußgänger auf dem Gehweg Vorrang!
Nachdem ich das hier lernen durfte (danke!), sollte man das gleich
mit abschaffen. Wer als Fußgänger oder Radwegbenutzer eine Straße
überqueren will, hat Wartepflicht (nicht bei Ampelregelung oder
Fußgängerüberweg natürlich).
Leider begegne ich immer wieder Leuten, denen nicht klar war, das es
eine solche Regel gibt. Sowohl im Freundes- und Bekanntenkreis, als auch
auf der Straße (wenn z.B. eine Oma fast umgesemmelt wird). Hier wäre
dringend eine Nachschulung angebracht.

Ich habe diese Regel ebenfalls explizit in der Fahrschule gelernt und
kann nur schwer glauben, dass dies nicht bei jedem Fahrschüler einmal
Thema war. Höchsten vielleicht bei denen, die noch einen grauen
Stofflappen ihr Eigen nennen.

Die weit verbreitete Meinung, der Fußgänger habe gefälligst auf jedes
abbiegende KFZ zu warten bzw. notfalls über die Fahrbahn zu hechten, ist
ein Musterbeispiel für die allseits herrschende Autozentriertheit. Dabei
erschließt sich die laut StVO geltende Regelung bei neutraler
Betrachtung ganz von selbst. Und sie ist konform zu den Regeln, die
zwischen den übrigen Verkehrsteilnehmern gelten.

Andreas
Ralph Angenendt
2018-06-25 13:01:45 UTC
Permalink
Post by A. Rosendahl
Ich habe diese Regel ebenfalls explizit in der Fahrschule gelernt und
kann nur schwer glauben, dass dies nicht bei jedem Fahrschüler einmal
Thema war. Höchsten vielleicht bei denen, die noch einen grauen
Stofflappen ihr Eigen nennen.
Ich kenne auch jemanden, die schwört, dass sie das nicht in der
Fahrschule gelernt hat. 11 Jahre nach mir - und ich habe das bei jeder
praktischen Fahrstunde eingebleut bekommen.

Ralph
--
He'll rekindle all the dreams it took you a lifetime to destroy
Helmut Springer
2018-06-25 13:16:26 UTC
Permalink
und ich habe das bei jeder praktischen Fahrstunde eingebleut
bekommen.
Dito, und bei C1E nochmal...
--
Best Regards
helmut springer panta rhei
Ralph Angenendt
2018-06-25 13:24:14 UTC
Permalink
Post by Helmut Springer
und ich habe das bei jeder praktischen Fahrstunde eingebleut
bekommen.
Dito, und bei C1E nochmal...
Ich hatte das zuerst auf unterschiedliche Sozialisation der Fahrlehrer
geschoben (Ost / West), aber die DDR-StVO war da noch expliziter:

§15
(9) Abbiegende Fahrzeugführer haben auf Radfahrer und Fußgänger
Rücksicht zu nehmen,die die Fahrbahn überqueren, in die eingebogen wird.

Cheers,

Ralph
--
He'll rekindle all the dreams it took you a lifetime to destroy
Werner Holtfreter
2018-06-25 16:48:39 UTC
Permalink
Post by Ralph Angenendt
Ich hatte das zuerst auf unterschiedliche Sozialisation der
Fahrlehrer geschoben (Ost / West), aber die DDR-StVO war da noch
§15(9) Abbiegende Fahrzeugführer haben auf Radfahrer und Fußgänger
Rücksicht zu nehmen,die die Fahrbahn überqueren, in die eingebogen wird.
Ich finde das nicht einmal eindeutig, denn hier wird der
Begriff "Rücksicht" verwendet. Die Vorfahrt (heute "Vorrang") ist
zudem in einem anderen, dem §13 geregelt und und dort werden die
Begriffe "Wartepflicht" und "Vorfahrt verwendet".

Vergleiche auch "(6) Straßenbahnen ist in jedem Falle die Vorfahrt
zu gewähren." Aber "(7) Führer von Straßenbahnen haben beim
Verlassen von untergeordneten Straßen, gesonderten Gleiskörpern
oder schwer erkennbaren Ausfahrten die Fahrgeschwindigkeit
rechtzeitig so zu verringern, daß in Gefahrensituationen angehalten
werden kann."

Mit anderen Worten: Straßenbahnen haben Vorrang, müssen aber
gefährlichen Stellen *notfalls* anhalten.

So kann man auch den oben zitierten §15 (9) verstehen, als
Anhaltepflicht nur notfalls, wenn der Fußgänger nicht aufpasst.
Eindeutig wäre es mit obiger Vorfahrtsterminologie gewesen:

"Abbiegende Fahrzeugführer haben gegenüber Radfahrern und
Fußgängern, die die Fahrbahn überqueren, in die eingebogen wird,
*Wartepflicht.*"

So hat man es aber nicht geschrieben, daher bleibt die Frage, wie
man das damals in der DDR verstanden hat.

Gesetzesquelle:
www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=100556&st=0&p=1057358640&#entry1057358640
--
Gruß Werner
Die Freiheit des Denkens muss grenzenlos sein
www.nzz.ch/feuilleton/inquisition-gibt-es-noch-heute-sie-funktioniert-nur-anders-als-vor-vierhundert-jahren-ld.1380666
Andre Eiger
2018-06-25 18:41:54 UTC
Permalink
Post by Pogge
Vor Abbiegern haben doch auch Fußgänger auf dem Gehweg Vorrang!
Nachdem ich das hier lernen durfte (danke!), sollte man das gleich mit
abschaffen. Wer als Fußgänger oder Radwegbenutzer eine Straße überqueren
will, hat Wartepflicht (nicht bei Ampelregelung oder Fußgängerüberweg
natürlich).
... greint hier ein erwachsener Mensch, der seine Verantwortung von
anderen getragen sehen möchte, und seien es Kinder.

--
Werner Sondermann
2018-06-25 19:12:58 UTC
Permalink
Post by Andre Eiger
Post by Werner Holtfreter
Post by Pogge
Vor Abbiegern haben doch auch Fußgänger auf dem Gehweg Vorrang!
Nachdem ich das hier lernen durfte (danke!), sollte man das gleich
mit abschaffen. Wer als Fußgänger oder Radwegbenutzer eine Straße
überqueren will, hat Wartepflicht (nicht bei Ampelregelung oder
Fußgängerüberweg natürlich).
... greint hier ein erwachsener Mensch, der seine Verantwortung von
anderen getragen sehen möchte, und seien es Kinder.
In der SFB-Abendschau haben sie heute auf einen computergestützten
Abbiegeassistenten für Lkws von Daimler-Benz hingewiesen, der aber wohl
für viele Fuhrunternehmer zu teuer scheint und eine Einbaupflicht gibt
es dafür offenbar (noch) nicht.

https://www.daimler.com/produkte/lkw/mercedes-benz/abbiegeassistent.html

w.
Werner Sondermann
2018-06-26 07:20:40 UTC
Permalink
Post by Werner Sondermann
In der SFB-Abendschau haben sie heute auf einen computergestützten
Abbiegeassistenten für Lkws von Daimler-Benz hingewiesen ...
Korrektur:
*Radargesteuert* ist dieser neue Abbiegeassistent von Mercedes-Benz und
er soll 2500 Euro kosten.

Und der SFB heißt inzwischen RBB.

Laut ADFC werden 1/3 der tödlichen Fahrradunfälle in Berlin von
rechtsabbiegenden Lkw verursacht, haben sie dazu in der Abendschau
vermeldet.

w.


--------------------------------------------------
Kurzbericht so ab ca. 1:18 min:
<https://preview.tinyurl.com/yamtmfhw>
<https://tinyurl.com/yamtmfhw>
--------------------------------------------------
Werner Sondermann
2018-06-27 21:00:10 UTC
Permalink
Post by Werner Sondermann
Laut ADFC werden 1/3 der tödlichen Fahrradunfälle in Berlin von
rechtsabbiegenden Lkw verursacht, haben sie dazu in der Abendschau
vermeldet.
--------------------------------------------------
<https://preview.tinyurl.com/yamtmfhw>
<https://tinyurl.com/yamtmfhw>
--------------------------------------------------
/Unfälle mit Radfahrern in Berlin/
*Lkw-Käufer sparen sich Abbiegeassistenten*

Dutzende Menschen sterben jedes Jahr, weil sie von abbiegenden Lkw-
Fahrern übersehen werden. Abbiegeassistenten könnten helfen – werden
aber kaum gekauft.

*2300 Euro, die ein Menschenleben retten können*

Eine Zugmaschine samt Auflieger kostet rund 150.000 Euro, der seit 2016
erhältliche Assistent als Extra etwa 2300. Geld, das sich laut Daimler
sieben von acht Käufern des Actros – der typische Fernfahrer-Truck –
sparen.

<www.tagesspiegel.de/berlin/unfaelle-mit-radfahrern-in-berlin-lkw-kaeufer-sparen-sich-abbiegeassistenten/22734220.html>
-------------------------------------------------------------------------

Nur 2300 Euro kostet solch eine "Assistent", nicht 2500!

w.
Werner Holtfreter
2018-06-25 23:21:30 UTC
Permalink
Post by Andre Eiger
Post by Werner Holtfreter
Post by Pogge
Vor Abbiegern haben doch auch Fußgänger auf dem Gehweg Vorrang!
Nachdem ich das hier lernen durfte (danke!), sollte man das
gleich mit abschaffen. Wer als Fußgänger oder Radwegbenutzer eine
Straße überqueren will, hat Wartepflicht (nicht bei Ampelregelung
oder Fußgängerüberweg natürlich).
... greint hier ein erwachsener Mensch, der seine Verantwortung
von anderen getragen sehen möchte, und seien es Kinder.
Das trifft nicht zu, denn in meiner Rolle als Radfahrer und
Fußgänger lade ich mir die Verantwortung auf. Es geht darum, welche
Regelung weniger unfallträchtig ist.

Die Aufforderung zu besonderer Vorsicht mag erhalten bleiben, aber
die Wartepflicht sollte den Rad- und Fußwegbenutzern immer
zugewiesen, nicht nur beim queren durchgehenden Verkehrs, denn
reine Fußgänger sind ohnehin nicht über die bisher
unterschiedlichen Vorrangregelungen informiert. Manche Kraftfahrer
auch nicht, wie mein Beispiel zeigt.
--
Gruß Werner
Die Freiheit des Denkens muss grenzenlos sein
www.nzz.ch/feuilleton/inquisition-gibt-es-noch-heute-sie-funktioniert-nur-anders-als-vor-vierhundert-jahren-ld.1380666
Martin Wohlauer
2018-06-26 06:18:19 UTC
Permalink
Post by Werner Holtfreter
Post by Andre Eiger
Post by Werner Holtfreter
Post by Pogge
Vor Abbiegern haben doch auch Fußgänger auf dem Gehweg Vorrang!
Nachdem ich das hier lernen durfte (danke!), sollte man das
gleich mit abschaffen. Wer als Fußgänger oder Radwegbenutzer eine
Straße überqueren will, hat Wartepflicht (nicht bei Ampelregelung
oder Fußgängerüberweg natürlich).
... greint hier ein erwachsener Mensch, der seine Verantwortung
von anderen getragen sehen möchte, und seien es Kinder.
Das trifft nicht zu, denn in meiner Rolle als Radfahrer und
Fußgänger lade ich mir die Verantwortung auf. Es geht darum, welche
Regelung weniger unfallträchtig ist.
Autos nur noch Schrittgeschwindigkeit. Der Scheiß fing so richtig an,
als Menschen anfingen, gefährliche Maschinen mit gefährlichen
Geschwindigkeiten im öffentlichen Raum zu bewegen. Pferdeschlag war auch
nicht so toll, was aber mit dem Tempo nur begrenzt zu beheben und heute
weniger ein Problem ist.

Grüßle,

Martin.
Anton Ertl
2018-06-26 10:59:16 UTC
Permalink
Post by Martin Wohlauer
Der Scheiß fing so richtig an,
als Menschen anfingen, gefährliche Maschinen mit gefährlichen
Geschwindigkeiten im öffentlichen Raum zu bewegen. Pferdeschlag war auch
nicht so toll, was aber mit dem Tempo nur begrenzt zu beheben und heute
weniger ein Problem ist.
Google zeigt mir unter "Pferdeschlag" nichts, was ich mit
Verkehrsunfaellen verbinde.

Jedenfalls findet man unter
<https://de.wikipedia.org/wiki/Verkehrstod>, dass es 1912 442
Verkehrstote in .de gab. Die Anzahl der Verkehrstoten stieg dann mit
der Verbreitung des Automobils schnell sehr stark an (auf 19193 im
Jahr 1970, und immerhin noch 3177 im Jahr 2017, trotz der oefters
beklagten Null-Risiko-Gesellschaft). Also so gefaehrlich koennen die
Pferde nicht sein, obwohl sie manchmal durchgehen. Ich fuehre das
darauf zurueck, dass Pferdefuhrwerke relativ langsam unterwegs sind,
und dass Pferde aus Eigeninteresse Kollisionen mit Hindernissen
vermeiden. Klar, wenn einer seinem Pferd die Sporen gibt, dann wird's
auch gefaehrlich, aber Pferde halten das nicht lange durch, im
Gegensatz zu Autos.

- anton
--
de.rec.fahrrad FAQ: http://0x1a.de/rec/fahrrad/
Radfahrer sollten vor oder hinter fahrenden Kfz fahren und nicht daneben
U***@web.de
2018-06-26 19:47:32 UTC
Permalink
Post by Anton Ertl
Post by Martin Wohlauer
Der Scheiß fing so richtig an,
als Menschen anfingen, gefährliche Maschinen mit gefährlichen
Geschwindigkeiten im öffentlichen Raum zu bewegen. Pferdeschlag war auch
nicht so toll, was aber mit dem Tempo nur begrenzt zu beheben und heute
weniger ein Problem ist.
Google zeigt mir unter "Pferdeschlag" nichts, was ich mit
Verkehrsunfaellen verbinde.
Bereits auf der ersten Seite: https://books.google.de/books?id=H7hEAAAAcAAJ&pg=PA318&lpg=PA318&dq=Pferdeschlag&source=bl&ots=q7Rfc9B7QG&sig=Iz3d89ITPEroef__Qz4E9oqiUpQ&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwjMrujki_LbAhWGNOwKHW5TBhAQ6AEIPjAH#v=onepage&q=Pferdeschlag&f=false
Chr. Maercker
2018-06-26 10:52:12 UTC
Permalink
Post by Werner Holtfreter
Das trifft nicht zu, denn in meiner Rolle als Radfahrer und
Fußgänger lade ich mir die Verantwortung auf. Es geht darum, welche
Regelung weniger unfallträchtig ist.
Was aus einer Einmündung rausfährt oder selbige quert ist relativ gut zu
erkennen, weil innerhalb eines relativ kleinen Blickwinkels befindlich.
Was in eine Einmündung einfährt oder einbiegt, kann von links vorn bis
links hinten aus fast jeder beliebigen Richtung kommen, macht einen
Blickwinkel von beinahe 180°. Ich nehme an, deswegen wurde Fußgängern in
der StVO ein gewisser Vorrang (Rücksichtnahme) eingeräumt. Und ich
beobachte, Autofahrer halten sich an die geltende Regel erstaunlich gut.
In der DDR und in Osteuropa waren (sind?) die Regeln anders, deshalb
waren wartende Einbieger ein echtes Aha-Erlebnis bei meinem ersten
Besuch der Alt-BRD. Damal wusste ich nicht, dass es "im Westen" so
vorgeschrieben ist und hab mich deswegen über soviel Rücksicht gewundert.
Post by Werner Holtfreter
Die Aufforderung zu besonderer Vorsicht mag erhalten bleiben, aber
die Wartepflicht sollte den Rad- und Fußwegbenutzern immer
zugewiesen, nicht nur beim queren durchgehenden Verkehrs, denn
reine Fußgänger sind ohnehin nicht über die bisher
unterschiedlichen Vorrangregelungen informiert. Manche Kraftfahrer
auch nicht, wie mein Beispiel zeigt.
Von mir aus könnte es so geregelt werden, das würde "Radwege" weniger
attraktiv machen. ;-)
BTW: Müssen Radstreifen mit einbezogen werden? Ihr Problem ist das gleiche.
--
CU Chr. Maercker.

RADWEGE sind TOD-SICHER! Schlaue Füchse fahren Fahrbahn.
Andre Eiger
2018-06-26 17:18:19 UTC
Permalink
Post by Chr. Maercker
Das trifft nicht zu, denn in meiner Rolle als Radfahrer und Fußgänger
lade ich mir die Verantwortung auf. Es geht darum, welche Regelung
weniger unfallträchtig ist.
...
Post by Chr. Maercker
In der DDR und in Osteuropa waren (sind?) die Regeln anders, deshalb
waren wartende Einbieger ein echtes Aha-Erlebnis bei meinem ersten
Besuch der Alt-BRD. Damal wusste ich nicht, dass es "im Westen" so
vorgeschrieben ist und hab mich deswegen über soviel Rücksicht gewundert.
Na, da hättest Du mal in der Fahrschule besser aufgepasst:
DDR StVO 77 § 15 (9) und (10)

Vielleicht doch besser die Technik-Themen kommentieren ;-)

--
Harry Mogelsen
2018-06-26 18:02:51 UTC
Permalink
Post by Andre Eiger
Post by Chr. Maercker
In der DDR und in Osteuropa waren (sind?) die Regeln anders, deshalb
waren wartende Einbieger ein echtes Aha-Erlebnis bei meinem ersten
Besuch der Alt-BRD. Damal wusste ich nicht, dass es "im Westen" so
vorgeschrieben ist und hab mich deswegen über soviel Rücksicht gewundert.
DDR StVO 77 § 15 (9) und (10)
Vielleicht doch besser die Technik-Themen kommentieren ;-)
Besser nicht, davon hat der NixMaercker doch noch weniger Ahnung. >:->
Thomas Bliesener
2018-06-27 21:43:57 UTC
Permalink
Post by Harry Mogelsen
Post by Andre Eiger
Vielleicht doch besser die Technik-Themen kommentieren ;-)
Besser nicht, davon hat der NixMaercker doch noch weniger Ahnung. >:->
Seufz. Wir brauchen doch noch Gerdes' Law.
--
bli
Chr. Maercker
2018-06-29 05:55:38 UTC
Permalink
Post by Thomas Bliesener
Seufz. Wir brauchen doch noch Gerdes' Law.
Nicht nötig, Killfile exists.
--
CU Chr. Maercker.

RADWEGE sind TOD-SICHER! Schlaue Füchse fahren Fahrbahn.
Chr. Maercker
2018-06-29 05:55:04 UTC
Permalink
Post by Andre Eiger
DDR StVO 77 § 15 (9) und (10)
Die Rücksichtnahme stand wohl drin, trotzdem wurde in der DDR (im
restlichen Osteuropa sowieso) beim Abbiegen kaum auf Fußgänger mit
Querungsabsicht gewartet. *Das* war der entscheidende Unterschied.

In der Fahrschule, die ich besucht habe, wurde darauf übrigens nicht
extra hingewiesen. Auch nicht auf Radfahrer im toten Winkel, nicht mal
beim Fahrunterricht mit LKW in Bitterfeld, einer Stadt mit allerhand
Radverkehr! Es wäre wirklich mal interessant, zu ermitteln, wieviele
Abbiegeunfälle mit LKW-Beteiligung es damals gab. Obwohl ich seinerzeit
öfter Unfallberichte in Zeitschriften gelesen habe, war kein
Totwinkel-Unfall dabei. Radfahrern wurde dennoch eingeschärft, sich
nicht rechts neben LKW zu stellen - auf der Fahrbahn. Damals mit
gewisser Berechtigung, weil es noch nicht so viele "Radwege" gab und vor
allem viel weniger Ampeln. An Ampelknoten häufen sich solche Unfälle
signifikant.
--
CU Chr. Maercker.

RADWEGE sind TOD-SICHER! Schlaue Füchse fahren Fahrbahn.
Martin Gerdes
2018-06-30 11:40:01 UTC
Permalink
Radfahrern wurde [in der DDR] eingeschärft, sich nicht rechts neben
LKW zu stellen - auf der Fahrbahn. Damals mit gewisser Berechtigung,
weil es noch nicht so viele "Radwege" gab und vor
allem viel weniger Ampeln. An Ampelknoten häufen sich solche Unfälle
signifikant.
Eine Ampel braucht man an Kreuzungen erst ab einer bestimmten
Verkehrsdichte, bei der sich der Verkehr nicht mehr selbständig
organisieren kann. Dann (und nur dann) halten sie den Verkehrsfluß
aufrecht.

Bei Verkehrsdichten darunter behindern Ampeln den Verkehrsfluß und
schaffen Konfliktsituationen, die es ohne sie nicht gäbe.

Ich erlebe das tagtäglich an meiner "Lieblingskreuzung", für die in
aller Regel der zweite Zustand gilt.
Andre Eiger
2018-07-01 14:33:05 UTC
Permalink
Post by Chr. Maercker
Post by Andre Eiger
DDR StVO 77 § 15 (9) und (10)
Die Rücksichtnahme stand wohl drin, trotzdem wurde in der DDR (im
restlichen Osteuropa sowieso) beim Abbiegen kaum auf Fußgänger mit
Querungsabsicht gewartet. *Das* war der entscheidende Unterschied.
In der Fahrschule, die ich besucht habe, wurde darauf übrigens nicht
extra hingewiesen. Auch nicht auf Radfahrer im toten Winkel, nicht mal
beim Fahrunterricht mit LKW in Bitterfeld, einer Stadt mit allerhand
Radverkehr!
Lässt sich vielleicht nicht verallgemeinern. Ich hab's sowohl beim
Mopedschein, bei der Motorrad- und der LKW-Fahrschule gehört.
Und ob's praktiziert wurde? Für Rostock würde ich sagen, nicht anders als
heute. Verlassen konnte man sich darauf nicht.
Wenn man sich als Fußgänger oder Radfahrer von vornherein als nachrangig
ansieht, halten Abbieger wohl seltener an als wenn man etwas deutlicher
geht bzw. radelt.

--

Andre Eiger
2018-06-26 17:43:48 UTC
Permalink
Post by Andre Eiger
Post by Pogge
Vor Abbiegern haben doch auch Fußgänger auf dem Gehweg Vorrang!
Nachdem ich das hier lernen durfte (danke!), sollte man das gleich mit
abschaffen. Wer als Fußgänger oder Radwegbenutzer eine Straße
überqueren will, hat Wartepflicht (nicht bei Ampelregelung oder
Fußgängerüberweg natürlich).
... greint hier ein erwachsener Mensch, der seine Verantwortung von
anderen getragen sehen möchte, und seien es Kinder.
Das trifft nicht zu, denn in meiner Rolle als Radfahrer und Fußgänger
lade ich mir die Verantwortung auf.
[ ] Du hast gemerkt, dass ich Deine Rolle als Autofahrer kommentierte.
Es geht darum, welche Regelung
weniger unfallträchtig ist.
Lass doch mal das hochgeistige Geschwurbel beiseite und mache so konkret
wie Du nur kannst. Zum Beispiel so:
Jörgs vielzitierte Oma Kasulke will also der Hauptstraße folgend die
Kreuzung mit einer Nebenstraße passieren. Als Fußgänger wird sie
vielleicht 10 s bis zum rettenden Ufer brauchen, als Radfahrer 3...4 s.
Sie muss nach Deinem innovativen Modell also nicht nur die beiden Zweige
der Nebenstraße beobachten, sondern auch den von hinten und den von vorne
herannahenden Fahrzeugverkehr auf der Hauptstraße. Und dabei zielsicher
einschätzen, ob der 140 m entfernte LKW, der noch etliche Fahrzeuge vor
sich hat, abbiegen wird oder nicht. Und für alle anderen Fahrzeuge in
diesem Umkreis natürlich auch.
Keine Ahnung, ob Du das imaginieren kannst oder sonstwie logisch
erschließen. Auf jeden Fall wird Dein Ansatz in meiner Vorstellung dazu
führen, dass Fahrzeugführer noch rücksichtsloser abbiegen in dem Wissen,
dass die die überfahrenen Bodenlurche zu 100 % selbst Schuld sind.

Du wirst jetzt sicher verstehen, dass ich Deine angebliche Rolle als
Fußgänger oder Radfahrer für Humbug halte, oder?

--
Johann Mayerwieser
2018-06-26 22:05:27 UTC
Permalink
Die Aufforderung zu besonderer Vorsicht mag erhalten bleiben, aber die
Wartepflicht sollte den Rad- und Fußwegbenutzern immer zugewiesen, nicht
nur beim queren durchgehenden Verkehrs, denn reine Fußgänger sind
ohnehin nicht über die bisher unterschiedlichen Vorrangregelungen
informiert. Manche Kraftfahrer auch nicht, wie mein Beispiel zeigt.
In Österreich haben wir diese Regelung, die nur bei Ampelregelung
entfällt:

(1) Vermag der Lenker eines Fahrzeuges zu erkennen, daß Kinder die
Fahrbahn einzeln oder in Gruppen, sei es beaufsichtigt oder
unbeaufsichtigt, überqueren oder überqueren wollen, so hat er ihnen das
unbehinderte und ungefährdete Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen und
hat zu diesem Zweck, falls erforderlich, anzuhalten.

Ist einmal ein Anfang.
Thomas Bliesener
2018-06-27 16:29:27 UTC
Permalink
Post by Werner Holtfreter
Nachdem ich das hier lernen durfte (danke!), sollte man das gleich
mit abschaffen. Wer als Fußgänger oder Radwegbenutzer eine Straße
überqueren will, hat Wartepflicht (nicht bei Ampelregelung oder
Fußgängerüberweg natürlich).
Begründung? Warum hältst Du das für sinnvoll? Woher soll ein Fußgänger
wissen, ob eines Fahrzeuge, die sich parallel neben ihm in die gleiche
Richtung bewegen, gleich abbiegen wird?

Oder wolltest Du nur ein wenig trollen?
--
bli
Chr. Maercker
2018-06-25 11:55:09 UTC
Permalink
Post by Werner Holtfreter
Ich habe da einen Vorschlag, mit dem ich (Rad- und Autofahrer) mich
Radwege und Bürgersteige werden bezüglich der Vorfahrtsregeln
gleichgestellt.
Dafür dürfen Radfahrer immer und überall auf der Fahrbahn fahren d.h. §
2 (1) StVO gilt für sie ohne Einschränkung, aber mit Zusatz-Option(en).
Post by Werner Holtfreter
Das bedeutet, wenn z.B. Kinder oder gebrechliche Leute auf dem
Radweg fahren wollen, dann müssen sie vor überqueren der Straße auf
^^^^^^
Post by Werner Holtfreter
den Straßenverkehr achten. Radwegzwang entfällt.
Ich habe das wichtigste Wort markiert. Benutzungspflicht ist unter
diesen Bedingungen endgültig nicht mehr drin. Im Grunde fordere ich was
ähnliches: Benutzungspflicht weg, Radwege dürfen benutzt werden, dazu
generelle Gehwegfreigabe bis max. 12 km/h. Ob über jede Einmündung
geschoben werden muss, bliebe noch zu klären, bisher gilt das nur für
Kinder.
--
CU Chr. Maercker.

RADWEGE sind TOD-SICHER! Schlaue Füchse fahren Fahrbahn.
Werner Holtfreter
2018-06-27 22:35:04 UTC
Permalink
Im Grunde fordere ich was ähnliches: Benutzungspflicht weg,
Radwege dürfen benutzt werden, dazu generelle Gehwegfreigabe bis
max. 12 km/h.
Einverstanden, wer langsam radelt und auf die Fußgänger Rücksicht
nimmt, stellt keine Gefahr dar. Passt zu der etablierten
Rechtsprechung, dass Tretroller auf Gehwegen benutzt werden
dürfen - auch von Erwachsenen. Aber auch Fahrräder dürfen benutzt
werden, wenn sie wie ein Tretroller benutzt werden, dass heißt
einseitig auf einer Pedale stehend. Jedem ist klar, dass das Rad in
dieser Haltung schwerer zu beherrschen ist, als wenn man darauf
sitzt.
--
Gruß Werner
Die Freiheit des Denkens muss grenzenlos sein
www.nzz.ch/feuilleton/inquisition-gibt-es-noch-heute-sie-funktioniert-nur-anders-als-vor-vierhundert-jahren-ld.1380666
Thomas Bliesener
2018-06-28 04:43:05 UTC
Permalink
Aber auch Fahrräder dürfen benutzt werden, wenn sie wie ein Tretroller
benutzt werden, dass heißt einseitig auf einer Pedale stehend. Jedem
ist klar, dass das Rad in dieser Haltung schwerer zu beherrschen ist,
als wenn man darauf sitzt.
Auch bei geringer Geschwindigkeit? Das Absteigen ist erheblich
schneller.
--
bli
HC Ahlmann
2018-06-28 07:56:11 UTC
Permalink
Post by Thomas Bliesener
Aber auch Fahrräder dürfen benutzt werden, wenn sie wie ein Tretroller
benutzt werden, dass heißt einseitig auf einer Pedale stehend. Jedem
ist klar, dass das Rad in dieser Haltung schwerer zu beherrschen ist,
als wenn man darauf sitzt.
Auch bei geringer Geschwindigkeit? Das Absteigen ist erheblich
schneller.
Für Kollisionsvermeidung ist nicht entscheidend, absteigen zu können,
sondern ausweichen oder anhalten zu können und zum Anhalten gibt es am
Fahrrad nichts wirkungsvolleres als die Bremsen.

Ich hatte einige Jahre das Vergnügen, in einer Fußgängerzone zu wohnen
und einen Kinderanhänger zu ziehen. Schiebenderweise war das Gespann
schwerer anzuhalten, weil die Bremsen mangels Radlast nicht wirkten und
Zerren am Lenker eh nicht zu den wirkungsvollen Verzögerungsmethoden
gehört. Rollern oder Fahren erlaubten wenigstens den Einsatz der
Radbremsen und sehr kurze Anhaltewege.
--
Munterbleiben
HC

<http://hc-ahlmann.gmxhome.de/> Bordkassen, Kochen an Bord, Törnberichte
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