Post by Ludger AverborgOn Thu, 9 Aug 2018 10:37:32 +0200, "Der Habakuk."
Post by Der Habakuk.Post by Ludger AverborgOn Thu, 9 Aug 2018 07:55:26 +0000 (UTC),
Post by Wolfgang MayPost by Der Habakuk.Post by Ludger AverborgPost by noebbesIch kann mich nicht des Eindrucks erwehren das eine gewisse
Weltfremdheit Voraussetzung für ein (höheres) Richteramt ist.
Wenn du mit "Welt" die Dominanz des Stammtisches meinst
magst du wohl richtig liegen.
l.
"Die Beamten hatten als Begründung sein auffälliges Verhalten und seine
dunkle Hautfarbe genannt. Sie vermuteten, dass er entweder Taschendieb,
Dealer oder sogar Islamist sein könnte ??? da der Bahnhof ein
Anziehungspunkt für alle drei Gruppen sei.
Der Mann soll sich zudem eine Kapuze ins Gesicht gezogen haben, um von
den Beamten nicht erkannt zu werden."
Steht zumindest auch so in
<http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/personenkontrolle-wegen-hautfarbe-war-rechtswidrig-15726931.html>
Post by Der Habakuk.was soll denn dann für so eine
Kontrolle noch nötig sein, damit sie für deutsche Gerichte rechtmäßig ist?
Ich hätte gedacht, das wäre durch das Urteil ziemlich klar
geworden. Offenbar wäre es doch völlig legal gewesen, wenn
"Die Beamten als Begründung sein auffälliges Verhalten
genannt hätten.
Haben sie doch!
! Wenn Sie vermuteten hätten, dass er entweder
Post by Ludger AverborgTaschendieb, Dealer oder sogar Islamist sein könnte, da der
Bahnhof ein Anziehungspunkt für alle drei Gruppen sei.
Haben sie doch auch gesagt!
Post by Ludger AverborgWenn sie berücksichtigt hätten, dass der Mann sich zudem
eine Kapuze ins Gesicht gezogen haben, um von den Beamten
nicht erkannt zu werden."
Haben sie ebenfalls als Grund angeführt.
Ja, aber sie haben eben auch gesagt, dass seine dunkle
Hautfarbe ein Grund gewesen sei.
Und das ist eben unzulässig, wenn man nicht nachweisen kann,
dass die dunkle Hautfarbe relevant ist.
l.
Ach? Denken Richter so?
Wen ein Vermieter etwa drei zutreffende und ausreichende Gründe anführt,
um jemandem zu kündigen und einen, den der Richter für unzulässig hält,
dann ist die Kündigung also wegen des einen nicht nachgewiesenen Grundes
nicht rechtens?
Ich frag ja nur. Habe mittlerweile gelernt, daß man bei Juristen mit
seinem Alltagsverstand meist völlig daneben liegt.
Abgesehen davon weiß aber imo jeder Polizist, der nicht gerade auf ner
Hallig oder in der bayerischen Einöde an der tschechischen Grenze
arbeite, sondern in einer Großstadt, daß eben ein Großteil der
(Bahnhofs)Dealer Schwarze sind.
Gut für Bochum weiß ich es nicht, aber lies mal das:
"" Am Münchner Hauptbahnhof hat sich in letzter Zeit eine neue
Drogenszene etabliert. Dort versuchen immer mehr junge Männer schnell an
Geld zu kommen – durch den Handel mit Rauschgift.
Natürlich ist eine Drogenszene am Bahnhof erst einmal keine
Überraschung. Seit Jahren kommen dort die klassischen Abhängingen
zusammen. Diese waren allerdings eine recht überschaubare Gruppe, die
die Polizei auch genau kannte.
In den letzten zwei Jahren kam es nun zu einer anderen Entwickung. Junge
Männer kommen dort in neuen, unüberschaubaren Gruppen zusammen und
handeln hauptsächlich mit Cannabis. Meist kommen sie aus afrikanischen
Staaten, Syrien oder dem Irak. Da es sehr teuer ist, in München zu
leben, versuchen sie so, schnelles Geld zu machen. Dabei kann es jedem
passieren, am Bahnhof von den Dealern angesprochen zu werden. Meistens
ist es schon genug, wenn man einen Geldbeutel öffnet. Die Polizei rät,
die jungen Männer deutlich abzuweisen und den nächsten Polizisten zu
informieren.
Auch wenn ein Großteil der Dealer durch die Flüchtlingskrise nach
Deutschland gekommen ist, warnt die Polizei vor negativen Rückschlüssen.
Die jungen Männer, die am Bahnhof mit Rauschgift handeln, seien die
schwarzen Schafe unter den Flüchtlingen."
https://www.muenchen.tv/neue-drogenszene-am-muenchner-hauptbahnhof-175503/
Oder das:
"Mit einer Ausstellung will der Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg
Verständnis für afrikanische Drogendealer wecken. Man wolle sich dem
Thema "Drogendealer" aus einer anderen Perspektive nähern, heißt es in
der Ankündigung der Ausstellung "Andere Heimaten - Herkunft und
Migrationsrouten von Drogenverkäufern in Berliner Parks".
Ausstellungsmacher sprechen von unerschrockenen Dealern
"Schwarze Menschen sind zum Sinnbild der Drogenverkäufer im öffentlichen
Raum geworden", so die Macher der Schau. Wie es im Ankündigungstext
heißt, gehe es um "postkoloniale Reaktionsmuster" und den
"widersprüchlichen Hass auf Drogenverkäufer". Für die
Öffentlichkeit, Politik und Medien sei der Dealer ein "Sündenbock".
Indirekt verteidigen die Ausstellungsmacher die Dealer: "Vor dem
Hintergrund dieser vielfältigen Widerstände arbeiten Drogenverkäufer
unerschrocken und tapfer im öffentlichen Raum", heißt es wörtlich. Die
Nachfrage werde erst durch die Konsumenten geschaffen."
<https://www.rbb24.de/kultur/beitrag/2017/10/museum-berlin-drogen-dealer-kritik.html>
Dieser "Konzeptkünstler" Scott Holmquist ist zwar imo ein linker
Spinner und hat wohl einen an der Waffel, aber die Grundaussage bleibt
ja. Er will es halt nur entschuldigen.
"Was Tatsache ist: Seit vielen Jahren stehen zahlreiche schwarze Männer
den ganzen Tag einzeln oder in Gruppen im Görlitzer Park, an allen Wegen
und Eingängen und in den umliegenden Straßen bis über die Spree nach
Friedrichshain. Viele Dutzend sind es immer, an manchen Tagen auch mal
200. Sie verkaufen Drogen, meist Marihuana, aber auch Kokain und
Ecstasy. Die meisten Spaziergänger werden angesprochen: „Hi, how are
you?“, „Need something?“, „Weed, Weed?“. Die Arbeit ist aufgeteilt.
Einer stellt den Kontakt her, einer nimmt das Geld, ein anderer holt den
in Erdlöchern oder hinter Bäumen versteckten Stoff und übergibt ihn."
<https://www.welt.de/vermischtes/article170037114/Drogendealer-arbeiten-tapfer-im-oeffentlichen-Raum.html>
Ist diese Richterin also völlig weltfremd? Fährt sie nie Bahn, betritt
nie einen Bahnhof? Ist es ihr nicht zuzumuten, sich da mal zu informieren?
Und darf die Polizei denn überhaupt in ihren Statistiken, etwa über
Festnahmen wg. Drogenhandel, nach Hautfarbe differenzieren? Wär das
nicht auch wieder entsetzlich unkorrekt und "nazi", wenn es da etwa eine
Polizeistatistik gäbe, in der stünde:
75% aller wg. Drogenhandel Verhafteten sind Schwarze,
20% Weiße,
5% Latinos, Asiaten oder andere.
Ist das dann nicht so ein catch 22?
Man darf nicht vor Gericht sagen, daß einer kontrolliert wurde, weil er
schwarz ist (obwohl es auch andere gute Gründe dafür gab!), weil das
diskriminierend wäre.
Man darf aber auch keine Statistiken darüber erheben, weil das auch
wieder politisch unkorrekt wäre und Schwarze wahrscheinlich
diskriminieren würde, also kann mans auch nicht statistisch nachweisen.
Also ich halte das für ganz schön absurd.
--
*Ceterum censeo religionem Mohammedanicam esse coercendam!*