Discussion:
Ohne Rücksicht auf die Kosten - Das dritte Geschlecht
(zu alt für eine Antwort)
Ulrich Maier
2017-11-08 12:52:58 UTC
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Die Regelungen des Personenstandsrechts sind mit den grundgesetzlichen
Anforderungen insoweit nicht vereinbar, als § 22 Abs. 3
Personenstandsgesetz (PStG) neben dem Eintrag „weiblich“ oder „männlich“
keine dritte Möglichkeit bietet, ein Geschlecht positiv eintragen zu
lassen...

Der Gesetzgeber hat bis zum 31. Dezember 2018 eine Neuregelung zu
schaffen. Gerichte und Verwaltungsbehörden dürfen die betreffenden
Normen nicht mehr anwenden, soweit sie für Personen, deren
Geschlechtsentwicklung gegenüber einer weiblichen oder männlichen
Geschlechtsentwicklung Varianten aufweist und die sich deswegen
dauerhaft weder dem männlichen, noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen,
eine Pflicht zur Angabe des Geschlechts begründen.

Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/bvg17-095.html;jsessionid=4B128071525928FC80D2AA7A3486A2D0.1_cid361

---

In nur 14 Monaten müssen nicht nur alle betroffenen Norman (dazu gehört
z. B. auch das Eherecht!) angepasst werden. Ich denke auch an die
Software für alle Verzeichnisse, Register, Versicherungen,
Steuererklärungen, Merkblätter... Und da reicht es nicht nur, dem M und
F ein X hinzuzufügen. Man denke nur an Abfragen wie "IF NOT "M"
THEN...", die dann nicht mehr funktionieren. Wer soll in nur 14 Monaten
die ganzen Programme finden, ändern (inkl. dem Schreiben der
Spezifikationen), testen, ausrollen...? tausende Anwendungen,
Programmierteams, Behörden, Versicherungen, die nun mit eigenen Ideen,
Konzepten und Lösungen loslegen werden.

Unglaublich! - Ich akzeptiere, dass das dritte Geschlecht
Berücksichtigung finden muss. Aber alles so radikal in 14 Monaten? Das
wäre sicher auch anders gegangen!

Ulrich
Wolfgang Kynast
2017-11-08 13:08:32 UTC
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On Wed, 8 Nov 2017 13:52:58 +0100, "Ulrich Maier" posted:

...
Post by Ulrich Maier
Unglaublich! - Ich akzeptiere, dass das dritte Geschlecht
Berücksichtigung finden muss. Aber alles so radikal in 14 Monaten? Das
wäre sicher auch anders gegangen!
Steht irgendwo "das Grundgesetz gilt nur, wenn es dem Bundestag nicht
zu teuer ist"?

Außerdem wirkt sich das alles positiv auf das Bruttosozialprodukt aus.
--
Schöne Grüße,
Wolfgang
Detlef Meißner
2017-11-08 13:34:47 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Kynast
...
Post by Ulrich Maier
Unglaublich! - Ich akzeptiere, dass das dritte Geschlecht
Berücksichtigung finden muss. Aber alles so radikal in 14 Monaten? Das
wäre sicher auch anders gegangen!
Steht irgendwo "das Grundgesetz gilt nur, wenn es dem Bundestag nicht
zu teuer ist"?
Außerdem wirkt sich das alles positiv auf das Bruttosozialprodukt aus.
Und sicherlich auch im Geldbeutel von Gerichten und Anwälten.

Detlef
Wolfgang Kynast
2017-11-08 13:44:28 UTC
Permalink
Post by Detlef Meißner
Post by Wolfgang Kynast
...
Post by Ulrich Maier
Unglaublich! - Ich akzeptiere, dass das dritte Geschlecht
Berücksichtigung finden muss. Aber alles so radikal in 14 Monaten? Das
wäre sicher auch anders gegangen!
Steht irgendwo "das Grundgesetz gilt nur, wenn es dem Bundestag nicht
zu teuer ist"?
Außerdem wirkt sich das alles positiv auf das Bruttosozialprodukt aus.
Und sicherlich auch im Geldbeutel von Gerichten und Anwälten.
Die gehören auch zum Bruttosozialprodukt.
;-)
--
Wolfgang
Detlef Meißner
2017-11-08 15:47:50 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Kynast
Post by Detlef Meißner
Post by Wolfgang Kynast
...
Post by Ulrich Maier
Unglaublich! - Ich akzeptiere, dass das dritte Geschlecht
Berücksichtigung finden muss. Aber alles so radikal in 14 Monaten? Das
wäre sicher auch anders gegangen!
Steht irgendwo "das Grundgesetz gilt nur, wenn es dem Bundestag nicht
zu teuer ist"?
Außerdem wirkt sich das alles positiv auf das Bruttosozialprodukt aus.
Und sicherlich auch im Geldbeutel von Gerichten und Anwälten.
Die gehören auch zum Bruttosozialprodukt.
;-)
Klar, nur ich nicht. :-(

Detlef
Wolfgang Kynast
2017-11-08 16:37:52 UTC
Permalink
Post by Detlef Meißner
Post by Wolfgang Kynast
Post by Detlef Meißner
Post by Wolfgang Kynast
...
Post by Ulrich Maier
Unglaublich! - Ich akzeptiere, dass das dritte Geschlecht
Berücksichtigung finden muss. Aber alles so radikal in 14 Monaten? Das
wäre sicher auch anders gegangen!
Steht irgendwo "das Grundgesetz gilt nur, wenn es dem Bundestag nicht
zu teuer ist"?
Außerdem wirkt sich das alles positiv auf das Bruttosozialprodukt aus.
Und sicherlich auch im Geldbeutel von Gerichten und Anwälten.
Die gehören auch zum Bruttosozialprodukt.
;-)
Klar, nur ich nicht. :-(
Wie jetzt - Du lebst von Luft und Liebe???
;-)
--
Wolfgang
Ulrich Maier
2017-11-08 14:31:22 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Kynast
Außerdem wirkt sich das alles positiv auf das Bruttosozialprodukt aus.
Das bezweifle ich, denn es ist nicht wertschöpfend.

Vielleicht eine kurzfristige Steigerung - und dann?

Ulrich
Detlef Meißner
2017-11-08 15:47:27 UTC
Permalink
Post by Ulrich Maier
Post by Wolfgang Kynast
Außerdem wirkt sich das alles positiv auf das Bruttosozialprodukt aus.
Das bezweifle ich, denn es ist nicht wertschöpfend.
Vielleicht eine kurzfristige Steigerung - und dann?
Wenn ich häufiger zum Friseur gehe, steigt auch das BSP, aber
wertschöpfend ist das Haareschneiden auch nicht.

Detlef
U***@web.de
2017-11-09 18:30:55 UTC
Permalink
Moin,
Post by Detlef Meißner
Post by Ulrich Maier
Post by Wolfgang Kynast
Außerdem wirkt sich das alles positiv auf das Bruttosozialprodukt aus.
Das bezweifle ich, denn es ist nicht wertschöpfend.
Vielleicht eine kurzfristige Steigerung - und dann?
Wenn ich häufiger zum Friseur gehe, steigt auch das BSP, aber
wertschöpfend ist das Haareschneiden auch nicht.
Vielleicht sollte man es dann mit
Vergnügungssteuer belegen?

Gruß, ULF
Wolfgang Kynast
2017-11-08 16:41:25 UTC
Permalink
Post by Ulrich Maier
Post by Wolfgang Kynast
Außerdem wirkt sich das alles positiv auf das Bruttosozialprodukt aus.
Das bezweifle ich, denn es ist nicht wertschöpfend.
Aber sicher doch - die Damen und Herren Juristen kaufen davon
Konsumgüter und schon sind sie dabei:
https://de.wikipedia.org/wiki/Bruttonationaleinkommen
--
Schöne Grüße,
Wolfgang
Henning Koch
2017-11-09 00:19:03 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Kynast
Aber sicher doch - die Damen und Herren Juristen kaufen davon
wie müsste man diesen Satz denn ab dem 01.01.2019 rechtskonform
formulieren?
Wolfgang Schreiber
2017-11-09 06:31:13 UTC
Permalink
Post by Henning Koch
wie müsste man diesen Satz denn ab dem 01.01.2019 rechtskonform
formulieren?
Die Menschen Juristen...

VG
Wolfgang
Werner Holtfreter
2017-11-13 16:47:20 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Kynast
Post by Ulrich Maier
Post by Wolfgang Kynast
Außerdem wirkt sich das alles positiv auf das
Bruttosozialprodukt aus.
Das bezweifle ich, denn es ist nicht wertschöpfend.
Aber sicher doch - die Damen und Herren Juristen kaufen davon
https://de.wikipedia.org/wiki/Bruttonationaleinkommen
Konsumgüter, die derjenige weniger kaufen kann, der sich die
Rechtsvertretung kaufen muss! Die Höhe des Bruttonationaleinkommen
sagt nichts darüber aus, welche Teile dieses "Einkommens" unseren
Wohlstand erhöhen. Rechtsstreitigkeiten wie Streitigkeiten ganz
allgemein erhöhen den Wohlstand im Allgemeinen nicht.
--
Gruß Werner

www.presseportal.de/blaulicht/pm/110971/3762457
Detlef Meißner
2017-11-13 17:28:27 UTC
Permalink
Post by Werner Holtfreter
Post by Wolfgang Kynast
Post by Ulrich Maier
Post by Wolfgang Kynast
Außerdem wirkt sich das alles positiv auf das
Bruttosozialprodukt aus.
Das bezweifle ich, denn es ist nicht wertschöpfend.
Aber sicher doch - die Damen und Herren Juristen kaufen davon
https://de.wikipedia.org/wiki/Bruttonationaleinkommen
Konsumgüter, die derjenige weniger kaufen kann, der sich die
Rechtsvertretung kaufen muss!
... wenn er nicht rechtsschutzversichert ist.
Post by Werner Holtfreter
Die Höhe des Bruttonationaleinkommen
sagt nichts darüber aus, welche Teile dieses "Einkommens" unseren
Wohlstand erhöhen. Rechtsstreitigkeiten wie Streitigkeiten ganz
allgemein erhöhen den Wohlstand im Allgemeinen nicht.
Es könnten mehr Rechtsschutzversicherungen abgeschlossen werden. Zack,
BIP erhöht sich.
Ob das den Wohlstand erhöht, steht natürlich auf einem anderen Blatt.
Aber für den Wohlstand gibt es als Kriterium wohl nur das BIP, auch wenn
schon andere Berechnungsmodelle entwickelt werden.
https://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/bip-die-schwierige-kunst-den-wohlstand-zu-berechnen/3770076.html

http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/wie-misst-man-wohlstand-kritik-am-bruttoinlandsprodukt-bip-a-824877.html

Detlef
Werner Holtfreter
2017-11-13 22:46:09 UTC
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Post by Detlef Meißner
Post by Werner Holtfreter
Post by Wolfgang Kynast
Post by Ulrich Maier
Post by Wolfgang Kynast
Außerdem wirkt sich das alles positiv auf das
Bruttosozialprodukt aus.
Das bezweifle ich, denn es ist nicht wertschöpfend.
Aber sicher doch - die Damen und Herren Juristen kaufen davon
https://de.wikipedia.org/wiki/Bruttonationaleinkommen
Konsumgüter, die derjenige weniger kaufen kann, der sich die
Rechtsvertretung kaufen muss!
... wenn er nicht rechtsschutzversichert ist.
Auch die Rechtschutzversicherung will bezahlt werden, was im Mittel
sogar noch teurer ist, als wenn jeder seinen eigenen Rechtsstreit
bezahlt. Denn sonst könnte sie nicht existieren.

Solche Fragen klären sich am einfachsten, wenn man einmal das Geld
beiseite lässt. Dann wird schnell deutlich, welche Tätigkeiten den
Wohlstand einer Gesellschaft heben.
--
Gruß Werner
http://youtu.be/ByzwOBeKD-c
www.presseportal.de/blaulicht/pm/110971/3762457
U***@web.de
2017-11-14 11:23:38 UTC
Permalink
Moin,
Post by Werner Holtfreter
Post by Detlef Meißner
Post by Werner Holtfreter
Post by Wolfgang Kynast
Post by Ulrich Maier
Post by Wolfgang Kynast
Außerdem wirkt sich das alles positiv auf das
Bruttosozialprodukt aus.
Das bezweifle ich, denn es ist nicht wertschöpfend.
Aber sicher doch - die Damen und Herren Juristen kaufen davon
https://de.wikipedia.org/wiki/Bruttonationaleinkommen
Konsumgüter, die derjenige weniger kaufen kann, der sich die
Rechtsvertretung kaufen muss!
... wenn er nicht rechtsschutzversichert ist.
Auch die Rechtschutzversicherung will bezahlt werden, was im Mittel
sogar noch teurer ist, als wenn jeder seinen eigenen Rechtsstreit
bezahlt.
Klar. Denn viele - auch aussichtsreiche - Prozesse
würden gar nicht erst geführt.

Man könnte jetzt außer den Strafgerichten
die Gerichtsbarkeitzen abschaffen wollen,
da viele Transaktionskosten auslösend.

Bezweifle aber, daß das dem BSP und dem Wohlstand
auf Dauer guttäte.

Gruß, ULF
Hartmut Kraus
2017-11-14 15:25:36 UTC
Permalink
Post by Werner Holtfreter
Solche Fragen klären sich am einfachsten, wenn man einmal das Geld
beiseite lässt.
Nun, das machen wohl viele, aber sie lassen es nicht einfach beiseite,
sie schaffen es beiseite. 😉
--
http://www.hkraus.eu/
Michael 'Mithi' Cordes
2017-11-08 18:09:13 UTC
Permalink
Post by Ulrich Maier
Aber alles so radikal in 14 Monaten? Das
wäre sicher auch anders gegangen!
Stimmt. Die Bundesregierung hätte vor Jahren schon beginnen können zu
handeln, dann wäre Zeit genug geblieben. Aber man hat mal wieder
schlecht gearbeitet und wurde von Höherer Stelle zurecht gewiesen. Jetzt
pressiert es halt, selbstgemachte Leiden.


cya
Mithi
--
"Statt gegen die Anbieter kinderpornografischer Inhalte strafrechtlich
effektiv vorzugehen und die Inhalte ganz aus dem Netz zu entfernen,
greift die Bundesregierung wider besseres Wissen zu einer Maßnahme,
die wirkungslos ist" - Volker Beck - Die Grünen
Lothar Frings
2017-11-09 07:24:28 UTC
Permalink
Post by Ulrich Maier
Unglaublich! - Ich akzeptiere, dass das dritte Geschlecht
Berücksichtigung finden muss. Aber alles so radikal in 14 Monaten? Das
wäre sicher auch anders gegangen!
Sorry, aber was du akzeptierst, du Souverän,
interessiert keinen. Das BVerfG kann mit uns
machen, was es will, und macht das auch.
Wolfgang Kynast
2017-11-09 11:04:03 UTC
Permalink
Post by Lothar Frings
Post by Ulrich Maier
Unglaublich! - Ich akzeptiere, dass das dritte Geschlecht
Berücksichtigung finden muss. Aber alles so radikal in 14 Monaten? Das
wäre sicher auch anders gegangen!
Sorry, aber was du akzeptierst, du Souverän,
interessiert keinen. Das BVerfG kann mit uns
machen, was es will, und macht das auch.
Und das ist auch gut so. Gerade bei diesem Thema ist ja klar, was der
Pöbel^WSouverän dazu sagen würde.
Werner Holtfreter
2017-11-13 16:49:59 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Kynast
Post by Lothar Frings
Post by Ulrich Maier
Unglaublich! - Ich akzeptiere, dass das dritte Geschlecht
Berücksichtigung finden muss. Aber alles so radikal in 14
Monaten? Das wäre sicher auch anders gegangen!
Sorry, aber was du akzeptierst, du Souverän,
interessiert keinen. Das BVerfG kann mit uns
machen, was es will, und macht das auch.
Und das ist auch gut so. Gerade bei diesem Thema ist ja klar, was
der Pöbel^WSouverän dazu sagen würde.
Was sagst du denn dazu?
--
Gruß Werner
http://youtu.be/ByzwOBeKD-c
www.presseportal.de/blaulicht/pm/110971/3762457
Córneliusvar Hánsson
2017-11-09 08:11:52 UTC
Permalink
Post by Ulrich Maier
Unglaublich! - Ich akzeptiere, dass das dritte Geschlecht
Berücksichtigung finden muss.
Warum? Es betrifft ca. 0,1 % der Bevölkerung. Gibt es weltweit noch
ein Land mit so einem Gesetz? Muß jetzt jede Firma eine dritte
Toilette 'X' bauen? Darf ich jetzt als Mann jederzeit die
Damentoilette betreten? Sollte ich beschimpft werden, kann ich ja
anbieten, daß sie vor Ort meine Genitalien überprüfen kann. Und ich
die ihre. Man will ja sicher sein.

Wieder mal deutscher Schwachsinn!

Gruß Córneliusvar
Detlef Meißner
2017-11-09 08:27:37 UTC
Permalink
Post by Córneliusvar Hánsson
Post by Ulrich Maier
Unglaublich! - Ich akzeptiere, dass das dritte Geschlecht
Berücksichtigung finden muss.
Warum? Es betrifft ca. 0,1 % der Bevölkerung. Gibt es weltweit noch
ein Land mit so einem Gesetz? Muß jetzt jede Firma eine dritte
Toilette 'X' bauen?
Gibt es dafür bereits Ausstattungsregeln?

Detlef
Andreas Portz
2017-11-09 08:39:53 UTC
Permalink
Post by Detlef Meißner
Gibt es dafür bereits Ausstattungsregeln?
Die zugehörigen VDI Richtlinien werden (neben einer korrekten Anrede
beim persönlichen Gespräch - "Herr" / "Frau" / "Dame" führt sicherlich
zu Abmahnungen und/oder Schadenersatzprozessen) selbstverständlich
ebenfalls überarbeitet.


-Andreas, mal sehen, wann die ersten Klempner verurteilt werden
Detlef Meißner
2017-11-09 08:52:39 UTC
Permalink
Post by Andreas Portz
Post by Detlef Meißner
Gibt es dafür bereits Ausstattungsregeln?
Die zugehörigen VDI Richtlinien werden (neben einer korrekten Anrede
beim persönlichen Gespräch - "Herr" / "Frau" / "Dame" führt sicherlich
zu Abmahnungen und/oder Schadenersatzprozessen) selbstverständlich
ebenfalls überarbeitet.
-Andreas, mal sehen, wann die ersten Klempner verurteilt werden
Und sicherlich gibt es bereits Designer, die entsprechende
Sanitärobjekte kreieren.
Von Colani habe ich schon lang nichts mehr gehört.

Detlef
Lothar Frings
2017-11-09 09:04:55 UTC
Permalink
Post by Detlef Meißner
Post by Córneliusvar Hánsson
Post by Ulrich Maier
Unglaublich! - Ich akzeptiere, dass das dritte Geschlecht
Berücksichtigung finden muss.
Warum? Es betrifft ca. 0,1 % der Bevölkerung. Gibt es weltweit noch
ein Land mit so einem Gesetz? Muß jetzt jede Firma eine dritte
Toilette 'X' bauen?
Gibt es dafür bereits Ausstattungsregeln?
Bestimmt bald. Viel wichtiger: Wie erfüllt
man die *Person*-Quote? Es gibt Frauenquoten,
warum nicht auch welche für *Person*?
Bloß mit 0,1%? Woher nimmt man die Kandidat*?
Detlef Meißner
2017-11-09 11:23:10 UTC
Permalink
Post by Lothar Frings
Post by Detlef Meißner
Post by Córneliusvar Hánsson
Post by Ulrich Maier
Unglaublich! - Ich akzeptiere, dass das dritte Geschlecht
Berücksichtigung finden muss.
Warum? Es betrifft ca. 0,1 % der Bevölkerung. Gibt es weltweit noch
ein Land mit so einem Gesetz? Muß jetzt jede Firma eine dritte
Toilette 'X' bauen?
Gibt es dafür bereits Ausstattungsregeln?
Bestimmt bald. Viel wichtiger: Wie erfüllt
man die *Person*-Quote? Es gibt Frauenquoten,
warum nicht auch welche für *Person*?
Bloß mit 0,1%? Woher nimmt man die Kandidat*?
Das ist doch problemlos machbar.
Bei einer Frauenquote hat Mann ein Problem, er kann ja nicht so einfach
sein Geschlecht wechseln.
Gibt es dann aber eine X-Quote, dann sollst du mal sehen, wie schnell
die 0,1% in die Höhe schnellen.

Detlef
Dorothee Hermann
2017-11-09 15:42:22 UTC
Permalink
Post by Córneliusvar Hánsson
Ich akzeptiere, dass das dritte Geschlecht Berücksichtigung finden
muss.
Warum? Es betrifft ca. 0,1 % der Bevölkerung.
Wie kommst Du auf die Zahl?
Laut Schätzungen des Lesben- u. Schwulenverbandes leben etwa 100 000
|Intersexuelle in Deutschland. Das sind Personen, die mit körperlichen
|Merkmalen geboren werden, die von der Medizin als „geschlechtlich
|nicht eindeutig“ eingestuft werden. Ein Teil von ihnen betrachtet
|sich selbst als Mann oder als Frau. Viele tun genau dies aber eben
|nicht, sondern sehen sich als Menschen mit einer ganz eigenen
|geschlechtlichen Identität.
aus
http://www.fr.de/politik/intersexualitaet-das-recht-auf-ein-eigenes-geschlecht-a-1383457
Und wahrscheinlich wird gerade in diesem sensiblen Bereich die Zahl
höher sein.
Post by Córneliusvar Hánsson
Gibt es weltweit noch ein Land mit so einem Gesetz? Muß jetzt jede
Firma eine dritte Toilette 'X' bauen? Darf ich jetzt als Mann
jederzeit die Damentoilette betreten? Sollte ich beschimpft werden,
kann ich ja anbieten, daß sie vor Ort meine Genitalien überprüfen
kann. Und ich die ihre. Man will ja sicher sein.
Du hast das Thema nicht verstanden!

Und in einer d.s.recht.misc-NG wünschte ich mir ein wenig weniger Polemik.

Dorothee
--
http://dritte-option.de/
Diedrich Ehlerding
2017-11-09 18:34:46 UTC
Permalink
Post by Dorothee Hermann
Post by Córneliusvar Hánsson
Warum? Es betrifft ca. 0,1 % der Bevölkerung.
Wie kommst Du auf die Zahl?
Laut Schätzungen des Lesben- u. Schwulenverbandes leben etwa 100 000
Intersexuelle in Deutschland.
100000 sind, bezogen auf die ca 80 Millionen Einwohner,
0,125 %. Die Aussage "ca. 0,1 % der Bevölkerung" passt also ziemlich gut.
Post by Dorothee Hermann
Und wahrscheinlich wird gerade in diesem sensiblen Bereich die Zahl
höher sein
Darüber lässt sich trefflich spekulieren; der Schwulen- und
Lesbenverband ist allerdings selber ein Lobbyverein für Randgruppen. So
wie du eine höhere Zahl für "wahrscheinlich" hältst, halte ich es für
nicht unwahrscheinlich, dass dieser Verband eher großzügig geschätzt hat.
Detlef Meißner
2017-11-09 19:12:19 UTC
Permalink
Post by Diedrich Ehlerding
Post by Dorothee Hermann
Post by Córneliusvar Hánsson
Warum? Es betrifft ca. 0,1 % der Bevölkerung.
Wie kommst Du auf die Zahl?
Laut Schätzungen des Lesben- u. Schwulenverbandes leben etwa 100 000
Intersexuelle in Deutschland.
100000 sind, bezogen auf die ca 80 Millionen Einwohner,
0,125 %. Die Aussage "ca. 0,1 % der Bevölkerung" passt also ziemlich gut.
Post by Dorothee Hermann
Und wahrscheinlich wird gerade in diesem sensiblen Bereich die Zahl
höher sein
Darüber lässt sich trefflich spekulieren; der Schwulen- und
Lesbenverband ist allerdings selber ein Lobbyverein für Randgruppen. So
wie du eine höhere Zahl für "wahrscheinlich" hältst, halte ich es für
nicht unwahrscheinlich, dass dieser Verband eher großzügig geschätzt hat.
Wobei ich mich des Eindrucks nicht erwehren kann, dass dieser Verein die
Intersexuellen für seine Zwecke vereinbart.

Detlef
Detlef Meißner
2017-11-09 19:17:16 UTC
Permalink
Post by Detlef Meißner
Wobei ich mich des Eindrucks nicht erwehren kann, dass dieser Verein die
Intersexuellen für seine Zwecke vereinbart.
^^^^^^^^^^vereinnahmt
Detlef
Dorothee Hermann
2017-11-09 21:01:31 UTC
Permalink
Post by Detlef Meißner
Post by Diedrich Ehlerding
Post by Dorothee Hermann
Post by Córneliusvar Hánsson
Warum? Es betrifft ca. 0,1 % der Bevölkerung.
Wie kommst Du auf die Zahl?
Laut Schätzungen des Lesben- u. Schwulenverbandes leben etwa 100 000
Intersexuelle in Deutschland.
100000 sind, bezogen auf die ca 80 Millionen Einwohner,
0,125 %. Die Aussage "ca. 0,1 % der Bevölkerung" passt also ziemlich gut.
Post by Dorothee Hermann
Und wahrscheinlich wird gerade in diesem sensiblen Bereich die Zahl
höher sein
Darüber lässt sich trefflich spekulieren; der Schwulen- und
Lesbenverband ist allerdings selber ein Lobbyverein für Randgruppen. So
wie du eine höhere Zahl für "wahrscheinlich" hältst, halte ich es für
nicht unwahrscheinlich, dass dieser Verband eher großzügig geschätzt hat.
Wobei ich mich des Eindrucks nicht erwehren kann, dass dieser Verein die
Intersexuellen für seine Zwecke vereinbart.
Vereinbart oder vereinnahmt? Aber egal, ich denke, ich weiß ungefähr,
was Du meinst ('für seine Zwecke nutzt').

Da es keine 'Meldungen' gibt, sind sicher alle Zahlen geschätzt:
http://www.zeit.de/zeit-magazin/2017/25/geschlechtsidentitaet-mann-frau-heteronormativ-kampf
Und viele Diskussionen, Beiträge in den Medien, Äußerungen, usw., zeigen
alles: Unsicherheit, mit aller Macht Gleichmacherei, Gesinnungen, die
nicht soos weit von §175 entfernt sind, Ininformiertheit ins Lächerliche
ziehen.

Dorothee
http://www.zeit.de/zeit-magazin/2017/25/geschlechtsidentitaet-mann-frau-heteronormativ-kampf/seite-2
Helmut Richter
2017-11-09 21:08:42 UTC
Permalink
Post by Dorothee Hermann
Post by Córneliusvar Hánsson
Ich akzeptiere, dass das dritte Geschlecht Berücksichtigung finden
muss.
Warum? Es betrifft ca. 0,1 % der Bevölkerung.
Wie kommst Du auf die Zahl?
Laut Schätzungen des Lesben- u. Schwulenverbandes leben etwa 100 000
|Intersexuelle in Deutschland. Das sind Personen, die mit körperlichen
|Merkmalen geboren werden, die von der Medizin als „geschlechtlich
|nicht eindeutig“ eingestuft werden. Ein Teil von ihnen betrachtet
|sich selbst als Mann oder als Frau. Viele tun genau dies aber eben
|nicht, sondern sehen sich als Menschen mit einer ganz eigenen
|geschlechtlichen Identität.
aus
http://www.fr.de/politik/intersexualitaet-das-recht-auf-ein-eigenes-geschlecht-a-1383457
Und wahrscheinlich wird gerade in diesem sensiblen Bereich die Zahl
höher sein.
Ich verstehe das Problem auch nicht. Das Problem, dass für jede Person M
oder F festgelegt werden muss, was für manche Personen sicher unangenehm
ist, wenn sie sich darin nicht wiederfinden, war schon bisher
berücksichtigt worden: man kann die Geschlechtsangabe auch fortlassen,
wenn die möglichen Antworten nicht passen. So wie ein Unverheirateter
auf einem Formular das Datum seiner Eheschließung fortlassen kann, weil
die Frage nicht passt. Wer ist da diskriminiert?

Statt dieses Urteils hätte es einer Beantwortung der Fragen bedurft, die
sich nach dem bisherigen Gesetz schon gestellt haben. (Vielleicht sind
einige davon schon durch Gesetz oder Verordnung beantwortet -- das weiß
ich nicht.)

1. Wer legt fest, was eingetragen werden soll (M, F oder nichts); wer
kann es nach welchen Kriterien ändern lassen? Kann man den zunächst
fehlenden Eintrag später nachtragen?

2. Steht es einem Intersexuellen frei, nach seiner Wahl auch M oder F
eintragen zu lassen oder einen bisherigen Eintrag zu löschen?

3. Kann eine Person, die nach hinreichenden Kriterien M oder F
eingetragen bekommen hat, diesen Eintrag löschen oder ändern lassen
(vielleicht für Transgender interessant)?

4. Soweit Menschen aufgrund ihres Geschlechts bevorzugt oder
benachteiligt werden (z.B. durch Quotenregelungen), wie wirkt sich eine
Änderung darauf aus? (Die Frage wird oft in polemischer Absicht
gestellt, kann aber auch ernsthaft diskutiert werden.)

5. Gibt es eine allgemein akzepzierte Anrede für Intersexuelle ("sehr
geehrte/r/s Herr/Frau/Person/Mensch ...", die im Behördenverkehr zu
benutzen ist? Kann der Intersexuelle darauf für seine Person Einfluss
nehmen?

usw. usw.

Statt diese Fragen zu lösen, deren praktische Relevanz für die
Betroffenen ich für hoch halte, löst man das Problem, dass
Intersexualität zwar schon bisher registriert wird, nämlich durch das
Fehlen einer Geschlechtsbezeichnung, dass dieses Fehlen jedoch nicht
hinreichend "positiv" sei. Na ja.

Und die neue Regelung hat ja auf jeden Fall das Potential für weitere
Klagen. Ist es nicht diskriminierend, alle Intersexuellen,
Transsexuellen, Hermaphroditen , ... über einen Kamm zu scheren, statt
jedem einen für ihn passenden Eintrag zuzugestehen? Da fand ich die
bisherige Regelung weiser, auf die Diskriminierung nach Gründen für die
Ablehnung des M/F-Schemas zu verzichten.
Post by Dorothee Hermann
Post by Córneliusvar Hánsson
Gibt es weltweit noch ein Land mit so einem Gesetz?
Weiß nicht. Interessant wäre zu wissen, wie die Grenzer in Saudi-Arabien
oder dem Iran einen Menschen behandeln, in dessen Pass ein I statt M
oder F prangt. Vielleicht wird dieser Mensch dann *deswegen* diskriminiert.

Mir kommt das Ganze noch zu wenig durchdacht vor, und ich habe die --
für mich nicht beweisbare -- Sorge, dass Verbandsvertreter und
Berufsbetroffene auf dem Rücken der tatsächlich Betroffenen, von denen
die meisten wohl möglichst wenig Aufhebens um ihre Identität machen
wollen (was nicht dasselbe ist wie Verstecken), ihre eigenen Interessen
vertreten.
--
Helmut Richter
Córneliusvar Hánsson
2017-11-10 08:04:40 UTC
Permalink
Guten Morgen liebe Dorothee ;-)
Post by Dorothee Hermann
Du hast das Thema nicht verstanden!
Ich habe das Bundesgrundgesetzgericht nicht verstanden. Mein
gefühltes Geschlecht ist 'M'. Ich vermute mal, daß du eindeutig 'F'
zuzuordnen bist. Da will jetzt ein Urteil regeln, daß wahlfrei und
unabhängig von den äußeren Geschlechtsmerkmalen, sich jeder
indifferent und variabel einordnen kann. Einführung der Beliebigkeit,
wie es gerade paßt.

Hat dir schon mal ein Man ans Knie gefaßt? Nein? Dann frag dich
warum. Jede Frau, die etwas auf sich hält, demonstriert derzeit
(#Metoo) wie unwiderstehlich sie ist. Gestern habe ich kurz mal bei
Maischberger reingeschaut. Keine der anwesenden Damen macht auf mich
den Eindruck, daß sie Gefahr läuft, sexuell belästigt zu werden. Wie
ich erfahren habe, kann bereits ein Blick als sexuelle Belästigung
empfunden werden. Also immer mit gesenkten Blick herumlaufen. Nie mit
einer Frau gemeinsam im Fahrstuhl, oder im Taxi (Brüderle).

Der Gesetzgeber ist gefordert: Burkapflicht für alle Frauen, zur
Abschaffung sexueller Belästigung durch Blicke.
Post by Dorothee Hermann
Und in einer d.s.recht.misc-NG wünschte ich mir ein wenig weniger Polemik.
Wie anders soll diese deutsche Albernheit kommentiert werden?
'Ehe für alle' ist ein weiteres Beispiel.

Córneliusvar
Lothar Frings
2017-11-10 08:16:41 UTC
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Post by Dorothee Hermann
Post by Córneliusvar Hánsson
Ich akzeptiere, dass das dritte Geschlecht Berücksichtigung finden
muss.
Warum? Es betrifft ca. 0,1 % der Bevölkerung.
Wie kommst Du auf die Zahl?
Laut Schätzungen des Lesben- u. Schwulenverbandes leben etwa 100 000
|Intersexuelle in Deutschland.
Mathe schwach, oder? Ist es wirklich
so schwer, "100000/80000000*100" in
Google einzutippen?
Dorothee Hermann
2017-11-09 21:01:10 UTC
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Post by Córneliusvar Hánsson
Gibt es weltweit noch ein Land mit so einem Gesetz?
Ich hab etwas zu deiner Frage gefunden:
"In Australien gibt es bereits seit 2003 den Geschlechtseintrag „X“.
Anfangs war der Eintrag noch von der biologischen
Geschlechter-Uneindeutigkeit ab, seit 2013 steht er jedoch als
selbstbestimmte Wahl frei.
In Indien ist seit 2014 das dritte Geschlecht rechtlich anerkannt,
in Kanada ist seit August dieses Jahres der Eintrag „X“ auch in
Pässen gültig.
Ebenso in Kolumbien, Argentinien, Malta, Bangladesch, Nepal, Pakistan,
Neuseeland und Dänemark.
Anders als in Australien gilt das Recht auf das „dritte Geschlecht“ in
Deutschland nur für diejenigen, die biologisch nicht einem Geschlecht
zuzuordnen sind – nicht für diejenigen, die sich aus
kulturell-identitätspolitischen Gründen keinem Geschlecht zuordnen
wollen, obwohl sie biologisch eindeutig einzuordnen sind"
aus
https://www.cicero.de/innenpolitik/drittes-geschlecht-mannlein-weiblein

Dorothee
Córneliusvar Hánsson
2017-11-10 08:19:27 UTC
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Post by Dorothee Hermann
"In Australien gibt es bereits seit 2003 den Geschlechtseintrag „X“.
Anfangs war der Eintrag noch von der biologischen
Geschlechter-Uneindeutigkeit ab, seit 2013 steht er jedoch als
selbstbestimmte Wahl frei.
In Indien ist seit 2014 das dritte Geschlecht rechtlich anerkannt,
in Kanada ist seit August dieses Jahres der Eintrag „X“ auch in
Pässen gültig.
Ebenso in Kolumbien, Argentinien, Malta, Bangladesch, Nepal, Pakistan,
Neuseeland und Dänemark.
Schwer zu glauben. Besonders nicht in Macho-Ländern!
Post by Dorothee Hermann
Anders als in Australien gilt das Recht auf das „dritte Geschlecht“ in
Deutschland nur für diejenigen, die biologisch nicht einem Geschlecht
zuzuordnen sind
Ich dachte, "im falschen Körper zu leben" sei eine gefühlte Sache,
die der Kandidat nur selbst entscheiden kann.

Córneliusvar
Stefan+ (Stefan Froehlich)
2017-11-10 11:54:40 UTC
Permalink
Post by Córneliusvar Hánsson
Post by Dorothee Hermann
Anders als in Australien gilt das Recht auf das „dritte Geschlecht“ in
Deutschland nur für diejenigen, die biologisch nicht einem Geschlecht
zuzuordnen sind
Ich dachte, "im falschen Körper zu leben" sei eine gefühlte Sache,
die der Kandidat nur selbst entscheiden kann.
Du möchtest Dich über den Unterschied zwischen Inter- und Transsexualität
schlau machen. Diese Differenzierung erfolgt nicht, um mehr Fremdworte
verwenden zu können.

Servus,
Stefan
--
http://kontaktinser.at/ - die kostenlose Kontaktboerse fuer Oesterreich
Offizieller Erstbesucher(TM) von mmeike

Stefan - anarchistisch, mehr als man ersehnt.
(Sloganizer)
Detlef Meißner
2017-11-10 12:20:58 UTC
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Post by Stefan+ (Stefan Froehlich)
Post by Córneliusvar Hánsson
Post by Dorothee Hermann
Anders als in Australien gilt das Recht auf das „dritte Geschlecht“ in
Deutschland nur für diejenigen, die biologisch nicht einem Geschlecht
zuzuordnen sind
Ich dachte, "im falschen Körper zu leben" sei eine gefühlte Sache,
die der Kandidat nur selbst entscheiden kann.
Du möchtest Dich über den Unterschied zwischen Inter- und Transsexualität
schlau machen. Diese Differenzierung erfolgt nicht, um mehr Fremdworte
verwenden zu können.
Diesen Unterschied möchten aber manche "Vereine" nicht ganz so eng sehen.

Detlef
Dorothee Hermann
2017-11-09 15:42:18 UTC
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Post by Ulrich Maier
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/bvg17-095.html;jsessionid=4B128071525928FC80D2AA7A3486A2D0.1_cid361
|Die Regelungen des Personenstandsrechts sind mit den grundgesetzlichen
|Anforderungen insoweit nicht vereinbar, als § 22 Abs. 3
|Personenstandsgesetz (PStG) neben dem Eintrag „weiblich“ oder
|„männlich“ keine dritte Möglichkeit bietet, ein Geschlecht positiv
|eintragen zu lassen. Dies hat der Erste Senat des
|Bundesverfassungsgerichts mit heute veröffentlichtem Beschluss
|entschieden. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 in
|Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) schützt auch die geschlechtliche
|Identität derjenigen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch
|dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen.
|Darüber hinaus verstößt das geltende Personenstandsrecht auch gegen
|das Diskriminierungsverbot (Art. 3 Abs. 3 GG), soweit die Eintragung
|eines anderen Geschlechts als „männlich“ o. „weiblich“ ausgeschlossen
|wird. Der Gesetzgeber hat bis zum 31. Dezember 2018 eine Neuregelung
|zu schaffen. Gerichte und Verwaltungsbehörden dürfen die betreffenden
|Normen nicht mehr anwenden, soweit sie für Personen, deren
|Geschlechtsentwicklung gegenüber einer weiblichen oder männlichen
|Geschlechtsentwicklung Varianten aufweist und die sich deswegen
|dauerhaft weder dem männlichen, noch dem weiblichen Geschlecht
|zuordnen, eine Pflicht zur Angabe des Geschlechts begründen.
Zitatende.
Post by Ulrich Maier
In nur 14 Monaten müssen nicht nur alle betroffenen Norman (dazu gehört
z. B. auch das Eherecht!) angepasst werden.
"Angewendet" - um genau zu sein.
Und "Eherecht" steht da nicht.
Post by Ulrich Maier
Ich denke auch an die Software für alle Verzeichnisse, Register,
Versicherungen, Steuererklärungen, Merkblätter...
Wer soll in nur 14 Monaten die ganzen Programme finden, ändern
(inkl. dem Schreiben der Spezifikationen), testen, ausrollen...?
tausende Anwendungen, Programmierteams, Behörden, Versicherungen,
nun mit eigenen Ideen, Konzepten und Lösungen loslegen werden.
Wie war noch gleich die (unzureichende) Bezeichnung/Eintragung seit 2013?
Spätestens seit damals gibt es Diskussionen, Bewegungen, etc., dass
man diesem betroffenen Personenkreis, den man nicht einem Geschlecht
zuordnen kann, nicht gerecht wird.
Und über die Auswirkungen für ca. 500 Neugeborene in jedem Jahr?
Post by Ulrich Maier
Unglaublich! - Ich akzeptiere, dass das dritte Geschlecht
Berücksichtigung finden muss. Aber alles so radikal in 14 Monaten? Das
wäre sicher auch anders gegangen!
Wie denn?
Diesen Personenkreis gibt es doch nicht erst seit /Jetzt/!

Zur Information ein bisschen Text:
http://dritte-option.de/
http://dritte-option.de/ueber-uns/


Dorothee
Gerd Schweizer
2017-11-09 16:18:19 UTC
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Post by Ulrich Maier
Unglaublich! - Ich akzeptiere, dass das dritte Geschlecht
Berücksichtigung finden muss. Aber alles so radikal in 14 Monaten? Das
wäre sicher auch anders gegangen!
Du akzeptierst das dritte Geschlecht? Kannst Du es dann bitte für mich
definieren?
Wenn ich es richtig mitbekommen habe kann man der zeit entweder männlich
oder weiblich ankreuzen. Herrscht dann nicht schon Klarheit, wenn keines
angekreuzt ist? Es sind ja auch nicht alle Betroffenen gleich.
Wurden eigentlich diejenigen dazu befragt, die ihre Nichtzuordenbarkeit
lieber für sich behalten würden?
Wo taucht das Ergebnis diese politischen BVG Urteils überhaupt auf?
--
Liebe Grüße, Gerd
Satelliten FAQ, DVB-T, Katzen, Mopped, Garten, Heimwerken:
http://www.satgerd.de/
Stefan Schmitz
2017-11-09 21:33:30 UTC
Permalink
Post by Ulrich Maier
Die Regelungen des Personenstandsrechts sind mit den grundgesetzlichen
Anforderungen insoweit nicht vereinbar, als § 22 Abs. 3
Personenstandsgesetz (PStG) neben dem Eintrag „weiblich“ oder „männlich“
keine dritte Möglichkeit bietet, ein Geschlecht positiv eintragen zu
lassen...
Der Gesetzgeber hat bis zum 31. Dezember 2018 eine Neuregelung zu
schaffen. Gerichte und Verwaltungsbehörden dürfen die betreffenden
Normen nicht mehr anwenden, soweit sie für Personen, deren
Geschlechtsentwicklung gegenüber einer weiblichen oder männlichen
Geschlechtsentwicklung Varianten aufweist und die sich deswegen
dauerhaft weder dem männlichen, noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen,
eine Pflicht zur Angabe des Geschlechts begründen.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/bvg17-095.html;jsessionid=4B128071525928FC80D2AA7A3486A2D0.1_cid361
---
In nur 14 Monaten müssen nicht nur alle betroffenen Norman (dazu gehört
z. B. auch das Eherecht!) angepasst werden. Ich denke auch an die
Software für alle Verzeichnisse, Register, Versicherungen,
Steuererklärungen, Merkblätter... Und da reicht es nicht nur, dem M und
F ein X hinzuzufügen. Man denke nur an Abfragen wie "IF NOT "M"
THEN...", die dann nicht mehr funktionieren. Wer soll in nur 14 Monaten
die ganzen Programme finden, ändern (inkl. dem Schreiben der
Spezifikationen), testen, ausrollen...? tausende Anwendungen,
Programmierteams, Behörden, Versicherungen, die nun mit eigenen Ideen,
Konzepten und Lösungen loslegen werden.
Angepasst werden muss nur § 22 III PStG, um die Eintragungsmöglichkeiten
grundgesetzkonform zu gestalten.

Folgeänderungen, die sich aus den geänderten Registereintragungen ergeben,
sind nicht gefordert. Das BVerfG hat nicht bemängelt, dass man im Rechtsverkehr
als entweder Mann oder Frau bezeichnet wird, sondern nur, dass die Eintragung
beim Standesamt nicht zur Identität der Betroffenen passen darf.
Ulrich Maier
2017-11-09 22:48:50 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Angepasst werden muss nur § 22 III PStG, um die Eintragungsmöglichkeiten
grundgesetzkonform zu gestalten.
Folgeänderungen, die sich aus den geänderten Registereintragungen ergeben,
sind nicht gefordert. Das BVerfG hat nicht bemängelt, dass man im Rechtsverkehr
als entweder Mann oder Frau bezeichnet wird, sondern nur, dass die Eintragung
beim Standesamt nicht zur Identität der Betroffenen passen darf.
OK, aber auch wenn es so ist, dürften alle Normen, in denen von Männern
oder Frauen die Rede ist, Anpassungsbedarf haben.

Die Suche "mann" site:dejure.org/gesetze/ ergab 862 Hits.
Die Suche "mann" -frau site:dejure.org/gesetze/ immer noch 180 Hits.

Ich gebe zu: Fast alles Familienrecht.

Aber:

Art. 3 II GG: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt."
Art. 12a I GG: "Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an
zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem
Zivilschutzverband verpflichtet werden."
Art. 12a IV GG: "(4) Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an zivilen
Dienstleistungen im zivilen Sanitäts- und Heilwesen sowie in der
ortsfesten militärischen Lazarettorganisation nicht auf freiwilliger
Grundlage gedeckt werden, so können Frauen vom vollendeten achtzehnten
bis zum vollendeten fünfundfünfzigsten Lebensjahr durch Gesetz oder auf
Grund eines Gesetzes zu derartigen Dienstleistungen herangezogen werden"


U.
Stefan Schmitz
2017-11-11 21:21:16 UTC
Permalink
Post by Ulrich Maier
Art. 3 II GG: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt."
Ist verfassungskonform so auszulegen, dass auch Intersexuelle
gleichberechtigt sind.
Post by Ulrich Maier
Art. 12a I GG: "Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an
zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem
Zivilschutzverband verpflichtet werden."
Also nicht Intersexuelle.
Post by Ulrich Maier
Art. 12a IV GG: "(4) Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an zivilen
Dienstleistungen im zivilen Sanitäts- und Heilwesen sowie in der
ortsfesten militärischen Lazarettorganisation nicht auf freiwilliger
Grundlage gedeckt werden, so können Frauen vom vollendeten achtzehnten
bis zum vollendeten fünfundfünfzigsten Lebensjahr durch Gesetz oder auf
Grund eines Gesetzes zu derartigen Dienstleistungen herangezogen werden"
Es könnte sich jemand diskriminiert fühlen, wenn Intersexuelle von keinem
der beiden Absätze erfasst werden.
Sollte also mal der Verteidigungsfall eintreten und eine
zwangsverpflichtete Frau vors Verfassungsgericht ziehen, wird es wohl
darauf hinauslaufen, dass Absatz 4 für alle gilt, die nicht von Absatz 1
erfasst sind.

Und alle anderen Unklarheiten, die ein drittes Geschlecht in Gesetzestexten
erzeugt, lassen sich durch verfassungskonforme Auslegung beseitigen. Sollte
das doch nicht möglich sein, muss halt noch mal das BVerfG entscheiden.
Ulrich Maier
2017-11-11 23:45:26 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Post by Ulrich Maier
Art. 3 II GG: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt."
Ist verfassungskonform so auszulegen, dass auch Intersexuelle
gleichberechtigt sind.
Eine abschließende Aufzählung "auszulegen", bereitet mir Bauchschmerzen.
Aber ich bin kein Jurist, und es gibt auch noch größere Klöpse in
unseren Normen.

Allerdings würde es mir als Intersexueller krass aufstoßen, wenn eines
meiner wichtigsten Grundrechte mir nur über eine "Auslegung" zugebilligt
werden kann. Wenn es schon verfassungswidrig ist, dass bei
Intersexuellen derzeit der Eintrag „weiblich“ und „männlich“ leer
gelassen werden muss und die Möglichkeit zu einem positiven Eintrag
fehlt, müsste die Formulierung in Art. 3 II GG angesichts seiner
Bedeutung ja wohl erst recht zu bemängeln sein.

Ulrich
Thorsten Klein
2017-11-12 00:58:58 UTC
Permalink
Post by Ulrich Maier
Unglaublich! - Ich akzeptiere, dass das dritte Geschlecht
Berücksichtigung finden muss. Aber alles so radikal in 14 Monaten? Das
wäre sicher auch anders gegangen!
Ich wäre auch dafür, das Geburtsdatum aus dem Pass zu streichen. Würde
Leuten ohne Geburtstag helfen...
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