Ulrich Maier
2017-11-08 12:52:58 UTC
Die Regelungen des Personenstandsrechts sind mit den grundgesetzlichen
Anforderungen insoweit nicht vereinbar, als § 22 Abs. 3
Personenstandsgesetz (PStG) neben dem Eintrag „weiblich“ oder „männlich“
keine dritte Möglichkeit bietet, ein Geschlecht positiv eintragen zu
lassen...
Der Gesetzgeber hat bis zum 31. Dezember 2018 eine Neuregelung zu
schaffen. Gerichte und Verwaltungsbehörden dürfen die betreffenden
Normen nicht mehr anwenden, soweit sie für Personen, deren
Geschlechtsentwicklung gegenüber einer weiblichen oder männlichen
Geschlechtsentwicklung Varianten aufweist und die sich deswegen
dauerhaft weder dem männlichen, noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen,
eine Pflicht zur Angabe des Geschlechts begründen.
Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/bvg17-095.html;jsessionid=4B128071525928FC80D2AA7A3486A2D0.1_cid361
---
In nur 14 Monaten müssen nicht nur alle betroffenen Norman (dazu gehört
z. B. auch das Eherecht!) angepasst werden. Ich denke auch an die
Software für alle Verzeichnisse, Register, Versicherungen,
Steuererklärungen, Merkblätter... Und da reicht es nicht nur, dem M und
F ein X hinzuzufügen. Man denke nur an Abfragen wie "IF NOT "M"
THEN...", die dann nicht mehr funktionieren. Wer soll in nur 14 Monaten
die ganzen Programme finden, ändern (inkl. dem Schreiben der
Spezifikationen), testen, ausrollen...? tausende Anwendungen,
Programmierteams, Behörden, Versicherungen, die nun mit eigenen Ideen,
Konzepten und Lösungen loslegen werden.
Unglaublich! - Ich akzeptiere, dass das dritte Geschlecht
Berücksichtigung finden muss. Aber alles so radikal in 14 Monaten? Das
wäre sicher auch anders gegangen!
Ulrich
Anforderungen insoweit nicht vereinbar, als § 22 Abs. 3
Personenstandsgesetz (PStG) neben dem Eintrag „weiblich“ oder „männlich“
keine dritte Möglichkeit bietet, ein Geschlecht positiv eintragen zu
lassen...
Der Gesetzgeber hat bis zum 31. Dezember 2018 eine Neuregelung zu
schaffen. Gerichte und Verwaltungsbehörden dürfen die betreffenden
Normen nicht mehr anwenden, soweit sie für Personen, deren
Geschlechtsentwicklung gegenüber einer weiblichen oder männlichen
Geschlechtsentwicklung Varianten aufweist und die sich deswegen
dauerhaft weder dem männlichen, noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen,
eine Pflicht zur Angabe des Geschlechts begründen.
Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/bvg17-095.html;jsessionid=4B128071525928FC80D2AA7A3486A2D0.1_cid361
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In nur 14 Monaten müssen nicht nur alle betroffenen Norman (dazu gehört
z. B. auch das Eherecht!) angepasst werden. Ich denke auch an die
Software für alle Verzeichnisse, Register, Versicherungen,
Steuererklärungen, Merkblätter... Und da reicht es nicht nur, dem M und
F ein X hinzuzufügen. Man denke nur an Abfragen wie "IF NOT "M"
THEN...", die dann nicht mehr funktionieren. Wer soll in nur 14 Monaten
die ganzen Programme finden, ändern (inkl. dem Schreiben der
Spezifikationen), testen, ausrollen...? tausende Anwendungen,
Programmierteams, Behörden, Versicherungen, die nun mit eigenen Ideen,
Konzepten und Lösungen loslegen werden.
Unglaublich! - Ich akzeptiere, dass das dritte Geschlecht
Berücksichtigung finden muss. Aber alles so radikal in 14 Monaten? Das
wäre sicher auch anders gegangen!
Ulrich