Markus Lesch
2016-11-28 20:55:49 UTC
(hatte schon in de.sci.electronics gepostet, hier bin ich wohl richtiger)
Hallo Gemeinde,
Szenario in Mietwohnung:
Von Unterverteilung betr. Licht/Steckdosen geht es in den ersten Raum,
dann in den zweiten, letztendlich in den dritten, alles mit einer
Sicherung/Leitung (nicht aufteilbar).
Alles läuft mit klassischer Nullung an jeder Steckdose.
Im letzten Raum wurde durch einen stillgelegten Kamin eine Leitung (für
Waschmaschine) in den Keller nachträglich (!) gelegt, damit der
Verbrauch über den Zähler der entsprechenden Wohnung läuft.
Elektriker (Meisterbetrieb) hat damals scheinbar festgestellt, dass
klassische Nullung in der Wohnung vorhanden ist und im Keller den PE
"besorgt", sprich L & N aus der Wohnung und PE aus der Keller-UV
(wenn ich mich recht entsinne, nicht zulässig einen Kreis mit
klassischer Nullung überhaupt zu erweitern?!).
Letztens beim Ausbau einer Dose in der Wohnung bemerkt, dass scheinbar
nicht nur die Steckdose der Waschmaschine im Keller mit dem PE des
Kellers nachversorgt wurde, sondern auch "rückwärts" wieder in die
Wohnung geführt wird, sprich PE der abgehenden Wohnungs-Leitung im
Keller mit aufgeklemmt wurde (in der Wohnung selbst aber nicht aufgelegt).
Was spricht dagegen im letzten Raum der Wohnung die Nullung zu entfernen
und den PE aus dem Keller mit zu nutzen?
Alte Ader "rot" ist im letzten Raum in allen Dosen vorhanden, aber nicht
aufgelegt (da noch die Nullung besteht), im Übergang zum mittleren Raum
fehlt die dritte Ader, würde somit also nicht weitergeführt und bliebe
auf den letzten Raum beschränkt.
Die vorhandene Verdrahtung macht mir Bauchschmerzen, doch renoviert
werden soll nicht; der Vermieter sieht aufgrund des Bestandsschutzes
auch keine Veranlassung dazu die Elektrik zu erneuern, obwohl die
nachgestrickte Leitung durch den Kamin bekannt ist.
Durch die VDE ist kaum ein Durchblicken, was das angeht und die Lehrzeit
ist schon lange her.
In der Unterverteilung der Wohnung, sowie auch der des Allgemeinstroms
(u.a. Keller) sind N & PE getrennt ausgeführt, weitere "Prüfung"
aufgrund Verplombung des HA logischerweise nicht möglich.
Potentialausgleich/Erder nicht ersichtlich, außer dass ankommende
Wasserleitung nach dem Leitungsverlauf am HA scheinbar Erde hat.
Finger weg oder "ist besser als die klassische Nullung"?
Wie ist der Bestandsschutz auszulegen? Die ollen, wackeligen
Dosenklemmen sollen gg. Wago getauscht werden (natürlich wird neu
abgesetzt) und die teils unsichern Steckdosen & Schalter sollen gg. neu
ersetzt werden, gleicher Typ ist ja nicht mehr möglich.
Hallo Gemeinde,
Szenario in Mietwohnung:
Von Unterverteilung betr. Licht/Steckdosen geht es in den ersten Raum,
dann in den zweiten, letztendlich in den dritten, alles mit einer
Sicherung/Leitung (nicht aufteilbar).
Alles läuft mit klassischer Nullung an jeder Steckdose.
Im letzten Raum wurde durch einen stillgelegten Kamin eine Leitung (für
Waschmaschine) in den Keller nachträglich (!) gelegt, damit der
Verbrauch über den Zähler der entsprechenden Wohnung läuft.
Elektriker (Meisterbetrieb) hat damals scheinbar festgestellt, dass
klassische Nullung in der Wohnung vorhanden ist und im Keller den PE
"besorgt", sprich L & N aus der Wohnung und PE aus der Keller-UV
(wenn ich mich recht entsinne, nicht zulässig einen Kreis mit
klassischer Nullung überhaupt zu erweitern?!).
Letztens beim Ausbau einer Dose in der Wohnung bemerkt, dass scheinbar
nicht nur die Steckdose der Waschmaschine im Keller mit dem PE des
Kellers nachversorgt wurde, sondern auch "rückwärts" wieder in die
Wohnung geführt wird, sprich PE der abgehenden Wohnungs-Leitung im
Keller mit aufgeklemmt wurde (in der Wohnung selbst aber nicht aufgelegt).
Was spricht dagegen im letzten Raum der Wohnung die Nullung zu entfernen
und den PE aus dem Keller mit zu nutzen?
Alte Ader "rot" ist im letzten Raum in allen Dosen vorhanden, aber nicht
aufgelegt (da noch die Nullung besteht), im Übergang zum mittleren Raum
fehlt die dritte Ader, würde somit also nicht weitergeführt und bliebe
auf den letzten Raum beschränkt.
Die vorhandene Verdrahtung macht mir Bauchschmerzen, doch renoviert
werden soll nicht; der Vermieter sieht aufgrund des Bestandsschutzes
auch keine Veranlassung dazu die Elektrik zu erneuern, obwohl die
nachgestrickte Leitung durch den Kamin bekannt ist.
Durch die VDE ist kaum ein Durchblicken, was das angeht und die Lehrzeit
ist schon lange her.
In der Unterverteilung der Wohnung, sowie auch der des Allgemeinstroms
(u.a. Keller) sind N & PE getrennt ausgeführt, weitere "Prüfung"
aufgrund Verplombung des HA logischerweise nicht möglich.
Potentialausgleich/Erder nicht ersichtlich, außer dass ankommende
Wasserleitung nach dem Leitungsverlauf am HA scheinbar Erde hat.
Finger weg oder "ist besser als die klassische Nullung"?
Wie ist der Bestandsschutz auszulegen? Die ollen, wackeligen
Dosenklemmen sollen gg. Wago getauscht werden (natürlich wird neu
abgesetzt) und die teils unsichern Steckdosen & Schalter sollen gg. neu
ersetzt werden, gleicher Typ ist ja nicht mehr möglich.