Post by Carl-Eric MenzelPost by Tom BergerPost by Carl-Eric Menzelwenigstens halbwegs höflich. Die GEZ zeichnet sich nicht gerade durch
Freundlichkeit aus, wenn man den ersten Brief, wie von dir hier
Ähm. Einer von uns beiden mißversteht den anderen gerade ganz gewaltig. Mag
sein, daß ich das bin. Aber du schreibst doch da, daß die GEZ-Schreiben
"einfach zusammen mit aller anderer Werbung" weggeschmissen werden sollten.
Nichts anderes habe ich auch in meinem Posting geschrieben. Oder was
verstehe ich gerade falsch?
Wie Du oben in dem von Dir selbst zitierten Text nachlesen kannst, hast Du
eben doch etwas anderes geschrieben. Ich habe niemals geschrieben, man
solle den "ersten Brief" wegwerfen. Vielmehr habe ich gesagt, man solle
einmal antworten, und danach alle weiteren Briefe ignorieren, solange sich
an den gebührenrelevanten Verhältnissen im Haushalt nichts ändert.
Post by Carl-Eric MenzelLetzteres. Das ist vermutlich rechtens, aber IMO ziemlich unseriös, und nun
wahrlich nicht geeignet, der GEZ gegenüber Vertrauen zu bilden.
Die GEZ ist nicht an Vertrauen interessiert, sondern daran, dass sich
Schwarzseher anmelden. Wie ich schon sagte: sie scheint mit dieser Methode
mehr Erfolg zu haben als auf die freundliche Tour. Und da Du nun selbst
bestätigst, dass die GEZ in ihren Anschreiben keine falschen Tatsachen
behauptet, können wir das jetzt ad acta legen und zur Tagesordnung
übergehen, denn hier ist eine juristische NG und keine, in der Benimmfragen
von Behörden oder behördenähnlichen Institutionen diskutiert werden.
Post by Carl-Eric MenzelPost by Tom BergerDas ist falsch und muss heissen: der Zweck heiligt nicht JEDES Mittel. Da
die Anschreiben niemandem schaden, dafür aber der Allgemeinheit nützen,
sind sie IMO durch den Zweck gerechtfertigt. Konkret aber kann ich das erst
sagen, wenn ich so ein Anschreiben im Wortlaut vor mir habe.
Mit nahezu der gleichen Begründung kannst du jede Form von Spam
rechtfertigen. Die poplige einzelne Nachricht schadet auch niemandem.
Stimmt. Sie schadet aber der Allgemeinheit. Die GEZ-Anschreiben nützen der
Allgemeinheit.
Post by Carl-Eric MenzelWie du schon anderswo schriebst, klopft die GEZ scheinbar regelmäßig ihre
Datenbanken ab um diese Briefe zu verschicken. Auch dafür hat sie
vermutlich irgendeine rechtliche Sonderbefugnis bekommen. Aber es verstößt
IMO massiv gegen jegliche Datenschutzgedanken. Und diese Bürgerprofile dann
auch noch an mehr oder weniger auf eigene Faust agierende Kontrolleure
weiterzugeben gefällt mir schon gleich gar nicht.
Diese Kontrolleure werden nach meinen Kenntnissen überaus streng
kontrolliert. Bei denen tauchen sogar unangemeldet Datenschützer in den
Privathäusern auf und prüfen, wie die Unterlagen gelagert werden.
Allerdings werden die Landesrundfunkanstalten nicht überall gleichermaßen
kontrolliert. In Hessen hat der HR (die Kontrolleure sind an die
Landesrundfunkanstalt gebunden und nicht an die GEZ) interne
Datenschutzbeauftragte und steht zusätzlich unter ständiger Aufsicht des
Landesdatenschutzamts. Der Leiter der Gebührenabteilung des HR, den ich zu
dem Thema interviewt habe, berichtete sichtlich beeindruckt von den
Kontrollen der Datenschützer. Es gibt andere Bundesländer, bei denen die
Landesrundfunkanstalten nicht der Kontrolle der Landesdatenschutzämter
unterliegen. Dort wird dies mit der verfassungsmäßig garantierten
Rundfunkfreiheit begründet.
Aber um das abzukürzen: dass Kontrollen nötig sind, wirst Du kaum
bestreiten, andernfalls macht die Gebührenerhebung keinen Sinn. Wie soll
die Kontrolle denn stattfinden, wenn Deiner Meinung nach die Kontrolleure
keine Daten in die Hand bekommen sollen?
Post by Carl-Eric MenzelUm mal wieder eine dsrm-artige Frage einzubringen: ;-)
Kann ich eigentlich von der GEZ (wie IIRC ja auch von Unternehmen)
verlangen, mir gegenüber vollständig offenzulegen, welche Daten sie von mir
haben, und wo die herkommen?
Ich vermute schon, aber Du kannst ja gerne nachfragen. Ich habe mir damals
im Gespräch online zeigen lassen, welche Daten über mich gespeichert waren:
Name., Anschrift, Bankverbindung, Anzahl der angemeldeten Geräte, eventuell
Standorte der Geräte, wenn diese nicht mit dem Sitz des Teilnehmers
übereinstimmen, Zahlweise der Gebühren, Datum und Höhe der letzten Zahlung.
Oft wird auch das Geburtsdatum gespeichert, aber das fehlt fast immer, wenn
der Teilnehmer sich selbst angemeldet hat. Wurde er über einen Kontrolleur
angemeldet, dann fragt der meistens das Geburtsdatum mit ab. Außerdem gibt
es noch Datenfelder für "Gebührenbefreiung" (ohne Angabe des Grunds der
Befreiung), und bei Teilnehmern, die sich im letzten Jahr abgemeldet haben,
stehen auch Abmeldedatum und der Grund der Abmeldung drin.
Bis auf das Geburtsdatum sind das wohl nur Daten, die für die
Gebührenerhebung relevant sind. Am Geburtsdatum ist man interessiert, damit
man Teilnehmer, bei denen eventuell vorhandene Kinder in das Erwerbsleben
eintreten, gezielt anschreiben kann.
Post by Carl-Eric MenzelPS: Ich bemühe mich sehr, nirgends persönlich zu werden, denn ich möchte
das tatsächlich einigermaßen sachlich diskutieren. Sollte es irgendwo
trotzdem anders rüberkommen: Sorry, nicht so eng nehmen bitte. Ist schon
spät.
OK, da lasse ich mich gerne drauf ein. Ich geh' sogar extra nochmals im
Text zurück und sehe nach, ob ich nicht auch über die Stränge geschlagen
bin :-)
Gruß
Tom Berger
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