Es wird mühselig.
On Wed, 21 Jun 2006 15:45:02 +0200, Maik Koenig
Post by Maik KoenigPost by Wilm ErningEs dürfen nur ...Werkstoffe und Materialien verwendet werden, die in
Kontakt mit Wasser Stoffe nicht in solchem Konzentrationen abgeben,
die höher sind als nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik
unvermeidbar...
Jo, und? Da sieht man mal, warum Bleirohre verboten wurden und bei
Defekt vollständig ausgetauscht werden müssen, statt sie zu reparieren.
So ist es. Ein Blinder Säufer trinkt auch mal nen Korn.
Post by Maik KoenigPost by Wilm ErningDie Zulassung der Verfahren erfolgt nach der Epoxidharzleitlinie sowie
DVGW W 545 und W 548 und VP 548. Eine Anwendung kann auf Kupfer und
eisengebundenen Werkstoffen erfolgen.
Wie genau kommst Du auf die Idee, dass der Kunststoff der da verwendet
wird Epoxidharz ist? Der für Gasleitungen z.B. ist eine PE-Verbindung,
die unter Druck an den Wänden aushärtet. Da ist, anders als bei EP,
kein Härter notwendig.
Wir sprachen bisher von einer Trinkwasserinstallation. Dort sind
andere Werkstoffe gar nicht zulässig, zumindest bisher. Mal sehen was
kommt. Gas ist komplett ein anderes Thema.
Post by Maik KoenigNochmals: Wie kommst Du auf EP?
TRINKWASSER!!
Post by Maik KoenigDu verwechselst noch immer die Zulassungen. Jeder selbständige
Installateur in DE hat eine DVGW-Zulassung. Die muss er haben, sonst
dürfte er gar nicht an Wasser- und Gasleitungen arbeiten und der
örtliche Wasserversorger würde sich weigern, seine Unterschrift unter
einer Fertigmeldung zu akzeptieren, womit z.B. kein Wasserzähler bzw
Gaszähler in einem Neubau/Umbau montiert würde.
Du hast mal wieder keine Ahnung. Für bestimmte Tätigkeiten muss man
zusätzliche Zertifizierungen anachweisen. KEIN Installateur in D
benötigt eine DVGW-Zulassung, vielmehr muss er von einem
Versorgungsunternehmen als zugelassener Installateur gelistet sein,
wenn er in dem Versorgungsgebiet arbeiten will.
Post by Maik KoenigAndersrum kann es durchaus sein, dass besagtes Verfahren keine
Zulassung für Deutschland hat. Letztlich ist mir das auch egal.
Du scheinst, aus welchen Gründen auch immer, der Meinung zu sein,
nachträgliches Abdichten von Wasserleitungen würde nur von speziellen
Firmen durchgeführt, deren Zulassung sich an die Zulassung des
benutzten Verfahrens klammern. Dem ist nicht so. Dem ist auch bei
Gasleitungen nicht so.
Da hast Du jetzt ausnahmsweise Recht. Viele Unternehmen tummeln sich
im Bereich der Rohrsanierung. Es gibt hier leider viele unseriöse
Anbieter. Fakt ist: aber, dass dies nicht den geltenden Regeln der
Technik entspricht und diese Firmen zuminddest in einer Grauzone
arbeiten. Will sagen: Im EFH kann man nicht viel machen, bei
vermieteten Objekten ist es sicher unzulässig. Meine klare Meinung
ist, wenn man richtig liest: Die klassische Reparatur einer Leckage
kann natürlich jeder eingetragene Installateurt ausführen. Und wenn er
ausreichende Fachkenntnisse hat, wird er das auch mit Erfolg tun.
Es DÜRFEN nur zertifizierte Unternehmen so etwas tun. Der Menscjh ist
manchmal wenigher gut und tuts auch ohne. Manche schreiben auch Tipps
im Usenet und wissen gar nicht genau Bescheid. Das kommt alles vor.
Man kann sich sogar fragen, warum im Baumarkt Material für die
Trinkwasserinstallation verkauft wird. Der Installateur kauft dort in
der Regel nicht, und der Heimwerker darf ja gar nicht an der
Installation arbeiten (AVBWasserV). Aber es soll ja derzeit den Fall
geben, dass der Schrottpreis des Kupfers den Kaufpreis der Rohre
übersteigt. Das macht dann Sinn.
Glücklicherweise geht davon die Welt nicht unter. Glücklicherweise
habe ich aber auch so ein unzulässiges Zeugs nicht in meinen
Wasserleitungen drin.
Im Trinkwasser ist bisher nur EP als Werkstoff für derartige
Sanierungen möglich, für andere gibt es keine Listen, Zulassungen o.ä.
Und komm jetzt nicht mit Phosphat als Dosiermittel.
Und nach den geltenden technischen Regeln ist sehr wohl die Anwendung
dieser speziellen Verfahren an einen Werkstoff und eine
Verfahrenszulassung geknüpft. Und für dieses spezielle Verfahren
benötiggt das ausführende Unternehmen eine Zertifizierung.
Post by Maik KoenigUnd da du dauernd von EP redest: Ich hoffe für dich, dass du
Abwasserleitungen nicht mit Wasserleitungen verwechselst. Bei ersterem
sind EP-Schläuche zum nachträglichen Abdichten möglich, da der
Querschnitt nur geringfügig kleiner wird. Bei letzterem reicht schon
der Innenquerschnitt häufig nicht aus, um da noch zusätzlich besagten
Schlauch einzuführen. Garnicht davon zu reden, dass man bei 22mm
CU-Rohr sowas eh nicht rein bekommt, selbst bei 35mm halte ich das
noch für ein Gerücht.
Niemand redet von Schläuchen, ebensowenig von Abwasserleitungen.
Du verstehst mal wieder nicht allzu viel von
Trinkwasserinstallationen. Es geht um die Einbringung einer
Auskleidung aus einem vor Ort hergestellten Beschichtungsstoff (EP)
nach der Entfernung der Ablagerungen aus dem Rohr. Keine Schläuche
oder so etwas. Schläuche sind im Trinkwasser zur Sanierung nicht
erlaubt. Wasserglas z.B. auch nicht. Und Dichtmittel für Gasleitung
überraschenderweise auch nicht.
Aus allen Deinen Beiträgen spricht ein gesundes Sebstbewusstsein und
ein ungesundes Halbwissen. Du wirfst alles mögliche durcheinander und
verwechselst manche Dinge. Das macht eigentlich auch nichts.
Unangenehm ist so etwas immer dann, wenn dazu eine massive Überzeugung
von der eigenen Unfehlbarkeit kommt.
Wilm