Post by Johann MayerwieserPost by Henning KochPost by Wolfgang SchreiberUnd - wäre es wenigstens zulässig, das "richtige" Kennzeichen vom Auto
in die Halterung am Träger zu verpflanzen?
nein.
siehe Absatz 5: "Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des
Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein. "
Wenn das (gesiegelte) Kennzeichen am Ladungsträger ist, ist es nicht
mehr an der Rückseite des Fahrzeugs fest angebracht.
Komisch - beim Österreicher verlangen sie, dass man das Original-
Kennzeichen dann am Fahrradträger anbringt, weil sie mit unseren roten
Wiederholungs-Kennzeichen nicht zufrieden sind.
Wer verlangt das? Deutsche Behörden verstießen mit der Forderung gegen
§10 FZV. Österreichische Behörden empfehlen, die weiße Tafel vom Auto an
den Träger zu montieren:
| Bei Fahrten ins Ausland kann es zu Beanstandungen kommen, wenn eine
| rote Kennzeichentafel montiert ist. Es wird empfohlen, für
| Urlaubsfahrten die hintere Kfz-Kennzeichentafel am Fahrradträger
| anzubringen.
<https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/6/Seite060300.html>
Der ÖAMTC empfiehlt, alternativ in Deutschland einen Träger zu
verwenden, der das Kennzeichen am Autoheck nicht verdeckt:
| Fahrradträger auf Anhängerkupplung:
| Problematisch sind Fahrten in das Ausland, da dort das rote
| Kennzeichen grundsätzlich nicht anerkannt wird. Aber auch das
| Umstecken der weißen Kennzeichentafeln ist nicht überall
| empfehlenswert, wie zahlreiche Fälle (insbesondere aus Kroatien und
| Slowenien) zeigen.
| Gut zu wissen: Der ÖAMTC empfiehlt daher im Ausland die Verwendung
| solcher Heckträger, durch die das Kennzeichen nicht verdeckt wird.
<https://www.oeamtc.at/laenderinfo/vergleich/sections?countries=16318272&categories=16314825>
Warum schreibt der ÖAMTC nicht gleich Dachgepäckträger, denn sehr tief
oder sehr hoch sitzende Kennzeichen sind an Pkw ungewöhnlich?
Warum nennt der ÖAMTC nicht das ungesiegelte 3. Kennzeichen, das in
Deutschland vorgesehen ist? Kann man das in Österreich nicht erhalten
(abgesehen von der in A illegalen Verwendung)?
Warum wird in Deutschland die für Österreicher zulässige Kombination mit
rotem Kennzeichen nicht anerkannt, wie es nach dem Wiener Übereinkommen
zu erwarten wäre? Liegt es an dem fehlenden Nationalitätskennzeichen auf
dem roten Schild? Dagegen hülfe ein "A"-Ei.
--
Munterbleiben
HC
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