Post by Burkhard SchultheisPost by Ralf KoenigPost by Burkhard SchultheisVielleicht hat ja schon der eine oder andere von euch mal einen
abgemeldeten Gebrauchtwagen von privat gekauft. Nach meinen
Informationen braucht man dazu zwingend ein Kurzzeitkennzeichen. Richtig?
Nö. Wozu? Das Auto muss doch so nicht im öffentlichen Straßenverkehr
bewegt werden.
Ich bin mir noch nicht zu 100 % sicher, das Auto zu kaufen. Also ist
erst mal eine Probefahrt und dann die Fahrt zur Zulassungsstelle fällig.
Falls deine Probefahrt im öffentlichen Straßenverkehr sein soll, dann
brauchst du was.
Und Fahrt zur Zulassungsstelle - naja, *das* ist doch Luxus. Dort will
keiner das Auto selbst sehen, es ist ein reiner Verwaltungsakt mit den
ganzen Papierchen.
Post by Burkhard SchultheisPost by Ralf KoenigWer als Käufer das Fahrzeug mitnehmen will: das Fahrzeug auf nen
Hänger, dann braucht der keine Zulassung. Und dann auf Privatgrund
kann er auch stehen. Auf Privatgrund sind sogar Probefahrten damit
möglich. Sind halt nur die Meter, die der Privatgrund zulässt.
Das wäre mir eindeutig zu wenig. Also doch Kurzzeitkennzeichen, oder?
Es bietet sich an, wenn du nix anderes hast, ja. Aber Pflicht (du
schriebst "zwingend") ist es nicht, wer es anders organisiert bekommt.
Doof ist an der neuen Regelung, dass du für jedes solche Probefahrt-Auto
ein neues Kurzzeitkennzeichen (KZK) brauchst, denn das ist ans konkrete
Auto gebunden (Wechselwirkung mit der Rest-HU und VIN).
Du kannst also nicht einfach das KZK an z.B. 10
"Mal-eben-ne-Probefahrt-machen"-Autos in 5 Tagen pappen, die du alle
nacheinander mal probefahren willst. Sondern dann bräuchtest du 10 KZK
und (wenn sequentiell) auch 10x zur Zulassungsstelle wackeln. Echt ätzend.
Das ist ja das blöde seit der Neuregelung, dass die Autos auch Rest-HU
haben müssen. Aber es muss wohl zuviel Schindluder damit passiert sein.
Der "Königsweg" (pun not intended):
1) Verkäufer sollten rechtzeitig eine neue HU machen und auf genug
Rest-HU für den Verkaufszeitraum (Wochen bis Monate) achten. Ideal
lassen sie auch das Auto angemeldet (Steuer, Versicherung), und ändern
nur die Laufleistung bei der Versicherung auf das kleinste, was geht,
typisch 3000 oder 6000 km/Jahr. Und schlagen das auf den Kaufpreis drauf
für die paar Monate.
Private Kaufinteressenten sollten sich gezielt diese noch angemeldeten
raussuchen, weil diese für die Probefahrt im öffentlichen Raum erheblich
weniger Stress bedeuten. Falls Autos nicht mehr angemeldet sind, sollten
sich private Kaufinteressenten zumindest solche mit Rest-HU raussuchen
für das KZK wie oben.
Der "Bodensatz" der Autos (abgemeldet und HU abgelaufen, wobei das Auto
ja tipp-topp sein könnte, nur meist nicht ist) ist dann nur noch was für
engagierte Privatkäufer, die das Ding mit dem Hänger abholen oder mit
Probefahrt auf Privatgrund kaufen, dann ggf. reparieren, dann zur neuen
HU, dann anmelden oder für gewerbliche Händler. Denn der typische Fall
ist, dass diese *Ver*käufer, die es so weit gebracht haben, eh
überfordert sind mit dem Papierkram. Die sind dann froh, wenn das Auto
weg ist. Was natürlich Schnäppchenalarm bei den Kaufinteressenten bedeutet.
2) Händler/Kfz-Gewerbe haben eh immer ihre roten Nummernschilder dabei.
Die haben also einen Spielraum der Eigenverantwortung bei Erprobungs-
und Überführungsfahrten (bei denen braucht das Fzg auch keine HU/AU).
Aber sie müssen Buch führen und bei richtigem Mist, was mit den roten
Kennzeichen passiert (z.B. Unfall nach Bremsendefekt), können die auch
wieder entzogen werden. Für technisch defekte/unzuverlässige Autos
kommen die gleich mit nem Kfz-Transportanhänger.
Viel Erfolg,
Ralf