Discussion:
Gebrauchtwagenkauf von privat: Kurzzeitkennzeichen
(zu alt für eine Antwort)
Burkhard Schultheis
2017-07-27 17:28:50 UTC
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Vielleicht hat ja schon der eine oder andere von euch mal einen
abgemeldeten Gebrauchtwagen von privat gekauft. Nach meinen
Informationen braucht man dazu zwingend ein Kurzzeitkennzeichen. Richtig?

Und wer besorgt das Kennzeichen üblicherweise? Der Verkäufer oder der
Käufer? Wer bezahlt es normalerweise?

Danke für eure Einschätzung!

Grüße
Burkhard
Werner Holtfreter
2017-07-27 18:20:54 UTC
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Post by Burkhard Schultheis
Vielleicht hat ja schon der eine oder andere von euch mal einen
abgemeldeten Gebrauchtwagen von privat gekauft. Nach meinen
Informationen braucht man dazu zwingend ein Kurzzeitkennzeichen. Richtig?
Ich denke nicht. Wenn TÜV/ASU noch nicht abgelaufen sind
(Bescheinigung), kann man den Wagen mit den Papieren wieder
zulassen und bekommt die Kennzeichenschilder abgestempelt.
Post by Burkhard Schultheis
Und wer besorgt das Kennzeichen üblicherweise? Der Verkäufer oder
der Käufer? Wer bezahlt es normalerweise?
Alles Vereinbarungssache.
--
Gruß Werner

Wilhelm Ernst
2017-07-27 18:27:09 UTC
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Am Thu, 27 Jul 2017 19:28:50 +0200hat Burkhard Schultheis
Post by Burkhard Schultheis
Vielleicht hat ja schon der eine oder andere von euch mal einen
abgemeldeten Gebrauchtwagen von privat gekauft. Nach meinen
Informationen braucht man dazu zwingend ein Kurzzeitkennzeichen. Richtig?
Und wer besorgt das Kennzeichen üblicherweise? Der Verkäufer oder der
Käufer? Wer bezahlt es normalerweise?
Äh - wozu?
Nimmst Papiere, gehst zur Zulassungsstelle anmelden, nimmst Deine neuen
Nummernschilder mit zum Fzg., bastelst die ran und fährst fort...

Willi
Ralf Koenig
2017-07-27 19:38:19 UTC
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Post by Burkhard Schultheis
Vielleicht hat ja schon der eine oder andere von euch mal einen
abgemeldeten Gebrauchtwagen von privat gekauft. Nach meinen
Informationen braucht man dazu zwingend ein Kurzzeitkennzeichen. Richtig?
Nö. Wozu? Das Auto muss doch so nicht im öffentlichen Straßenverkehr
bewegt werden.

Wer als Käufer das Fahrzeug mitnehmen will: das Fahrzeug auf nen Hänger,
dann braucht der keine Zulassung. Und dann auf Privatgrund kann er auch
stehen. Auf Privatgrund sind sogar Probefahrten damit möglich. Sind halt
nur die Meter, die der Privatgrund zulässt.

Oder die Karre bleibt stehen wo sie ist (auf Privatgrund natürlich, ist
ja abgemeldet), der Käufer meldet das Auto wieder an, nimmt die neuen
Schilder mit, tippelt zum Auto, macht die dran und fährt weg.
Post by Burkhard Schultheis
Und wer besorgt das Kennzeichen üblicherweise? Der Verkäufer oder der
Käufer? Wer bezahlt es normalerweise?
Na der Käufer kümmert sich und bezahlt das auch. Ist doch total logisch.

Grüße,
Ralf
Burkhard Schultheis
2017-07-28 03:58:35 UTC
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Post by Ralf Koenig
Post by Burkhard Schultheis
Vielleicht hat ja schon der eine oder andere von euch mal einen
abgemeldeten Gebrauchtwagen von privat gekauft. Nach meinen
Informationen braucht man dazu zwingend ein Kurzzeitkennzeichen. Richtig?
Nö. Wozu? Das Auto muss doch so nicht im öffentlichen Straßenverkehr
bewegt werden.
Ich bin mir noch nicht zu 100 % sicher, das Auto zu kaufen. Also ist
erst mal eine Probefahrt und dann die Fahrt zur Zulassungsstelle fällig.
Post by Ralf Koenig
Wer als Käufer das Fahrzeug mitnehmen will: das Fahrzeug auf nen Hänger,
dann braucht der keine Zulassung. Und dann auf Privatgrund kann er auch
stehen. Auf Privatgrund sind sogar Probefahrten damit möglich. Sind halt
nur die Meter, die der Privatgrund zulässt.
Das wäre mir eindeutig zu wenig. Also doch Kurzzeitkennzeichen, oder?

Grüße
Burkhard
Ralf Koenig
2017-07-28 09:59:45 UTC
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Post by Burkhard Schultheis
Post by Ralf Koenig
Post by Burkhard Schultheis
Vielleicht hat ja schon der eine oder andere von euch mal einen
abgemeldeten Gebrauchtwagen von privat gekauft. Nach meinen
Informationen braucht man dazu zwingend ein Kurzzeitkennzeichen. Richtig?
Nö. Wozu? Das Auto muss doch so nicht im öffentlichen Straßenverkehr
bewegt werden.
Ich bin mir noch nicht zu 100 % sicher, das Auto zu kaufen. Also ist
erst mal eine Probefahrt und dann die Fahrt zur Zulassungsstelle fällig.
Falls deine Probefahrt im öffentlichen Straßenverkehr sein soll, dann
brauchst du was.

Und Fahrt zur Zulassungsstelle - naja, *das* ist doch Luxus. Dort will
keiner das Auto selbst sehen, es ist ein reiner Verwaltungsakt mit den
ganzen Papierchen.
Post by Burkhard Schultheis
Post by Ralf Koenig
Wer als Käufer das Fahrzeug mitnehmen will: das Fahrzeug auf nen
Hänger, dann braucht der keine Zulassung. Und dann auf Privatgrund
kann er auch stehen. Auf Privatgrund sind sogar Probefahrten damit
möglich. Sind halt nur die Meter, die der Privatgrund zulässt.
Das wäre mir eindeutig zu wenig. Also doch Kurzzeitkennzeichen, oder?
Es bietet sich an, wenn du nix anderes hast, ja. Aber Pflicht (du
schriebst "zwingend") ist es nicht, wer es anders organisiert bekommt.

Doof ist an der neuen Regelung, dass du für jedes solche Probefahrt-Auto
ein neues Kurzzeitkennzeichen (KZK) brauchst, denn das ist ans konkrete
Auto gebunden (Wechselwirkung mit der Rest-HU und VIN).

Du kannst also nicht einfach das KZK an z.B. 10
"Mal-eben-ne-Probefahrt-machen"-Autos in 5 Tagen pappen, die du alle
nacheinander mal probefahren willst. Sondern dann bräuchtest du 10 KZK
und (wenn sequentiell) auch 10x zur Zulassungsstelle wackeln. Echt ätzend.

Das ist ja das blöde seit der Neuregelung, dass die Autos auch Rest-HU
haben müssen. Aber es muss wohl zuviel Schindluder damit passiert sein.

Der "Königsweg" (pun not intended):
1) Verkäufer sollten rechtzeitig eine neue HU machen und auf genug
Rest-HU für den Verkaufszeitraum (Wochen bis Monate) achten. Ideal
lassen sie auch das Auto angemeldet (Steuer, Versicherung), und ändern
nur die Laufleistung bei der Versicherung auf das kleinste, was geht,
typisch 3000 oder 6000 km/Jahr. Und schlagen das auf den Kaufpreis drauf
für die paar Monate.

Private Kaufinteressenten sollten sich gezielt diese noch angemeldeten
raussuchen, weil diese für die Probefahrt im öffentlichen Raum erheblich
weniger Stress bedeuten. Falls Autos nicht mehr angemeldet sind, sollten
sich private Kaufinteressenten zumindest solche mit Rest-HU raussuchen
für das KZK wie oben.

Der "Bodensatz" der Autos (abgemeldet und HU abgelaufen, wobei das Auto
ja tipp-topp sein könnte, nur meist nicht ist) ist dann nur noch was für
engagierte Privatkäufer, die das Ding mit dem Hänger abholen oder mit
Probefahrt auf Privatgrund kaufen, dann ggf. reparieren, dann zur neuen
HU, dann anmelden oder für gewerbliche Händler. Denn der typische Fall
ist, dass diese *Ver*käufer, die es so weit gebracht haben, eh
überfordert sind mit dem Papierkram. Die sind dann froh, wenn das Auto
weg ist. Was natürlich Schnäppchenalarm bei den Kaufinteressenten bedeutet.

2) Händler/Kfz-Gewerbe haben eh immer ihre roten Nummernschilder dabei.
Die haben also einen Spielraum der Eigenverantwortung bei Erprobungs-
und Überführungsfahrten (bei denen braucht das Fzg auch keine HU/AU).
Aber sie müssen Buch führen und bei richtigem Mist, was mit den roten
Kennzeichen passiert (z.B. Unfall nach Bremsendefekt), können die auch
wieder entzogen werden. Für technisch defekte/unzuverlässige Autos
kommen die gleich mit nem Kfz-Transportanhänger.

Viel Erfolg,
Ralf
Frank Kemper
2017-07-28 11:42:34 UTC
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Post by Ralf Koenig
Private Kaufinteressenten sollten sich gezielt diese noch angemeldeten
raussuchen, weil diese für die Probefahrt im öffentlichen Raum erheblich
weniger Stress bedeuten. Falls Autos nicht mehr angemeldet sind, sollten
sich private Kaufinteressenten zumindest solche mit Rest-HU raussuchen
für das KZK wie oben.
Die meisten meiner letzten Kfz habe ich so gekauft: Das Kfz war noch auf
den Verkäufer angemeldet, so konnte ich eine Probefahrt machen. Bei
Gefallen habe ich dann einen Kaufvertrag gemacht (der ist rechtlich
bindend) und eine Anzahlung geleistet. Dafür bekam ich die Papiere und die
Nummernschilder. Damit dann aufs Amt, Auto ummelden, ggfs. neue Schilder
bekommen. Mit den neuen Papieren und den neuen Schildern zurück zum
Verkäufer, Restbetrag begleichen, quittieren lassen, Schilder ans Auto,
heimfahren.

Dem Verkäufer sind doch zwei Sachen wichtig: Er will garantiert sein Geld.
Und er will sicher sein, dass niemand mit einem Auto Mist baut, das auf ihn
angemeldet ist.

Einziger Nachteil für den Käufer: Er muss zweimal zum Verkäufer fahren.
Einmal um das Auto zu kaufen, und einmal um es abzuholen. Aber das muss er
meistens sowieso.

Frank
--
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Frank Werner
2017-07-28 06:18:16 UTC
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Post by Burkhard Schultheis
Und wer besorgt das Kennzeichen üblicherweise? Der Verkäufer oder der
Käufer? Wer bezahlt es normalerweise?
Ohne Probefahrt kein Kauf. Für die Probefahrt habe ich als Käufer die
Dinger immer im Kofferraum. Kostet nicht die Welt.

FW
Burkhard Schultheis
2017-07-28 08:06:37 UTC
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Post by Frank Werner
Post by Burkhard Schultheis
Und wer besorgt das Kennzeichen üblicherweise? Der Verkäufer oder der
Käufer? Wer bezahlt es normalerweise?
Ohne Probefahrt kein Kauf. Für die Probefahrt habe ich als Käufer die
Dinger immer im Kofferraum. Kostet nicht die Welt.
FW
Aber die laufen doch nach 5 Tagen ab. Und musst du nicht beim Bestellen
die HU-Bescheinigung vorlegen? Und die Fahrzeug-ID haben?

Grüße
Burkhard
Lars Wilhelm
2017-07-28 11:33:47 UTC
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Post by Burkhard Schultheis
Post by Frank Werner
Post by Burkhard Schultheis
Und wer besorgt das Kennzeichen üblicherweise? Der Verkäufer oder der
Käufer? Wer bezahlt es normalerweise?
Ohne Probefahrt kein Kauf. Für die Probefahrt habe ich als Käufer die
Dinger immer im Kofferraum. Kostet nicht die Welt.
FW
Aber die laufen doch nach 5 Tagen ab. Und musst du nicht beim Bestellen
die HU-Bescheinigung vorlegen? Und die Fahrzeug-ID haben?
Ebend, da hat jemand die Zeit errr verschlafen :)
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