Discussion:
ESt-Erklaerung 2019 ist fertig.
(zu alt für eine Antwort)
Thomas Homilius
2020-04-04 19:16:33 UTC
Permalink
Meine ESt-Erklaerung 2019 ist fertig, zumindest ein fertiger Entwurf
ueber das ELSTER-Portal.

Ab Oktober 2020 werde ich mal darueber nachdenken, auf den Knopf zu
druecken und meine ESt-Erklaerung 2019 auch tatsaechlich abzuschicken.

Seitdem ElsterFormular abgeschafft wurde, muss man jetzt das
Online-Portal von ELSTER benutzen.
--
Thomas Homilius
E-Mail: ***@gmail.com | GPG-Key: 0xA5AD0637441E286F
http://pgp.mit.edu/pks/lookup?op=get&search=0xA5AD0637441E286F
Detlef Meißner
2020-04-04 20:09:40 UTC
Permalink
Post by Thomas Homilius
Meine ESt-Erklaerung 2019 ist fertig, zumindest ein fertiger Entwurf
ueber das ELSTER-Portal.
Wichtigste Nachricht des Tages!
Post by Thomas Homilius
Ab Oktober 2020 werde ich mal darueber nachdenken, auf den Knopf zu
druecken und meine ESt-Erklaerung 2019 auch tatsaechlich abzuschicken.
Vorher wirst du eine Mahnung bekommen, die dich dazu veranlassen wird,
das Knöpfchen eher zu betätigen.
Post by Thomas Homilius
Seitdem ElsterFormular abgeschafft wurde, muss man jetzt das
Online-Portal von ELSTER benutzen.
Tell News!
Aber man kann's auch anders machen.

Detlef
Volker Englisch
2020-04-04 20:33:40 UTC
Permalink
Post by Thomas Homilius
Meine ESt-Erklaerung 2019 ist fertig, zumindest ein fertiger Entwurf
ueber das ELSTER-Portal.
Ab Oktober 2020 werde ich mal darueber nachdenken, auf den Knopf zu
druecken und meine ESt-Erklaerung 2019 auch tatsaechlich abzuschicken.
Dann gehörst du wohl zu denen, die eine Nachzahlung erwarten.
Post by Thomas Homilius
Seitdem ElsterFormular abgeschafft wurde, muss man jetzt das
Online-Portal von ELSTER benutzen.
Erst ab der Einkommensteuererklärung 2020.
Thomas Homilius
2020-04-04 21:10:24 UTC
Permalink
Post by Volker Englisch
Post by Thomas Homilius
Meine ESt-Erklaerung 2019 ist fertig, zumindest ein fertiger Entwurf
ueber das ELSTER-Portal.
Ab Oktober 2020 werde ich mal darueber nachdenken, auf den Knopf zu
druecken und meine ESt-Erklaerung 2019 auch tatsaechlich abzuschicken.
Dann gehörst du wohl zu denen, die eine Nachzahlung erwarten.
Nein, ich erwarte keine Nachzahlung.

Im Jahr 2019 habe ich fuer die ESt-Erklaerung 2018 keine Mahnung
bekommen, aber einen Brief per Post: Falls ich verpflichtet bin, eine
ESt-Erklaerung 2018 abzugeben, dann sollte ich das doch bitteschoen tun.
Ich bin natuerlich nicht verpflichtet dazu, habe dann aber trotzdem eine
ESt-Erklaerung 2018 abgegeben.

Fuer diesen Brief hat das FA Porto zahlen muessen, hat sich fuer die
nicht gelohnt das Porto!
--
Thomas Homilius
E-Mail: ***@gmail.com | GPG-Key: 0xA5AD0637441E286F
http://pgp.mit.edu/pks/lookup?op=get&search=0xA5AD0637441E286F
Detlef Meißner
2020-04-04 21:17:52 UTC
Permalink
Post by Thomas Homilius
Fuer diesen Brief hat das FA Porto zahlen muessen, hat sich fuer die
nicht gelohnt das Porto!
Das freut dich wohl.
Die Steuerzahler haben das Porto bezahlt.

Detlef
Stefan+ (Stefan Froehlich)
2020-04-05 10:21:37 UTC
Permalink
Post by Volker Englisch
Post by Thomas Homilius
Ab Oktober 2020 werde ich mal darueber nachdenken, auf den Knopf
zu druecken und meine ESt-Erklaerung 2019 auch tatsaechlich
abzuschicken.
Dann gehörst du wohl zu denen, die eine Nachzahlung erwarten.
Bei den Zinsen? Egal.

Servus,
Stefan
--
http://kontaktinser.at/ - die kostenlose Kontaktboerse fuer Oesterreich
Offizieller Erstbesucher(TM) von mmeike

Das süße Geheimnis! Stefan, in allen Lagen!
(Sloganizer)
Volker Englisch
2020-04-05 17:01:24 UTC
Permalink
Post by Stefan+ (Stefan Froehlich)
Post by Volker Englisch
Post by Thomas Homilius
Ab Oktober 2020 werde ich mal darueber nachdenken, auf den Knopf
zu druecken und meine ESt-Erklaerung 2019 auch tatsaechlich
abzuschicken.
Dann gehörst du wohl zu denen, die eine Nachzahlung erwarten.
Bei den Zinsen? Egal.
Naja, es gibt da schon noch etwas am Markt > 1,0%

V.
Andreas Quast
2020-04-05 07:51:00 UTC
Permalink
Post by Thomas Homilius
Seitdem ElsterFormular abgeschafft wurde, muss man jetzt das
Online-Portal von ELSTER benutzen.
Die letztmalig mögliche Nutzung von Elster-Formular in 2020 für 2019
gehört zu den Ärgernissen des Jahres. Das online-Elsterhaareraufen kommt
dann im nächsten Jahr.

Zweites Ärgernis ist regelmäßig, dass Postbank sich immer bis April Zeit
lässt, seit Jahresbeginn feststehende Steuertatbestände dann auch
wirklich zu melden.

Eigentlich sind wir als Rentner ab April bis Juli im Ausland und ich
werde jetzt wohl jährlich jeweils um Fristverlängerung bis September
bitten.

aq
Martin Gerdes
2020-04-06 21:57:06 UTC
Permalink
Post by Andreas Quast
Zweites Ärgernis ist regelmäßig, dass Postbank sich immer bis April Zeit
lässt, seit Jahresbeginn feststehende Steuertatbestände dann auch
wirklich zu melden.
Rein interessehalber: Wieviel nicht der Abgeltungssteuer unterliegende
Zinsen bekommst Du denn von der Postbank?

Wenn die Kapitalerträge normal abgeltungsversteuert sind, ist es ja
(zumindst dem Finanzamt) egal, ob die Steuerbescheinigung kommt oder
nicht.
Kluger, Gerd
2020-04-07 07:29:48 UTC
Permalink
Post by Martin Gerdes
Post by Andreas Quast
Zweites Ärgernis ist regelmäßig, dass Postbank sich immer bis April Zeit
lässt, seit Jahresbeginn feststehende Steuertatbestände dann auch
wirklich zu melden.
Rein interessehalber: Wieviel nicht der Abgeltungssteuer unterliegende
Zinsen bekommst Du denn von der Postbank?
Hm, ich bin zwar nicht der Andreas, aber mir fallen da schon mannigfache
Gründe ein, warum man auf die Steuerbescheinigung wartet. Vielleicht
hat er gar keinen Freistellungsauftrag erteilt, vielleicht besitzt er
mehrere Konten bei unterschiedlichen Banken, vielleicht will er Verluste
horizontal ausgleichen, vielleicht liegt sein persönlicher Steuersatz
unter 25%, vielleicht sind es sogar *negative Zinsen*. Einfach mal ein
bisschen Fantasie haben. Und Kapitalerträge sind deutlich vielseitiger
als nur *Zinsen*.
Post by Martin Gerdes
Wenn die Kapitalerträge normal abgeltungsversteuert sind, ist es ja
(zumindst dem Finanzamt) egal, ob die Steuerbescheinigung kommt oder
nicht.
Dem Finanzamt ist es egal, aber Andreas nicht. Die Frage ist ungefähr
so sinnvoll wie: warum machst du überhaupt eine Steuererklärung, wenn
du nicht dazu verpflichtet bist.

Gruß
Gerd
Matthias Hanft
2020-04-07 11:16:34 UTC
Permalink
Post by Kluger, Gerd
Hm, ich bin zwar nicht der Andreas, aber mir fallen da schon mannigfache
Gründe ein, warum man auf die Steuerbescheinigung wartet. Vielleicht [...]
In meiner Postbank-Steuerbescheinigung standen früher mal "Anrechenbare
ausländische Steuern" oder so ähnlich drin, die man in die Anlage KAP
eintragen konnte oder musste.

Ob's was genutzt hat, weiß ich nicht mehr :-)

Gruß Matthias.
Martin Gerdes
2020-04-08 20:35:38 UTC
Permalink
Post by Kluger, Gerd
Post by Martin Gerdes
Post by Andreas Quast
Zweites Ärgernis ist regelmäßig, dass Postbank sich immer bis April Zeit
lässt, seit Jahresbeginn feststehende Steuertatbestände dann auch
wirklich zu melden.
Rein interessehalber: Wieviel nicht der Abgeltungssteuer unterliegende
Zinsen bekommst Du denn von der Postbank?
Hm, ich bin zwar nicht der Andreas,
Ach!
Post by Kluger, Gerd
aber mir fallen da schon mannigfache Gründe ein, warum man auf die
Steuerbescheinigung wartet.
Wenn das dann so ist, kann man halt nicht planmäßig in den Süden in
seinen Alterszweitwohnsitz abzwitschern.
Post by Kluger, Gerd
Vielleicht hat er gar keinen Freistellungsauftrag erteilt, vielleicht besitzt er
mehrere Konten bei unterschiedlichen Banken, vielleicht will er Verluste
horizontal ausgleichen, vielleicht liegt sein persönlicher Steuersatz
unter 25%, vielleicht sind es sogar *negative Zinsen*.
Und die interessiert das Finanzamt bei Privatkunden?
Post by Kluger, Gerd
Einfach mal ein bisschen Fantasie haben. Und Kapitalerträge sind
deutlich vielseitiger als nur *Zinsen*.
Ach!
Post by Kluger, Gerd
Post by Martin Gerdes
Wenn die Kapitalerträge normal abgeltungsversteuert sind, ist es ja
(zumindst dem Finanzamt) egal, ob die Steuerbescheinigung kommt oder
nicht.
Dem Finanzamt ist es egal, aber Andreas nicht. Die Frage ist ungefähr
so sinnvoll wie: warum machst du überhaupt eine Steuererklärung, wenn
du nicht dazu verpflichtet bist.
Ich weiß noch nicht einmal, ob ich aktuell zu einer Steuererklärung
verpflichtet wäre. Sie kostet mich aber allenfalls ein halbes Stündchen
(deutlich weniger also, als ich im Usenet verbringe). Also mach ich sie
halt (und jammere nicht deswegen).
Andreas Quast
2020-04-10 15:46:52 UTC
Permalink
Post by Kluger, Gerd
Hm, ich bin zwar nicht der Andreas, aber mir fallen da schon mannigfache
Gründe ein, warum man auf die Steuerbescheinigung wartet. Vielleicht hat
er gar keinen Freistellungsauftrag erteilt, vielleicht besitzt er
mehrere Konten bei unterschiedlichen Banken, vielleicht will er Verluste
horizontal ausgleichen, vielleicht liegt sein persönlicher Steuersatz
unter 25%, vielleicht sind es sogar *negative Zinsen*. Einfach mal ein
bisschen Fantasie haben. Und Kapitalerträge sind deutlich vielseitiger
als nur *Zinsen*.
Da wir mehrere Banken bespiel(t)en unterblieb irgendwann mal der
Freistellungsauftrag. Dann werden natürlich auch Dividenden dort
aufgeführt. Hatten wir uns nicht träumen lassen, dass unsere Spielaktien
mal das Gros der Kapitalerträge ausmachen würden. Und dann ist da
natürlich noch eine halbe Kirchensteuer, da meine bessere noch immer
nicht ausgetreten ist.
aq
Marc Haber
2020-04-11 12:56:26 UTC
Permalink
Post by Andreas Quast
Und dann ist da
natürlich noch eine halbe Kirchensteuer, da meine bessere noch immer
nicht ausgetreten ist.
Sei froh dass Du kein Besonderes Kirchgeld bezahlen musst.

Grüße
Marc
--
-------------------------------------- !! No courtesy copies, please !! -----
Marc Haber | " Questions are the | Mailadresse im Header
Mannheim, Germany | Beginning of Wisdom " |
Nordisch by Nature | Lt. Worf, TNG "Rightful Heir" | Fon: *49 621 72739834
Kluger, Gerd
2020-04-06 10:18:06 UTC
Permalink
Post by Thomas Homilius
Meine ESt-Erklaerung 2019 ist fertig, zumindest ein fertiger Entwurf
ueber das ELSTER-Portal.
Nunja, wenn man keine Unterlagen braucht, die man noch nicht hat ...
warum nicht.
Post by Thomas Homilius
Ab Oktober 2020 werde ich mal darueber nachdenken, auf den Knopf zu
druecken und meine ESt-Erklaerung 2019 auch tatsaechlich abzuschicken.
Warum man das tun sollte verstehst wahrscheinlich nur du.

Entweder bist du zur Abgabe verpflichtet, dann muss dies bis 31. Juli
erfolgen, ansonsten gibt es ab diesem Jahr (eigentlich schon
ab letztem, aber da hat man das Übergangsweise noch nicht so
eng gesehen) automatisch einen Verspätungszuschlag für jeden
Monat, den man zu spät, von mindestens 25 EUR/Monat und maximal
25 kEUR.

Oder du bist in der freiwilligen Veranlagung, dann hast du
sowieso 4 Jahre Zeit.
Post by Thomas Homilius
Seitdem ElsterFormular abgeschafft wurde, muss man jetzt das
Online-Portal von ELSTER benutzen.
Das ist so pauschal auch nicht richtig. Du kannst maximal bis
zum Steuerjahr 2019 deine Erklärung mit Elsterformular machen,
wann du das machst, ist aber dir überlassen. Die Software
wird dadurch nicht einfach ungültig. Richtig ist, dass es für das
Steuerjahr 2020 für Elsterformular keine Updates mehr geben wird.

Gruß
Gerd
Matthias Hanft
2020-04-06 15:00:14 UTC
Permalink
Post by Kluger, Gerd
Entweder bist du zur Abgabe verpflichtet, dann muss dies bis 31. Juli
erfolgen, ansonsten gibt es ab diesem Jahr (eigentlich schon
ab letztem, aber da hat man das Übergangsweise noch nicht so
eng gesehen) automatisch einen Verspätungszuschlag für jeden
Monat, den man zu spät, von mindestens 25 EUR/Monat und maximal
25 kEUR.
...außer man hat vorher eine Mail hingeschickt à la "Hiermit
bitte ich um stillschweigende Fristverlängerung bis zum 30.9.,
da mir folgende Unterlagen noch nicht vorliegen: blablabla"?!

So war das jedenfalls bisher. Ich hoffe, so eine "antragliche
Fristverlängerung" wurde jetzt nicht abgeschafft?!

Gruß Matthias.
Kluger, Gerd
2020-04-06 15:49:49 UTC
Permalink
Post by Matthias Hanft
Post by Kluger, Gerd
Entweder bist du zur Abgabe verpflichtet, dann muss dies bis 31. Juli
erfolgen, ansonsten gibt es ab diesem Jahr (eigentlich schon
ab letztem, aber da hat man das Übergangsweise noch nicht so
eng gesehen) automatisch einen Verspätungszuschlag für jeden
Monat, den man zu spät, von mindestens 25 EUR/Monat und maximal
25 kEUR.
...außer man hat vorher eine Mail hingeschickt à la "Hiermit
bitte ich um stillschweigende Fristverlängerung bis zum 30.9.,
da mir folgende Unterlagen noch nicht vorliegen: blablabla"?!
So war das jedenfalls bisher. Ich hoffe, so eine "antragliche
Fristverlängerung" wurde jetzt nicht abgeschafft?!
Eine sehr gute Frage, bisher war das tatsächlich so. Eine
"antragliche Fristverlängerung" wird man sicherlich auch
nicht grundsätzlich abschaffen können, aaaaber:

- Eine "offizielle" Verlängerung hat man nach meiner Erfahrung
schon seit Jahren nicht bekommen. Die Finanzämter haben so
ihren eigenen Stufenplan gehabt ... Aussage: wenn Sie es bis da
und da hin abgeben,ist es noch ok .... das ging dann bis zur
schriftlichen Androhung des Zwangsgeldes, dann wurde es wirklich
Ernst.

- Seit diesem Jahr obliegt es aber nicht mehr dem Sachbearbeiter,
eine Verlängerung zu gewähren. Das war genau diese Übergangsregelung,
die letztes Jahr noch möglich war. Es wird also nur noch diesen
"offiziellen" Weg geben. Inwieweit das dann noch zieht, keine Ahnung.
Die Erhebung des Verspätungszuschlags erfolgt auf jeden Fall
auitomatisch, der Sachbearbeiter kann sich nur noch wegen der
Höhe einbringen. Ich würde mal davon ausgehen, dass die 25 EUR
pro Monat immer fällig werden.

Gruß
Gerd
Frank Kozuschnik
2020-04-06 17:08:02 UTC
Permalink
Post by Kluger, Gerd
Post by Kluger, Gerd
Entweder bist du zur Abgabe verpflichtet, dann muss dies bis 31. Juli
erfolgen, ansonsten gibt es ab diesem Jahr (eigentlich schon
ab letztem, aber da hat man das Übergangsweise noch nicht so
eng gesehen) automatisch einen Verspätungszuschlag für jeden
Monat, den man zu spät, von mindestens 25 EUR/Monat und maximal
25 kEUR.
Zum "automatischen" (d.h. ermessensunabhängigen) Verspätungszuschlag
nach § 152 Abs. 2 AO kommt es normalerweise erst nach 14 Monaten, und
auch nur, wenn eine Nachzahlung fällig wird (weitere Ausnahmen siehe §
152 Abs. 3 AO).
Post by Kluger, Gerd
- Seit diesem Jahr obliegt es aber nicht mehr dem Sachbearbeiter,
eine Verlängerung zu gewähren. Das war genau diese Übergangsregelung,
die letztes Jahr noch möglich war.
Welche Übergangsregelung meinst du genau?

Die einzige Änderung gegenüber letztem Jahr, die ich in diesem
Zusammenhang finde, ist der neue Satz 2 in § 152 Abs. 11 AO, der jetzt
auch im Wortsinn eine "automatische" Festsetzung des
Verspätungszuschlags erlaubt.
Post by Kluger, Gerd
Die Erhebung des Verspätungszuschlags erfolgt auf jeden Fall
auitomatisch, der Sachbearbeiter kann sich nur noch wegen der
Höhe einbringen.
Ich sehe das eigentlich eher umgekehrt: *Ob* ein Verspätungszuschlag
festgesetzt wird, ist zumindest teilweise weiter Ermessenssache ("*kann*
ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden", § 152 Abs. 1 AO), die Höhe
ergibt sich dagegen ohne Ermessensspielraum aus dem Gesetz ("Der
Verspätungszuschlag *beträgt*...", § 152 Abs. 5 AO).
Kluger, Gerd
2020-04-06 19:23:42 UTC
Permalink
Post by Frank Kozuschnik
Post by Kluger, Gerd
Post by Kluger, Gerd
Entweder bist du zur Abgabe verpflichtet, dann muss dies bis 31. Juli
erfolgen, ansonsten gibt es ab diesem Jahr (eigentlich schon
ab letztem, aber da hat man das Übergangsweise noch nicht so
eng gesehen) automatisch einen Verspätungszuschlag für jeden
Monat, den man zu spät, von mindestens 25 EUR/Monat und maximal
25 kEUR.
Zum "automatischen" (d.h. ermessensunabhängigen) Verspätungszuschlag
nach § 152 Abs. 2 AO kommt es normalerweise erst nach 14 Monaten, und
auch nur, wenn eine Nachzahlung fällig wird (weitere Ausnahmen siehe §
152 Abs. 3 AO).
Hallo Frank, du hast Recht, der Verspätungszuschlag ist tatsächlich erst
nach 14 Monaten zwingend:
https://www.haufe.de/steuern/kanzlei-co/einkommensteuererklaerung-2018/einkommensteuererklaerung-2018-verspaetungszuschlag_170_481362.html
Post by Frank Kozuschnik
Post by Kluger, Gerd
- Seit diesem Jahr obliegt es aber nicht mehr dem Sachbearbeiter,
eine Verlängerung zu gewähren. Das war genau diese Übergangsregelung,
die letztes Jahr noch möglich war.
Welche Übergangsregelung meinst du genau?
Die einzige Änderung gegenüber letztem Jahr, die ich in diesem
Zusammenhang finde, ist der neue Satz 2 in § 152 Abs. 11 AO, der jetzt
auch im Wortsinn eine "automatische" Festsetzung des
Verspätungszuschlags erlaubt.
Das kommt davon, wenn man mal ausnahmsweise in der Sekundärliteratur
schaut. Letztes Jahr war überall über die Änderungsfristen berichtet
worden, da war von dieser Übergangsregelung die Rede. Eine gute
Zusammenfassung findet sich hier:
https://www.finanztip.de/verspaetungszuschlag/
Post by Frank Kozuschnik
Post by Kluger, Gerd
Die Erhebung des Verspätungszuschlags erfolgt auf jeden Fall
auitomatisch, der Sachbearbeiter kann sich nur noch wegen der
Höhe einbringen.
Ich sehe das eigentlich eher umgekehrt: *Ob* ein Verspätungszuschlag
festgesetzt wird, ist zumindest teilweise weiter Ermessenssache ("*kann*
ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden", § 152 Abs. 1 AO), die Höhe
ergibt sich dagegen ohne Ermessensspielraum aus dem Gesetz ("Der
Verspätungszuschlag *beträgt*...", § 152 Abs. 5 AO).
Nein, § 152 Abs. 2 AO hebelt den Abs.1 aus:
(2) Abweichend von Absatz 1 ist ein Verspätungszuschlag festzusetzen,
wenn ...

Grüße
Gerd
Loading...