Post by Anton ErtlPost by Martin WohlauerPost by Anton ErtlPost by Martin WohlauerViel wichtiger: Wer beweist denn, dass die Schäden nicht von jemand
dritten zugefügt wurden, woran die gar nicht schuld sind?
Das ist aber wirklich nicht Yadgar's Problem. Die haben das Rad ohne
seine Einwilligung gehandhabt, die sind dafuer verantwortlich. Wenn
sie's nicht waren, koennen sie ja dann den Taeter selbst verfolgen,
und den Schaden von ihm zurueckfordern.
Du missverstehst: Im Zweifel für den Angeklagten.
Das ist ein Grundsatz im Strafrecht, aber nicht im Zivilrecht.
Wenn ich ein Auto leihe, und es wird beschaedigt, muss ich fuer den
Schaden geradestehen, auch wenn die Beschaedigung von einem
unbekannten Dritten verursacht wurde; da kann ich nicht einfach sagen,
dass die Verleihfirma mir erst einmal beweisen muss, dass ich es war.
So weit richtig. Wenn die Beschädigung aber schon vorlag, noch bevor ich
auch nur eine Hand dran hatte, gilt das dann auch? Da bin ich dann eher
bei Johann, dass sie sich dann hätten vorher die Mühe machen müssen, und
wenigstens klarstellen, was vorher schon im Eimer war. Im Anschluss ohne
jeglichen Beweis wird's aber mMn schon schwierig nachzuweisen, dass der
Schaden nicht schon vorher vorlag. Am Ende des Tages ist das für Jörg
egal, wer's war. Eine Entschädigung wäre nett, wird er aber vermutlich
nie sehen.
Post by Anton ErtlPost by Martin WohlauerEs lässt sich schlicht
nicht beweisen, dass das Rad nicht von anderen beschädigt wurde. Was
anderes wäre, wenn einer der Mitarbeiter sich bei der Rückgabe
verplappert hätte, oder so was. Alles andere wäre auch für den Richter
Kaffeesatzleserei.
Es laesst sich leicht beweisen, dass das Amt das Rad in Besitz
genommen hat.
So weit klar.
Post by Anton ErtlDamit ist es dafuer verantwortlich, und insbesondere auch fuer
Schaeden.
Das sehe ich bedingt anders. Für alles was während und nach der
Inbesitznahme bis zur Übergabe an Jörg passiert ist, ja. Um bei deinem
Verleihbeispiel zu bleiben: Wenn ich schon vor Entgegennahme des zu
leihenden Fahrzeugs feststelle, dass da Schäden dran sind, melde ich
das. Spätestens ab dem Punkt ist aus die Maus mit ich muss diese Schäden
ersetzen. In dem Fall wären sie also schon gut beraten gewesen, diese
Schäden zu dokumentieren.
Post by Anton ErtlEs hat sich auch nicht den urspruenglichen Zustand des Rades
abzeichnen lassen.
Jupp. Das ist auch die einzige Chance, dass man ihnen einen verbraten kann.
Post by Anton ErtlVon daher muss der Richter keine Kaffeesatzleserei betreiben;
natuerlich kann es sein, dass er in dem Fall anders urteilt als wenn
ich ein beschaedigtes Auto zurueckbringe,
Ist nicht in dem Bereich, den ich als unwahrscheinlich ansehen würde.
»Die paar Euro hätte er auch gehabt, wenn er sich keinen Anwalt genommen
hätte, sondern das einfach repariert hätte. Wegen so einer Lapalie...
Schluss aus, keine Beweise – keine Ansprüche.«
Post by Anton Ertlund sage, dass es ein Unbekannter war, schliesslich ist man vor
Gericht in Gottes Hand (und als wenig angesehener Teil der
Gesellschaft wie als Radfahrer erst recht), aber nach meinem
Rechtsverstaendnis (IANAL) hat Yadgar durchaus eine Handhabe.
Sagen wir mal so: Er kann's versuchen. Aber ob's das wert ist... Alleine
die Kosten zu tragen, um ein Verfahren anzustrengen, sollten sie sich
weigern (und da stehen die Chancen mMn sehr gut, spätestens wenn sie
seine finanzielle Lage einschätzen können), ist schon eher außer Jörgs
Reichweite. Er kann denen schon einen Brief schreiben und hoffen. Evtl.
kriegt er ein paar Kröten. Aber darüber hinaus erwarte ich nicht, dass
viel passiert, was sich unter'm Strich rechnet.
Grüßle,
Martin.