Discussion:
Rosinante XXXII zurückbekommen... halb kaputt!
(zu alt für eine Antwort)
Jörg "Yadgar" Bleimann
2018-01-10 23:09:46 UTC
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Hi(gh)!

Durch persönliches Nachfragen beim Kölner Ordnungsamt konnte ich
erreichen, dass mein Fahrrad aus der angemieteten Lagerhalle nahe den
Fordwerken zur Radstation am Bahnhof überführt wurde und ich es heute
dort abholen konnte...

...in einem traurigen Zustand! Schloss zerstört (damit war ja zu
rechnen), außerdem der Hinterreifen platt, die Rücklichtabdeckung fehlt,
die Rücklicht-Glühbirne kaputt.

Sind bei den Ordnungsämtern eigentlich nur Grobmotoriker beschäftigt?

Bis bald im Khyberspace!

Yadgar
Joerg
2018-01-10 23:16:10 UTC
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Post by Jörg "Yadgar" Bleimann
Hi(gh)!
Durch persönliches Nachfragen beim Kölner Ordnungsamt konnte ich
erreichen, dass mein Fahrrad aus der angemieteten Lagerhalle nahe den
Fordwerken zur Radstation am Bahnhof überführt wurde und ich es heute
dort abholen konnte...
...in einem traurigen Zustand! Schloss zerstört (damit war ja zu
rechnen), außerdem der Hinterreifen platt, die Rücklichtabdeckung fehlt,
die Rücklicht-Glühbirne kaputt.
Das zu reparieren ist ja wohl eine der leichteren Uebungen. Ein Upgrade
Richtung LED waere auch mal angesagt.
Post by Jörg "Yadgar" Bleimann
Sind bei den Ordnungsämtern eigentlich nur Grobmotoriker beschäftigt?
Wieso? Hat das Ordnungsamt Dein Fahrrad geklaut?
--
Gruesse, Joerg

http://www.analogconsultants.com/
Jörg "Yadgar" Bleimann
2018-01-10 23:48:25 UTC
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Hi(gh)!
Post by Joerg
Wieso? Hat das Ordnungsamt Dein Fahrrad geklaut?
Geklaut nicht, aber sozusagen abgeschleppt - nämlich im Zuge der
alljährigen Sicherungsmaßnahmen rund um den Hauptbahnhof, von wegen
drohender Nafri-Stampede... und entweder waren am 27. Dezember, als ich
das Rad dort abgestellt hatte noch keine entsprechenden Aushänge
angebracht oder ich habe sie in meiner Eile übersehen... ich werde den
Schaden (vor allem das kaputte Schloss) wohl selbst bezahlen müssen.

Bis bald im Khyberspace!

Yadgar
Martin Wohlauer
2018-01-11 07:17:48 UTC
Permalink
Post by Jörg "Yadgar" Bleimann
Post by Joerg
Wieso? Hat das Ordnungsamt Dein Fahrrad geklaut?
Geklaut nicht, aber sozusagen abgeschleppt - nämlich im Zuge der
alljährigen Sicherungsmaßnahmen rund um den Hauptbahnhof, von wegen
drohender Nafri-Stampede... und entweder waren am 27. Dezember, als ich
das Rad dort abgestellt hatte noch keine entsprechenden Aushänge
angebracht oder ich habe sie in meiner Eile übersehen... ich werde den
Schaden (vor allem das kaputte Schloss) wohl selbst bezahlen müssen.
Wann warst dann das zweite mal da? Gestern wären es zwei Wochen Abstand
gewesen... Eine gewisse Zeit sollten sie einem schon einräumen, eben
damit genau das nicht passt: Ein durchaus aktiv benutztes Rad
verschwindet. Drum wirkt das schon mal ziemlich eigenwillig, dass das
Rad da einfach zapzarap weg ist, egal ob sie einen Hänger hin gemacht
haben, oder nicht.

Grüßle,

Martin.
Jörg "Yadgar" Bleimann
2018-01-11 10:49:07 UTC
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Hi(gh)!
Post by Martin Wohlauer
Wann warst dann das zweite mal da? Gestern wären es zwei Wochen Abstand
gewesen...
Nein, ich war am Neujahrstag nachmittags zurück in Köln und habe das Rad
dann vermisst...

Bis bald im Khyberspace!

Yadgar
Martin Wohlauer
2018-01-12 07:30:47 UTC
Permalink
Post by Jörg "Yadgar" Bleimann
Post by Martin Wohlauer
Wann warst dann das zweite mal da? Gestern wären es zwei Wochen Abstand
gewesen...
Nein, ich war am Neujahrstag nachmittags zurück in Köln und habe das Rad
dann vermisst...
Also nach lächerlichen fünf Tagen (hier hängen sie ein Schild an die
Räder, wenn das nach soundsoviel Tagen/Wochen noch dran ist, wird
gehandelt), vermutlich eher noch weniger, denn an Silvester oder dem
1.1. (ist WIMRE auch bei euch ein Feiertag) wird vermutlich keiner zu so
einer Aktion ausrücken. Kannst sie ja mal fragen, ob sie immer so kurze
Fristen einhalten, bevor sie Eigentum entwenden, oder sie immer pi x
Daumen Räder raus ziehen, die ihnen nicht gefallen. Wenn es denen
wirklich nur darum gegangen wäre, Räder zu entfernen, für die sich keine
Sau mehr interessiert bzw. die da schon so lange rum stehen, dass
monatelang keiner mehr nach ihnen sieht, hätten sie nicht gar so eine
kurze Zeit abgewartet. Bzw. hätten früher das Ding hin gehängt, um
überhaupt festzustellen, ob das Rad noch bewegt wird. Aber da hat wohl
irgendwem die Optik dessen nicht gepasst, was da so rum steht, und
deshalb musste das noch ganz schnell »dieses Jahr« weg.

Wäre mal die Frage, ob so was rechtlich überhaupt haltbar ist,
insbesondere wenn nichts spezielleres anliegt, wie z. B. dass da bald
eine neue Baustelle entsteht, bei deren Beginn die Räder weg sein
müssen. Weil (vermutlich nur) drei Tage Vorlaufzeit für eine reine
Aufräumaktion bei der Privateigentum entfernt wird, ist schon
unverschämt knapp, egal ob Aushang oder nicht. Das hieße nämlich, dass
für ein nur genug boruttisiertes Rad in der Zeit zwischen Aushang und
Neujahr de facto Abstellverbot herrscht. Aber halt nur für die Räder,
die irgendwem rein subjektiv nicht passen. Und das ist schon arg
eigenwillig.

Grüßle,

Martin.
Bernhard Kraft
2018-01-11 07:42:53 UTC
Permalink
Post by Jörg "Yadgar" Bleimann
Geklaut nicht, aber sozusagen abgeschleppt - nämlich im Zuge der
alljährigen Sicherungsmaßnahmen rund um den Hauptbahnhof, von wegen
drohender Nafri-Stampede...
Da hast du noch Glück gehabt. In Bonn gab es das selbe Scenario (ich glaube wegen
politischer Demonstration) und dabei wurden die Räder nach der Beschlagnahme auf
dem Sammelplatz von Dieben entwendet. War ja auch eine große Verlockung, so
viele *garantiert* nicht abgeschlossene Räder.
Joerg
2018-01-11 15:41:04 UTC
Permalink
Post by Bernhard Kraft
Post by Jörg "Yadgar" Bleimann
Geklaut nicht, aber sozusagen abgeschleppt - nämlich im Zuge der
alljährigen Sicherungsmaßnahmen rund um den Hauptbahnhof, von wegen
drohender Nafri-Stampede...
Da hast du noch Glück gehabt. In Bonn gab es das selbe Scenario (ich glaube wegen
politischer Demonstration) und dabei wurden die Räder nach der Beschlagnahme auf
dem Sammelplatz von Dieben entwendet. War ja auch eine große Verlockung, so
viele *garantiert* nicht abgeschlossene Räder.
Da wuerde ich einen Rechtsanwalt hinzuziehen, aus Prinzip. Plus in den
Medien anprangern. Denn ich gehen mal davon aus, dass sie die
"Verwaltung" diese illegalen Methoden bei KFZ nicht anwendet.
--
Gruesse, Joerg

http://www.analogconsultants.com/
Reindl Wolfgang
2018-01-11 17:18:13 UTC
Permalink
Post by Joerg
Da wuerde ich einen Rechtsanwalt hinzuziehen, aus Prinzip. Plus in den
Medien anprangern. Denn ich gehen mal davon aus, dass sie die
"Verwaltung" diese illegalen Methoden bei KFZ nicht anwendet.
Es war 1980, mein outo hatte ich wie üblich an der Straße geparkt wo es
dauerhaft erlaubt war und bin auf eine 1 monatige Exkursion gefahren.
In der Zwischenzeit kam hoher Besuch (IIRC Indira Gandhi) in die Stadt
und alle Outos mußten den fraglichen Straßenzug räumen.
Nach meiner Rückkehr von der Exkursion fand ich das Outo latürnich
nimmer, bin zur Polizei
"Ja, wurde daunddahin abgeschleppt wegen … weil nicht selber weggeparkt,
xy öS Strafe"
"Ich war den ganzen Monat nicht am Ort"
"OK, dann konnten Sie das Parkverbot nicht wissen, keine Strafe".
Beschädigt wurde bei der Aktion nix.

Auch beim Besuch vom Pabst Ratzinger in einer seiner früheren
Wirkungsstätten mußte der Straßenzug für den Umzug SEINER Herrlichkeit
komplett entparkt werden - sicherlich auch unter Zuhilfenahme von
Abschlepp-Wägen.

Dito entlang der Trasse für Obama, Merkel GmbH & Co KG damals bei ihrem
kuschligen Treffen in Elmau.

Latürnich werden auch Outos von normalerweise legalen Abstellplätzen
"gewaltsam" entfernt, wenn es die (vermeintliche oder reale)
Sicherheitslage erforderlich erscheinen läßt.

Wolfgang
--
If there were any Microsoft product that doesn's suck, it would be a
vacuum cleaner.
Johann Mayerwieser
2018-01-11 17:24:22 UTC
Permalink
Post by Reindl Wolfgang
Es war 1980, mein outo hatte ich wie üblich an der Straße geparkt wo es
dauerhaft erlaubt war und bin auf eine 1 monatige Exkursion gefahren.
In der Zwischenzeit kam hoher Besuch (IIRC Indira Gandhi) in die Stadt
und alle Outos mußten den fraglichen Straßenzug räumen.
Nach meiner Rückkehr von der Exkursion fand ich das Outo latürnich
nimmer,
bin zur Polizei "Ja, wurde daunddahin abgeschleppt wegen … weil nicht
selber weggeparkt, xy öS Strafe"
"Ich war den ganzen Monat nicht am Ort"
"OK, dann konnten Sie das Parkverbot nicht wissen, keine Strafe".
In Österreich werden bei der Aufstellung von Halteverboten (egal ob fix
oder temporär) die in dem Bereich parkenden Fahrzeuge notiert - zwecks
Straffreiheit
Martin Wohlauer
2018-01-12 07:40:15 UTC
Permalink
Post by Johann Mayerwieser
Post by Reindl Wolfgang
Es war 1980, mein outo hatte ich wie üblich an der Straße geparkt wo es
dauerhaft erlaubt war und bin auf eine 1 monatige Exkursion gefahren.
In der Zwischenzeit kam hoher Besuch (IIRC Indira Gandhi) in die Stadt
und alle Outos mußten den fraglichen Straßenzug räumen.
Nach meiner Rückkehr von der Exkursion fand ich das Outo latürnich
nimmer,
bin zur Polizei "Ja, wurde daunddahin abgeschleppt wegen … weil nicht
selber weggeparkt, xy öS Strafe"
"Ich war den ganzen Monat nicht am Ort"
"OK, dann konnten Sie das Parkverbot nicht wissen, keine Strafe".
In Österreich werden bei der Aufstellung von Halteverboten (egal ob fix
oder temporär) die in dem Bereich parkenden Fahrzeuge notiert - zwecks
Straffreiheit
Jetzt sag doch so was nicht! Das würde am Ende ja noch von
Verantwortungsvoller Vorgehensweise bei den Behörden zeugen. Gott
Bewahre! ;-)

Grüßle,

Martin.

P. S.: Ja, es könnte oftmals so einfach sein, wenn man denn nur wollte.
Aber genau da liegt halt der Hase im Pfeffer: Man müsste einen Ticken
mehr machen, als das Mindeste.
Johann Mayerwieser
2018-01-12 09:58:30 UTC
Permalink
Post by Martin Wohlauer
Post by Johann Mayerwieser
In Österreich werden bei der Aufstellung von Halteverboten (egal ob fix
oder temporär) die in dem Bereich parkenden Fahrzeuge notiert - zwecks
Straffreiheit
Jetzt sag doch so was nicht! Das würde am Ende ja noch von
Verantwortungsvoller Vorgehensweise bei den Behörden zeugen. Gott
Bewahre!
Vor Jahrzehnten erlebt: Einbahn wird ausgeschildert, ein Polizist klemmt
bei jedem verkehrt stehenden Auto einen entsprechenden Zettel hinter den
Scheibenwischer. Ob das heute noch gemacht wird bei dem Polizistenmangel
weiß ich nicht.
Robert Waldner
2018-01-12 21:58:02 UTC
Permalink
Post by Johann Mayerwieser
Vor Jahrzehnten erlebt: Einbahn wird ausgeschildert, ein Polizist klemmt
bei jedem verkehrt stehenden Auto einen entsprechenden Zettel hinter den
Scheibenwischer. Ob das heute noch gemacht wird bei dem Polizistenmangel
weiß ich nicht.
Meiner Erfahrung nach (das letzte mal vor ziemlich genau 2 Jahren, als
wieder mal die Einbahn in der mein Vater wohnt, umgedreht wurde) machen
das die Arbeiter, die sich auch um die Beschilderung kuemmern duerfen.

cheers,
&rw
--
-- "whatever-the-plural-of-penis"
-- "Marketing department"
-- - b***-net
HC Ahlmann
2018-01-12 14:52:09 UTC
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Post by Martin Wohlauer
Post by Johann Mayerwieser
Post by Reindl Wolfgang
Es war 1980, mein outo hatte ich wie üblich an der Straße geparkt wo es
dauerhaft erlaubt war und bin auf eine 1 monatige Exkursion gefahren.
In der Zwischenzeit kam hoher Besuch (IIRC Indira Gandhi) in die Stadt
und alle Outos mußten den fraglichen Straßenzug räumen.
Nach meiner Rückkehr von der Exkursion fand ich das Outo latürnich
nimmer,
bin zur Polizei "Ja, wurde daunddahin abgeschleppt wegen … weil nicht
selber weggeparkt, xy öS Strafe"
"Ich war den ganzen Monat nicht am Ort"
"OK, dann konnten Sie das Parkverbot nicht wissen, keine Strafe".
In Österreich werden bei der Aufstellung von Halteverboten (egal ob fix
oder temporär) die in dem Bereich parkenden Fahrzeuge notiert - zwecks
Straffreiheit
Jetzt sag doch so was nicht! Das würde am Ende ja noch von
Verantwortungsvoller Vorgehensweise bei den Behörden zeugen. Gott
Bewahre! ;-)
Grüßle,
Martin.
P. S.: Ja, es könnte oftmals so einfach sein, wenn man denn nur wollte.
Aber genau da liegt halt der Hase im Pfeffer: Man müsste einen Ticken
mehr machen, als das Mindeste.
Es haben schon Leute gegen die Folgen eines temporären Halteverbots
geklagt und mussten sich vom Richter sagen lassen, dass es zumutbar sei,
alle drei Tage nach einem Fahrzeug in öffentlichem Raum zu sehen oder
sehen zu lassen.

Als unser AUto in einem temporär errichteten Halteverbot geparkt war,
bekam es zwei Knollen über 15 und 35 Euro, weil es zwischenzeitlich
wieder geschneit hatte. Ich zahlte die billigere und gab gegenüber der
Stadt an, dass die zweite unberechtigt sei, weil das Auto mangels
Winterreifen lange vor Errichten des Halteverbots nicht mehr bewegt
worden sei. Dieses Ereignis und das Ergebnis der damaligen Recherche
haben mich dann alle drei statt alle sieben Tage nach dem Auto sehen
lassen, das nun auch nicht mehr wie die übrigen mit den rechten Rädern
auf dem Gehweg stand (Grund für die 35 Euro).
--
Munterbleiben
HC

<http://hc-ahlmann.gmxhome.de/> Bordkassen, Kochen an Bord, Törnberichte
Joerg
2018-01-11 17:32:40 UTC
Permalink
Post by Reindl Wolfgang
Post by Joerg
Da wuerde ich einen Rechtsanwalt hinzuziehen, aus Prinzip. Plus in den
Medien anprangern. Denn ich gehen mal davon aus, dass sie die
"Verwaltung" diese illegalen Methoden bei KFZ nicht anwendet.
Es war 1980, mein outo hatte ich wie üblich an der Straße geparkt wo es
dauerhaft erlaubt war und bin auf eine 1 monatige Exkursion gefahren.
In der Zwischenzeit kam hoher Besuch (IIRC Indira Gandhi) in die Stadt
und alle Outos mußten den fraglichen Straßenzug räumen.
Nach meiner Rückkehr von der Exkursion fand ich das Outo latürnich
nimmer, bin zur Polizei
"Ja, wurde daunddahin abgeschleppt wegen … weil nicht selber weggeparkt,
xy öS Strafe"
"Ich war den ganzen Monat nicht am Ort"
"OK, dann konnten Sie das Parkverbot nicht wissen, keine Strafe".
Beschädigt wurde bei der Aktion nix.
Auch beim Besuch vom Pabst Ratzinger in einer seiner früheren
Wirkungsstätten mußte der Straßenzug für den Umzug SEINER Herrlichkeit
komplett entparkt werden - sicherlich auch unter Zuhilfenahme von
Abschlepp-Wägen.
Dito entlang der Trasse für Obama, Merkel GmbH & Co KG damals bei ihrem
kuschligen Treffen in Elmau.
Latürnich werden auch Outos von normalerweise legalen Abstellplätzen
"gewaltsam" entfernt, wenn es die (vermeintliche oder reale)
Sicherheitslage erforderlich erscheinen läßt.
Immerhin haben sie Dein Auto nicht beschaedigt und muessten sicher
dafuer aufkommen, wenn sie es getan haetten. Es geht nicht an, dass die
Obrigkeit Sachen anderer Leute einfach kaputtmacht und dann nichts tut.
Da muss ein Scheck mit rueberwachsen und die Uebeltaeter zur
Rechenschaft gezogen werden.
--
Gruesse, Joerg

http://www.analogconsultants.com/
Martin Wohlauer
2018-01-12 07:38:56 UTC
Permalink
Post by Reindl Wolfgang
Post by Joerg
Da wuerde ich einen Rechtsanwalt hinzuziehen, aus Prinzip. Plus in den
Medien anprangern. Denn ich gehen mal davon aus, dass sie die
"Verwaltung" diese illegalen Methoden bei KFZ nicht anwendet.
Es war 1980, mein outo hatte ich wie üblich an der Straße geparkt wo es
dauerhaft erlaubt war und bin auf eine 1 monatige Exkursion gefahren.
In der Zwischenzeit kam hoher Besuch (IIRC Indira Gandhi) in die Stadt
und alle Outos mußten den fraglichen Straßenzug räumen.
Nach meiner Rückkehr von der Exkursion fand ich das Outo latürnich
nimmer, bin zur Polizei
"Ja, wurde daunddahin abgeschleppt wegen … weil nicht selber weggeparkt,
xy öS Strafe"
"Ich war den ganzen Monat nicht am Ort"
"OK, dann konnten Sie das Parkverbot nicht wissen, keine Strafe".
Beschädigt wurde bei der Aktion nix.
Auch beim Besuch vom Pabst Ratzinger in einer seiner früheren
Wirkungsstätten mußte der Straßenzug für den Umzug SEINER Herrlichkeit
komplett entparkt werden - sicherlich auch unter Zuhilfenahme von
Abschlepp-Wägen.
Dito entlang der Trasse für Obama, Merkel GmbH & Co KG damals bei ihrem
kuschligen Treffen in Elmau.
Latürnich werden auch Outos von normalerweise legalen Abstellplätzen
"gewaltsam" entfernt, wenn es die (vermeintliche oder reale)
Sicherheitslage erforderlich erscheinen läßt.
Jou. Und jetzt kommt $Einzelhandelskette in $Filiale zu dem Schluss: Die
Karre, die schon seit Monaten dort auf dem privaten Parkplatz
widerrechtlich steht und nicht bewegt wird, soll entfernt werden. Nein,
da geht das natürlich nicht. Man muss sich ja schließlich an Recht und
Gesetz halten, und kann nicht einfach Autos weg packen, die den
Grundstückseigentümer bei der Ausübung der Nutzung seines Eigentums also
– des Grundstücks – stören.

http://www.nordbayern.de/region/wei%C3%9Fenburg/smart-parkt-seit-funf-jahren-vor-supermarkt-1.4118776

Genau solche spaßigen Konstellationen von Realität sind es, die den
Bürger schon etwas am Rechtsstaat zweifeln lassen. Auf der einen Seite
zuckt man nicht mit der Wimper, auf der anderen Seite wird rumgeeiert.

Grüßle,

Martin.
Bernhard Kraft
2018-01-12 09:19:46 UTC
Permalink
Post by Martin Wohlauer
http://www.nordbayern.de/region/wei%C3%9Fenburg/smart-parkt-seit-funf-jahren-vor-supermarkt-1.4118776
Genau solche spaßigen Konstellationen von Realität sind es, die den
Bürger schon etwas am Rechtsstaat zweifeln lassen. Auf der einen Seite
zuckt man nicht mit der Wimper, auf der anderen Seite wird rumgeeiert.
Heiligtum Auto - unglaublich. Mittlerweile stellen aber
Supermarktinhaber Schilder auf, die auf Strafen hinweisen, wenn man zu
lange parkt. Hilft natürlich nichts, wenn man die Strafen nicht
eintreiben kann, weil der Falschparker nicht habhaft gemacht werden kann.
Gert Link
2018-01-12 17:29:17 UTC
Permalink
Post by Bernhard Kraft
Heiligtum Auto - unglaublich. Mittlerweile stellen aber
Supermarktinhaber Schilder auf, die auf Strafen hinweisen, wenn man zu
lange parkt. Hilft natürlich nichts, wenn man die Strafen nicht
eintreiben kann, weil der Falschparker nicht habhaft gemacht werden kann.
Für die Lösung dieses Problems gibt es doch professionelle
Dienstleister, z.B. <http://parkraeume.de/>
--
Grüße
Gert
Martin Wohlauer
2018-01-12 19:07:55 UTC
Permalink
Post by Gert Link
Post by Bernhard Kraft
Heiligtum Auto - unglaublich. Mittlerweile stellen aber
Supermarktinhaber Schilder auf, die auf Strafen hinweisen, wenn man zu
lange parkt. Hilft natürlich nichts, wenn man die Strafen nicht
eintreiben kann, weil der Falschparker nicht habhaft gemacht werden kann.
Für die Lösung dieses Problems gibt es doch professionelle
Dienstleister, z.B. <http://parkraeume.de/>
Jupp, gibt es. Aber du kannst dir ausrechnen, was das für einen Konzern
wie die Schwarz-Gruppe auf jedem Filialparkplatz bestellt kosten würde.
Für das Geld, was da allein in einem Monat raus gehauen würde, könnte
man die Karren dieser wenigen echt krassen Fälle auch einfach
fachgerecht verschrotten lassen und im Anzeigefall den Ersatz bezahlen.
Das käme billiger als das ernsthaft durchzuziehen.

Grüßle,

Martin.
Martin Wohlauer
2018-01-12 19:05:34 UTC
Permalink
Post by Bernhard Kraft
Post by Martin Wohlauer
http://www.nordbayern.de/region/wei%C3%9Fenburg/smart-parkt-seit-funf-jahren-vor-supermarkt-1.4118776
Genau solche spaßigen Konstellationen von Realität sind es, die den
Bürger schon etwas am Rechtsstaat zweifeln lassen. Auf der einen Seite
zuckt man nicht mit der Wimper, auf der anderen Seite wird rumgeeiert.
Heiligtum Auto - unglaublich. Mittlerweile stellen aber
Supermarktinhaber Schilder auf, die auf Strafen hinweisen, wenn man zu
lange parkt. Hilft natürlich nichts, wenn man die Strafen nicht
eintreiben kann, weil der Falschparker nicht habhaft gemacht werden kann.
Sagen wir mal so: An deren Stelle hätte ich da nicht gar so lange
gefackelt und die Karre irgendwann mit einem Gabelstapler oder mit etwas
besser dazu geeigneten selbst in den öffentlichen Raum befördert. 5
Jahre sind einfach nur Wahnsinn. Schon nach einem viertel Jahr wäre ich
als Eigentümer eines Grundstücks nicht mehr sonderlich zimperlich mit
dem Entsorgen oder weg befördern.

Grüßle,

Martin.
U***@web.de
2018-03-04 10:41:35 UTC
Permalink
Moin,
Post by Reindl Wolfgang
Es war 1980, mein outo hatte ich wie üblich an der Straße geparkt wo es
dauerhaft erlaubt war und bin auf eine 1 monatige Exkursion gefahren.
In der Zwischenzeit kam hoher Besuch (IIRC Indira Gandhi) in die Stadt
und alle Outos mußten den fraglichen Straßenzug räumen.
Nach meiner Rückkehr von der Exkursion fand ich das Outo latürnich
nimmer, bin zur Polizei
"Ja, wurde daunddahin abgeschleppt wegen … weil nicht selber weggeparkt,
xy öS Strafe"
"Ich war den ganzen Monat nicht am Ort"
"OK, dann konnten Sie das Parkverbot nicht wissen, keine Strafe".
Beschädigt wurde bei der Aktion nix.
Bei und wird dann keine OWi eingehoben, nur die 200+
fürs Umstellen.

Gruß, ULF
Bodo G. Meier
2018-01-11 04:03:11 UTC
Permalink
....in einem traurigen Zustand! Schloss zerstört (damit war ja zu
rechnen), außerdem der Hinterreifen platt, die Rücklichtabdeckung fehlt,
die Rücklicht-Glühbirne kaputt.
Schadensmeldung an das Ordnungsamt.

Gruss,
Bodo
Jörg "Yadgar" Bleimann
2018-01-11 10:46:51 UTC
Permalink
Hi(gh)!
Post by Bodo G. Meier
....in einem traurigen Zustand! Schloss zerstört (damit war ja zu
rechnen), außerdem der Hinterreifen platt, die Rücklichtabdeckung fehlt,
die Rücklicht-Glühbirne kaputt.
Schadensmeldung an das Ordnungsamt.
Bei der Rad-Station habe ich die Schäden schriftlich festhalten lassen -
ich glaube aber nicht, dass das viel nützen wird, denn: ich kann nicht
sicher sagen, ob am 27. Dezember, als ich das Fahrrad am Bahnhof
abgestellt hatte, schon Hinweise auf die bevorstehende Räumung
angeschlagen waren - ich habe keine gesehen, war aber auch sehr in Eile,
es ging buchstäblich um Sekunden, um den Zug nicht zu verpassen.

Selbst wenn die informierenden Aushänge erst später angebracht worden
waren - das Ordnungsamt würde sich wahrscheinlich darauf berufen, dass
seit den Ausschreitungen von 2015/16 jedes Jahr an Silvester der
Bahnhofsvorplatz gesichert und geräumt werde und dies allgemein bekannt
sei. Da habe ich dann wohl schlechte Karten...

Immerhin bin ich ja froh, dass Rosinante XXXII jetzt wieder in meinem
Besitz ist... ich war ja erst von einem Diebstahl ausgegangen (dem
zehnten in 40 Jahren)!

Bis bald im Khyberspace!

Yadgar
Chr. Maercker
2018-01-11 12:36:53 UTC
Permalink
Jörg "Yadgar" Bleimann wrote:
[Schadensmeldung an das Ordnungsamt]
Post by Jörg "Yadgar" Bleimann
Bei der Rad-Station habe ich die Schäden schriftlich festhalten lassen -
ich glaube aber nicht, dass das viel nützen wird, denn: ich kann nicht
sicher sagen, ob am 27. Dezember, als ich das Fahrrad am Bahnhof
abgestellt hatte, schon Hinweise auf die bevorstehende Räumung
angeschlagen waren - ich habe keine gesehen, war aber auch sehr in Eile,
es ging buchstäblich um Sekunden, um den Zug nicht zu verpassen.
Möchte das Ordnungsamt Abschleppgebühren von Dir haben? Dann biete ihnen
einen "Vergleich" an ...
Post by Jörg "Yadgar" Bleimann
Selbst wenn die informierenden Aushänge erst später angebracht worden
waren - das Ordnungsamt würde sich wahrscheinlich darauf berufen, dass
seit den Ausschreitungen von 2015/16 jedes Jahr an Silvester der
Bahnhofsvorplatz gesichert und geräumt werde und dies allgemein bekannt
sei.
WIMRE kein Grund in .de, fremdes Eigentum beschädigen zu dürfen.
Post by Jörg "Yadgar" Bleimann
Immerhin bin ich ja froh, dass Rosinante XXXII jetzt wieder in meinem
Besitz ist... ich war ja erst von einem Diebstahl ausgegangen (dem
zehnten in 40 Jahren)!
Dachte immer, *ich* wohne in der Hauptstadt des Fahrradklaus.
--
CU Chr. Maercker.

RADWEGE sind TOD-SICHER! Schlaue Füchse fahren Fahrbahn.
Susanne Jäger
2018-01-11 12:46:50 UTC
Permalink
Post by Chr. Maercker
Post by Jörg "Yadgar" Bleimann
Immerhin bin ich ja froh, dass Rosinante XXXII jetzt wieder in meinem
Besitz ist... ich war ja erst von einem Diebstahl ausgegangen (dem
zehnten in 40 Jahren)!
Dachte immer, *ich* wohne in der Hauptstadt des Fahrradklaus.
Vermutlich lässt du dein Rad aber auch nicht für eine Woche am
Hauptbahnhof stehen. Das würde ich mich nicht trauen.

Gruß
Susanne
Chr. Maercker
2018-01-11 17:49:46 UTC
Permalink
Post by Susanne Jäger
Vermutlich lässt du dein Rad aber auch nicht für eine Woche am
Hauptbahnhof stehen. Das würde ich mich nicht trauen.
Allerdings. Wobei der Wachdienst meines Arbeitgebers seine Augen auch
nicht überhall haben kann.
--
CU Chr. Maercker.

RADWEGE sind TOD-SICHER! Schlaue Füchse fahren Fahrbahn.
Jörg "Yadgar" Bleimann
2018-01-12 11:05:09 UTC
Permalink
Hi(gh)!
Post by Susanne Jäger
Vermutlich lässt du dein Rad aber auch nicht für eine Woche am
Hauptbahnhof stehen. Das würde ich mich nicht trauen.
Das war keine ganze Woche, sondern fünf Tage - vom 27. Dezember bis zum
1. Januar. Und ja, dergleichen war bis jetzt nie ein Problem, mir ist am
Hauptbahnhof (anders als an der von meinem Wohnklo aus nächsten
Stadtbahn-Haltestelle!) nie ein Fahrrad weggekommen!

Bis bald im Khyberspace!

Yadgar
Stephan Behrendt
2018-01-12 13:32:49 UTC
Permalink
Post by Susanne Jäger
Vermutlich lässt du dein Rad aber auch nicht für eine Woche am
Hauptbahnhof stehen. Das würde ich mich nicht trauen.
Die wild am Kölner Hbf abgestellten Räder sind auch ohne Silvester eine Plage.
An der Rückseite des HBfs gibt es eine große Radstation, wo man sein Rad für
einen kleinen Taler sicher vor Diebstahl, Wetter und Nafris einstellen kann.
Das ist dort, wo Jörg sein defektes Rad abholen durfte. Die Reparatur dürfte
teurer sein als die Einstellkosten gewesen wären.

Gruss
Stephan
Martin Wohlauer
2018-01-12 19:09:44 UTC
Permalink
Post by Stephan Behrendt
Post by Susanne Jäger
Vermutlich lässt du dein Rad aber auch nicht für eine Woche am
Hauptbahnhof stehen. Das würde ich mich nicht trauen.
Die wild am Kölner Hbf abgestellten Räder sind auch ohne Silvester eine Plage.
An der Rückseite des HBfs gibt es eine große Radstation, wo man sein Rad für
einen kleinen Taler sicher vor Diebstahl, Wetter und Nafris einstellen kann..
Das ist dort, wo Jörg sein defektes Rad abholen durfte. Die Reparatur dürfte
teurer sein als die Einstellkosten gewesen wären.
So spricht man nur daher, wenn man nicht jeden Euro umdrehen muss...
Zugegeben, bei der speziellen Kombi hätte er (unter Voraussetzung der
Kenntnis des Aushangs!) wohl auch evtl. so handeln können. Aber für
seinen Geldbeutel dürfte die regelmäßige Nutzung dieses Services
schlicht nicht in Frage kommen. Daher hat er's halt auch nicht gemacht,
da er ja nicht mal von dem Aushang wusste.

Grüßle,

Martin.
Stephan Behrendt
2018-01-13 20:05:11 UTC
Permalink
Post by Martin Wohlauer
So spricht man nur daher, wenn man nicht jeden Euro umdrehen muss...
Nö,

Jörg stellte seine Rosinante ja anscheinend wild vor dem Bahnhof ab.
Hinter dem Bahnhof ist aber nicht nur die besagte Radstation gelegen
sondern stehen sogar jede Menge kostenlose Anlehnbügel die nie alle belegt
sind; die Stadt hat da in letzter Zeit heftig aufgerüstet.
Wurden diese Rädere auch entfernt?


Stephan
Martin Wohlauer
2018-01-14 09:33:08 UTC
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Post by Stephan Behrendt
Post by Martin Wohlauer
So spricht man nur daher, wenn man nicht jeden Euro umdrehen muss...
Nö,
Jörg stellte seine Rosinante ja anscheinend wild vor dem Bahnhof ab.
Wie das Millionen andere in Deutschland auch machen.
Post by Stephan Behrendt
Hinter dem Bahnhof ist aber nicht nur die besagte Radstation gelegen
sondern stehen sogar jede Menge kostenlose Anlehnbügel die nie alle belegt
sind; die Stadt hat da in letzter Zeit heftig aufgerüstet.
Immerhin. Weiß er das? War da wirklich frei? Abgesehen davon sprachst du
nicht von den kostenlosen Anlehnbügeln sondern von der Unterbringung
/in/ der Radstation. (»eine große Radstation, wo man sein Rad für
einen kleinen Taler sicher vor Diebstahl, Wetter und Nafris einstellen
kann«) Und das würde ich mir bei seinem Budget auch garantiert nicht
leisten.
Post by Stephan Behrendt
Wurden diese Rädere auch entfernt?
Vermutlich nicht, weil »Hinter dem Bahnhof« nicht auf dem
Bahnhofsvorplatz ist.

Grüßle,

Martin.
Martin Gerdes
2018-01-13 12:19:03 UTC
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Post by Stephan Behrendt
Post by Susanne Jäger
Vermutlich lässt du dein Rad aber auch nicht für eine Woche am
Hauptbahnhof stehen. Das würde ich mich nicht trauen.
Die wild am Kölner Hbf abgestellten Räder sind auch ohne Silvester eine Plage.
Warum? Sind die wild in unseren Städten abgestellten PKW keine Plage?
Post by Stephan Behrendt
An der Rückseite des HBfs gibt es eine große Radstation, wo man sein Rad für
einen kleinen Taler sicher vor Diebstahl, Wetter und Nafris einstellen kann.
Das ist dort, wo Jörg sein defektes Rad abholen durfte. Die Reparatur dürfte
teurer sein als die Einstellkosten gewesen wären.
Wenn der Staat schon "abschleppt" (geht mit Fahrrädern leichter als mit
Autos), dann hat er sie sorgfältig zu behandeln. Soweit das Prinzip.
Allerdings sind in diesem unserem Lande Fahrradfahrer Untermenschen* mit
geringen Rechten, also entspricht die Realität dem Prinzip nicht.


(*Ich darf das deswegen so sagen, weil ich Mitglied dieser
unterprivilegierten Gruppe bin.)
Jörg "Yadgar" Bleimann
2018-01-12 11:03:10 UTC
Permalink
Hi(gh)!
Post by Chr. Maercker
Möchte das Ordnungsamt Abschleppgebühren von Dir haben? Dann biete ihnen
einen "Vergleich" an ...
Nein, das immerhin nicht... bis jetzt jedenfalls!
Post by Chr. Maercker
WIMRE kein Grund in .de, fremdes Eigentum beschädigen zu dürfen.
Sind doch nur Fahrräder... und sind Nur-Fahrradfahrer ohne Outo
überhaupt richtige Menschen?

Bis bald im Khyberspace!

Yadgar
Martin Wohlauer
2018-01-12 07:44:11 UTC
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Post by Jörg "Yadgar" Bleimann
Post by Bodo G. Meier
....in einem traurigen Zustand! Schloss zerstört (damit war ja zu
rechnen), außerdem der Hinterreifen platt, die Rücklichtabdeckung fehlt,
die Rücklicht-Glühbirne kaputt.
Schadensmeldung an das Ordnungsamt.
Bei der Rad-Station habe ich die Schäden schriftlich festhalten lassen -
ich glaube aber nicht, dass das viel nützen wird, denn: ich kann nicht
sicher sagen, ob am 27. Dezember, als ich das Fahrrad am Bahnhof
abgestellt hatte, schon Hinweise auf die bevorstehende Räumung
angeschlagen waren - ich habe keine gesehen, war aber auch sehr in Eile,
es ging buchstäblich um Sekunden, um den Zug nicht zu verpassen.
Viel wichtiger: Wer beweist denn, dass die Schäden nicht von jemand
dritten zugefügt wurden, woran die gar nicht schuld sind? Klar, der
Verdacht liegt nahe. Aber der Beweis, Woyzeck, der Beweis! (Frei nach
Büchner.) Und: Woran erkennt man denn ein zurecht abgestelltes Rad, und
eines, das nicht bewegt wird? Oder ging es darum am Ende gar nicht?
Post by Jörg "Yadgar" Bleimann
Selbst wenn die informierenden Aushänge erst später angebracht worden
waren - das Ordnungsamt würde sich wahrscheinlich darauf berufen, dass
seit den Ausschreitungen von 2015/16 jedes Jahr an Silvester der
Bahnhofsvorplatz gesichert und geräumt werde und dies allgemein bekannt
sei. Da habe ich dann wohl schlechte Karten...
Ist das eine Party-Ecke bei euch, oder wie ist das? Müssen dann alle
Räder weg, oder nur welche, die ein Dorn im Auge sind? Wie kommen die
Leute noch zum Bahnhof? Aber lustig sind sie schon: Statt die Party an
sich dort zu untersagen (was mindestens genau so effektiv sein dürfte,
Ausschreitungen zu verhindern, wie Fahrräder wegzupacken), macht man
lieber so was.

Grüßle,

Martin.
Anton Ertl
2018-01-12 09:32:43 UTC
Permalink
Post by Martin Wohlauer
Post by Jörg "Yadgar" Bleimann
Post by Bodo G. Meier
....in einem traurigen Zustand! Schloss zerstört (damit war ja zu
rechnen), außerdem der Hinterreifen platt, die Rücklichtabdeckung fehlt,
die Rücklicht-Glühbirne kaputt.
Schadensmeldung an das Ordnungsamt.
Bei der Rad-Station habe ich die Schäden schriftlich festhalten lassen -
ich glaube aber nicht, dass das viel nützen wird, denn: ich kann nicht
sicher sagen, ob am 27. Dezember, als ich das Fahrrad am Bahnhof
abgestellt hatte, schon Hinweise auf die bevorstehende Räumung
angeschlagen waren - ich habe keine gesehen, war aber auch sehr in Eile,
es ging buchstäblich um Sekunden, um den Zug nicht zu verpassen.
Viel wichtiger: Wer beweist denn, dass die Schäden nicht von jemand
dritten zugefügt wurden, woran die gar nicht schuld sind?
Das ist aber wirklich nicht Yadgar's Problem. Die haben das Rad ohne
seine Einwilligung gehandhabt, die sind dafuer verantwortlich. Wenn
sie's nicht waren, koennen sie ja dann den Taeter selbst verfolgen,
und den Schaden von ihm zurueckfordern.

- anton
--
de.rec.fahrrad FAQ: http://0x1a.de/rec/fahrrad/
Radfahrer sollten vor oder hinter fahrenden Kfz fahren und nicht daneben
Martin Wohlauer
2018-01-12 19:11:24 UTC
Permalink
Post by Anton Ertl
Post by Martin Wohlauer
Post by Jörg "Yadgar" Bleimann
Post by Bodo G. Meier
....in einem traurigen Zustand! Schloss zerstört (damit war ja zu
rechnen), außerdem der Hinterreifen platt, die Rücklichtabdeckung fehlt,
die Rücklicht-Glühbirne kaputt.
Schadensmeldung an das Ordnungsamt.
Bei der Rad-Station habe ich die Schäden schriftlich festhalten lassen -
ich glaube aber nicht, dass das viel nützen wird, denn: ich kann nicht
sicher sagen, ob am 27. Dezember, als ich das Fahrrad am Bahnhof
abgestellt hatte, schon Hinweise auf die bevorstehende Räumung
angeschlagen waren - ich habe keine gesehen, war aber auch sehr in Eile,
es ging buchstäblich um Sekunden, um den Zug nicht zu verpassen.
Viel wichtiger: Wer beweist denn, dass die Schäden nicht von jemand
dritten zugefügt wurden, woran die gar nicht schuld sind?
Das ist aber wirklich nicht Yadgar's Problem. Die haben das Rad ohne
seine Einwilligung gehandhabt, die sind dafuer verantwortlich. Wenn
sie's nicht waren, koennen sie ja dann den Taeter selbst verfolgen,
und den Schaden von ihm zurueckfordern.
Du missverstehst: Im Zweifel für den Angeklagten. Es lässt sich schlicht
nicht beweisen, dass das Rad nicht von anderen beschädigt wurde. Was
anderes wäre, wenn einer der Mitarbeiter sich bei der Rückgabe
verplappert hätte, oder so was. Alles andere wäre auch für den Richter
Kaffeesatzleserei.

Grüßle,

Martin.
Johann Mayerwieser
2018-01-13 10:57:38 UTC
Permalink
Post by Martin Wohlauer
Du missverstehst: Im Zweifel für den Angeklagten. Es lässt sich schlicht
nicht beweisen, dass das Rad nicht von anderen beschädigt wurde. Was
anderes wäre, wenn einer der Mitarbeiter sich bei der Rückgabe
verplappert hätte, oder so was. Alles andere wäre auch für den Richter
Kaffeesatzleserei.
Wird ein KFZ abgeschleppt, werden vor dem Vorgang die Beschädigungen
dokumentiert. Wieso da nicht?
Sepp Ruf
2018-01-13 11:57:13 UTC
Permalink
Post by Johann Mayerwieser
Post by Martin Wohlauer
Du missverstehst: Im Zweifel für den Angeklagten. Es lässt sich schlicht
nicht beweisen, dass das Rad nicht von anderen beschädigt wurde. Was
anderes wäre, wenn einer der Mitarbeiter sich bei der Rückgabe
verplappert hätte, oder so was. Alles andere wäre auch für den Richter
Kaffeesatzleserei.
Wird ein KFZ abgeschleppt, werden vor dem Vorgang die Beschädigungen
dokumentiert. Wieso da nicht?
Weil bekanntlich Fachkraeftemangel ...

... da kommen zum Fahrraddeportieren dann diejenigen zum Einsatz, die mehr
Erfahrung mit Gelben Tonnen oder bestenfalls Absperrgittertransporten haben
und Fahrraeder zwecks ESGE-Decodierung ohne Zoegern auf Sattel und Lenker
wuchten.

Durchgaengig laufende Bodycams haetten zur Dokumentation vom Auffindezustand
des Ruecklichts uebrigens ausgereicht, mit Schreibarbeit fuer jeden Kratzer
waeren die Rekercity-Spezialkraefte noch bis Ostern nicht fertig.
--
(Die Kosten fuer die Bodycams waeren durch Lamettafehlgebuehren schnell
wieder drin. /rot-3-10)
Martin Wohlauer
2018-01-13 13:20:43 UTC
Permalink
Post by Johann Mayerwieser
Post by Martin Wohlauer
Du missverstehst: Im Zweifel für den Angeklagten. Es lässt sich schlicht
nicht beweisen, dass das Rad nicht von anderen beschädigt wurde. Was
anderes wäre, wenn einer der Mitarbeiter sich bei der Rückgabe
verplappert hätte, oder so was. Alles andere wäre auch für den Richter
Kaffeesatzleserei.
Wird ein KFZ abgeschleppt, werden vor dem Vorgang die Beschädigungen
dokumentiert. Wieso da nicht?
Den Zettel kann man auch schnell selbst nachschreiben... Aber du hast
natürlich recht, wer seinen Job anständig macht beim Abschleppen, der
dokumentiert das einfach. Smartphones haben sie inzwischen ja auch
mehrheitlich am Mann. Wenn sie wollten...

Grüßle,

Martin.
Anton Ertl
2018-01-13 12:02:37 UTC
Permalink
Post by Martin Wohlauer
Post by Anton Ertl
Post by Martin Wohlauer
Viel wichtiger: Wer beweist denn, dass die Schäden nicht von jemand
dritten zugefügt wurden, woran die gar nicht schuld sind?
Das ist aber wirklich nicht Yadgar's Problem. Die haben das Rad ohne
seine Einwilligung gehandhabt, die sind dafuer verantwortlich. Wenn
sie's nicht waren, koennen sie ja dann den Taeter selbst verfolgen,
und den Schaden von ihm zurueckfordern.
Du missverstehst: Im Zweifel für den Angeklagten.
Das ist ein Grundsatz im Strafrecht, aber nicht im Zivilrecht.

Wenn ich ein Auto leihe, und es wird beschaedigt, muss ich fuer den
Schaden geradestehen, auch wenn die Beschaedigung von einem
unbekannten Dritten verursacht wurde; da kann ich nicht einfach sagen,
dass die Verleihfirma mir erst einmal beweisen muss, dass ich es war.
Post by Martin Wohlauer
Es lässt sich schlicht
nicht beweisen, dass das Rad nicht von anderen beschädigt wurde. Was
anderes wäre, wenn einer der Mitarbeiter sich bei der Rückgabe
verplappert hätte, oder so was. Alles andere wäre auch für den Richter
Kaffeesatzleserei.
Es laesst sich leicht beweisen, dass das Amt das Rad in Besitz
genommen hat. Damit ist es dafuer verantwortlich, und insbesondere
auch fuer Schaeden. Es hat sich auch nicht den urspruenglichen
Zustand des Rades abzeichnen lassen. Von daher muss der Richter keine
Kaffeesatzleserei betreiben; natuerlich kann es sein, dass er in dem
Fall anders urteilt als wenn ich ein beschaedigtes Auto zurueckbringe,
und sage, dass es ein Unbekannter war, schliesslich ist man vor
Gericht in Gottes Hand (und als wenig angesehener Teil der
Gesellschaft wie als Radfahrer erst recht), aber nach meinem
Rechtsverstaendnis (IANAL) hat Yadgar durchaus eine Handhabe.

- anton
--
de.rec.fahrrad FAQ: http://0x1a.de/rec/fahrrad/
Radfahrer sollten vor oder hinter fahrenden Kfz fahren und nicht daneben
Martin Wohlauer
2018-01-13 13:29:03 UTC
Permalink
Post by Anton Ertl
Post by Martin Wohlauer
Post by Anton Ertl
Post by Martin Wohlauer
Viel wichtiger: Wer beweist denn, dass die Schäden nicht von jemand
dritten zugefügt wurden, woran die gar nicht schuld sind?
Das ist aber wirklich nicht Yadgar's Problem. Die haben das Rad ohne
seine Einwilligung gehandhabt, die sind dafuer verantwortlich. Wenn
sie's nicht waren, koennen sie ja dann den Taeter selbst verfolgen,
und den Schaden von ihm zurueckfordern.
Du missverstehst: Im Zweifel für den Angeklagten.
Das ist ein Grundsatz im Strafrecht, aber nicht im Zivilrecht.
Wenn ich ein Auto leihe, und es wird beschaedigt, muss ich fuer den
Schaden geradestehen, auch wenn die Beschaedigung von einem
unbekannten Dritten verursacht wurde; da kann ich nicht einfach sagen,
dass die Verleihfirma mir erst einmal beweisen muss, dass ich es war.
So weit richtig. Wenn die Beschädigung aber schon vorlag, noch bevor ich
auch nur eine Hand dran hatte, gilt das dann auch? Da bin ich dann eher
bei Johann, dass sie sich dann hätten vorher die Mühe machen müssen, und
wenigstens klarstellen, was vorher schon im Eimer war. Im Anschluss ohne
jeglichen Beweis wird's aber mMn schon schwierig nachzuweisen, dass der
Schaden nicht schon vorher vorlag. Am Ende des Tages ist das für Jörg
egal, wer's war. Eine Entschädigung wäre nett, wird er aber vermutlich
nie sehen.
Post by Anton Ertl
Post by Martin Wohlauer
Es lässt sich schlicht
nicht beweisen, dass das Rad nicht von anderen beschädigt wurde. Was
anderes wäre, wenn einer der Mitarbeiter sich bei der Rückgabe
verplappert hätte, oder so was. Alles andere wäre auch für den Richter
Kaffeesatzleserei.
Es laesst sich leicht beweisen, dass das Amt das Rad in Besitz
genommen hat.
So weit klar.
Post by Anton Ertl
Damit ist es dafuer verantwortlich, und insbesondere auch fuer
Schaeden.
Das sehe ich bedingt anders. Für alles was während und nach der
Inbesitznahme bis zur Übergabe an Jörg passiert ist, ja. Um bei deinem
Verleihbeispiel zu bleiben: Wenn ich schon vor Entgegennahme des zu
leihenden Fahrzeugs feststelle, dass da Schäden dran sind, melde ich
das. Spätestens ab dem Punkt ist aus die Maus mit ich muss diese Schäden
ersetzen. In dem Fall wären sie also schon gut beraten gewesen, diese
Schäden zu dokumentieren.
Post by Anton Ertl
Es hat sich auch nicht den urspruenglichen Zustand des Rades
abzeichnen lassen.
Jupp. Das ist auch die einzige Chance, dass man ihnen einen verbraten kann.
Post by Anton Ertl
Von daher muss der Richter keine Kaffeesatzleserei betreiben;
natuerlich kann es sein, dass er in dem Fall anders urteilt als wenn
ich ein beschaedigtes Auto zurueckbringe,
Ist nicht in dem Bereich, den ich als unwahrscheinlich ansehen würde.
»Die paar Euro hätte er auch gehabt, wenn er sich keinen Anwalt genommen
hätte, sondern das einfach repariert hätte. Wegen so einer Lapalie...
Schluss aus, keine Beweise – keine Ansprüche.«
Post by Anton Ertl
und sage, dass es ein Unbekannter war, schliesslich ist man vor
Gericht in Gottes Hand (und als wenig angesehener Teil der
Gesellschaft wie als Radfahrer erst recht), aber nach meinem
Rechtsverstaendnis (IANAL) hat Yadgar durchaus eine Handhabe.
Sagen wir mal so: Er kann's versuchen. Aber ob's das wert ist... Alleine
die Kosten zu tragen, um ein Verfahren anzustrengen, sollten sie sich
weigern (und da stehen die Chancen mMn sehr gut, spätestens wenn sie
seine finanzielle Lage einschätzen können), ist schon eher außer Jörgs
Reichweite. Er kann denen schon einen Brief schreiben und hoffen. Evtl.
kriegt er ein paar Kröten. Aber darüber hinaus erwarte ich nicht, dass
viel passiert, was sich unter'm Strich rechnet.

Grüßle,

Martin.
Anton Ertl
2018-01-13 18:26:06 UTC
Permalink
Post by Martin Wohlauer
Post by Anton Ertl
Wenn ich ein Auto leihe, und es wird beschaedigt, muss ich fuer den
Schaden geradestehen, auch wenn die Beschaedigung von einem
unbekannten Dritten verursacht wurde; da kann ich nicht einfach sagen,
dass die Verleihfirma mir erst einmal beweisen muss, dass ich es war.
So weit richtig. Wenn die Beschädigung aber schon vorlag, noch bevor ich
auch nur eine Hand dran hatte, gilt das dann auch? Da bin ich dann eher
bei Johann, dass sie sich dann hätten vorher die Mühe machen müssen, und
wenigstens klarstellen, was vorher schon im Eimer war.
Beim Autoverleih wird vorher eine Bestandsaufnahme gemacht, die der
Kunde unterschreibt, und dann die Verleihfirma behaelt. Am Ende wird
noch einmal eine Bestandsaufnahme gemacht, und wenn ein Schaden
dazugekommen ist, ist der Kunde dafuer verantwortlich.

Wenn das Amt vor der Entfernung eine Bestandsaufnahme zusammen mit
Yadgar gemacht haette, und das dann an Yadgar abgegeben oder notariell
hinterlegt haetten, koennten sie vor Gericht dann eben nur fuer die
Unterschiede verantwortlich gemacht werden. Da sie das unterlassen
haben, liegt m.E. die Beweislast bei ihnen.
Post by Martin Wohlauer
Im Anschluss ohne
jeglichen Beweis wird's aber mMn schon schwierig nachzuweisen, dass der
Schaden nicht schon vorher vorlag.
Sie muessten aber beweisen, dass der Schaden schon vorher vorlag.
Post by Martin Wohlauer
Am Ende des Tages ist das für Jörg
egal, wer's war. Eine Entschädigung wäre nett, wird er aber vermutlich
nie sehen.
Wenn er den Rechtsweg nicht geht, nicht. Wenn schon, dann vermutlich
schon (aber IANAL).
Post by Martin Wohlauer
Post by Anton Ertl
Es laesst sich leicht beweisen, dass das Amt das Rad in Besitz
genommen hat.
So weit klar.
Post by Anton Ertl
Damit ist es dafuer verantwortlich, und insbesondere auch fuer
Schaeden.
Das sehe ich bedingt anders. Für alles was während und nach der
Inbesitznahme bis zur Übergabe an Jörg passiert ist, ja. Um bei deinem
Verleihbeispiel zu bleiben: Wenn ich schon vor Entgegennahme des zu
leihenden Fahrzeugs feststelle, dass da Schäden dran sind, melde ich
das.
Richtig. Haben sie das gemacht? Na also.
Post by Martin Wohlauer
Post by Anton Ertl
Von daher muss der Richter keine Kaffeesatzleserei betreiben;
natuerlich kann es sein, dass er in dem Fall anders urteilt als wenn
ich ein beschaedigtes Auto zurueckbringe,
Ist nicht in dem Bereich, den ich als unwahrscheinlich ansehen würde.
»Die paar Euro hätte er auch gehabt, wenn er sich keinen Anwalt genommen
hätte, sondern das einfach repariert hätte. Wegen so einer Lapalie...
Schluss aus, keine Beweise – keine Ansprüche.«
Wenn's ein Kratzer am Auto waere, was nicht einmal die Funktion
beeintraechtigt (waehrend das Fahrrad durch das kaputte Ruecklicht
nicht einmal mehr strassenverkehrstauglich ist), wuerde weder das Amt
noch der Richter sowas so locker nehmen, aber mit Radfahrern kann
man's ja machen.

Aber vielleicht kriegt er ja auch einen Richter, der die Rechtsfrage
nach Rechtsstandpunkten entscheidet und nicht danach, welchen
gesellschaftlichen Status die Beteiligten haben, und dann kriegt er
den Schaden ersetzt, und das Amt darf auch noch seinen Anwalt zahlen.
Post by Martin Wohlauer
Alleine
die Kosten zu tragen, um ein Verfahren anzustrengen, sollten sie sich
weigern (und da stehen die Chancen mMn sehr gut, spätestens wenn sie
seine finanzielle Lage einschätzen können), ist schon eher außer Jörgs
Reichweite.
Dafuer gibt's Prozesskostenbehilfe.

- anton
--
de.rec.fahrrad FAQ: http://0x1a.de/rec/fahrrad/
Radfahrer sollten vor oder hinter fahrenden Kfz fahren und nicht daneben
U***@web.de
2018-03-04 10:45:40 UTC
Permalink
Moin,
Post by Anton Ertl
Post by Martin Wohlauer
Viel wichtiger: Wer beweist denn, dass die Schäden nicht von jemand
dritten zugefügt wurden, woran die gar nicht schuld sind?
Das ist aber wirklich nicht Yadgar's Problem. Die haben das Rad ohne
seine Einwilligung gehandhabt, die sind dafuer verantwortlich. Wenn
sie's nicht waren, koennen sie ja dann den Taeter selbst verfolgen,
und den Schaden von ihm zurueckfordern.
Mir war so, als würde auf amtsbeauftragten Ersatzparkplätzen
für Pkw auch keine Vollhaftung übernommen.

Für das Schleppen schon eher, deswegen werden Pkw
gerne zuvor rundum abphotophiert.

Gruß, ULF

Ulli Horlacher
2018-01-11 14:38:04 UTC
Permalink
Post by Jörg "Yadgar" Bleimann
Durch persönliches Nachfragen beim Kölner Ordnungsamt konnte ich
erreichen, dass mein Fahrrad aus der angemieteten Lagerhalle nahe den
Fordwerken zur Radstation am Bahnhof überführt wurde und ich es heute
dort abholen konnte...
Wie kam es ueberhaupt da hin?
--
+ Ulli Horlacher + ***@tandem-fahren.de + http://tandem-fahren.de/ +
Jörg "Yadgar" Bleimann
2018-01-12 11:11:00 UTC
Permalink
Hi(gh)!
Post by Ulli Horlacher
Wie kam es ueberhaupt da hin?
Um im Falle einer erneuten Nafri-Stampede wie 2015/16 freies Feld für
die Sicherheitskräfte zu bekommen, mussten insgesamt über 80 Fahrräder
über Silvester entfernt werden (mein Rad hatte die Nummer 87) - da wurde
es im Fundbüro beim Ordnungsamt in Köln-Kalk dann doch etwas eng, also
musste eine zusätzliche Lagerhalle angemietet werden. Zu dieser
Lagerhalle hatten Aussenstehende aber keinen Zugang (warum auch immer),
also musste Rosinante XXXII zur Radstation am Hauptbahnhof transferiert
werden.

Bis bald im Khyberspace!

Yadgar
Martin Gerdes
2018-01-11 22:50:05 UTC
Permalink
Post by Jörg "Yadgar" Bleimann
Durch persönliches Nachfragen beim Kölner Ordnungsamt konnte ich
erreichen, dass mein Fahrrad aus der angemieteten Lagerhalle nahe den
Fordwerken zur Radstation am Bahnhof überführt wurde und ich es heute
dort abholen konnte...
...in einem traurigen Zustand! Schloss zerstört (damit war ja zu
rechnen), außerdem der Hinterreifen platt, die Rücklichtabdeckung fehlt,
die Rücklicht-Glühbirne kaputt.
Also ein Großschaden. Nicht lang fackeln, gleich klagen.
Post by Jörg "Yadgar" Bleimann
Sind bei den Ordnungsämtern eigentlich nur Grobmotoriker beschäftigt?
frank paulsen
2018-01-12 08:51:43 UTC
Permalink
Post by Martin Gerdes
Post by Jörg "Yadgar" Bleimann
...in einem traurigen Zustand! Schloss zerstört (damit war ja zu
rechnen), außerdem der Hinterreifen platt, die Rücklichtabdeckung fehlt,
die Rücklicht-Glühbirne kaputt.
Also ein Großschaden. Nicht lang fackeln, gleich klagen.
fuer einen bezieher von SGB II-leistungen sind die vieleicht zwanzig
euro, die da jetzt faellig werden, ein schlag ins kontor.

das ist mehr als die haelfte des fuer einen monat vorgesehenen
gesamtbedarfes fuer 'Verkehr'.

aergerlicherweise ist es sehr unwahrscheinlich, dass fuer den
betroffenen bei einer klage mehr geld rumkommt, oder, wie eigentlich
nuetzlicher, ein schneller verfuegbares transportmittel,
bzw. schadensersatz fuer dessen nichtverfuegbarkeit.
--
frobnicate foo
Martin Wohlauer
2018-01-12 19:13:16 UTC
Permalink
Post by frank paulsen
Post by Martin Gerdes
Post by Jörg "Yadgar" Bleimann
...in einem traurigen Zustand! Schloss zerstört (damit war ja zu
rechnen), außerdem der Hinterreifen platt, die Rücklichtabdeckung fehlt,
die Rücklicht-Glühbirne kaputt.
Also ein Großschaden. Nicht lang fackeln, gleich klagen.
fuer einen bezieher von SGB II-leistungen sind die vieleicht zwanzig
euro, die da jetzt faellig werden, ein schlag ins kontor.
Bzw. anders rum erwarte ich nicht, dass auch nur ein Anwalt freiwillig
den Hintern hebt und für Honorar aus Prozesskostenhilfe bei dem
Streitwert aktiv zu werden. Und ohne Anwalt verarschen sie einen so und
so...

Grüßle,

Martin.
Martin Gerdes
2018-01-13 12:19:02 UTC
Permalink
Post by frank paulsen
Post by Martin Gerdes
Post by Jörg "Yadgar" Bleimann
...in einem traurigen Zustand! Schloss zerstört (damit war ja zu
rechnen), außerdem der Hinterreifen platt, die Rücklichtabdeckung fehlt,
die Rücklicht-Glühbirne kaputt.
Also ein Großschaden. Nicht lang fackeln, gleich klagen.
fuer einen bezieher von SGB II-leistungen sind die vieleicht zwanzig
euro, die da jetzt faellig werden, ein schlag ins kontor.
Wäre das Fahrrad richtig geklaut gewesen, wäre der Schaden größer.
Post by frank paulsen
das ist mehr als die haelfte des fuer einen monat vorgesehenen
gesamtbedarfes fuer 'Verkehr'.
... also das, was rechnerisch innerhalb von 14 Tagen im Tarif vorgesehen
ist.

Und?
Post by frank paulsen
aergerlicherweise ist es sehr unwahrscheinlich, dass fuer den
betroffenen bei einer klage mehr geld rumkommt, oder, wie eigentlich
nuetzlicher, ein schneller verfuegbares transportmittel,
bzw. schadensersatz fuer dessen nichtverfuegbarkeit.
Shit happens.
Hans CraueI
2018-01-12 20:57:01 UTC
Permalink
Jörg "Yadgar" Bleimann schrieb
Durch persönliches Nachfragen beim Kölner Ordnungsamt konnte ich
erreichen, dass mein Fahrrad aus der angemieteten Lagerhalle nahe den
Fordwerken zur Radstation am Bahnhof ÃŒberfÃŒhrt wurde und ich es heute
dort abholen konnte...
...in einem traurigen Zustand! Schloss zerstört (damit war ja zu
rechnen), außerdem der Hinterreifen platt, die RÃŒcklichtabdeckung fehlt,
die RÃŒcklicht-GlÃŒhbirne kaputt.
Unabhaengig von der Berechtigung der Umsetzung darf das Rad dabei
natuerlich nicht beschaedigt werden. Das betrifft allerdings wohl
nur die Ruecklichtabdeckung und ggf. die Gluehlampe. Einen Reifen
kriegt man auch durch ruppigen Umgang nicht platt. Beim Schloss
kaeme es drauf an, ob es unumgaenglich war, es aufzubrechen.

Eine Moeglichkeit waere, ein freundliches Schreiben aufzusetzen,
dass das Rad durch die Umsetzung beschaedigt worden ist, dass du
es darum in einen Fahrradladen bringen und die Reparaturkosten
in Rechnung stellen koenntest, du jedoch den Vorschlag zur Guete
machen wuerdest, dass dir der Schaden pauschal mit 20 FRZ
beglichen wird, woraufhin du von weiteren Forderungen absehen
wuerdest.
Und von den 20 FRZ kaufst du dir dann ein Dioden-Ruecklicht; da
bleibt dann sogar noch was ueber. Mit Gluehdraht zu leuchten ist
etwa so wie einen Rechner mit Lochkarten zu steuern; mit Vintage
hat das nun genau nichts zu tun, und selbst fuer das Ausleben
masochistischer Beduerfnisse gibt es bessere Moeglichkeiten.
Sind bei den OrdnungsÀmtern eigentlich nur Grobmotoriker beschÀftigt?
Dir ist aber schon klar, dass rhetorische Fragen ein sehr
unfaires Mittel der Gespraechsfuehrung sind?

Hans
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