Matthias Hanft
2021-01-08 12:31:30 UTC
Hallo,
mal ein paar allgemeine theoretische Gedanken zu einer vertrackten
Situation - vielleicht hat da jemand eine Meinung dazu:
Ein Einzelunternehmer hat schon jahrelang ein florierendes Gewerbe,
mit Bilanzierung und USt-Sollversteuerung - also alles Standard,
ganz normal.
Jetzt baut sich dieser Unternehmer eine Solaranlage aufs Dach und
speist den Strom ein - hat also ein zweites Gewerbe. Das Finanzamt
sagt bei der Anmeldung "dafür machen Sie bitte eine EÜR und keine
Bilanz!".
So weit, so gut.
Umsatzsteuerlich ist der Unternehmer ja nur eine einzige Person,
d.h. Umsatzsteuervoranmeldungen und die jährliche USt-Erklärung
werden konsolidiert, also die Beträge aus beiden Unternehmen
zusammengezählt und dem Finanzamt (bei der Jahres-USt-Erklärung)
eine kleine Aufstellung mitgeschickt, wie sich die USt-Erklärung
aus den beiden Unternehmen zusammensetzt.
Auch das funktioniert rein technisch problemlos.
Aber: Meiner Meinung nach führt das zu heftigen umsatzsteuerlichen
Problemen. Denn wenn der Unternehmer umsatzsteuerlich eine einzige
Person ist, müsste man die Solareinkünfte im Prinzip doch auch
sollversteuern (also nach Leistungszeitraum) - odrrr?
Abgesehen davon, dass ich keine Fibu-Software kenne, die die
Kombination "EÜR und Sollversteuerung" kann, ergäbe das bei den
Jahressteuererklärungen auch Diskrepanzen bei den Solarumsätzen
- also wenn z.B. die Dezember-Einspeisung erst nach dem 10. Januar
ausgezahlt wird, dann wäre dieser Betrag in der USt-Erklärung
fürs alte Jahr drin, der Erlös in der EÜR aber erst im neuen Jahr.
Dann passen die Umsätze in EÜR und USt-Erklärung nicht zusammen,
was sicher zu Rückfragen des Finanzamts führen würde. (Und irre
unübersichtlich wäre sowas in der Buchführung dann auch noch.)
Interessanterweise kann/muss man in der Jahres-USt-Erklärung
auswählen zwischen
1. USt nach Leistungszeitpunkt (Sollversteuerung)
2. USt nach Zahlungszeitpunkt (Istversteuerung)
3. USt nach Leistungs- und Zahlungszeitpunkt (Soll- und Istv.)
wobei, wenn man für die EÜR (illegalerweise?) stillschweigend
Istversteuerung macht (was technisch eigentlich auch gar nicht
anders geht), ja eigentlich 3. faktisch richtig wäre.
Aber da eine solche Mischung rechtlich IMHO eigentlich gar nicht
zulässig ist, frage ich mich, warum diese Auswahl überhaupt
zur Verfügung steht... (damit beim Finanzbeamten eine rote
Warnlampe angeht, wenn man das ankreuzt)?
Also irgendwie ist das alles komisch... warum will das Finanzamt
keine anständige Bilanz für Solaranlagen? Dann hätte man all
diese Probleme und Fragen ja gar nicht erst.
Meinungen, Kommentare?
Gruß Matthias.
mal ein paar allgemeine theoretische Gedanken zu einer vertrackten
Situation - vielleicht hat da jemand eine Meinung dazu:
Ein Einzelunternehmer hat schon jahrelang ein florierendes Gewerbe,
mit Bilanzierung und USt-Sollversteuerung - also alles Standard,
ganz normal.
Jetzt baut sich dieser Unternehmer eine Solaranlage aufs Dach und
speist den Strom ein - hat also ein zweites Gewerbe. Das Finanzamt
sagt bei der Anmeldung "dafür machen Sie bitte eine EÜR und keine
Bilanz!".
So weit, so gut.
Umsatzsteuerlich ist der Unternehmer ja nur eine einzige Person,
d.h. Umsatzsteuervoranmeldungen und die jährliche USt-Erklärung
werden konsolidiert, also die Beträge aus beiden Unternehmen
zusammengezählt und dem Finanzamt (bei der Jahres-USt-Erklärung)
eine kleine Aufstellung mitgeschickt, wie sich die USt-Erklärung
aus den beiden Unternehmen zusammensetzt.
Auch das funktioniert rein technisch problemlos.
Aber: Meiner Meinung nach führt das zu heftigen umsatzsteuerlichen
Problemen. Denn wenn der Unternehmer umsatzsteuerlich eine einzige
Person ist, müsste man die Solareinkünfte im Prinzip doch auch
sollversteuern (also nach Leistungszeitraum) - odrrr?
Abgesehen davon, dass ich keine Fibu-Software kenne, die die
Kombination "EÜR und Sollversteuerung" kann, ergäbe das bei den
Jahressteuererklärungen auch Diskrepanzen bei den Solarumsätzen
- also wenn z.B. die Dezember-Einspeisung erst nach dem 10. Januar
ausgezahlt wird, dann wäre dieser Betrag in der USt-Erklärung
fürs alte Jahr drin, der Erlös in der EÜR aber erst im neuen Jahr.
Dann passen die Umsätze in EÜR und USt-Erklärung nicht zusammen,
was sicher zu Rückfragen des Finanzamts führen würde. (Und irre
unübersichtlich wäre sowas in der Buchführung dann auch noch.)
Interessanterweise kann/muss man in der Jahres-USt-Erklärung
auswählen zwischen
1. USt nach Leistungszeitpunkt (Sollversteuerung)
2. USt nach Zahlungszeitpunkt (Istversteuerung)
3. USt nach Leistungs- und Zahlungszeitpunkt (Soll- und Istv.)
wobei, wenn man für die EÜR (illegalerweise?) stillschweigend
Istversteuerung macht (was technisch eigentlich auch gar nicht
anders geht), ja eigentlich 3. faktisch richtig wäre.
Aber da eine solche Mischung rechtlich IMHO eigentlich gar nicht
zulässig ist, frage ich mich, warum diese Auswahl überhaupt
zur Verfügung steht... (damit beim Finanzbeamten eine rote
Warnlampe angeht, wenn man das ankreuzt)?
Also irgendwie ist das alles komisch... warum will das Finanzamt
keine anständige Bilanz für Solaranlagen? Dann hätte man all
diese Probleme und Fragen ja gar nicht erst.
Meinungen, Kommentare?
Gruß Matthias.