А. Воgnеr
2014-03-24 11:37:15 UTC
Kann man Rechte Dritter als Videofilmer / Videoproduzent verletzen, wenn
man ein selbst erstelltes Video auf Youtube hochladet und dabei
folgendes gegeben ist:
Die aufführenden Künstler haben der Erstellung des Videos zugestimmt
bzw. das Video wurde in deren Auftrag kostenlos erstellt. Das Hochladen
des Videos erfolgte mit Einverständnis der aufführenden Künstler.
Das Copyright für die Komposition bzw. den Text ist dem Produzenten des
Videos unbekannt. Es wird aber davon ausgegangen, dass die Künstler,
die ein Lied in einem Konzert spielen, die entsprechenden Rechte haben.
Welche Fallen für Musiktitel gibt es, die 80 Jahre und älter
sind? AFAIK gibt es in Portugal keine Befristung des Urheberrechts.
Es geht um Videos dieser Art:
Bei Nana de Sevilla von Federico García Lorca († 1936), gab es
einen Hinweis, dass es eventuell Rechte Dritter geben könnte. Das ist
also schon älter als 80 Jahre. Was wären da für Rechte denkbar?
man ein selbst erstelltes Video auf Youtube hochladet und dabei
folgendes gegeben ist:
Die aufführenden Künstler haben der Erstellung des Videos zugestimmt
bzw. das Video wurde in deren Auftrag kostenlos erstellt. Das Hochladen
des Videos erfolgte mit Einverständnis der aufführenden Künstler.
Das Copyright für die Komposition bzw. den Text ist dem Produzenten des
Videos unbekannt. Es wird aber davon ausgegangen, dass die Künstler,
die ein Lied in einem Konzert spielen, die entsprechenden Rechte haben.
Welche Fallen für Musiktitel gibt es, die 80 Jahre und älter
sind? AFAIK gibt es in Portugal keine Befristung des Urheberrechts.
Es geht um Videos dieser Art:
Bei Nana de Sevilla von Federico García Lorca († 1936), gab es
einen Hinweis, dass es eventuell Rechte Dritter geben könnte. Das ist
also schon älter als 80 Jahre. Was wären da für Rechte denkbar?
--
Αl
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