Helmut Richter
2019-10-10 14:41:40 UTC
Ich habe neulich einen Aufruf gelesen:
X darf nicht ins Gefängnis müssen!
Die Logik erschließt sich mir nicht. Man *darf* etwas nicht, wenn man
nicht die Erlaubnis bekommt, es zu verwirklichen, wenn man das möchte.
X hat also nicht die Erlaubnis bekommen, ins Gefängnis zu müssen. Meiner
Ansicht nach hätte es heißen müssen (und so ging es auch aus dem Text
hervor):
Es darf nicht sein, dass X ins Gefängnis muss!
Wie sieht denn die Sprachgemeinschaft das? Die erste Version ...
(1) ... ist eine mögliche Ausdrucksweise
(2) ... ist tolerierbar, wenn es sich um eine Kurzfassung für eine
Überschrift handelt
(3) ... ist sprachlich voll daneben.
X darf nicht ins Gefängnis müssen!
Die Logik erschließt sich mir nicht. Man *darf* etwas nicht, wenn man
nicht die Erlaubnis bekommt, es zu verwirklichen, wenn man das möchte.
X hat also nicht die Erlaubnis bekommen, ins Gefängnis zu müssen. Meiner
Ansicht nach hätte es heißen müssen (und so ging es auch aus dem Text
hervor):
Es darf nicht sein, dass X ins Gefängnis muss!
Wie sieht denn die Sprachgemeinschaft das? Die erste Version ...
(1) ... ist eine mögliche Ausdrucksweise
(2) ... ist tolerierbar, wenn es sich um eine Kurzfassung für eine
Überschrift handelt
(3) ... ist sprachlich voll daneben.
--
Helmut Richter
Helmut Richter