Discussion:
Schutz einer Idee
(zu alt für eine Antwort)
Klaus Seeberger
2004-04-02 06:13:24 UTC
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Wir haben uns den Namen Auktionsbote ausgedacht und eine Domain beantragt.
Den Namen publizieren wir und benutzen in im Internet als Unternehmen.

Kann ich diese Idee anderes als durch eine Marke schützen.

Einm Kokurrent hat bereits seinen "Laden" so genannt, bietet das selbe
Produkt an und die selben Leistungen

Die Eintragung einer Marke ist beantrag, könnte aber wegen Beschreibung
scheitern

Klaus
Matthias Kryn
2004-04-02 06:43:52 UTC
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Post by Klaus Seeberger
Wir haben uns den Namen Auktionsbote ausgedacht und eine
Domain beantragt. Den Namen publizieren wir und benutzen in
im Internet als Unternehmen.
Kann ich diese Idee anderes als durch eine Marke schützen.
Einm Kokurrent hat bereits seinen "Laden" so genannt, bietet
das selbe Produkt an und die selben Leistungen
Damit hat er die älteren Rechte.

Grüße
Matthias
Klaus Seeberger
2004-04-02 07:25:41 UTC
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Falsch erklärt !

Ich hab den Namen zuerst benutzt, erst als ein Artikel in der Presse
erschient (Computer Bild) hat er seinen Laden so genannt

Was für Rechte hab ich denn

Klaus
Gerlinde Seidel
2004-04-02 08:02:44 UTC
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Post by Klaus Seeberger
Falsch erklärt !
Ich hab den Namen zuerst benutzt, erst als ein Artikel in der Presse
erschient (Computer Bild) hat er seinen Laden so genannt
Was für Rechte hab ich denn
Klaus
Es wäre zu klären, ob ein Schutz als Geschäftsabzeichen
(§ 5 II S.2 MarkenG) - Schutz
hängt dann vom Vorliegen einer Verkehrsgeltung ab -
oder als Unternehmenskennzeichen (§ 5 II S.1 MarkenG)
vorliegt. Dies hängt mit der
Unterscheidungskraft zusammen, d.h. inwiefern der Name
für die angebotenen Waren oder Dienstleistungen
ausschließlich beschreibend sein könnte. Bei
Unterscheidungskraft läge eine Schutz als Unternehmens-
kennzeichen mit Aufnahme der Benutzung vor.

Anderenfalls entsteht der Schutz erst dann, wenn eine
Verkehrsgeltung innerhalb der beteiligten Verkehrskreise
nachgewiesen ist.

Welche Rechte Du in beiden Fällen hast, sagt Dir
der § 15 MarkenG.

Gruß,
Gerlinde
Goetz Buchholz
2004-04-05 18:44:50 UTC
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Post by Klaus Seeberger
Wir haben uns den Namen Auktionsbote ausgedacht und eine
Domain beantragt. Den Namen publizieren wir und benutzen in
im Internet als Unternehmen.
Kann ich diese Idee anderes als durch eine Marke schützen.
Wenn das die Bezeichnung deines Unternehmens ist oder der Titel einer
Zeitschrift, ist er nach § 5 Markengesetz geschützt, sobald ihr ihn
verwendet. "Verkehrsgeltung" ist dazu nicht erforderlich. Wenn ihr also die
ersten wart, könnt ihr dem Konkurrenten den Namen verbieten lassen. Die
Markenanmeldung verbessert diesen Schutz übrigens nicht!
Wenn "Auktionsbote" eine Produktbezeichnung ist, kann man sie nur durch eine
Markenanmeldung schützen.
Und die Idee, die dahinter steht, kann man gar nicht schützen. Ideen sind in
Deutschland nicht schützbar.

Goetz
--
Goetz Buchholz
Worte en gros und en détail
***@goetzbuchholz.de
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Markus Kliche
2004-04-08 22:41:50 UTC
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Post by Goetz Buchholz
Wenn das die Bezeichnung deines Unternehmens ist oder der Titel einer
Zeitschrift, ist er nach § 5 Markengesetz geschützt, sobald ihr ihn
verwendet. [...]
Wenn "Auktionsbote" eine Produktbezeichnung ist, kann man sie nur
durch eine Markenanmeldung schützen.
Ist das nicht eigentlich das gleiche? Ich meine, eine Zeitschrift ist doch
letztlich nichts anderes wie ein Produkt. Eben das Produkt eines Verlages.
--
Website nicht verfügbar? Die aktuelle Performance der bekanntesten Hoster
einsehbar auf http://www.hostwatch.de
Goetz Buchholz
2004-04-12 15:09:14 UTC
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Post by Markus Kliche
Post by Goetz Buchholz
Wenn das die Bezeichnung deines Unternehmens ist oder
der Titel einer Zeitschrift, ist er nach § 5 Markengesetz
geschützt, sobald ihr ihn verwendet. [...]
Wenn "Auktionsbote" eine Produktbezeichnung ist, kann
man sie nur durch eine Markenanmeldung schützen.
Ist das nicht eigentlich das gleiche? Ich meine, eine Zeitschrift
ist doch letztlich nichts anderes wie ein Produkt. Eben das
Produkt eines Verlages.
Kann, muss aber nicht. Aus dem OP ging nicht hervor, ob der "Auktionsbote"
eine Zeitschrift ist. Wenn ja, ist der Titel natürlich als Titel geschützt.

Goetz
--
Goetz Buchholz
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Tom Rohwer
2004-04-13 10:03:47 UTC
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Post by Goetz Buchholz
Wenn das die Bezeichnung deines Unternehmens ist oder
der Titel einer Zeitschrift, ist er nach § 5 Markengesetz
geschützt
Wobei für Zeitungs- und Buchtitel, zumindest in den einschlägigen
Publikationen (Zeitung des Börsenvereins usw.), üblicherweise mit
Berufung auf das UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) Titelschutz
in Anspruch genommen wird, nicht unter Berufung auf das Markengesetz.
Claus Färber
2004-04-14 15:13:00 UTC
Permalink
Post by Tom Rohwer
Post by Goetz Buchholz
Wenn das die Bezeichnung deines Unternehmens ist oder
der Titel einer Zeitschrift, ist er nach § 5 Markengesetz
geschützt
Wobei für Zeitungs- und Buchtitel, zumindest in den einschlägigen
Publikationen (Zeitung des Börsenvereins usw.), üblicherweise mit
Berufung auf das UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) Titelschutz
in Anspruch genommen wird, nicht unter Berufung auf das Markengesetz.
Im Markengesetz stehen nicht nur Vorschriften für Marken, sondern auch
der Titelschutz ist -- u.a. in §5 MarkenG -- geregelt.

Claus
--
http://www.faerber.muc.de
Tom Rohwer
2004-04-15 08:00:53 UTC
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Post by Claus Färber
Im Markengesetz stehen nicht nur Vorschriften für Marken, sondern auch
der Titelschutz ist -- u.a. in §5 MarkenG -- geregelt.
Bezug genommen wird aber fast immer auf UWG. (Vielleicht um sich die
Markenanmeldung zu sparen...)
Claus Färber
2004-04-15 21:38:00 UTC
Permalink
Post by Tom Rohwer
Post by Claus Färber
Im Markengesetz stehen nicht nur Vorschriften für Marken, sondern auch
der Titelschutz ist -- u.a. in §5 MarkenG -- geregelt.
Bezug genommen wird aber fast immer auf UWG. (Vielleicht um sich die
Markenanmeldung zu sparen...)
Sag mal, hast du eigentlich gelesen, was ich geschrieben habe? Oder
einen Blick ins Inhaltsverzeichnis des MarkenG geworfen?

Auch Dinge, die man nicht anmelden muss -- das schließt WERKTITEL,
Geschäftskennzeichen und nicht-eingetragene Marken ein -- stehen im
Markengesetz (und das ist spezieller als das UWG).

Bitte, wenn du nicht weißt, wovon du schreibst, dass lass es, bevor
andere das auch noch glauben.

Claus
--
http://www.faerber.muc.de
Tom Rohwer
2004-04-16 22:40:24 UTC
Permalink
Post by Claus Färber
Sag mal, hast du eigentlich gelesen, was ich geschrieben habe? Oder
einen Blick ins Inhaltsverzeichnis des MarkenG geworfen?
Ja.
Post by Claus Färber
Auch Dinge, die man nicht anmelden muss -- das schließt WERKTITEL,
Geschäftskennzeichen und nicht-eingetragene Marken ein -- stehen im
Markengesetz (und das ist spezieller als das UWG).
Ja und?

Die meisten Titelschutzanzeigen im "Börsenblatt" oder den sonstigen
Fachzeitschriften (Journalisten/Schriftsteller-Verbände u.ä.) nehmen
Bezug auf das UWG, auf nichts anderes.

Da kann ich nix für, das ist nunmal so. Und nur das habe ich
geschrieben.
Post by Claus Färber
Bitte, wenn du nicht weißt, wovon du schreibst, dass lass es, bevor
andere das auch noch glauben.
Ich weiß ganz genau, worüber ich schreibe - *ich* lese diese Blätter
nämlich regelmässig.
Goetz Buchholz
2004-04-19 09:13:29 UTC
Permalink
Post by Tom Rohwer
Die meisten Titelschutzanzeigen im "Börsenblatt" oder den
sonstigen Fachzeitschriften (Journalisten/Schriftsteller-
Verbände u.ä.) nehmen Bezug auf das UWG, auf nichts
anderes.
Die Titelschutzanzeigen, die ich lese, nehmen erstens alle Bezug auf § 5
Markengesetz. Und zweitens sind sie in der Regel sowieso nur teuer bezahlter
Unsinn, da der Titelschutz automatisch gilt und einer solchen
Titelschutzanzeige im Normalfall gar nicht bedarf.

Goetz
--
Goetz Buchholz
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www.goetzbuchholz.de
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Gerlinde Seidel
2004-04-19 11:07:52 UTC
Permalink
Post by Goetz Buchholz
Post by Tom Rohwer
Die meisten Titelschutzanzeigen im "Börsenblatt" oder den
sonstigen Fachzeitschriften (Journalisten/Schriftsteller-
Verbände u.ä.) nehmen Bezug auf das UWG, auf nichts
anderes.
Die Titelschutzanzeigen, die ich lese, nehmen erstens alle Bezug auf § 5
Markengesetz. Und zweitens sind sie in der Regel sowieso nur teuer bezahlter
Unsinn, da der Titelschutz automatisch gilt und einer solchen
Titelschutzanzeige im Normalfall gar nicht bedarf.
eine Titelschutzanzeige dient der Veröffentlichung,
insbesondere, wenn man das Buch noch nicht auf den
Markt gebracht hat, aber sicherstellen möchte, daß
der Titel dann noch frei ist, wenn das Buch dann
endlich auf den Markt kommt.
Von daher hat die Titelschutzanzeige für den Buchmarkt
eine große Bedeutung.

Gruß,
Gerlinde
Goetz Buchholz
2004-04-20 09:32:11 UTC
Permalink
Post by Gerlinde Seidel
eine Titelschutzanzeige dient der Veröffentlichung,
insbesondere, wenn man das Buch noch nicht auf den
Markt gebracht hat, aber sicherstellen möchte, daß
der Titel dann noch frei ist, wenn das Buch dann
endlich auf den Markt kommt.
Genau, und nur in diesem Fall ist sie sinnvoll. Aber schau dir mal die
üblichen Titelschutzanzeigen an - die meisten werden unter ganz anderen
Voraussetzungen geschaltet, nämlich offensichtlich mit der Vorstellung, man
könne hier - ähnlich wie beim Domaingrabbing - Titel "bunkern".
Wenn aber das Buch nicht in angemessener Zeit nach der Titelschutzanzeige
(ca. ein halbes Jahr) erschienen ist, erlischt der Titelschutz.

Goetz
--
Goetz Buchholz
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www.mediafon.net
Tom Rohwer
2004-04-22 10:47:47 UTC
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Post by Goetz Buchholz
Post by Gerlinde Seidel
eine Titelschutzanzeige dient der Veröffentlichung,
insbesondere, wenn man das Buch noch nicht auf den
Markt gebracht hat, aber sicherstellen möchte, daß
der Titel dann noch frei ist, wenn das Buch dann
endlich auf den Markt kommt.
Genau, und nur in diesem Fall ist sie sinnvoll. Aber schau dir mal die
üblichen Titelschutzanzeigen an - die meisten werden unter ganz anderen
Voraussetzungen geschaltet, nämlich offensichtlich mit der Vorstellung, man
könne hier - ähnlich wie beim Domaingrabbing - Titel "bunkern".
Wenn aber das Buch nicht in angemessener Zeit nach der Titelschutzanzeige
(ca. ein halbes Jahr) erschienen ist, erlischt der Titelschutz.
Ebend. Genau auf die bezog sich meine Äusserung, und die Dinger nehmen
meistens Bezug auf §29 UWG... ;-)

Tom Rohwer
2004-04-22 10:46:21 UTC
Permalink
Post by Goetz Buchholz
Die Titelschutzanzeigen, die ich lese, nehmen erstens alle Bezug auf § 5
Markengesetz. Und zweitens sind sie in der Regel sowieso nur teuer bezahlter
Unsinn, da der Titelschutz automatisch gilt und einer solchen
Titelschutzanzeige im Normalfall gar nicht bedarf.
Also die im "Journalist" oder früher in der "Feder" und "Publizistik &
Kunst" nehmen meist Bezug auf §29 UWG, und die im "Börsenblatt" auch
sehr oft.
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