Discussion:
Was ist ein Leben wert?
(zu alt für eine Antwort)
klaus r.
2018-06-08 15:32:02 UTC
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In den RBB-Nachrichten erzählten sie gerade, irgendwo in Ostdeutschland
hätte ein Prozess gegen Zigarettenschuggler begonnen. Die Zigaretten
wären von Polen nach Deutschland geschmuggelt worden und der steuerliche
Schaden betrüge um die hunderttausend Euronen. Für diese Delikt wären
Strafen bis 10 Jahre Knast möglich. So so. Bis 10 Jahre. Die
Angeklagten waren wohl Deutsche und Polen. 10 Jahre glaube ich mal eher
nicht. Aber der Geschädigte ist ja der Staat. Volle Härte des Gesetzes
und so, also sagen wir mal, es werden so zwei bis drei Jahre. Bewährung
wird es wohl nicht geben, denk' ich mal.

Der 19 jährige Totschläger, der den 40 jährigen Familienvater Thomas K.
totschlug, der bekommt 2 Jahre auf Bewährung.

Also ich würde mich sehr gerne mal mit beiden Richtern unterhalten und
mir die Relationen mal erklären lassen. Ach ja, ehe ich es vergesse,
die Schmuggler oben waren auch junge Kerls. Nur falls das wichtig ist.

Klaus
--
Natürlich hat jeder eine eigene Meinung. Nur weiss auch jeder,
wo diese eigene Meinung herkommt? (Lisa Fitz)

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noebbes
2018-06-08 15:56:11 UTC
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Post by klaus r.
In den RBB-Nachrichten erzählten sie gerade, irgendwo in Ostdeutschland
hätte ein Prozess gegen Zigarettenschuggler begonnen. Die Zigaretten
wären von Polen nach Deutschland geschmuggelt worden und der steuerliche
Schaden betrüge um die hunderttausend Euronen. Für diese Delikt wären
Strafen bis 10 Jahre Knast möglich. So so. Bis 10 Jahre. Die
Angeklagten waren wohl Deutsche und Polen. 10 Jahre glaube ich mal eher
nicht. Aber der Geschädigte ist ja der Staat. Volle Härte des Gesetzes
und so, also sagen wir mal, es werden so zwei bis drei Jahre. Bewährung
wird es wohl nicht geben, denk' ich mal.
Der 19 jährige Totschläger, der den 40 jährigen Familienvater Thomas K.
totschlug, der bekommt 2 Jahre auf Bewährung.
Also ich würde mich sehr gerne mal mit beiden Richtern unterhalten und
mir die Relationen mal erklären lassen. Ach ja, ehe ich es vergesse,
die Schmuggler oben waren auch junge Kerls. Nur falls das wichtig ist.
Warum soll das leben eines Familienvaters irgendeinen Wert haben? Der
wurde von einem Kuffnucken ermordet ist mithin als unvermeidbarer
Kolateralschaden zu betrachten.
Carsten Thumulla
2018-06-08 15:58:09 UTC
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Diese Justiz ist völlig gaga, völlig orientierungslos, völlig maßlos,
die reinste Willkürjustiz -- würfeln ist nichts anderes.


ct
Reinhard Pfeiffer
2018-06-08 17:22:15 UTC
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Post by klaus r.
Die Zigaretten
wären von Polen nach Deutschland geschmuggelt worden und der steuerliche
Schaden betrüge um die hunderttausend Euronen. Für diese Delikt wären
Strafen bis 10 Jahre Knast möglich. So so. Bis 10 Jahre. Die
Angeklagten waren wohl Deutsche und Polen. 10 Jahre glaube ich mal eher
nicht. Aber der Geschädigte ist ja der Staat.
Deshalb werden 10 Jahre für die deutsche Kartoffel realistisch sein.
Denn den Staat zu bescheißen, ist so ziemlich das schlimmste
Verbrechen, das man als Kartoffel begehen kann.
--
Gruß Reinhard
Frank Werner
2018-06-10 16:16:25 UTC
Permalink
Post by klaus r.
Also ich würde mich sehr gerne mal mit beiden Richtern unterhalten und
mir die Relationen mal erklären lassen. Ach ja, ehe ich es vergesse,
die Schmuggler oben waren auch junge Kerls. Nur falls das wichtig ist.
Ich schrieb es ja: hier in Bergisch Gladbach, wo der Mann erschlagen
wurde, versteht das auch niemand.

Vielleicht hat die Familie durchblicken lassen, dass sie weiß, wo die
Richterin wohnt...und unsere Polizei ist ja bekanntlich anderweitig
beschäftigt.

FW
klaus r.
2018-06-10 16:32:06 UTC
Permalink
Am Sun, 10 Jun 2018 18:16:25 +0200
Post by Frank Werner
Post by klaus r.
Also ich würde mich sehr gerne mal mit beiden Richtern unterhalten
und mir die Relationen mal erklären lassen. Ach ja, ehe ich es
vergesse, die Schmuggler oben waren auch junge Kerls. Nur falls das
wichtig ist.
Ich schrieb es ja: hier in Bergisch Gladbach, wo der Mann erschlagen
wurde, versteht das auch niemand.
Vielleicht hat die Familie durchblicken lassen, dass sie weiß, wo die
Richterin wohnt...und unsere Polizei ist ja bekanntlich anderweitig
beschäftigt.
FW
Man braucht nur in manchen Bundestagsdebatten oder Talkshows dem einen
oder anderen Politiker zuzuhören (das ist nicht auf Grüne, Linke oder
SPDler beschränkt), dann wundert man sich auch über solche Urteile
nicht mehr. Die Einzigen, die da eine klare Linie erkennen lassen, sind
die von der AfD.
Was muss also noch geschehen, dass die Leute wach werden?

Klaus
--
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Bernd Kohlhaas
2018-06-10 17:07:08 UTC
Permalink
Hallo,

"klaus r." schrieb
Post by klaus r.
Man braucht nur in manchen Bundestagsdebatten oder Talkshows dem einen
oder anderen Politiker zuzuhören (das ist nicht auf Grüne, Linke oder
SPDler beschränkt), dann wundert man sich auch über solche Urteile
nicht mehr.
Die bilden sich wahrscheinlich ein, dass es FÜR SIE persönlich gut ist, sich
(voreilend) bei den Musels einzuschleimen.
Post by klaus r.
Was muss also noch geschehen, dass die Leute wach werden?
DIESE Leute werden erst wach, wenn es an IHR Hab und Gut, IHRE Gesundheit
oder an IHR Leben geht. Dann ist es aber leider zu spät.
--
Bernd Kohlhaas
***@gmx.de
klaus r.
2018-06-10 17:09:14 UTC
Permalink
Am Sun, 10 Jun 2018 19:07:08 +0200
Post by Bernd Kohlhaas
Hallo,
"klaus r." schrieb
Post by klaus r.
Man braucht nur in manchen Bundestagsdebatten oder Talkshows dem
einen oder anderen Politiker zuzuhören (das ist nicht auf Grüne,
Linke oder SPDler beschränkt), dann wundert man sich auch über
solche Urteile nicht mehr.
Die bilden sich wahrscheinlich ein, dass es FÜR SIE persönlich gut
ist, sich (voreilend) bei den Musels einzuschleimen.
Post by klaus r.
Was muss also noch geschehen, dass die Leute wach werden?
DIESE Leute werden erst wach, wenn es an IHR Hab und Gut, IHRE
Gesundheit oder an IHR Leben geht. Dann ist es aber leider zu spät.
Manchmal erwecken sie in der Tat den Eindruck.

Klaus
--
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wo diese eigene Meinung herkommt? (Lisa Fitz)

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Isk Ender
2018-06-10 19:46:27 UTC
Permalink
Post by Frank Werner
Post by klaus r.
Also ich würde mich sehr gerne mal mit beiden Richtern unterhalten und
mir die Relationen mal erklären lassen. Ach ja, ehe ich es vergesse,
die Schmuggler oben waren auch junge Kerls. Nur falls das wichtig ist.
Ich schrieb es ja: hier in Bergisch Gladbach, wo der Mann erschlagen
wurde, versteht das auch niemand.
Dann verbreite mal ganz schnell in Bergisch Gladbach, dass man
ja niemandem eine Ohrfeige geben sollte, da man sonst wegen
Totschlag verurteilt werden könnte, Mindeststrafe 5 Jahre.
Bernd Kohlhaas
2018-06-11 06:36:30 UTC
Permalink
Hallo,

"Isk Ender" schrieb
Post by Isk Ender
Post by Frank Werner
Ich schrieb es ja: hier in Bergisch Gladbach, wo der Mann erschlagen
wurde, versteht das auch niemand.
Dann verbreite mal ganz schnell in Bergisch Gladbach, dass man
ja niemandem eine Ohrfeige geben sollte, da man sonst wegen
Totschlag verurteilt werden könnte, Mindeststrafe 5 Jahre.
Du verkommenes, abscheuliches Subjekt setzt eine Ohrfeige mit einem
Totschlag auf eine Stufe!

EOD
--
Bernd Kohlhaas
***@gmx.de
Isk Ender
2018-06-11 08:31:34 UTC
Permalink
Post by Bernd Kohlhaas
Hallo,
"Isk Ender" schrieb
Post by Isk Ender
Post by Frank Werner
Ich schrieb es ja: hier in Bergisch Gladbach, wo der Mann erschlagen
wurde, versteht das auch niemand.
Dann verbreite mal ganz schnell in Bergisch Gladbach, dass man
ja niemandem eine Ohrfeige geben sollte, da man sonst wegen
Totschlag verurteilt werden könnte, Mindeststrafe 5 Jahre.
Du verkommenes, abscheuliches Subjekt setzt eine Ohrfeige mit einem
Totschlag auf eine Stufe!
Auch nach einer Ohrfeige kann man sein Gleichgewicht verlieren,
stolpern, hinfallen, seinen Kopf an einer Kante aufschlagen,
Schädelbruch erleiden und Tod sein.
Kurz: Schlag, dann Tod = Totschlag.
Im diskutierten Fall war es _ein_ Faustschlag, der zu
der obigen Kette führte.
Soll jeder wegen _versuchtem_ Totschlag verurteilt
werden, der einem anderen einen Fausthieb verpasst,
aber das Opfer nicht stirbt?
Oder doch lieber wegen Körperverletzung bestrafen?
Bernd Kohlhaas
2018-06-11 08:38:10 UTC
Permalink
Hallo,

"Isk Ender" schrieb
Post by Isk Ender
Auch nach einer Ohrfeige kann man sein Gleichgewicht verlieren,
stolpern, hinfallen, seinen Kopf an einer Kante aufschlagen,
Schädelbruch erleiden und Tod sein.
Kurz: Schlag, dann Tod = Totschlag.
Im diskutierten Fall war es _ein_ Faustschlag, der zu
der obigen Kette führte.
Soll jeder wegen _versuchtem_ Totschlag verurteilt
werden, der einem anderen einen Fausthieb verpasst,
aber das Opfer nicht stirbt?
Oder doch lieber wegen Körperverletzung bestrafen?
Es gibt Abstufungen,
z.B. schwere Körperverletzung mit Todesfolge.

Brutalitäten dürfen nicht verniedlicht werden!
--
Bernd Kohlhaas
***@gmx.de
klaus r.
2018-06-11 08:51:19 UTC
Permalink
Am Mon, 11 Jun 2018 10:38:10 +0200
Post by Bernd Kohlhaas
Hallo,
"Isk Ender" schrieb
Post by Isk Ender
Auch nach einer Ohrfeige kann man sein Gleichgewicht verlieren,
stolpern, hinfallen, seinen Kopf an einer Kante aufschlagen,
Schädelbruch erleiden und Tod sein.
Kurz: Schlag, dann Tod = Totschlag.
Im diskutierten Fall war es _ein_ Faustschlag, der zu
der obigen Kette führte.
Soll jeder wegen _versuchtem_ Totschlag verurteilt
werden, der einem anderen einen Fausthieb verpasst,
aber das Opfer nicht stirbt?
Oder doch lieber wegen Körperverletzung bestrafen?
Es gibt Abstufungen,
z.B. schwere Körperverletzung mit Todesfolge.
Brutalitäten dürfen nicht verniedlicht werden!
Einerseits kann sich der Ermessensspielraum der Richter sehr zum
Nachteil des Rechtsempfindens des 'normalen' Bürgers auswirken.
Andererseits ist es aber auch positiv, wenn z.B. Gewaltdelikte nach den
Umständen bewertet werden können.
Ganz schlecht wird es, wenn die Rechtsprechung politisch motiviert ist
oder Vorgaben aus der Politik umgesetzt werden (müssen). Noch
schlechter ist es, wenn der Angeklagte weiss, wo das Haus des Richters
wohnt.

Klaus
--
Natürlich hat jeder eine eigene Meinung. Nur weiss auch jeder,
wo diese eigene Meinung herkommt? (Lisa Fitz)

Interessante Meinungen auch von http://www.freiewelt.net/
Isk Ender
2018-06-11 08:52:41 UTC
Permalink
Post by Bernd Kohlhaas
Hallo,
"Isk Ender"  schrieb
Post by Isk Ender
Auch nach einer Ohrfeige kann man sein Gleichgewicht verlieren,
stolpern, hinfallen, seinen Kopf an einer Kante aufschlagen,
Schädelbruch erleiden und Tod sein.
Kurz: Schlag, dann Tod = Totschlag.
Im diskutierten Fall war es _ein_ Faustschlag, der zu
der obigen Kette führte.
Soll jeder wegen _versuchtem_ Totschlag verurteilt
werden, der einem anderen einen Fausthieb verpasst,
aber das Opfer nicht stirbt?
Oder doch lieber wegen Körperverletzung bestrafen?
Es gibt Abstufungen,
z.B. schwere Körperverletzung mit Todesfolge.
Es gibt Körperverletzung mit Todesfolge. Im hier
diskutierten Fall ist der Angeklagte aufgrund
dieser Norm verurteilt worden und nicht wegen
Totschlag. KV mit Todesfolge bedeutet, dass
der Täter hinsichtlich der KV vorsätzlich und
hinsichtlich der Todesfolge fahrlässig gehandelt
hat.
Der Habakuk.
2018-06-11 09:11:00 UTC
Permalink
Post by Isk Ender
Post by Bernd Kohlhaas
Hallo,
"Isk Ender" schrieb
Post by Isk Ender
Auch nach einer Ohrfeige kann man sein Gleichgewicht verlieren,
stolpern, hinfallen, seinen Kopf an einer Kante aufschlagen,
Schädelbruch erleiden und Tod sein.
Kurz: Schlag, dann Tod = Totschlag.
Im diskutierten Fall war es _ein_ Faustschlag, der zu
der obigen Kette führte.
Soll jeder wegen _versuchtem_ Totschlag verurteilt
werden, der einem anderen einen Fausthieb verpasst,
aber das Opfer nicht stirbt?
Oder doch lieber wegen Körperverletzung bestrafen?
Es gibt Abstufungen,
z.B. schwere Körperverletzung mit Todesfolge.
Es gibt Körperverletzung mit Todesfolge. Im hier
diskutierten Fall ist der Angeklagte aufgrund
dieser Norm verurteilt worden und nicht wegen
Totschlag. KV mit Todesfolge bedeutet, dass
der Täter hinsichtlich der KV vorsätzlich und
hinsichtlich der Todesfolge fahrlässig gehandelt
hat.
2 Jahre auf Bewährung für den Türken aus der Jugendgang, der jemand
totschlug.

Andersherum:

"Augsburg - Die fünf Männer und eine Frau aus Giengen an der Brenz waren
im September 2016 zu Besuch in der Fuggerstadt und hatten eine Brauerei
besucht, als sie abends zu dem McDonald‘s am Königsplatz gingen. Dort
trafen sie auf einen 25-jährigen Asylbewerber aus dem Senegal. Die
alkoholisierte Gruppe setzte sich zu den Flüchtling an den Tisch. Kurz
darauf kam es zu einer Konfrontation, ob von der Gruppe provoziert oder
durch ein Missverständnis verursacht, ließ sich vor Gericht nicht
klären. Das Opfer ist untergetaucht und erschien auch nicht als Zeuge
vor Gericht.

Jedenfalls drückte der 43-jährige Haupttäter, ein Polizeioberkommissar,
dem Senegalesen einen angebissenen Hamburger an die Schläfe und rief
„Black man, go home“. Es sei ein Aussetzer gewesen und er schäme sich
dafür, versuchte sich der Polizist im Gerichtssaal zu rechtfertigen,
berichtet die Augsburger Allgemeine.

Doch es ging noch weiter: Er und ein Kollege (40) folgten dem
25-Jährigen nach draußen. Dabei soll der Haupttäter ein
Restauranttablett gezielt in Richtung des Kopfes des Afrikaners
geschlagen haben, was dieser noch abwehren konnte. Danach verpasste der
Beamte ihm einen Faustschlag ins Gesicht.

Der zweite Polizist attackierte den Senegalesen nun auch und versuchte
ihn, zusammen mit seinem Kollegen, beim Wegrennen in die Hacken zu
treten. Beide hätten den Flüchtenden weiter beleidigt. Zwei Taxifahrer
und ein Hotelgast wurden Zeugen dieser Verfolgungsjagd durch die Beamten.

Die anderen Polizisten aus der Gruppen zeigen vor Gericht auffällige
Erinnerungslücken, was Staatsanwältin Yvonne Möllers missfiel.
Urteil: Haftstrafe für den 43-Jährigen."

Notabene: Das Opfer lebt und hat anscheinend keine ernsthaften Schäden
erlitten. Dafür gabs dann 14 Monate Knast *ohne* Bewährung.
--
*Ceterum censeo religionem Mohammedanicam esse coercendam!*
klaus r.
2018-06-11 09:42:05 UTC
Permalink
Am Mon, 11 Jun 2018 11:11:00 +0200
Post by Der Habakuk.
Die anderen Polizisten aus der Gruppen zeigen vor Gericht auffällige
Erinnerungslücken, was Staatsanwältin Yvonne Möllers missfiel.
Urteil: Haftstrafe für den 43-Jährigen."
Notabene: Das Opfer lebt und hat anscheinend keine ernsthaften
Schäden erlitten. Dafür gabs dann 14 Monate Knast *ohne* Bewährung.
Du glaubst gar nicht, wieviel Frust sich mittlerweile unter Polizisten
breit gemacht hat. Und der eine arme Neger hat genau diesen Frust zu
spüren bekommen.

Klaus
--
Natürlich hat jeder eine eigene Meinung. Nur weiss auch jeder,
wo diese eigene Meinung herkommt? (Lisa Fitz)

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Carsten Thumulla
2018-06-11 09:53:06 UTC
Permalink
Diese Justiz ist völlig gaga -- ja, verbrecherisch
noebbes
2018-06-11 10:46:27 UTC
Permalink
Post by Der Habakuk.
Post by Isk Ender
Post by Bernd Kohlhaas
Hallo,
"Isk Ender" schrieb
Post by Isk Ender
Auch nach einer Ohrfeige kann man sein Gleichgewicht verlieren,
stolpern, hinfallen, seinen Kopf an einer Kante aufschlagen,
Schädelbruch erleiden und Tod sein.
Kurz: Schlag, dann Tod = Totschlag.
Im diskutierten Fall war es _ein_ Faustschlag, der zu
der obigen Kette führte.
Soll jeder wegen _versuchtem_ Totschlag verurteilt
werden, der einem anderen einen Fausthieb verpasst,
aber das Opfer nicht stirbt?
Oder doch lieber wegen Körperverletzung bestrafen?
Es gibt Abstufungen,
z.B. schwere Körperverletzung mit Todesfolge.
Es gibt Körperverletzung mit Todesfolge. Im hier
diskutierten Fall ist der Angeklagte aufgrund
dieser Norm verurteilt worden und nicht wegen
Totschlag. KV mit Todesfolge bedeutet, dass
der Täter hinsichtlich der KV vorsätzlich und
hinsichtlich der Todesfolge fahrlässig gehandelt
hat.
2 Jahre auf Bewährung für den Türken aus der Jugendgang, der jemand
totschlug.
"Augsburg - Die fünf Männer und eine Frau aus Giengen an der Brenz waren
im September 2016 zu Besuch in der Fuggerstadt und hatten eine Brauerei
besucht, als sie abends zu dem McDonald‘s am Königsplatz gingen. Dort
trafen sie auf einen 25-jährigen Asylbewerber aus dem Senegal. Die
alkoholisierte Gruppe setzte sich zu den Flüchtling an den Tisch. Kurz
darauf kam es zu einer Konfrontation, ob von der Gruppe provoziert oder
durch ein Missverständnis verursacht, ließ sich vor Gericht nicht
klären. Das Opfer ist untergetaucht und erschien auch nicht als Zeuge
vor Gericht.
Jedenfalls drückte der 43-jährige Haupttäter, ein Polizeioberkommissar,
dem Senegalesen einen angebissenen Hamburger an die Schläfe und rief
„Black man, go home“. Es sei ein Aussetzer gewesen und er schäme sich
dafür, versuchte sich der Polizist im Gerichtssaal zu rechtfertigen,
berichtet die Augsburger Allgemeine.
Doch es ging noch weiter: Er und ein Kollege (40) folgten dem
25-Jährigen nach draußen. Dabei soll der Haupttäter ein
Restauranttablett gezielt in Richtung des Kopfes des Afrikaners
geschlagen haben, was dieser noch abwehren konnte. Danach verpasste der
Beamte ihm einen Faustschlag ins Gesicht.
Der zweite Polizist attackierte den Senegalesen nun auch und versuchte
ihn, zusammen mit seinem Kollegen, beim Wegrennen in die Hacken zu
treten. Beide hätten den Flüchtenden weiter beleidigt. Zwei Taxifahrer
und ein Hotelgast wurden Zeugen dieser Verfolgungsjagd durch die Beamten.
Die anderen Polizisten aus der Gruppen zeigen vor Gericht auffällige
Erinnerungslücken, was Staatsanwältin Yvonne Möllers missfiel.
Urteil: Haftstrafe für den 43-Jährigen."
Notabene: Das Opfer lebt und hat anscheinend keine ernsthaften Schäden
erlitten. Dafür gabs dann 14 Monate Knast *ohne* Bewährung.
Hätte er das mit einer Biokartoffel gemacht hätte es eine Belobigung
gegeben.

Der Habakuk.
2018-06-11 08:54:39 UTC
Permalink
Post by Isk Ender
Post by Bernd Kohlhaas
Hallo,
"Isk Ender" schrieb
Post by Isk Ender
Post by Frank Werner
Ich schrieb es ja: hier in Bergisch Gladbach, wo der Mann erschlagen
wurde, versteht das auch niemand.
Dann verbreite mal ganz schnell in Bergisch Gladbach, dass man
ja niemandem eine Ohrfeige geben sollte, da man sonst wegen
Totschlag verurteilt werden könnte, Mindeststrafe 5 Jahre.
Du verkommenes, abscheuliches Subjekt setzt eine Ohrfeige mit einem
Totschlag auf eine Stufe!
Auch nach einer Ohrfeige kann man sein Gleichgewicht verlieren,
stolpern, hinfallen, seinen Kopf an einer Kante aufschlagen,
Schädelbruch erleiden und Tod sein.
Kurz: Schlag, dann Tod = Totschlag.
Im diskutierten Fall war es _ein_ Faustschlag, der zu
der obigen Kette führte.
Soll jeder wegen _versuchtem_ Totschlag verurteilt
werden, der einem anderen einen Fausthieb verpasst,
aber das Opfer nicht stirbt?
Jetzt hast du was umgedreht.
Post by Isk Ender
Oder doch lieber wegen Körperverletzung bestrafen?
Du siehst es handlungsorientiert (Ohrfeige = Ohrfeige = KV), er sieht es
eher erfolgsorientiert (Ohrfeige+dicke Backe = KV, Ohrfeige und Opfer
tot = Totschlag).

Da du selbst schreibst (Auch nach einer Ohrfeige ... und Tod sein
[richtig: tot sein] ), daß der Tod dabei immer möglich ist und da das
allgemein bekannt ist, bzw man erwarten kann, daß das jeder Täter weiß,
scheint es mir nicht unfair, dieses "Betriebsrisiko" eines Gewalttäters
auch folgerichtig zu seinen Lasten zu werten. Insbesondere weil das
Opfer nichts dazu beigetragen hatte: Die Gang des Täters wollte
Zigaretten vom Opfer schnorren und als er sagte er habe keine, (er war
selber auf dem Weg zu einem Automaten) fing er sich als Antwort einen
Faustschlag.
Also: ohne Täterhandeln kein Toter. Imo sein Pech, wenn er so zuschlägt,
daß der andere stirbt. Muß er sich halt vorher überlegen, statt gleich
loszuschlagen.
Da Juristen oft Korinthenkacker sind habe ich aber nichts dagegen, den
Strafrahmen für KV mit Todesfolge so hochzuschrauben, daß er mit dem für
Totschlag identisch ist.
--
*Ceterum censeo religionem Mohammedanicam esse coercendam!*
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