Post by Heinz TauerPost by Stefan KanthakJFTR: nur voellig merkbefreite Vollidiotinnen verwenden voellig
veraltete und seit JAHREN ungewartete Software!
Kanthak, du bist reichlich unverschämt!
Tauer, Du bist ein armseliger unwissender Volltrottel.
Post by Heinz TauerDu beschimpfst User wegen angeblich veralteter NewsReader
1. Ich schimpfe nicht, ich stelle fest.
2. luser, merkbefreit, mit kognitiver Dissonanz.
3. Frottee Agent 1.93 ist nicht ANGEBLICH veraltet, sondern wird seit
ca. 10 Jahren nicht mehr gewartet, sogar sein Hersteller warnt vor
der Nutzung.
Nur VOLLIDIOTEN steigen nicht auf eine aktuelle, gewartete Version
dieser Software um.
Post by Heinz Tauerund selbst bist du hier mit deiner total veralteten Virenschleuder
Outlook Express unterwegs.
1. Notorisch dummschwaetzende Ahnungslose wie Du verbreiten immer
wieder Maerchen: die Virenschleuder heisst OUTLOOK, ohne Express.
"Outlook Express" alias "Microsoft Internet Mail & News" unterstuetzt
im Gegensatz zu Outlook das bei letzterem zum Virenversand missbrauchte
"Visual Basic for Applications" nicht.
2. Im Gegensatz zu Sondermuell wie Frottee Agent 1.93 oder 40tude Dialog,
der seit ca. 10 Jahren nicht mehr gewartet wird, wurde "Outlook Express"
bis vor einem Jahr OEFFENTLICH gewartet, und wird bis April 2019 nicht-
oeffentlich gewartet; sein auf der GLEICHEN Codebasis gebauter Nachfolger
"Windows Mail" wird weiterhin oeffentlich gewartet. Sicherheitsluecken
sind bei beiden nicht bekannt, die letzte bekannte Luecke wurde im
Januar 2010 gestopft.
Wieviele Sicherheitsluecken in dem von Dir missbrauchten DrexZeux von
Mozilla wurden seitdem gestopft? Wieviele noch nicht gestopfte soll
ich Dir vorfuehren?
Die Verbrecher dieses Sondermuells sind seit JAHREN untaetig und ganz
offensichtlich UNFAEHIG, blutige Anfaengerfehler zu beseitigen: siehe
<http://seclists.org/fulldisclosure/2016/Jun/27>
<http://seclists.org/fulldisclosure/2016/May/2>
<http://seclists.org/fulldisclosure/2015/Oct/58>
<http://seclists.org/fulldisclosure/2015/Oct/109>
<http://seclists.org/fulldisclosure/2015/Aug/7>
<http://seclists.org/fulldisclosure/2015/Mar/90>
GEH STERBEN, DUMMKOPF!
Stefan
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Die unaufgeforderte Zusendung werbender E-Mails verstoesst gegen §823
Abs. 1 sowie §1004 Abs. 1 BGB und begruendet Anspruch auf Unterlassung.
Beschluss des OLG Bamberg vom 12.05.2005 (AZ: 1 U 143/04)
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